Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek will die Versorgung von Menschen, die von Langzeitfolgen einer Corona-Infektion betroffen sind, weiter verbessern. Für den 1. März
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Netzwerktreffen am 1. März in München
Verbesserung der Versorgung von Post- und Long-COVID-Betroffenen
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek will die Versorgung von Menschen, die von Langzeitfolgen einer Corona-Infektion betroffen sind, weiter verbessern. Für den 1. März hat Holetschek die Expertinnen und Experten der Förderprojekte der bayerischen Initiative „Versorgungsforschung zum Post-COVID-Syndrom“ zum zweiten Netzwerktreffen nach München eingeladen.
„In Bayern wurden laut Kassenärztlicher Vereinigung Bayerns in den ersten neun Monaten des vergangenen Jahres mehr als 350.000 Menschen mit der Diagnose Post- oder Long-COVID-Syndrom ambulant erstversorgt“, betonte Holetschek am Sonntag. „Im gesamten Jahr 2021 waren es rund 150.000. Viele der Betroffenen müssen längerfristig weiterversorgt werden.“
Holetschek ergänzte, die Betroffenen litten unter krankhafter Erschöpfung, Atemnot, Konzentrations‑, Wortfindungs- und Gedächtnisstörungen. Einfachste Alltagsaktivitäten wie Einkaufen, Spazieren gehen und Duschen fielen schwer.
Der Begriff Long-COVID umfasst Symptome, die mehr als vier Wochen nach der Ansteckung fortbestehen, sich verschlechtern oder neu auftreten. Als Post-COVID-Syndrom werden im Unterschied dazu Symptome bezeichnet, die sich während oder nach einer COVID-19-Erkrankung entwickeln, länger als zwölf Wochen andauern und nicht durch eine alternative Diagnose erklärt werden können. Als Corona-Langzeitfolgen werden inzwischen mehr als 200 mögliche Symptome beschrieben.
Der Minister erläuterte, Bayern habe bereits 2021 eine Förderinitiative aufgelegt, mit der der Freistaat die Forschung zu einer besseren Versorgung von Post- und Long-COVID-Erkrankten unterstütze. „Die sieben Projekte umfassen alle Altersgruppen sowie Aspekte der Diagnostik, Therapie und Rehabilitation. Dafür haben wir fünf Millionen Euro bereitgestellt, als bundesweit noch niemand in dieser Richtung aktiv war.“
Mit dem Netzwerktreffen wolle Bayern die Akteure noch enger miteinander vernetzen. Der Freistaat wolle damit auch den Wissenstransfer zwischen den verschiedenen Akteuren in Bayern – Vertreterinnen und Vertretern der Wissenschaft, der Leistungserbringer, der Kostenträger – und den Betroffenen stärken. Nur so könne die Versorgung nachhaltig weiter verbessert und könnten Hürden für die Betroffenen weiter abgebaut werden.
Aktuell geförderte Projekte
- Das Projekt „Post-COVID Kids Bavaria“ besteht aus zwei eigenständigen Projekten und befasst sich mit Langzeiteffekten von Corona-Infektionen bei Kindern und Jugendlichen.
- Schwerpunkt des Projekts „Post-COVIDLMU“ ist die interdisziplinäre und sektorenübergreifenden Behandlung und Erforschung von komplexen und schweren Fällen des Post-COVID-Syndroms bei Erwachsenen.
- Das Projekt „disCOVer“ hat sich die Entwicklung eines diagnostischen Algorithmus zur Klassifikation von Post-COVID-Patientinnen und ‑Patienten zum Ziel gesetzt. Basis hierfür bilden objektive Parameter, anhand derer Patientinnen und Patienten in eine von drei postulierten Subgruppen eingeteilt werden.
- Ziel ist des Projekts „ReLoAd after COVID-19-Study“ ist es zu erforschen, welche Auswirkung ein nach dem jeweiligen Hauptsymptom ausgerichtetes Rehabilitationsprogramm auf die Lebensqualität von Post-COVID-Patienten und ‑Patientinnen besitzt.
- Die Entwicklung eines Behandlungspfads für Erwachsene im Erwerbsalter, der aufeinander aufbauende bzw. komplementäre, sektoren- und disziplinübergreifende Versorgungskomponenten umfasst, ist Inhalt des Projekts „ASAP“.
- Mit der Verbesserung und Erforschung der gesundheitlichen Situation von Post-COVID-Patientinnen und ‑Patienten anhand eines integrativ-naturheilkundlichen Versorgungskonzeptes befasst sich das Projekt „Integrative Medizin und Naturheilkunde in der Behandlung des Post-COVID-Syndroms“
Weltkrebstag
Holetschek ruft zu Vorsorge auf
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat zum gestrigen Weltkrebstag zu regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen aufgerufen. Er betonte, wichtige Angebote zur Krebsfrüherkennung sollten genutzt und der Lebensstil gesundheitsförderlich geführt werden.
„Niemand sollte aus Angst vor möglichen Diagnosen eine Untersuchung scheuen. Denn viele Krebsarten sind heilbar, wenn sie frühzeitig erkannt werden. Deswegen sind Früherkennungsuntersuchungen für jeden wichtig. Vorsorge ist die beste Versicherung“, sagte Klaus Holetschek.
Krebs ist in Deutschland die zweithäufigste Todesursache nach Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Für 2019 wurden im bayerischen Krebsregister für den Freistaat 68.760 Neuerkrankungen gemeldet, davon 36.834 (rund 54 Prozent) bei Männern und 31.914 (rund 46 Prozent) bei Frauen, wie das Gesundheitsministerium berichtet (Meldungs-Stand 31. Dezember 2022). Die häufigste Krebsart war demnach Brustkrebs (10.503 Fälle), gefolgt von Prostatakrebs (9.637), Darmkrebs (8.431) und Lungenkrebs (6.016).
„Die Zahlen sind weiterhin hoch, aber wir erkennen einen positiven Trend“, erläuterte Holetschek. „Im Jahr 2014 waren noch 571 Personen von 100.000 Einwohnern in Bayern von einer bösartigen Krebserkrankung betroffen. Für das Jahr 2019 wurden trotz der demografischen Entwicklung nur noch 555 Fälle pro 100.000 Einwohner registriert.“
Wer gesund lebt, mindert sein persönliches Risiko
Der Minister erklärte, es gebe viele Angebote zur Krebsfrüherkennung. Sie umfasse Brustkrebs (klinische Untersuchung der Brust ab 30 Jahren, Mammographie-Screening ab 50 Jahren), Darmkrebs (ab 50 Jahren), Gebärmutterhalskrebs (ab 20 Jahren), Hautkrebs (ab 35 Jahren) und Prostatakrebs (ab 45 Jahren).
Ebenfalls wichtig sei ein gesundheitsförderlicher Lebensstil. Wer gesund lebe, mindere sein persönliches Risiko für Krebs oder andere Krankheiten, betonte Holetschek. „Nicht rauchen, genügend körperliche Aktivität und Bewegung, ausgewogene Ernährung, wenig Alkohol, Übergewicht vermeiden – das sind Dinge, auf die jeder im Alltag achten kann und die vorbeugend wirken. Experten zufolge kann etwa die Hälfte aller Krebsfälle durch einen gesünderen Lebensstil vermieden werden.“
Im Rahmen der Initiative „Gesund.Leben.Bayern.“ fördert das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wegweisende Modell-Projekte für Gesundheitsförderung und Prävention mit dem Potenzial der bayernweiten Anwendung und will so zu einem gesundheitsbewussten Lebensstil motivieren. Das laufende Projekt „CCC München macht Schule digital – Digitale Vermittlung von Gesundheitskompetenz zur Prävention von Krebserkrankungen an Schülerinnen und Schüler“ des Klinikums der Universität München – Comprehensive Care Center (CCC) soll Schülerinnen und Schülern Wissen zur Krebsprävention vermitteln. Das Modellprojekt beinhaltet die Durchführung von insgesamt zwölf Projekttagen in verschiedenen Klassenstufen und Schularten anhand eines digitalen Lernkonzepts zu Themen wie „Krebsprävention durch Ernährung und Bewegung sowie praktische Umsetzung“ oder „Krebsprävention durch medizinische und umweltbedingte Maßnahmen“ in interdisziplinären Arbeitsgruppen unter Beteiligung von Schülern, Lehrern, Medizinern, Psychologen, Sportmedizinern oder Ernährungswissenschaftlern.
Wie das Gesundheitsministerium weiterhin mitteilt, werden Krebserkrankungen seit 1998 im bayerischen Krebsregister erfasst. Dieses wird seit 2017 in erweiterter Form vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit geführt. Ziel ist es, die klinische Versorgung von Patientinnen und Patienten in den Regionen zu optimieren, Über- und Unterversorgung vorzubeugen und etwaige epidemiologische Häufungen abzuklären.
Ab 1. Januar übernehmen Arztpraxen und Apotheken
Holetschek: „Impfzentren waren ein großer Erfolg“
Ab dem 1. Januar übernehmen die Arztpraxen und die Apotheken komplett die Corona-Schutzimpfungen. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat bei einem Besuch des Impfzentrums in Kempten im Allgäu eine positive Schlussbilanz der Arbeit der Corona-Impfzentren im Freistaat gezogen. Er betonte zugleich, dass Impfen ein zentrales Mittel im Kampf gegen Corona bleibe.
„In Bayern übernehmen ab dem 1. Januar 2023 die Arztpraxen, die Betriebsärzte und Apotheken komplett die Corona-Schutzimpfungen. Klar ist dabei: Die Impfzentren waren ein großer Erfolg und ein wichtiger Beitrag im Kampf gegen die Corona-Pandemie“, betonte der Minister heute in Kempten.
Holetschek erläuterte, es habe insgesamt in Bayern bislang knapp 29 Millionen Corona-Impfungen gegeben, von denen rund 14,3 Millionen Impfungen (Stand: 28.12.2022) in den Impfzentren und durch mobile Teams verabreicht worden seien. Mit ihrem Einsatz sei es möglich gewesen, die Impfungen je nach Verfügbarkeit des Impfstoffs in allen Regionen Bayerns anzubieten. „Ich danke den Teams vor Ort, den Kommunen, den Rettungskräften, den Hilfsorganisationen wie beispielsweise in Kempten dem Bayerischen Roten Kreuz (BRK) und allen, die im Zusammenhang mit den Impfzentren im Einsatz waren. Ohne sie wäre der Impfbetrieb nicht möglich gewesen.“
Die Präsidentin des BRK, Angelika Schorer, betonte, der Einsatz der vielen Tausend Ehren- und Hauptamtlichen aus dem Bayerischen Roten Kreuz und weiteren Hilfsorganisationen sei elementar gewesen, um diese Impfkampagne mit Leben zu füllen. „Zu Spitzenzeiten hatten wir wöchentlich mehr als 1.500 hauptamtliche und 400 ehrenamtliche Mitarbeitende im Einsatz.“
Zu Spitzenzeiten habe es in Bayern 100 Impfzentren gegeben, ergänzte Holetschek. Zuletzt seien noch rund 80 Impfzentren und Außenstellen mit mobilen Teams im Freistaat aktiv gewesen, die die Regelversorgung ergänzten. Schon seit dem 1. Dezember diesen Jahres seien erste Impfzentren abgebaut worden. Nun übernehmen die niedergelassenen Haus- und Fachärzte, aber auch die Betriebsärzte und die Apotheken die COVID-19-Schutzimpfungen ab dem 1. Januar 2023 komplett.
„Impfen bleibt ein zentrales Mittel im Kampf gegen Corona“
„Fast genau vor zwei Jahren, am zweiten Weihnachtsfeiertag 2020, erhielt Bayern die ersten 9.750 Impfdosen. Die mussten für einige Tage und für den ganzen Freistaat reichen“, blickte Holetschek zurück. „Damals mussten die Impfzentren in Windeseile aus dem Boden gestampft werden. Auch mobile Teams wurden sehr rasch gebildet. Das konnte nur gelingen, weil alle Beteiligten an einem Strang gezogen haben – mit einem Ziel: den lebensrettenden Impfstoff so rasch wie möglich zu verimpfen. Eine Riesenaufgabe – und die haben alle gemeinsam mit Bravour gemeistert.“
Im Rückblick seien es nach seiner Ansicht zwei Impfjahre voller Herausforderungen gewesen. Zunächst sei aufgrund des knappen Impfstoffs nötig gewesen zu priorisieren, um diejenigen zuerst zu impfen, die im Falle einer Infektion am stärksten gefährdet waren. Ein Erfolg der Impfzentren und Impfkampagne sei gewesen, dass gerade die vulnerablen Gruppen rasch erreicht wurden. Und wichtig sei auch gewesen, dass das medizinische oder pflegerische Personal schnell geimpft werden konnte.
„Das Impfen bleibt ein zentrales Mittel im Kampf gegen Corona“, betonte Holetschek. Es biete den besten Schutz für jeden Einzelnen vor einem schweren Verlauf einer COVID-19-Erkrankung. Daher appelliere er an alle, ihren Impfstatus mit ihrem Hausarzt oder ihrer Hausärztin zu überprüfen und eine gegebenenfalls erforderliche Auffrischungsimpfung vornehmen zu lassen.
Wer sich noch nicht für eine Corona-Impfung entschieden habe, solle mit der Medizinerin oder dem Mediziner seines Vertrauens über die Vorteile einer Impfung sprechen. Denn klar sei: Corona wird bleiben. „Insofern ist es nur folgerichtig, dass die Impfungen in die Regelversorgung übergehen. Ärztinnen und Ärzte sowie das Fachpersonal in den Praxen, die seit mehr als eineinhalb Jahren wesentlicher Bestandteil der Impfkampagne waren, Apotheken wie Betriebsärzte haben großartige Arbeit geleistet und werden dies auch weiterhin tun.“
Der Minister betonte ferner, aus der Pandemie müssten Lehren gezogen werden, Wissenschaft und Politik müssten sich intensiv mit den Impf-Erfahrungen während der Corona-Pandemie beschäftigen. Für eine sinnvolle Maßnahme hält Holetschek die Einrichtung von Impfregistern.
Bayerns Gesundheitsminister rüstet auf
Impfbeauftragte für Alten- und Pflegeeinrichtungen
Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek will die Corona-Auffrischungsimpfungen in den Alten- und Pflegeheimen vorantreiben, unter anderem sollen Impfbeauftragte unterstützen. Dazu äußerte er sich heute in München, wie das Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege mitteilt.
Angedacht sei, dass Impfbeauftragte in den Impfzentren die Alten- und Pflegeeinrichtungen zukünftig eng betreuen und sich gezielt um die erste oder zweite Auffrischungsimpfung der Bewohnerinnen und Bewohner kümmern. So solle erreicht werden, dass die Einrichtungen durch die Impfbeauftragten unterstützt und entlasten werden.
„Trotz unserer schon bisher intensiven Bemühungen ist die Quote der Auffrischungsimpfungen in den Einrichtungen – vor allem der vierten Impfung – noch nicht zufriedenstellend“, so Holetschek. „Gerade Risikogruppen sind durch eine zweite Auffrischungsimpfung gut vor einem schweren Krankheitsverlauf geschützt. Der Bund ist mit einem Gesetzesprojekt vorgeprescht, dass die Einrichtungen vor Probleme stellt in punkto Bürokratie und Finanzierung. Bayern geht jetzt mit einem eigenen Konzept in Vorleistung. Denn klar ist: Wir lassen die Einrichtungen bei dieser wichtigen Aufgabe nicht allein.“
„Wir wollen gut vorbereitet in den Herbst und Winter gehen!“
Holetschek erläuterte, die Regierung stehe in engem Austausch mit den Städten und Landkreisen sowie den Verbänden der Leistungserbringer. So habe das Ministerium nun die Impfzentren gebeten, Impfbeauftragte für Alten- und Pflegeheime zu ernennen, die als feste Ansprechpartner für die Einrichtungen dienen sollen. Geplant sei, dass sie die Arbeit der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte unterstützen und ergänzen, die in den Einrichtungen tätig sind und dort bereits Impfungen durchführen. Ab Mitte August sei geplant, dass Impfbeauftragte in Absprache mit den Verbänden in allen Einrichtungen der Pflege beispielsweise eine Beratungswoche anbieten. Ziel sei es, dass Impfbeauftragte vor Ort in die Einrichtungen gehen, mit Bewohnerinnen und Bewohnern sprechen, unbegründete Ängste nehmen und bei Bedarf über mobile Impfteams auch Impfungen organisieren.
„Auch unsere Impfkampagne ‚Na Sicher‘ richtet sich im Besonderen an Bewohnerinnen und Bewohner in Alten- und Pflegeheimen“, so Holetschek weiter. „Ab Mitte August werben wir dort verstärkt für die vierte Impfung. Schließlich empfiehlt die Ständige Impfkommission die zweite Auffrischungsimpfung unter anderen für Menschen ab 70 Jahren, für Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen der Pflege, für Personen mit einem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe, für Menschen mit Immunschwäche ab fünf Jahren und für Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen. Wir wollen gut vorbereitet in den Herbst und Winter gehen!“
Bayerischer ambulanter COVID-19-Monitor
Studie soll Daten und Analysen für künftige Krisen liefern
Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek hat anlässlich des Zwischenberichts der BaCom-Studie (Bayerischer ambulanter COVID-19-Monitor) auf die psychischen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Pflegebedürftige und ihre Angehörigen hingewiesen.
„Die ersten Ergebnisse der Studie verdeutlichen nachdrücklich: Die Pandemie war und ist eine starke psychische Belastung für Pflegebedürftige wie auch für pflegende Angehörige“, sagte Holetschek heute in München.
Holetschek betonte, der Zwischenbericht zeige, dass Angehörige, die im häuslichen Umfeld pflegen, besonders gefordert gewesen seien, weil Entlastungs- und Unterstützungsmöglichkeiten wie Tageseinrichtungen, Kurzzeitpflege oder Ergotherapie ausfielen. Auf der anderen Seite hätten Angehörige von Pflegebedürftigen, die in stationären Einrichtungen leben, erlebt, dass die Kontaktbeschränkungen ihre Sorge um die Pflegebedürftigen verstärkten.
„Das Gefühl des Alleinseins hat bei Pflegebedürftigen mit und ohne COVID-Erkrankung im Vergleich zu vor der Pandemie deutlich zugenommen. Es sind die unterbrochenen Prozesse in den Familien, die die Pflegebedürftigen besonders beinträchtigen: Die vertrauten Beziehungen ändern sich, wenn sie nur noch über das Telefon gelebt werden können. Wichtige beratende Aufgaben einer Großelternschaft können nicht mehr übernommen werden und reduzieren die Teilhabe am Familienleben“, unterstrich Studienleiter Professor Jochen Gensichen, Direktor am Institut für Allgemeinmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU), hinsichtlich der psychosozialen Auswirkungen auf die Pflegebedürftigen selbst.
Studie ermöglicht gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung
Der Bayerische ambulante COVID-19 Monitor (BaCoM) ist 2021 unter Federführung des Klinikums der LMU gestartet, um die psychischen, physischen und sozialen Auswirkungen der COVID-19 Pandemie bei Pflegebedürftigen und Angehörigen in der ambulanten und stationären Langzeitpflege Bayerns umfassend und interdisziplinär zu untersuchen.
„Der Bayerische ambulante Covid-19 Monitor soll entscheidungsrelevante Daten und Analysen für bevorstehende Pandemien oder vergleichbare Krisensituationen liefern“, erläuterte Klaus Holetschek. Hierfür sammelt und analysiert die Studie unter anderem Daten zu gesundheitlichen Folgen der Covid-19-Pandemie wie Long-COVID oder Depression sowie deren Risikofaktoren. So sollen gezielt passende Präventions- und Nachsorgestrategien in die Wege geleitet werden können, zum Beispiel eine Anbindung Betroffener an Long-COVID-Ambulanzen oder an psychologische Betreuungs- und Therapieangebote.
Auch erfasst die Studie die Folgen psychischer und physischer Belastungen der versorgenden Pflegekräfte und Angehörigen – darunter Burnout und Depression – gemeinsam mit den Strukturmerkmalen der Pflegeeinrichtungen und Haushalte. „So können gezielt Versorgungsengpässe identifiziert und in der Folge konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung getroffen werden“, unterstrich der Minister. Auch Hausärztinnen und Hausärzte werden im Rahmen der Studie befragt. Das Bayerische Gesundheits- und Pflegeministerium stellt dem Forschungsteam aus Pflegekräften, Hausärzten, Infektiologen und Soziologen Fördermittel in Höhe von 3,4 Millionen Euro bereit.
Neben dem LMU Klinikum München sind die Katholische Stiftungshochschule München sowie die Universitätskliniken in Würzburg und Erlangen an dem Projekt beteiligt. Im ersten Jahr haben sich insbesondere bereits fast 500 Pflegebedürftige, Leistungserbringer und Angehörige an der Studie beteiligt. Für den weiteren Verlauf der Studie werden noch zusätzliche Teilnehmer gesucht.
“Prävention ist das A und O”
Holetschek wirbt für mehr Eigenverantwortung für die eigene Gesundheit
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat beim Festakt zum 200. Geburtstag von Sebastian Kneipp in Bad Wörishofen für mehr Eigenverantwortung für die eigene Gesundheit geworben. Eine gesunde Lebensweise sei die beste Voraussetzung, das Immunsystem zu stärken.
„Die letzten Jahre haben uns nochmal verdeutlicht, wie wichtig Gesundheit für jeden von uns ist. Dabei ist Prävention das A und O“, betonte der Minister am Freitag. „Es besteht kein Zweifel daran, dass eine gesunde Lebensweise die beste Voraussetzung ist, das Immunsystem zu stärken und Krankheiten vorzubeugen.“
Holetschek ergänzte, die meisten Menschen würden an Erkrankungen sterben, die mit ihrem Lebensstil zusammenhängen. Auch die Zahl chronisch kranker Patientinnen und Patienten, die an sogenannten Zivilisationskrankheiten wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Diabetes mellitus Typ 2 leiden, sei deutlich gestiegen. Umso wichtiger sei es, dass wir alle auf unsere körperliche und seelische Gesundheit achten.
„Ich bin überzeugt davon, dass dazu auch die Anwendungen von Kneipp einen wichtigen Beitrag leisten können. Sebastian Kneipp war ein Visionär der Prävention und Gesundheitsvorsorge“, so Holetschek. „Er war ein Pionier auf dem Gebiet der Naturheilkunde. Sein Ansatz ist aktueller denn je.“
Kampagne ‚Hand aufs Herz – Aktiv gegen Herzinfarkt‘
Der ganzheitliche Ansatz zur Gesunderhaltung von Körper, Geist und Seele von Kneipp beruht auf fünf Säulen: Wasser, Bewegung, Ernährung, Heilpflanzen und Lebensordnung. Zielsetzung der seit ihren Anfängen stetig weiterentwickelten Lehre ist es, im Einklang von Mensch und Natur die Gesundheit zu erhalten und Krankheiten aktiv vorzubeugen. Holetschek erläuterte, hinter Kneipps Ansatz verberge sich die Erkenntnis, dass ein gut funktionierendes Immunsystem, körperliche Fitness und eine gute Stressresistenz wichtig sind, um gesund zu bleiben oder wieder zu werden. Das Behandlungsspektrum der fünf Elemente sei immens – neben dem Aspekt der Prävention könnten gesundheitliche Beschwerden auch geheilt oder Schmerzen gelindert werden. Dies betreffe insbesondere chronische Erkrankungen.
„Vorsorge ist für mich ein Herzensanliegen“, betonte der Minister. „Wir setzen uns mit unserem Bayerischen Präventionsplan daher aktiv dafür ein, Bürgerinnen und Bürger bei ihrer Entscheidung für eine gesundheitsförderliche Lebensweise zu unterstützen, gesunde Lebenswelten zu gestalten und die gesundheitliche Chancengleichheit zu fördern.“
Der Minister ergänzte: „Mit unserer aktuellen Kampagne ‚Hand aufs Herz – Aktiv gegen Herzinfarkt‘ legen wir den Schwerpunkt in diesem Jahr auf die Prävention von Herzinfarkten. Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger zu einem herzgesunden Lebensstil motivieren. Ausgewogene Ernährung, ausreichend Bewegung, Entspannung, Nichtrauchen, aber auch ein verantwortungsvoller Alkoholkonsum sind der beste Weg für ein gesundes Leben.“
Virusvariante BA.5 kann zu neuem Infektionsdruck führen
Holetschek ruft zu Auffrischungsimpfungen auf
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat angesichts der sich auch in Deutschland ausbreitenden Sublinie BA.5 der Coronavirus-Variante Omikron zur Vorsicht gemahnt. Er betonte heute, Impfung bleibe der beste Schutz vor einer schweren Corona-Erkrankung und ruft zu Auffrischungsimpfungen auf.
„Die Virusvariante hat in Ländern wie Portugal und Südafrika zu neuen Infektionswellen geführt. Der BA.5‑Anteil in Deutschland hat sich zuletzt wöchentlich in etwa verdoppelt und lag laut dem aktuellen RKI-Bericht in der 21. Kalenderwoche bei rund 10 Prozent. Wir müssen daher damit rechnen, das BA.5 in Kürze auch bei uns zur vorherrschenden Variante wird“, sagte Holetschek heute in München. Da BA.5 offenbar Übertragungsvorteile besitze, könne es zu einem neuen Anstieg der Infektionszahlen kommen, was den Infektionsdruck steigen ließe.
Der Minister betonte, es gebe auch gute Nachrichten: Die Krankheitsschwere scheine sich nach den bis jetzt vorliegenden Daten nicht wesentlich von der früherer Omikron-Sublinien zu unterscheiden. Und besonders wichtig: Die Impfung schütze nach bisherigen Erkenntnissen auch vor schweren Erkrankungen nach einer Infektion mit der BA.5‑Variante.
„Viele Menschen sind gerade in Sommerlaune und sorgen sich aktuell wenig vor einer Ansteckung“, so Holetschek weiter. „Die Corona-Pandemie ist aber noch nicht vorbei, wie uns die aktuelle Situation vor Augen führt. Daher empfehle ich jedem, der dies noch nicht getan hat, jetzt eine Boosterimpfung durchführen zu lassen. Die bisherigen Daten zeigen: Insbesondere wenn eine Infektion oder Impfung schon länger zurückliegt, kann man sich wieder mit BA.5 infizieren. Jetzt ist daher die richtige Zeit, sich ein Impf-Update abzuholen.
Impfung bleibt der beste Schutz vor einer schweren Corona-Erkrankung
Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) empfiehlt zudem eine zweite Auffrischungsimpfung frühestens drei Monate nach der Drittimpfung allen Menschen, die älter als 70 Jahre sind, Bewohnerinnen und Bewohnern in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem geschwächten Immunsystem. Zudem wird sie Beschäftigten in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen empfohlen – hier jedoch in der Regel frühestens sechs Monate nach der dritten Impfung.
„Die Impfung bleibt weiterhin der beste Schutz vor einer schweren Corona-Erkrankung. Auch die bekannten AHA+L‑Regeln – also Abstand, Hygiene, Maske und Lüften – helfen weiterhin dabei, sich und andere vor einer Ansteckung zu schützen“, unterstrich Holetschek.
Der Minister erläuterte: „Die aktuelle Entwicklung bestätigt unsere Einschätzung, dass wir mit Blick auf den Herbst weiterhin mit neuen, womöglich auch ansteckenderen oder gefährlicheren Virusvarianten rechnen und uns auf diese vorbereiten müssen. Als Teil unseres 5‑Punkte-Plans bauen wir daher die virologische Überwachung aus und stellen sie auf drei Standbeine: Wir erweitern das Bayerische Verbundprojekt BayVOC zur Sequenzierung von SARS-CoV-2-Varianten. Wir erhöhen die Zahl ausgewählter Sentinel-Arztpraxen zur Beobachtung der Verbreitung von Atemwegsinfektionen. Zudem bauen wir das Abwassermonitoring zur Prognose des Infektionsgeschehens und zum Nachweis zirkulierender Virusvarianten aus.“
Mit dem 5‑Punkte-Plan habe Bayern die Weichen für den Herbst bereits gestellt. Die in der Corona-Frage zerstrittene Berliner Ampel laufe derweil Gefahr, den Zug zu verpassen, rechtzeitig vor der Sommerpause des Bundestags die nötigen Änderungen auf den Weg zu bringen und das Infektionsschutzgesetz (IfSG) fit für den Herbst zu machen, warnte Holetschek. Er bekräftigte, der Bund müsse den Ländern endlich die Werkzeuge an die Hand geben, mit denen sie auf mögliche neue Infektionswellen schnell und angemessen reagieren können. „Das Infektionsschutzgesetz ist in seiner aktuellen Form hierfür untauglich.“
„Bundesregierung muss hier jetzt endlich handeln“
Holetschek fordert mehr Tempo bei Gesundheits- und Pflegereform
Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek hat die Bundesregierung aufgefordert, die notwendigen Gesundheits- und Pflegereformen nicht länger zu verzögern. Bürokratie müsse abgebaut werden, Dokumentations- und Nachweispflichten auf das tatsächlich zwingend Notwendige beschränkt werden.
Holetschek betonte heute, die Corona-Pandemie habe wie unter einem Brennglas offenbart, wo wir im deutschen Gesundheits- und Pflegesystem dringenden Reformbedarf haben. „Grundsätzlich hat sich unser Gesundheits- und Pflegesystem zwar als robust erwiesen und die enormen Herausforderungen durch die Pandemie bisher gut gemeistert – dafür nochmal mein Dank an alle, die hier geholfen, geheilt und versorgt haben. Aber es haben sich auch Defizite gezeigt. Die Bundesregierung muss hier jetzt endlich handeln.“
Eines der Ziele müsse sein, eine hochwertige Krankenhausversorgung flächendeckend zu gewährleisten. Dafür brauche es auch bedarfs- und leistungsgerechte Krankenhausfinanzierungsstrukturen. „Wir müssen unsere Krankenhäuser stärken, indem wir beispielsweise das Fallpauschalensystem gründlich reformieren. Die Vergütungsstrukturen müssen eine auskömmliche Finanzierung der Kliniken ermöglichen. Ich fordere deshalb von der Bundesebene bereits seit längerem eine grundsätzliche Überprüfung der geltenden Regelungen. Ich trete dafür ein, Leistungen der Grund- und Regelversorgung in größerer Breite als bisher losgelöst von den Fallpauschalen zu finanzieren. Dabei müssen wir ganz besonders die Versorgung von Kindern in den Blick nehmen und die Möglichkeit schaffen, dass die Pädiatrie und Geburtshilfe als sogenannte ‚besondere Einrichtungen‘ entsprechend ihrem individuellen Bedarf abrechnen können.“
Holetschek ergänzte, dass Bürokratie abgebaut werden müsse. Der Bund und die Selbstverwaltungspartner, insbesondere der Gemeinsame Bundesauschuss (G‑BA), müssten strikt darauf achten, Dokumentations- und Nachweispflichten für das Krankenhauspersonal auf das tatsächlich zwingend Notwendige zu beschränken. Nur so könne sichergestellt werden, dass Zeit und Kraft sinnvoll in die eigentlichen Aufgaben investiert werden und nicht in unnötigen und erheblichen Administrations- und Dokumentationsaufwand. „Eine Verstetigung der zeitlich befristeten Corona-Sonderregelungen durch den G‑BA im Bereich der Qualitätssicherung oder andere Wege zur Entbürokratisierung sind daher dringend zu prüfen und rasch umzusetzen.“
Regulierungen bei investorengetragenen medizinischen Versorgungszentren
Aber auch das Zusammenspiel zwischen stationärer und ambulanter Versorgung müsse verbessert werden. So müsse die durch die Pandemie gestoppte Notfallreform zeitnah fortgeführt werden. Eine der Lehren der Pandemien sei, dass eine sektorenübergreifende Versorgung wichtiger denn je ist: Es gehe vor allem darum, die Patientinnen und Patienten in die für sie richtige Versorgungsebene zu steuern. Auch müssten die Kassenärztlichen Vereinigungen pandemiefest gemacht werden, vor allem durch eine dauerhafte und ausreichende finanzielle Ausstattung für die besonderen Herausforderungen einer Pandemie – hier gehe es beispielsweise um die Einrichtung von speziellen Infektsprechstunden oder einen Ausbau der Telefonhotline 116 117.
Dringlich sei es auch, Regulierungen bei investorengetragenen medizinischen Versorgungszentren (MVZ) auf den Weg zu bringen. „Die Zahl solcher MVZ steigt stetig an, hier verändert sich aktuell schleichend und unumkehrbar unsere Versorgungslandschaft mit unabsehbaren Folgen“, so Holetschek. „Die Gesundheitsministerkonferenz hat dem Bund bereits im November 2021 Regulierungsvorschläge übermittelt und die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe gefordert – passiert ist bisher aber leider nichts.“
Ferner müsse nach Holetscheks Ansicht die zwischen Bund und Ländern vereinbarte Reform der Berufsgesetze für die Gesundheitsfachberufe weitergeführt werden, um die Berufsbilder – insbesondere in den Therapieberufen – zu modernisieren und für junge Menschen attraktiver zu machen. Auch die im Masterplan Medizinstudium 2020 vereinbarte Novellierung der ärztlichen Approbationsordnung müsse aufgegriffen und zeitnah abgeschlossen werden.
„Das alles setzt ein Umdenken bei der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung voraus: Es gilt nun, rasch und klar zu definieren, welche gesamtgesellschaftlichen Aufgaben den Krankenkassen auferlegt sind“, unterstrich der Minister. Dafür müsse endlich eine vollständige Gegenfinanzierung aus Steuermitteln vorgesehen werden.
„Wir brauchen eine umfassende Struktur- und Finanzreform der Pflegeversicherung, ein attraktives Berufsbild und ein steuerfinanziertes Pflegezeitgeld“, bekräftigte Holetschek zudem. „Wir müssen den gesamten Pflegebereich reformieren. Wir müssen konsequent vereinfachen, flexibilisieren und entlasten! Das können wir nur mit einer echten Strukturreform der Pflegeversicherung erreichen. Wir können es uns nicht leisten, Pflegebedürftige, Pflegekräfte und Pflegeanbieter mit vermeidbaren komplexen Strukturen rechtlicher, abrechnungstechnischer und organisatorischer Art davon abzuhalten, sich um die bestmögliche Versorgung zu kümmern.“
Holetschek ergänzte, Deutschland brauche einen attraktiven Pflegeberuf. Mit der im September in Kraft tretenden Verpflichtung zur Zahlung von Tariflöhnen sei ein wichtiger Schritt für die notwendige bessere Bezahlung getan. „Was wir jetzt noch brauchen, sind steuerfreie Zuschläge für belastende Dienste und attraktive Aufstiegs- und Verdienstmöglichkeiten für besonders qualifizierte Pflegekräfte. Aber Geld ist nicht alles, wir brauchen vor allem attraktive Arbeitsbedingungen und mehr Verlässlichkeit bei den Arbeitszeiten.“
„Gesundheitsdaten können Leben retten“
Holetschek verwies darauf, dass er bereits einen eigenen Reformvorschlag mit Eckpunkten für eine zukunftsfeste Pflegereform vorgelegt habe und fordere insbesondere, die Sektorengrenzen im Leistungsrecht der Pflegeversicherung aufzuheben und die Kosten der medizinischen Behandlungspflege unabhängig vom Ort der Versorgung voll durch die Pflegeversicherung zu refinanzieren. „Vor allem brauchen wir eine verbindliche regelmäßige Dynamisierung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung. Die bessere Bezahlung von Pflegekräften, bessere Personalschlüssel und auch steigende Energiekosten wirken sich auf die Kosten der Pflege aus. Damit dürfen wir Pflegebedürftige und ihre Familien nicht allein lassen.“
Auch mit Blick auf den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) gibt es aus Sicht des bayerischen Gesundheitsministers viel zu tun. Holetschek erläuterte, der im Angesicht der Pandemie zwischen Bund und Ländern bereits Ende 2020 geschlossene Pakt für den ÖGD sehe hier viele Maßnahmen insbesondere zur personellen Verbesserung vor. Doch mit einseitig vom Bund vorgenommenen Fristsetzungen seien praktikable Lösungen seitens der Länder genauso wenig möglich wie mit engen inhaltlichen Vorgaben bei den Förderprogrammen. „Zwar hat der Bund bereits vor Monaten bei allen Problemfeldern Gesprächsbereitschaft signalisiert, doch konkrete Zusagen oder Entgegenkommen sind bislang nicht erfolgt. Das betreffe insbesondere die dringend zu klärende Folgefinanzierung der neu geschaffenen Stellen im ÖGD nach Ende der Paktlaufzeit oder die Digitalisierung des ÖGD.
„Wir brauchen zum Beispiel praktikable technische und rechtliche Voraussetzungen für die Nutzung von Gesundheitsdaten im Rahmen der Telematikinfrastruktur! Die Bundesregierung muss deshalb das im Ampel-Koalitionsvertrag vorgesehene Registergesetz und Gesundheitsdatennutzungsgesetz endlich angehen. Ich bin überzeugt: Gesundheitsdaten können Leben retten, etwa wenn alle relevanten Daten in der Notaufnahme schnell verfügbar sind – aber auch langfristig gesehen durch medizinische Forschung mit klinischen Daten. Ein Gesundheitswesen ohne Daten, ohne Digitalisierung verschenkt die Chancen auf ein besseres und gesünderes Leben.“
Der Minister ergänzte, Corona habe deutlich vor Augen geführt, dass es hier noch riesiges Potenzial gebe. „Wir müssen die Nutzung von Gesundheitsdaten in Deutschland neu denken. Für eine bessere Versorgung der Patientinnen und Patienten müssen wir Gesundheitsdaten für die Versorgung und die Forschung nutzen können – und gleichzeitig den Datenschutz wahren.“ Es brauche eine nationale Datenstrategie (E‑Healthstrategie) eingebettet in einen europäischen Rahmen, der die digital unterstützte Versorgung und auch die medizinische Forschung in der gesamten EU ermöglicht.“
Der Minister unterstrich, notwendige Reformen dürften nicht länger liegen bleiben. „Wir müssen rasch und konsequent die Lehren aus der Pandemie ziehen – alles andere wäre fatal! Die Zeit dafür ist jetzt.“
Holetschek dankt Klinikbeschäftigten für Einsatz in der Pandemie
Krankenhäuser haben beispiellose Situationen bewältigt
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat den Beschäftigten bayerischer Krankenhäuser für ihren fortwährenden Einsatz zur Bewältigung der Corona-Pandemie gedankt. Zugleich zog Holetschek eine Zwischenbilanz, wie die staatlichen Maßnahmen zur Entlastung der Kliniken wirkten – zunächst in der Delta- und anschließend in der Omikron-Welle.
Holetschek betonte, das Personal den Kliniken habe sich im vergangenen Herbst und Winter erneut enormen Herausforderungen stellen müssen. „Und diese sind immer noch nicht vorbei – auch wenn das in der öffentlichen Wahrnehmung manchmal zu kurz kommt. Allen Beschäftigten, die sich nach wie vor an vorderster Front für die Pandemiebewältigung, für die Behandlung und Pflege teils schwer erkrankter Menschen einsetzen, möchte ich erneut meinen herzlichen Dank aussprechen!“
Holetschek unterstrich, die Staatsregierung habe die Krankenhäuser und die dort Beschäftigten in diesem Winter und Frühjahr mit einer Vielzahl an zielgerichteten staatlichen Maßnahmen unterstützt und werde dies auch in Zukunft tun, wo immer nötig und möglich. Bayern habe sich beispielsweise erfolgreich beim Bund dafür stark gemacht, dass die Versorgungsaufschläge des Bundes bis zum 30. Juni 2022 verlängert wurden. „Insgesamt haben wir hier bereits Zahlungen in Höhe von rund 213 Millionen Euro an die bayerischen Krankenhäuser leisten können.“ Auch die Ausgleichszahlungen des Bundes für Krankenhäuser, die planbare Aufnahmen, Operationen oder Eingriffe verschieben, um die Verfügbarkeit von Behandlungskapazitäten für COVID-19 Patienten zu erhöhen, sei auf Drängen Bayerns zuletzt bis zum 18. April verlängert worden. Bislang hätten so rund 415 Millionen Euro an die bayerischen Krankenhäuser ausgereicht werden können, um finanzielle Härten abzufedern. Für eine Verlängerung der Ausgleichszahlungen bis zum 30. Juni 2022 mache er sich weiterhin stark und habe sich dazu an Bundesgesundheitsminister Lauterbach gewandt.
„Was hier geleistet wird, ist außergewöhnlich“
„Bei uns in den Kliniken ist die Pandemie noch längst nicht vorbei“, betonte Roland Engehausen, Geschäftsführer der Bayerischen Krankenhausgesellschaft, mit Blick auf die finanzielle Lage der Kliniken in Bayern. „Eine Verlängerung der Ausgleichszahlungen des Bundes bis 30. Juni 2022 ist dringend geboten. Außerdem benötigen die Kliniken eine Budgetsicherheit für die Zeit nach der Pandemie bis nächstes Jahr, um die nötigen Weichen zu stellen, das Versorgungsangebot bedarfsgerecht anpassen und die Fachkräfte entlasten zu können.“
Holetschek betonte, der Freistaat unterstütze die Kliniken mit der bayerischen COVID-Sonderzahlung darin, die vielfältigen Mehrbelastungen infolge der hohen Zahl an COVID-19-Erkrankten zu meistern. Die Kliniken müssten dabei mindestens die Hälfte der Sonderzahlung an das mit der Behandlung von COVID-19-Erkrankten besonders belastete Personal weitergeben. Damit wolle die Regierung das große Engagement der Mitarbeiter besonders würdigen und anerkennen. Daneben erhalten Kliniken, die im Winter selbst vor dem Hintergrund massiver Personalausfälle dringend benötigte Intensivkapazitäten teils noch aufgestockt haben, einen bayerischen Intensivpflegebonus, der zu 100 Prozent an das Personal gehe.
„Durch bewährte Organisationsstrukturen – die Bezirkskoordinatoren sowie die Ärztlichen Leiter Krankenhauskoordinierung – und weitreichende Anordnungsbefugnisse haben wir zudem die bestmögliche Nutzung der Krankenhauskapazitäten ermöglicht“, ergänzte der Minister. Er fügte hinzu, um Krankenhäuser schnell durch geeignetes Personal zu entlasten, können Personal von Reha-Einrichtungen vorübergehend in Krankenhäuser abgeordnet werden. Nicht zuletzt haben weitere Krankenhäuser wie Fachkliniken erfolgreich in die Versorgung von COVID-Patienten eingebunden werden können, die nicht von den Ausgleichszahlungen des Bundes profitieren. Auch für diese Fälle habe der Freistaat finanzielle Unterstützung zugesagt. Anästhesisten aus dem ambulanten Bereich könnten zudem – bei Bedarf – freiwillig in den Krankenhäusern tätig werden – hierfür habe der Freistaat eine entsprechende Vereinbarung mit der Kassenärztlichen Vereinigung treffen können.
„Mit Hilfe der beschlossenen Maßnahmen konnten wir in diesem Winter kurzfristig die akutstationäre Versorgung stärken, um die Herausforderungen zu bewältigen. Dies war sowohl in der Delta- als auch in der Omikron-Welle von großer Bedeutung. Wir haben die Krankenhäuser – auch zusätzlich zu Leistungen des Bundes – unterstützt, entlastet und auch die persönlichen Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewürdigt“, erklärte der Minister.
Der Minister fügte hinzu, die Krankenhäuser waren und seien – auch durch die verschiedenen Unterstützungen des Freistaates – in der Lage, sich auf das medizinische Behandlungsgeschehen zu konzentrieren und die zuvor so nicht absehbaren Anforderungen durch die verschiedenen Virus-Varianten bestmöglich zu bewältigen.
„Auch mehr als zwei Jahre nach Beginn der Pandemie dürfen wir den Einsatz der Menschen in den Krankenhäusern nicht als etwas Selbstverständliches sehen“, unterstrich Holetschek. „Im Gegenteil: Was hier geleistet wird, ist außergewöhnlich. Deshalb unterstützen wir auch weiterhin, wo wir können.“
Keine Quarantäne mehr für Kontaktpersonen
Bayern verkürzt Isolation bei Symptomfreiheit
Bayern verkürzt die Isolation nach einem positiven Corona-Test auf fünf Tage. Ein abschließendes Freitesten ist künftig nicht mehr notwendig. Voraussetzung ist aber 48 Stunden Symptomfreiheit. Dies hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek heute in München angekündigt.
Halten die Symptome an, muss die Isolation fortgesetzt werden, bis die Zeichen der akuten COVID-19-Erkrankung 48 Stunden lang nicht mehr bestehen, maximal aber zehn Tage. Quarantäne für enge Kontaktpersonen entfällt vollständig. Die entsprechend geänderte Allgemeinverfügung Isolation gilt bereits ab dem morgigen Mittwoch um 0:00 Uhr.
„Die Isolation ist weiterhin verpflichtend – eine Corona-Infektion ist keine Privatsache! Aber der Freistaat Bayern entwickelt seine Corona-Strategie weiter und passt sie an die aktuelle Lage an“, erläuterte Holetschek. Die Saison der akuten Atemwegsinfektionen nähere sich dem Ende, der Infektionsdruck sinke und die Krankenhausbelastung sei stabil. Daher halte die Regierung es für mehr als vertretbar, die Anordnung der Isolation auf fünf Tage zu verkürzen und die Quarantäne für enge Kontaktpersonen aufzuheben. „Zudem entspricht dieses Vorgehen den Überlegungen des Robert Koch-Instituts, welches sogar eine freiwillige Selbstisolation für zulässig hielt, und auch international ist eine fünftägige Isolation etabliert.“
„Bestehen nach fünf Tagen noch akute Symptome wie Fieber oder Husten, ist noch von einer Ansteckungsfähigkeit auszugehen. Klingen die Symptome ab, ist es aus fachlicher Sicht geboten, noch 48 Stunden zu warten, bis die Isolation endgültig beendet werden kann“, sagte Prof. Christian Weidner, der Präsident des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).
„Wir wollen die Eigenverantwortung der Menschen stärken“
„Zum Schutz vulnerabler Gruppen gelten strengere Maßnahmen“, ergänzte Holetschek. „Wer in vulnerablen Einrichtungen, wie zum Beispiel Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder der Eingliederungshilfe arbeitet, unterfällt nach dem Ende der Isolation einem Tätigkeitsverbot und kann nur dann wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren, wenn er ein negatives Testergebnis vorlegt (Antigentest oder PCR-Test mit Ct-Wert >30). So stellen wir den Schutz sicher!“
Er unterstrich, dass für alle anderen Bürgerinnen und Bürger eine abschließende Testung nicht mehr notwendig sei. Gleichwohl appelliere die Regierung an die Menschen, sich verantwortungsvoll zu verhalten. Das heißt, es werde empfohlen, nach Isolationsende noch eine Zeit lang eine Maske zu tragen und Kontakte zu reduzieren. Holetschek betonte ferner: „Klar ist: Wer Symptome hat, für den verlängert sich die Isolation auf maximal 10 Tage. Denn schließlich gilt auch bei Erkältungen oder grippalen Infekten: Wer krank ist, bleibt zuhause!“
Die Quarantäne für enge Kontaktpersonen, die nicht geimpft oder genesen sind, entfalle vollständig. Aber natürlich bitte er die Infizierten weiterhin, ihre engen Kontakte über ihre Infektion zu informieren. Den engen Kontaktpersonen werde zudem empfohlen, Kontakte zu reduzieren und im Home-Office zu arbeiten, wenn dies möglich sei, und sich freiwillig fünf Tage lang selbst zu testen.
„Wir wollen die Eigenverantwortung der Menschen stärken. Lässt der Infektionsdruck weiterhin nach, soll im Rahmen einer zweiten Stufe die Isolation freiwillig werden“, ergänzt der Minister. „Diesen Übergang wollen wir gestalten und die Menschen mitnehmen.“ Geplant sei, sich auf der Gesundheitsministerkonferenz am 25. April noch einmal intensiv mit diesem Thema zu befassen und möglichst einen Zeitplan zum weiteren Vorgehen zu entwickeln, ab wann die Isolation nicht mehr verpflichtend sei. „Wir behalten aber selbstverständlich die Lage im Blick. Noch sind wir nicht in der endemischen Phase angekommen – und der Herbst kann, wenn die Impfquote sich nicht verbessert, noch einmal eine Herausforderung sein. Momentan sind diese Lockerungen aber vertretbar und sinnvoll“, so Holetschek.