Eine der Aufgaben der Bundespolizei besteht im Grenzschutz. Seit dem 16. März führt sie zudem vorübergehende Grenzkontrollen zu mehreren Nachbarländern durch. Ziel
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Virusvariante BA.5 kann zu neuem Infektionsdruck führen
Holetschek ruft zu Auffrischungsimpfungen auf
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat angesichts der sich auch in Deutschland ausbreitenden Sublinie BA.5 der Coronavirus-Variante Omikron zur Vorsicht gemahnt. Er betonte heute, Impfung bleibe der beste Schutz vor einer schweren Corona-Erkrankung und ruft zu Auffrischungsimpfungen auf.
„Die Virusvariante hat in Ländern wie Portugal und Südafrika zu neuen Infektionswellen geführt. Der BA.5‑Anteil in Deutschland hat sich zuletzt wöchentlich in etwa verdoppelt und lag laut dem aktuellen RKI-Bericht in der 21. Kalenderwoche bei rund 10 Prozent. Wir müssen daher damit rechnen, das BA.5 in Kürze auch bei uns zur vorherrschenden Variante wird“, sagte Holetschek heute in München. Da BA.5 offenbar Übertragungsvorteile besitze, könne es zu einem neuen Anstieg der Infektionszahlen kommen, was den Infektionsdruck steigen ließe.
Der Minister betonte, es gebe auch gute Nachrichten: Die Krankheitsschwere scheine sich nach den bis jetzt vorliegenden Daten nicht wesentlich von der früherer Omikron-Sublinien zu unterscheiden. Und besonders wichtig: Die Impfung schütze nach bisherigen Erkenntnissen auch vor schweren Erkrankungen nach einer Infektion mit der BA.5‑Variante.
„Viele Menschen sind gerade in Sommerlaune und sorgen sich aktuell wenig vor einer Ansteckung“, so Holetschek weiter. „Die Corona-Pandemie ist aber noch nicht vorbei, wie uns die aktuelle Situation vor Augen führt. Daher empfehle ich jedem, der dies noch nicht getan hat, jetzt eine Boosterimpfung durchführen zu lassen. Die bisherigen Daten zeigen: Insbesondere wenn eine Infektion oder Impfung schon länger zurückliegt, kann man sich wieder mit BA.5 infizieren. Jetzt ist daher die richtige Zeit, sich ein Impf-Update abzuholen.
Impfung bleibt der beste Schutz vor einer schweren Corona-Erkrankung
Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) empfiehlt zudem eine zweite Auffrischungsimpfung frühestens drei Monate nach der Drittimpfung allen Menschen, die älter als 70 Jahre sind, Bewohnerinnen und Bewohnern in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem geschwächten Immunsystem. Zudem wird sie Beschäftigten in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen empfohlen – hier jedoch in der Regel frühestens sechs Monate nach der dritten Impfung.
„Die Impfung bleibt weiterhin der beste Schutz vor einer schweren Corona-Erkrankung. Auch die bekannten AHA+L‑Regeln – also Abstand, Hygiene, Maske und Lüften – helfen weiterhin dabei, sich und andere vor einer Ansteckung zu schützen“, unterstrich Holetschek.
Der Minister erläuterte: „Die aktuelle Entwicklung bestätigt unsere Einschätzung, dass wir mit Blick auf den Herbst weiterhin mit neuen, womöglich auch ansteckenderen oder gefährlicheren Virusvarianten rechnen und uns auf diese vorbereiten müssen. Als Teil unseres 5‑Punkte-Plans bauen wir daher die virologische Überwachung aus und stellen sie auf drei Standbeine: Wir erweitern das Bayerische Verbundprojekt BayVOC zur Sequenzierung von SARS-CoV-2-Varianten. Wir erhöhen die Zahl ausgewählter Sentinel-Arztpraxen zur Beobachtung der Verbreitung von Atemwegsinfektionen. Zudem bauen wir das Abwassermonitoring zur Prognose des Infektionsgeschehens und zum Nachweis zirkulierender Virusvarianten aus.“
Mit dem 5‑Punkte-Plan habe Bayern die Weichen für den Herbst bereits gestellt. Die in der Corona-Frage zerstrittene Berliner Ampel laufe derweil Gefahr, den Zug zu verpassen, rechtzeitig vor der Sommerpause des Bundestags die nötigen Änderungen auf den Weg zu bringen und das Infektionsschutzgesetz (IfSG) fit für den Herbst zu machen, warnte Holetschek. Er bekräftigte, der Bund müsse den Ländern endlich die Werkzeuge an die Hand geben, mit denen sie auf mögliche neue Infektionswellen schnell und angemessen reagieren können. „Das Infektionsschutzgesetz ist in seiner aktuellen Form hierfür untauglich.“
- Juni 11, 2022
- Redaktion Webecho Bamberg
Corona-Studie
HTK zu Gründen der Schnelltestnutzung
Aus welchen Gründen haben Bambergs Bürgerinnen und Bürger 2021 das Corona-Schnelltestangebot in ihrer Stadt genutzt? Dieser Frage versuchte ein Forschungsteam des Bamberger HTK Hygiene Technologie Kompetenzzentrums letztes Jahr auf den Grund zu gehen. Die Ergebnisse haben die Forschenden nun im Epidemiologischen Bulletin des Robert Koch Instituts veröffentlicht.
Um die Pandemie zu bekämpfen bot die Stadt Bamberg ihren Bürgerinnen und Bürgern an mehreren Stellen die Möglichkeit, sich kostenlosen Corona-Antigen-Schnelltests zu unterziehen. In einer Studie hat das Bamberger Institut HTK nun verschiedene Motivationen, dieses Angebot wahrzunehmen, untersucht.
Dem Aufruf zur freiwilligen Teilnahme an der wissenschaftlichen Umfrage folgten insgesamt 1.347 Personen. 989 davon haben oder hatten ihren Wohnsitz in der Stadt oder dem Landkreis Bamberg. Die Studie dauerte von Ende Juni 2021 bis September 2021.
Neben demografischen Eckdaten der Teilnehmenden (Geschlecht, Alter, Haushaltszusammensetzung) werteten die Forschenden vor allem die Häufigkeit der Bürgertestnutzung und die Motivation zur Nutzung des kostenlosen Testangebots aus.
28 Prozent der Befragten gaben an, die Tests im Befragungszeitraum regelmäßig, ein- bis zweimal pro Woche oder häufiger, zu nutzen.
Es gab jedoch altersgruppenabhängige Abweichungen. So war der Anteil der Befragten, die das Testangebot regelmäßig nutzen, am höchsten in der Altersgruppe der 60 bis 79-Jährigen. Die am häufigsten genannten Antworten auf die Frage nach der Motivation zur Nutzung der Bürgertests waren Treffen mit Freunden oder Verwandten (20 Prozent). Darauf folgte der Grund, Zutritt zu Geschäften, Gastronomie oder Kultur zu erhalten (18 Prozent). Und 17 Prozent der Befragten gab an, einen Nachweis für Reisetätigkeiten zu brauchen.
Dr. Janina Grosch, die Initiatorin der Studie, erklärte: „Die freiwillige Testung von Bürgerinnen und Bürgern wurde mit dem Ziel der weiteren Eindämmung des Infektionsgeschehens eingeführt und besteht noch. Mit unserer Studie konnten wir zeigen, dass in der Einschätzung der Befragten die kostenlosen Tests nicht nur zur Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen, sondern auch auf freiwilliger Basis verwendet wurden.“
Die gesamte wissenschaftliche Studie mit allen Ergebnissen wurde publiziert im Epidemiologischen Bulletin des RKI.
HTK Hygiene Technologie Kompetenzzentrum
Die HTK Hygiene Technologie Kompetenzzentrum GmbH ist ein Institut mit dem Schwerpunkt auf angewandter Hygieneforschung und Infektionsprävention. Der Fokus liegt auf Forschung und Bewertung hygienerelevanter Produkte und Abläufe. Hinzu kommen Simulation, Evaluation und Optimierung hygienischer Prozesse durch den Einsatz innovativer Technologien. Das HTK ist Teil der Unternehmensgruppe Sozialstiftung Bamberg und ein Baustein des Medical Valley Bamberg.
- Mai 2, 2022
- Redaktion Webecho Bamberg
Corona-Pandemie
Vorsicht nach den Osterferien
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat zu besonderer Corona-Vorsicht nach den Osterferien aufgerufen. Nächste Woche bleibe es daher bei der bisherigen Testregelung für Schulen und Kitas.
Kurz vor dem Ende der Osterferien sagte Klaus Holetschek heute früh in München: „Bei Reisen und vermehrten Kontakten steigen die Infektionsrisiken. Deshalb sollte zum Beispiel vor der Rückkehr zum Arbeitsplatz nach dem Urlaub verstärkt auf mögliche Symptome geachtet werden. Auch allgemein ist es wichtig, bei Krankheitszeichen, die auf COVID-19 hindeuten könnten, zu Hause zu bleiben. Außerdem sollte man natürlich mit Tests für Klarheit sorgen – im eigenen Interesse, aber auch zum Schutz der Mitmenschen.“
Trotz der Lockerung von Corona-Schutzmaßnahmen sei bislang ein starker Anstieg der Neuinfektionen ausgeblieben. Zugleich sank die Zahl an infizierten Patientinnen und Patienten in den Krankenhäusern. „Aber wir müssen dennoch wachsam und vorsichtig bleiben.“
Konkret lag die 7‑Tage-Inzidenz in Bayern heute bei 780,8. Das bedeutet gegenüber dem gestrigen Donnerstag (774,1) einen geringen Anstieg. Am Freitag vergangener Woche (15. April) lag die 7‑Tage-Inzidenz noch bei 1061,1 und zu Beginn des Monats am bei 1992,6.
Die Belegungszahlen der bayerischen Krankenhäuser mit COVID-19-Patientinnen und ‑Patienten war, sowohl auf den Normalpflegestationen, als auch im intensivmedizinischen Bereich, bis etwa Ende März 2022 sehr stark angestiegen.
Seit rund drei Wochen gehen die Zahlen der SARS-CoV-2-bedingten stationären Belegungen zurück. Die Auslastung der stationären Kapazitäten bewegt sich allerdings nach wie vor auf einem hohen Niveau.
Holetschek ergänzte: „Wir können uns wieder ein gutes Stück mehr Normalität leisten. Klar ist aber: Gerade in Ferienzeiten und an Feiertagen wie in den Osterferien wird weniger getestet. Teilweise kommt es auch bei den Gesundheitsämtern noch zu Nachmeldungen. Erfahrungsgemäß fallen die Infektionszahlen nach den Ferien insbesondere in den Schulen etwas höher aus. Wir setzen in Bayern in Schulen und Kindertagesstätten daher für die Woche nach den Osterferien weiterhin auf unsere bisherigen Testregelungen. Somit werden insbesondere auch am Montag nach den Osterferien überall Testnachweise erbracht.“
Testpflicht an Schulen endet am 30. April
Schülerinnen und Schüler müssen in der kommenden Woche noch dreimal einen negativen Testnachweis vorlegen oder sich direkt in der Schule negativ testen. In der Grundschulstufe, den Jahrgangsstufen 5 und 6 sowie an bestimmten Förderschulen können weiterhin an die Stelle dreier wöchentlicher Selbsttests nach Entscheidung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zwei wöchentliche PCR-Pooltestungen treten. Ebenfalls gilt weiterhin in der Woche nach den Osterferien: Nach Bekanntwerden eines Infektionsfalls in einer Klasse müssen die Schülerinnen und Schüler dieser Klasse fünf Unterrichtstage lang täglich Testnachweise vorlegen.
Klaus Holetschek sagte: „Bayern lässt die Testpflicht an Schulen und Kindertagesstätten zum 30. April auslaufen. Dann dürfte auch die Erkältungssaison weitgehend zuende sein. Klar ist aber: Wir beobachten die Entwicklung weiterhin genau und passen die Maßnahmen bei Bedarf an. Trotz aller positiver Entwicklungen ist die Corona-Pandemie noch nicht vorbei. Wir müssen damit rechnen, dass die Infektionen im Herbst wieder ansteigen. Umso wichtiger ist es, dass wir alles daransetzen, für den Herbst gewappnet zu sein. Genau das machen wir – und lassen uns dabei von Experten in regelmäßig tagenden Gesprächsrunden beraten.“
- April 22, 2022
- Redaktion Webecho Bamberg
Holetschek dankt Klinikbeschäftigten für Einsatz in der Pandemie
Krankenhäuser haben beispiellose Situationen bewältigt
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat den Beschäftigten bayerischer Krankenhäuser für ihren fortwährenden Einsatz zur Bewältigung der Corona-Pandemie gedankt. Zugleich zog Holetschek eine Zwischenbilanz, wie die staatlichen Maßnahmen zur Entlastung der Kliniken wirkten – zunächst in der Delta- und anschließend in der Omikron-Welle.
Holetschek betonte, das Personal den Kliniken habe sich im vergangenen Herbst und Winter erneut enormen Herausforderungen stellen müssen. „Und diese sind immer noch nicht vorbei – auch wenn das in der öffentlichen Wahrnehmung manchmal zu kurz kommt. Allen Beschäftigten, die sich nach wie vor an vorderster Front für die Pandemiebewältigung, für die Behandlung und Pflege teils schwer erkrankter Menschen einsetzen, möchte ich erneut meinen herzlichen Dank aussprechen!“
Holetschek unterstrich, die Staatsregierung habe die Krankenhäuser und die dort Beschäftigten in diesem Winter und Frühjahr mit einer Vielzahl an zielgerichteten staatlichen Maßnahmen unterstützt und werde dies auch in Zukunft tun, wo immer nötig und möglich. Bayern habe sich beispielsweise erfolgreich beim Bund dafür stark gemacht, dass die Versorgungsaufschläge des Bundes bis zum 30. Juni 2022 verlängert wurden. „Insgesamt haben wir hier bereits Zahlungen in Höhe von rund 213 Millionen Euro an die bayerischen Krankenhäuser leisten können.“ Auch die Ausgleichszahlungen des Bundes für Krankenhäuser, die planbare Aufnahmen, Operationen oder Eingriffe verschieben, um die Verfügbarkeit von Behandlungskapazitäten für COVID-19 Patienten zu erhöhen, sei auf Drängen Bayerns zuletzt bis zum 18. April verlängert worden. Bislang hätten so rund 415 Millionen Euro an die bayerischen Krankenhäuser ausgereicht werden können, um finanzielle Härten abzufedern. Für eine Verlängerung der Ausgleichszahlungen bis zum 30. Juni 2022 mache er sich weiterhin stark und habe sich dazu an Bundesgesundheitsminister Lauterbach gewandt.
„Was hier geleistet wird, ist außergewöhnlich“
„Bei uns in den Kliniken ist die Pandemie noch längst nicht vorbei“, betonte Roland Engehausen, Geschäftsführer der Bayerischen Krankenhausgesellschaft, mit Blick auf die finanzielle Lage der Kliniken in Bayern. „Eine Verlängerung der Ausgleichszahlungen des Bundes bis 30. Juni 2022 ist dringend geboten. Außerdem benötigen die Kliniken eine Budgetsicherheit für die Zeit nach der Pandemie bis nächstes Jahr, um die nötigen Weichen zu stellen, das Versorgungsangebot bedarfsgerecht anpassen und die Fachkräfte entlasten zu können.“
Holetschek betonte, der Freistaat unterstütze die Kliniken mit der bayerischen COVID-Sonderzahlung darin, die vielfältigen Mehrbelastungen infolge der hohen Zahl an COVID-19-Erkrankten zu meistern. Die Kliniken müssten dabei mindestens die Hälfte der Sonderzahlung an das mit der Behandlung von COVID-19-Erkrankten besonders belastete Personal weitergeben. Damit wolle die Regierung das große Engagement der Mitarbeiter besonders würdigen und anerkennen. Daneben erhalten Kliniken, die im Winter selbst vor dem Hintergrund massiver Personalausfälle dringend benötigte Intensivkapazitäten teils noch aufgestockt haben, einen bayerischen Intensivpflegebonus, der zu 100 Prozent an das Personal gehe.
„Durch bewährte Organisationsstrukturen – die Bezirkskoordinatoren sowie die Ärztlichen Leiter Krankenhauskoordinierung – und weitreichende Anordnungsbefugnisse haben wir zudem die bestmögliche Nutzung der Krankenhauskapazitäten ermöglicht“, ergänzte der Minister. Er fügte hinzu, um Krankenhäuser schnell durch geeignetes Personal zu entlasten, können Personal von Reha-Einrichtungen vorübergehend in Krankenhäuser abgeordnet werden. Nicht zuletzt haben weitere Krankenhäuser wie Fachkliniken erfolgreich in die Versorgung von COVID-Patienten eingebunden werden können, die nicht von den Ausgleichszahlungen des Bundes profitieren. Auch für diese Fälle habe der Freistaat finanzielle Unterstützung zugesagt. Anästhesisten aus dem ambulanten Bereich könnten zudem – bei Bedarf – freiwillig in den Krankenhäusern tätig werden – hierfür habe der Freistaat eine entsprechende Vereinbarung mit der Kassenärztlichen Vereinigung treffen können.
„Mit Hilfe der beschlossenen Maßnahmen konnten wir in diesem Winter kurzfristig die akutstationäre Versorgung stärken, um die Herausforderungen zu bewältigen. Dies war sowohl in der Delta- als auch in der Omikron-Welle von großer Bedeutung. Wir haben die Krankenhäuser – auch zusätzlich zu Leistungen des Bundes – unterstützt, entlastet und auch die persönlichen Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewürdigt“, erklärte der Minister.
Der Minister fügte hinzu, die Krankenhäuser waren und seien – auch durch die verschiedenen Unterstützungen des Freistaates – in der Lage, sich auf das medizinische Behandlungsgeschehen zu konzentrieren und die zuvor so nicht absehbaren Anforderungen durch die verschiedenen Virus-Varianten bestmöglich zu bewältigen.
„Auch mehr als zwei Jahre nach Beginn der Pandemie dürfen wir den Einsatz der Menschen in den Krankenhäusern nicht als etwas Selbstverständliches sehen“, unterstrich Holetschek. „Im Gegenteil: Was hier geleistet wird, ist außergewöhnlich. Deshalb unterstützen wir auch weiterhin, wo wir können.“
- April 19, 2022
- Redaktion Webecho Bamberg
Keine Quarantäne mehr für Kontaktpersonen
Bayern verkürzt Isolation bei Symptomfreiheit
Bayern verkürzt die Isolation nach einem positiven Corona-Test auf fünf Tage. Ein abschließendes Freitesten ist künftig nicht mehr notwendig. Voraussetzung ist aber 48 Stunden Symptomfreiheit. Dies hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek heute in München angekündigt.
Halten die Symptome an, muss die Isolation fortgesetzt werden, bis die Zeichen der akuten COVID-19-Erkrankung 48 Stunden lang nicht mehr bestehen, maximal aber zehn Tage. Quarantäne für enge Kontaktpersonen entfällt vollständig. Die entsprechend geänderte Allgemeinverfügung Isolation gilt bereits ab dem morgigen Mittwoch um 0:00 Uhr.
„Die Isolation ist weiterhin verpflichtend – eine Corona-Infektion ist keine Privatsache! Aber der Freistaat Bayern entwickelt seine Corona-Strategie weiter und passt sie an die aktuelle Lage an“, erläuterte Holetschek. Die Saison der akuten Atemwegsinfektionen nähere sich dem Ende, der Infektionsdruck sinke und die Krankenhausbelastung sei stabil. Daher halte die Regierung es für mehr als vertretbar, die Anordnung der Isolation auf fünf Tage zu verkürzen und die Quarantäne für enge Kontaktpersonen aufzuheben. „Zudem entspricht dieses Vorgehen den Überlegungen des Robert Koch-Instituts, welches sogar eine freiwillige Selbstisolation für zulässig hielt, und auch international ist eine fünftägige Isolation etabliert.“
„Bestehen nach fünf Tagen noch akute Symptome wie Fieber oder Husten, ist noch von einer Ansteckungsfähigkeit auszugehen. Klingen die Symptome ab, ist es aus fachlicher Sicht geboten, noch 48 Stunden zu warten, bis die Isolation endgültig beendet werden kann“, sagte Prof. Christian Weidner, der Präsident des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).
„Wir wollen die Eigenverantwortung der Menschen stärken“
„Zum Schutz vulnerabler Gruppen gelten strengere Maßnahmen“, ergänzte Holetschek. „Wer in vulnerablen Einrichtungen, wie zum Beispiel Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder der Eingliederungshilfe arbeitet, unterfällt nach dem Ende der Isolation einem Tätigkeitsverbot und kann nur dann wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren, wenn er ein negatives Testergebnis vorlegt (Antigentest oder PCR-Test mit Ct-Wert >30). So stellen wir den Schutz sicher!“
Er unterstrich, dass für alle anderen Bürgerinnen und Bürger eine abschließende Testung nicht mehr notwendig sei. Gleichwohl appelliere die Regierung an die Menschen, sich verantwortungsvoll zu verhalten. Das heißt, es werde empfohlen, nach Isolationsende noch eine Zeit lang eine Maske zu tragen und Kontakte zu reduzieren. Holetschek betonte ferner: „Klar ist: Wer Symptome hat, für den verlängert sich die Isolation auf maximal 10 Tage. Denn schließlich gilt auch bei Erkältungen oder grippalen Infekten: Wer krank ist, bleibt zuhause!“
Die Quarantäne für enge Kontaktpersonen, die nicht geimpft oder genesen sind, entfalle vollständig. Aber natürlich bitte er die Infizierten weiterhin, ihre engen Kontakte über ihre Infektion zu informieren. Den engen Kontaktpersonen werde zudem empfohlen, Kontakte zu reduzieren und im Home-Office zu arbeiten, wenn dies möglich sei, und sich freiwillig fünf Tage lang selbst zu testen.
„Wir wollen die Eigenverantwortung der Menschen stärken. Lässt der Infektionsdruck weiterhin nach, soll im Rahmen einer zweiten Stufe die Isolation freiwillig werden“, ergänzt der Minister. „Diesen Übergang wollen wir gestalten und die Menschen mitnehmen.“ Geplant sei, sich auf der Gesundheitsministerkonferenz am 25. April noch einmal intensiv mit diesem Thema zu befassen und möglichst einen Zeitplan zum weiteren Vorgehen zu entwickeln, ab wann die Isolation nicht mehr verpflichtend sei. „Wir behalten aber selbstverständlich die Lage im Blick. Noch sind wir nicht in der endemischen Phase angekommen – und der Herbst kann, wenn die Impfquote sich nicht verbessert, noch einmal eine Herausforderung sein. Momentan sind diese Lockerungen aber vertretbar und sinnvoll“, so Holetschek.
- April 12, 2022
- Redaktion Webecho Bamberg
- Foto: Pixabay
Neue Corona-Basisschutzmaßnahmen ab heute in Kraft
Bayern setzt auf Umsicht und Eigenverantwortung
Ab heute und zunächst bis zum 30. April gelten in Bayern die neuen Corona-Basisschutzmaßnahmen. Der Freistaat sieht Umsicht und Eigenverantwortung als besten Schutz für vulnerable Gruppen und das Gesundheitswesen.
Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek betonte, Bayern setze um, was der Bund als Basisschutzrahmen lasse. „Die Hotspot-Regelung ist für ein Flächenland wie Bayern nicht umsetzbar, es fehlen hierfür schlichtweg rechtssichere Kriterien. Die Länder müssen nun leider das schlechte Gesetz der Berliner Ampelregierung ausbaden.“
Die Verordnung enthielte zu manchen Maßnahmen wie etwa dem allgemeinen Maskentragen in Innenräumen oder der Erstellung eines Hygienekonzepts nur Empfehlungen. Rechtlich anordnen könnten Bayern dies nicht mehr und setze hier auf die Vernunft und das Verantwortungsbewusstsein der Menschen.
Der Minister fügte hinzu, Bayern wolle vulnerable Gruppen weiterhin bestmöglich schützen. Deshalb bleibe die Maskenpflicht in bestimmten Einrichtungen bestehen. Dazu zählen Arztpraxen, Krankenhäuser, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare Versorgung erfolgt, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste, ambulante Pflegedienste, voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Darüber hinaus gelte die Maskenpflicht nach wie vor im ÖPNV und außerdem in Obdachlosen- und Flüchtlingseinrichtungen, außer in den privaten Räumlichkeiten.
In allen anderen Innenräumen, wie zum Beispiel im Einzelhandel, fällt die Maskenpflicht – außer die Betreiber beziehungsweise Inhaber ordnen sie in eigener Verantwortung per Hausrecht an. „Der Bund hat es sich hier einfach gemacht und schiebt die Verantwortung ab“, betonte Holetschek. „Aus meiner Sicht wäre es sinnvoll gewesen, die Maskenpflicht im Einzelhandel oder bei Veranstaltungen sowie in kulturellen Einrichtungen angesichts der Infektionslage für vier weitere Wochen beizubehalten.“
„Vollständiger Impfschutz entlastet alle im Gesundheitswesen Tätigen“
Der Minister erklärte, Bayern bleibe in Schulen und Kitas bei den bisherigen Testerfordernissen. Sollte es einen bestätigten Infektionsfall in einer Klasse oder Gruppe geben, fänden auch weiterhin verstärkt Testungen statt. Auch der Zutritt zu vulnerablen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie der Zugang zu Justizvollzugsanstalten sei für Besucherinnen und Besucher nur mit einem tagesaktuellen Schnelltest möglich. Beschäftigte der vulnerablen Einrichtungen brauchten weiterhin zwei Tests pro Woche, wenn sie geimpft oder genesen seien, und tagesaktuelle Tests, wenn sie nicht geimpft oder genesen seien.
„Auch wenn wir uns alle nach Normalität sehnen: Dafür ist es noch zu früh. Wir stecken nach wie vor in der Corona-Pandemie. Der Wegfall von Maßnahmen wiegt die Bürgerinnen und Bürger in einer falschen Sicherheit“, so der Minister. „Neben dem Schutz der vulnerablen Gruppen müssen wir endlich auch die seit zwei Jahren andauernde Höchstlast im Gesundheitssystem reduzieren. Das sind wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in diesem Bereich schuldig, die seit zwei Jahren Übermenschliches leisten.“ Holetschek unterstütze hier nachdrücklich den Aufruf der Bayerischen Krankenhausgesellschaft, sich und andere Menschen jetzt eigenverantwortlich zu schützen. Deshalb appelliert er, nach wie vor Abstand zu halten, die Maske in allen Innenräumen zu tragen und nutzen die Impfangebote zu nutzen. „Ein vollständiger Impfschutz – inklusive Auffrischungsimpfung – verhindert schwere Krankheitsverläufe am besten und entlastet alle im Gesundheitswesen tätigen Menschen.“
- April 3, 2022
- Redaktion Webecho Bamberg
- Foto: Pixabay
Neue Corona-Schutzmaßnahmen ab heute in Kraft
Maskenpflicht und Zugangsregeln bleiben wichtige Instrumente
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat auf die neuen Corona-Schutzmaßnahmen hingewiesen, die ab dem heutigen Samstag übergangsweise bis zum 2. April gelten sollen. Die in Bayern bestehenden allgemeinen Regelungen zur Maskenpflicht bleiben dabei grundsätzlich unverändert, Ausnahmen gelten künftig in denjenigen Schulen, in denen regelmäßige PCR-Pool-Testungen stattfinden.
„Die Infektionszahlen sind weiterhin hoch und stiegen zuletzt sogar wieder an“, sagte ein Ministeriumssprecher in München. „Damit ist es aktuell dringend geboten, die nach den Änderungen im Infektionsschutzgesetz weiterhin möglichen Maßnahmen zunächst zu verlängern. Dies betrifft im Kern die Maskenpflicht und die bestehenden 2G- und 3G-Regeln.“
Die in Bayern bestehenden allgemeinen Regelungen zur Maskenpflicht bleiben dabei grundsätzlich unverändert. Maskenstandard bleibt in Bayern die FFP2-Maske. Ausnahmen von der Maskenpflicht gelten künftig in denjenigen Schulen, in denen regelmäßige PCR-Pool-Testungen stattfinden. Die Maskenpflicht am Platz entfällt dort stufenweise.
Regelungen zu Kontaktbeschränkungen entfallen
In einem ersten Schritt entfällt in den Schulen ab Montag, 21. März 2022 die Maskenpflicht im Klassenzimmer am Platz für die Grundschulstufe sowie an Förderschulen. In einem zweiten Schritt entfällt die Maskenpflicht im Klassenzimmer am Platz ab Montag, 28. März 2022 dann auch für die 5. und 6. Klassen. In den Schulen und Kitas wird auch weiterhin im bisherigen Umfang regelmäßig getestet. Bei einem Infektionsfall besteht zudem weiterhin ein intensiviertes Testregime.
Die Zugangsregelungen nach Impf‑, Genesenen- oder Teststatus – also die Regelungen zu 2Gplus, 2G oder 3G – bleiben im schon bisher geltenden Umfang aufrechterhalten – zum Beispiel in Diskotheken (2G plus), bei Sport, Kultur und im Freizeitbereich (2G), in Zoos (2G), auf Messen und Kongressen (2G), bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen (2G), in Gastronomie und Beherbergungswesen (3G), in Hochschulen und im Bildungsbereich (3G). In diesen Bereichen wird außerdem die bislang nach Bundesrecht geltende Testnachweispflicht für die ungeimpften und nicht genesenen Beschäftigten landesrechtlich fortgeführt, soweit diese Kundenkontakt haben.
Für den Zugang zu vulnerablen Einrichtungen wie beispielsweise Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen benötigen Besucher weiterhin einen tagesaktuellen Schnelltest.
Aufgrund der künftig geltenden bundesrechtlichen Vorgaben entfallen dagegen die Regelungen zu Kontaktbeschränkungen, bestehende Vorgaben zu Kapazitäts- und Personenobergrenzen, die Sonderregelungen für Gottesdienste und Versammlungen, das Tanz- und Musikverbot in der Gastronomie, das bisherige Verbot von Volksfesten und Jahresmärkten, das Verbot des Feierns auf öffentlichen Plätzen sowie bestehende Alkoholverkaufs- und ‑konsumverbote sowie die Verpflichtung zu festen Gruppen in Kitas.
- März 19, 2022
- Redaktion Webecho Bamberg
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Mitarbeitende erneut an der Grenze der Belastbarkeit
Viel Personal in der Pflege in Quarantäne
Fast 200 Pflegekräfte und eine zweistellige Zahl von Ärzten befinden sich an den Kliniken in Stadt und Landkreis Bamberg in Quarantäne – Tendenz weiter steigend. Sowohl dort als auch an den Pflegeeinrichtungen stellt der Ausfall des Personals die aktuell größte Herausforderung in der Corona-Pandemie dar, wie der Krisenstab von Stadt und Landkreis Bamberg nach seiner Sitzung berichtete.
Bei der Sitzung des gemeinsamen Krisenstabes von Stadt und Landkreis Bamberg unter der Leitung von Landrat Johann Kalb und Oberbürgermeister Andreas Starke wurde deutlich, dass die große Anzahl an in Quarantäne befindlichem Personal aktuell die Einrichtungen und deren Mitarbeitende ebenso wie die Aktiven in den Hilfsorganisationen erneut an die Grenze der Belastbarkeit führt. Einmal mehr wird der Betrieb durch die große Solidarität aller Beteiligten getragen.
Weiterhin exponentieller Anstieg
Leicht steigend ist den Angaben nach die Zahl der Patienten mit Corona, die in den Kliniken behandelt werden. Aktuell sind dies 60 Personen, sechs hiervon benötigen intensivmedizinische Versorgung.
Die Zahl der Neuinfektionen steigt weiterhin exponentiell. Zur Monatsmitte gab es im Februar mit bisher bereits 7.478 Neuinfektionen gut 1.000 Fälle mehr als im bisherigen Rekordmonat Januar 2022 insgesamt (6.136). Damit gab es seit Beginn dieses Jahres mit rund 13.500 Neuinfektionen mehr Fälle als in den ersten 20 Monaten der Pandemie (März 2019 bis Oktober 2020) zusammen (knapp 11.000).
- Februar 16, 2022
- Redaktion Webecho Bamberg
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Bayerisches Kabinett beschließt weitreichende Erleichterungen im Sportbereich
Ab Donnerstag gilt 3G im Amateurfußball
Große Erleichterung bei allen Amateurfußballerinnen und Amateurfußballern, den fast 4600 Vereinen und den 1,6 Millionen Mitgliedern im Bayerischen Fußball-Verband (BFV)! Das Bayerische Kabinett hat heute weitreichende Erleichterungen im Sportbereich beschlossen, unter anderem gilt ab diesem Donnerstag, dem 17. Februar, im Freistaat 3G für den Amateurfußball.
Für alle Spielerinnen und Spieler, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter sowie Trainerinnen und Trainer im Amateurfußball gilt ab Donnerstag die 3G-Regelung (Geimpft, Genesen, Getestet) statt der 2G-Regelung. Für Zuschauer gilt bei einer zugelassenen Auslastung von 50 Prozent des Sportgeländes 2G statt 2G-plus. Für minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden, fallen indes alle Zugangsbeschränkungen. Das hat die Bayerische Staatsregierung nach ihrer Kabinettssitzung am heutigen Dienstag bekanntgegeben.
Die zusätzlich zur Auslastung von 50 Prozent festgesetzte Obergrenze von 25.000 Besuchern kommt in bayerischen Sportstätten nur für die Münchner Allianz-Arena mit einer Kapazität von rund 75.000 Plätzen und das Max-Morlock-Stadion in Nürnberg mit einer maximalen Anzahl von rund 50.000 Plätzen in Frage. „Alle anderen Sportstätten in Bayern können sich weiterhin an der 50 Prozent-Marke orientieren”, betonte Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann. Zudem entfällt die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung ebenso wie die bisherige Pflicht, bei größeren Sportveranstaltungen nur personalisierte Tickets zu verkaufen. Zugang zu einer Sportveranstaltung erhalten Geimpfte oder Genesene, ohne einen zusätzlichen Testnachweis zu benötigen. Es muss jedoch weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden. Herrmann: zeigte sich „sehr erleichtert, dass nunmehr Sport nahezu uneingeschränkt wieder möglich ist. Ich hoffe, dass der Sportbetrieb jetzt überall wieder voll in Gang kommt.”
Kontrolle von 3G nach wie vor eine große Herausforderung
„Es hat sich trotz verständlicher Ungeduld vielerorts einmal mehr bewährt, die Gespräche über weitreichende Lockerungen für unsere Fußballerinnen und Fußballer auf Arbeitsebene und ganz bewusst auch abseits der Öffentlichkeit mit den zuständigen Ministerien bis hin zum Ministerpräsidenten zu führen“, sagt BFV-Präsident Rainer Koch: „So kommen gute Ergebnisse wie diese jetzt im Miteinander zustande. Mein ausdrücklicher Dank geht deshalb an Ministerpräsident Markus Söder sowie den für den Sport in Bayern zuständigen Minister Joachim Herrmann und an Gesundheitsminister Klaus Holetschek! Gleichsam hat unsere BFV-interne Corona-Taskforce unter Vorsitz von Robert Schraudner in den vergangenen Wochen und Monaten diesen Weg mit unentwegtem Einsatz bereitet.“
Schraudner bezeichnet die aktuellen Entscheidungen der Staatsregierung als „überfälligen Riesenschritt zurück in Richtung Normalität und hin zu einem geordneten Spielbetrieb für unsere Fußballerinnen und Fußballer in ganz Bayern. Wir haben immer darauf gedrängt, dass niemand ausgegrenzt werden darf und auf allen Ebenen und in allen Gesprächen hinterlegt, dass wir einen Spielbetrieb unter 3G- statt 2G-Bedingungen anstreben. Das ist nun endlich auch ab Donnerstag Realität! Darüber sind wir alle natürlich sehr froh und ich hoffe, dass wir ab 20. März tatsächlich wieder ohne jegliche Einschränkungen auskommen. Bei aller Freude über den aktuellen Beschluss werden wir uns aber auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Umsetzung der Maßnahmen praxistauglich ist. Denn nach wie vor stehen die Vereine etwa bei der Kontrolle von 3G vor großen Herausforderungen. Aber auch hier gibt es Vorschläge, die auf dem Tisch liegen und sich in anderen Bundesländern bewährt haben!“
So gibt es beispielweise in Baden-Württemberg, Hessen und auch in Nordrhein-Westfalen ein Musterformular, mit dem jeder Verein und die Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter für sich eigenständig die Einhaltung der aktuell gültigen Regelungen rechtssicher bestätigen können. Einen entsprechenden Antrag zur Einführung dieses Formulars hat der Bayerische Fußball-Verband über den Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV) an das in Bayern für den Sport zuständige Innenministerium bereits gestellt.
Schon im Dezember 2021 hatte der BFV in einem Schreiben an seine rund 1,6 Millionen Mitglieder in den fast 4600 Vereinen eine Abkehr von der aufwändigen und wenig praxistauglichen 2G-Regelung im Amateurfußball als Ziel formuliert und dieses mit Nachdruck verfolgt.
- Februar 15, 2022
- Redaktion Webecho Bamberg
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Keine Kontaktpersonenermittlung
Regeln zur Isolation in Schulen
Das Bayerische Gesundheitsministerium hat am Donnerstag die Regeln bei positiven Fällen in einer Schulklasse erläutert. Da die Schulen ein hohes Infektionsschutzniveau haben, ist keine Kontaktpersonenermittlung erforderlich, für alle negativ getesteten Mitschülerinnen und Mitschüler gilt im Anschluss eine intensivierte Testung.
„Klar ist: Sicherheit an der Schule hat oberste Priorität! Grundsätzlich herrscht in den Schulen durch die regelmäßigen seriellen Testungen, die Maskenpflicht und die Vorgaben des Rahmenhygieneplans ein besonders hohes Schutzniveau für die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte“, betonte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums in München.
Kinder, die bei einem Test in der Schule ein positives Ergebnis erhalten, dürfen den Unterricht nicht weiter besuchen, sondern müssen umgehend von den Eltern abgeholt werden beziehungsweise sich nach Absprache mit diesen selbstständig auf den Heimweg begeben und zuhause isolieren. Die Schule informiert das Gesundheitsamt über die positive Testung, aber der Schüler oder die Schülerin muss keine Nachricht des Gesundheitsamts abwarten, bis er oder sie das Klassenzimmer verlassen darf und sich in Isolation begibt.
Da die Schulen ein hohes Infektionsschutzniveau haben, ist keine Kontaktpersonenermittlung durch das Gesundheitsamt erforderlich. Alle negativ getesteten Schülerinnen und Schüler der Klasse beziehungsweise aus dem Kurs des infizierten Kindes oder Jugendlichen besuchen unter einem intensivierten Testregime weiterhin den Unterricht. Die tägliche Testung beginnt am Tag nach dem Entdecken des ersten Falls in der Klasse und dauert insgesamt fünf Schultage. Sollte ein weiterer Infektionsfall in der Klasse auftreten, beginnt die 5‑Tage-Frist des intensivierten Testregimes neu.
Kann aufgrund einer Häufung von Infektionsfällen der Präsenzunterricht in einer Klasse schulorganisatorisch nicht mehr sinnvoll aufrechterhalten werden, kann die Schulleitung im Einzelfall für die betreffende Klasse Distanzunterricht anordnen. Als Richtwert gilt die Abwesenheit von etwa der Hälfte der Schülerinnen und Schüler. Diese Anordnung, die die Unterrichtsorganisation betrifft und keine Quarantäneanordnung darstellt, gilt für alle Schülerinnen und Schüler der Klasse oder des Kurses unabhängig von ihrem Impf- oder Genesenenstatus.
Eigenverantwortung der Schüler und Erziehungsberechtigten
Das Gesundheitsamt wird in diesem Fall umgehend von der Schule informiert und kann ergänzend alle Schülerinnen und Schüler der betroffenen Klasse als enge Kontaktpersonen einstufen. Für diese gilt gemäß der AV Isolation eine Quarantänepflicht, soweit sie nicht unter eine der in der AV Isolation festgelegten Ausnahmen fallen. Das Gesundheitsamt übermittelt die Entscheidung an die Schulen, welche wiederum die Erziehungsberechtigten über diese Entscheidung des Gesundheitsamts informiert. Quarantäne-Einzelanordnungen des Gesundheitsamts sind nicht notwendig.
Schülerinnen und Schüler, für die eine Quarantänepflicht besteht, können sich nach fünf Tagen freitesten. Eine etwaige Freitestung (per Antigen-Schnelltest oder PCR-Test) liegt in der Eigenverantwortung der Schülerinnen und Schüler beziehungsweise ihrer Erziehungsberechtigten. Das vorzeitige Ende der Quarantäne wird wirksam, wenn das negative Testergebnis an das Gesundheitsamt übermittelt wird und wenn während der Quarantäne keine für COVID-19 typischen Krankheitszeichen aufgetreten sind.
Wichtig ist: Auch Schülerinnen und Schüler, die gemäß der Allgemeinverfügung Isolation von der Quarantänepflicht ausgenommen sind, sollten dringend ihre Kontakte auch im außerschulischen Bereich reduzieren. Ob für den betroffenen Schüler oder die betroffene Schülerin nach der Allgemeinverfügung Isolation eine Ausnahme besteht, wird durch die Erziehungsberechtigten geprüft.
Ausnahmen von der Quarantänepflicht
Dauerhaft von der Quarantänepflicht ausgenommen sind enge Kontaktpersonen,
- die vollständig gegen COVID-19 geimpft sind und eine Auffrischungsimpfung erhalten haben (gilt ab dem Tag der Auffrischungsimpfung),
- die von einer durch Nukleinsäuretest bestätigten COVID-19-Erkrankung genesen sind und danach mindestens eine Impfstoffgabe erhalten haben (gilt ab dem Tag der Impfung),
- die einen spezifischen positiven Antikörpertest nach den Vorgaben des Paul-Ehrlich-Instituts nachweisen können und danach mindestens eine Impfstoffgabe erhalten haben (gilt ab dem Tag der Impfung),
- die mindestens eine Impfstoffgabe erhalten haben und danach von einer durch Nukleinsäuretest bestätigten COVID-19-Erkrankung genesen sind (gilt ab dem 29. Tag nach Abnahme des positiven Tests).
Zeitlich begrenzt für 90 Tage von der Quarantänepflicht ausgenommen sind enge Kontaktpersonen,
- die vollständig durch zwei Impfstoffgaben geimpft wurden, wenn die zweite Impfung mindestens 15 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt
- die von einer durch Nukleinsäuretest bestätigten SARS-CoV-2-Infektion genesen sind, wenn die zugrundeliegende Testung mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt.
Die bisherigen Erfahrungen zeigten, so das Gesundheitsministerium, dass der Verzicht auf eine Kontaktpersonenermittlung und ‑quarantänisierung nicht zu einem explosionsartigen Anstieg von Infektionsfällen in Schulen führt. Dennoch äußern insbesondere Eltern mit Grunderkrankungen beziehungsweise Eltern von Kindern mit Grunderkrankungen Sorge vor einer Ansteckung. Um diesen Sorgen Rechnung zu tragen, besteht eine schulrechtliche Beurlaubungsmöglichkeit für diese Schülerinnen und Schüler.
- Februar 4, 2022
- Redaktion Webecho Bamberg
- Foto: Pixabay