Ab heute und zunächst bis zum 30. April gelten in Bayern die neuen Corona-Basisschutzmaßnahmen. Der Freistaat sieht Umsicht und Eigenverantwortung als besten
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Neue Corona-Basisschutzmaßnahmen ab heute in Kraft
Bayern setzt auf Umsicht und Eigenverantwortung
Ab heute und zunächst bis zum 30. April gelten in Bayern die neuen Corona-Basisschutzmaßnahmen. Der Freistaat sieht Umsicht und Eigenverantwortung als besten Schutz für vulnerable Gruppen und das Gesundheitswesen.
Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek betonte, Bayern setze um, was der Bund als Basisschutzrahmen lasse. „Die Hotspot-Regelung ist für ein Flächenland wie Bayern nicht umsetzbar, es fehlen hierfür schlichtweg rechtssichere Kriterien. Die Länder müssen nun leider das schlechte Gesetz der Berliner Ampelregierung ausbaden.“
Die Verordnung enthielte zu manchen Maßnahmen wie etwa dem allgemeinen Maskentragen in Innenräumen oder der Erstellung eines Hygienekonzepts nur Empfehlungen. Rechtlich anordnen könnten Bayern dies nicht mehr und setze hier auf die Vernunft und das Verantwortungsbewusstsein der Menschen.
Der Minister fügte hinzu, Bayern wolle vulnerable Gruppen weiterhin bestmöglich schützen. Deshalb bleibe die Maskenpflicht in bestimmten Einrichtungen bestehen. Dazu zählen Arztpraxen, Krankenhäuser, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare Versorgung erfolgt, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste, ambulante Pflegedienste, voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Darüber hinaus gelte die Maskenpflicht nach wie vor im ÖPNV und außerdem in Obdachlosen- und Flüchtlingseinrichtungen, außer in den privaten Räumlichkeiten.
In allen anderen Innenräumen, wie zum Beispiel im Einzelhandel, fällt die Maskenpflicht – außer die Betreiber beziehungsweise Inhaber ordnen sie in eigener Verantwortung per Hausrecht an. „Der Bund hat es sich hier einfach gemacht und schiebt die Verantwortung ab“, betonte Holetschek. „Aus meiner Sicht wäre es sinnvoll gewesen, die Maskenpflicht im Einzelhandel oder bei Veranstaltungen sowie in kulturellen Einrichtungen angesichts der Infektionslage für vier weitere Wochen beizubehalten.“
„Vollständiger Impfschutz entlastet alle im Gesundheitswesen Tätigen“
Der Minister erklärte, Bayern bleibe in Schulen und Kitas bei den bisherigen Testerfordernissen. Sollte es einen bestätigten Infektionsfall in einer Klasse oder Gruppe geben, fänden auch weiterhin verstärkt Testungen statt. Auch der Zutritt zu vulnerablen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie der Zugang zu Justizvollzugsanstalten sei für Besucherinnen und Besucher nur mit einem tagesaktuellen Schnelltest möglich. Beschäftigte der vulnerablen Einrichtungen brauchten weiterhin zwei Tests pro Woche, wenn sie geimpft oder genesen seien, und tagesaktuelle Tests, wenn sie nicht geimpft oder genesen seien.
„Auch wenn wir uns alle nach Normalität sehnen: Dafür ist es noch zu früh. Wir stecken nach wie vor in der Corona-Pandemie. Der Wegfall von Maßnahmen wiegt die Bürgerinnen und Bürger in einer falschen Sicherheit“, so der Minister. „Neben dem Schutz der vulnerablen Gruppen müssen wir endlich auch die seit zwei Jahren andauernde Höchstlast im Gesundheitssystem reduzieren. Das sind wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in diesem Bereich schuldig, die seit zwei Jahren Übermenschliches leisten.“ Holetschek unterstütze hier nachdrücklich den Aufruf der Bayerischen Krankenhausgesellschaft, sich und andere Menschen jetzt eigenverantwortlich zu schützen. Deshalb appelliert er, nach wie vor Abstand zu halten, die Maske in allen Innenräumen zu tragen und nutzen die Impfangebote zu nutzen. „Ein vollständiger Impfschutz – inklusive Auffrischungsimpfung – verhindert schwere Krankheitsverläufe am besten und entlastet alle im Gesundheitswesen tätigen Menschen.“
- April 3, 2022
- Redaktion Webecho Bamberg
- Foto: Pixabay
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Neue Corona-Schutzmaßnahmen ab heute in Kraft
Maskenpflicht und Zugangsregeln bleiben wichtige Instrumente
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat auf die neuen Corona-Schutzmaßnahmen hingewiesen, die ab dem heutigen Samstag übergangsweise bis zum 2. April gelten sollen. Die in Bayern bestehenden allgemeinen Regelungen zur Maskenpflicht bleiben dabei grundsätzlich unverändert, Ausnahmen gelten künftig in denjenigen Schulen, in denen regelmäßige PCR-Pool-Testungen stattfinden.
„Die Infektionszahlen sind weiterhin hoch und stiegen zuletzt sogar wieder an“, sagte ein Ministeriumssprecher in München. „Damit ist es aktuell dringend geboten, die nach den Änderungen im Infektionsschutzgesetz weiterhin möglichen Maßnahmen zunächst zu verlängern. Dies betrifft im Kern die Maskenpflicht und die bestehenden 2G- und 3G-Regeln.“
Die in Bayern bestehenden allgemeinen Regelungen zur Maskenpflicht bleiben dabei grundsätzlich unverändert. Maskenstandard bleibt in Bayern die FFP2-Maske. Ausnahmen von der Maskenpflicht gelten künftig in denjenigen Schulen, in denen regelmäßige PCR-Pool-Testungen stattfinden. Die Maskenpflicht am Platz entfällt dort stufenweise.
Regelungen zu Kontaktbeschränkungen entfallen
In einem ersten Schritt entfällt in den Schulen ab Montag, 21. März 2022 die Maskenpflicht im Klassenzimmer am Platz für die Grundschulstufe sowie an Förderschulen. In einem zweiten Schritt entfällt die Maskenpflicht im Klassenzimmer am Platz ab Montag, 28. März 2022 dann auch für die 5. und 6. Klassen. In den Schulen und Kitas wird auch weiterhin im bisherigen Umfang regelmäßig getestet. Bei einem Infektionsfall besteht zudem weiterhin ein intensiviertes Testregime.
Die Zugangsregelungen nach Impf‑, Genesenen- oder Teststatus – also die Regelungen zu 2Gplus, 2G oder 3G – bleiben im schon bisher geltenden Umfang aufrechterhalten – zum Beispiel in Diskotheken (2G plus), bei Sport, Kultur und im Freizeitbereich (2G), in Zoos (2G), auf Messen und Kongressen (2G), bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen (2G), in Gastronomie und Beherbergungswesen (3G), in Hochschulen und im Bildungsbereich (3G). In diesen Bereichen wird außerdem die bislang nach Bundesrecht geltende Testnachweispflicht für die ungeimpften und nicht genesenen Beschäftigten landesrechtlich fortgeführt, soweit diese Kundenkontakt haben.
Für den Zugang zu vulnerablen Einrichtungen wie beispielsweise Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen benötigen Besucher weiterhin einen tagesaktuellen Schnelltest.
Aufgrund der künftig geltenden bundesrechtlichen Vorgaben entfallen dagegen die Regelungen zu Kontaktbeschränkungen, bestehende Vorgaben zu Kapazitäts- und Personenobergrenzen, die Sonderregelungen für Gottesdienste und Versammlungen, das Tanz- und Musikverbot in der Gastronomie, das bisherige Verbot von Volksfesten und Jahresmärkten, das Verbot des Feierns auf öffentlichen Plätzen sowie bestehende Alkoholverkaufs- und ‑konsumverbote sowie die Verpflichtung zu festen Gruppen in Kitas.
- März 19, 2022
- Redaktion Webecho Bamberg
- Foto: Pixabay
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Lockerungen ab Dienstag
Inzidenzwert im Landkreis Bamberg fünf Tage unter 50
Am heutigen Sonntag hat der 7‑Tage-Inzidenz-Wert für den Landkreis Bamberg den fünften Tag in Folge die 50 unterschritten. Deshalb treten ab Dienstag um 0 Uhr Lockerungen in Kraft.
Ab kommendem Dienstag, 1. Juni, gelten folgende Regelungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung (12. BayIfSMV):
Einzelhandel und Dienstleistungen
In den geöffneten Geschäften sind unverändert ein Kunde pro 10m² für die ersten 800 m² der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 m² für den 800 m² übersteigenden Teil der Verkaufsfläche zugelassen. Es gelten weiterhin die FFP2-Maskenpflicht und der Mindestabstand von 1,5 Metern. Terminbuchungen sind ab Dienstag nicht erforderlich.
Sport
Zugelassen ist kontaktfreier Sport im Innenbereich, auch in Sportstätten, mit negativem Corona-Test. Kontaktsport ist unter freiem Himmel mit negativem Corona Test und in Gruppen von bis zu 25 Personen erlaubt. Die Testpflicht entfällt für Geimpfte und Genesene.
Kontaktbeschränkungen
Erlaubt sind nach wie vor Treffen eines Haushalts mit den Angehörigen eines weiteren Hausstandes, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren werden hierbei weiterhin nicht mitgezählt, ebenso Geimpfte und Genesene. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.
Kultur- und Freizeiteinrichtungen
Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten können für Besucher öffnen – eine vorherige Terminbuchung entfällt. Der Besuch von Theater, Konzerten und Kinos ist weiterhin unter Vorlage eines negativen Testergebnisses möglich. Kulturveranstaltungen im Freien sind mit maximal 250 Teilnehmern möglich. Teilnehmer müssen auch hier ein negatives Testergebnis vorlegen. Es gilt Maskenpflicht.
Weitere Öffnungsschritte
Die bereits im Landkreis Bamberg geltenden Öffnungsmöglichkeiten etwa für die Außengastronomie, den Tourismus oder das Öffnen von Freibädern bleiben weiterhin in Kraft.
Hygienekonzepte
Alle Öffnungen und Lockerungen sind nur mit entsprechenden Schutz- und Hygienekonzepten erlaubt. Die vom Gesetzes wegen oder in Hygienekonzepten festgelegte Maskenpflicht gilt unverändert weiter, vor allem in Ladengeschäften, Arztpraxen, bei Friseuren und Dienstleistern, in öffentlichen Verkehrsmitteln, der Gastronomie und Beherbergungsbetrieben.
- Mai 30, 2021
- Webecho Bamberg
- Quelle: Landratsamt Bamberg