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Baye­ri­sches Kabi­nett beschließt weit­rei­chen­de Erleich­te­run­gen im Sportbereich 

Ab Don­ners­tag gilt 3G im Amateurfußball

Gro­ße Erleich­te­rung bei allen Ama­teur­fuß­bal­le­rin­nen und Ama­teur­fuß­bal­lern, den fast 4600 Ver­ei­nen und den 1,6 Mil­lio­nen Mit­glie­dern im Baye­ri­schen Fuß­ball-Ver­band (BFV)! Das Baye­ri­sche Kabi­nett hat heu­te weit­rei­chen­de Erleich­te­run­gen im Sport­be­reich beschlos­sen, unter ande­rem gilt ab die­sem Don­ners­tag, dem 17. Febru­ar, im Frei­staat 3G für den Amateurfußball.

Für alle Spie­le­rin­nen und Spie­ler, Schieds­rich­te­rin­nen und Schieds­rich­ter sowie Trai­ne­rin­nen und Trai­ner im Ama­teur­fuß­ball gilt ab Don­ners­tag die 3G-Rege­lung (Geimpft, Gene­sen, Getes­tet) statt der 2G-Rege­lung. Für Zuschau­er gilt bei einer zuge­las­se­nen Aus­las­tung von 50 Pro­zent des Sport­ge­län­des 2G statt 2G-plus. Für min­der­jäh­ri­ge Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die regel­mä­ßig in der Schu­le getes­tet wer­den, fal­len indes alle Zugangs­be­schrän­kun­gen. Das hat die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung nach ihrer Kabi­netts­sit­zung am heu­ti­gen Diens­tag bekanntgegeben.

Die zusätz­lich zur Aus­las­tung von 50 Pro­zent fest­ge­setz­te Ober­gren­ze von 25.000 Besu­chern kommt in baye­ri­schen Sport­stät­ten nur für die Münch­ner Alli­anz-Are­na mit einer Kapa­zi­tät von rund 75.000 Plät­zen und das Max-Mor­lock-Sta­di­on in Nürn­berg mit einer maxi­ma­len Anzahl von rund 50.000 Plät­zen in Fra­ge. „Alle ande­ren Sport­stät­ten in Bay­ern kön­nen sich wei­ter­hin an der 50 Pro­zent-Mar­ke ori­en­tie­ren”, beton­te Bay­erns Innen- und Sport­mi­nis­ter Joa­chim Herr­mann. Zudem ent­fällt die Pflicht zur Kon­takt­da­ten­er­fas­sung eben­so wie die bis­he­ri­ge Pflicht, bei grö­ße­ren Sport­ver­an­stal­tun­gen nur per­so­na­li­sier­te Tickets zu ver­kau­fen. Zugang zu einer Sport­ver­an­stal­tung erhal­ten Geimpf­te oder Gene­se­ne, ohne einen zusätz­li­chen Test­nach­weis zu benö­ti­gen. Es muss jedoch wei­ter­hin eine FFP2-Mas­ke getra­gen wer­den. Herr­mann: zeig­te sich „sehr erleich­tert, dass nun­mehr Sport nahe­zu unein­ge­schränkt wie­der mög­lich ist. Ich hof­fe, dass der Sport­be­trieb jetzt über­all wie­der voll in Gang kommt.”

Kon­trol­le von 3G nach wie vor eine gro­ße Herausforderung

„Es hat sich trotz ver­ständ­li­cher Unge­duld vie­ler­orts ein­mal mehr bewährt, die Gesprä­che über weit­rei­chen­de Locke­run­gen für unse­re Fuß­bal­le­rin­nen und Fuß­bal­ler auf Arbeits­ebe­ne und ganz bewusst auch abseits der Öffent­lich­keit mit den zustän­di­gen Minis­te­ri­en bis hin zum Minis­ter­prä­si­den­ten zu füh­ren“, sagt BFV-Prä­si­dent Rai­ner Koch: „So kom­men gute Ergeb­nis­se wie die­se jetzt im Mit­ein­an­der zustan­de. Mein aus­drück­li­cher Dank geht des­halb an Minis­ter­prä­si­dent Mar­kus Söder sowie den für den Sport in Bay­ern zustän­di­gen Minis­ter Joa­chim Herr­mann und an Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek! Gleich­sam hat unse­re BFV-inter­ne Coro­na-Taskforce unter Vor­sitz von Robert Schraud­ner in den ver­gan­ge­nen Wochen und Mona­ten die­sen Weg mit unent­weg­tem Ein­satz bereitet.“

Schraud­ner bezeich­net die aktu­el­len Ent­schei­dun­gen der Staats­re­gie­rung als „über­fäl­li­gen Rie­sen­schritt zurück in Rich­tung Nor­ma­li­tät und hin zu einem geord­ne­ten Spiel­be­trieb für unse­re Fuß­bal­le­rin­nen und Fuß­bal­ler in ganz Bay­ern. Wir haben immer dar­auf gedrängt, dass nie­mand aus­ge­grenzt wer­den darf und auf allen Ebe­nen und in allen Gesprä­chen hin­ter­legt, dass wir einen Spiel­be­trieb unter 3G- statt 2G-Bedin­gun­gen anstre­ben. Das ist nun end­lich auch ab Don­ners­tag Rea­li­tät! Dar­über sind wir alle natür­lich sehr froh und ich hof­fe, dass wir ab 20. März tat­säch­lich wie­der ohne jeg­li­che Ein­schrän­kun­gen aus­kom­men. Bei aller Freu­de über den aktu­el­len Beschluss wer­den wir uns aber auch wei­ter­hin dafür ein­set­zen, dass die Umset­zung der Maß­nah­men pra­xis­taug­lich ist. Denn nach wie vor ste­hen die Ver­ei­ne etwa bei der Kon­trol­le von 3G vor gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen. Aber auch hier gibt es Vor­schlä­ge, die auf dem Tisch lie­gen und sich in ande­ren Bun­des­län­dern bewährt haben!“

So gibt es bei­spiel­wei­se in Baden-Würt­tem­berg, Hes­sen und auch in Nord­rhein-West­fa­len ein Mus­ter­for­mu­lar, mit dem jeder Ver­ein und die Schieds­rich­te­rin­nen und Schieds­rich­ter für sich eigen­stän­dig die Ein­hal­tung der aktu­ell gül­ti­gen Rege­lun­gen rechts­si­cher bestä­ti­gen kön­nen. Einen ent­spre­chen­den Antrag zur Ein­füh­rung die­ses For­mu­lars hat der Baye­ri­sche Fuß­ball-Ver­band über den Baye­ri­schen Lan­des-Sport­ver­band (BLSV) an das in Bay­ern für den Sport zustän­di­ge Innen­mi­nis­te­ri­um bereits gestellt.

Schon im Dezem­ber 2021 hat­te der BFV in einem Schrei­ben an sei­ne rund 1,6 Mil­lio­nen Mit­glie­der in den fast 4600 Ver­ei­nen eine Abkehr von der auf­wän­di­gen und wenig pra­xis­taug­li­chen 2G-Rege­lung im Ama­teur­fuß­ball als Ziel for­mu­liert und die­ses mit Nach­druck verfolgt.

Kei­ne Kontaktpersonenermittlung 

Regeln zur Iso­la­ti­on in Schulen

Das Baye­ri­sche Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um hat am Don­ners­tag die Regeln bei posi­ti­ven Fäl­len in einer Schul­klas­se erläu­tert. Da die Schu­len ein hohes Infek­ti­ons­schutz­ni­veau haben, ist kei­ne Kon­takt­per­so­nen­er­mitt­lung erfor­der­lich, für alle nega­tiv getes­te­ten Mit­schü­le­rin­nen und Mit­schü­ler gilt im Anschluss eine inten­si­vier­te Testung.

„Klar ist: Sicher­heit an der Schu­le hat obers­te Prio­ri­tät! Grund­sätz­lich herrscht in den Schu­len durch die regel­mä­ßi­gen seri­el­len Tes­tun­gen, die Mas­ken­pflicht und die Vor­ga­ben des Rah­men­hy­gie­ne­plans ein beson­ders hohes Schutz­ni­veau für die Schü­le­rin­nen und Schü­ler sowie die Lehr­kräf­te“, beton­te eine Spre­che­rin des Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums in München.

Kin­der, die bei einem Test in der Schu­le ein posi­ti­ves Ergeb­nis erhal­ten, dür­fen den Unter­richt nicht wei­ter besu­chen, son­dern müs­sen umge­hend von den Eltern abge­holt wer­den bezie­hungs­wei­se sich nach Abspra­che mit die­sen selbst­stän­dig auf den Heim­weg bege­ben und zuhau­se iso­lie­ren. Die Schu­le infor­miert das Gesund­heits­amt über die posi­ti­ve Tes­tung, aber der Schü­ler oder die Schü­le­rin muss kei­ne Nach­richt des Gesund­heits­amts abwar­ten, bis er oder sie das Klas­sen­zim­mer ver­las­sen darf und sich in Iso­la­ti­on begibt.

Da die Schu­len ein hohes Infek­ti­ons­schutz­ni­veau haben, ist kei­ne Kon­takt­per­so­nen­er­mitt­lung durch das Gesund­heits­amt erfor­der­lich. Alle nega­tiv getes­te­ten Schü­le­rin­nen und Schü­ler der Klas­se bezie­hungs­wei­se aus dem Kurs des infi­zier­ten Kin­des oder Jugend­li­chen besu­chen unter einem inten­si­vier­ten Test­re­gime wei­ter­hin den Unter­richt. Die täg­li­che Tes­tung beginnt am Tag nach dem Ent­de­cken des ers­ten Falls in der Klas­se und dau­ert ins­ge­samt fünf Schul­ta­ge. Soll­te ein wei­te­rer Infek­ti­ons­fall in der Klas­se auf­tre­ten, beginnt die 5‑Ta­ge-Frist des inten­si­vier­ten Test­re­gimes neu.

Kann auf­grund einer Häu­fung von Infek­ti­ons­fäl­len der Prä­senz­un­ter­richt in einer Klas­se schul­or­ga­ni­sa­to­risch nicht mehr sinn­voll auf­recht­erhal­ten wer­den, kann die Schul­lei­tung im Ein­zel­fall für die betref­fen­de Klas­se Distanz­un­ter­richt anord­nen. Als Richt­wert gilt die Abwe­sen­heit von etwa der Hälf­te der Schü­le­rin­nen und Schü­ler. Die­se Anord­nung, die die Unter­richts­or­ga­ni­sa­ti­on betrifft und kei­ne Qua­ran­tä­ne­a­n­ord­nung dar­stellt, gilt für alle Schü­le­rin­nen und Schü­ler der Klas­se oder des Kur­ses unab­hän­gig von ihrem Impf- oder Genesenenstatus.

Eigen­ver­ant­wor­tung der Schü­ler und Erziehungsberechtigten

Das Gesund­heits­amt wird in die­sem Fall umge­hend von der Schu­le infor­miert und kann ergän­zend alle Schü­le­rin­nen und Schü­ler der betrof­fe­nen Klas­se als enge Kon­takt­per­so­nen ein­stu­fen. Für die­se gilt gemäß der AV Iso­la­ti­on eine Qua­ran­tä­ne­pflicht, soweit sie nicht unter eine der in der AV Iso­la­ti­on fest­ge­leg­ten Aus­nah­men fal­len. Das Gesund­heits­amt über­mit­telt die Ent­schei­dung an die Schu­len, wel­che wie­der­um die Erzie­hungs­be­rech­tig­ten über die­se Ent­schei­dung des Gesund­heits­amts infor­miert. Qua­ran­tä­ne-Ein­zel­an­ord­nun­gen des Gesund­heits­amts sind nicht notwendig.

Schü­le­rin­nen und Schü­ler, für die eine Qua­ran­tä­ne­pflicht besteht, kön­nen sich nach fünf Tagen frei­tes­ten. Eine etwa­ige Frei­tes­tung (per Anti­gen-Schnell­test oder PCR-Test) liegt in der Eigen­ver­ant­wor­tung der Schü­le­rin­nen und Schü­ler bezie­hungs­wei­se ihrer Erzie­hungs­be­rech­tig­ten. Das vor­zei­ti­ge Ende der Qua­ran­tä­ne wird wirk­sam, wenn das nega­ti­ve Test­ergeb­nis an das Gesund­heits­amt über­mit­telt wird und wenn wäh­rend der Qua­ran­tä­ne kei­ne für COVID-19 typi­schen Krank­heits­zei­chen auf­ge­tre­ten sind.

Wich­tig ist: Auch Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die gemäß der All­ge­mein­ver­fü­gung Iso­la­ti­on von der Qua­ran­tä­ne­pflicht aus­ge­nom­men sind, soll­ten drin­gend ihre Kon­tak­te auch im außer­schu­li­schen Bereich redu­zie­ren. Ob für den betrof­fe­nen Schü­ler oder die betrof­fe­ne Schü­le­rin nach der All­ge­mein­ver­fü­gung Iso­la­ti­on eine Aus­nah­me besteht, wird durch die Erzie­hungs­be­rech­tig­ten geprüft.

Aus­nah­men von der Quarantänepflicht

Dau­er­haft von der Qua­ran­tä­ne­pflicht aus­ge­nom­men sind enge Kontaktpersonen,

- die voll­stän­dig gegen COVID-19 geimpft sind und eine Auf­fri­schungs­imp­fung erhal­ten haben (gilt ab dem Tag der Auffrischungsimpfung),

- die von einer durch Nukle­in­säu­re­test bestä­tig­ten COVID-19-Erkran­kung gene­sen sind und danach min­des­tens eine Impf­stoff­ga­be erhal­ten haben (gilt ab dem Tag der Impfung),

- die einen spe­zi­fi­schen posi­ti­ven Anti­kör­per­test nach den Vor­ga­ben des Paul-Ehr­lich-Insti­tuts nach­wei­sen kön­nen und danach min­des­tens eine Impf­stoff­ga­be erhal­ten haben (gilt ab dem Tag der Impfung),

- die min­des­tens eine Impf­stoff­ga­be erhal­ten haben und danach von einer durch Nukle­in­säu­re­test bestä­tig­ten COVID-19-Erkran­kung gene­sen sind (gilt ab dem 29. Tag nach Abnah­me des posi­ti­ven Tests).

Zeit­lich begrenzt für 90 Tage von der Qua­ran­tä­ne­pflicht aus­ge­nom­men sind enge Kontaktpersonen,

- die voll­stän­dig durch zwei Impf­stoff­ga­ben geimpft wur­den, wenn die zwei­te Imp­fung min­des­tens 15 Tage und höchs­tens 90 Tage zurückliegt

- die von einer durch Nukle­in­säu­re­test bestä­tig­ten SARS-CoV-2-Infek­ti­on gene­sen sind, wenn die zugrun­de­lie­gen­de Tes­tung min­des­tens 28 Tage und höchs­tens 90 Tage zurückliegt.

Die bis­he­ri­gen Erfah­run­gen zeig­ten, so das Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um, dass der Ver­zicht auf eine Kon­takt­per­so­nen­er­mitt­lung und ‑qua­ran­tä­ni­sie­rung nicht zu einem explo­si­ons­ar­ti­gen Anstieg von Infek­ti­ons­fäl­len in Schu­len führt. Den­noch äußern ins­be­son­de­re Eltern mit Grund­er­kran­kun­gen bezie­hungs­wei­se Eltern von Kin­dern mit Grund­er­kran­kun­gen Sor­ge vor einer Anste­ckung. Um die­sen Sor­gen Rech­nung zu tra­gen, besteht eine schul­recht­li­che Beur­lau­bungs­mög­lich­keit für die­se Schü­le­rin­nen und Schüler.

Zu weni­ge Erstgeimpfte

Mehr als die Hälf­te geboostert

Mehr als die Hälf­te der Men­schen in Bay­ern hat jetzt eine Coro­na-Auf­fri­schungs­imp­fung erhal­ten. Dar­auf hat Bay­erns Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek am Frei­tag in Mün­chen hin­ge­wie­sen. Aller­dings gibt es noch zu weni­ge Erst­ge­impf­te, wes­halb der Minis­ter dafür plä­diert, dass die all­ge­mei­ne Coro­na-Impf­pflicht kom­men muss.

„Ins­ge­samt haben 6.603.683 Men­schen ihre Auf­fri­schungs­imp­fung erhal­ten. Ich freue mich, dass damit mehr als die Hälf­te der Men­schen in Bay­ern geboos­tert ist. Von den über 60-Jäh­ri­gen sind im Frei­staat schon 73,1 Pro­zent geboos­tert, bei den Voll­jäh­ri­gen sind es 59,1 Pro­zent. Und auch bei den 12- bis 17-Jäh­ri­gen haben schon 17,5 Pro­zent eine Auf­fri­schungs­imp­fung bekom­men“, so Holet­schek zum erfreu­li­chen Stand bei dem Boostern.

Der Minis­ter ergänz­te: „Klar ist: Die Impf­stof­fe bie­ten einen guten Schutz vor einer Infek­ti­on mit der Del­ta- und der Omi­kron-Vari­an­te des Coro­na­vi­rus. Geboos­ter­te haben zudem ein deut­lich nied­ri­ge­res Risi­ko für einen schwe­ren Krank­heits­ver­lauf und für eine Hos­pi­ta­li­sie­rung als Unge­impf­te. Sie genie­ßen auch Vor­tei­le: Bei 2G-Plus-beschränk­ten Ver­an­stal­tun­gen müs­sen sie sich nicht mehr tes­ten las­sen, und sie müs­sen als Kon­takt­per­son nicht mehr in Qua­ran­tä­ne. Ich appel­lie­re an die bis­lang noch unent­schlos­se­nen Men­schen im Frei­staat: Las­sen Sie sich boostern!“

Der Minis­ter erläu­ter­te aller­dings auch, dass die Impflü­cke im Frei­staat und in ganz Deutsch­land noch immer zu groß ist. „Gera­de bei den vul­ner­ablen Grup­pen ist es wich­tig, dass sich noch mehr Men­schen imp­fen las­sen. Erst 73,3 Pro­zent der Men­schen im Frei­staat haben sich für die Erst­imp­fung ent­schie­den. Das sind lei­der noch zu weni­ge. Auch wenn die Omi­kron-Vari­an­te wohl in vie­len Fäl­len mil­der ver­läuft: Allein auf­grund der schie­ren Mas­se an Unge­impf­ten kön­nen Kran­ken­häu­ser und Arzt­pra­xen über­las­tet werden.“

„Wir müs­sen jetzt handeln!“

Der Minis­ter beton­te, dass es nicht an den Mög­lich­kei­ten, sich imp­fen zu las­sen, lie­ge. Im Frei­staat gebe es 81 Impf­zen­tren, zahl­rei­che Außen­stel­len der Impf­zen­tren und rund 280 mobi­le Teams, und auch die Ärz­tin­nen und Ärz­te ver­ab­reich­ten täg­lich sehr vie­le Imp­fun­gen. „Außer­dem gab es mehr als 7.000 Son­der­impf­ak­tio­nen allein im Frei­staat. All das hat nicht gereicht, um mehr Men­schen von einer Imp­fung zu über­zeu­gen. Daher plä­die­re ich dafür, eine all­ge­mei­ne Impf­pflicht einzuführen.“

Holet­schek unter­strich, dass die ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impf­pflicht nur der ers­te Schritt sein kön­ne. „Wenn wir end­lich aus der Pan­de­mie her­aus­kom­men wol­len, müs­sen sich so vie­le Men­schen wie mög­lich imp­fen las­sen. Ich hof­fe, dass der Bund nun end­lich han­delt und eine all­ge­mei­ne Impf­pflicht beschließt. Ich kann mir etwa eine Befris­tung auf zwei Jah­re vorstellen.“

Der Minis­ter füg­te hin­zu, dass es auch für die Pfle­ge­kräf­te und ande­re in den Ein­rich­tun­gen Täti­ge ein wich­ti­ges Signal sei, dass sie nicht die ein­zi­gen sei­en, die sich imp­fen las­sen müs­sen.“ Kei­ne Fra­ge: Die Dis­kus­si­on im Bun­des­tag ist wich­tig – aber wir hät­ten die­se Debat­te auch schon vor Wochen füh­ren kön­nen und wären jetzt vie­le Schrit­te wei­ter. Wir müs­sen jetzt handeln!“

Bay­ern setzt die Qua­ran­tä­ne- und Iso­la­ti­ons­re­geln um

Anpas­sung der All­ge­mein­ver­fü­gung Isolation

Bay­ern hat die ver­kürz­ten Qua­ran­tä­ne- und Iso­la­ti­ons­re­geln des Bun­des in der Anpas­sung der All­ge­mein­ver­fü­gung Iso­la­ti­on (AV Iso­la­ti­on) am 14. Janu­ar umgesetzt.

„Der Bund hat den erfor­der­li­chen Rechts­rah­men am Frei­tag erlas­sen. Wir in Bay­ern haben die All­ge­mein­ver­fü­gung Iso­la­ti­on sofort noch in der Nacht zum Sams­tag ange­passt. Auch als Kon­takt­per­son zu Omi­kron-Fäl­len müs­sen frisch Geimpf­te (drei Mona­te), frisch Gene­se­ne (drei Mona­te) und Geboos­ter­te (unbe­grenzt) nun nicht mehr in Qua­ran­tä­ne. Damit gibt es für die ver­schie­de­nen Virus­va­ri­an­ten kei­ne unter­schied­li­chen Rege­lun­gen mehr. Da Omi­kron mitt­ler­wei­le die domi­nie­ren­de Vari­an­te in Deutsch­land dar­stellt, hat­ten wir uns für die­se ein­heit­li­che Lösung ein­ge­setzt. Es ist wich­tig, dass wir nun umge­hend Klar­heit geschaf­fen haben, wer sich in Qua­ran­tä­ne bege­ben muss und wer nicht“, sag­te Bay­erns Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek am Sams­tag in München.

Eine Spre­che­rin des Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums ergänz­te: „Schon am 11. Janu­ar wur­de die Dau­er von Qua­ran­tä­ne (enge Kon­takt­per­so­nen) und Iso­la­ti­on (infi­zier­te Per­so­nen) ein­heit­lich auf zehn Tage fest­ge­legt. Eine Ver­kür­zung auf sie­ben Tage ist mit „Frei­tes­tung“ mög­lich. Bei Per­so­nen in Iso­la­ti­on gilt dies nur, wenn sie vor Iso­la­ti­ons­en­de 48 Stun­den sym­ptom­frei waren. Für Schü­le­rin­nen und Schü­ler sowie Kin­der in Ange­bo­ten der Kin­der­be­treu­ung ist eine Frei­tes­tung bereits nach fünf Tagen mög­lich mit­tels PCR-Test oder Antigen-Schnelltest.“

Die Spre­che­rin wies wei­ter dar­auf hin, dass am 14. Janu­ar der Bund die COVID-19-Schutz­maß­nah­men-Aus­nah­men­ver­or­dung (SchAus­nahmV) des Bun­des ange­passt hat, sodass bestimm­te Kon­takt­per­so­nen – unab­hän­gig von der Virus­va­ri­an­te – nicht mehr in Qua­ran­tä­ne müs­sen. Die neu­en Regeln für Qua­ran­tä­ne und Iso­la­ti­on sol­len auch die kri­ti­sche Infra­struk­tur vor einer Über­las­tung schützen.

Die Spre­che­rin sag­te: „Das Robert Koch-Insti­tut (RKI) hat nun bekannt gege­ben, wer als „frisch geimpft“ oder „frisch gene­sen“ gilt: Frisch Geimpf­te und frisch Gene­se­ne sind von der Qua­ran­tä­ne für einen Zeit­raum von rund drei Mona­ten nach Imp­fung oder Infek­ti­on von der Qua­ran­tä­ne aus­ge­nom­men. Erst, wenn sie sich dann imp­fen las­sen, sind sie erneut von der Qua­ran­tä­ne­pflicht aus­ge­nom­men. Dies bie­tet einen zusätz­li­chen Anreiz, sich imp­fen zu las­sen. Erst die drit­te Imp­fung bie­tet den bes­ten Schutz vor schwe­rem Ver­lauf bei einer Infek­ti­on mit der Omikron-Variante.“

Fol­gen­de Per­so­nen, die als enge Kon­takt­per­so­nen ein­ge­stuft wur­den, sind ab heu­te von der Qua­ran­tä­ne­pflicht ausgenommen:

  1. enge Kon­takt­per­so­nen, die voll­stän­dig gegen COVID-19 geimpft sind und eine Auf­fri­schungs­imp­fung erhal­ten haben,
  2. enge Kon­takt­per­so­nen, die von einer durch Nukle­in­säu­re­test bestä­tig­ten COVID-19-Erkran­kung gene­sen sind und voll­stän­dig geimpft wur­den oder nach einer voll­stän­di­gen Imp­fung von einer durch Nukle­in­säu­re­test bestä­tig­ten COVID-19-Erkran­kung gene­sen sind,
  3. enge Kon­takt­per­so­nen, die voll­stän­dig durch zwei Impf­stoff­ga­ben geimpft wur­den, wenn die zwei­te Imp­fung min­des­tens 15 Tage und höchs­tens 90 Tage zurück­liegt und
  4. enge Kon­takt­per­so­nen, die von einer durch Nukle­in­säu­re­test bestä­tig­ten SARS-CoV-2-Infek­ti­on gene­sen sind, wenn die zugrun­de­lie­gen­de Tes­tung min­des­tens 28 Tage und höchs­tens 90 Tage zurückliegt.

„Für enge Kon­takt­per­so­nen, die sich auf­grund einer Anord­nung des Gesund­heits­amts in Qua­ran­tä­ne befin­den und zu den oben­ge­nann­ten Grup­pen gehö­ren, endet die Qua­ran­tä­ne mit dem heu­ti­gen Tag mit Inkraft­tre­ten der AV Iso­la­ti­on“, sag­te die Spre­che­rin. „Wer nicht zu die­sen Grup­pen zählt und sich in Qua­ran­tä­ne bege­ben muss, muss Fol­gen­des beach­ten: Die Qua­ran­tä­ne beginnt mit der Mit­tei­lung des Gesund­heits­am­tes über den Sta­tus als enge Kon­takt­per­son. Dies kann auf­grund der hohen Inzi­den­zen auch mit zeit­li­cher Ver­zö­ge­rung gesche­hen. Hier ist auch Eigen­ver­ant­wor­tung gefragt. Wer, zum Bei­spiel als Haus­halts­an­ge­hö­ri­ger, engen Kon­takt zu einer posi­tiv getes­te­ten Per­son hat­te, soll sich schon vor der Mit­tei­lung des Gesund­heits­amts frei­wil­lig abson­dern. Unbe­dingt zu beach­ten ist auch: Wer sich auf­grund eines posi­ti­ven Tests in Iso­la­ti­on bege­ben muss, hat dies unmit­tel­bar zu tun – auch ohne die Kon­takt­auf­nah­me des Gesundheitsamts.“

Für enge Kon­takt­per­so­nen, die von der Qua­ran­tä­ne aus­ge­nom­men sind, emp­fiehlt das RKI Tes­tun­gen, Kon­takt­re­du­zie­rung, ein Selbst­mo­ni­to­ring und das Tra­gen einer medi­zi­ni­schen Mas­ke (bes­ser FFP2 Mas­ke) bei Kon­takt zu ande­ren Per­so­nen bis zum 14. Tag ab dem engen Kon­takt zu der infi­zier­ten Per­son. Ent­wi­ckelt eine von der Qua­ran­tä­ne aus­ge­nom­me­ne Kon­takt­per­son inner­halb von 14 Tagen ab dem letz­ten rele­van­ten Kon­takt zu der infi­zier­ten Per­son Sym­pto­me, dann wird eine frei­wil­li­ge Qua­ran­tä­ne und eine zeit­na­he PCR-Tes­tung drin­gend nahe­ge­legt. In die­sem Fall ist außer­dem das zustän­di­ge Gesund­heits­amt unver­züg­lich zu informieren.

Kin­der­imp­fun­gen in Bay­ern gut angelaufen

Mehr als 11 Pro­zent erhiel­ten Erstimpfung

In Bay­ern haben bereits mehr als 11 Pro­zent der Fünf- bis Elf­jäh­ri­gen ihre Erst­imp­fung gegen Coro­na erhal­ten. Dar­auf hat Bay­erns Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek am Frei­tag beim Kin­der­impf­tag im Impf­zen­trum in Kel­heim hingewiesen.

Der Minis­ter beton­te, dass trotz der Fei­er­ta­ge in Bay­ern in nur rund drei Wochen bereits 91.760 Fünf- bis Elf­jäh­ri­ge die Erst­imp­fung erhal­ten konn­ten. Damit lie­ge Bay­ern auf Platz 3 in Deutsch­land. „Ich freue mich, dass sich so vie­le Eltern dafür ent­schei­den, ihre Kin­der mit der Schutz­imp­fung vor einer COVID-19-Erkran­kung zu schützen.“

Beim Kin­der­impf­tag in Kel­heim am Frei­tag erhiel­ten meh­re­re hun­dert Kin­der bereits ihre zwei­te Imp­fung. Zahl­rei­che Impf­zen­tren bie­ten für Kin­der von fünf bis elf Jah­ren und deren Fami­li­en geson­der­te Impf­an­ge­bo­te und auch geson­der­te Impf­stra­ßen an. Auch über die Fei­er­ta­ge und zwi­schen den Jah­ren wur­de in Impf­zen­tren geimpft. „Die Impf­zen­tren geben ihr Bes­tes, um die Impf­stel­len mög­lichst kind­ge­recht zu gestal­ten und auf die Sor­gen und Fra­gen der Eltern ein­zu­ge­hen. Ich dan­ke den Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern sowie den Ärz­tin­nen und Ärz­ten, die den Eltern und Kin­dern mit ihrer Exper­ti­se bera­tend zur Sei­te ste­hen“, unter­strich Holetschek.

Inter­es­sier­te Eltern kön­nen tele­fo­nisch einen Ter­min für ihre Kin­der im jewei­li­gen Impf­zen­trum aus­ma­chen. Eini­ge Impf­zen­tren bie­ten hier­für auch eine digi­ta­le Anmel­dung an – Eltern wer­den gebe­ten, sich auch auf den Web­sei­ten des Land­rats­amts bezie­hungs­wei­se der Stadt oder des Impf­zen­trums zu infor­mie­ren. Neben den Impf­zen­tren sind die Kinder‑, Jugend- und Haus­ärz­te die zen­tra­len Akteu­re bei den Kinderimpfungen.

Der Minis­ter ergänz­te: „Zwar erlei­den Kin­der nur sel­ten schwe­re Ver­läu­fe, aber auch sie kön­nen von Post-COVID betrof­fen sein und die Infek­tio­nen wei­ter­tra­gen. Des­halb sind Coro­na-Imp­fun­gen auch für Kin­der ein wich­ti­ger Schritt.“

Schul­start am Montag 

Prä­senz­un­ter­richt dank eng­ma­schi­gem Sicherheitsnetz

Am kom­men­den Mon­tag star­ten die Schu­len in Bay­ern mit noch­mals erwei­ter­tem Sicher­heits­kon­zept und im Prä­senz­un­ter­richt ins Jahr 2022. Kul­tus- und Gesund­heits­mi­nis­ter emp­feh­len zusätz­li­ches frei­wil­li­ges Tes­ten noch vor dem ers­ten Schultag.

Das Schul­jahr 2021/​/​2022 steht unter der Maxi­me, dau­er­haf­ten Prä­senz­un­ter­richt für die Schü­le­rin­nen und Schü­ler in Bay­ern bei größt­mög­li­cher Sicher­heit und Plan­bar­keit sicher­zu­stel­len. Das ist dank des eng­ma­schi­gen Sicher­heits­net­zes in Bay­ern seit Beginn des Schul­jah­res gelun­gen, und auch das Jahr 2022 beginnt nach den Weih­nachts­fe­ri­en am 10. Janu­ar an den baye­ri­schen Schu­len in Präsenz.

„Unser Sicher­heits­kon­zept an den Schu­len hat sich bewährt. Da sich die Omi­kron-Vari­an­te zur­zeit stark aus­brei­tet, haben wir das Sicher­heits­netz noch­mal ver­stärkt. So gewähr­leis­ten wir best­mög­li­che Bil­dung und tra­gen zu mehr Sicher­heit in der Bevöl­ke­rung bei“, so Kul­tus­mi­nis­ter Micha­el Piazolo.

In Reak­ti­on auf die Aus­brei­tung der Omi­kron-Vari­an­te des Coro­na-Virus wer­den die Schutz­maß­nah­men an den Schu­len noch­mals erwei­tert: Ab dem 10. Janu­ar ist für Schü­le­rin­nen und Schü­ler grund­sätz­lich ein nega­ti­ver Test­nach­weis die Vor­aus­set­zung zur Teil­nah­me am Prä­senz­un­ter­richt, unab­hän­gig vom Impf- oder Gene­se­nen­sta­tus. Dafür ste­hen die bekann­ten Test­mög­lich­kei­ten zur Ver­fü­gung. Geimpf­te und gene­se­ne Lehr­kräf­te und sons­ti­ge an den Schu­len täti­ge Per­so­nen kön­nen auf die schu­li­schen Selbst­tests zum ergän­zen­den frei­wil­li­gen Ein­satz zurück­grei­fen. Im Übri­gen gel­ten die bereits bestehen­den, umfas­sen­den Sicher­heits­maß­nah­men unver­än­dert fort.

Auch Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek betont: „Die Sicher­heit der Schü­le­rin­nen und Schü­ler hat obers­te Prio­ri­tät. Der Kon­takt mit Freun­den und das schu­li­sche Umfeld sind auch für die see­li­sche Gesund­heit sehr wich­tig. Mit unse­rer Test­stra­te­gie ermög­li­chen wir auch in die­ser Pha­se der Pan­de­mie Prä­senz­un­ter­richt. Ich freue mich, dass auch die Imp­fun­gen bei Kin­dern und Jugend­li­chen gut vor­an­ge­hen. Denn klar ist: Der bes­te Schutz vor einer schwe­ren Erkran­kung ist und bleibt die Impfung!“

„Die regel­mä­ßi­gen schu­li­schen Tes­tun­gen leis­ten einen wich­ti­gen Bei­trag in der Pan­de­mie­be­kämp­fung. So kön­nen Infek­ti­ons­ket­ten unter­bro­chen und eine wei­te­re Ver­brei­tung des Virus ver­hin­dert wer­den“, erläu­tert Kul­tus­mi­nis­ter Micha­el Pia­zo­lo. „Nach den Aller­hei­li­gen­fe­ri­en bei­spiels­wei­se haben wir vie­le Infek­ti­ons­fäl­le aus dem pri­va­ten Umfeld in den Schu­len ent­deckt – seit­dem ist die Anzahl posi­ti­ver Test­ergeb­nis­se kon­ti­nu­ier­lich gesun­ken“, so Micha­el Pia­zo­lo weiter.

Klaus Holet­schek fügt hin­zu, dass auf­grund der neu­en Omi­kron-Vari­an­te davon aus­zu­ge­hen sei, dass die Infek­ti­ons­zah­len wie­der stei­gen wer­den. „Wir müs­sen alles dafür tun, dass Infek­tio­nen auf­ge­deckt wer­den. So schüt­zen wir nicht nur unser Gesund­heits­sys­tem, son­dern die gan­ze Gesellschaft.“

Des­halb appel­lie­ren bei­de Minis­ter drin­gend an alle Mit­glie­der der Schul­fa­mi­lie: „Bit­te machen Sie am Wochen­en­de vor dem Schul­be­ginn einen Selbst- oder Schnell­test. Wenn nach zwei Wochen ohne schu­li­sche Tests nur nach­weis­lich nega­tiv getes­te­te Per­so­nen sich auf den Weg in die Schu­len machen, wer­den ver­meid­ba­re Anste­ckun­gen redu­ziert und die Sicher­heit für alle erhöht! Vie­len Dank für Ihre Mit­hil­fe und ein gesun­des Jahr 2022 für Sie und Ihre Familie!“

Holet­schek mit posi­ti­ver Bilanz nach einem Jahr baye­ri­scher GMK-Vorsitz 

Sach­sen-Anhalt über­nimmt GMK-Vorsitz

Der baye­ri­sche Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek zog eine posi­ti­ve Bilanz des baye­ri­schen Vor­sit­zes der Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz (GMK) 2021. Nach Bay­ern über­nimmt für das Jahr 2022 nun Sach­sen-Anhalt den Vorsitz.

„Die GMK hat sich zu einem zen­tra­len Gre­mi­um der Pan­de­mie-Bekämp­fung in Deutsch­land ent­wi­ckelt“, sag­te Holet­schek am Sonn­tag als Resü­mee aus 2021, bevor Sach­sen-Anhalt den Vor­sitz über­nimmt. „Die Bera­tun­gen auf Län­der­ebe­ne sind ent­schei­dend, um im föde­ra­len Deutsch­land gemein­sam und mög­lichst ohne den berüch­tig­ten Fli­cken­tep­pich im Kampf gegen das Virus anzu­tre­ten. Klar ist aber auch gewor­den: Wir müs­sen uns noch bes­ser auf­stel­len, um für die Zukunft gewapp­net zu sein.“

Der Minis­ter beton­te: „Wir müs­sen Leh­ren aus der Pan­de­mie zie­hen! Die Lis­te der Pro­ble­me, die wir ange­hen müs­sen, ist lang: Wir müs­sen den öffent­li­chen Gesund­heits­dienst, die sta­tio­nä­re sowie ambu­lan­te Ver­sor­gung stär­ken und auch Ände­run­gen unse­res Gesund­heits­we­sens vor­an­trei­ben, etwa, indem wir das Fall­pau­scha­len­sys­tem der Kran­ken­häu­ser gründ­lich refor­mie­ren. Klar ist auch: Wir brau­chen für die Zukunft prag­ma­ti­sche­re Lösun­gen und weni­ger Büro­kra­tie. Dafür müs­sen wir auch die Digi­ta­li­sie­rung und Inno­va­ti­on im Gesund­heits­we­sen vor­an­trei­ben. Nach der Pan­de­mie kann es kein ‚Wei­ter so‘ geben!“

Die Minis­te­rin­nen und Minis­ter, Sena­to­rin­nen und Sena­to­ren für Gesund­heit der Län­der haben 2021 ers­te Schluss­fol­ge­run­gen aus der Bekämp­fung der Coro­na-Pan­de­mie als Zehn-Punk­te-Plan gezo­gen und unter ande­rem fol­gen­de Beschlüs­se gefasst:

- Die Kran­ken­häu­ser müs­sen per­so­nell und finan­zi­ell bes­ser auf­ge­stellt wer­den. Die GMK for­dert, die Finan­zie­rung der Kran­ken­häu­ser auf eine nach­hal­ti­ge und trag­fä­hi­ge Grund­la­ge zu stel­len. Dafür muss unter ande­rem das Fall­pau­scha­len­sys­tem refor­miert wer­den. Zudem sol­len vom Kran­ken­haus ergrif­fe­ne Maß­nah­men zur Ent­las­tung des Pfle­ge­per­so­nals bes­ser finan­ziert werden.

- Die Attrak­ti­vi­tät des Pfle­ge­be­rufs muss wei­ter gestei­gert wer­den, ins­be­son­de­re müs­sen die Arbeits­be­din­gun­gen in der Pfle­ge ver­bes­sert werden.

- Die GMK bekräf­tigt die Zie­le des Pak­tes für den Öffent­li­chen Gesund­heits­dienst. Der ÖGD muss nach­hal­tig auf­ge­stellt und für künf­ti­ge Her­aus­for­de­run­gen bes­ser gewapp­net sein.

- Die GMK for­dert zudem einen Büro­kra­tie­ab­bau im Gesundheitswesen.

- Die Digi­ta­li­sie­rung muss unbe­dingt vor­an­ge­trie­ben werden.


Holet­schek füg­te hin­zu: „Wich­tig ist, dass wir die­se Punk­te jetzt auch umset­zen! Für mich steht dabei die Pfle­ge an obers­ter Stel­le – in all ihren Facet­ten: von der pro­fes­sio­nel­len Pfle­ge in Kran­ken­häu­sern und der Lang­zeit­pfle­ge, in Ein­rich­tun­gen und im ambu­lan­ten Bereich bis hin zu pfle­gen­den Ange­hö­ri­gen. Wir alle sind uns einig, dass wir bei­spiels­wei­se die Pfle­ge- und Betreu­ungs­kräf­te in den Alten- und Pfle­ge­ein­rich­tun­gen eben­so wie in den Kran­ken­häu­sern bes­ser ent­loh­nen und die Rah­men­be­din­gun­gen für eine gute Pfle­ge ver­bes­sern müs­sen. Nur so las­sen sich aus­rei­chend Fach­kräf­te gewin­nen, um eine hoch­wer­ti­ge pfle­ge­ri­sche Ver­sor­gung auch in Zukunft zu gewährleisten.“

Die GMK ist die Fach­mi­nis­ter­kon­fe­renz der Gesund­heits­mi­nis­te­rin­nen und ‑minis­ter sowie ‑sena­to­rin­nen und ‑sena­to­ren der Län­der. Der Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter ist stän­di­ger Gast. Der Vor­sitz rotiert jähr­lich. Im Jahr 2021 hat sich die GMK 47 Mal in Tele­fon- oder Video­kon­fe­ren­zen zusam­men­ge­schal­tet und regu­lär zwei Mal getrof­fen: ein­mal als Hybrid­kon­fe­renz im Juni in Mün­chen und im Novem­ber in Lin­dau am Boden­see als Son­der-Kon­fe­renz in Prä­senz­form. In rund 75 Stun­den Bespre­chungs­zeit wur­den mehr als 282 Tages­ord­nungs­punk­te bera­ten und 94 Beschlüs­se gefasst. Holet­schek sag­te: „Ich freue mich, dass wir gera­de beim Imp­fen und Tes­ten gemein­sam Beschlüs­se gefasst haben, die ganz maß­geb­lich bei der Bekämp­fung der Pan­de­mie waren.“

Der Minis­ter ergänz­te: „Es ist uns gelun­gen, im letz­ten Jahr vie­le wich­ti­ge Beschlüs­se zu fas­sen, weil wir alle – trotz teils unter­schied­li­cher Lage­be­wer­tun­gen und auch unter­schied­li­cher poli­ti­scher Cou­leur – an einem Strang zie­hen. Der Aus­tausch mit den Län­der­kol­le­gin­nen und ‑kol­le­gen hat stets neue Per­spek­ti­ven gebracht. Hier zeigt der Föde­ra­lis­mus sei­ne wah­re Stär­ke. Wir haben dabei wich­ti­ge Wei­chen gestellt: Zu den weg­wei­sen­den Beschlüs­sen gehö­ren die Wei­ter­ent­wick­lung der Natio­na­len Impf­stra­te­gie, vom Umgang mit dem Impf­stoff von Astra­Ze­ne­ca oder John­son & John­son, über die Auf­he­bung der Impf­prio­ri­sie­rung bis hin zur Stra­te­gie der Auf­fri­schungs­imp­fun­gen oder den Umgang mit Impf­nach­wei­sen und Kin­der­imp­fun­gen. Wir haben uns über Test­stra­te­gien, Qua­ran­tä­ne­maß­nah­men und Post-COVID aus­ge­tauscht und Beschlüs­se gefasst.“

Holet­schek sag­te wei­ter: „Ich hal­te die GMK für eine trei­ben­de Kraft im Kampf gegen die Pan­de­mie und weit dar­über hin­aus. Ich dan­ke den ande­ren Minis­te­rin­nen und Minis­tern, Sena­to­rin­nen und Sena­to­ren für die gute Zusam­men­ar­beit. Mei­ner Nach­fol­ge­rin Petra Grimm-Ben­ne, Gesund­heits­mi­nis­te­rin von Sach­sen-Anhalt, wün­sche ich viel Erfolg für ihre Arbeit!“

Bür­ger­te­le­fon der Stadt Bamberg

Coro­na-Bera­tungs­an­ge­bot mehr­spra­chig möglich

Ab kom­men­dem Mon­tag wird das tele­fo­ni­sche Coro­na-Bera­tungs­an­ge­bot der Stadt Bam­berg für Men­schen mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund um zusätz­li­che Spra­chen ergänzt.

Das Amt für Inklu­si­on der Stadt Bam­berg star­tet ab dem 3. Janu­ar in Koope­ra­ti­on mit inter­kul­tu­rel­len Gesund­heits­me­dia­to­rin­nen und ‑media­to­ren des Gesund­heits­pro­jekts „Mit Migran­ten für Migran­ten – Inter­kul­tu­rel­le Gesund­heit in Bay­ern“ (MiMi-Bay­ern) sowie den Mit­glie­dern des Migran­tin­nen- und Migran­ten­bei­rats ein mehr­spra­chi­ges tele­fo­ni­sches Corona-Beratungsangebot.

Das neue Bera­tungs­an­ge­bot rich­tet sich an alt­ein­ge­ses­se­ne und zuge­wan­der­te Men­schen in Bam­berg und ergänzt das tele­fo­ni­sche Coro­na-Bera­tungs­an­ge­bot der Stadt­ver­wal­tung bei­spiels­wei­se auf Eng­lisch, Ara­bisch, Rus­sisch oder Per­sisch (wei­te­re Spra­chen auf Anfra­ge). Ehren­amt­li­che und Mit­ar­bei­ten­de der Stadt­ver­wal­tung hel­fen bei Fra­gen zu neu­en Regeln, Impf- und Test­mög­lich­kei­ten oder gesuch­ten Ansprech­part­nern. Eine medi­zi­ni­sche oder rechts­ver­bind­li­che Bera­tung erfolgt nicht. Das Bür­ger­te­le­fon ist ab Mon­tag, dem 3. Janu­ar, täg­lich unter der 0951//87–2525 erreich­bar, jeweils mon­tags bis don­ners­tags von 9 bis 15 Uhr sowie frei­tags von 9 bis 12 Uhr.

Das mehr­spra­chi­ge Ange­bot fin­det nicht zu einer bestimm­ten Sprech­stun­de statt, son­dern wird mit Inter­es­sier­ten per­sön­lich vereinbart. 

Ansprech­part­ne­rin für die mehr­spra­chi­ge Tele­fon­be­ra­tung zu den aktu­el­len Coro­na-Regeln ist Yvonne Rütt­ger vom Amt für Inklu­si­on. Sie ist tele­fo­nisch erreich­bar unter 0951 /​/​87–1446 oder per Mail an yvonne.ruettger@stadt.bamberg.de


Mit Migran­ten für Migran­ten – Inter­kul­tu­rel­le Gesund­heit in Bayern 

Das Gesund­heits­pro­jekt „Mit Migran­ten für Migran­ten – Inter­kul­tu­rel­le Gesund­heit in Bay­ern“ (MiMi-Bay­ern) ver­folgt das Ziel, durch mehr­spra­chi­ge und kul­tur­sen­si­ble Auf­klä­rung die Gesund­heits­kom­pe­tenz von Migran­tin­nen und Migran­ten zu för­dern. Seit fast zehn Jah­ren ist Bam­berg einer von 15 baye­ri­schen Pro­jekt­stand­or­ten. Die Koor­di­nie­rungs­stel­le im Amt für Inklu­si­on der Stadt Bam­berg in Koope­ra­ti­on mit dem Gesund­heits­amt Bam­berg und dem Trä­ger EMZ hat in den letz­ten Jah­ren zahl­rei­che enga­gier­te Migran­tin­nen und Migran­ten zu soge­nann­ten Inter­kul­tu­rel­len MiMi-Mediator:innen geschult, die ihr Wis­sen in ihrer Mut­ter­spra­che an Lands­leu­te in der Regi­on Bam­berg wei­ter­ge­ben.
Wei­te­re Infor­ma­tio­nen sind zu fin­den unter https://www.stadt.bamberg.de/MiMi

Her­aus­for­dern­des Impf­jahr 2021 

Bay­ern hat sei­nen Bei­trag geleistet

Die Bun­des­re­gie­rung hat­te sich das Ziel gesetzt, dass ab Mit­te Novem­ber bis Jah­res­en­de wei­te­re 30 Mil­lio­nen Coro­na-Imp­fun­gen ver­ab­reicht wür­den. Die­se Mar­ke wur­de bereits über­schrit­ten. Der Frei­staat Bay­ern hat­te sei­nen Bei­trag bereits vor den Fei­er­ta­gen geleistet.

Seit dem 18. Novem­ber bis zum Hei­lig­abend sind in Bay­ern ins­ge­samt 4.896.882 Mil­lio­nen Imp­fun­gen ver­ab­reicht wor­den. Dar­auf hat Bay­erns Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek am 2. Weih­nachts­fei­er­tag hin­ge­wie­sen. „Wir in Bay­ern haben unse­ren Bei­trag zu dem bun­des­wei­ten Ziel der 30 Mil­lio­nen Imp­fun­gen zwi­schen 18. Novem­ber und Ende des Jah­res schon geleis­tet. Bereits am 23.12, also noch vor Weih­nach­ten, hat­ten wir unser an der Bevöl­ke­rung gemes­se­nes Soll von rund 4,7 Mil­lio­nen Imp­fun­gen mit rund 4,9 Mil­lio­nen Imp­fun­gen in die­sem Zeit­raum mehr als erfüllt. Doch dar­auf ruhen wir uns nicht aus. Die Imp­fun­gen gehen mit hohem Tem­po wei­ter – auch an den Weih­nachts­fei­er­ta­gen wur­de geimpft.“

Der Minis­ter sag­te wei­ter: „Inzwi­schen sind wir in Bay­ern bei 71,4 Pro­zent Erst­imp­fun­gen, 69,4 Pro­zent Zweit­imp­fun­gen und 34,5 Pro­zent Boos­ter­imp­fun­gen (Stand 24.12.), und das inner­halb eines Jah­res. Denn genau heu­te vor einem Jahr, am 26. Dezem­ber 2020, tra­fen die ers­ten Coro­na-Impf­stof­fe im Frei­staat ein. Seit­dem sind schon mehr als 22,5 Mil­lio­nen Imp­fun­gen ver­ab­reicht wor­den, davon rund 9,4 Mil­lio­nen Erst­imp­fun­gen, rund 9,1 Mil­lio­nen Zweit­imp­fun­gen und rund 4,5 Mil­lio­nen Auffrischimpfungen.“

Holet­schek beton­te: „Am 2. Weih­nachts­fei­er­tag 2020 erhielt Bay­ern die ers­ten 9.750 Impf­do­sen, die für eini­ge Tage für den gan­zen Frei­staat rei­chen muss­ten – sehr wenig Impf­stoff im Ver­gleich zu heu­te. Die damals in Win­des­ei­le hoch­ge­zo­ge­nen Impf­zen­tren und mobi­len Teams haben einen her­vor­ra­gen­den Job gemacht und den Impf­stoff so schnell wie mög­lich ver­impft – und tun dies auch heu­te noch, ein Jahr spä­ter. Zusam­men mit den Ärz­tin­nen und Ärz­ten haben wir eine sehr robus­te Impf­in­fra­struk­tur in Bay­ern, die wir auch im Som­mer nicht abge­baut haben.“

Holet­schek ergänz­te, es sei im Rück­blick ein Impf­jahr mit vie­len Her­aus­for­de­run­gen gewe­sen. „Über vie­le Mona­te war der Impf­stoff knapp und wir muss­ten prio­ri­sie­ren, um die­je­ni­gen zuerst zu imp­fen, die am stärks­ten gefähr­det sind, wenn sie sich infi­zie­ren. Für vie­le Men­schen war die Prio­ri­sie­rung ein sehr emo­tio­na­les The­ma. Ich habe vie­le Zuschrif­ten bekom­men, die mir zeig­ten, wie sehr sich die Men­schen Imp­fun­gen für sich und ihre Ange­hö­ri­gen wünsch­ten. Die baye­ri­sche Här­te­fall-Kom­mis­si­on hat daher für Gerech­tig­keit gesorgt für die­je­ni­gen, die sonst durch das Prio­ri­sie­rungs­ras­ter gefal­len wären.“

Der Minis­ter beton­te, dass gera­de die vul­ner­ablen Grup­pen rasch erreicht wor­den sei­en! Und auch, dass das medi­zi­ni­sche oder pfle­ge­ri­sche Per­so­nal schnell geimpft wer­den konn­te, sei wich­tig gewe­sen. Die baye­ri­sche Impf­kam­pa­gne habe dann im wei­te­ren Ver­lauf, als end­lich reich­lich Impf­stoff vor­han­den und die Prio­ri­sie­rung auf­ge­ho­ben war, vie­le Men­schen vom Imp­fen überzeugt.

„Im Som­mer sank dann recht plötz­lich die Nach­fra­ge nach Imp­fun­gen und wir muss­ten mit einem geschick­ten Sys­tem der Umver­tei­lun­gen oder Spen­den Impf­stoff vor dem Ver­fall ret­ten. Sicher haben der Som­mer und die damals so nied­ri­gen Inzi­den­zen eini­ge dazu ver­lei­tet, das Imp­fen selbst nicht mehr als das wahr­zu­neh­men, was es ist: unser Aus­weg aus der Pan­de­mie“, so Holet­schek. „Hier muss­te viel Über­zeu­gungs­ar­beit geleis­tet wer­den. Vor allem die Ärz­tin­nen und Ärz­te sowie das Fach­per­so­nal in den Pra­xen, die sich seit Ostern flä­chen­de­ckend an der Impf­kam­pa­gne betei­li­gen, haben groß­ar­ti­ge Arbeit geleis­tet – und tun dies wei­ter­hin. Gera­de mit Blick auf die jetzt not­wen­di­gen Boos­ter-Imp­fun­gen – und mög­li­che wei­te­re Auf­fri­schun­gen in der Zukunft – sind sie eine wich­ti­ge Stüt­ze unse­rer Impfkampagne. “


Boos­tern ist das Gebot der Stunde

Holet­schek ergänz­te: „Gera­de, wenn ich auf die Pro­gno­sen zur besorg­nis­er­re­gen­den SARS-CoV-2-Virus­va­ri­an­te Omi­kron bli­cke, appel­lie­re ich noch ein­mal an alle, die in Fra­ge kom­men: Las­sen Sie sich boos­tern, es ist das Gebot der Stun­de! Exper­ten sind sich einig, dass eine Auf­fri­schungs­imp­fung sehr gut schützt. Wir müs­sen alles dafür tun, dass sich die düs­te­ren Pro­gno­sen zur Aus­brei­tung nicht bewahr­hei­ten – jeder kann sei­nen Teil dazu bei­tra­gen. Daher bit­te ich alle, die noch zögern: Geben Sie sich einen Ruck!“

Holet­schek sag­te: „Nun ist auch die Imp­fung von Kin­dern im Alter von fünf bis elf Jah­ren mög­lich. Der weit über­wie­gen­de Teil der Bay­ern kann nun geimpft wer­den und ich kann jeden, der sich heu­te für sich oder sein Kind für eine Imp­fung ent­schei­det, nur dar­in bestär­ken! Jede Imp­fung zählt!“

Her­aus­for­de­rung Corona 

Das Jahr 2021 von gool­kids e.V.

Die Coro­na-Pan­de­mie erschwer­te die Arbeit des För­der­krei­ses gool­kids e.V. – auch bei der Pla­nung der Sport­ga­la, die mitt­ler­wei­le auf April kom­men­den Jah­res datiert wur­de. Doch es gibt auch Licht­bli­cke. Auf die­se haben wir mit gool­kids-Ver­ant­wort­li­chen geblickt.

Auch im Jahr 2021 hat­te die Coro­na-Pan­de­mie die Welt im Griff. Trotz des beacht­li­chen Impf­fort­schritts – rund zwei Drit­tel der deut­schen Gesamt­be­völ­ke­rung gel­ten bei Redak­ti­ons­schluss als voll­stän­dig geimpft – rollt eine vier­te Infek­ti­ons­wel­le auf uns zu, mit allen nega­ti­ven Fol­gen und Aus­wir­kun­gen. Die­se tref­fen jedoch nicht nur die Indus­trie und die Arbeits­welt, son­dern auch gesell­schaft­li­che Initia­ti­ven und Ver­ei­ne. So auch den För­der­kreis gool­kids e.V.

Der Ver­ein, der sich in Stadt- und Land­kreis­ge­biet für Inklu­si­on und Inte­gra­ti­on im Nach­wuchs­sport ein­setzt, blickt auf ein her­aus­for­dern­des Kalen­der­jahr 2021 zurück. Die­ser Ein­druck ver­fes­tigt sich im Gespräch mit Grün­dungs­mit­glied Robert Bartsch. „Das Jahr war schwie­rig”, lau­tet ein ers­tes kur­zes Fazit von Bartsch. „Auf der einen Sei­te begann wie­der die eine oder ande­re Akti­vi­tät. Es war die Hoff­nung da, dass wir wie­der durch­star­ten kön­nen. Man hat dann aber gemerkt, dass man punk­tu­ell jedes Mal wie­der neu ent­schei­den musste.”

Immer­hin: Unter dem Ein­druck der Coro­na-Pan­de­mie war es dem Ver­ein mög­lich, zumin­dest einen Teil sei­ner geplan­ten Aktio­nen durch­zu­füh­ren, wenn auch “mit viel Mühe und Not”, wie Bartsch offen zugibt. Als Bei­spiel dafür nennt er die Erst­aus­ga­be des inklu­si­ven Sport­fes­tes “mach­MIT”, die im Sep­tem­ber abge­hal­ten wur­de. Aber: „Was die all­ge­mei­nen Akti­vi­tä­ten angeht, konn­ten nicht alle anlau­fen. Man­ches, was wir vor­hat­ten, liegt immer noch auf Eis.”

Her­aus­for­de­rung Coro­na: Was gut war

Die weni­gen, durch­ge­führ­ten Ver­an­stal­tun­gen stim­men Bartsch aller­dings zufrie­den: „Wir haben es geschafft, einen Fuß­ball­schnup­per­tag zu ver­an­stal­ten, und das Sport­fest in ver­klei­ner­tem Rah­men durch­zu­füh­ren. Das war trotz­dem ein Bom­ben­er­folg, weil wir auch Bands der Lebens­hil­fe ins Rah­men­pro­gramm mit ein­ge­bun­den haben. Das sorg­te für ein stim­mungs­vol­les Sport­fest.” Sport­fest und Fuß­ball­schnup­per­tag bezeich­net Bartsch rück­bli­ckend betrach­tet auch als „die wich­tigs­ten Events, die wir geschafft haben. Dazu kom­men zuletzt noch der ers­te Inklu­si­ons­leit­fa­den und der Kick-Off für die Inklu­si­ons­ta­ge an Schu­len, den wir im Sep­tem­ber in Hirschaid durch­füh­ren konnten.”

Gera­de ers­te­rer Ver­an­stal­tung misst Bartsch eine gro­ße Bedeu­tung bei. Geht es nach sei­nem Wil­len, soll das inklu­si­ve Sport­fest mit sei­nem Sta­tio­nen-Zir­kel, bei dem vie­le ver­schie­de­ne Sport­ar­ten von den Teil­neh­men­den aus­pro­biert wer­den kön­nen, als eine Leucht­turm-Akti­on von gool­kids und in der Behin­der­ten­sport­sze­ne all­ge­mein eta­bliert werden.

„Es ist uns gelun­gen, an einem Tag vie­le ver­schie­de­ne Sport­ar­ten inklu­siv dar­zu­stel­len, oder eben Sport­ar­ten dar­zu­stel­len, die von Grund auf inklu­siv sind. Außer­dem konn­ten wir vie­le Men­schen und vie­le Jugend­li­che zusam­men­zu­brin­gen. Und wir hat­ten auch beim Wet­ter Glück.” Basie­rend auf die­sen über­aus posi­ti­ven Erkennt­nis­sen visiert man im nächs­ten Schritt die regel­mä­ßi­ge Aus­tra­gung des Sport­fes­tes an. Ein­mal pro Jahr soll es künf­tig abge­hal­ten wer­den und dabei zu einem „Höhe­punkt der inklu­si­ven Sport­welt wer­den”, wie es Bartsch formuliert.

Doch erst ein­mal gilt es, den zwei­ten Win­ter unter dem Ein­druck der Coro­na-Pan­de­mie zu über­ste­hen. Das Virus mach­te dem Ver­ein schon vor Jah­res­frist das Leben schwer, vor allem, wenn es um Orga­ni­sa­to­ri­sches ging. „Im ers­ten Halb­jahr war es so, dass fast alles nur online statt­fand, selbst Ver­eins­sit­zun­gen. Man muss­te sich schon umstel­len, denn Online-Mee­tings sind was ande­res, als wenn man per­sön­lich an einem Tisch sitzt”, erklärt Bartsch.

Pla­nung für 2022 unter wei­ter­hin erschwer­ten Bedingungen

Und auch die Pla­nung der ver­schie­de­nen Aktio­nen gestal­te­te sich auf­grund der Pan­de­mie schwie­ri­ger, als gewohnt. Wegen der dyna­mi­schen Situa­ti­on war es erfor­der­lich, für jede mög­li­che Even­tua­li­tät gerüs­tet zu sein. Bartsch stellt des­halb klar: „Es geht nicht, dass ich halb­her­zig in die Pla­nung der ver­schie­de­nen Aktio­nen gehe. Ent­we­der mache ich etwas rich­tig, oder gar nicht. Man muss nur auf­pas­sen, dass man sich nicht emo­tio­nal abnutzt.”

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Auch Chris­ti­na enga­gier­te sich beim inklu­si­ven Sport­fest. Das Foto zeigt sie zusam­men mit ginas-Pro­jekt­lei­ter Lukas Parzych

Unter die­sen Vor­aus­set­zun­gen fällt es auch nicht gera­de leicht, ein Pro­gramm für das Jahr 2022 auf die Bei­ne zu stel­len. Bei gool­kids arbei­tet man den­noch fie­ber­haft an einem attrak­ti­ven Akti­onska­len­der für das kom­men­de Jahr. Auch der neue Pro­jekt­lei­ter Lukas Par­zych will sich noch nicht all­zu sehr in die Kar­ten schau­en las­sen, kün­digt aber bereits die Fort­set­zung zwei­er Events an. „Das Sport­fest soll auf jeden Fall wie­der statt­fin­den. Dafür suchen wir aktu­ell einen Ter­min. Wir wer­den außer­dem ver­su­chen, den MIT­ein­an­der-Cup im Febru­ar durch­zu­füh­ren.“

Bartsch selbst unter­stützt inten­siv die Stadt Bam­berg bei ihrer Bewer­bung als Gast­ge­ber­stadt für die Spe­cial Olym­pics World Games im Jahr 2023. Die Spe­cial Olym­pics sind vom Inter­na­tio­na­len Olym­pi­schen Komi­tee aner­kannt und die größ­te und welt­weit agie­ren­de Inklu­si­ons­be­we­gung im Sport. Sie dür­fen als ein­zi­ge Orga­ni­sa­ti­on den Aus­druck “Olym­pics” welt­weit nut­zen. Aus der Tau­fe geho­ben wur­den die Spe­cial Olym­pics im Jahr 1968. Seit August stand bereits fest, dass sich die Stadt Bam­berg um die Nomi­nie­rung als Host-City 2023 bemüh­te. Unter dem Slo­gan “Bam­berg l(i)ebt Inklu­si­on” wur­de Ende Okto­ber die Bewer­bung dann auch offi­zi­ell ein­ge­reicht.

Abge­se­hen von die­sen drei gro­ßen Aktio­nen erhof­fen sich Bartsch und Par­zych, im kom­men­den Jahr wie­der so etwas wie einen gere­gel­ten Sport­be­trieb auf die Bei­ne zu stel­len: „Was für uns ele­men­tar ist: Dass wir schau­en, ob Fuß­ball­trai­ning, Fit­ness­stu­dio und Co. lau­fen kön­nen. Das ist die gro­ße Her­aus­for­de­rung. Sofern es irgend­wie mög­lich ist, denn die Hän­de in den Schoß legen ist noch schlim­mer.” gool­kids bie­tet für Men­schen mit Behin­de­rung unter ande­rem inklu­si­ve Lauf­treffs und Tanz­treffs, Roll­stuhl-Bas­ket­ball und Inklu­si­ons-Fuß­ball an.

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Sport ver­eint
High­light im Früh­jahr 2022: Die Sportgala

Bevor der Start­schuss ins Jahr 2022 erfol­gen kann, war noch ein letz­tes gro­ßes High­light in die­sem Jahr geplant: Die Magnat-Sport­ga­la 2021. Die Bene­fiz-Gala war in die­sem Jahr auf den 11. Dezem­ber ange­setzt, wur­de nun aber ver­legt und fin­det am 9. April kom­men­den Jah­res im Zie­gel­bau des Wel­co­me-Hotels Bam­berg statt. Im Rah­men die­ser Gala wer­den nicht nur die bes­ten Nach­wuchs­fuß­bal­ler der Regi­on geehrt, son­dern auch die bes­ten Mann­schaf­ten im Män­ner- und Frau­en­fuß­ball. Dies­mal hat man sich bei gool­kids aber noch zwei beson­de­re Ehrun­gen ausgedacht.

„Es wird zum ers­ten Mal auch die Ehrung der Coro­na-Hel­den geben. Damit wird aus­ge­zeich­net, wer sich wäh­rend der Pan­de­mie beson­ders her­vor­ge­tan hat und sich in die­sen Zei­ten enga­giert hat. Wir haben auch zur Nomi­nie­rung für die­se Wahl auf­ge­ru­fen und da sind uns auch ein paar schö­ne Bei­spie­le genannt wor­den”, erzählt Par­zych. Die Wahl für die Aus­zeich­nun­gen war bei Redak­ti­ons­schluss noch nicht beendet.

Außer­dem erhält an die­sem Abend auch der gemein­nüt­zigs­te Ver­ein einen Preis. Par­zych beschreibt, was dahin­ter steckt: „Es geht dar­um, wel­cher Ver­ein in der Regi­on, sei es in Zei­ten von Coro­na oder all­ge­mein beim The­ma Inte­gra­ti­on, Inklu­si­on und Sozia­les, Beson­de­res geleis­tet hat. Dies­be­züg­lich haben wir uns umge­hört, Ideen gesam­melt und letzt­end­lich auch eini­ge Vor­schlä­ge bekom­men. Da set­zen wir uns zusam­men und wer­den schau­en, wer für uns die größ­te Mög­lich­keit hat.”

Bartsch fügt hin­zu, ohne kon­kret zu wer­den: „Ich fand das höchst inter­es­sant, was da im Vor­feld an Gesprä­chen gelau­fen ist. Es ging dabei auch um die Fra­ge: Wer ver­kör­pert das, was wir von gool­kids lang­fris­tig umset­zen möch­ten, am bes­ten? Ich fin­de die Nomi­nie­run­gen sehr inter­es­sant. Es ist viel­leicht eine Chan­ce für die Zukunft, dass man die­se Ehrung noch bes­ser in den Vor­der­grund stel­len kann, um Ver­ei­ne noch stär­ker zu motivieren.”

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