Neu­er Bundesgesundheitsminister

Gesund­heits­mi­nis­ter ver­ab­schie­den Jens Spahn und begrü­ßen Prof. Karl Lau­ter­bach in der Gesundheitsministerkonferenz

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Gesundheitsminister
Klaus Holetschek, Bayerns Gesundheitsminister. Foto: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Der Vor­sit­zen­de der Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz, der baye­ri­sche Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek, dank­te zum Abschied Jens Spahn für sei­ne Arbeit wäh­rend der letz­ten Jah­re und beton­te, er freue sich auf die Zusam­men­ar­beit mit dem neu­en Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Karl Lauterbach!

Die Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz (GMK) hat am Mon­tag in einer Video­schal­te den geschäfts­füh­ren­den Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn ver­ab­schie­det und den desi­gnier­ten Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Prof. Karl Lau­ter­bach begrüßt. Lau­ter­bach nahm erst­mals an der GMK-Schal­te teil.

Der GMK-Vor­sit­zen­de und baye­ri­sche Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek sag­te am Mon­tag­abend in Mün­chen: „Wir dan­ken Jens Spahn für die gute Zusam­men­ar­beit und das Enga­ge­ment in den teils sehr tur­bu­len­ten Pan­de­mie­jah­ren. Auch wenn wir uns nicht immer einig waren: Wir wis­sen, dass er sein Bes­tes getan hat, um die Gesund­heit der Bevöl­ke­rung zu schüt­zen und dabei vie­le Erfol­ge erreicht hat. Dafür gebührt ihm höchs­ter Respekt und Anerkennung.”

Holet­schek wei­ter: „Ich freue mich auf gute Zusam­men­ar­beit mit dem neu­en Gesund­heits­mi­nis­ter Karl Lau­ter­bach! Mit ihm steht ein erfah­re­ner Fach­mann an der Spit­ze des Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums, der stets im Team Vor­sicht und Umsicht war. Wir haben etli­che Her­aus­for­de­run­gen zu bewäl­ti­gen, auch über die Pan­de­mie hin­aus. Gera­de auch in der Pfle­ge muss sich etwas bewegen!“


Son­der­lie­fe­run­gen BioNTech geplant

Der GMK-Vor­sit­zen­de füg­te hin­zu: „Wir haben heu­te mit Karl Lau­ter­bach auch dar­über gespro­chen, ob die Test­pflicht bei 2G-plus für Geboos­ter­te ab Tag 15 nach der Auf­fri­schungs­imp­fung auf­ge­ho­ben wer­den kann. Aus sei­ner Sicht besteht ein her­vor­ra­gen­der Schutz nach zwei Wochen, sodass dies durch­aus eine ernst­haf­te Opti­on für alle Län­der sein kann. Auch Bay­ern prüft die­se Mög­lich­keit gerade.“

Holet­schek beton­te: „Wir müs­sen die Auf­fri­schungs­imp­fun­gen stark vor­an­trei­ben. Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Gesund­heit hat zuge­sagt, eine Son­der­lie­fe­rung BioNTech noch die­se Woche aus­zu­lie­fern. Das ist ein gutes Signal! Denn bei­spiels­wei­se für Unter-30-Jäh­ri­ge ist nur die­ser mRNA-Impf­stoff emp­foh­len. Klar ist aber eben­falls: Auch Moder­na ist ein her­vor­ra­gen­der Impfstoff.”

Holet­schek berich­te­te wei­ter: „Wir haben auch mit dem Vor­sit­zen­den der Stän­di­gen Impf­kom­mis­si­on (STIKO), Prof. Tho­mas Mer­tens, über die Kom­mu­ni­ka­ti­on in der Pan­de­mie und die Kin­der­imp­fun­gen gespro­chen. Wir brau­chen rasch eine Emp­feh­lung der STIKO für die Imp­fung der 5- bis 11-Jäh­ri­gen, um den Eltern und Ärz­tin­nen und Ärz­ten im Land Sicher­heit zu geben. Die EU hat ers­te Lie­fe­run­gen für den 13. Dezem­ber ange­kün­digt, daher begrü­ßen wir es, wenn eine Emp­feh­lung davor aus­ge­spro­chen wird. Die STIKO hat eine Emp­feh­lung noch in die­ser Woche in Aus­sicht gestellt.”

Auch Beschlüs­se wur­den heu­te gefasst. So wird das BMG gebe­ten, eine Rechts­än­de­rung vor­zu­be­rei­ten, mit der die Ver­pflich­tung zur Vor­la­ge eines digi­tal aus­les­ba­ren Impf­nach­wei­ses (QR-Code) im Rah­men von Zutritts­kon­trol­len zu Ver­an­stal­tun­gen, Ein­rich­tun­gen und Ange­bo­ten nach den Coro­na-Ver­ord­nun­gen der Län­der auf eine siche­re Rechts­grund­la­ge gestellt wird.

Holet­schek erklär­te: „Das gel­be Impf­büch­lein kann leicht gefälscht wer­den, daher set­zen schon jetzt eini­ge Län­der nur auf QR-Codes bei Zugangs­be­schrän­kun­gen. Ein sol­cher Code kann auch in aus­ge­druck­ter Form mit­ge­führt wer­den – wer kein Smart­phone besitzt, kann also trotz­dem zu Ver­an­stal­tun­gen oder Ein­rich­tun­gen zuge­las­sen wer­den, indem er den aus­ge­druck­ten QR-Code vor­zeigt. Der Bund muss die­ses Vor­ge­hen nun auf eine rechts­si­che­re Grund­la­ge stel­len. Über­dies soll der Bund eine wei­te­re Rechts­grund­la­ge schaf­fen, damit Anbie­ter, Ver­an­stal­ter und Wei­te­re dazu ver­pflich­tet wer­den kön­nen, bei der Kon­trol­le von Impf‑, Gene­se­nen- oder Test­nach­wei­sen auch ein amt­li­ches Aus­weis­pa­pier vor­ge­zeigt zu bekom­men. So sol­len Fäl­schun­gen wei­ter zurück­ge­drängt wer­den können.”

Die Minis­te­rin­nen und Minis­ter, Sena­to­rin­nen und Sena­to­ren für Gesund­heit der Län­der bit­ten über­dies das BMG dar­um, die Coro­na­vi­rus-Impf­ver­ord­nung dahin­ge­hend zu ändern, dass die Län­der auch über den 28. Febru­ar 2022 hin­aus Abrech­nun­gen für erstat­tungs­fä­hi­ge Kos­ten ein­rei­chen kön­nen. Holet­schek sag­te: „Vie­le Bun­des­län­der haben etli­che Impf­zen­tren, deren Kos­ten auch vom Bund erstat­tet wer­den. Wir gehen davon aus, dass eini­ge Abrech­nun­gen erst nach dem 28. Febru­ar erfol­gen kön­nen. Wir waren uns einig, dass star­re Aus­schluss­fris­ten die mit­ten in der Auf­frisch- und Impf­kam­pa­gne fal­len, nicht ziel­füh­rend sind – und bit­ten den Bund dar­um, die­se ent­we­der aus­zu­set­zen oder bis zum Som­mer zu ver­län­gern. Klar ist: Die Län­der dür­fen nicht auf den Kos­ten sit­zen­blei­ben! Bis­lang hat sich der Bund immer zur Kos­ten­über­nah­me bekannt, daher sind wir zuver­sicht­lich, dass der Bund auch hier die Län­der und die Impf­kam­pa­gne unterstützt.”

Einig waren sich die Minis­te­rin­nen und Minis­ter, Sena­to­rin­nen und Sena­to­ren auch in der Ver­ur­tei­lung des Fackel­auf­marschs vor dem Haus der säch­si­schen Gesund­heits­mi­nis­te­rin Petra Köp­ping am ver­gan­ge­nen Frei­tag. Der GMK-Vor­sit­zen­de kri­ti­sier­te: „Sol­che Ein­schüch­te­rungs­ver­su­che sind abso­lut inak­zep­ta­bel! Wir ver­ur­tei­len ein sol­ches Ver­hal­ten aufs Schärfs­te und sagen klar: Wir las­sen uns durch Droh­ge­bär­den von Wirr­köp­fen nicht beirren.”

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