Bayern verkürzt die Isolation nach einem positiven Corona-Test auf fünf Tage. Ein abschließendes Freitesten ist künftig nicht mehr notwendig. Voraussetzung ist aber 48 Stunden Symptomfreiheit. Dies hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek heute in München angekündigt.
Halten die Symptome an, muss die Isolation fortgesetzt werden, bis die Zeichen der akuten COVID-19-Erkrankung 48 Stunden lang nicht mehr bestehen, maximal aber zehn Tage. Quarantäne für enge Kontaktpersonen entfällt vollständig. Die entsprechend geänderte Allgemeinverfügung Isolation gilt bereits ab dem morgigen Mittwoch um 0:00 Uhr.
„Die Isolation ist weiterhin verpflichtend – eine Corona-Infektion ist keine Privatsache! Aber der Freistaat Bayern entwickelt seine Corona-Strategie weiter und passt sie an die aktuelle Lage an“, erläuterte Holetschek. Die Saison der akuten Atemwegsinfektionen nähere sich dem Ende, der Infektionsdruck sinke und die Krankenhausbelastung sei stabil. Daher halte die Regierung es für mehr als vertretbar, die Anordnung der Isolation auf fünf Tage zu verkürzen und die Quarantäne für enge Kontaktpersonen aufzuheben. „Zudem entspricht dieses Vorgehen den Überlegungen des Robert Koch-Instituts, welches sogar eine freiwillige Selbstisolation für zulässig hielt, und auch international ist eine fünftägige Isolation etabliert.“
„Bestehen nach fünf Tagen noch akute Symptome wie Fieber oder Husten, ist noch von einer Ansteckungsfähigkeit auszugehen. Klingen die Symptome ab, ist es aus fachlicher Sicht geboten, noch 48 Stunden zu warten, bis die Isolation endgültig beendet werden kann“, sagte Prof. Christian Weidner, der Präsident des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).
„Wir wollen die Eigenverantwortung der Menschen stärken“
„Zum Schutz vulnerabler Gruppen gelten strengere Maßnahmen“, ergänzte Holetschek. „Wer in vulnerablen Einrichtungen, wie zum Beispiel Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder der Eingliederungshilfe arbeitet, unterfällt nach dem Ende der Isolation einem Tätigkeitsverbot und kann nur dann wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren, wenn er ein negatives Testergebnis vorlegt (Antigentest oder PCR-Test mit Ct-Wert >30). So stellen wir den Schutz sicher!“
Er unterstrich, dass für alle anderen Bürgerinnen und Bürger eine abschließende Testung nicht mehr notwendig sei. Gleichwohl appelliere die Regierung an die Menschen, sich verantwortungsvoll zu verhalten. Das heißt, es werde empfohlen, nach Isolationsende noch eine Zeit lang eine Maske zu tragen und Kontakte zu reduzieren. Holetschek betonte ferner: „Klar ist: Wer Symptome hat, für den verlängert sich die Isolation auf maximal 10 Tage. Denn schließlich gilt auch bei Erkältungen oder grippalen Infekten: Wer krank ist, bleibt zuhause!“
Die Quarantäne für enge Kontaktpersonen, die nicht geimpft oder genesen sind, entfalle vollständig. Aber natürlich bitte er die Infizierten weiterhin, ihre engen Kontakte über ihre Infektion zu informieren. Den engen Kontaktpersonen werde zudem empfohlen, Kontakte zu reduzieren und im Home-Office zu arbeiten, wenn dies möglich sei, und sich freiwillig fünf Tage lang selbst zu testen.
„Wir wollen die Eigenverantwortung der Menschen stärken. Lässt der Infektionsdruck weiterhin nach, soll im Rahmen einer zweiten Stufe die Isolation freiwillig werden“, ergänzt der Minister. „Diesen Übergang wollen wir gestalten und die Menschen mitnehmen.“ Geplant sei, sich auf der Gesundheitsministerkonferenz am 25. April noch einmal intensiv mit diesem Thema zu befassen und möglichst einen Zeitplan zum weiteren Vorgehen zu entwickeln, ab wann die Isolation nicht mehr verpflichtend sei. „Wir behalten aber selbstverständlich die Lage im Blick. Noch sind wir nicht in der endemischen Phase angekommen – und der Herbst kann, wenn die Impfquote sich nicht verbessert, noch einmal eine Herausforderung sein. Momentan sind diese Lockerungen aber vertretbar und sinnvoll“, so Holetschek.