Holet­schek dankt Kli­nik­be­schäf­tig­ten für Ein­satz in der Pandemie 

Kran­ken­häu­ser haben bei­spiel­lo­se Situa­tio­nen bewältigt

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Krankenhäuser
Klaus Holetschek, Bayerns Gesundheitsminister. Foto: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Bay­erns Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek hat den Beschäf­tig­ten baye­ri­scher Kran­ken­häu­ser für ihren fort­wäh­ren­den Ein­satz zur Bewäl­ti­gung der Coro­na-Pan­de­mie gedankt. Zugleich zog Holet­schek eine Zwi­schen­bi­lanz, wie die staat­li­chen Maß­nah­men zur Ent­las­tung der Kli­ni­ken wirk­ten – zunächst in der Del­ta- und anschlie­ßend in der Omikron-Welle.

Holet­schek beton­te, das Per­so­nal den Kli­ni­ken habe sich im ver­gan­ge­nen Herbst und Win­ter erneut enor­men Her­aus­for­de­run­gen stel­len müs­sen. „Und die­se sind immer noch nicht vor­bei – auch wenn das in der öffent­li­chen Wahr­neh­mung manch­mal zu kurz kommt. Allen Beschäf­tig­ten, die sich nach wie vor an vor­ders­ter Front für die Pan­de­mie­be­wäl­ti­gung, für die Behand­lung und Pfle­ge teils schwer erkrank­ter Men­schen ein­set­zen, möch­te ich erneut mei­nen herz­li­chen Dank aussprechen!“

Holet­schek unter­strich, die Staats­re­gie­rung habe die Kran­ken­häu­ser und die dort Beschäf­tig­ten in die­sem Win­ter und Früh­jahr mit einer Viel­zahl an ziel­ge­rich­te­ten staat­li­chen Maß­nah­men unter­stützt und wer­de dies auch in Zukunft tun, wo immer nötig und mög­lich. Bay­ern habe sich bei­spiels­wei­se erfolg­reich beim Bund dafür stark gemacht, dass die Ver­sor­gungs­auf­schlä­ge des Bun­des bis zum 30. Juni 2022 ver­län­gert wur­den. „Ins­ge­samt haben wir hier bereits Zah­lun­gen in Höhe von rund 213 Mil­lio­nen Euro an die baye­ri­schen Kran­ken­häu­ser leis­ten kön­nen.“ Auch die Aus­gleichs­zah­lun­gen des Bun­des für Kran­ken­häu­ser, die plan­ba­re Auf­nah­men, Ope­ra­tio­nen oder Ein­grif­fe ver­schie­ben, um die Ver­füg­bar­keit von Behand­lungs­ka­pa­zi­tä­ten für COVID-19 Pati­en­ten zu erhö­hen, sei auf Drän­gen Bay­erns zuletzt bis zum 18. April ver­län­gert wor­den. Bis­lang hät­ten so rund 415 Mil­lio­nen Euro an die baye­ri­schen Kran­ken­häu­ser aus­ge­reicht wer­den kön­nen, um finan­zi­el­le Här­ten abzu­fe­dern. Für eine Ver­län­ge­rung der Aus­gleichs­zah­lun­gen bis zum 30. Juni 2022 mache er sich wei­ter­hin stark und habe sich dazu an Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Lau­ter­bach gewandt.

„Was hier geleis­tet wird, ist außergewöhnlich“

„Bei uns in den Kli­ni­ken ist die Pan­de­mie noch längst nicht vor­bei“, beton­te Roland Enge­hau­sen, Geschäfts­füh­rer der Baye­ri­schen Kran­ken­haus­ge­sell­schaft, mit Blick auf die finan­zi­el­le Lage der Kli­ni­ken in Bay­ern. „Eine Ver­län­ge­rung der Aus­gleichs­zah­lun­gen des Bun­des bis 30. Juni 2022 ist drin­gend gebo­ten. Außer­dem benö­ti­gen die Kli­ni­ken eine Bud­get­si­cher­heit für die Zeit nach der Pan­de­mie bis nächs­tes Jahr, um die nöti­gen Wei­chen zu stel­len, das Ver­sor­gungs­an­ge­bot bedarfs­ge­recht anpas­sen und die Fach­kräf­te ent­las­ten zu können.“

Holet­schek beton­te, der Frei­staat unter­stüt­ze die Kli­ni­ken mit der baye­ri­schen COVID-Son­der­zah­lung dar­in, die viel­fäl­ti­gen Mehr­be­las­tun­gen infol­ge der hohen Zahl an COVID-19-Erkrank­ten zu meis­tern. Die Kli­ni­ken müss­ten dabei min­des­tens die Hälf­te der Son­der­zah­lung an das mit der Behand­lung von COVID-19-Erkrank­ten beson­ders belas­te­te Per­so­nal wei­ter­ge­ben. Damit wol­le die Regie­rung das gro­ße Enga­ge­ment der Mit­ar­bei­ter beson­ders wür­di­gen und aner­ken­nen. Dane­ben erhal­ten Kli­ni­ken, die im Win­ter selbst vor dem Hin­ter­grund mas­si­ver Per­so­nal­aus­fäl­le drin­gend benö­tig­te Inten­siv­ka­pa­zi­tä­ten teils noch auf­ge­stockt haben, einen baye­ri­schen Inten­siv­pfle­ge­bo­nus, der zu 100 Pro­zent an das Per­so­nal gehe.

„Durch bewähr­te Orga­ni­sa­ti­ons­struk­tu­ren – die Bezirks­ko­or­di­na­to­ren sowie die Ärzt­li­chen Lei­ter Kran­ken­haus­ko­or­di­nie­rung – und weit­rei­chen­de Anord­nungs­be­fug­nis­se haben wir zudem die best­mög­li­che Nut­zung der Kran­ken­haus­ka­pa­zi­tä­ten ermög­licht“, ergänz­te der Minis­ter. Er füg­te hin­zu, um Kran­ken­häu­ser schnell durch geeig­ne­tes Per­so­nal zu ent­las­ten, kön­nen Per­so­nal von Reha-Ein­rich­tun­gen vor­über­ge­hend in Kran­ken­häu­ser abge­ord­net wer­den. Nicht zuletzt haben wei­te­re Kran­ken­häu­ser wie Fach­kli­ni­ken erfolg­reich in die Ver­sor­gung von COVID-Pati­en­ten ein­ge­bun­den wer­den kön­nen, die nicht von den Aus­gleichs­zah­lun­gen des Bun­des pro­fi­tie­ren. Auch für die­se Fäl­le habe der Frei­staat finan­zi­el­le Unter­stüt­zung zuge­sagt. Anäs­the­sis­ten aus dem ambu­lan­ten Bereich könn­ten zudem – bei Bedarf – frei­wil­lig in den Kran­ken­häu­sern tätig wer­den – hier­für habe der Frei­staat eine ent­spre­chen­de Ver­ein­ba­rung mit der Kas­sen­ärzt­li­chen Ver­ei­ni­gung tref­fen können.

„Mit Hil­fe der beschlos­se­nen Maß­nah­men konn­ten wir in die­sem Win­ter kurz­fris­tig die akut­sta­tio­nä­re Ver­sor­gung stär­ken, um die Her­aus­for­de­run­gen zu bewäl­ti­gen. Dies war sowohl in der Del­ta- als auch in der Omi­kron-Wel­le von gro­ßer Bedeu­tung. Wir haben die Kran­ken­häu­ser – auch zusätz­lich zu Leis­tun­gen des Bun­des – unter­stützt, ent­las­tet und auch die per­sön­li­chen Leis­tun­gen der Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter gewür­digt“, erklär­te der Minister.

Der Minis­ter füg­te hin­zu, die Kran­ken­häu­ser waren und sei­en – auch durch die ver­schie­de­nen Unter­stüt­zun­gen des Frei­staa­tes – in der Lage, sich auf das medi­zi­ni­sche Behand­lungs­ge­sche­hen zu kon­zen­trie­ren und die zuvor so nicht abseh­ba­ren Anfor­de­run­gen durch die ver­schie­de­nen Virus-Vari­an­ten best­mög­lich zu bewältigen.

„Auch mehr als zwei Jah­re nach Beginn der Pan­de­mie dür­fen wir den Ein­satz der Men­schen in den Kran­ken­häu­sern nicht als etwas Selbst­ver­ständ­li­ches sehen“, unter­strich Holet­schek. „Im Gegen­teil: Was hier geleis­tet wird, ist außer­ge­wöhn­lich. Des­halb unter­stüt­zen wir auch wei­ter­hin, wo wir können.“

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