Mit dem Internationalen Tag der Bildung am 24. Januar erinnert die Weltgemeinschaft an ihre Verpflichtung, im Rahmen der Nachhaltigkeitsagenda bis zum Jahr
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Bayern setzt die Quarantäne- und Isolationsregeln um
Anpassung der Allgemeinverfügung Isolation
Bayern hat die verkürzten Quarantäne- und Isolationsregeln des Bundes in der Anpassung der Allgemeinverfügung Isolation (AV Isolation) am 14. Januar umgesetzt.
„Der Bund hat den erforderlichen Rechtsrahmen am Freitag erlassen. Wir in Bayern haben die Allgemeinverfügung Isolation sofort noch in der Nacht zum Samstag angepasst. Auch als Kontaktperson zu Omikron-Fällen müssen frisch Geimpfte (drei Monate), frisch Genesene (drei Monate) und Geboosterte (unbegrenzt) nun nicht mehr in Quarantäne. Damit gibt es für die verschiedenen Virusvarianten keine unterschiedlichen Regelungen mehr. Da Omikron mittlerweile die dominierende Variante in Deutschland darstellt, hatten wir uns für diese einheitliche Lösung eingesetzt. Es ist wichtig, dass wir nun umgehend Klarheit geschaffen haben, wer sich in Quarantäne begeben muss und wer nicht“, sagte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek am Samstag in München.
Eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums ergänzte: „Schon am 11. Januar wurde die Dauer von Quarantäne (enge Kontaktpersonen) und Isolation (infizierte Personen) einheitlich auf zehn Tage festgelegt. Eine Verkürzung auf sieben Tage ist mit „Freitestung“ möglich. Bei Personen in Isolation gilt dies nur, wenn sie vor Isolationsende 48 Stunden symptomfrei waren. Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in Angeboten der Kinderbetreuung ist eine Freitestung bereits nach fünf Tagen möglich mittels PCR-Test oder Antigen-Schnelltest.“
Die Sprecherin wies weiter darauf hin, dass am 14. Januar der Bund die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordung (SchAusnahmV) des Bundes angepasst hat, sodass bestimmte Kontaktpersonen – unabhängig von der Virusvariante – nicht mehr in Quarantäne müssen. Die neuen Regeln für Quarantäne und Isolation sollen auch die kritische Infrastruktur vor einer Überlastung schützen.
Die Sprecherin sagte: „Das Robert Koch-Institut (RKI) hat nun bekannt gegeben, wer als „frisch geimpft“ oder „frisch genesen“ gilt: Frisch Geimpfte und frisch Genesene sind von der Quarantäne für einen Zeitraum von rund drei Monaten nach Impfung oder Infektion von der Quarantäne ausgenommen. Erst, wenn sie sich dann impfen lassen, sind sie erneut von der Quarantänepflicht ausgenommen. Dies bietet einen zusätzlichen Anreiz, sich impfen zu lassen. Erst die dritte Impfung bietet den besten Schutz vor schwerem Verlauf bei einer Infektion mit der Omikron-Variante.“
Folgende Personen, die als enge Kontaktpersonen eingestuft wurden, sind ab heute von der Quarantänepflicht ausgenommen:
- enge Kontaktpersonen, die vollständig gegen COVID-19 geimpft sind und eine Auffrischungsimpfung erhalten haben,
- enge Kontaktpersonen, die von einer durch Nukleinsäuretest bestätigten COVID-19-Erkrankung genesen sind und vollständig geimpft wurden oder nach einer vollständigen Impfung von einer durch Nukleinsäuretest bestätigten COVID-19-Erkrankung genesen sind,
- enge Kontaktpersonen, die vollständig durch zwei Impfstoffgaben geimpft wurden, wenn die zweite Impfung mindestens 15 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt und
- enge Kontaktpersonen, die von einer durch Nukleinsäuretest bestätigten SARS-CoV-2-Infektion genesen sind, wenn die zugrundeliegende Testung mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt.
„Für enge Kontaktpersonen, die sich aufgrund einer Anordnung des Gesundheitsamts in Quarantäne befinden und zu den obengenannten Gruppen gehören, endet die Quarantäne mit dem heutigen Tag mit Inkrafttreten der AV Isolation“, sagte die Sprecherin. „Wer nicht zu diesen Gruppen zählt und sich in Quarantäne begeben muss, muss Folgendes beachten: Die Quarantäne beginnt mit der Mitteilung des Gesundheitsamtes über den Status als enge Kontaktperson. Dies kann aufgrund der hohen Inzidenzen auch mit zeitlicher Verzögerung geschehen. Hier ist auch Eigenverantwortung gefragt. Wer, zum Beispiel als Haushaltsangehöriger, engen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatte, soll sich schon vor der Mitteilung des Gesundheitsamts freiwillig absondern. Unbedingt zu beachten ist auch: Wer sich aufgrund eines positiven Tests in Isolation begeben muss, hat dies unmittelbar zu tun – auch ohne die Kontaktaufnahme des Gesundheitsamts.“
Für enge Kontaktpersonen, die von der Quarantäne ausgenommen sind, empfiehlt das RKI Testungen, Kontaktreduzierung, ein Selbstmonitoring und das Tragen einer medizinischen Maske (besser FFP2 Maske) bei Kontakt zu anderen Personen bis zum 14. Tag ab dem engen Kontakt zu der infizierten Person. Entwickelt eine von der Quarantäne ausgenommene Kontaktperson innerhalb von 14 Tagen ab dem letzten relevanten Kontakt zu der infizierten Person Symptome, dann wird eine freiwillige Quarantäne und eine zeitnahe PCR-Testung dringend nahegelegt. In diesem Fall ist außerdem das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich zu informieren.
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Holetschek: Passgenaue Lösungen für Versorgung, Prävention und Pflege
Drei neue Gesundheitsregionenplus
Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek hat vier Kommunen neu im Kreis der bayerischen Gesundheitsregionenplus begrüßt, den Landkreis Lichtenfels, den Landkreis Kelheim sowie den Landkreis Oberallgäu gemeinsam mit der Stadt Kempten.
„Ich freue mich sehr, dass künftig der Landkreis Oberallgäu gemeinsam mit der Stadt Kempten, der Landkreis Lichtenfels und der Landkreis Kelheim als Gesundheitsregionenplus passgenaue Lösungen für die Gesundheitsversorgung, Prävention und Pflege der Bevölkerung vor Ort entwickeln“, betonte der Minister am Freitag. Kempten und das Oberallgäu haben sich dabei zur gemeinsamen Region Kempten-Oberallgäu zusammengeschlossen. Für die damit insgesamt drei neuen Regionen hat am 1. Januar die erstmalige Förderung als Gesundheitsregionplus begonnen.
Viele Kommunen nutzen die Vorteile der Gesundheitsregionenplus bereits seit längerem: Seit 2017 haben beispielsweise die Stadt Amberg und der Landkreis Amberg-Sulzbach, die Stadt und der Landkreis Bayreuth, der Landkreis Mühldorf am Inn, der Landkreis Dachau, die Nordoberpfalz mit den Landkreisen Neustadt an der Waldnaab, Tirschenreuth und der Stadt Weiden sowie der Landkreis Main-Spessart eine Gesundheitsregionplus etabliert. Holetschek betonte: „Sie alle gehören auch weiterhin zur Familie der Gesundheitsregionenplus. Es freut mich, dass wir dort eine lückenlose Weiterfinanzierung für die nächsten fünf Jahre ermöglichen können.“
Aktuell werden insgesamt 60 Gesundheitsregionenplus vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gefördert. Sie decken 77 Landkreise und kreisfreie Städte ab. Die Gesundheitsregionenplus vernetzen gemeinsam mit der Kommunalpolitik die Akteure aus dem Bereich Gesundheit und Pflege vor Ort.
Holetschek unterstrich: „Die fruchtbare Zusammenarbeit aller relevanten Player vor Ort ermöglicht regional abgestimmte Projekte, die genau auf die Bedürfnisse der Bevölkerung zugeschnitten sind.“
Herrmann: wichtiger Baustein der bayerischen Asylpolitik
Transit-und Abschiebungshafteinrichtung in München
Als wichtigen Baustein der bayerischen Asylpolitik mit Humanität und Ordnung hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann die neue kombinierte Transit- und Abschiebungshafteinrichtung am Flughafen München bezeichnet.
„Unter einem Dach befinden sich zwei räumlich klar voneinander getrennte Bereiche: Die Abschiebungshafteinrichtung mit 20 Plätzen und der Transitbereich mit 29 Plätzen.”
Die Haftanstalt ergänzt die bereits bestehenden bayerischen Abschiebungshafteinrichtungen als wichtige Bausteine der bayerischen Asylpolitik, die sich an den Prinzipien Humanität und Ordnung orientiert. Herrmann: „Wer als individuell politisch Verfolgter Schutz braucht, bekommt von uns Hilfe und Solidarität. Diejenigen aber, die kein Bleiberecht in Deutschland haben, müssen unser Land auch wieder verlassen”. Der bayerische Innenminister bezeichnete die neue Abschiebungshafteinrichtung durch ihre unmittelbare Lage am Flughafen München als wichtige Drehscheibe im System der bayerischen Abschiebungshafteinrichtungen: „Abschiebungen sind unvermeidbar und zur Durchsetzung der Rechtsordnung erforderlich, wenn Ausreisepflichtige nicht freiwillig unser Land verlassen.” Dies sei leider oftmals Realität. So wurden in Bayern im Jahr 2020 1.558 Personen und im Jahr 2021 (Stand: 30.11.2021) 1.825 Personen abgeschoben. Gleichzeitig seien 2020 7.998 ausreisepflichtige Personen freiwillig ausgereist, 2021 8.871 Personen (Stand: 30.11.2021). Zur Sicherung der Abschiebung stellt Bayern mit insgesamt 301 Plätzen nunmehr rund ein Drittel der aktuell bundesweit vorhandenen Abschiebungshaftplätze. „Die Anordnung von Abschiebungshaft vor der Abschiebung ist jedoch immer ultima ratio. Denn viele Ausreisepflichtige versuchen sich der Abschiebung zu entziehen oder tauchen unmittelbar vor ihrer Abschiebung sogar unter.”
Der Transitbereich in der neuen Einrichtung sei für die Durchführung des asylrechtlichen “Flughafenverfahrens” unverzichtbar. „Hierbei führt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge das Asylverfahren vor der Entscheidung der Bundespolizei über die Einreise noch im Transitbereich durch – zum Beispiel wenn sich die Betreffenden nicht ausweisen können oder aus einem sicheren Herkunftsstaat kommen”, erklärte der Minister.
Nach einer Bauzeit von rund einem Jahr hat das Landesamt für Asyl- und Rückführungen das Gebäude im November letzten Jahres übernommen und kurz vor Jahresende in Betrieb genommen. Die Gesamtkosten für Grundstück und Gebäude betrugen rund 17 Millionen Euro. Die Ausstattung ist auf die besondere Situation der Menschen in Abschiebungshaft und Transit ausgerichtet: So steht beispielweise in der gesamten Einrichtung W‑LAN zur Verfügung, um die Kontaktaufnahme zu Angehörigen oder Rechtsanwälten zu erleichtern.
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BFV begrüßt Entscheidung
Ausnahmeregel verlängert
Die Staatsregierung hat die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung um weitere vier Wochen, bis zum 9. Februar 2022, verlängert und in Punkten angepasst, die auch den Amateur- und Jugendfußballbetrieb im Freistaat betreffen. Die Änderungen treten zum 13. Januar 2022 in Kraft.
So wird die aktuell noch bis zum 12. Januar 2022 geltende Ausnahme von 2G bei sportlicher Betätigung zugunsten minderjähriger Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig getestet werden, fortgeführt. Die Ausnahmeregelung wird laut dem Leiter der Staatskanzlei, Dr. Florian Herrmann, dauerhaft Bestand haben, auch wenn sie aus formalen Gründen immer nur um vier Wochen verlängert werden kann.
Diese Verlängerung hatte die Corona-Taskforce des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) unter Vorsitz von BFV-Vizepräsident Robert Schraudner bereits vor Weihnachten eindringlich gefordert.
„Wir sind natürlich sehr froh, dass dieser längst überfällige Schritt nun gemacht wurde und durch das heutige eindeutige Statement vom Leiter der Staatskanzlei Dr. Florian Herrmann für die Kinder und Jugendlichen und natürlich auch für den Jugendfußball-Spielbetrieb jetzt Planungssicherheit herrscht“, erklärt Robert Schraudner.
Außerdem entfällt ab 13. Januar die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises in 2G-plus-Bereichen – zum Beispiel Fußballtraining in der Halle – für Personen, die eine Auffrischungsimpfung nach einer vollständigen Immunisierung erhalten haben. Künftig gilt dies bereits unmittelbar ab der Auffrischungsimpfung (Booster). Die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises entfällt außerdem für Personen, die nach vollständiger Immunisierung eine Infektion überstanden haben.
Öffentlicher Gesundheitsdienst in Bayern
403 neue Stellen geschaffen
In Bayern wurden 2021 landesweit 403 neue Stellen für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) geschaffen und besetzt. Der Freistaat konnte damit die Zielsetzung des Pakts für den ÖGD für 2021 übertreffen. Darauf hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek heute in München hingewiesen.
„Der Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst ist in Bayern ein voller Erfolg. Unser Ziel war es, in Bayern 2021 in einem ersten Schritt mindestens 237 neue Vollzeitstellen zu schaffen“, sagte der Minister. „Dieses Ziel konnten wir sogar übertreffen: Tatsächlich konnten bis zum Jahresende in der bayerischen Gesundheitsverwaltung 403 neue und unbefristete Vollzeitstellen geschaffen und besetzt werden, davon alleine 258 in den staatlichen und kommunalen Gesundheitsämtern.“
Bund und Länder hatten im September 2020 einen Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst beschlossen. Das Ziel: Die Gesundheitsämter in ganz Deutschland werden personell aufgestockt, modernisiert und vernetzt. In einem ersten Schritt sollten die Länder im Zeitraum vom 1. Februar 2020 bis zum 31. Dezember 2021 mindestens 1.500 neue, unbefristete Vollzeitstellen (Vollzeitäquivalente) für Ärztinnen und Ärzte, Fachpersonal sowie Verwaltungspersonal in den Behörden des Öffentlichen Gesundheitsdienstes schaffen und besetzen.
Holetschek ergänzte: „Alle Länder sind gemeinsam ihren Verpflichtungen nachgekommen. Als damaliges GMK-Vorsitzland konnten wir dem Bund im Dezember mitteilen, dass die Schaffung und Besetzung der Stellen in allen Ländern vollständig erfüllt und in vielen Fällen sogar übertroffen wurde. Wir konnten deutschlandweit gemeinsam mehr als 1.500 Stellen im ÖGD besetzen.“ Weitere 3.500 Stellen, von denen 553 auf Bayern entfallen, sind 2022 im Rahmen des Paktes zu schaffen und dann sukzessiv zu besetzen.
„Wir haben im Freistaat darüber hinaus auch die Bezahlung im Öffentlichen Gesundheitsdienst verbessert. Über ein Viertel der ärztlichen Stellen wurde in der Besoldung angehoben, um damit deutlich mehr Beförderungsmöglichkeiten im amtsärztlichen Dienst zu schaffen. Nur so kann es uns gelingen, die Arbeit im ÖGD noch attraktiver zu machen“, fügte der Minister hinzu.
Zudem hat sich die Staatsregierung entschlossen, Zuschlagsmöglichkeiten zu eröffnen. Holetschek erläuterte: „Damit sind für neu eingestellte ärztliche und nichtärztliche Beamtinnen und Beamte in den Gesundheitsämtern nun Zuschläge möglich. Das gilt auch für die Ärztinnen und Ärzte im landestariflichen Bereich.“
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Kinderimpfungen in Bayern gut angelaufen
Mehr als 11 Prozent erhielten Erstimpfung
In Bayern haben bereits mehr als 11 Prozent der Fünf- bis Elfjährigen ihre Erstimpfung gegen Corona erhalten. Darauf hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek am Freitag beim Kinderimpftag im Impfzentrum in Kelheim hingewiesen.
Der Minister betonte, dass trotz der Feiertage in Bayern in nur rund drei Wochen bereits 91.760 Fünf- bis Elfjährige die Erstimpfung erhalten konnten. Damit liege Bayern auf Platz 3 in Deutschland. „Ich freue mich, dass sich so viele Eltern dafür entscheiden, ihre Kinder mit der Schutzimpfung vor einer COVID-19-Erkrankung zu schützen.“
Beim Kinderimpftag in Kelheim am Freitag erhielten mehrere hundert Kinder bereits ihre zweite Impfung. Zahlreiche Impfzentren bieten für Kinder von fünf bis elf Jahren und deren Familien gesonderte Impfangebote und auch gesonderte Impfstraßen an. Auch über die Feiertage und zwischen den Jahren wurde in Impfzentren geimpft. „Die Impfzentren geben ihr Bestes, um die Impfstellen möglichst kindgerecht zu gestalten und auf die Sorgen und Fragen der Eltern einzugehen. Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Ärztinnen und Ärzten, die den Eltern und Kindern mit ihrer Expertise beratend zur Seite stehen“, unterstrich Holetschek.
Interessierte Eltern können telefonisch einen Termin für ihre Kinder im jeweiligen Impfzentrum ausmachen. Einige Impfzentren bieten hierfür auch eine digitale Anmeldung an – Eltern werden gebeten, sich auch auf den Webseiten des Landratsamts beziehungsweise der Stadt oder des Impfzentrums zu informieren. Neben den Impfzentren sind die Kinder‑, Jugend- und Hausärzte die zentralen Akteure bei den Kinderimpfungen.
Der Minister ergänzte: „Zwar erleiden Kinder nur selten schwere Verläufe, aber auch sie können von Post-COVID betroffen sein und die Infektionen weitertragen. Deshalb sind Corona-Impfungen auch für Kinder ein wichtiger Schritt.“
Bevölkerungsprognose 2040 für Bayern
Oberfranken bleibt Zuzugsregion
Oberfranken hat erneut den prognostizierten Bevölkerungsrückgang deutlich abfedern können. Das geht aus der am Freitag von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann in Fürth vorgestellten Vorausberechnung der Bevölkerung bis zum Jahr 2040 hervor. Für Regierungspräsidentin Heidrun Piwernetz ist dies Bestätigung der bisherigen Arbeit und Auftrag zugleich.
Alle dreizehn Landkreise und kreisfreien Städte in Oberfranken vermelden nach der Prognose mehr Zuzug als Wegzug. Basis der Prognose des Bayerischen Landesamtes für Statistik bis 2040 sind die Einwohnerzahl, aktuelle Trends und Erfahrungswerte zum Stichtag 31.12.2020. Demnach wird die Einwohnerzahl Oberfrankens im Jahr 2040 bei 1.024.700 liegen, was einem moderaten Rückgang von 3,5 Prozent entspricht.
Herrmann teilte mit, Bayerns Bevölkerung werde in den kommenden 20 Jahren voraussichtlich um rund 518.000 Menschen oder fast vier Prozent auf rund 13,66 Millionen Menschen wachsen. Auch Bayerns Altersstruktur werde sich deutlich verändern und das Durchschnittsalter der Bevölkerung im Freistaat in den kommenden zwei Jahrzehnten auf 45,5 Jahre steigen.
Der Rückgang in Oberfranken ist ausschließlich auf den sogenannten Sterbeüberschuss zurückzuführen, der aktuell weder durch die Geburtenzahlen noch durch die Wanderungsgewinne kompensiert wird. Regierungspräsidentin Heidrun Piwernetz, Vorsitzende von Oberfranken Offensiv e.V., sieht in der aktuellen Bevölkerungsvorausberechnung für Oberfranken Bestätigung der bisherigen Arbeit und Auftrag zugleich: „Die Prognosen zur Entwicklung der Bevölkerungszahlen im Freistaat Bayern durch das Landesamt für Statistik sind für uns in Oberfranken wie ein Booster für noch mehr Engagement in allen Bereichen. Wir sind seit vielen Jahren sehr erfolgreich darin, mit kreativen Ideen, hoher Sachkenntnis und einem ausgezeichneten Netzwerk aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Verwaltung derartigen Prognosen einen positiven Spin zu verleihen. Dadurch gewinnen wir nicht nur Neubürgerinnen und Rückkehrer, sondern vermitteln unserer Jugend auch echte Bleibeperspektiven. Das Land legt für Frauen und Männer aus den Ballungsräumen an Attraktivität deutlich zu und Oberfranken, jetzt schon Zuzugsregion, wird dabei eine Gewinnerregion sein.“
Bezirkstagspräsident Henry Schramm, Vorsitzender von Oberfranken Offensiv, ergänzt: „Oberfranken hat in der Vergangenheit immer wieder bewiesen, dass Prognosen aktiv angenommen werden. Von einst vorausberechneten Einwohnerzahlen von unter einer Million und hohen Bevölkerungsrückgängen ist unsere liebenswerte Region längst entfernt. Zudem werden die positiven Effekte der Dezentralisierung von Universitäten und Hochschulen sowie Verlagerungen und sNeubauten von staatlichen Einrichtungen in Oberfranken erst noch voll zum Tragen kommen.“
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Schulstart am Montag
Präsenzunterricht dank engmaschigem Sicherheitsnetz
Am kommenden Montag starten die Schulen in Bayern mit nochmals erweitertem Sicherheitskonzept und im Präsenzunterricht ins Jahr 2022. Kultus- und Gesundheitsminister empfehlen zusätzliches freiwilliges Testen noch vor dem ersten Schultag.
Das Schuljahr 2021//2022 steht unter der Maxime, dauerhaften Präsenzunterricht für die Schülerinnen und Schüler in Bayern bei größtmöglicher Sicherheit und Planbarkeit sicherzustellen. Das ist dank des engmaschigen Sicherheitsnetzes in Bayern seit Beginn des Schuljahres gelungen, und auch das Jahr 2022 beginnt nach den Weihnachtsferien am 10. Januar an den bayerischen Schulen in Präsenz.
„Unser Sicherheitskonzept an den Schulen hat sich bewährt. Da sich die Omikron-Variante zurzeit stark ausbreitet, haben wir das Sicherheitsnetz nochmal verstärkt. So gewährleisten wir bestmögliche Bildung und tragen zu mehr Sicherheit in der Bevölkerung bei“, so Kultusminister Michael Piazolo.
In Reaktion auf die Ausbreitung der Omikron-Variante des Corona-Virus werden die Schutzmaßnahmen an den Schulen nochmals erweitert: Ab dem 10. Januar ist für Schülerinnen und Schüler grundsätzlich ein negativer Testnachweis die Voraussetzung zur Teilnahme am Präsenzunterricht, unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus. Dafür stehen die bekannten Testmöglichkeiten zur Verfügung. Geimpfte und genesene Lehrkräfte und sonstige an den Schulen tätige Personen können auf die schulischen Selbsttests zum ergänzenden freiwilligen Einsatz zurückgreifen. Im Übrigen gelten die bereits bestehenden, umfassenden Sicherheitsmaßnahmen unverändert fort.
Auch Gesundheitsminister Klaus Holetschek betont: „Die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler hat oberste Priorität. Der Kontakt mit Freunden und das schulische Umfeld sind auch für die seelische Gesundheit sehr wichtig. Mit unserer Teststrategie ermöglichen wir auch in dieser Phase der Pandemie Präsenzunterricht. Ich freue mich, dass auch die Impfungen bei Kindern und Jugendlichen gut vorangehen. Denn klar ist: Der beste Schutz vor einer schweren Erkrankung ist und bleibt die Impfung!“
„Die regelmäßigen schulischen Testungen leisten einen wichtigen Beitrag in der Pandemiebekämpfung. So können Infektionsketten unterbrochen und eine weitere Verbreitung des Virus verhindert werden“, erläutert Kultusminister Michael Piazolo. „Nach den Allerheiligenferien beispielsweise haben wir viele Infektionsfälle aus dem privaten Umfeld in den Schulen entdeckt – seitdem ist die Anzahl positiver Testergebnisse kontinuierlich gesunken“, so Michael Piazolo weiter.
Klaus Holetschek fügt hinzu, dass aufgrund der neuen Omikron-Variante davon auszugehen sei, dass die Infektionszahlen wieder steigen werden. „Wir müssen alles dafür tun, dass Infektionen aufgedeckt werden. So schützen wir nicht nur unser Gesundheitssystem, sondern die ganze Gesellschaft.“
Deshalb appellieren beide Minister dringend an alle Mitglieder der Schulfamilie: „Bitte machen Sie am Wochenende vor dem Schulbeginn einen Selbst- oder Schnelltest. Wenn nach zwei Wochen ohne schulische Tests nur nachweislich negativ getestete Personen sich auf den Weg in die Schulen machen, werden vermeidbare Ansteckungen reduziert und die Sicherheit für alle erhöht! Vielen Dank für Ihre Mithilfe und ein gesundes Jahr 2022 für Sie und Ihre Familie!“
Innovative Demenz-Projekte gesucht
Demenzpreis 2022: Ausschreibung gestartet
Die Träger innovativer Demenz-Projekte können sich ab sofort für den Bayerischen Demenzpreis 2022 bewerben. Darauf hat Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek am Montag in München hingewiesen.
„In Bayern gibt es viele innovative Projekte, die die Lebensbedingungen der Menschen mit Demenz und ihrer Angehörigen verbessern sowie deren Teilhabemöglichkeiten am gesellschaftlichen Leben fördern. Ab sofort können sich die Träger dieser Projekte wieder für den Bayerischen Demenzpreis bewerben“, betonte der Gesundheitsminister.
Die Ausschreibung für den Bayerischen Demenzpreis 2022 läuft bis zum 27. März 2022. Die Bewerbung ist ausschließlich online und nur mit dem offiziellen PDF-Bewerbungsformular an geschaeftsstelle-demenzpreis@lfp.bayern.de möglich. Alle Informationen zum Bayerischen Demenzpreis sowie das Bewerbungsformular finden Interessierte unter https://www.demenzpreis.bayern.de.
„Zum Wettbewerb aufgefordert sind Träger von Projekten, wie Kommunen, Schulen, Vereine oder Verbände, Organisationen und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens und Körperschaften des öffentlichen Rechts und Unternehmen. Wichtig ist: Die Projekte müssen in Bayern entwickelt worden sein und zudem zum Zeitpunkt der Bewerbung dort seit mindestens sechs Monaten erfolgreich umgesetzt werden“, erläuterte Klaus Holetschek.
Der Minister unterstrich: „Die Projekte, die mit dem Bayerischen Demenzpreis ausgezeichnet werden, haben eine Vorbildfunktion für ganz Bayern. Sie leisten einen bedeutenden Beitrag für unsere Gesellschaft.“
Es werden drei Geldpreise in Höhe von 3.000 Euro (1. Preis), 2.000 Euro (2. Preis) und 1.000 Euro (3. Preis) verliehen. Darüber hinaus können bis zu drei weitere herausragende Projekte mit einer Anerkennung ausgezeichnet werden.
„Menschen mit Demenz müssen einen festen Platz in der Mitte der Gesellschaft haben. Damit das funktioniert, brauchen Betroffene und ihre Angehörigen ein Umfeld, das sie auffängt. Mein Ziel ist es, die Lebensbedingungen der Menschen mit Demenz und ihrer Angehörigen zu verbessern. Dabei sind wir als Gesellschaft insgesamt gefragt. Auf einer breiten Basis entwickeln wir daher zusammen mit unseren Partnerinnen und Partnern im Rahmen des Bayerischen Demenzpakts die 2013 beschlossene Bayerische Demenzstrategie weiter“, ergänzte Holetschek.
Die Preisverleihung des Bayerischen Demenzpreises 2022 findet voraussichtlich am 28. Oktober 2022 in Augsburg statt.
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Holetschek mit positiver Bilanz nach einem Jahr bayerischer GMK-Vorsitz
Sachsen-Anhalt übernimmt GMK-Vorsitz
Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek zog eine positive Bilanz des bayerischen Vorsitzes der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) 2021. Nach Bayern übernimmt für das Jahr 2022 nun Sachsen-Anhalt den Vorsitz.
„Die GMK hat sich zu einem zentralen Gremium der Pandemie-Bekämpfung in Deutschland entwickelt“, sagte Holetschek am Sonntag als Resümee aus 2021, bevor Sachsen-Anhalt den Vorsitz übernimmt. „Die Beratungen auf Länderebene sind entscheidend, um im föderalen Deutschland gemeinsam und möglichst ohne den berüchtigten Flickenteppich im Kampf gegen das Virus anzutreten. Klar ist aber auch geworden: Wir müssen uns noch besser aufstellen, um für die Zukunft gewappnet zu sein.“
Der Minister betonte: „Wir müssen Lehren aus der Pandemie ziehen! Die Liste der Probleme, die wir angehen müssen, ist lang: Wir müssen den öffentlichen Gesundheitsdienst, die stationäre sowie ambulante Versorgung stärken und auch Änderungen unseres Gesundheitswesens vorantreiben, etwa, indem wir das Fallpauschalensystem der Krankenhäuser gründlich reformieren. Klar ist auch: Wir brauchen für die Zukunft pragmatischere Lösungen und weniger Bürokratie. Dafür müssen wir auch die Digitalisierung und Innovation im Gesundheitswesen vorantreiben. Nach der Pandemie kann es kein ‚Weiter so‘ geben!“
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder haben 2021 erste Schlussfolgerungen aus der Bekämpfung der Corona-Pandemie als Zehn-Punkte-Plan gezogen und unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:
- Die Krankenhäuser müssen personell und finanziell besser aufgestellt werden. Die GMK fordert, die Finanzierung der Krankenhäuser auf eine nachhaltige und tragfähige Grundlage zu stellen. Dafür muss unter anderem das Fallpauschalensystem reformiert werden. Zudem sollen vom Krankenhaus ergriffene Maßnahmen zur Entlastung des Pflegepersonals besser finanziert werden.
- Die Attraktivität des Pflegeberufs muss weiter gesteigert werden, insbesondere müssen die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessert werden.
- Die GMK bekräftigt die Ziele des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Der ÖGD muss nachhaltig aufgestellt und für künftige Herausforderungen besser gewappnet sein.
- Die GMK fordert zudem einen Bürokratieabbau im Gesundheitswesen.
- Die Digitalisierung muss unbedingt vorangetrieben werden.
Holetschek fügte hinzu: „Wichtig ist, dass wir diese Punkte jetzt auch umsetzen! Für mich steht dabei die Pflege an oberster Stelle – in all ihren Facetten: von der professionellen Pflege in Krankenhäusern und der Langzeitpflege, in Einrichtungen und im ambulanten Bereich bis hin zu pflegenden Angehörigen. Wir alle sind uns einig, dass wir beispielsweise die Pflege- und Betreuungskräfte in den Alten- und Pflegeeinrichtungen ebenso wie in den Krankenhäusern besser entlohnen und die Rahmenbedingungen für eine gute Pflege verbessern müssen. Nur so lassen sich ausreichend Fachkräfte gewinnen, um eine hochwertige pflegerische Versorgung auch in Zukunft zu gewährleisten.“
Die GMK ist die Fachministerkonferenz der Gesundheitsministerinnen und ‑minister sowie ‑senatorinnen und ‑senatoren der Länder. Der Bundesgesundheitsminister ist ständiger Gast. Der Vorsitz rotiert jährlich. Im Jahr 2021 hat sich die GMK 47 Mal in Telefon- oder Videokonferenzen zusammengeschaltet und regulär zwei Mal getroffen: einmal als Hybridkonferenz im Juni in München und im November in Lindau am Bodensee als Sonder-Konferenz in Präsenzform. In rund 75 Stunden Besprechungszeit wurden mehr als 282 Tagesordnungspunkte beraten und 94 Beschlüsse gefasst. Holetschek sagte: „Ich freue mich, dass wir gerade beim Impfen und Testen gemeinsam Beschlüsse gefasst haben, die ganz maßgeblich bei der Bekämpfung der Pandemie waren.“
Der Minister ergänzte: „Es ist uns gelungen, im letzten Jahr viele wichtige Beschlüsse zu fassen, weil wir alle – trotz teils unterschiedlicher Lagebewertungen und auch unterschiedlicher politischer Couleur – an einem Strang ziehen. Der Austausch mit den Länderkolleginnen und ‑kollegen hat stets neue Perspektiven gebracht. Hier zeigt der Föderalismus seine wahre Stärke. Wir haben dabei wichtige Weichen gestellt: Zu den wegweisenden Beschlüssen gehören die Weiterentwicklung der Nationalen Impfstrategie, vom Umgang mit dem Impfstoff von AstraZeneca oder Johnson & Johnson, über die Aufhebung der Impfpriorisierung bis hin zur Strategie der Auffrischungsimpfungen oder den Umgang mit Impfnachweisen und Kinderimpfungen. Wir haben uns über Teststrategien, Quarantänemaßnahmen und Post-COVID ausgetauscht und Beschlüsse gefasst.“
Holetschek sagte weiter: „Ich halte die GMK für eine treibende Kraft im Kampf gegen die Pandemie und weit darüber hinaus. Ich danke den anderen Ministerinnen und Ministern, Senatorinnen und Senatoren für die gute Zusammenarbeit. Meiner Nachfolgerin Petra Grimm-Benne, Gesundheitsministerin von Sachsen-Anhalt, wünsche ich viel Erfolg für ihre Arbeit!“