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Bayern

Ver­dienst­ab­stand zwi­schen Frau­en und Männern

Bay­erns Gen­der Pay Gap lag 2023 bei 21 Prozent

Der Ver­dienst­ab­stand zwi­schen Frau­en und Män­nern, der Gen­der Pay Gap, lag in Bay­ern im Jahr 2023 bei 21 Pro­zent. Auch der um struk­tu­rel­le Unter­schie­de berei­nig­te Wert zeigt einen Unterschied.

Der Gen­der Pay Gap (GPG) beschreibt den Ver­dienst­ab­stand pro Stun­de zwi­schen Frau­en und Män­nern. Die Ursa­chen hier­für kön­nen laut Sta­tis­ti­schem Bun­des­amt unter­schied­lich sein. Frau­en arbei­ten bei­spiels­wei­se in schlech­ter bezahl­ten Beru­fen oder errei­chen sel­te­ner Füh­rungs­po­si­tio­nen als Män­ner. Eini­ge Frau­en erhal­ten auch dann von ihrem Arbeit­ge­ber weni­ger Bezah­lung, wenn Tätig­keit, Bil­dungs­weg und Erwerbs­bio­gra­fie ver­gleich­bar mit denen der männ­li­chen Kol­le­gen sind.

Unter­schie­den wird dabei wei­ter­hin zwi­schen dem unbe­rech­tig­ten und dem berei­nig­ten Gen­der Pay Gap. Die unbe­rei­nig­te Vari­an­te bezif­fert den pro­zen­tua­len Unter­schied zwi­schen dem durch­schnitt­li­chen Brut­to­stun­den­ver­dienst von Frau­en im Ver­gleich zu dem der Män­ner. Bei die­sem Wert wer­den struk­tu­rell beding­te Unter­schie­de zwi­schen den Geschlech­tern nicht berück­sich­tigt. Unter­schie­de zwi­schen den Geschlech­tern zei­gen sich zum Bei­spiel bei der Berufs­wahl, dem Beschäf­ti­gungs­um­fang, dem Bil­dungs­stand, der Berufs­er­fah­rung oder dem Anteil in Führungspositionen.

Beim berei­nig­ten GPG wird jener Teil des Ver­dienst­ab­stands her­aus­ge­rech­net, der auf Struk­tur­un­ter­schie­de zwi­schen den Geschlech­tern zurück­zu­füh­ren ist. Er misst somit die Ver­dienst­lü­cke zwi­schen Frau­en und Män­nern mit ver­gleich­ba­ren arbeits­markt- und berufs­re­le­van­ten Eigenschaften.

GPG wird kleiner

Wie das baye­ri­sche Lan­des­amt für Sta­tis­tik nun bekannt­ge­ge­ben hat, fiel der Brut­to­stun­den­ver­dienst im Jahr 2023 baye­ri­sche Frau­en mit im Schnitt 21,24 Euro um 5,61 Euro gerin­ger aus als der Durch­schnitts­ver­dienst von baye­ri­schen Män­nern (26,85 Euro pro Stun­de).
Damit lag Bay­erns unbe­rei­nig­ter GPG 2023 bei 21 Pro­zent. Somit hat­te Bay­ern 2023 den zweit­höchs­ten unbe­rei­nig­ten GPG Deutsch­lands. Nur Baden-Würt­tem­bergs Wert lag höher (22 Pro­zent). Deutsch­land­weit lag der unbe­rei­nig­te Gen­der Pay Gap 2023 bei 18 Prozent.

Der um struk­tu­rel­le Unter­schie­de zwi­schen Frau­en und Män­nern berei­nig­te Gen­der Pay Gap lag im Frei­staat im Jahr 2023 bei sie­ben Pro­zent oder 1,86 Euro pro Stunde.

Mit zuneh­men­dem Alter steigt die Ver­dienst­lü­cke zwi­schen den Geschlech­tern zudem. Eine deut­li­che Zunah­me des Ver­dienst­ab­stands zeigt sich ab dem Alter von 30 Jah­ren, also dem Durch­schnitts­al­ter von Frau­en bei der Geburt des ers­ten Kin­des (30,7 Jahre).

Im Ver­gleich zu den Wer­ten von vor zehn Jah­ren hat sich der Ver­dienst­ab­stand in Bay­ern und eben­so bun­des­weit aller­dings ver­bes­sert. So lag der unbe­rei­nig­te GPG im Frei­staat im Jahr 2014 noch bei 25 und im Bund bei 22 Prozent.

Ana­ly­se von Lärm­pro­ble­men von Hauptverkehrsstraßen 

Bay­ern­wei­ter Lärm­ak­ti­ons­plan: Betei­li­gung der Öffent­lich­keit startet

Ab sofort beginnt die Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung zum bay­ern­wei­ten Lärm­ak­ti­ons­plan (LAP), teilt die beauf­trag­te Regie­rung von Ober­fran­ken mit. Ziel des LAP ist es, unter Mit­wir­kung der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, vor­han­de­ne Lärm­pro­ble­me zu ana­ly­sie­ren und gege­be­nen­falls zu behe­ben sowie ruhi­ge Gebie­te vor einer Zunah­me des Lärms zu schützen.

In Bay­ern ist die Regie­rung von Ober­fran­ken mit der Lärm­ak­ti­ons­pla­nung für Haupt­ver­kehrs­stra­ßen außer­halb von Bal­lungs­räu­men und für Bun­des­au­to­bah­nen inner­halb von Bal­lungs­räu­men beauf­tragt. Das betrifft über 1.300 Gemein­den in Bayern.

In der jetzt anlau­fen­den ers­ten Pha­se erhal­ten die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger Gele­gen­heit, ihre per­sön­li­che Lärm­si­tua­ti­on mitzuteilen.

Bis zum 30. Sep­tem­ber kann jeder, der sich durch Lärm von Haupt­ver­kehrs­stra­ßen außer­halb von Bal­lungs­räu­men und Bun­des­au­to­bah­nen in Bal­lungs­räu­men gestört fühlt, an der zen­tra­len Lärm­ak­ti­ons­pla­nung für Bay­ern mit­wir­ken und sich zu sei­nen Lärm­pro­ble­men äußern.

Auf der Betei­li­gungs­platt­form  besteht die Mög­lich­keit einen Online-Fra­ge­bo­gen aus­zu­fül­len. Alter­na­tiv kann die­ser auch unter fol­gen­der Adres­se ange­for­dert wer­den: Regie­rung von Ober­fran­ken, SG 50, Post­fach 110165, 95420 Bayreuth.

Die Regie­rung von Ober­fran­ken wird anschlie­ßend die Rück­mel­dun­gen aus den Fra­ge­bö­gen erfas­sen, bün­deln und aus­wer­ten.
In einer zwei­ten Pha­se, die vor­aus­sicht­lich Ende 2023 beginnt, wer­den die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger dann noch­mals betei­ligt. Sie bekom­men Gele­gen­heit, sich zu die­sen Ergeb­nis­sen detail­liert zu äußern. Die­se Infor­ma­tio­nen aus der Bevöl­ke­rung aus bei­den Pha­sen flie­ßen dann in die Aus­ge­stal­tung der zen­tra­len Lärm­ak­ti­ons­pla­nung für Haupt­ver­kehrs­stra­ßen außer­halb von Bal­lungs­räu­men und für Bun­des­au­to­bah­nen in Bal­lungs­räu­men in Bay­ern ein. Der end­gül­ti­ge Lärm­ak­ti­ons­plan wird dann bis zum 18. Juli 2024 fer­tig­ge­stellt werden.

Baye­ri­sches Lan­des­amt für Statistik

Zuwan­de­rung: Bay­erns Bevöl­ke­rung um etwa eine Vier­tel­mil­lio­nen gewachsen

Wie das Baye­ri­sche Lan­des­amt für Sta­tis­tik mit­teilt, zogen im Jahr 2022 erneut deut­lich mehr Men­schen nach Bay­ern als abwan­der­ten. So kamen etwa eine Vier­tel­mil­lio­nen Per­so­nen zwi­schen Janu­ar und Dezem­ber in den Frei­staat. Den Zuzug aus dem Aus­land mach­ten dabei vor allem ukrai­ni­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge aus.

Laut Baye­ri­schem Lan­des­amt für Sta­tis­tik wies die Wan­de­rungs­bi­lanz Bay­erns im Jahr 2022 mit 222.568 Per­so­nen einen Über­schuss von etwa einer Vier­tel­mil­lio­nen auf. Die­se Zahl ergibt sich aus der Dif­fe­renz zwi­schen 569.049 Zuzü­gen und 346.481 Fortzügen.

Der Groß­teil der Zuge­zo­ge­nen sei dabei mit 444.027 Per­so­nen aus dem Aus­land nach Bay­ern gekom­men. Aus dem rest­li­chen deut­schen Bun­des­ge­biet waren es 125.022 Men­schen. Von denen, die fort­zo­gen, gin­gen 226.772 ins Aus­land, wäh­rend 119.709 in Deutsch­land blie­ben. Ins­ge­samt zogen somit 2022 fast 170.000 Per­so­nen mehr nach Bay­ern als 2021, als es 52.772 waren.

Wie das Baye­ri­sche Lan­des­amt für Sta­tis­tik wei­ter mit­teil­te, mach­ten etwa Drei­vier­tel der 222.568 Per­so­nen mit euro­päi­scher Staats­an­ge­hö­rig­keit aus (164.309), dar­un­ter 3,5 Pro­zent aus der EU. Zu den hohen Ein­wan­de­rungs­zah­len aus Euro­pa habe dabei vor allem die Zuwan­de­rung von ukrai­ni­schen Staats­an­ge­hö­rig­kei­ten (130.200) bei­getra­gen, die vor Russ­lands Angriffs­krieg flüchteten.

Etwa 20 Pro­zent der aus dem Aus­land Ein­ge­wan­der­ten mach­ten außer­dem Per­so­nen mit asia­ti­scher Staats­an­ge­hö­rig­keit aus (42.740). Knapp zwei Pro­zent kamen aus Nord- oder Süd­ame­ri­ka (3.374), knapp drei Pro­zent vom afri­ka­ni­schen Kontinent.

Auf­ge­schlüs­selt nach Staats­an­ge­hö­rig­keit, kamen 2022 130.200 Per­so­nen aus der Ukrai­ne nach Bay­ern, 10.493 aus Syri­en, 10.043 aus Afgha­ni­stan, 9.353 aus Rumä­ni­en, aus Indi­en 8.025, aus der Tür­kei 8.035, 6.386 aus dem Koso­vo und 4.637 aus der Rus­si­schen Föderation.

Inner­halb Bay­erns zogen 2022 589.626 Per­so­nen zwi­schen ein­zel­nen Gemein­den um. Das ist im Ver­gleich zum Vor­jahr (2021: 538.506) ein Plus von etwas über 51.000 Menschen.

Wie das Baye­ri­sche Lan­des­amt für Sta­tis­tik auch berich­te­te, ver­buch­ten 2022 alle baye­ri­schen Regie­rungs­be­zir­ke ein Wan­de­rungs­plus. In Ober­bay­ern leben nun 74.614 Men­schen mehr, in Nie­der­bay­ern 24.190, in der Ober­pfalz 20.390, in Ober­fran­ken 18.352, in Mit­tel­fran­ken 34.461, in Unter­fran­ken 18.931 und in Schwa­ben 31.630.

Fast über­all in Bay­ern min­des­tens Gefah­ren­stu­fe 3

Hohe Wald­brand­ge­fahr in Bayern

Die Wald­brand­ge­fahr in Bay­ern bleibt ange­spannt. In wei­ten Tei­len des Frei­staats wur­de am Wochen­en­de erneut eine hohe Warn­stu­fe erreicht. Beson­ders ins Fran­ken war die Brand­ge­fahr sehr hoch.

Zu hohe Durch­schnitts­tem­pe­ra­tu­ren, zu wenig Nie­der­schlag, tro­cke­ne Böden: Auch Bay­erns Wäl­der lei­den unter den Aus­wir­kun­gen des Kli­ma­wan­dels. Wie das Staats­mi­nis­te­ri­um für Ernäh­rung, Land­wirt­schaft und Fors­ten bekannt­gab, herrsch­te am Wochen­en­de in fast allen Regie­rungs­be­zir­ken ent­spre­chend Waldbrandgefahr.

Im gan­zen Bun­des­land galt min­des­tens die mitt­le­re Warn­stu­fe 3. Für die Nord­hälf­te des Frei­staa­tes, und damit auch für die Bam­ber­ger Regi­on, sprach der ver­ant­wort­li­che Wet­ter­dienst sogar die Warn­stu­fe 4 aus. Zeit­wei­se am höchs­ten war die Wald­brand­ge­fahr am Wochen­en­de in den Bezir­ken Rhön-Grab­feld und Haß­ber­ge mit der Maxi­mal-Stu­fe 5. Eine Ent­span­nung der Gefah­ren­si­tua­ti­on erwar­tet das Staats­mi­nis­te­ri­um erst durch ergie­bi­ge Regenfällen.

Wald­mi­nis­te­rin Michae­la Kani­ber (CSU) appel­lier­te des­halb an alle Wald­be­su­che­rIn­nen, sehr auf­merk­sam zu sein. Zum Bei­spiel sol­le man sich unbe­dingt an das von März bis Okto­ber gel­ten­de Rauch­ver­bot im Wald hal­ten. „Im Wald gilt jetzt äußers­te Vor­sicht“, so Kani­ber, „denn die Blät­ter, Zwei­ge und Nadeln am Boden sind stroh­tro­cken und leicht ent­zünd­lich. Ein Fun­ke oder eine Ziga­ret­ten­kip­pe kön­nen aus­rei­chen, um einen fol­gen­schwe­ren Brand aus­zu­lö­sen. Offe­nes Feu­er oder Gril­len im Wald und in Wald­nä­he ist ein abso­lu­tes Tabu.“

Auch auf tro­cke­nem Gras zu par­ken ist laut Minis­te­ri­um wegen hei­ßer Fahr­zeug-Kata­ly­sa­to­ren gefähr­lich. Schon im Eigen­in­ter­es­se sol­le man des­halb kei­nes­falls auf leicht ent­zünd­ba­rem Unter­grund sein Auto oder Motor­rad abstel­len. Zudem bit­tet die Minis­te­rin alle Wald­be­sit­ze­rIn­nen, Holz oder Rei­sig nicht zu ver­bren­nen, son­dern abzu­trans­por­tie­ren oder zu hacken. Beson­ders hoch sei die Wald­brand­ge­fahr in lich­ten Kie­fern- und Fich­ten­wäl­dern, son­ni­gen Süd­hang­la­gen sowie in stark fre­quen­tier­ten Wäl­dern in den Ausflugsgebieten.

Baye­ri­sches Lan­des­amt für Statistik

Mehr Men­schen nach als von Bay­ern weggezogen

Im Jahr 2021 sind etwa 50.000 Per­so­nen mehr nach Bay­ern gezo­gen als weg­ge­zo­gen. Cir­ca die Hälf­te davon sind Men­schen mit asia­ti­scher Staats­an­ge­hö­rig­keit. Glo­ba­le Ereig­nis­se schla­gen sich dem­ge­mäß in den Ein­wan­de­rungs­zah­len nie­der. Ers­te Zah­len aus dem Jahr 2022 zei­gen zudem die Aus­wir­kun­gen des Ukrai­ne-Kriegs auf die Zuzü­ge ukrai­ni­scher Staatsangehöriger.

Wie das Baye­ri­sche Lan­des­amt für Sta­tis­tik am 7. Juli mit­teil­te zogen im Jahr 2021 erneut deut­lich mehr Men­schen nach Bay­ern als abwan­der­ten. Die Dif­fe­renz zwi­schen Zuzü­gen und Fort­zü­gen betrug von Anfang Janu­ar bis Ende Dezem­ber ins­ge­samt 52.772 Per­so­nen. 354.847 waren nach Bay­ern gezo­gen, 302.075 von Bay­ern weg. Damit lag der Wan­de­rungs­ge­winn deut­lich über dem Jah­res­wert von 2020. Damals zogen auf­grund der pan­de­mie­be­ding­ten Rei­se­be­schrän­kun­gen 33.238 Per­so­nen mehr in den Frei­staat als von ihm weg.

Aus dem Aus­land zogen 2021 236.551 Men­schen nach Bay­ern, aus dem rest­li­chen Bun­des­ge­biet 118.296. Von den Fort­zie­hen­den ver­lie­ßen 184.189 Per­so­nen das Bun­des­land in Rich­tung Aus­land, wäh­rend 117.886 in Deutsch­land blie­ben. Gegen­über dem Aus­land hat­te Bay­ern im Jahr 2021 somit einen Wan­de­rungs­ge­winn von 52.362 Per­so­nen. Gegen­über dem rest­li­chen Bun­des­ge­biet beläuft sich die Zahl auf 410 Personen.

Inner­halb Bay­erns kam es im Jahr 2021 zu 538.506 über­ge­meind­li­chen Wan­de­rungs­be­we­gun­gen. Das stellt im Ver­gleich zum Vor­jahr (2020: 553.292) ein Minus von etwas mehr als 14.000 inner­baye­ri­schen Umzü­gen dar.

Auf der Ebe­ne der baye­ri­schen Regie­rungs­be­zir­ke ver­zeich­ne­ten 2021 alle Lan­des­tei­le ein deut­li­ches Wan­de­rungs­plus. Ober­bay­ern wuchs um 6.098, Nie­der­bay­ern um 9.404, die Ober­pfalz um 6.985, Ober­fran­ken um 5.217 (Bam­berg um etwa 1.000), Mit­tel­fran­ken um 4.875, Unter­fran­ken um 6.526 und Schwa­ben um 13.667 Personen. 

Aus­wir­kung glo­ba­ler Ereignisse

Wie das Baye­ri­sche Lan­des­amt für Sta­tis­tik wei­ter mit­teil­te, ent­fie­len 42 Pro­zent des Wan­de­rungs­über­schus­ses gegen­über dem Aus­land auf Per­so­nen mit einer euro­päi­schen Staats­an­ge­hö­rig­keit (21.991), dar­un­ter sie­ben Pro­zent mit einer EU-Staats­an­ge­hö­rig­keit (1 583). 48 Pro­zent des Wan­de­rungs­ge­winns mit dem Aus­land gehe hin­ge­gen auf Per­so­nen mit einer asia­ti­schen Staats­an­ge­hö­rig­keit (25.288) zurück. Damit hat sich der Anteil die­ser Grup­pe an der Gesamt­wan­de­rungs­dif­fe­renz mehr als ver­dop­pelt. In den Jah­ren 2017 bis 2020 lag er zwi­schen 18 und 21 Prozent.

Ins­be­son­de­re die ver­stärk­te Zuwan­de­rung aus Afgha­ni­stan, nach dem Abzug der NATO-Streit­kräf­te im Mai 2021, und aus Syri­en, wo seit 2011 Bür­ger­krieg herrscht, hat zu der außer­ge­wöhn­lich hohen Wan­der­be­we­gung aus Asi­en geführt.

Knapp sechs Pro­zent des Wan­de­rungs­ge­winns gegen­über dem Aus­land machen zudem Per­so­nen mit einer nord- oder süd­ame­ri­ka­ni­schen Staats­an­ge­hö­rig­keit (3.028) aus. Etwa vier Pro­zent kom­men von Men­schen mit einer afri­ka­ni­schen Staats­an­ge­hö­rig­keit (1.940).

Betrach­tet man ein­zel­ne Staats­an­ge­hö­rig­kei­ten, so gab es im Jahr 2021 die höchs­ten posi­ti­ven Aus­lands­wan­de­rungs­dif­fe­ren­zen bei Per­so­nen aus Rumä­ni­en (7.422), Syri­en (6.272), Afgha­ni­stan (5.107), dem Koso­vo (4.718), Bos­ni­en und Her­ze­go­wi­na (3.671) und tür­ki­schen (2.788) und ira­ki­schen (2.329) Staats­an­ge­hö­ri­gen. Bei die­sen Län­dern war die Zahl der Men­schen, die von dort nach Bay­ern zogen grö­ßer, als die Zahl derer, die Bay­ern in Rich­tung die­ser Län­der verließen.

Ers­te Zah­len für das Jahr 2022

Aus­wer­tun­gen vor­läu­fi­ger Daten für das ers­te Quar­tal 2022 zei­gen laut Lan­des­amt für Sta­tis­tik zudem die Aus­wir­kun­gen des rus­si­schen Kriegs gegen die Ukrai­ne. Der Wan­de­rungs­über­schuss ukrai­ni­scher Staats­an­ge­hö­ri­ger lag im Jahr 2021 bei ins­ge­samt 1.112 Per­so­nen. Im Janu­ar 2022 betrug der Sal­do 237 Per­so­nen und im Febru­ar 2.623 Per­so­nen. Im März 2022 stieg er auf fast 75.500 Per­so­nen und setz­te sich aus knapp 76.000 Zuzü­gen und etwa 500 Fort­zü­gen zusam­men. Rund 70 Pro­zent (52.880) der im März 2022 zuge­zo­ge­nen ukrai­ni­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen waren weib­lich. Die rest­li­chen 30 Pro­zent waren nicht nur männ­lich, son­dern auch minderjährig.

Inte­gra­ti­ve Behand­lungs­an­sät­ze bie­ten wei­te­re Therapie-Chancen 

Behand­lung von Post-COVID

Bay­erns Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek hat sich in Bam­berg über neue The­ra­pie­an­sät­ze bei der Behand­lung des Post-COVID-Syn­droms infor­miert. Die Kli­nik für Inte­gra­ti­ve Medi­zin und Natur­heil­kun­de der Sozi­al­stif­tung Bam­berg will in einem Pro­jekt bewer­ten, wie gut Metho­den der inte­gra­ti­ven Medi­zin beim Ein­satz gegen Post-COVID wirken.

Holet­schek sag­te anläss­lich des Besuchs eines von der Staats­re­gie­rung geför­der­ten Pro­jek­tes der Kli­nik für Inte­gra­ti­ve Medi­zin und Natur­heil­kun­de der Sozi­al­stif­tung Bam­berg: „Post-COVID ist ein kom­ple­xes und viel­fäl­ti­ges Krank­heits­bild, das Exper­ten zufol­ge etwa zehn Pro­zent aller an COVID-19-erkrank­ten Erwach­se­nen betrifft. Die inte­gra­ti­ve Medi­zin kann uns bei der The­ra­pie die­ser Spät­fol­gen hel­fen, indem sie die Mög­lich­kei­ten der kon­ven­tio­nel­len Medi­zin und der Natur­heil­kun­de in einem ganz­heit­li­chen Ansatz best­mög­lich verbindet.“

Er ergänz­te, wenn es erfolg­reich sei, kön­ne das deutsch­land­weit ein­zig­ar­ti­ge Bam­ber­ger Pro­jekt einen wich­ti­gen Bei­trag bei der Behand­lung des Post-COVID-Syn­droms leis­ten und zugleich die wis­sen­schaft­li­che Ver­an­ke­rung der inte­gra­ti­ven Medi­zin stär­ken. Des­halb för­de­re der Frei­staat es ger­ne über sei­ne baye­ri­sche För­der­initia­ti­ve mit rund 87.000 Euro. Im gan­zen Bun­des­ge­biet gebe es nur weni­ge ver­gleich­ba­re Akut­kli­ni­ken mit einem Behand­lungs­an­ge­bot wie es die Kli­nik für Inte­gra­ti­ve Medi­zin und Natur­heil­kun­de der Sozi­al­stif­tung Bam­berg habe.

Die Sozi­al­stif­tung Bam­berg will bewer­ten, wie gut Metho­den der inte­gra­ti­ven Medi­zin beim Ein­satz gegen das Post-COVID-Syn­drom wir­ken. Dabei wer­den kon­ven­tio­nel­le Medi­zin und wis­sen­schaft­lich fun­dier­te Natur­heil­kun­de mit gesund­heits­för­dern­den Modi­fi­ka­tio­nen des Lebens­stils ver­zahnt. Zudem soll fest­ge­stellt wer­den, inwie­fern die The­ra­pie­an­sät­ze für eine Über­nah­me in die Regel­ver­sor­gung geeig­net sind.

Glie­de­rung in zwei Projektteile 

„Unse­re Erfah­run­gen mit dem inte­gra­tiv-natur­heil­kund­li­chen The­ra­pie­kon­zept bei Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten mit Post-COVID Syn­drom sind sehr viel­ver­spre­chend. Wir freu­en uns nun dar­auf, die Ver­sor­gung der betrof­fe­nen Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten wis­sen­schaft­lich zu beglei­ten und wei­ter zu ent­wi­ckeln“, beton­te Prof. Dr. Jost Lang­horst, Chef­arzt der Kli­nik für Inte­gra­ti­ve Medi­zin und Projektleiter.

Post-COVID kann die Lebens­qua­li­tät Betrof­fe­ner mas­siv ein­schrän­ken. Die Sym­pto­me sind viel­fäl­tig und kön­nen unter ande­rem von chro­ni­scher Erschöp­fung („Fati­gue“) über Kopf­schmer­zen bis hin zu mas­si­ven Kon­zen­tra­ti­ons­stö­run­gen rei­chen. Zie­le des geför­der­ten Pro­jekts sind eine kurz- und lang­fris­ti­ge Redu­zie­rung des Haupt­sym­ptoms „Chro­ni­sche Fati­gue“, die Stei­ge­rung der Lebens­qua­li­tät und die Wie­der­auf­nah­me der Erwerbs­fä­hig­keit durch Anwen­dung inte­gra­tiv-natur­heil­kund­li­cher Verfahren.

Holet­schek beton­te, die Aus­wir­kun­gen von Post-COVID wür­den unse­re Gesell­schaft und unser Gesund­heits­sys­tem noch län­ger beschäf­ti­gen. „Das Wis­sen über die Mecha­nis­men hin­ter der Erkran­kung ist dabei noch unzu­rei­chend. Die För­de­rung und Erfor­schung neu­er, brei­ter The­ra­pie­an­sät­ze ist mir des­halb ein Herzensanliegen.“

Das Pro­jekt der Sozi­al­stif­tung trägt den Namen „For­schungs­zy­klus: Inte­gra­ti­ve Medi­zin und Natur­heil­kun­de in der Behand­lung des Post-COVID-Syn­droms: Ein Mul­ti­mo­da­ler The­ra­pie­an­satz“. Es läuft bis zum 31. Dezem­ber 2022.

Das Vor­ha­ben ist in zwei Pro­jekt­teile geglie­dert. Im ers­ten Teil erfolgt die Anwen­dung und Eva­lu­ie­rung eines sta­tio­nä­ren, mul­ti­mo­da­len The­ra­pie­pro­gramms, wel­ches unter ande­rem klas­si­sche Kneipp‘sche Ver­fah­ren und Ver­fah­ren der erwei­ter­ten Natur­heil­kun­de beinhal­tet. Die Wirk­sam­keit, Sicher­heit und Nach­hal­tig­keit des The­ra­pie­an­sat­zes wer­den durch eine beglei­ten­de pro­spek­ti­ve Lon­gi­tu­di­nal­stu­die im Rah­men eines 14-tägi­gen, sta­tio­nä­ren Kli­nik­auf­ent­halts der Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten evaluiert.

Im zwei­ten Teil wird ein tages­kli­ni­sches Kon­zept ver­folgt, das sich über elf Wochen erstreckt. Zum Ein­satz kom­men dabei unter ande­rem Modu­le zur Ernäh­rungs­ver­bes­se­rung, Bewe­gungs­för­de­rung, Anwen­dun­gen zur Selbst­für­sor­ge und Coping­stra­te­gien sowie Ganz­kör­per­hy­per­ther­mie ver­bun­den mit einer Sau­er­stoff­the­ra­pie. Die Eva­lua­ti­on erfolgt durch eine pro­spek­tiv ran­do­mi­siert kon­trol­lier­te Studie.

Unter­stützt wird die Behand­lung durch E‑He­alth-Kom­po­nen­ten, dar­un­ter ein Fit­ness­tra­cker zur Feed­back- und Daten­ge­ne­rie­rung sowie digi­ta­le Lernmodule.

Knapp 92 Pro­zent der Beschäf­tig­ten min­des­tens grundimmunisiert

Impf­quo­te in baye­ri­schen Pfle­ge­ein­rich­tun­gen wei­ter gestiegen

Die Impf­quo­te der Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter in baye­ri­schen teil- und voll­sta­tio­nä­ren Pfle­ge­ein­rich­tun­gen und Hos­pi­zen ist in den ver­gan­ge­nen drei Mona­ten wei­ter gestie­gen. Dar­auf hat Bay­erns Gesund­heits- und Pfle­ge­mi­nis­ter Klaus Holet­schek am Oster­mon­tag hingewiesen.

„In der Pfle­ge sind aktu­ell 91,9 Pro­zent der Beschäf­tig­ten min­des­tens grund­im­mu­ni­siert“, sag­te der Minis­ter. „Das sind fast sechs Pro­zent mehr als noch zu Beginn des Jah­res. Das ist eine posi­ti­ve Entwicklung!“

Der Minis­ter erläu­ter­te, dass sich fast neun Pro­zent der Beschäf­tig­ten seit Beginn des Jah­res noch ein drit­tes Mal haben imp­fen las­sen. Ins­ge­samt sei­en damit aktu­ell 64,4 Pro­zent der Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter in der Pfle­ge drei­fach geimpft, 2,3 Pro­zent hät­ten der Beschäf­tig­ten hät­ten bereits ihre zwei­te Auf­fri­schungs­imp­fung erhal­te und 1,6 Pro­zent sei­en zumin­dest erstgeimpft.

„Unse­re Pfle­ge­kräf­te sind sich ihrer Ver­ant­wor­tung bewusst“

„Bei der Quo­te der Auf­fri­schungs­imp­fun­gen müs­sen wir beden­ken, dass es eine erheb­li­che Anzahl an Aus­bruchs­ge­sche­hen vor allem in voll­sta­tio­nä­ren Pfle­ge­ein­rich­tun­gen gibt. Das heißt, dass auch vie­le Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter eine Infek­ti­on durch­ge­macht haben – und sich womög­lich des­halb noch kei­ne Auf­fri­schungs­imp­fung haben geben las­sen“, ergänz­te Holetschek.

Der Minis­ter unter­strich, bei den Beschäf­tig­ten in der Pfle­ge lie­ge die Impf­quo­te ins­ge­samt deut­lich höher als in der Gesamt­be­völ­ke­rung. Nur noch 6,5 Pro­zent sei­en unge­impft. „Auch das ver­deut­licht: Unse­re Pfle­ge­kräf­te sind sich ihrer Ver­ant­wor­tung bewusst. Sie schüt­zen nicht nur sich selbst und ihre Ange­hö­ri­gen, son­dern eben auch all die­je­ni­gen, um die sie sich Tag für Tag kümmern.“

Holet­schek bekräf­tig­te, dass vul­nerable Grup­pen dann am bes­ten geschützt sei­en, wenn sich mög­lichst vie­le Men­schen imp­fen las­sen. Des­halb for­de­re er einen neu­en Vor­stoß der Bun­des­re­gie­rung für eine all­ge­mei­ne Impf­pflicht. Soll­te dies nicht gesche­hen, müs­se auch die ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impf­pflicht auf den Prüf­stand. „Denn alles ande­re wäre den­je­ni­gen gegen­über unfair, die seit zwei Jah­ren an vor­ders­ter Front gegen die Pan­de­mie kämpfen.“

Die Zah­len sind das Ergeb­nis der monat­li­chen Impf­sta­tus­ab­fra­ge durch das Lan­des­amt für Gesund­heit und Lebens­mit­tel­si­cher­heit (LGL). Teil- und voll­sta­tio­nä­re Pfle­ge­ein­rich­tun­gen sind nach dem Infek­ti­ons­schutz­ge­setz des Bun­des inzwi­schen meldepflichtig.

Prag­ma­ti­sche Umset­zung mit Augenmaß

Ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impf­pflicht in Bayern

Bay­erns Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek hat in der Debat­te über die bun­des­wei­te ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impf­pflicht ein prag­ma­ti­sches Umset­zungs-Kon­zept für Bay­ern vor­ge­legt. Die Impf­pflicht wird in einem gestuf­ten Ver­wal­tungs­ver­fah­ren in ähn­li­cher Form wie in Nord­rhein-West­fa­len umgesetzt.

Holet­schek beton­te am Diens­tag in Mün­chen, es sei unab­ding­bar und rich­tig gewe­sen, dass Bay­ern in den ver­gan­ge­nen Wochen auf dem Weg zur ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impf­pflicht den Fin­ger in eini­ge offe­ne Wun­den gelegt habe. Zwar habe das Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­um mitt­ler­wei­le sei­ne Hand­rei­chung zur ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impf­pflicht mehr­fach über­ar­bei­tet. Aber meh­re­re, dabei auch zen­tra­le Fra­gen blie­ben den­noch offen. Bay­ern fül­le nach Anga­ben des Gesund­heits­mi­nis­ters die­se Lücken nun selbst und voll­zie­he das Gesetz mit Augen­maß. „Wir haben die Kom­mu­nen und die Ver­bän­de im Gesund­heits­we­sen ent­spre­chend infor­miert“, so Holetschek.

Mög­lich­keit einer Impfberatung

Kon­kret wird Bay­ern die Impf­pflicht in einem gestuf­ten Ver­wal­tungs­ver­fah­ren umset­zen, für das sich in ähn­li­cher Form auch Nord­rhein-West­fa­len ent­schie­den hat. Für Bay­ern bedeu­tet dies: Die Ein­rich­tun­gen mel­den ab dem 16. März zunächst die noch unge­impf­ten Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter und sol­che, die kei­nen gül­ti­gen Gene­se­nen­sta­tus oder ein ärzt­li­ches Attest bezüg­lich einer medi­zi­ni­schen Kon­tra­in­di­ka­ti­on vor­ge­legt haben. Das Gesund­heits­amt gibt die­sen Per­so­nen dann die Mög­lich­keit, eine Impf­be­ra­tung wahr­zu­neh­men und die Ent­schei­dung zu überdenken.

Holet­schek erläu­ter­te, das Ziel sei es, noch mög­lichst vie­le unge­impf­te Mit­ar­bei­ten­de in den betrof­fe­nen Berei­chen von einer Imp­fung zu über­zeu­gen. „Hier setzt die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung auch auf den neu­en, pro­te­in­ba­sier­ten Nova­vax-Impf­stoff. Wir haben Rück­mel­dun­gen der Ver­bän­de, dass die­ser Impf­stoff bei Men­schen auf Akzep­tanz sto­ßen kann, die sich mit den bis­lang vor­han­de­nen und erprob­ten Impf­stof­fen nicht imp­fen las­sen möchten.“

Auf das Bera­tungs­an­ge­bot folgt eine förm­li­che Auf­for­de­rung zur Vor­la­ge der gesetz­lich fest­ge­leg­ten Nach­wei­se beim Gesund­heits­amt. Bleibt die­se wei­ter­hin aus, wird ein Buß­geld­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet. In letz­ter Kon­se­quenz – aber nur als Ulti­ma Ratio – kann dann ein Betre­tungs­ver­bot aus­ge­spro­chen werden.

„Hier­bei wer­de im Ein­zel­fall jeweils auch die Ein­rich­tung ange­hört wer­den, um bei der Ent­schei­dung den Aspekt der Ver­sor­gungs­si­cher­heit ange­mes­sen berück­sich­ti­gen zu kön­nen. Denn eine plan­ba­re Ver­sor­gung von Pati­en­ten und Bewoh­nern von Ein­rich­tun­gen müs­se stets gewähr­leis­tet bleiben.

„Wir rech­nen damit, dass auf­grund die­ses gestuf­ten Ver­fah­rens even­tu­el­le Betre­tungs­ver­bo­te erst ab dem Som­mer aus­ge­spro­chen wer­den kön­nen. Klar ist, dass das Ver­fah­ren nur für Bestands­kräf­te grei­fen wird. Für Neu­ein­stel­lun­gen ergibt sich die Pflicht zur Vor­la­ge eines Immu­ni­täts­nach­wei­ses direkt aus dem Gesetz, sodass die­se vor Beginn ihrer Tätig­keit im Gesund­heits­sek­tor ab dem 16. März einen ent­spre­chen­den Nach­weis vor­le­gen müs­sen“, beton­te Holetschek.

Er füg­te hin­zu, beim The­ma eines rechts- und daten­schutz­si­che­ren, ein­heit­li­chen digi­ta­len Mel­de­we­ges wer­de Bay­ern eben­falls selbst eine Lösung ent­wi­ckeln, da der Bund inzwi­schen klar­ge­macht habe, dass er kei­ne Kapa­zi­tä­ten hat, die­se zu gewähr­leis­ten. Bay­ern habe des­halb bereits alles in die Wege gelei­tet, um für sei­ne Gesund­heits­äm­ter und die betrof­fe­nen Ein­rich­tun­gen ein ent­spre­chen­des Ange­bot zu schaf­fen. Die­ses sol­le die Mel­dung ver­ein­fa­chen und das Ver­fah­ren beschleunigen.

Kri­tik an feh­len­dem Fort­schrit­te bei der all­ge­mei­nen Impfpflicht

„Auch beim The­ma der all­ge­mei­nen Impf­pflicht ist der Bund lei­der kei­nen Mil­li­me­ter vor­an­ge­kom­men“, so Holet­schek wei­ter. „Bei einem erneu­ten Gespräch haben die Ver­bän­de im Gesund­heits­we­sen klar­ge­macht, dass dies ein fata­les Signal an die Beschäf­tig­ten ist, das den Ein­rich­tun­gen die Über­zeu­gungs­ar­beit mas­siv erschwert. Der Schutz der vul­ner­ablen Per­so­nen ist nur sicher zu gewähr­leis­ten, wenn die­se selbst und deren Ange­hö­ri­ge sich auch imp­fen las­sen müss­ten. Es war stets klar, dass die ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impf­pflicht der all­ge­mei­nen Impf­pflicht nur vor­aus­ge­hen soll­te. Jetzt ist nicht ein­mal mehr klar, ob und wenn ja in wel­cher Form die all­ge­mei­ne Impf­pflicht über­haupt kommt. In Ber­lin blei­ben Plan­lo­sig­keit und Füh­rungs­va­ku­um in Bezug auf die all­ge­mei­ne und die ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impf­plicht ein Armuts­zeug­nis für die Bundesregierung.“

Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­ter von Ver­bän­den im baye­ri­schen Gesund­heits­we­sen sowie kom­mu­na­ler Spit­zen­ver­bän­de zeig­ten sich mit dem von Bay­ern gewähl­ten Weg zufrie­den, kri­ti­sier­ten zugleich aber eben­falls deut­lich die feh­len­den Fort­schrit­te bei der all­ge­mei­nen Impfpflicht.

Bar­ba­ra Stamm, Vor­sit­zen­de der Lebens­hil­fe Bay­ern, unter­strich: „Es war und ist gut, dass Bay­ern eine Dis­kus­si­on um die Umset­zung der Impf­pflicht ange­sto­ßen hat. Die ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impf­pflicht ist nun, so hof­fen wir, auf einem guten Weg. Die Voll­zugs­hin­wei­se erschei­nen prak­ti­ka­bel und kön­nen den Ein­rich­tun­gen die nöti­ge Pla­nungs­si­cher­heit geben. Wir begrü­ßen sehr, dass es in einem ers­ten Schritt Bera­tungs­an­ge­bo­te für alle unent­schlos­se­nen Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter geben soll. Die Lebens­hil­fe Bay­ern spricht sich aber wei­ter­hin mit Nach­druck dafür aus, dass nach der ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impf­pflicht auch rasch eine all­ge­mei­ne fol­gen muss.“

Georg Sigl-Leh­ner, Vor­sit­zen­der der Ver­ei­ni­gung der Pfle­gen­den in Bay­ern, beton­te: „Wir sind erleich­tert, dass die Ein­rich­tun­gen nun Pla­nungs­si­cher­heit haben, und wer­den alle Mög­lich­kei­ten nut­zen, wei­te­re Mit­ar­bei­ter von einer Imp­fung zu über­zeu­gen. Dass die Signa­le aus Ber­lin, eine all­ge­mei­ne Impf­pflicht jetzt rasch zu ver­ab­schie­den, wei­ter­hin aus­blei­ben, ist fatal und erschwert die­se Bemü­hun­gen mas­siv. Wir brau­chen die­se all­ge­mei­ne Impf­pflicht aber vor allem auch, um uns gegen mög­li­che neue Wel­len im Herbst zu wappnen.“

Tho­mas Kar­ma­sin, 1. Vize­prä­si­dent des Baye­ri­schen Land­kreis­tags, füg­te hier­zu: „Wir hof­fen, dass wir mit dem vor­ge­se­he­nen Ver­fah­ren auch für die Kom­mu­nen eine prak­ti­ka­ble Lösung an der Hand haben. Bezüg­lich unse­rer For­de­rung nach einem mög­lichst zeit­na­hen Inein­an­der­grei­fen von ein­rich­tungs­be­zo­ge­ner und all­ge­mei­ner Impf­pflicht sind wir aber lei­der kei­nen Schritt wei­ter. Damit bleibt der ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impf­pflicht eine ent­schei­den­de Geschäfts­grund­la­ge entzogen.“

Leon­hard Stärk, Lan­des­ge­schäfts­füh­rer des Baye­ri­sches Rotes Kreu­zes, sag­te: „Ein­heit­li­che digi­ta­le Mel­de­we­ge sind wich­tig und kön­nen zur Umsetz­bar­keit der ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impf­pflicht posi­tiv bei­tra­gen. Das nun beschlos­se­ne Ver­fah­ren gibt uns auch ins­ge­samt mehr Sicher­heit. Es ist drin­gend gebo­ten, die offe­nen Voll­zugs­fra­gen rasch zu klä­ren. Außer­dem ist nun Trans­pa­renz in der Fra­ge not­wen­dig, ob die Bun­des­re­gie­rung zu ihrem Wort steht, einer ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impf­pflicht rasch eine all­ge­mei­ne Impf­pflicht fol­gen zu lassen.“

Baye­ri­sches Kabi­nett beschließt weit­rei­chen­de Erleich­te­run­gen im Sportbereich 

Ab Don­ners­tag gilt 3G im Amateurfußball

Gro­ße Erleich­te­rung bei allen Ama­teur­fuß­bal­le­rin­nen und Ama­teur­fuß­bal­lern, den fast 4600 Ver­ei­nen und den 1,6 Mil­lio­nen Mit­glie­dern im Baye­ri­schen Fuß­ball-Ver­band (BFV)! Das Baye­ri­sche Kabi­nett hat heu­te weit­rei­chen­de Erleich­te­run­gen im Sport­be­reich beschlos­sen, unter ande­rem gilt ab die­sem Don­ners­tag, dem 17. Febru­ar, im Frei­staat 3G für den Amateurfußball.

Für alle Spie­le­rin­nen und Spie­ler, Schieds­rich­te­rin­nen und Schieds­rich­ter sowie Trai­ne­rin­nen und Trai­ner im Ama­teur­fuß­ball gilt ab Don­ners­tag die 3G-Rege­lung (Geimpft, Gene­sen, Getes­tet) statt der 2G-Rege­lung. Für Zuschau­er gilt bei einer zuge­las­se­nen Aus­las­tung von 50 Pro­zent des Sport­ge­län­des 2G statt 2G-plus. Für min­der­jäh­ri­ge Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die regel­mä­ßig in der Schu­le getes­tet wer­den, fal­len indes alle Zugangs­be­schrän­kun­gen. Das hat die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung nach ihrer Kabi­netts­sit­zung am heu­ti­gen Diens­tag bekanntgegeben.

Die zusätz­lich zur Aus­las­tung von 50 Pro­zent fest­ge­setz­te Ober­gren­ze von 25.000 Besu­chern kommt in baye­ri­schen Sport­stät­ten nur für die Münch­ner Alli­anz-Are­na mit einer Kapa­zi­tät von rund 75.000 Plät­zen und das Max-Mor­lock-Sta­di­on in Nürn­berg mit einer maxi­ma­len Anzahl von rund 50.000 Plät­zen in Fra­ge. „Alle ande­ren Sport­stät­ten in Bay­ern kön­nen sich wei­ter­hin an der 50 Pro­zent-Mar­ke ori­en­tie­ren”, beton­te Bay­erns Innen- und Sport­mi­nis­ter Joa­chim Herr­mann. Zudem ent­fällt die Pflicht zur Kon­takt­da­ten­er­fas­sung eben­so wie die bis­he­ri­ge Pflicht, bei grö­ße­ren Sport­ver­an­stal­tun­gen nur per­so­na­li­sier­te Tickets zu ver­kau­fen. Zugang zu einer Sport­ver­an­stal­tung erhal­ten Geimpf­te oder Gene­se­ne, ohne einen zusätz­li­chen Test­nach­weis zu benö­ti­gen. Es muss jedoch wei­ter­hin eine FFP2-Mas­ke getra­gen wer­den. Herr­mann: zeig­te sich „sehr erleich­tert, dass nun­mehr Sport nahe­zu unein­ge­schränkt wie­der mög­lich ist. Ich hof­fe, dass der Sport­be­trieb jetzt über­all wie­der voll in Gang kommt.”

Kon­trol­le von 3G nach wie vor eine gro­ße Herausforderung

„Es hat sich trotz ver­ständ­li­cher Unge­duld vie­ler­orts ein­mal mehr bewährt, die Gesprä­che über weit­rei­chen­de Locke­run­gen für unse­re Fuß­bal­le­rin­nen und Fuß­bal­ler auf Arbeits­ebe­ne und ganz bewusst auch abseits der Öffent­lich­keit mit den zustän­di­gen Minis­te­ri­en bis hin zum Minis­ter­prä­si­den­ten zu füh­ren“, sagt BFV-Prä­si­dent Rai­ner Koch: „So kom­men gute Ergeb­nis­se wie die­se jetzt im Mit­ein­an­der zustan­de. Mein aus­drück­li­cher Dank geht des­halb an Minis­ter­prä­si­dent Mar­kus Söder sowie den für den Sport in Bay­ern zustän­di­gen Minis­ter Joa­chim Herr­mann und an Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek! Gleich­sam hat unse­re BFV-inter­ne Coro­na-Taskforce unter Vor­sitz von Robert Schraud­ner in den ver­gan­ge­nen Wochen und Mona­ten die­sen Weg mit unent­weg­tem Ein­satz bereitet.“

Schraud­ner bezeich­net die aktu­el­len Ent­schei­dun­gen der Staats­re­gie­rung als „über­fäl­li­gen Rie­sen­schritt zurück in Rich­tung Nor­ma­li­tät und hin zu einem geord­ne­ten Spiel­be­trieb für unse­re Fuß­bal­le­rin­nen und Fuß­bal­ler in ganz Bay­ern. Wir haben immer dar­auf gedrängt, dass nie­mand aus­ge­grenzt wer­den darf und auf allen Ebe­nen und in allen Gesprä­chen hin­ter­legt, dass wir einen Spiel­be­trieb unter 3G- statt 2G-Bedin­gun­gen anstre­ben. Das ist nun end­lich auch ab Don­ners­tag Rea­li­tät! Dar­über sind wir alle natür­lich sehr froh und ich hof­fe, dass wir ab 20. März tat­säch­lich wie­der ohne jeg­li­che Ein­schrän­kun­gen aus­kom­men. Bei aller Freu­de über den aktu­el­len Beschluss wer­den wir uns aber auch wei­ter­hin dafür ein­set­zen, dass die Umset­zung der Maß­nah­men pra­xis­taug­lich ist. Denn nach wie vor ste­hen die Ver­ei­ne etwa bei der Kon­trol­le von 3G vor gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen. Aber auch hier gibt es Vor­schlä­ge, die auf dem Tisch lie­gen und sich in ande­ren Bun­des­län­dern bewährt haben!“

So gibt es bei­spiel­wei­se in Baden-Würt­tem­berg, Hes­sen und auch in Nord­rhein-West­fa­len ein Mus­ter­for­mu­lar, mit dem jeder Ver­ein und die Schieds­rich­te­rin­nen und Schieds­rich­ter für sich eigen­stän­dig die Ein­hal­tung der aktu­ell gül­ti­gen Rege­lun­gen rechts­si­cher bestä­ti­gen kön­nen. Einen ent­spre­chen­den Antrag zur Ein­füh­rung die­ses For­mu­lars hat der Baye­ri­sche Fuß­ball-Ver­band über den Baye­ri­schen Lan­des-Sport­ver­band (BLSV) an das in Bay­ern für den Sport zustän­di­ge Innen­mi­nis­te­ri­um bereits gestellt.

Schon im Dezem­ber 2021 hat­te der BFV in einem Schrei­ben an sei­ne rund 1,6 Mil­lio­nen Mit­glie­der in den fast 4600 Ver­ei­nen eine Abkehr von der auf­wän­di­gen und wenig pra­xis­taug­li­chen 2G-Rege­lung im Ama­teur­fuß­ball als Ziel for­mu­liert und die­ses mit Nach­druck verfolgt.

Gesund­heits­mi­nis­ter Holet­schek sieht Bund in der Pflicht, Fra­gen zum Voll­zug zu klären 

Ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impf­pflicht noch nicht praxistauglich

Bay­erns Gesund­heits- und Pfle­ge­mi­nis­ter Klaus Holet­schek hat am Frei­tag bei einer Pres­se­kon­fe­renz in Mün­chen dar­auf hin­ge­wie­sen, dass der Bund end­lich die offe­nen Fra­gen zum Voll­zug der ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impf­pflicht klä­ren müs­se. In der der­zei­ti­gen Form sei die ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impf­pflicht noch nicht pra­xis­taug­lich, es fehl­ten noch klar Vorgaben.

Der Minis­ter beton­te, dass Bay­ern natür­lich zur ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impf­pflicht ste­he, die – immer nur als ers­ter Schritt gedacht – in eine all­ge­mei­ne Impf­pflicht mün­den müs­se. „Klar ist aber: Im Voll­zug und beson­ders bei der Kon­trol­le, selbst bei der Fra­ge der betrof­fe­nen Ein­rich­tun­gen und Per­so­nen – hier hat der Bund ver­sagt, uns genaue, nach­voll­zieh­ba­re und vor allem ein­fa­che Vor­ga­ben zu machen. In die­ser dif­fu­sen Form ist die ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impf­pflicht nicht pra­xis­taug­lich. Schon in der Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz im Janu­ar waren sich alle Län­der einig, dass es sowohl Umset­zungs­zei­ten als auch kla­re Ant­wor­ten des Bun­des braucht.“

Der Minis­ter ergänz­te, das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt habe einen Eil­an­trag zum vor­läu­fi­gen Aus­set­zen des Voll­zugs der ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impf­pflicht abge­lehnt. Es habe aber aus­drück­lich auf ver­fas­sungs­recht­li­che Zwei­fel an der Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit des § 20a Infek­ti­ons­schutz­ge­setz (IfSG) hin­ge­wie­sen und klar gesagt, dass § 20a IfSG ver­fas­sungs­recht­li­che Schwach­stel­len auf­weist. „Dies betrifft vor allem die Fra­ge, ab wann jemand gene­sen oder voll­stän­dig geimpft ist und der Impf­pflicht nach § 20a IfSG unter­liegt und ab wann er sei­nen Impf­schutz wie­der ver­liert. Das sind zen­tra­le Fra­gen der ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impf­pflicht! Damit bestä­tigt das Gericht, dass es Män­gel bezie­hungs­wei­se Zwei­fels­fra­gen an dem Gesetz gibt. Die Ent­schei­dung zeigt deut­lich, was wir in Bay­ern nun­mehr seit Wochen anmah­nen: Wir müs­sen auf ganz fes­tem Grund ste­hen bei der ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impf­pflicht und vor allem auch bei der Umset­zung des Geset­zes. Der Gesetz­ge­ber ist gut bera­ten, die Zwei­fel des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts aus­zu­räu­men und die hand­werk­li­chen Feh­ler zu besei­ti­gen. Und das ist, wie der Minis­ter­prä­si­dent ange­spro­chen hat, nun gemein­sa­me Auf­ga­be aller. Unse­re Auf­ga­be ist es, die Zeit zu nut­zen, offe­ne Fra­gen zu adres­sie­ren, um das Gesetz was­ser­dicht und umset­zungs­stark zu machen. Ich wer­de das am kom­men­den Mon­tag bei der GMK wie­der ansprechen.“

Chris­ti­an Bern­rei­ter, der Prä­si­dent des Baye­ri­schen Land­kreis­tags sag­te, seit zwei Jah­ren arbei­te­ten die Gesund­heits­äm­ter am Limit! Mit der ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impf­pflicht kom­me eine wei­te­re mas­si­ve Belas­tung auf sie zu. „Die Ver­fah­ren dürf­ten sich über Wochen bis in den Som­mer hin­zie­hen, zumal es an zusätz­li­chem qua­li­fi­zier­ten Per­so­nal für die not­wen­di­gen Ein­zel­fall­ent­schei­dun­gen fehlt. Gleich­zei­tig lässt der Bund die Gesund­heits­äm­ter mit den Voll­zugs­fra­gen völ­lig allein. Die­se haben die Wahl zwi­schen Pest und Cho­le­ra. Ist es bes­ser, eine unge­impf­te Pfle­ge­kraft arbei­ten zu las­sen oder zu ris­kie­ren, dass hil­fe­be­dürf­ti­ge Men­schen nicht mehr aus­rei­chend ver­sorgt wer­den? Wir haben unse­ren Minis­ter­prä­si­den­ten ein­dring­lich um Hil­fe gebe­ten, damit der unge­re­gel­te Voll­zug die­ses Geset­zes nicht zu Cha­os führt.“ Der Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter müs­se Far­be beken­nen und über Voll­zugs­hin­wei­se schleu­nigst für eine ein­heit­li­che Hand­ha­bung sor­gen. Der allei­ni­ge Ver­weis auf gel­ten­des Recht löse die mas­si­ven Pro­ble­me vor Ort nicht! „Wir erwar­ten von der Bun­des­re­gie­rung umge­hend eine Lösung“, so Bernreiter.

Holet­schek pocht auf kon­kre­te Vor­ga­ben des Bundes

„Im schlimms­ten Fall könn­ten auf die Ämter 100.000 Ein­zel­fall­prü­fun­gen in Bay­ern zukom­men. Natür­lich hof­fen wir, dass sich noch eini­ge über­zeu­gen las­sen oder auf die Impf­an­ge­bo­te mit Nova­vax set­zen. Aber klar ist: Wir brau­chen einen ein­fa­chen und struk­tu­rier­ten Pro­zess, den der Bund ver­bind­lich vor­ge­ben muss und einen digi­ta­len, ein­heit­li­chen Mel­de­weg an die Gesund­heits­äm­ter. Sonst droht den Gesund­heits­äm­tern eine nicht zu bewäl­ti­gen­de Flut unstruk­tu­rier­ter Benach­rich­ti­gun­gen“, so Klaus Holetschek.

Der Minis­ter ergänz­te, wenn zu den nor­ma­len Krank­heits­aus­fäl­len noch Beschäf­ti­gungs­ver­bo­te kämen, droh­ten mas­si­ve Ver­sor­gungs­eng­päs­se. „Der Bund hat aber nicht klar­ge­stellt: Anhand wel­cher Kri­te­ri­en sol­len die Gesund­heits­äm­ter ent­schei­den, ob und wenn ja, wel­ches unge­impf­te Per­so­nal wei­ter­ar­bei­ten darf? Wie sol­len sie bewer­ten, ob die Ver­sor­gung wei­ter­hin sicher­ge­stellt ist? Man muss sich das ganz plas­tisch vor Augen füh­ren: Wenn eine frei­be­ruf­li­che Heb­am­me aus­fällt, wer betreut die Schwan­ge­ren und Gebä­ren­den an ihrer Stel­le? Wie sol­len Gesund­heits­äm­ter beur­tei­len, ob bei der dro­hen­den Schlie­ßung einer Arzt­pra­xis durch ein Beschäf­ti­gungs­ver­bot für unge­impf­te Medi­zi­ni­sche Fach­an­ge­stell­te die Ver­sor­gungs­si­cher­heit vor Ort gefähr­det ist? Und ab wel­chem Grad an Aus­fäl­len sind die Ret­tungs­diens­te in ihrer Ein­satz­fä­hig­keit gefähr­det? All das ist unklar: Daher pochen wir auf ganz kon­kre­te Vor­ga­ben des Bundes.“

Bar­ba­ra Stamm, Vor­sit­zen­de des Lan­des­ver­bands Bay­ern der Lebens­hil­fe für Men­schen mit geis­ti­ger Behin­de­rung, beton­te: „Es sind noch viel zu vie­le Fra­gen unge­klärt. Das schafft gro­ße Unru­he in den Lebens­hil­fe-Ein­rich­tun­gen vor Ort und ver­un­si­chert die Mit­ar­bei­ten­den eben­so wie die Lei­tungs­ebe­ne enorm. Klar ist: Imp­fen ist der ent­schei­den­de Weg aus der Pan­de­mie. Des­we­gen muss, wie schon von Beginn an von der Lebens­hil­fe gefor­dert, auf eine ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne auch rasch eine all­ge­mei­ne Impf­pflicht folgen.“

„Neben ernst­zu­neh­men­den juris­ti­schen Beden­ken stel­len wir auch die Wir­kungs­kraft einer ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impf­pflicht – jeden­falls für Ein­rich­tun­gen des Baye­ri­schen Roten Kreu­zes – in Fra­ge, wenn nicht eine all­ge­mei­ne Impf­pflicht dar­auf­folgt“, äußer­te sich Leon­hard Stärk, Lan­des­ge­schäfts­füh­rer Baye­ri­sches Rotes Kreuz (BRK). „Wir haben in unse­ren Ein­rich­tun­gen der Pfle­ge eine Impf­quo­te von knapp unter 90 Pro­zent. Im Ret­tungs­dienst wie­der­um eine Impf­quo­te von über 95 Pro­zent. Selbst dann, wenn wir eine Impf­quo­te von bei­spiels­wei­se 100 Pro­zent beim Per­so­nal in den Ein­rich­tun­gen errei­chen wür­den, behan­deln die­sel­ben Mit­ar­bei­ten­den wie­der­um Bewoh­ner und Pati­en­ten, die in nicht uner­heb­li­cher Anzahl noch unge­impft sind. Wir wol­len den Schutz aller Betei­lig­ten erhö­hen. Pfle­ge­hei­me sind kei­ne in sich geschlos­se­nen Ein­rich­tun­gen – viel­mehr ver­keh­ren in ihnen vie­le Men­schen und das ist auch gut so, denn unse­re Ein­rich­tun­gen sind kein Orte der Vereinsamung.“

Georg Sigl-Leh­ner, der Prä­si­dent der Ver­ei­ni­gung der Pfle­gen­den in Bay­ern, ergänz­te: „Schon im Novem­ber haben wir ein­dring­lich eine all­ge­mei­ne Impf­pflicht gefor­dert. Es wäre jetzt aber deut­lich bes­ser, die prak­ti­schen Pro­ble­me der Umset­zung in den Fokus zu neh­men und dafür Lösun­gen zu prä­sen­tie­ren, als eine par­tei­po­li­tisch gepräg­te Debat­te zu füh­ren. Einem Gesetz mit so ein­schnei­den­den arbeits­recht­li­chen Kon­se­quen­zen müss­ten vor Inkraft­tre­ten ein­deu­ti­ge Voll­zugs­re­ge­lun­gen des Gesetz­ge­bers fol­gen. Ich sehe selbst­ver­ständ­lich die Gesund­heits­be­ru­fe durch­aus in einer mora­li­schen Ver­pflich­tung, sich imp­fen zu las­sen. Wir gehen aber davon aus, dass allein eine all­ge­mei­ne Impf­pflicht den viel­fach beschwo­re­nen Schutz der vul­ner­ablen Grup­pen effi­zi­ent gewähr­leis­ten könn­te, ohne die Ver­sor­gung in den Ein­rich­tun­gen und ambu­lan­ten Diens­ten zu gefährden.“

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