Ab heute und zunächst bis zum 30. April gelten in Bayern die neuen Corona-Basisschutzmaßnahmen. Der Freistaat sieht Umsicht und Eigenverantwortung als besten Schutz für vulnerable Gruppen und das Gesundheitswesen.
Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek betonte, Bayern setze um, was der Bund als Basisschutzrahmen lasse. „Die Hotspot-Regelung ist für ein Flächenland wie Bayern nicht umsetzbar, es fehlen hierfür schlichtweg rechtssichere Kriterien. Die Länder müssen nun leider das schlechte Gesetz der Berliner Ampelregierung ausbaden.“
Die Verordnung enthielte zu manchen Maßnahmen wie etwa dem allgemeinen Maskentragen in Innenräumen oder der Erstellung eines Hygienekonzepts nur Empfehlungen. Rechtlich anordnen könnten Bayern dies nicht mehr und setze hier auf die Vernunft und das Verantwortungsbewusstsein der Menschen.
Der Minister fügte hinzu, Bayern wolle vulnerable Gruppen weiterhin bestmöglich schützen. Deshalb bleibe die Maskenpflicht in bestimmten Einrichtungen bestehen. Dazu zählen Arztpraxen, Krankenhäuser, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare Versorgung erfolgt, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste, ambulante Pflegedienste, voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Darüber hinaus gelte die Maskenpflicht nach wie vor im ÖPNV und außerdem in Obdachlosen- und Flüchtlingseinrichtungen, außer in den privaten Räumlichkeiten.
In allen anderen Innenräumen, wie zum Beispiel im Einzelhandel, fällt die Maskenpflicht – außer die Betreiber beziehungsweise Inhaber ordnen sie in eigener Verantwortung per Hausrecht an. „Der Bund hat es sich hier einfach gemacht und schiebt die Verantwortung ab“, betonte Holetschek. „Aus meiner Sicht wäre es sinnvoll gewesen, die Maskenpflicht im Einzelhandel oder bei Veranstaltungen sowie in kulturellen Einrichtungen angesichts der Infektionslage für vier weitere Wochen beizubehalten.“
„Vollständiger Impfschutz entlastet alle im Gesundheitswesen Tätigen“
Der Minister erklärte, Bayern bleibe in Schulen und Kitas bei den bisherigen Testerfordernissen. Sollte es einen bestätigten Infektionsfall in einer Klasse oder Gruppe geben, fänden auch weiterhin verstärkt Testungen statt. Auch der Zutritt zu vulnerablen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie der Zugang zu Justizvollzugsanstalten sei für Besucherinnen und Besucher nur mit einem tagesaktuellen Schnelltest möglich. Beschäftigte der vulnerablen Einrichtungen brauchten weiterhin zwei Tests pro Woche, wenn sie geimpft oder genesen seien, und tagesaktuelle Tests, wenn sie nicht geimpft oder genesen seien.
„Auch wenn wir uns alle nach Normalität sehnen: Dafür ist es noch zu früh. Wir stecken nach wie vor in der Corona-Pandemie. Der Wegfall von Maßnahmen wiegt die Bürgerinnen und Bürger in einer falschen Sicherheit“, so der Minister. „Neben dem Schutz der vulnerablen Gruppen müssen wir endlich auch die seit zwei Jahren andauernde Höchstlast im Gesundheitssystem reduzieren. Das sind wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in diesem Bereich schuldig, die seit zwei Jahren Übermenschliches leisten.“ Holetschek unterstütze hier nachdrücklich den Aufruf der Bayerischen Krankenhausgesellschaft, sich und andere Menschen jetzt eigenverantwortlich zu schützen. Deshalb appelliert er, nach wie vor Abstand zu halten, die Maske in allen Innenräumen zu tragen und nutzen die Impfangebote zu nutzen. „Ein vollständiger Impfschutz – inklusive Auffrischungsimpfung – verhindert schwere Krankheitsverläufe am besten und entlastet alle im Gesundheitswesen tätigen Menschen.“