Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek zog eine positive Bilanz des bayerischen Vorsitzes der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) 2021. Nach Bayern übernimmt für das Jahr
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Holetschek mit positiver Bilanz nach einem Jahr bayerischer GMK-Vorsitz
Sachsen-Anhalt übernimmt GMK-Vorsitz
Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek zog eine positive Bilanz des bayerischen Vorsitzes der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) 2021. Nach Bayern übernimmt für das Jahr 2022 nun Sachsen-Anhalt den Vorsitz.
„Die GMK hat sich zu einem zentralen Gremium der Pandemie-Bekämpfung in Deutschland entwickelt“, sagte Holetschek am Sonntag als Resümee aus 2021, bevor Sachsen-Anhalt den Vorsitz übernimmt. „Die Beratungen auf Länderebene sind entscheidend, um im föderalen Deutschland gemeinsam und möglichst ohne den berüchtigten Flickenteppich im Kampf gegen das Virus anzutreten. Klar ist aber auch geworden: Wir müssen uns noch besser aufstellen, um für die Zukunft gewappnet zu sein.“
Der Minister betonte: „Wir müssen Lehren aus der Pandemie ziehen! Die Liste der Probleme, die wir angehen müssen, ist lang: Wir müssen den öffentlichen Gesundheitsdienst, die stationäre sowie ambulante Versorgung stärken und auch Änderungen unseres Gesundheitswesens vorantreiben, etwa, indem wir das Fallpauschalensystem der Krankenhäuser gründlich reformieren. Klar ist auch: Wir brauchen für die Zukunft pragmatischere Lösungen und weniger Bürokratie. Dafür müssen wir auch die Digitalisierung und Innovation im Gesundheitswesen vorantreiben. Nach der Pandemie kann es kein ‚Weiter so‘ geben!“
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder haben 2021 erste Schlussfolgerungen aus der Bekämpfung der Corona-Pandemie als Zehn-Punkte-Plan gezogen und unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:
- Die Krankenhäuser müssen personell und finanziell besser aufgestellt werden. Die GMK fordert, die Finanzierung der Krankenhäuser auf eine nachhaltige und tragfähige Grundlage zu stellen. Dafür muss unter anderem das Fallpauschalensystem reformiert werden. Zudem sollen vom Krankenhaus ergriffene Maßnahmen zur Entlastung des Pflegepersonals besser finanziert werden.
- Die Attraktivität des Pflegeberufs muss weiter gesteigert werden, insbesondere müssen die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessert werden.
- Die GMK bekräftigt die Ziele des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Der ÖGD muss nachhaltig aufgestellt und für künftige Herausforderungen besser gewappnet sein.
- Die GMK fordert zudem einen Bürokratieabbau im Gesundheitswesen.
- Die Digitalisierung muss unbedingt vorangetrieben werden.
Holetschek fügte hinzu: „Wichtig ist, dass wir diese Punkte jetzt auch umsetzen! Für mich steht dabei die Pflege an oberster Stelle – in all ihren Facetten: von der professionellen Pflege in Krankenhäusern und der Langzeitpflege, in Einrichtungen und im ambulanten Bereich bis hin zu pflegenden Angehörigen. Wir alle sind uns einig, dass wir beispielsweise die Pflege- und Betreuungskräfte in den Alten- und Pflegeeinrichtungen ebenso wie in den Krankenhäusern besser entlohnen und die Rahmenbedingungen für eine gute Pflege verbessern müssen. Nur so lassen sich ausreichend Fachkräfte gewinnen, um eine hochwertige pflegerische Versorgung auch in Zukunft zu gewährleisten.“
Die GMK ist die Fachministerkonferenz der Gesundheitsministerinnen und ‑minister sowie ‑senatorinnen und ‑senatoren der Länder. Der Bundesgesundheitsminister ist ständiger Gast. Der Vorsitz rotiert jährlich. Im Jahr 2021 hat sich die GMK 47 Mal in Telefon- oder Videokonferenzen zusammengeschaltet und regulär zwei Mal getroffen: einmal als Hybridkonferenz im Juni in München und im November in Lindau am Bodensee als Sonder-Konferenz in Präsenzform. In rund 75 Stunden Besprechungszeit wurden mehr als 282 Tagesordnungspunkte beraten und 94 Beschlüsse gefasst. Holetschek sagte: „Ich freue mich, dass wir gerade beim Impfen und Testen gemeinsam Beschlüsse gefasst haben, die ganz maßgeblich bei der Bekämpfung der Pandemie waren.“
Der Minister ergänzte: „Es ist uns gelungen, im letzten Jahr viele wichtige Beschlüsse zu fassen, weil wir alle – trotz teils unterschiedlicher Lagebewertungen und auch unterschiedlicher politischer Couleur – an einem Strang ziehen. Der Austausch mit den Länderkolleginnen und ‑kollegen hat stets neue Perspektiven gebracht. Hier zeigt der Föderalismus seine wahre Stärke. Wir haben dabei wichtige Weichen gestellt: Zu den wegweisenden Beschlüssen gehören die Weiterentwicklung der Nationalen Impfstrategie, vom Umgang mit dem Impfstoff von AstraZeneca oder Johnson & Johnson, über die Aufhebung der Impfpriorisierung bis hin zur Strategie der Auffrischungsimpfungen oder den Umgang mit Impfnachweisen und Kinderimpfungen. Wir haben uns über Teststrategien, Quarantänemaßnahmen und Post-COVID ausgetauscht und Beschlüsse gefasst.“
Holetschek sagte weiter: „Ich halte die GMK für eine treibende Kraft im Kampf gegen die Pandemie und weit darüber hinaus. Ich danke den anderen Ministerinnen und Ministern, Senatorinnen und Senatoren für die gute Zusammenarbeit. Meiner Nachfolgerin Petra Grimm-Benne, Gesundheitsministerin von Sachsen-Anhalt, wünsche ich viel Erfolg für ihre Arbeit!“
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Voraussetzung ist ausreichend Impfstoff
Gesundheitsministerkonferenz folgt STIKO-Empfehlung
Der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek, zeigt sich erfreut darüber, dass die Ständige Impfkommission ihre Empfehlung zur Auffrischungsimpfung mit Blick auf die neue Omikron-Virusvariante so schnell angepasst hat.
Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat am Mittwochabend in einer Videoschalte die neue Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) von Dienstag, Auffrischungsimpfungen bereits nach drei Monaten anzubieten, begrüßt.
Der GMK-Vorsitzende, Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek, sagte am Mittwochabend in München: „Wir haben in der Vergangenheit immer wieder betont, wie wichtig es ist, dass die STIKO ihre Empfehlungen rasch ausspricht und möglichst schnell auf die sich ändernden Gegebenheiten in der Pandemie reagiert. Umso mehr freut es mich, dass die STIKO ihre Empfehlung zur Auffrischungsimpfung mit Blick auf die neue Omikron-Virusvariante so schnell angepasst hat. Boostern verringert das Infektionsrisiko erheblich, daher sollte eine Auffrischung für alle, die das wünschen, so rasch wie möglich erfolgen! Nach dem jetzigen Beschluss der STIKO zu dem Thema können die Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren in den Impfzentren und auch bei den Ärztinnen und Ärzten grundsätzlich bereits drei Monate nach ihrer vollständigen COVID-19-Impfung eine Auffrischungsimpfung erhalten. Die impfenden Stellen sind beziehungsweise werden zeitnah entsprechend informiert.“
Der GMK-Vorsitzende unterstrich: „Auch, wenn noch viele Fragen zu Omikron offen sind, sind sich die Expertinnen und Experten einig, das Booster-Impfungen zum Schutz gegen die Virusvariante besonders wichtig sind. Unser Ziel muss daher sein, allen Impfberechtigten so schnell wie möglich ein Impfangebot zu machen. Klar ist aber auch: Impfen allein wird uns vor Omikron nicht schützen. Wir werden daher auch in der GMK weiter darüber beraten müssen, wie wir mit der Virusvariante am besten umgehen. Wir werden die Lage weiter analysieren und entsprechend reagieren. Wir müssen verhindern, dass unser Gesundheitssystem wegen stark steigender Infektionen mit der Omikron-Variante zusammenbricht.“
Holetschek fügte hinzu: „Die Wahrheit ist aber auch: Voraussetzung für eine schnelle Booster-Kampagne ist, dass wir dafür genügend Impfstoff vom Bund bekommen. Denn der Impfstoff ist auch jetzt das Nadelöhr. Umso wichtiger sind daher die Bemühungen des Bundesgesundheitsministers und der Bundesregierung mehr Impfdosen zu beschaffen. Das unterstütze nicht nur ich ausdrücklich, sondern die gesamte Gesundheitsministerkonferenz. Wir bitten den Bund, zeitnah Impfstoff zu beschaffen. Ich bin froh, dass Gesundheitsminister Lauterbach bereits erste Zusagen hat, dass Deutschland mehr Impfstoff bekommt. Unsere Impfkapazitäten in den Impfzentren und in den Praxen sind bereit, und die Impfzahlen zeigen: Viele Menschen wollen sich impfen lassen. Jetzt kommt es auf die Lieferungen an.“
Der Bund wird überdies gebeten, das Programm „Containment Scouts“ so zu verlängern, dass neu eingestellte Containment Scouts den Gesundheitsämtern für jeweils sechs Monate zur Verfügung stehen. Gerade mit Blick auf die möglicherweise hohen Inzidenzen im Zusammenhang mit Omikron können sie die Gesundheitsämter weiter entlasten.
Weitere Beschlüsse
Zudem wird der Gemeinsame Bundesausschuss (G‑BA) um eine Verlängerung und Erweiterung der bestehenden Regelungen zur Ausweisung von Zentren in einem intensivmedizinischen digital-gestützten Versorgungsnetzwerk (IDV-Zentren) über den 31. März 2022 hinaus für das gesamte Budgetjahr 2022 gebeten. Überdies wurde auch ein Beschluss zu regulatorischen Anforderungen der Medical Device Regulation (MDR) und Versorgungslage mit sicheren Medizinprodukten gefasst.
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Forderung nach Anpassung der Coronavirus-Einreiseverordnung
Ausbreitung von Omikron
Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat heute in einer Sonder-Videoschalte den Bund gebeten, die Coronavirus-Einreiseverordnung für Einreisende aus Virusvariantengebieten anzupassen. So solle nach dem Wunsch der Länderchefs die Einreise aus Virusvariantengebieten nur mit negativem PCR-Test ermöglicht werden.
Der GMK-Vorsitzende und bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek sagte am Samstag in München: „Wir müssen so lange wie möglich hinauszögern, dass sich die besorgniserregende SARS-CoV-2-Variante Omikron in Deutschland ausbreitet. Dass Omikron sehr ansteckend ist, ist mittlerweile wissenschaftlicher Konsens. Klar ist: Auf den Intensivstationen liegen immer noch sehr viele Patienten, die sich mit der Delta-Variante angesteckt haben! Daher müssen wir das Einschleppen der Variante Omikron aus den von der Bundesregierung als Virusvariantengebiet eingestuften Ländern bestmöglich verhindern.”
Holetschek betonte: „Von zentraler Bedeutung ist es, die Bedingungen der Einreise aus Virusvariantengebieten nochmals deutlich zu verschärfen. Wir haben den Bund gebeten, die Coronavirus-Einreiseverordnung anzupassen: Künftig sollen Einreisende ab sechs Jahren schon vor Abreise aus diesen Gebieten dem Beförderer einen negativen PCR-Test vorlegen, der bei Abflug im Ausland höchstens 48 Stunden zurückliegen darf. Der Antigen-Schnelltest soll nicht mehr akzeptiert werden. Wir wollen zudem eine Regelungslücke schließen: Der PCR-Test muss auch von jenen Reisenden aus den Gebieten vorgelegt werden, die nur an einem deutschen Flughafen umsteigen. Die Passagiere sitzen teilweise stundenlang im selben Flieger, und das Virus unterscheidet nicht zwischen Passagieren, die aus- oder umsteigen. Daher bitten wir den Bund, diese mögliche Infektionsquelle gerade bei Langstreckenflügen einzudämmen, indem alle Passagiere einen PCR-Test vorlegen müssen – alles andere wäre absurd!“
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder haben überdies den Bund gebeten, sich kurzfristig für eine Einstufung von Großbritannien als Virusvariantengebiet einzusetzen. Holetschek sagte: „Die Ausbreitung von Omikron in Großbritannien ist sehr deutlich. Wir appellieren zudem an die Bevölkerung: Reisen Sie nicht in die Virusvariantengebiete, wenn es sich nicht vermeiden lässt! Wir müssen die Ausbreitung von Omikron so lange wie möglich verhindern und maximal verlangsamen, damit sich noch mehr Menschen impfen lassen können!“
Neuer Bundesgesundheitsminister
Gesundheitsminister verabschieden Jens Spahn und begrüßen Prof. Karl Lauterbach in der Gesundheitsministerkonferenz
Der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek, dankte zum Abschied Jens Spahn für seine Arbeit während der letzten Jahre und betonte, er freue sich auf die Zusammenarbeit mit dem neuen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach!
Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat am Montag in einer Videoschalte den geschäftsführenden Bundesgesundheitsminister Jens Spahn verabschiedet und den designierten Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach begrüßt. Lauterbach nahm erstmals an der GMK-Schalte teil.
Der GMK-Vorsitzende und bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek sagte am Montagabend in München: „Wir danken Jens Spahn für die gute Zusammenarbeit und das Engagement in den teils sehr turbulenten Pandemiejahren. Auch wenn wir uns nicht immer einig waren: Wir wissen, dass er sein Bestes getan hat, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und dabei viele Erfolge erreicht hat. Dafür gebührt ihm höchster Respekt und Anerkennung.”
Holetschek weiter: „Ich freue mich auf gute Zusammenarbeit mit dem neuen Gesundheitsminister Karl Lauterbach! Mit ihm steht ein erfahrener Fachmann an der Spitze des Gesundheitsministeriums, der stets im Team Vorsicht und Umsicht war. Wir haben etliche Herausforderungen zu bewältigen, auch über die Pandemie hinaus. Gerade auch in der Pflege muss sich etwas bewegen!“
Sonderlieferungen BioNTech geplant
Der GMK-Vorsitzende fügte hinzu: „Wir haben heute mit Karl Lauterbach auch darüber gesprochen, ob die Testpflicht bei 2G-plus für Geboosterte ab Tag 15 nach der Auffrischungsimpfung aufgehoben werden kann. Aus seiner Sicht besteht ein hervorragender Schutz nach zwei Wochen, sodass dies durchaus eine ernsthafte Option für alle Länder sein kann. Auch Bayern prüft diese Möglichkeit gerade.“
Holetschek betonte: „Wir müssen die Auffrischungsimpfungen stark vorantreiben. Das Bundesministerium für Gesundheit hat zugesagt, eine Sonderlieferung BioNTech noch diese Woche auszuliefern. Das ist ein gutes Signal! Denn beispielsweise für Unter-30-Jährige ist nur dieser mRNA-Impfstoff empfohlen. Klar ist aber ebenfalls: Auch Moderna ist ein hervorragender Impfstoff.”
Holetschek berichtete weiter: „Wir haben auch mit dem Vorsitzenden der Ständigen Impfkommission (STIKO), Prof. Thomas Mertens, über die Kommunikation in der Pandemie und die Kinderimpfungen gesprochen. Wir brauchen rasch eine Empfehlung der STIKO für die Impfung der 5- bis 11-Jährigen, um den Eltern und Ärztinnen und Ärzten im Land Sicherheit zu geben. Die EU hat erste Lieferungen für den 13. Dezember angekündigt, daher begrüßen wir es, wenn eine Empfehlung davor ausgesprochen wird. Die STIKO hat eine Empfehlung noch in dieser Woche in Aussicht gestellt.”
Auch Beschlüsse wurden heute gefasst. So wird das BMG gebeten, eine Rechtsänderung vorzubereiten, mit der die Verpflichtung zur Vorlage eines digital auslesbaren Impfnachweises (QR-Code) im Rahmen von Zutrittskontrollen zu Veranstaltungen, Einrichtungen und Angeboten nach den Corona-Verordnungen der Länder auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt wird.
Holetschek erklärte: „Das gelbe Impfbüchlein kann leicht gefälscht werden, daher setzen schon jetzt einige Länder nur auf QR-Codes bei Zugangsbeschränkungen. Ein solcher Code kann auch in ausgedruckter Form mitgeführt werden – wer kein Smartphone besitzt, kann also trotzdem zu Veranstaltungen oder Einrichtungen zugelassen werden, indem er den ausgedruckten QR-Code vorzeigt. Der Bund muss dieses Vorgehen nun auf eine rechtssichere Grundlage stellen. Überdies soll der Bund eine weitere Rechtsgrundlage schaffen, damit Anbieter, Veranstalter und Weitere dazu verpflichtet werden können, bei der Kontrolle von Impf‑, Genesenen- oder Testnachweisen auch ein amtliches Ausweispapier vorgezeigt zu bekommen. So sollen Fälschungen weiter zurückgedrängt werden können.”
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder bitten überdies das BMG darum, die Coronavirus-Impfverordnung dahingehend zu ändern, dass die Länder auch über den 28. Februar 2022 hinaus Abrechnungen für erstattungsfähige Kosten einreichen können. Holetschek sagte: „Viele Bundesländer haben etliche Impfzentren, deren Kosten auch vom Bund erstattet werden. Wir gehen davon aus, dass einige Abrechnungen erst nach dem 28. Februar erfolgen können. Wir waren uns einig, dass starre Ausschlussfristen die mitten in der Auffrisch- und Impfkampagne fallen, nicht zielführend sind – und bitten den Bund darum, diese entweder auszusetzen oder bis zum Sommer zu verlängern. Klar ist: Die Länder dürfen nicht auf den Kosten sitzenbleiben! Bislang hat sich der Bund immer zur Kostenübernahme bekannt, daher sind wir zuversichtlich, dass der Bund auch hier die Länder und die Impfkampagne unterstützt.”
Einig waren sich die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren auch in der Verurteilung des Fackelaufmarschs vor dem Haus der sächsischen Gesundheitsministerin Petra Köpping am vergangenen Freitag. Der GMK-Vorsitzende kritisierte: „Solche Einschüchterungsversuche sind absolut inakzeptabel! Wir verurteilen ein solches Verhalten aufs Schärfste und sagen klar: Wir lassen uns durch Drohgebärden von Wirrköpfen nicht beirren.”