Ab dem 1. Januar übernehmen die Arztpraxen und die Apotheken komplett die Corona-Schutzimpfungen. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat bei einem Besuch des
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Bayerisches Kabinett beschließt weitreichende Erleichterungen im Sportbereich
Ab Donnerstag gilt 3G im Amateurfußball
Große Erleichterung bei allen Amateurfußballerinnen und Amateurfußballern, den fast 4600 Vereinen und den 1,6 Millionen Mitgliedern im Bayerischen Fußball-Verband (BFV)! Das Bayerische Kabinett hat heute weitreichende Erleichterungen im Sportbereich beschlossen, unter anderem gilt ab diesem Donnerstag, dem 17. Februar, im Freistaat 3G für den Amateurfußball.
Für alle Spielerinnen und Spieler, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter sowie Trainerinnen und Trainer im Amateurfußball gilt ab Donnerstag die 3G-Regelung (Geimpft, Genesen, Getestet) statt der 2G-Regelung. Für Zuschauer gilt bei einer zugelassenen Auslastung von 50 Prozent des Sportgeländes 2G statt 2G-plus. Für minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden, fallen indes alle Zugangsbeschränkungen. Das hat die Bayerische Staatsregierung nach ihrer Kabinettssitzung am heutigen Dienstag bekanntgegeben.
Die zusätzlich zur Auslastung von 50 Prozent festgesetzte Obergrenze von 25.000 Besuchern kommt in bayerischen Sportstätten nur für die Münchner Allianz-Arena mit einer Kapazität von rund 75.000 Plätzen und das Max-Morlock-Stadion in Nürnberg mit einer maximalen Anzahl von rund 50.000 Plätzen in Frage. „Alle anderen Sportstätten in Bayern können sich weiterhin an der 50 Prozent-Marke orientieren”, betonte Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann. Zudem entfällt die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung ebenso wie die bisherige Pflicht, bei größeren Sportveranstaltungen nur personalisierte Tickets zu verkaufen. Zugang zu einer Sportveranstaltung erhalten Geimpfte oder Genesene, ohne einen zusätzlichen Testnachweis zu benötigen. Es muss jedoch weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden. Herrmann: zeigte sich „sehr erleichtert, dass nunmehr Sport nahezu uneingeschränkt wieder möglich ist. Ich hoffe, dass der Sportbetrieb jetzt überall wieder voll in Gang kommt.”
Kontrolle von 3G nach wie vor eine große Herausforderung
„Es hat sich trotz verständlicher Ungeduld vielerorts einmal mehr bewährt, die Gespräche über weitreichende Lockerungen für unsere Fußballerinnen und Fußballer auf Arbeitsebene und ganz bewusst auch abseits der Öffentlichkeit mit den zuständigen Ministerien bis hin zum Ministerpräsidenten zu führen“, sagt BFV-Präsident Rainer Koch: „So kommen gute Ergebnisse wie diese jetzt im Miteinander zustande. Mein ausdrücklicher Dank geht deshalb an Ministerpräsident Markus Söder sowie den für den Sport in Bayern zuständigen Minister Joachim Herrmann und an Gesundheitsminister Klaus Holetschek! Gleichsam hat unsere BFV-interne Corona-Taskforce unter Vorsitz von Robert Schraudner in den vergangenen Wochen und Monaten diesen Weg mit unentwegtem Einsatz bereitet.“
Schraudner bezeichnet die aktuellen Entscheidungen der Staatsregierung als „überfälligen Riesenschritt zurück in Richtung Normalität und hin zu einem geordneten Spielbetrieb für unsere Fußballerinnen und Fußballer in ganz Bayern. Wir haben immer darauf gedrängt, dass niemand ausgegrenzt werden darf und auf allen Ebenen und in allen Gesprächen hinterlegt, dass wir einen Spielbetrieb unter 3G- statt 2G-Bedingungen anstreben. Das ist nun endlich auch ab Donnerstag Realität! Darüber sind wir alle natürlich sehr froh und ich hoffe, dass wir ab 20. März tatsächlich wieder ohne jegliche Einschränkungen auskommen. Bei aller Freude über den aktuellen Beschluss werden wir uns aber auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Umsetzung der Maßnahmen praxistauglich ist. Denn nach wie vor stehen die Vereine etwa bei der Kontrolle von 3G vor großen Herausforderungen. Aber auch hier gibt es Vorschläge, die auf dem Tisch liegen und sich in anderen Bundesländern bewährt haben!“
So gibt es beispielweise in Baden-Württemberg, Hessen und auch in Nordrhein-Westfalen ein Musterformular, mit dem jeder Verein und die Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter für sich eigenständig die Einhaltung der aktuell gültigen Regelungen rechtssicher bestätigen können. Einen entsprechenden Antrag zur Einführung dieses Formulars hat der Bayerische Fußball-Verband über den Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV) an das in Bayern für den Sport zuständige Innenministerium bereits gestellt.
Schon im Dezember 2021 hatte der BFV in einem Schreiben an seine rund 1,6 Millionen Mitglieder in den fast 4600 Vereinen eine Abkehr von der aufwändigen und wenig praxistauglichen 2G-Regelung im Amateurfußball als Ziel formuliert und dieses mit Nachdruck verfolgt.
Keine Kontaktpersonenermittlung
Regeln zur Isolation in Schulen
Das Bayerische Gesundheitsministerium hat am Donnerstag die Regeln bei positiven Fällen in einer Schulklasse erläutert. Da die Schulen ein hohes Infektionsschutzniveau haben, ist keine Kontaktpersonenermittlung erforderlich, für alle negativ getesteten Mitschülerinnen und Mitschüler gilt im Anschluss eine intensivierte Testung.
„Klar ist: Sicherheit an der Schule hat oberste Priorität! Grundsätzlich herrscht in den Schulen durch die regelmäßigen seriellen Testungen, die Maskenpflicht und die Vorgaben des Rahmenhygieneplans ein besonders hohes Schutzniveau für die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte“, betonte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums in München.
Kinder, die bei einem Test in der Schule ein positives Ergebnis erhalten, dürfen den Unterricht nicht weiter besuchen, sondern müssen umgehend von den Eltern abgeholt werden beziehungsweise sich nach Absprache mit diesen selbstständig auf den Heimweg begeben und zuhause isolieren. Die Schule informiert das Gesundheitsamt über die positive Testung, aber der Schüler oder die Schülerin muss keine Nachricht des Gesundheitsamts abwarten, bis er oder sie das Klassenzimmer verlassen darf und sich in Isolation begibt.
Da die Schulen ein hohes Infektionsschutzniveau haben, ist keine Kontaktpersonenermittlung durch das Gesundheitsamt erforderlich. Alle negativ getesteten Schülerinnen und Schüler der Klasse beziehungsweise aus dem Kurs des infizierten Kindes oder Jugendlichen besuchen unter einem intensivierten Testregime weiterhin den Unterricht. Die tägliche Testung beginnt am Tag nach dem Entdecken des ersten Falls in der Klasse und dauert insgesamt fünf Schultage. Sollte ein weiterer Infektionsfall in der Klasse auftreten, beginnt die 5‑Tage-Frist des intensivierten Testregimes neu.
Kann aufgrund einer Häufung von Infektionsfällen der Präsenzunterricht in einer Klasse schulorganisatorisch nicht mehr sinnvoll aufrechterhalten werden, kann die Schulleitung im Einzelfall für die betreffende Klasse Distanzunterricht anordnen. Als Richtwert gilt die Abwesenheit von etwa der Hälfte der Schülerinnen und Schüler. Diese Anordnung, die die Unterrichtsorganisation betrifft und keine Quarantäneanordnung darstellt, gilt für alle Schülerinnen und Schüler der Klasse oder des Kurses unabhängig von ihrem Impf- oder Genesenenstatus.
Eigenverantwortung der Schüler und Erziehungsberechtigten
Das Gesundheitsamt wird in diesem Fall umgehend von der Schule informiert und kann ergänzend alle Schülerinnen und Schüler der betroffenen Klasse als enge Kontaktpersonen einstufen. Für diese gilt gemäß der AV Isolation eine Quarantänepflicht, soweit sie nicht unter eine der in der AV Isolation festgelegten Ausnahmen fallen. Das Gesundheitsamt übermittelt die Entscheidung an die Schulen, welche wiederum die Erziehungsberechtigten über diese Entscheidung des Gesundheitsamts informiert. Quarantäne-Einzelanordnungen des Gesundheitsamts sind nicht notwendig.
Schülerinnen und Schüler, für die eine Quarantänepflicht besteht, können sich nach fünf Tagen freitesten. Eine etwaige Freitestung (per Antigen-Schnelltest oder PCR-Test) liegt in der Eigenverantwortung der Schülerinnen und Schüler beziehungsweise ihrer Erziehungsberechtigten. Das vorzeitige Ende der Quarantäne wird wirksam, wenn das negative Testergebnis an das Gesundheitsamt übermittelt wird und wenn während der Quarantäne keine für COVID-19 typischen Krankheitszeichen aufgetreten sind.
Wichtig ist: Auch Schülerinnen und Schüler, die gemäß der Allgemeinverfügung Isolation von der Quarantänepflicht ausgenommen sind, sollten dringend ihre Kontakte auch im außerschulischen Bereich reduzieren. Ob für den betroffenen Schüler oder die betroffene Schülerin nach der Allgemeinverfügung Isolation eine Ausnahme besteht, wird durch die Erziehungsberechtigten geprüft.
Ausnahmen von der Quarantänepflicht
Dauerhaft von der Quarantänepflicht ausgenommen sind enge Kontaktpersonen,
- die vollständig gegen COVID-19 geimpft sind und eine Auffrischungsimpfung erhalten haben (gilt ab dem Tag der Auffrischungsimpfung),
- die von einer durch Nukleinsäuretest bestätigten COVID-19-Erkrankung genesen sind und danach mindestens eine Impfstoffgabe erhalten haben (gilt ab dem Tag der Impfung),
- die einen spezifischen positiven Antikörpertest nach den Vorgaben des Paul-Ehrlich-Instituts nachweisen können und danach mindestens eine Impfstoffgabe erhalten haben (gilt ab dem Tag der Impfung),
- die mindestens eine Impfstoffgabe erhalten haben und danach von einer durch Nukleinsäuretest bestätigten COVID-19-Erkrankung genesen sind (gilt ab dem 29. Tag nach Abnahme des positiven Tests).
Zeitlich begrenzt für 90 Tage von der Quarantänepflicht ausgenommen sind enge Kontaktpersonen,
- die vollständig durch zwei Impfstoffgaben geimpft wurden, wenn die zweite Impfung mindestens 15 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt
- die von einer durch Nukleinsäuretest bestätigten SARS-CoV-2-Infektion genesen sind, wenn die zugrundeliegende Testung mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt.
Die bisherigen Erfahrungen zeigten, so das Gesundheitsministerium, dass der Verzicht auf eine Kontaktpersonenermittlung und ‑quarantänisierung nicht zu einem explosionsartigen Anstieg von Infektionsfällen in Schulen führt. Dennoch äußern insbesondere Eltern mit Grunderkrankungen beziehungsweise Eltern von Kindern mit Grunderkrankungen Sorge vor einer Ansteckung. Um diesen Sorgen Rechnung zu tragen, besteht eine schulrechtliche Beurlaubungsmöglichkeit für diese Schülerinnen und Schüler.
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Zu wenige Erstgeimpfte
Mehr als die Hälfte geboostert
Mehr als die Hälfte der Menschen in Bayern hat jetzt eine Corona-Auffrischungsimpfung erhalten. Darauf hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek am Freitag in München hingewiesen. Allerdings gibt es noch zu wenige Erstgeimpfte, weshalb der Minister dafür plädiert, dass die allgemeine Corona-Impfpflicht kommen muss.
„Insgesamt haben 6.603.683 Menschen ihre Auffrischungsimpfung erhalten. Ich freue mich, dass damit mehr als die Hälfte der Menschen in Bayern geboostert ist. Von den über 60-Jährigen sind im Freistaat schon 73,1 Prozent geboostert, bei den Volljährigen sind es 59,1 Prozent. Und auch bei den 12- bis 17-Jährigen haben schon 17,5 Prozent eine Auffrischungsimpfung bekommen“, so Holetschek zum erfreulichen Stand bei dem Boostern.
Der Minister ergänzte: „Klar ist: Die Impfstoffe bieten einen guten Schutz vor einer Infektion mit der Delta- und der Omikron-Variante des Coronavirus. Geboosterte haben zudem ein deutlich niedrigeres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf und für eine Hospitalisierung als Ungeimpfte. Sie genießen auch Vorteile: Bei 2G-Plus-beschränkten Veranstaltungen müssen sie sich nicht mehr testen lassen, und sie müssen als Kontaktperson nicht mehr in Quarantäne. Ich appelliere an die bislang noch unentschlossenen Menschen im Freistaat: Lassen Sie sich boostern!“
Der Minister erläuterte allerdings auch, dass die Impflücke im Freistaat und in ganz Deutschland noch immer zu groß ist. „Gerade bei den vulnerablen Gruppen ist es wichtig, dass sich noch mehr Menschen impfen lassen. Erst 73,3 Prozent der Menschen im Freistaat haben sich für die Erstimpfung entschieden. Das sind leider noch zu wenige. Auch wenn die Omikron-Variante wohl in vielen Fällen milder verläuft: Allein aufgrund der schieren Masse an Ungeimpften können Krankenhäuser und Arztpraxen überlastet werden.“
„Wir müssen jetzt handeln!“
Der Minister betonte, dass es nicht an den Möglichkeiten, sich impfen zu lassen, liege. Im Freistaat gebe es 81 Impfzentren, zahlreiche Außenstellen der Impfzentren und rund 280 mobile Teams, und auch die Ärztinnen und Ärzte verabreichten täglich sehr viele Impfungen. „Außerdem gab es mehr als 7.000 Sonderimpfaktionen allein im Freistaat. All das hat nicht gereicht, um mehr Menschen von einer Impfung zu überzeugen. Daher plädiere ich dafür, eine allgemeine Impfpflicht einzuführen.“
Holetschek unterstrich, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht nur der erste Schritt sein könne. „Wenn wir endlich aus der Pandemie herauskommen wollen, müssen sich so viele Menschen wie möglich impfen lassen. Ich hoffe, dass der Bund nun endlich handelt und eine allgemeine Impfpflicht beschließt. Ich kann mir etwa eine Befristung auf zwei Jahre vorstellen.“
Der Minister fügte hinzu, dass es auch für die Pflegekräfte und andere in den Einrichtungen Tätige ein wichtiges Signal sei, dass sie nicht die einzigen seien, die sich impfen lassen müssen.“ Keine Frage: Die Diskussion im Bundestag ist wichtig – aber wir hätten diese Debatte auch schon vor Wochen führen können und wären jetzt viele Schritte weiter. Wir müssen jetzt handeln!“
Bayern setzt die Quarantäne- und Isolationsregeln um
Anpassung der Allgemeinverfügung Isolation
Bayern hat die verkürzten Quarantäne- und Isolationsregeln des Bundes in der Anpassung der Allgemeinverfügung Isolation (AV Isolation) am 14. Januar umgesetzt.
„Der Bund hat den erforderlichen Rechtsrahmen am Freitag erlassen. Wir in Bayern haben die Allgemeinverfügung Isolation sofort noch in der Nacht zum Samstag angepasst. Auch als Kontaktperson zu Omikron-Fällen müssen frisch Geimpfte (drei Monate), frisch Genesene (drei Monate) und Geboosterte (unbegrenzt) nun nicht mehr in Quarantäne. Damit gibt es für die verschiedenen Virusvarianten keine unterschiedlichen Regelungen mehr. Da Omikron mittlerweile die dominierende Variante in Deutschland darstellt, hatten wir uns für diese einheitliche Lösung eingesetzt. Es ist wichtig, dass wir nun umgehend Klarheit geschaffen haben, wer sich in Quarantäne begeben muss und wer nicht“, sagte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek am Samstag in München.
Eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums ergänzte: „Schon am 11. Januar wurde die Dauer von Quarantäne (enge Kontaktpersonen) und Isolation (infizierte Personen) einheitlich auf zehn Tage festgelegt. Eine Verkürzung auf sieben Tage ist mit „Freitestung“ möglich. Bei Personen in Isolation gilt dies nur, wenn sie vor Isolationsende 48 Stunden symptomfrei waren. Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in Angeboten der Kinderbetreuung ist eine Freitestung bereits nach fünf Tagen möglich mittels PCR-Test oder Antigen-Schnelltest.“
Die Sprecherin wies weiter darauf hin, dass am 14. Januar der Bund die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordung (SchAusnahmV) des Bundes angepasst hat, sodass bestimmte Kontaktpersonen – unabhängig von der Virusvariante – nicht mehr in Quarantäne müssen. Die neuen Regeln für Quarantäne und Isolation sollen auch die kritische Infrastruktur vor einer Überlastung schützen.
Die Sprecherin sagte: „Das Robert Koch-Institut (RKI) hat nun bekannt gegeben, wer als „frisch geimpft“ oder „frisch genesen“ gilt: Frisch Geimpfte und frisch Genesene sind von der Quarantäne für einen Zeitraum von rund drei Monaten nach Impfung oder Infektion von der Quarantäne ausgenommen. Erst, wenn sie sich dann impfen lassen, sind sie erneut von der Quarantänepflicht ausgenommen. Dies bietet einen zusätzlichen Anreiz, sich impfen zu lassen. Erst die dritte Impfung bietet den besten Schutz vor schwerem Verlauf bei einer Infektion mit der Omikron-Variante.“
Folgende Personen, die als enge Kontaktpersonen eingestuft wurden, sind ab heute von der Quarantänepflicht ausgenommen:
- enge Kontaktpersonen, die vollständig gegen COVID-19 geimpft sind und eine Auffrischungsimpfung erhalten haben,
- enge Kontaktpersonen, die von einer durch Nukleinsäuretest bestätigten COVID-19-Erkrankung genesen sind und vollständig geimpft wurden oder nach einer vollständigen Impfung von einer durch Nukleinsäuretest bestätigten COVID-19-Erkrankung genesen sind,
- enge Kontaktpersonen, die vollständig durch zwei Impfstoffgaben geimpft wurden, wenn die zweite Impfung mindestens 15 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt und
- enge Kontaktpersonen, die von einer durch Nukleinsäuretest bestätigten SARS-CoV-2-Infektion genesen sind, wenn die zugrundeliegende Testung mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt.
„Für enge Kontaktpersonen, die sich aufgrund einer Anordnung des Gesundheitsamts in Quarantäne befinden und zu den obengenannten Gruppen gehören, endet die Quarantäne mit dem heutigen Tag mit Inkrafttreten der AV Isolation“, sagte die Sprecherin. „Wer nicht zu diesen Gruppen zählt und sich in Quarantäne begeben muss, muss Folgendes beachten: Die Quarantäne beginnt mit der Mitteilung des Gesundheitsamtes über den Status als enge Kontaktperson. Dies kann aufgrund der hohen Inzidenzen auch mit zeitlicher Verzögerung geschehen. Hier ist auch Eigenverantwortung gefragt. Wer, zum Beispiel als Haushaltsangehöriger, engen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatte, soll sich schon vor der Mitteilung des Gesundheitsamts freiwillig absondern. Unbedingt zu beachten ist auch: Wer sich aufgrund eines positiven Tests in Isolation begeben muss, hat dies unmittelbar zu tun – auch ohne die Kontaktaufnahme des Gesundheitsamts.“
Für enge Kontaktpersonen, die von der Quarantäne ausgenommen sind, empfiehlt das RKI Testungen, Kontaktreduzierung, ein Selbstmonitoring und das Tragen einer medizinischen Maske (besser FFP2 Maske) bei Kontakt zu anderen Personen bis zum 14. Tag ab dem engen Kontakt zu der infizierten Person. Entwickelt eine von der Quarantäne ausgenommene Kontaktperson innerhalb von 14 Tagen ab dem letzten relevanten Kontakt zu der infizierten Person Symptome, dann wird eine freiwillige Quarantäne und eine zeitnahe PCR-Testung dringend nahegelegt. In diesem Fall ist außerdem das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich zu informieren.
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Kinderimpfungen in Bayern gut angelaufen
Mehr als 11 Prozent erhielten Erstimpfung
In Bayern haben bereits mehr als 11 Prozent der Fünf- bis Elfjährigen ihre Erstimpfung gegen Corona erhalten. Darauf hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek am Freitag beim Kinderimpftag im Impfzentrum in Kelheim hingewiesen.
Der Minister betonte, dass trotz der Feiertage in Bayern in nur rund drei Wochen bereits 91.760 Fünf- bis Elfjährige die Erstimpfung erhalten konnten. Damit liege Bayern auf Platz 3 in Deutschland. „Ich freue mich, dass sich so viele Eltern dafür entscheiden, ihre Kinder mit der Schutzimpfung vor einer COVID-19-Erkrankung zu schützen.“
Beim Kinderimpftag in Kelheim am Freitag erhielten mehrere hundert Kinder bereits ihre zweite Impfung. Zahlreiche Impfzentren bieten für Kinder von fünf bis elf Jahren und deren Familien gesonderte Impfangebote und auch gesonderte Impfstraßen an. Auch über die Feiertage und zwischen den Jahren wurde in Impfzentren geimpft. „Die Impfzentren geben ihr Bestes, um die Impfstellen möglichst kindgerecht zu gestalten und auf die Sorgen und Fragen der Eltern einzugehen. Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Ärztinnen und Ärzten, die den Eltern und Kindern mit ihrer Expertise beratend zur Seite stehen“, unterstrich Holetschek.
Interessierte Eltern können telefonisch einen Termin für ihre Kinder im jeweiligen Impfzentrum ausmachen. Einige Impfzentren bieten hierfür auch eine digitale Anmeldung an – Eltern werden gebeten, sich auch auf den Webseiten des Landratsamts beziehungsweise der Stadt oder des Impfzentrums zu informieren. Neben den Impfzentren sind die Kinder‑, Jugend- und Hausärzte die zentralen Akteure bei den Kinderimpfungen.
Der Minister ergänzte: „Zwar erleiden Kinder nur selten schwere Verläufe, aber auch sie können von Post-COVID betroffen sein und die Infektionen weitertragen. Deshalb sind Corona-Impfungen auch für Kinder ein wichtiger Schritt.“
Schulstart am Montag
Präsenzunterricht dank engmaschigem Sicherheitsnetz
Am kommenden Montag starten die Schulen in Bayern mit nochmals erweitertem Sicherheitskonzept und im Präsenzunterricht ins Jahr 2022. Kultus- und Gesundheitsminister empfehlen zusätzliches freiwilliges Testen noch vor dem ersten Schultag.
Das Schuljahr 2021//2022 steht unter der Maxime, dauerhaften Präsenzunterricht für die Schülerinnen und Schüler in Bayern bei größtmöglicher Sicherheit und Planbarkeit sicherzustellen. Das ist dank des engmaschigen Sicherheitsnetzes in Bayern seit Beginn des Schuljahres gelungen, und auch das Jahr 2022 beginnt nach den Weihnachtsferien am 10. Januar an den bayerischen Schulen in Präsenz.
„Unser Sicherheitskonzept an den Schulen hat sich bewährt. Da sich die Omikron-Variante zurzeit stark ausbreitet, haben wir das Sicherheitsnetz nochmal verstärkt. So gewährleisten wir bestmögliche Bildung und tragen zu mehr Sicherheit in der Bevölkerung bei“, so Kultusminister Michael Piazolo.
In Reaktion auf die Ausbreitung der Omikron-Variante des Corona-Virus werden die Schutzmaßnahmen an den Schulen nochmals erweitert: Ab dem 10. Januar ist für Schülerinnen und Schüler grundsätzlich ein negativer Testnachweis die Voraussetzung zur Teilnahme am Präsenzunterricht, unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus. Dafür stehen die bekannten Testmöglichkeiten zur Verfügung. Geimpfte und genesene Lehrkräfte und sonstige an den Schulen tätige Personen können auf die schulischen Selbsttests zum ergänzenden freiwilligen Einsatz zurückgreifen. Im Übrigen gelten die bereits bestehenden, umfassenden Sicherheitsmaßnahmen unverändert fort.
Auch Gesundheitsminister Klaus Holetschek betont: „Die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler hat oberste Priorität. Der Kontakt mit Freunden und das schulische Umfeld sind auch für die seelische Gesundheit sehr wichtig. Mit unserer Teststrategie ermöglichen wir auch in dieser Phase der Pandemie Präsenzunterricht. Ich freue mich, dass auch die Impfungen bei Kindern und Jugendlichen gut vorangehen. Denn klar ist: Der beste Schutz vor einer schweren Erkrankung ist und bleibt die Impfung!“
„Die regelmäßigen schulischen Testungen leisten einen wichtigen Beitrag in der Pandemiebekämpfung. So können Infektionsketten unterbrochen und eine weitere Verbreitung des Virus verhindert werden“, erläutert Kultusminister Michael Piazolo. „Nach den Allerheiligenferien beispielsweise haben wir viele Infektionsfälle aus dem privaten Umfeld in den Schulen entdeckt – seitdem ist die Anzahl positiver Testergebnisse kontinuierlich gesunken“, so Michael Piazolo weiter.
Klaus Holetschek fügt hinzu, dass aufgrund der neuen Omikron-Variante davon auszugehen sei, dass die Infektionszahlen wieder steigen werden. „Wir müssen alles dafür tun, dass Infektionen aufgedeckt werden. So schützen wir nicht nur unser Gesundheitssystem, sondern die ganze Gesellschaft.“
Deshalb appellieren beide Minister dringend an alle Mitglieder der Schulfamilie: „Bitte machen Sie am Wochenende vor dem Schulbeginn einen Selbst- oder Schnelltest. Wenn nach zwei Wochen ohne schulische Tests nur nachweislich negativ getestete Personen sich auf den Weg in die Schulen machen, werden vermeidbare Ansteckungen reduziert und die Sicherheit für alle erhöht! Vielen Dank für Ihre Mithilfe und ein gesundes Jahr 2022 für Sie und Ihre Familie!“
Holetschek mit positiver Bilanz nach einem Jahr bayerischer GMK-Vorsitz
Sachsen-Anhalt übernimmt GMK-Vorsitz
Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek zog eine positive Bilanz des bayerischen Vorsitzes der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) 2021. Nach Bayern übernimmt für das Jahr 2022 nun Sachsen-Anhalt den Vorsitz.
„Die GMK hat sich zu einem zentralen Gremium der Pandemie-Bekämpfung in Deutschland entwickelt“, sagte Holetschek am Sonntag als Resümee aus 2021, bevor Sachsen-Anhalt den Vorsitz übernimmt. „Die Beratungen auf Länderebene sind entscheidend, um im föderalen Deutschland gemeinsam und möglichst ohne den berüchtigten Flickenteppich im Kampf gegen das Virus anzutreten. Klar ist aber auch geworden: Wir müssen uns noch besser aufstellen, um für die Zukunft gewappnet zu sein.“
Der Minister betonte: „Wir müssen Lehren aus der Pandemie ziehen! Die Liste der Probleme, die wir angehen müssen, ist lang: Wir müssen den öffentlichen Gesundheitsdienst, die stationäre sowie ambulante Versorgung stärken und auch Änderungen unseres Gesundheitswesens vorantreiben, etwa, indem wir das Fallpauschalensystem der Krankenhäuser gründlich reformieren. Klar ist auch: Wir brauchen für die Zukunft pragmatischere Lösungen und weniger Bürokratie. Dafür müssen wir auch die Digitalisierung und Innovation im Gesundheitswesen vorantreiben. Nach der Pandemie kann es kein ‚Weiter so‘ geben!“
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder haben 2021 erste Schlussfolgerungen aus der Bekämpfung der Corona-Pandemie als Zehn-Punkte-Plan gezogen und unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:
- Die Krankenhäuser müssen personell und finanziell besser aufgestellt werden. Die GMK fordert, die Finanzierung der Krankenhäuser auf eine nachhaltige und tragfähige Grundlage zu stellen. Dafür muss unter anderem das Fallpauschalensystem reformiert werden. Zudem sollen vom Krankenhaus ergriffene Maßnahmen zur Entlastung des Pflegepersonals besser finanziert werden.
- Die Attraktivität des Pflegeberufs muss weiter gesteigert werden, insbesondere müssen die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessert werden.
- Die GMK bekräftigt die Ziele des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Der ÖGD muss nachhaltig aufgestellt und für künftige Herausforderungen besser gewappnet sein.
- Die GMK fordert zudem einen Bürokratieabbau im Gesundheitswesen.
- Die Digitalisierung muss unbedingt vorangetrieben werden.
Holetschek fügte hinzu: „Wichtig ist, dass wir diese Punkte jetzt auch umsetzen! Für mich steht dabei die Pflege an oberster Stelle – in all ihren Facetten: von der professionellen Pflege in Krankenhäusern und der Langzeitpflege, in Einrichtungen und im ambulanten Bereich bis hin zu pflegenden Angehörigen. Wir alle sind uns einig, dass wir beispielsweise die Pflege- und Betreuungskräfte in den Alten- und Pflegeeinrichtungen ebenso wie in den Krankenhäusern besser entlohnen und die Rahmenbedingungen für eine gute Pflege verbessern müssen. Nur so lassen sich ausreichend Fachkräfte gewinnen, um eine hochwertige pflegerische Versorgung auch in Zukunft zu gewährleisten.“
Die GMK ist die Fachministerkonferenz der Gesundheitsministerinnen und ‑minister sowie ‑senatorinnen und ‑senatoren der Länder. Der Bundesgesundheitsminister ist ständiger Gast. Der Vorsitz rotiert jährlich. Im Jahr 2021 hat sich die GMK 47 Mal in Telefon- oder Videokonferenzen zusammengeschaltet und regulär zwei Mal getroffen: einmal als Hybridkonferenz im Juni in München und im November in Lindau am Bodensee als Sonder-Konferenz in Präsenzform. In rund 75 Stunden Besprechungszeit wurden mehr als 282 Tagesordnungspunkte beraten und 94 Beschlüsse gefasst. Holetschek sagte: „Ich freue mich, dass wir gerade beim Impfen und Testen gemeinsam Beschlüsse gefasst haben, die ganz maßgeblich bei der Bekämpfung der Pandemie waren.“
Der Minister ergänzte: „Es ist uns gelungen, im letzten Jahr viele wichtige Beschlüsse zu fassen, weil wir alle – trotz teils unterschiedlicher Lagebewertungen und auch unterschiedlicher politischer Couleur – an einem Strang ziehen. Der Austausch mit den Länderkolleginnen und ‑kollegen hat stets neue Perspektiven gebracht. Hier zeigt der Föderalismus seine wahre Stärke. Wir haben dabei wichtige Weichen gestellt: Zu den wegweisenden Beschlüssen gehören die Weiterentwicklung der Nationalen Impfstrategie, vom Umgang mit dem Impfstoff von AstraZeneca oder Johnson & Johnson, über die Aufhebung der Impfpriorisierung bis hin zur Strategie der Auffrischungsimpfungen oder den Umgang mit Impfnachweisen und Kinderimpfungen. Wir haben uns über Teststrategien, Quarantänemaßnahmen und Post-COVID ausgetauscht und Beschlüsse gefasst.“
Holetschek sagte weiter: „Ich halte die GMK für eine treibende Kraft im Kampf gegen die Pandemie und weit darüber hinaus. Ich danke den anderen Ministerinnen und Ministern, Senatorinnen und Senatoren für die gute Zusammenarbeit. Meiner Nachfolgerin Petra Grimm-Benne, Gesundheitsministerin von Sachsen-Anhalt, wünsche ich viel Erfolg für ihre Arbeit!“
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Bürgertelefon der Stadt Bamberg
Corona-Beratungsangebot mehrsprachig möglich
Ab kommendem Montag wird das telefonische Corona-Beratungsangebot der Stadt Bamberg für Menschen mit Migrationshintergrund um zusätzliche Sprachen ergänzt.
Das Amt für Inklusion der Stadt Bamberg startet ab dem 3. Januar in Kooperation mit interkulturellen Gesundheitsmediatorinnen und ‑mediatoren des Gesundheitsprojekts „Mit Migranten für Migranten – Interkulturelle Gesundheit in Bayern“ (MiMi-Bayern) sowie den Mitgliedern des Migrantinnen- und Migrantenbeirats ein mehrsprachiges telefonisches Corona-Beratungsangebot.
Das neue Beratungsangebot richtet sich an alteingesessene und zugewanderte Menschen in Bamberg und ergänzt das telefonische Corona-Beratungsangebot der Stadtverwaltung beispielsweise auf Englisch, Arabisch, Russisch oder Persisch (weitere Sprachen auf Anfrage). Ehrenamtliche und Mitarbeitende der Stadtverwaltung helfen bei Fragen zu neuen Regeln, Impf- und Testmöglichkeiten oder gesuchten Ansprechpartnern. Eine medizinische oder rechtsverbindliche Beratung erfolgt nicht. Das Bürgertelefon ist ab Montag, dem 3. Januar, täglich unter der 0951//87–2525 erreichbar, jeweils montags bis donnerstags von 9 bis 15 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr.
Das mehrsprachige Angebot findet nicht zu einer bestimmten Sprechstunde statt, sondern wird mit Interessierten persönlich vereinbart.
Ansprechpartnerin für die mehrsprachige Telefonberatung zu den aktuellen Corona-Regeln ist Yvonne Rüttger vom Amt für Inklusion. Sie ist telefonisch erreichbar unter 0951 //87–1446 oder per Mail an yvonne.ruettger@stadt.bamberg.de
Mit Migranten für Migranten – Interkulturelle Gesundheit in Bayern
Das Gesundheitsprojekt „Mit Migranten für Migranten – Interkulturelle Gesundheit in Bayern“ (MiMi-Bayern) verfolgt das Ziel, durch mehrsprachige und kultursensible Aufklärung die Gesundheitskompetenz von Migrantinnen und Migranten zu fördern. Seit fast zehn Jahren ist Bamberg einer von 15 bayerischen Projektstandorten. Die Koordinierungsstelle im Amt für Inklusion der Stadt Bamberg in Kooperation mit dem Gesundheitsamt Bamberg und dem Träger EMZ hat in den letzten Jahren zahlreiche engagierte Migrantinnen und Migranten zu sogenannten Interkulturellen MiMi-Mediator:innen geschult, die ihr Wissen in ihrer Muttersprache an Landsleute in der Region Bamberg weitergeben.
Weitere Informationen sind zu finden unter https://www.stadt.bamberg.de/MiMi
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Herausforderndes Impfjahr 2021
Bayern hat seinen Beitrag geleistet
Die Bundesregierung hatte sich das Ziel gesetzt, dass ab Mitte November bis Jahresende weitere 30 Millionen Corona-Impfungen verabreicht würden. Diese Marke wurde bereits überschritten. Der Freistaat Bayern hatte seinen Beitrag bereits vor den Feiertagen geleistet.
Seit dem 18. November bis zum Heiligabend sind in Bayern insgesamt 4.896.882 Millionen Impfungen verabreicht worden. Darauf hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek am 2. Weihnachtsfeiertag hingewiesen. „Wir in Bayern haben unseren Beitrag zu dem bundesweiten Ziel der 30 Millionen Impfungen zwischen 18. November und Ende des Jahres schon geleistet. Bereits am 23.12, also noch vor Weihnachten, hatten wir unser an der Bevölkerung gemessenes Soll von rund 4,7 Millionen Impfungen mit rund 4,9 Millionen Impfungen in diesem Zeitraum mehr als erfüllt. Doch darauf ruhen wir uns nicht aus. Die Impfungen gehen mit hohem Tempo weiter – auch an den Weihnachtsfeiertagen wurde geimpft.“
Der Minister sagte weiter: „Inzwischen sind wir in Bayern bei 71,4 Prozent Erstimpfungen, 69,4 Prozent Zweitimpfungen und 34,5 Prozent Boosterimpfungen (Stand 24.12.), und das innerhalb eines Jahres. Denn genau heute vor einem Jahr, am 26. Dezember 2020, trafen die ersten Corona-Impfstoffe im Freistaat ein. Seitdem sind schon mehr als 22,5 Millionen Impfungen verabreicht worden, davon rund 9,4 Millionen Erstimpfungen, rund 9,1 Millionen Zweitimpfungen und rund 4,5 Millionen Auffrischimpfungen.“
Holetschek betonte: „Am 2. Weihnachtsfeiertag 2020 erhielt Bayern die ersten 9.750 Impfdosen, die für einige Tage für den ganzen Freistaat reichen mussten – sehr wenig Impfstoff im Vergleich zu heute. Die damals in Windeseile hochgezogenen Impfzentren und mobilen Teams haben einen hervorragenden Job gemacht und den Impfstoff so schnell wie möglich verimpft – und tun dies auch heute noch, ein Jahr später. Zusammen mit den Ärztinnen und Ärzten haben wir eine sehr robuste Impfinfrastruktur in Bayern, die wir auch im Sommer nicht abgebaut haben.“
Holetschek ergänzte, es sei im Rückblick ein Impfjahr mit vielen Herausforderungen gewesen. „Über viele Monate war der Impfstoff knapp und wir mussten priorisieren, um diejenigen zuerst zu impfen, die am stärksten gefährdet sind, wenn sie sich infizieren. Für viele Menschen war die Priorisierung ein sehr emotionales Thema. Ich habe viele Zuschriften bekommen, die mir zeigten, wie sehr sich die Menschen Impfungen für sich und ihre Angehörigen wünschten. Die bayerische Härtefall-Kommission hat daher für Gerechtigkeit gesorgt für diejenigen, die sonst durch das Priorisierungsraster gefallen wären.“
Der Minister betonte, dass gerade die vulnerablen Gruppen rasch erreicht worden seien! Und auch, dass das medizinische oder pflegerische Personal schnell geimpft werden konnte, sei wichtig gewesen. Die bayerische Impfkampagne habe dann im weiteren Verlauf, als endlich reichlich Impfstoff vorhanden und die Priorisierung aufgehoben war, viele Menschen vom Impfen überzeugt.
„Im Sommer sank dann recht plötzlich die Nachfrage nach Impfungen und wir mussten mit einem geschickten System der Umverteilungen oder Spenden Impfstoff vor dem Verfall retten. Sicher haben der Sommer und die damals so niedrigen Inzidenzen einige dazu verleitet, das Impfen selbst nicht mehr als das wahrzunehmen, was es ist: unser Ausweg aus der Pandemie“, so Holetschek. „Hier musste viel Überzeugungsarbeit geleistet werden. Vor allem die Ärztinnen und Ärzte sowie das Fachpersonal in den Praxen, die sich seit Ostern flächendeckend an der Impfkampagne beteiligen, haben großartige Arbeit geleistet – und tun dies weiterhin. Gerade mit Blick auf die jetzt notwendigen Booster-Impfungen – und mögliche weitere Auffrischungen in der Zukunft – sind sie eine wichtige Stütze unserer Impfkampagne. “
Boostern ist das Gebot der Stunde
Holetschek ergänzte: „Gerade, wenn ich auf die Prognosen zur besorgniserregenden SARS-CoV-2-Virusvariante Omikron blicke, appelliere ich noch einmal an alle, die in Frage kommen: Lassen Sie sich boostern, es ist das Gebot der Stunde! Experten sind sich einig, dass eine Auffrischungsimpfung sehr gut schützt. Wir müssen alles dafür tun, dass sich die düsteren Prognosen zur Ausbreitung nicht bewahrheiten – jeder kann seinen Teil dazu beitragen. Daher bitte ich alle, die noch zögern: Geben Sie sich einen Ruck!“
Holetschek sagte: „Nun ist auch die Impfung von Kindern im Alter von fünf bis elf Jahren möglich. Der weit überwiegende Teil der Bayern kann nun geimpft werden und ich kann jeden, der sich heute für sich oder sein Kind für eine Impfung entscheidet, nur darin bestärken! Jede Impfung zählt!“
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Herausforderung Corona
Das Jahr 2021 von goolkids e.V.
Die Corona-Pandemie erschwerte die Arbeit des Förderkreises goolkids e.V. – auch bei der Planung der Sportgala, die mittlerweile auf April kommenden Jahres datiert wurde. Doch es gibt auch Lichtblicke. Auf diese haben wir mit goolkids-Verantwortlichen geblickt.
Auch im Jahr 2021 hatte die Corona-Pandemie die Welt im Griff. Trotz des beachtlichen Impffortschritts – rund zwei Drittel der deutschen Gesamtbevölkerung gelten bei Redaktionsschluss als vollständig geimpft – rollt eine vierte Infektionswelle auf uns zu, mit allen negativen Folgen und Auswirkungen. Diese treffen jedoch nicht nur die Industrie und die Arbeitswelt, sondern auch gesellschaftliche Initiativen und Vereine. So auch den Förderkreis goolkids e.V.
Der Verein, der sich in Stadt- und Landkreisgebiet für Inklusion und Integration im Nachwuchssport einsetzt, blickt auf ein herausforderndes Kalenderjahr 2021 zurück. Dieser Eindruck verfestigt sich im Gespräch mit Gründungsmitglied Robert Bartsch. „Das Jahr war schwierig”, lautet ein erstes kurzes Fazit von Bartsch. „Auf der einen Seite begann wieder die eine oder andere Aktivität. Es war die Hoffnung da, dass wir wieder durchstarten können. Man hat dann aber gemerkt, dass man punktuell jedes Mal wieder neu entscheiden musste.”
Immerhin: Unter dem Eindruck der Corona-Pandemie war es dem Verein möglich, zumindest einen Teil seiner geplanten Aktionen durchzuführen, wenn auch “mit viel Mühe und Not”, wie Bartsch offen zugibt. Als Beispiel dafür nennt er die Erstausgabe des inklusiven Sportfestes “machMIT”, die im September abgehalten wurde. Aber: „Was die allgemeinen Aktivitäten angeht, konnten nicht alle anlaufen. Manches, was wir vorhatten, liegt immer noch auf Eis.”
Herausforderung Corona: Was gut war
Die wenigen, durchgeführten Veranstaltungen stimmen Bartsch allerdings zufrieden: „Wir haben es geschafft, einen Fußballschnuppertag zu veranstalten, und das Sportfest in verkleinertem Rahmen durchzuführen. Das war trotzdem ein Bombenerfolg, weil wir auch Bands der Lebenshilfe ins Rahmenprogramm mit eingebunden haben. Das sorgte für ein stimmungsvolles Sportfest.” Sportfest und Fußballschnuppertag bezeichnet Bartsch rückblickend betrachtet auch als „die wichtigsten Events, die wir geschafft haben. Dazu kommen zuletzt noch der erste Inklusionsleitfaden und der Kick-Off für die Inklusionstage an Schulen, den wir im September in Hirschaid durchführen konnten.”
Gerade ersterer Veranstaltung misst Bartsch eine große Bedeutung bei. Geht es nach seinem Willen, soll das inklusive Sportfest mit seinem Stationen-Zirkel, bei dem viele verschiedene Sportarten von den Teilnehmenden ausprobiert werden können, als eine Leuchtturm-Aktion von goolkids und in der Behindertensportszene allgemein etabliert werden.
„Es ist uns gelungen, an einem Tag viele verschiedene Sportarten inklusiv darzustellen, oder eben Sportarten darzustellen, die von Grund auf inklusiv sind. Außerdem konnten wir viele Menschen und viele Jugendliche zusammenzubringen. Und wir hatten auch beim Wetter Glück.” Basierend auf diesen überaus positiven Erkenntnissen visiert man im nächsten Schritt die regelmäßige Austragung des Sportfestes an. Einmal pro Jahr soll es künftig abgehalten werden und dabei zu einem „Höhepunkt der inklusiven Sportwelt werden”, wie es Bartsch formuliert.
Doch erst einmal gilt es, den zweiten Winter unter dem Eindruck der Corona-Pandemie zu überstehen. Das Virus machte dem Verein schon vor Jahresfrist das Leben schwer, vor allem, wenn es um Organisatorisches ging. „Im ersten Halbjahr war es so, dass fast alles nur online stattfand, selbst Vereinssitzungen. Man musste sich schon umstellen, denn Online-Meetings sind was anderes, als wenn man persönlich an einem Tisch sitzt”, erklärt Bartsch.
Planung für 2022 unter weiterhin erschwerten Bedingungen
Und auch die Planung der verschiedenen Aktionen gestaltete sich aufgrund der Pandemie schwieriger, als gewohnt. Wegen der dynamischen Situation war es erforderlich, für jede mögliche Eventualität gerüstet zu sein. Bartsch stellt deshalb klar: „Es geht nicht, dass ich halbherzig in die Planung der verschiedenen Aktionen gehe. Entweder mache ich etwas richtig, oder gar nicht. Man muss nur aufpassen, dass man sich nicht emotional abnutzt.”
Unter diesen Voraussetzungen fällt es auch nicht gerade leicht, ein Programm für das Jahr 2022 auf die Beine zu stellen. Bei goolkids arbeitet man dennoch fieberhaft an einem attraktiven Aktionskalender für das kommende Jahr. Auch der neue Projektleiter Lukas Parzych will sich noch nicht allzu sehr in die Karten schauen lassen, kündigt aber bereits die Fortsetzung zweier Events an. „Das Sportfest soll auf jeden Fall wieder stattfinden. Dafür suchen wir aktuell einen Termin. Wir werden außerdem versuchen, den MITeinander-Cup im Februar durchzuführen.“
Bartsch selbst unterstützt intensiv die Stadt Bamberg bei ihrer Bewerbung als Gastgeberstadt für die Special Olympics World Games im Jahr 2023. Die Special Olympics sind vom Internationalen Olympischen Komitee anerkannt und die größte und weltweit agierende Inklusionsbewegung im Sport. Sie dürfen als einzige Organisation den Ausdruck “Olympics” weltweit nutzen. Aus der Taufe gehoben wurden die Special Olympics im Jahr 1968. Seit August stand bereits fest, dass sich die Stadt Bamberg um die Nominierung als Host-City 2023 bemühte. Unter dem Slogan “Bamberg l(i)ebt Inklusion” wurde Ende Oktober die Bewerbung dann auch offiziell eingereicht.
Abgesehen von diesen drei großen Aktionen erhoffen sich Bartsch und Parzych, im kommenden Jahr wieder so etwas wie einen geregelten Sportbetrieb auf die Beine zu stellen: „Was für uns elementar ist: Dass wir schauen, ob Fußballtraining, Fitnessstudio und Co. laufen können. Das ist die große Herausforderung. Sofern es irgendwie möglich ist, denn die Hände in den Schoß legen ist noch schlimmer.” goolkids bietet für Menschen mit Behinderung unter anderem inklusive Lauftreffs und Tanztreffs, Rollstuhl-Basketball und Inklusions-Fußball an.
Highlight im Frühjahr 2022: Die Sportgala
Bevor der Startschuss ins Jahr 2022 erfolgen kann, war noch ein letztes großes Highlight in diesem Jahr geplant: Die Magnat-Sportgala 2021. Die Benefiz-Gala war in diesem Jahr auf den 11. Dezember angesetzt, wurde nun aber verlegt und findet am 9. April kommenden Jahres im Ziegelbau des Welcome-Hotels Bamberg statt. Im Rahmen dieser Gala werden nicht nur die besten Nachwuchsfußballer der Region geehrt, sondern auch die besten Mannschaften im Männer- und Frauenfußball. Diesmal hat man sich bei goolkids aber noch zwei besondere Ehrungen ausgedacht.
„Es wird zum ersten Mal auch die Ehrung der Corona-Helden geben. Damit wird ausgezeichnet, wer sich während der Pandemie besonders hervorgetan hat und sich in diesen Zeiten engagiert hat. Wir haben auch zur Nominierung für diese Wahl aufgerufen und da sind uns auch ein paar schöne Beispiele genannt worden”, erzählt Parzych. Die Wahl für die Auszeichnungen war bei Redaktionsschluss noch nicht beendet.
Außerdem erhält an diesem Abend auch der gemeinnützigste Verein einen Preis. Parzych beschreibt, was dahinter steckt: „Es geht darum, welcher Verein in der Region, sei es in Zeiten von Corona oder allgemein beim Thema Integration, Inklusion und Soziales, Besonderes geleistet hat. Diesbezüglich haben wir uns umgehört, Ideen gesammelt und letztendlich auch einige Vorschläge bekommen. Da setzen wir uns zusammen und werden schauen, wer für uns die größte Möglichkeit hat.”
Bartsch fügt hinzu, ohne konkret zu werden: „Ich fand das höchst interessant, was da im Vorfeld an Gesprächen gelaufen ist. Es ging dabei auch um die Frage: Wer verkörpert das, was wir von goolkids langfristig umsetzen möchten, am besten? Ich finde die Nominierungen sehr interessant. Es ist vielleicht eine Chance für die Zukunft, dass man diese Ehrung noch besser in den Vordergrund stellen kann, um Vereine noch stärker zu motivieren.”