Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat den Beschäftigten bayerischer Krankenhäuser für ihren fortwährenden Einsatz zur Bewältigung der Corona-Pandemie gedankt. Zugleich zog Holetschek eine Zwischenbilanz, wie die staatlichen Maßnahmen zur Entlastung der Kliniken wirkten – zunächst in der Delta- und anschließend in der Omikron-Welle.
Holetschek betonte, das Personal den Kliniken habe sich im vergangenen Herbst und Winter erneut enormen Herausforderungen stellen müssen. „Und diese sind immer noch nicht vorbei – auch wenn das in der öffentlichen Wahrnehmung manchmal zu kurz kommt. Allen Beschäftigten, die sich nach wie vor an vorderster Front für die Pandemiebewältigung, für die Behandlung und Pflege teils schwer erkrankter Menschen einsetzen, möchte ich erneut meinen herzlichen Dank aussprechen!“
Holetschek unterstrich, die Staatsregierung habe die Krankenhäuser und die dort Beschäftigten in diesem Winter und Frühjahr mit einer Vielzahl an zielgerichteten staatlichen Maßnahmen unterstützt und werde dies auch in Zukunft tun, wo immer nötig und möglich. Bayern habe sich beispielsweise erfolgreich beim Bund dafür stark gemacht, dass die Versorgungsaufschläge des Bundes bis zum 30. Juni 2022 verlängert wurden. „Insgesamt haben wir hier bereits Zahlungen in Höhe von rund 213 Millionen Euro an die bayerischen Krankenhäuser leisten können.“ Auch die Ausgleichszahlungen des Bundes für Krankenhäuser, die planbare Aufnahmen, Operationen oder Eingriffe verschieben, um die Verfügbarkeit von Behandlungskapazitäten für COVID-19 Patienten zu erhöhen, sei auf Drängen Bayerns zuletzt bis zum 18. April verlängert worden. Bislang hätten so rund 415 Millionen Euro an die bayerischen Krankenhäuser ausgereicht werden können, um finanzielle Härten abzufedern. Für eine Verlängerung der Ausgleichszahlungen bis zum 30. Juni 2022 mache er sich weiterhin stark und habe sich dazu an Bundesgesundheitsminister Lauterbach gewandt.
„Was hier geleistet wird, ist außergewöhnlich“
„Bei uns in den Kliniken ist die Pandemie noch längst nicht vorbei“, betonte Roland Engehausen, Geschäftsführer der Bayerischen Krankenhausgesellschaft, mit Blick auf die finanzielle Lage der Kliniken in Bayern. „Eine Verlängerung der Ausgleichszahlungen des Bundes bis 30. Juni 2022 ist dringend geboten. Außerdem benötigen die Kliniken eine Budgetsicherheit für die Zeit nach der Pandemie bis nächstes Jahr, um die nötigen Weichen zu stellen, das Versorgungsangebot bedarfsgerecht anpassen und die Fachkräfte entlasten zu können.“
Holetschek betonte, der Freistaat unterstütze die Kliniken mit der bayerischen COVID-Sonderzahlung darin, die vielfältigen Mehrbelastungen infolge der hohen Zahl an COVID-19-Erkrankten zu meistern. Die Kliniken müssten dabei mindestens die Hälfte der Sonderzahlung an das mit der Behandlung von COVID-19-Erkrankten besonders belastete Personal weitergeben. Damit wolle die Regierung das große Engagement der Mitarbeiter besonders würdigen und anerkennen. Daneben erhalten Kliniken, die im Winter selbst vor dem Hintergrund massiver Personalausfälle dringend benötigte Intensivkapazitäten teils noch aufgestockt haben, einen bayerischen Intensivpflegebonus, der zu 100 Prozent an das Personal gehe.
„Durch bewährte Organisationsstrukturen – die Bezirkskoordinatoren sowie die Ärztlichen Leiter Krankenhauskoordinierung – und weitreichende Anordnungsbefugnisse haben wir zudem die bestmögliche Nutzung der Krankenhauskapazitäten ermöglicht“, ergänzte der Minister. Er fügte hinzu, um Krankenhäuser schnell durch geeignetes Personal zu entlasten, können Personal von Reha-Einrichtungen vorübergehend in Krankenhäuser abgeordnet werden. Nicht zuletzt haben weitere Krankenhäuser wie Fachkliniken erfolgreich in die Versorgung von COVID-Patienten eingebunden werden können, die nicht von den Ausgleichszahlungen des Bundes profitieren. Auch für diese Fälle habe der Freistaat finanzielle Unterstützung zugesagt. Anästhesisten aus dem ambulanten Bereich könnten zudem – bei Bedarf – freiwillig in den Krankenhäusern tätig werden – hierfür habe der Freistaat eine entsprechende Vereinbarung mit der Kassenärztlichen Vereinigung treffen können.
„Mit Hilfe der beschlossenen Maßnahmen konnten wir in diesem Winter kurzfristig die akutstationäre Versorgung stärken, um die Herausforderungen zu bewältigen. Dies war sowohl in der Delta- als auch in der Omikron-Welle von großer Bedeutung. Wir haben die Krankenhäuser – auch zusätzlich zu Leistungen des Bundes – unterstützt, entlastet und auch die persönlichen Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewürdigt“, erklärte der Minister.
Der Minister fügte hinzu, die Krankenhäuser waren und seien – auch durch die verschiedenen Unterstützungen des Freistaates – in der Lage, sich auf das medizinische Behandlungsgeschehen zu konzentrieren und die zuvor so nicht absehbaren Anforderungen durch die verschiedenen Virus-Varianten bestmöglich zu bewältigen.
„Auch mehr als zwei Jahre nach Beginn der Pandemie dürfen wir den Einsatz der Menschen in den Krankenhäusern nicht als etwas Selbstverständliches sehen“, unterstrich Holetschek. „Im Gegenteil: Was hier geleistet wird, ist außergewöhnlich. Deshalb unterstützen wir auch weiterhin, wo wir können.“