Der Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern, der Gender Pay Gap, lag in Bayern im Jahr 2023 bei 21 Prozent. Auch der um
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Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern
Bayerns Gender Pay Gap lag 2023 bei 21 Prozent
Der Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern, der Gender Pay Gap, lag in Bayern im Jahr 2023 bei 21 Prozent. Auch der um strukturelle Unterschiede bereinigte Wert zeigt einen Unterschied.
Der Gender Pay Gap (GPG) beschreibt den Verdienstabstand pro Stunde zwischen Frauen und Männern. Die Ursachen hierfür können laut Statistischem Bundesamt unterschiedlich sein. Frauen arbeiten beispielsweise in schlechter bezahlten Berufen oder erreichen seltener Führungspositionen als Männer. Einige Frauen erhalten auch dann von ihrem Arbeitgeber weniger Bezahlung, wenn Tätigkeit, Bildungsweg und Erwerbsbiografie vergleichbar mit denen der männlichen Kollegen sind.
Unterschieden wird dabei weiterhin zwischen dem unberechtigten und dem bereinigten Gender Pay Gap. Die unbereinigte Variante beziffert den prozentualen Unterschied zwischen dem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von Frauen im Vergleich zu dem der Männer. Bei diesem Wert werden strukturell bedingte Unterschiede zwischen den Geschlechtern nicht berücksichtigt. Unterschiede zwischen den Geschlechtern zeigen sich zum Beispiel bei der Berufswahl, dem Beschäftigungsumfang, dem Bildungsstand, der Berufserfahrung oder dem Anteil in Führungspositionen.
Beim bereinigten GPG wird jener Teil des Verdienstabstands herausgerechnet, der auf Strukturunterschiede zwischen den Geschlechtern zurückzuführen ist. Er misst somit die Verdienstlücke zwischen Frauen und Männern mit vergleichbaren arbeitsmarkt- und berufsrelevanten Eigenschaften.
GPG wird kleiner
Wie das bayerische Landesamt für Statistik nun bekanntgegeben hat, fiel der Bruttostundenverdienst im Jahr 2023 bayerische Frauen mit im Schnitt 21,24 Euro um 5,61 Euro geringer aus als der Durchschnittsverdienst von bayerischen Männern (26,85 Euro pro Stunde).
Damit lag Bayerns unbereinigter GPG 2023 bei 21 Prozent. Somit hatte Bayern 2023 den zweithöchsten unbereinigten GPG Deutschlands. Nur Baden-Württembergs Wert lag höher (22 Prozent). Deutschlandweit lag der unbereinigte Gender Pay Gap 2023 bei 18 Prozent.
Der um strukturelle Unterschiede zwischen Frauen und Männern bereinigte Gender Pay Gap lag im Freistaat im Jahr 2023 bei sieben Prozent oder 1,86 Euro pro Stunde.
Mit zunehmendem Alter steigt die Verdienstlücke zwischen den Geschlechtern zudem. Eine deutliche Zunahme des Verdienstabstands zeigt sich ab dem Alter von 30 Jahren, also dem Durchschnittsalter von Frauen bei der Geburt des ersten Kindes (30,7 Jahre).
Im Vergleich zu den Werten von vor zehn Jahren hat sich der Verdienstabstand in Bayern und ebenso bundesweit allerdings verbessert. So lag der unbereinigte GPG im Freistaat im Jahr 2014 noch bei 25 und im Bund bei 22 Prozent.
Analyse von Lärmproblemen von Hauptverkehrsstraßen
Bayernweiter Lärmaktionsplan: Beteiligung der Öffentlichkeit startet
Ab sofort beginnt die Öffentlichkeitsbeteiligung zum bayernweiten Lärmaktionsplan (LAP), teilt die beauftragte Regierung von Oberfranken mit. Ziel des LAP ist es, unter Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger, vorhandene Lärmprobleme zu analysieren und gegebenenfalls zu beheben sowie ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen.
In Bayern ist die Regierung von Oberfranken mit der Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen innerhalb von Ballungsräumen beauftragt. Das betrifft über 1.300 Gemeinden in Bayern.
In der jetzt anlaufenden ersten Phase erhalten die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, ihre persönliche Lärmsituation mitzuteilen.
Bis zum 30. September kann jeder, der sich durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und Bundesautobahnen in Ballungsräumen gestört fühlt, an der zentralen Lärmaktionsplanung für Bayern mitwirken und sich zu seinen Lärmproblemen äußern.
Auf der Beteiligungsplattform besteht die Möglichkeit einen Online-Fragebogen auszufüllen. Alternativ kann dieser auch unter folgender Adresse angefordert werden: Regierung von Oberfranken, SG 50, Postfach 110165, 95420 Bayreuth.
Die Regierung von Oberfranken wird anschließend die Rückmeldungen aus den Fragebögen erfassen, bündeln und auswerten.
In einer zweiten Phase, die voraussichtlich Ende 2023 beginnt, werden die Bürgerinnen und Bürger dann nochmals beteiligt. Sie bekommen Gelegenheit, sich zu diesen Ergebnissen detailliert zu äußern. Diese Informationen aus der Bevölkerung aus beiden Phasen fließen dann in die Ausgestaltung der zentralen Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen in Ballungsräumen in Bayern ein. Der endgültige Lärmaktionsplan wird dann bis zum 18. Juli 2024 fertiggestellt werden.
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Bayerisches Landesamt für Statistik
Zuwanderung: Bayerns Bevölkerung um etwa eine Viertelmillionen gewachsen
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, zogen im Jahr 2022 erneut deutlich mehr Menschen nach Bayern als abwanderten. So kamen etwa eine Viertelmillionen Personen zwischen Januar und Dezember in den Freistaat. Den Zuzug aus dem Ausland machten dabei vor allem ukrainische Staatsangehörige aus.
Laut Bayerischem Landesamt für Statistik wies die Wanderungsbilanz Bayerns im Jahr 2022 mit 222.568 Personen einen Überschuss von etwa einer Viertelmillionen auf. Diese Zahl ergibt sich aus der Differenz zwischen 569.049 Zuzügen und 346.481 Fortzügen.
Der Großteil der Zugezogenen sei dabei mit 444.027 Personen aus dem Ausland nach Bayern gekommen. Aus dem restlichen deutschen Bundesgebiet waren es 125.022 Menschen. Von denen, die fortzogen, gingen 226.772 ins Ausland, während 119.709 in Deutschland blieben. Insgesamt zogen somit 2022 fast 170.000 Personen mehr nach Bayern als 2021, als es 52.772 waren.
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilte, machten etwa Dreiviertel der 222.568 Personen mit europäischer Staatsangehörigkeit aus (164.309), darunter 3,5 Prozent aus der EU. Zu den hohen Einwanderungszahlen aus Europa habe dabei vor allem die Zuwanderung von ukrainischen Staatsangehörigkeiten (130.200) beigetragen, die vor Russlands Angriffskrieg flüchteten.
Etwa 20 Prozent der aus dem Ausland Eingewanderten machten außerdem Personen mit asiatischer Staatsangehörigkeit aus (42.740). Knapp zwei Prozent kamen aus Nord- oder Südamerika (3.374), knapp drei Prozent vom afrikanischen Kontinent.
Aufgeschlüsselt nach Staatsangehörigkeit, kamen 2022 130.200 Personen aus der Ukraine nach Bayern, 10.493 aus Syrien, 10.043 aus Afghanistan, 9.353 aus Rumänien, aus Indien 8.025, aus der Türkei 8.035, 6.386 aus dem Kosovo und 4.637 aus der Russischen Föderation.
Innerhalb Bayerns zogen 2022 589.626 Personen zwischen einzelnen Gemeinden um. Das ist im Vergleich zum Vorjahr (2021: 538.506) ein Plus von etwas über 51.000 Menschen.
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik auch berichtete, verbuchten 2022 alle bayerischen Regierungsbezirke ein Wanderungsplus. In Oberbayern leben nun 74.614 Menschen mehr, in Niederbayern 24.190, in der Oberpfalz 20.390, in Oberfranken 18.352, in Mittelfranken 34.461, in Unterfranken 18.931 und in Schwaben 31.630.
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Fast überall in Bayern mindestens Gefahrenstufe 3
Hohe Waldbrandgefahr in Bayern
Die Waldbrandgefahr in Bayern bleibt angespannt. In weiten Teilen des Freistaats wurde am Wochenende erneut eine hohe Warnstufe erreicht. Besonders ins Franken war die Brandgefahr sehr hoch.
Zu hohe Durchschnittstemperaturen, zu wenig Niederschlag, trockene Böden: Auch Bayerns Wälder leiden unter den Auswirkungen des Klimawandels. Wie das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bekanntgab, herrschte am Wochenende in fast allen Regierungsbezirken entsprechend Waldbrandgefahr.
Im ganzen Bundesland galt mindestens die mittlere Warnstufe 3. Für die Nordhälfte des Freistaates, und damit auch für die Bamberger Region, sprach der verantwortliche Wetterdienst sogar die Warnstufe 4 aus. Zeitweise am höchsten war die Waldbrandgefahr am Wochenende in den Bezirken Rhön-Grabfeld und Haßberge mit der Maximal-Stufe 5. Eine Entspannung der Gefahrensituation erwartet das Staatsministerium erst durch ergiebige Regenfällen.
Waldministerin Michaela Kaniber (CSU) appellierte deshalb an alle WaldbesucherInnen, sehr aufmerksam zu sein. Zum Beispiel solle man sich unbedingt an das von März bis Oktober geltende Rauchverbot im Wald halten. „Im Wald gilt jetzt äußerste Vorsicht“, so Kaniber, „denn die Blätter, Zweige und Nadeln am Boden sind strohtrocken und leicht entzündlich. Ein Funke oder eine Zigarettenkippe können ausreichen, um einen folgenschweren Brand auszulösen. Offenes Feuer oder Grillen im Wald und in Waldnähe ist ein absolutes Tabu.“
Auch auf trockenem Gras zu parken ist laut Ministerium wegen heißer Fahrzeug-Katalysatoren gefährlich. Schon im Eigeninteresse solle man deshalb keinesfalls auf leicht entzündbarem Untergrund sein Auto oder Motorrad abstellen. Zudem bittet die Ministerin alle WaldbesitzerInnen, Holz oder Reisig nicht zu verbrennen, sondern abzutransportieren oder zu hacken. Besonders hoch sei die Waldbrandgefahr in lichten Kiefern- und Fichtenwäldern, sonnigen Südhanglagen sowie in stark frequentierten Wäldern in den Ausflugsgebieten.
Bayerisches Landesamt für Statistik
Mehr Menschen nach als von Bayern weggezogen
Im Jahr 2021 sind etwa 50.000 Personen mehr nach Bayern gezogen als weggezogen. Circa die Hälfte davon sind Menschen mit asiatischer Staatsangehörigkeit. Globale Ereignisse schlagen sich demgemäß in den Einwanderungszahlen nieder. Erste Zahlen aus dem Jahr 2022 zeigen zudem die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf die Zuzüge ukrainischer Staatsangehöriger.
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik am 7. Juli mitteilte zogen im Jahr 2021 erneut deutlich mehr Menschen nach Bayern als abwanderten. Die Differenz zwischen Zuzügen und Fortzügen betrug von Anfang Januar bis Ende Dezember insgesamt 52.772 Personen. 354.847 waren nach Bayern gezogen, 302.075 von Bayern weg. Damit lag der Wanderungsgewinn deutlich über dem Jahreswert von 2020. Damals zogen aufgrund der pandemiebedingten Reisebeschränkungen 33.238 Personen mehr in den Freistaat als von ihm weg.
Aus dem Ausland zogen 2021 236.551 Menschen nach Bayern, aus dem restlichen Bundesgebiet 118.296. Von den Fortziehenden verließen 184.189 Personen das Bundesland in Richtung Ausland, während 117.886 in Deutschland blieben. Gegenüber dem Ausland hatte Bayern im Jahr 2021 somit einen Wanderungsgewinn von 52.362 Personen. Gegenüber dem restlichen Bundesgebiet beläuft sich die Zahl auf 410 Personen.
Innerhalb Bayerns kam es im Jahr 2021 zu 538.506 übergemeindlichen Wanderungsbewegungen. Das stellt im Vergleich zum Vorjahr (2020: 553.292) ein Minus von etwas mehr als 14.000 innerbayerischen Umzügen dar.
Auf der Ebene der bayerischen Regierungsbezirke verzeichneten 2021 alle Landesteile ein deutliches Wanderungsplus. Oberbayern wuchs um 6.098, Niederbayern um 9.404, die Oberpfalz um 6.985, Oberfranken um 5.217 (Bamberg um etwa 1.000), Mittelfranken um 4.875, Unterfranken um 6.526 und Schwaben um 13.667 Personen.
Auswirkung globaler Ereignisse
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilte, entfielen 42 Prozent des Wanderungsüberschusses gegenüber dem Ausland auf Personen mit einer europäischen Staatsangehörigkeit (21.991), darunter sieben Prozent mit einer EU-Staatsangehörigkeit (1 583). 48 Prozent des Wanderungsgewinns mit dem Ausland gehe hingegen auf Personen mit einer asiatischen Staatsangehörigkeit (25.288) zurück. Damit hat sich der Anteil dieser Gruppe an der Gesamtwanderungsdifferenz mehr als verdoppelt. In den Jahren 2017 bis 2020 lag er zwischen 18 und 21 Prozent.
Insbesondere die verstärkte Zuwanderung aus Afghanistan, nach dem Abzug der NATO-Streitkräfte im Mai 2021, und aus Syrien, wo seit 2011 Bürgerkrieg herrscht, hat zu der außergewöhnlich hohen Wanderbewegung aus Asien geführt.
Knapp sechs Prozent des Wanderungsgewinns gegenüber dem Ausland machen zudem Personen mit einer nord- oder südamerikanischen Staatsangehörigkeit (3.028) aus. Etwa vier Prozent kommen von Menschen mit einer afrikanischen Staatsangehörigkeit (1.940).
Betrachtet man einzelne Staatsangehörigkeiten, so gab es im Jahr 2021 die höchsten positiven Auslandswanderungsdifferenzen bei Personen aus Rumänien (7.422), Syrien (6.272), Afghanistan (5.107), dem Kosovo (4.718), Bosnien und Herzegowina (3.671) und türkischen (2.788) und irakischen (2.329) Staatsangehörigen. Bei diesen Ländern war die Zahl der Menschen, die von dort nach Bayern zogen größer, als die Zahl derer, die Bayern in Richtung dieser Länder verließen.
Erste Zahlen für das Jahr 2022
Auswertungen vorläufiger Daten für das erste Quartal 2022 zeigen laut Landesamt für Statistik zudem die Auswirkungen des russischen Kriegs gegen die Ukraine. Der Wanderungsüberschuss ukrainischer Staatsangehöriger lag im Jahr 2021 bei insgesamt 1.112 Personen. Im Januar 2022 betrug der Saldo 237 Personen und im Februar 2.623 Personen. Im März 2022 stieg er auf fast 75.500 Personen und setzte sich aus knapp 76.000 Zuzügen und etwa 500 Fortzügen zusammen. Rund 70 Prozent (52.880) der im März 2022 zugezogenen ukrainischen Staatsangehörigen waren weiblich. Die restlichen 30 Prozent waren nicht nur männlich, sondern auch minderjährig.
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Integrative Behandlungsansätze bieten weitere Therapie-Chancen
Behandlung von Post-COVID
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat sich in Bamberg über neue Therapieansätze bei der Behandlung des Post-COVID-Syndroms informiert. Die Klinik für Integrative Medizin und Naturheilkunde der Sozialstiftung Bamberg will in einem Projekt bewerten, wie gut Methoden der integrativen Medizin beim Einsatz gegen Post-COVID wirken.
Holetschek sagte anlässlich des Besuchs eines von der Staatsregierung geförderten Projektes der Klinik für Integrative Medizin und Naturheilkunde der Sozialstiftung Bamberg: „Post-COVID ist ein komplexes und vielfältiges Krankheitsbild, das Experten zufolge etwa zehn Prozent aller an COVID-19-erkrankten Erwachsenen betrifft. Die integrative Medizin kann uns bei der Therapie dieser Spätfolgen helfen, indem sie die Möglichkeiten der konventionellen Medizin und der Naturheilkunde in einem ganzheitlichen Ansatz bestmöglich verbindet.“
Er ergänzte, wenn es erfolgreich sei, könne das deutschlandweit einzigartige Bamberger Projekt einen wichtigen Beitrag bei der Behandlung des Post-COVID-Syndroms leisten und zugleich die wissenschaftliche Verankerung der integrativen Medizin stärken. Deshalb fördere der Freistaat es gerne über seine bayerische Förderinitiative mit rund 87.000 Euro. Im ganzen Bundesgebiet gebe es nur wenige vergleichbare Akutkliniken mit einem Behandlungsangebot wie es die Klinik für Integrative Medizin und Naturheilkunde der Sozialstiftung Bamberg habe.
Die Sozialstiftung Bamberg will bewerten, wie gut Methoden der integrativen Medizin beim Einsatz gegen das Post-COVID-Syndrom wirken. Dabei werden konventionelle Medizin und wissenschaftlich fundierte Naturheilkunde mit gesundheitsfördernden Modifikationen des Lebensstils verzahnt. Zudem soll festgestellt werden, inwiefern die Therapieansätze für eine Übernahme in die Regelversorgung geeignet sind.
Gliederung in zwei Projektteile
„Unsere Erfahrungen mit dem integrativ-naturheilkundlichen Therapiekonzept bei Patientinnen und Patienten mit Post-COVID Syndrom sind sehr vielversprechend. Wir freuen uns nun darauf, die Versorgung der betroffenen Patientinnen und Patienten wissenschaftlich zu begleiten und weiter zu entwickeln“, betonte Prof. Dr. Jost Langhorst, Chefarzt der Klinik für Integrative Medizin und Projektleiter.
Post-COVID kann die Lebensqualität Betroffener massiv einschränken. Die Symptome sind vielfältig und können unter anderem von chronischer Erschöpfung („Fatigue“) über Kopfschmerzen bis hin zu massiven Konzentrationsstörungen reichen. Ziele des geförderten Projekts sind eine kurz- und langfristige Reduzierung des Hauptsymptoms „Chronische Fatigue“, die Steigerung der Lebensqualität und die Wiederaufnahme der Erwerbsfähigkeit durch Anwendung integrativ-naturheilkundlicher Verfahren.
Holetschek betonte, die Auswirkungen von Post-COVID würden unsere Gesellschaft und unser Gesundheitssystem noch länger beschäftigen. „Das Wissen über die Mechanismen hinter der Erkrankung ist dabei noch unzureichend. Die Förderung und Erforschung neuer, breiter Therapieansätze ist mir deshalb ein Herzensanliegen.“
Das Projekt der Sozialstiftung trägt den Namen „Forschungszyklus: Integrative Medizin und Naturheilkunde in der Behandlung des Post-COVID-Syndroms: Ein Multimodaler Therapieansatz“. Es läuft bis zum 31. Dezember 2022.
Das Vorhaben ist in zwei Projektteile gegliedert. Im ersten Teil erfolgt die Anwendung und Evaluierung eines stationären, multimodalen Therapieprogramms, welches unter anderem klassische Kneipp‘sche Verfahren und Verfahren der erweiterten Naturheilkunde beinhaltet. Die Wirksamkeit, Sicherheit und Nachhaltigkeit des Therapieansatzes werden durch eine begleitende prospektive Longitudinalstudie im Rahmen eines 14-tägigen, stationären Klinikaufenthalts der Patientinnen und Patienten evaluiert.
Im zweiten Teil wird ein tagesklinisches Konzept verfolgt, das sich über elf Wochen erstreckt. Zum Einsatz kommen dabei unter anderem Module zur Ernährungsverbesserung, Bewegungsförderung, Anwendungen zur Selbstfürsorge und Copingstrategien sowie Ganzkörperhyperthermie verbunden mit einer Sauerstofftherapie. Die Evaluation erfolgt durch eine prospektiv randomisiert kontrollierte Studie.
Unterstützt wird die Behandlung durch E‑Health-Komponenten, darunter ein Fitnesstracker zur Feedback- und Datengenerierung sowie digitale Lernmodule.
Knapp 92 Prozent der Beschäftigten mindestens grundimmunisiert
Impfquote in bayerischen Pflegeeinrichtungen weiter gestiegen
Die Impfquote der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in bayerischen teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen und Hospizen ist in den vergangenen drei Monaten weiter gestiegen. Darauf hat Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek am Ostermontag hingewiesen.
„In der Pflege sind aktuell 91,9 Prozent der Beschäftigten mindestens grundimmunisiert“, sagte der Minister. „Das sind fast sechs Prozent mehr als noch zu Beginn des Jahres. Das ist eine positive Entwicklung!“
Der Minister erläuterte, dass sich fast neun Prozent der Beschäftigten seit Beginn des Jahres noch ein drittes Mal haben impfen lassen. Insgesamt seien damit aktuell 64,4 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege dreifach geimpft, 2,3 Prozent hätten der Beschäftigten hätten bereits ihre zweite Auffrischungsimpfung erhalte und 1,6 Prozent seien zumindest erstgeimpft.
„Unsere Pflegekräfte sind sich ihrer Verantwortung bewusst“
„Bei der Quote der Auffrischungsimpfungen müssen wir bedenken, dass es eine erhebliche Anzahl an Ausbruchsgeschehen vor allem in vollstationären Pflegeeinrichtungen gibt. Das heißt, dass auch viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Infektion durchgemacht haben – und sich womöglich deshalb noch keine Auffrischungsimpfung haben geben lassen“, ergänzte Holetschek.
Der Minister unterstrich, bei den Beschäftigten in der Pflege liege die Impfquote insgesamt deutlich höher als in der Gesamtbevölkerung. Nur noch 6,5 Prozent seien ungeimpft. „Auch das verdeutlicht: Unsere Pflegekräfte sind sich ihrer Verantwortung bewusst. Sie schützen nicht nur sich selbst und ihre Angehörigen, sondern eben auch all diejenigen, um die sie sich Tag für Tag kümmern.“
Holetschek bekräftigte, dass vulnerable Gruppen dann am besten geschützt seien, wenn sich möglichst viele Menschen impfen lassen. Deshalb fordere er einen neuen Vorstoß der Bundesregierung für eine allgemeine Impfpflicht. Sollte dies nicht geschehen, müsse auch die einrichtungsbezogene Impfpflicht auf den Prüfstand. „Denn alles andere wäre denjenigen gegenüber unfair, die seit zwei Jahren an vorderster Front gegen die Pandemie kämpfen.“
Die Zahlen sind das Ergebnis der monatlichen Impfstatusabfrage durch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes inzwischen meldepflichtig.
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Pragmatische Umsetzung mit Augenmaß
Einrichtungsbezogene Impfpflicht in Bayern
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat in der Debatte über die bundesweite einrichtungsbezogene Impfpflicht ein pragmatisches Umsetzungs-Konzept für Bayern vorgelegt. Die Impfpflicht wird in einem gestuften Verwaltungsverfahren in ähnlicher Form wie in Nordrhein-Westfalen umgesetzt.
Holetschek betonte am Dienstag in München, es sei unabdingbar und richtig gewesen, dass Bayern in den vergangenen Wochen auf dem Weg zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht den Finger in einige offene Wunden gelegt habe. Zwar habe das Bundesgesundheitsministerium mittlerweile seine Handreichung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht mehrfach überarbeitet. Aber mehrere, dabei auch zentrale Fragen blieben dennoch offen. Bayern fülle nach Angaben des Gesundheitsministers diese Lücken nun selbst und vollziehe das Gesetz mit Augenmaß. „Wir haben die Kommunen und die Verbände im Gesundheitswesen entsprechend informiert“, so Holetschek.
Möglichkeit einer Impfberatung
Konkret wird Bayern die Impfpflicht in einem gestuften Verwaltungsverfahren umsetzen, für das sich in ähnlicher Form auch Nordrhein-Westfalen entschieden hat. Für Bayern bedeutet dies: Die Einrichtungen melden ab dem 16. März zunächst die noch ungeimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und solche, die keinen gültigen Genesenenstatus oder ein ärztliches Attest bezüglich einer medizinischen Kontraindikation vorgelegt haben. Das Gesundheitsamt gibt diesen Personen dann die Möglichkeit, eine Impfberatung wahrzunehmen und die Entscheidung zu überdenken.
Holetschek erläuterte, das Ziel sei es, noch möglichst viele ungeimpfte Mitarbeitende in den betroffenen Bereichen von einer Impfung zu überzeugen. „Hier setzt die Bayerische Staatsregierung auch auf den neuen, proteinbasierten Novavax-Impfstoff. Wir haben Rückmeldungen der Verbände, dass dieser Impfstoff bei Menschen auf Akzeptanz stoßen kann, die sich mit den bislang vorhandenen und erprobten Impfstoffen nicht impfen lassen möchten.“
Auf das Beratungsangebot folgt eine förmliche Aufforderung zur Vorlage der gesetzlich festgelegten Nachweise beim Gesundheitsamt. Bleibt diese weiterhin aus, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. In letzter Konsequenz – aber nur als Ultima Ratio – kann dann ein Betretungsverbot ausgesprochen werden.
„Hierbei werde im Einzelfall jeweils auch die Einrichtung angehört werden, um bei der Entscheidung den Aspekt der Versorgungssicherheit angemessen berücksichtigen zu können. Denn eine planbare Versorgung von Patienten und Bewohnern von Einrichtungen müsse stets gewährleistet bleiben.
„Wir rechnen damit, dass aufgrund dieses gestuften Verfahrens eventuelle Betretungsverbote erst ab dem Sommer ausgesprochen werden können. Klar ist, dass das Verfahren nur für Bestandskräfte greifen wird. Für Neueinstellungen ergibt sich die Pflicht zur Vorlage eines Immunitätsnachweises direkt aus dem Gesetz, sodass diese vor Beginn ihrer Tätigkeit im Gesundheitssektor ab dem 16. März einen entsprechenden Nachweis vorlegen müssen“, betonte Holetschek.
Er fügte hinzu, beim Thema eines rechts- und datenschutzsicheren, einheitlichen digitalen Meldeweges werde Bayern ebenfalls selbst eine Lösung entwickeln, da der Bund inzwischen klargemacht habe, dass er keine Kapazitäten hat, diese zu gewährleisten. Bayern habe deshalb bereits alles in die Wege geleitet, um für seine Gesundheitsämter und die betroffenen Einrichtungen ein entsprechendes Angebot zu schaffen. Dieses solle die Meldung vereinfachen und das Verfahren beschleunigen.
Kritik an fehlendem Fortschritte bei der allgemeinen Impfpflicht
„Auch beim Thema der allgemeinen Impfpflicht ist der Bund leider keinen Millimeter vorangekommen“, so Holetschek weiter. „Bei einem erneuten Gespräch haben die Verbände im Gesundheitswesen klargemacht, dass dies ein fatales Signal an die Beschäftigten ist, das den Einrichtungen die Überzeugungsarbeit massiv erschwert. Der Schutz der vulnerablen Personen ist nur sicher zu gewährleisten, wenn diese selbst und deren Angehörige sich auch impfen lassen müssten. Es war stets klar, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht der allgemeinen Impfpflicht nur vorausgehen sollte. Jetzt ist nicht einmal mehr klar, ob und wenn ja in welcher Form die allgemeine Impfpflicht überhaupt kommt. In Berlin bleiben Planlosigkeit und Führungsvakuum in Bezug auf die allgemeine und die einrichtungsbezogene Impfplicht ein Armutszeugnis für die Bundesregierung.“
Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden im bayerischen Gesundheitswesen sowie kommunaler Spitzenverbände zeigten sich mit dem von Bayern gewählten Weg zufrieden, kritisierten zugleich aber ebenfalls deutlich die fehlenden Fortschritte bei der allgemeinen Impfpflicht.
Barbara Stamm, Vorsitzende der Lebenshilfe Bayern, unterstrich: „Es war und ist gut, dass Bayern eine Diskussion um die Umsetzung der Impfpflicht angestoßen hat. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist nun, so hoffen wir, auf einem guten Weg. Die Vollzugshinweise erscheinen praktikabel und können den Einrichtungen die nötige Planungssicherheit geben. Wir begrüßen sehr, dass es in einem ersten Schritt Beratungsangebote für alle unentschlossenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben soll. Die Lebenshilfe Bayern spricht sich aber weiterhin mit Nachdruck dafür aus, dass nach der einrichtungsbezogenen Impfpflicht auch rasch eine allgemeine folgen muss.“
Georg Sigl-Lehner, Vorsitzender der Vereinigung der Pflegenden in Bayern, betonte: „Wir sind erleichtert, dass die Einrichtungen nun Planungssicherheit haben, und werden alle Möglichkeiten nutzen, weitere Mitarbeiter von einer Impfung zu überzeugen. Dass die Signale aus Berlin, eine allgemeine Impfpflicht jetzt rasch zu verabschieden, weiterhin ausbleiben, ist fatal und erschwert diese Bemühungen massiv. Wir brauchen diese allgemeine Impfpflicht aber vor allem auch, um uns gegen mögliche neue Wellen im Herbst zu wappnen.“
Thomas Karmasin, 1. Vizepräsident des Bayerischen Landkreistags, fügte hierzu: „Wir hoffen, dass wir mit dem vorgesehenen Verfahren auch für die Kommunen eine praktikable Lösung an der Hand haben. Bezüglich unserer Forderung nach einem möglichst zeitnahen Ineinandergreifen von einrichtungsbezogener und allgemeiner Impfpflicht sind wir aber leider keinen Schritt weiter. Damit bleibt der einrichtungsbezogenen Impfpflicht eine entscheidende Geschäftsgrundlage entzogen.“
Leonhard Stärk, Landesgeschäftsführer des Bayerisches Rotes Kreuzes, sagte: „Einheitliche digitale Meldewege sind wichtig und können zur Umsetzbarkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht positiv beitragen. Das nun beschlossene Verfahren gibt uns auch insgesamt mehr Sicherheit. Es ist dringend geboten, die offenen Vollzugsfragen rasch zu klären. Außerdem ist nun Transparenz in der Frage notwendig, ob die Bundesregierung zu ihrem Wort steht, einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht rasch eine allgemeine Impfpflicht folgen zu lassen.“
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Bayerisches Kabinett beschließt weitreichende Erleichterungen im Sportbereich
Ab Donnerstag gilt 3G im Amateurfußball
Große Erleichterung bei allen Amateurfußballerinnen und Amateurfußballern, den fast 4600 Vereinen und den 1,6 Millionen Mitgliedern im Bayerischen Fußball-Verband (BFV)! Das Bayerische Kabinett hat heute weitreichende Erleichterungen im Sportbereich beschlossen, unter anderem gilt ab diesem Donnerstag, dem 17. Februar, im Freistaat 3G für den Amateurfußball.
Für alle Spielerinnen und Spieler, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter sowie Trainerinnen und Trainer im Amateurfußball gilt ab Donnerstag die 3G-Regelung (Geimpft, Genesen, Getestet) statt der 2G-Regelung. Für Zuschauer gilt bei einer zugelassenen Auslastung von 50 Prozent des Sportgeländes 2G statt 2G-plus. Für minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden, fallen indes alle Zugangsbeschränkungen. Das hat die Bayerische Staatsregierung nach ihrer Kabinettssitzung am heutigen Dienstag bekanntgegeben.
Die zusätzlich zur Auslastung von 50 Prozent festgesetzte Obergrenze von 25.000 Besuchern kommt in bayerischen Sportstätten nur für die Münchner Allianz-Arena mit einer Kapazität von rund 75.000 Plätzen und das Max-Morlock-Stadion in Nürnberg mit einer maximalen Anzahl von rund 50.000 Plätzen in Frage. „Alle anderen Sportstätten in Bayern können sich weiterhin an der 50 Prozent-Marke orientieren”, betonte Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann. Zudem entfällt die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung ebenso wie die bisherige Pflicht, bei größeren Sportveranstaltungen nur personalisierte Tickets zu verkaufen. Zugang zu einer Sportveranstaltung erhalten Geimpfte oder Genesene, ohne einen zusätzlichen Testnachweis zu benötigen. Es muss jedoch weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden. Herrmann: zeigte sich „sehr erleichtert, dass nunmehr Sport nahezu uneingeschränkt wieder möglich ist. Ich hoffe, dass der Sportbetrieb jetzt überall wieder voll in Gang kommt.”
Kontrolle von 3G nach wie vor eine große Herausforderung
„Es hat sich trotz verständlicher Ungeduld vielerorts einmal mehr bewährt, die Gespräche über weitreichende Lockerungen für unsere Fußballerinnen und Fußballer auf Arbeitsebene und ganz bewusst auch abseits der Öffentlichkeit mit den zuständigen Ministerien bis hin zum Ministerpräsidenten zu führen“, sagt BFV-Präsident Rainer Koch: „So kommen gute Ergebnisse wie diese jetzt im Miteinander zustande. Mein ausdrücklicher Dank geht deshalb an Ministerpräsident Markus Söder sowie den für den Sport in Bayern zuständigen Minister Joachim Herrmann und an Gesundheitsminister Klaus Holetschek! Gleichsam hat unsere BFV-interne Corona-Taskforce unter Vorsitz von Robert Schraudner in den vergangenen Wochen und Monaten diesen Weg mit unentwegtem Einsatz bereitet.“
Schraudner bezeichnet die aktuellen Entscheidungen der Staatsregierung als „überfälligen Riesenschritt zurück in Richtung Normalität und hin zu einem geordneten Spielbetrieb für unsere Fußballerinnen und Fußballer in ganz Bayern. Wir haben immer darauf gedrängt, dass niemand ausgegrenzt werden darf und auf allen Ebenen und in allen Gesprächen hinterlegt, dass wir einen Spielbetrieb unter 3G- statt 2G-Bedingungen anstreben. Das ist nun endlich auch ab Donnerstag Realität! Darüber sind wir alle natürlich sehr froh und ich hoffe, dass wir ab 20. März tatsächlich wieder ohne jegliche Einschränkungen auskommen. Bei aller Freude über den aktuellen Beschluss werden wir uns aber auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Umsetzung der Maßnahmen praxistauglich ist. Denn nach wie vor stehen die Vereine etwa bei der Kontrolle von 3G vor großen Herausforderungen. Aber auch hier gibt es Vorschläge, die auf dem Tisch liegen und sich in anderen Bundesländern bewährt haben!“
So gibt es beispielweise in Baden-Württemberg, Hessen und auch in Nordrhein-Westfalen ein Musterformular, mit dem jeder Verein und die Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter für sich eigenständig die Einhaltung der aktuell gültigen Regelungen rechtssicher bestätigen können. Einen entsprechenden Antrag zur Einführung dieses Formulars hat der Bayerische Fußball-Verband über den Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV) an das in Bayern für den Sport zuständige Innenministerium bereits gestellt.
Schon im Dezember 2021 hatte der BFV in einem Schreiben an seine rund 1,6 Millionen Mitglieder in den fast 4600 Vereinen eine Abkehr von der aufwändigen und wenig praxistauglichen 2G-Regelung im Amateurfußball als Ziel formuliert und dieses mit Nachdruck verfolgt.
Gesundheitsminister Holetschek sieht Bund in der Pflicht, Fragen zum Vollzug zu klären
Einrichtungsbezogene Impfpflicht noch nicht praxistauglich
Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek hat am Freitag bei einer Pressekonferenz in München darauf hingewiesen, dass der Bund endlich die offenen Fragen zum Vollzug der einrichtungsbezogenen Impfpflicht klären müsse. In der derzeitigen Form sei die einrichtungsbezogene Impfpflicht noch nicht praxistauglich, es fehlten noch klar Vorgaben.
Der Minister betonte, dass Bayern natürlich zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht stehe, die – immer nur als erster Schritt gedacht – in eine allgemeine Impfpflicht münden müsse. „Klar ist aber: Im Vollzug und besonders bei der Kontrolle, selbst bei der Frage der betroffenen Einrichtungen und Personen – hier hat der Bund versagt, uns genaue, nachvollziehbare und vor allem einfache Vorgaben zu machen. In dieser diffusen Form ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht praxistauglich. Schon in der Gesundheitsministerkonferenz im Januar waren sich alle Länder einig, dass es sowohl Umsetzungszeiten als auch klare Antworten des Bundes braucht.“
Der Minister ergänzte, das Bundesverfassungsgericht habe einen Eilantrag zum vorläufigen Aussetzen des Vollzugs der einrichtungsbezogenen Impfpflicht abgelehnt. Es habe aber ausdrücklich auf verfassungsrechtliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) hingewiesen und klar gesagt, dass § 20a IfSG verfassungsrechtliche Schwachstellen aufweist. „Dies betrifft vor allem die Frage, ab wann jemand genesen oder vollständig geimpft ist und der Impfpflicht nach § 20a IfSG unterliegt und ab wann er seinen Impfschutz wieder verliert. Das sind zentrale Fragen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht! Damit bestätigt das Gericht, dass es Mängel beziehungsweise Zweifelsfragen an dem Gesetz gibt. Die Entscheidung zeigt deutlich, was wir in Bayern nunmehr seit Wochen anmahnen: Wir müssen auf ganz festem Grund stehen bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht und vor allem auch bei der Umsetzung des Gesetzes. Der Gesetzgeber ist gut beraten, die Zweifel des Bundesverfassungsgerichts auszuräumen und die handwerklichen Fehler zu beseitigen. Und das ist, wie der Ministerpräsident angesprochen hat, nun gemeinsame Aufgabe aller. Unsere Aufgabe ist es, die Zeit zu nutzen, offene Fragen zu adressieren, um das Gesetz wasserdicht und umsetzungsstark zu machen. Ich werde das am kommenden Montag bei der GMK wieder ansprechen.“
Christian Bernreiter, der Präsident des Bayerischen Landkreistags sagte, seit zwei Jahren arbeiteten die Gesundheitsämter am Limit! Mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht komme eine weitere massive Belastung auf sie zu. „Die Verfahren dürften sich über Wochen bis in den Sommer hinziehen, zumal es an zusätzlichem qualifizierten Personal für die notwendigen Einzelfallentscheidungen fehlt. Gleichzeitig lässt der Bund die Gesundheitsämter mit den Vollzugsfragen völlig allein. Diese haben die Wahl zwischen Pest und Cholera. Ist es besser, eine ungeimpfte Pflegekraft arbeiten zu lassen oder zu riskieren, dass hilfebedürftige Menschen nicht mehr ausreichend versorgt werden? Wir haben unseren Ministerpräsidenten eindringlich um Hilfe gebeten, damit der ungeregelte Vollzug dieses Gesetzes nicht zu Chaos führt.“ Der Bundesgesundheitsminister müsse Farbe bekennen und über Vollzugshinweise schleunigst für eine einheitliche Handhabung sorgen. Der alleinige Verweis auf geltendes Recht löse die massiven Probleme vor Ort nicht! „Wir erwarten von der Bundesregierung umgehend eine Lösung“, so Bernreiter.
Holetschek pocht auf konkrete Vorgaben des Bundes
„Im schlimmsten Fall könnten auf die Ämter 100.000 Einzelfallprüfungen in Bayern zukommen. Natürlich hoffen wir, dass sich noch einige überzeugen lassen oder auf die Impfangebote mit Novavax setzen. Aber klar ist: Wir brauchen einen einfachen und strukturierten Prozess, den der Bund verbindlich vorgeben muss und einen digitalen, einheitlichen Meldeweg an die Gesundheitsämter. Sonst droht den Gesundheitsämtern eine nicht zu bewältigende Flut unstrukturierter Benachrichtigungen“, so Klaus Holetschek.
Der Minister ergänzte, wenn zu den normalen Krankheitsausfällen noch Beschäftigungsverbote kämen, drohten massive Versorgungsengpässe. „Der Bund hat aber nicht klargestellt: Anhand welcher Kriterien sollen die Gesundheitsämter entscheiden, ob und wenn ja, welches ungeimpfte Personal weiterarbeiten darf? Wie sollen sie bewerten, ob die Versorgung weiterhin sichergestellt ist? Man muss sich das ganz plastisch vor Augen führen: Wenn eine freiberufliche Hebamme ausfällt, wer betreut die Schwangeren und Gebärenden an ihrer Stelle? Wie sollen Gesundheitsämter beurteilen, ob bei der drohenden Schließung einer Arztpraxis durch ein Beschäftigungsverbot für ungeimpfte Medizinische Fachangestellte die Versorgungssicherheit vor Ort gefährdet ist? Und ab welchem Grad an Ausfällen sind die Rettungsdienste in ihrer Einsatzfähigkeit gefährdet? All das ist unklar: Daher pochen wir auf ganz konkrete Vorgaben des Bundes.“
Barbara Stamm, Vorsitzende des Landesverbands Bayern der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, betonte: „Es sind noch viel zu viele Fragen ungeklärt. Das schafft große Unruhe in den Lebenshilfe-Einrichtungen vor Ort und verunsichert die Mitarbeitenden ebenso wie die Leitungsebene enorm. Klar ist: Impfen ist der entscheidende Weg aus der Pandemie. Deswegen muss, wie schon von Beginn an von der Lebenshilfe gefordert, auf eine einrichtungsbezogene auch rasch eine allgemeine Impfpflicht folgen.“
„Neben ernstzunehmenden juristischen Bedenken stellen wir auch die Wirkungskraft einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht – jedenfalls für Einrichtungen des Bayerischen Roten Kreuzes – in Frage, wenn nicht eine allgemeine Impfpflicht darauffolgt“, äußerte sich Leonhard Stärk, Landesgeschäftsführer Bayerisches Rotes Kreuz (BRK). „Wir haben in unseren Einrichtungen der Pflege eine Impfquote von knapp unter 90 Prozent. Im Rettungsdienst wiederum eine Impfquote von über 95 Prozent. Selbst dann, wenn wir eine Impfquote von beispielsweise 100 Prozent beim Personal in den Einrichtungen erreichen würden, behandeln dieselben Mitarbeitenden wiederum Bewohner und Patienten, die in nicht unerheblicher Anzahl noch ungeimpft sind. Wir wollen den Schutz aller Beteiligten erhöhen. Pflegeheime sind keine in sich geschlossenen Einrichtungen – vielmehr verkehren in ihnen viele Menschen und das ist auch gut so, denn unsere Einrichtungen sind kein Orte der Vereinsamung.“
Georg Sigl-Lehner, der Präsident der Vereinigung der Pflegenden in Bayern, ergänzte: „Schon im November haben wir eindringlich eine allgemeine Impfpflicht gefordert. Es wäre jetzt aber deutlich besser, die praktischen Probleme der Umsetzung in den Fokus zu nehmen und dafür Lösungen zu präsentieren, als eine parteipolitisch geprägte Debatte zu führen. Einem Gesetz mit so einschneidenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen müssten vor Inkrafttreten eindeutige Vollzugsregelungen des Gesetzgebers folgen. Ich sehe selbstverständlich die Gesundheitsberufe durchaus in einer moralischen Verpflichtung, sich impfen zu lassen. Wir gehen aber davon aus, dass allein eine allgemeine Impfpflicht den vielfach beschworenen Schutz der vulnerablen Gruppen effizient gewährleisten könnte, ohne die Versorgung in den Einrichtungen und ambulanten Diensten zu gefährden.“