Browse Tag

Bayern - Page 3

Bay­ern setzt die Qua­ran­tä­ne- und Iso­la­ti­ons­re­geln um

Anpas­sung der All­ge­mein­ver­fü­gung Isolation

Bay­ern hat die ver­kürz­ten Qua­ran­tä­ne- und Iso­la­ti­ons­re­geln des Bun­des in der Anpas­sung der All­ge­mein­ver­fü­gung Iso­la­ti­on (AV Iso­la­ti­on) am 14. Janu­ar umgesetzt.

„Der Bund hat den erfor­der­li­chen Rechts­rah­men am Frei­tag erlas­sen. Wir in Bay­ern haben die All­ge­mein­ver­fü­gung Iso­la­ti­on sofort noch in der Nacht zum Sams­tag ange­passt. Auch als Kon­takt­per­son zu Omi­kron-Fäl­len müs­sen frisch Geimpf­te (drei Mona­te), frisch Gene­se­ne (drei Mona­te) und Geboos­ter­te (unbe­grenzt) nun nicht mehr in Qua­ran­tä­ne. Damit gibt es für die ver­schie­de­nen Virus­va­ri­an­ten kei­ne unter­schied­li­chen Rege­lun­gen mehr. Da Omi­kron mitt­ler­wei­le die domi­nie­ren­de Vari­an­te in Deutsch­land dar­stellt, hat­ten wir uns für die­se ein­heit­li­che Lösung ein­ge­setzt. Es ist wich­tig, dass wir nun umge­hend Klar­heit geschaf­fen haben, wer sich in Qua­ran­tä­ne bege­ben muss und wer nicht“, sag­te Bay­erns Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek am Sams­tag in München.

Eine Spre­che­rin des Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums ergänz­te: „Schon am 11. Janu­ar wur­de die Dau­er von Qua­ran­tä­ne (enge Kon­takt­per­so­nen) und Iso­la­ti­on (infi­zier­te Per­so­nen) ein­heit­lich auf zehn Tage fest­ge­legt. Eine Ver­kür­zung auf sie­ben Tage ist mit „Frei­tes­tung“ mög­lich. Bei Per­so­nen in Iso­la­ti­on gilt dies nur, wenn sie vor Iso­la­ti­ons­en­de 48 Stun­den sym­ptom­frei waren. Für Schü­le­rin­nen und Schü­ler sowie Kin­der in Ange­bo­ten der Kin­der­be­treu­ung ist eine Frei­tes­tung bereits nach fünf Tagen mög­lich mit­tels PCR-Test oder Antigen-Schnelltest.“

Die Spre­che­rin wies wei­ter dar­auf hin, dass am 14. Janu­ar der Bund die COVID-19-Schutz­maß­nah­men-Aus­nah­men­ver­or­dung (SchAus­nahmV) des Bun­des ange­passt hat, sodass bestimm­te Kon­takt­per­so­nen – unab­hän­gig von der Virus­va­ri­an­te – nicht mehr in Qua­ran­tä­ne müs­sen. Die neu­en Regeln für Qua­ran­tä­ne und Iso­la­ti­on sol­len auch die kri­ti­sche Infra­struk­tur vor einer Über­las­tung schützen.

Die Spre­che­rin sag­te: „Das Robert Koch-Insti­tut (RKI) hat nun bekannt gege­ben, wer als „frisch geimpft“ oder „frisch gene­sen“ gilt: Frisch Geimpf­te und frisch Gene­se­ne sind von der Qua­ran­tä­ne für einen Zeit­raum von rund drei Mona­ten nach Imp­fung oder Infek­ti­on von der Qua­ran­tä­ne aus­ge­nom­men. Erst, wenn sie sich dann imp­fen las­sen, sind sie erneut von der Qua­ran­tä­ne­pflicht aus­ge­nom­men. Dies bie­tet einen zusätz­li­chen Anreiz, sich imp­fen zu las­sen. Erst die drit­te Imp­fung bie­tet den bes­ten Schutz vor schwe­rem Ver­lauf bei einer Infek­ti­on mit der Omikron-Variante.“

Fol­gen­de Per­so­nen, die als enge Kon­takt­per­so­nen ein­ge­stuft wur­den, sind ab heu­te von der Qua­ran­tä­ne­pflicht ausgenommen:

  1. enge Kon­takt­per­so­nen, die voll­stän­dig gegen COVID-19 geimpft sind und eine Auf­fri­schungs­imp­fung erhal­ten haben,
  2. enge Kon­takt­per­so­nen, die von einer durch Nukle­in­säu­re­test bestä­tig­ten COVID-19-Erkran­kung gene­sen sind und voll­stän­dig geimpft wur­den oder nach einer voll­stän­di­gen Imp­fung von einer durch Nukle­in­säu­re­test bestä­tig­ten COVID-19-Erkran­kung gene­sen sind,
  3. enge Kon­takt­per­so­nen, die voll­stän­dig durch zwei Impf­stoff­ga­ben geimpft wur­den, wenn die zwei­te Imp­fung min­des­tens 15 Tage und höchs­tens 90 Tage zurück­liegt und
  4. enge Kon­takt­per­so­nen, die von einer durch Nukle­in­säu­re­test bestä­tig­ten SARS-CoV-2-Infek­ti­on gene­sen sind, wenn die zugrun­de­lie­gen­de Tes­tung min­des­tens 28 Tage und höchs­tens 90 Tage zurückliegt.

„Für enge Kon­takt­per­so­nen, die sich auf­grund einer Anord­nung des Gesund­heits­amts in Qua­ran­tä­ne befin­den und zu den oben­ge­nann­ten Grup­pen gehö­ren, endet die Qua­ran­tä­ne mit dem heu­ti­gen Tag mit Inkraft­tre­ten der AV Iso­la­ti­on“, sag­te die Spre­che­rin. „Wer nicht zu die­sen Grup­pen zählt und sich in Qua­ran­tä­ne bege­ben muss, muss Fol­gen­des beach­ten: Die Qua­ran­tä­ne beginnt mit der Mit­tei­lung des Gesund­heits­am­tes über den Sta­tus als enge Kon­takt­per­son. Dies kann auf­grund der hohen Inzi­den­zen auch mit zeit­li­cher Ver­zö­ge­rung gesche­hen. Hier ist auch Eigen­ver­ant­wor­tung gefragt. Wer, zum Bei­spiel als Haus­halts­an­ge­hö­ri­ger, engen Kon­takt zu einer posi­tiv getes­te­ten Per­son hat­te, soll sich schon vor der Mit­tei­lung des Gesund­heits­amts frei­wil­lig abson­dern. Unbe­dingt zu beach­ten ist auch: Wer sich auf­grund eines posi­ti­ven Tests in Iso­la­ti­on bege­ben muss, hat dies unmit­tel­bar zu tun – auch ohne die Kon­takt­auf­nah­me des Gesundheitsamts.“

Für enge Kon­takt­per­so­nen, die von der Qua­ran­tä­ne aus­ge­nom­men sind, emp­fiehlt das RKI Tes­tun­gen, Kon­takt­re­du­zie­rung, ein Selbst­mo­ni­to­ring und das Tra­gen einer medi­zi­ni­schen Mas­ke (bes­ser FFP2 Mas­ke) bei Kon­takt zu ande­ren Per­so­nen bis zum 14. Tag ab dem engen Kon­takt zu der infi­zier­ten Per­son. Ent­wi­ckelt eine von der Qua­ran­tä­ne aus­ge­nom­me­ne Kon­takt­per­son inner­halb von 14 Tagen ab dem letz­ten rele­van­ten Kon­takt zu der infi­zier­ten Per­son Sym­pto­me, dann wird eine frei­wil­li­ge Qua­ran­tä­ne und eine zeit­na­he PCR-Tes­tung drin­gend nahe­ge­legt. In die­sem Fall ist außer­dem das zustän­di­ge Gesund­heits­amt unver­züg­lich zu informieren.

Holet­schek: Pass­ge­naue Lösun­gen für Ver­sor­gung, Prä­ven­ti­on und Pflege 

Drei neue Gesundheitsregionenplus

Bay­erns Gesund­heits- und Pfle­ge­mi­nis­ter Klaus Holet­schek hat vier Kom­mu­nen neu im Kreis der baye­ri­schen Gesund­heits­re­gio­nen­plus begrüßt, den Land­kreis Lich­ten­fels, den Land­kreis Kel­heim sowie den Land­kreis Ober­all­gäu gemein­sam mit der Stadt Kempten.

„Ich freue mich sehr, dass künf­tig der Land­kreis Ober­all­gäu gemein­sam mit der Stadt Kemp­ten, der Land­kreis Lich­ten­fels und der Land­kreis Kel­heim als Gesund­heits­re­gio­nen­plus pass­ge­naue Lösun­gen für die Gesund­heits­ver­sor­gung, Prä­ven­ti­on und Pfle­ge der Bevöl­ke­rung vor Ort ent­wi­ckeln“, beton­te der Minis­ter am Frei­tag. Kemp­ten und das Ober­all­gäu haben sich dabei zur gemein­sa­men Regi­on Kemp­ten-Ober­all­gäu zusam­men­ge­schlos­sen. Für die damit ins­ge­samt drei neu­en Regio­nen hat am 1. Janu­ar die erst­ma­li­ge För­de­rung als Gesund­heits­re­gi­onplus begonnen.

Vie­le Kom­mu­nen nut­zen die Vor­tei­le der Gesund­heits­re­gio­nen­plus bereits seit län­ge­rem: Seit 2017 haben bei­spiels­wei­se die Stadt Amberg und der Land­kreis Amberg-Sulz­bach, die Stadt und der Land­kreis Bay­reuth, der Land­kreis Mühl­dorf am Inn, der Land­kreis Dach­au, die Nord­ober­pfalz mit den Land­krei­sen Neu­stadt an der Wald­na­ab, Tir­schen­reuth und der Stadt Wei­den sowie der Land­kreis Main-Spes­sart eine Gesund­heits­re­gi­onplus eta­bliert. Holet­schek beton­te: „Sie alle gehö­ren auch wei­ter­hin zur Fami­lie der Gesund­heits­re­gio­nen­plus. Es freut mich, dass wir dort eine lücken­lo­se Wei­ter­fi­nan­zie­rung für die nächs­ten fünf Jah­re ermög­li­chen können.“

Aktu­ell wer­den ins­ge­samt 60 Gesund­heits­re­gio­nen­plus vom Baye­ri­schen Staats­mi­nis­te­ri­um für Gesund­heit und Pfle­ge geför­dert. Sie decken 77 Land­krei­se und kreis­freie Städ­te ab. Die Gesund­heits­re­gio­nen­plus ver­net­zen gemein­sam mit der Kom­mu­nal­po­li­tik die Akteu­re aus dem Bereich Gesund­heit und Pfle­ge vor Ort.

Holet­schek unter­strich: „Die frucht­ba­re Zusam­men­ar­beit aller rele­van­ten Play­er vor Ort ermög­licht regio­nal abge­stimm­te Pro­jek­te, die genau auf die Bedürf­nis­se der Bevöl­ke­rung zuge­schnit­ten sind.“

Herr­mann: wich­ti­ger Bau­stein der baye­ri­schen Asylpolitik

Tran­sit-und Abschie­bungs­haft­ein­rich­tung in München

Als wich­ti­gen Bau­stein der baye­ri­schen Asyl­po­li­tik mit Huma­ni­tät und Ord­nung hat Bay­erns Innen­mi­nis­ter Joa­chim Herr­mann die neue kom­bi­nier­te Tran­sit- und Abschie­bungs­haft­ein­rich­tung am Flug­ha­fen Mün­chen bezeichnet.

„Unter einem Dach befin­den sich zwei räum­lich klar von­ein­an­der getrenn­te Berei­che: Die Abschiebungs­hafteinrichtung mit 20 Plät­zen und der Tran­sit­be­reich mit 29 Plätzen.”

Die Haft­an­stalt ergänzt die bereits bestehen­den baye­ri­schen Abschie­bungs­haft­ein­rich­tun­gen als wich­ti­ge Bau­stei­ne der baye­ri­schen Asyl­po­li­tik, die sich an den Prin­zi­pi­en Huma­ni­tät und Ord­nung ori­en­tiert. Herr­mann: „Wer als indi­vi­du­ell poli­tisch Ver­folg­ter Schutz braucht, bekommt von uns Hil­fe und Soli­da­ri­tät. Die­je­ni­gen aber, die kein Bleibe­recht in Deutsch­land haben, müs­sen unser Land auch wie­der ver­las­sen”. Der baye­ri­sche Innen­mi­nis­ter bezeich­ne­te die neue Abschie­bungs­haft­ein­rich­tung durch ihre unmit­tel­ba­re Lage am Flug­ha­fen Mün­chen als wich­ti­ge Dreh­schei­be im Sys­tem der baye­ri­schen Abschie­bungs­haft­ein­rich­tun­gen: „Abschie­bun­gen sind unver­meid­bar und zur Durch­set­zung der Rechts­ord­nung erfor­der­lich, wenn Aus­rei­se­pflich­ti­ge nicht frei­wil­lig unser Land ver­las­sen.” Dies sei lei­der oft­mals Rea­li­tät. So wur­den in Bay­ern im Jahr 2020 1.558 Per­so­nen und im Jahr 2021 (Stand: 30.11.2021) 1.825 Per­so­nen abge­scho­ben. Gleich­zei­tig sei­en 2020 7.998 aus­rei­se­pflich­ti­ge Per­so­nen frei­wil­lig aus­ge­reist, 2021 8.871 Per­so­nen (Stand: 30.11.2021). Zur Siche­rung der Abschie­bung stellt Bay­ern mit ins­ge­samt 301 Plät­zen nun­mehr rund ein Drit­tel der aktu­ell bun­des­weit vor­han­de­nen Abschie­bungs­haft­plät­ze. „Die Anord­nung von Abschie­bungs­haft vor der Abschie­bung ist jedoch immer ulti­ma ratio. Denn vie­le Aus­rei­se­pflich­ti­ge ver­su­chen sich der Abschie­bung zu ent­zie­hen oder tau­chen unmit­tel­bar vor ihrer Abschie­bung sogar unter.”

Der Tran­sit­be­reich in der neu­en Ein­rich­tung sei für die Durch­füh­rung des asyl­recht­li­chen “Flug­ha­fen­ver­fah­rens” unver­zicht­bar. „Hier­bei führt das Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge das Asyl­ver­fah­ren vor der Ent­schei­dung der Bun­des­po­li­zei über die Ein­rei­se noch im Tran­sit­be­reich durch – zum Bei­spiel wenn sich die Betref­fen­den nicht aus­wei­sen kön­nen oder aus einem siche­ren Her­kunfts­staat kom­men”, erklär­te der Minister.

Nach einer Bau­zeit von rund einem Jahr hat das Lan­des­amt für Asyl- und Rück­füh­run­gen das Gebäu­de im Novem­ber letz­ten Jah­res über­nom­men und kurz vor Jah­res­en­de in Betrieb genom­men. Die Gesamt­kos­ten für Grund­stück und Gebäu­de betru­gen rund 17 Mil­lio­nen Euro. Die Aus­stat­tung ist auf die beson­de­re Situa­ti­on der Men­schen in Abschie­bungs­haft und Tran­sit aus­ge­rich­tet: So steht bei­spiel­wei­se in der gesam­ten Ein­rich­tung W‑LAN zur Ver­fü­gung, um die Kon­takt­auf­nah­me zu Ange­hö­ri­gen oder Rechts­an­wäl­ten zu erleichtern.

BFV begrüßt Entscheidung 

Aus­nah­me­re­gel verlängert

Die Staats­re­gie­rung hat die 15. Baye­ri­sche Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung um wei­te­re vier Wochen, bis zum 9. Febru­ar 2022, ver­län­gert und in Punk­ten ange­passt, die auch den Ama­teur- und Jugend­fuß­ball­be­trieb im Frei­staat betref­fen. Die Ände­run­gen tre­ten zum 13. Janu­ar 2022 in Kraft.

So wird die aktu­ell noch bis zum 12. Janu­ar 2022 gel­ten­de Aus­nah­me von 2G bei sport­li­cher Betä­ti­gung zuguns­ten min­der­jäh­ri­ger Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die regel­mä­ßig getes­tet wer­den, fort­ge­führt. Die Aus­nah­me­re­ge­lung wird laut dem Lei­ter der Staats­kanz­lei, Dr. Flo­ri­an Herr­mann, dau­er­haft Bestand haben, auch wenn sie aus for­ma­len Grün­den immer nur um vier Wochen ver­län­gert wer­den kann.

Die­se Ver­län­ge­rung hat­te die Coro­na-Taskforce des Baye­ri­schen Fuß­ball-Ver­ban­des (BFV) unter Vor­sitz von BFV-Vize­prä­si­dent Robert Schraud­ner bereits vor Weih­nach­ten ein­dring­lich gefordert.

„Wir sind natür­lich sehr froh, dass die­ser längst über­fäl­li­ge Schritt nun gemacht wur­de und durch das heu­ti­ge ein­deu­ti­ge State­ment vom Lei­ter der Staats­kanz­lei Dr. Flo­ri­an Herr­mann für die Kin­der und Jugend­li­chen und natür­lich auch für den Jugend­fuß­ball-Spiel­be­trieb jetzt Pla­nungs­si­cher­heit herrscht“, erklärt Robert Schraudner.

Außer­dem ent­fällt ab 13. Janu­ar die Pflicht zur Vor­la­ge eines zusätz­li­chen Test­nach­wei­ses in 2G-plus-Berei­chen – zum Bei­spiel Fuß­ball­trai­ning in der Hal­le – für Per­so­nen, die eine Auf­fri­schungs­imp­fung nach einer voll­stän­di­gen Immu­ni­sie­rung erhal­ten haben. Künf­tig gilt dies bereits unmit­tel­bar ab der Auf­fri­schungs­imp­fung (Boos­ter). Die Pflicht zur Vor­la­ge eines zusätz­li­chen Test­nach­wei­ses ent­fällt außer­dem für Per­so­nen, die nach voll­stän­di­ger Immu­ni­sie­rung eine Infek­ti­on über­stan­den haben.

Öffent­li­cher Gesund­heits­dienst in Bayern 

403 neue Stel­len geschaffen

In Bay­ern wur­den 2021 lan­des­weit 403 neue Stel­len für den Öffent­li­chen Gesund­heits­dienst (ÖGD) geschaf­fen und besetzt. Der Frei­staat konn­te damit die Ziel­set­zung des Pakts für den ÖGD für 2021 über­tref­fen. Dar­auf hat Bay­erns Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek heu­te in Mün­chen hingewiesen.

„Der Pakt für den Öffent­li­chen Gesund­heits­dienst ist in Bay­ern ein vol­ler Erfolg. Unser Ziel war es, in Bay­ern 2021 in einem ers­ten Schritt min­des­tens 237 neue Voll­zeit­stel­len zu schaf­fen“, sag­te der Minis­ter. „Die­ses Ziel konn­ten wir sogar über­tref­fen: Tat­säch­lich konn­ten bis zum Jah­res­en­de in der baye­ri­schen Gesund­heits­ver­wal­tung 403 neue und unbe­fris­te­te Voll­zeit­stel­len geschaf­fen und besetzt wer­den, davon allei­ne 258 in den staat­li­chen und kom­mu­na­len Gesundheitsämtern.“

Bund und Län­der hat­ten im Sep­tem­ber 2020 einen Pakt für den Öffent­li­chen Gesund­heits­dienst beschlos­sen. Das Ziel: Die Gesund­heits­äm­ter in ganz Deutsch­land wer­den per­so­nell auf­ge­stockt, moder­ni­siert und ver­netzt. In einem ers­ten Schritt soll­ten die Län­der im Zeit­raum vom 1. Febru­ar 2020 bis zum 31. Dezem­ber 2021 min­des­tens 1.500 neue, unbe­fris­te­te Voll­zeit­stel­len (Voll­zeit­äqui­va­len­te) für Ärz­tin­nen und Ärz­te, Fach­per­so­nal sowie Ver­wal­tungs­per­so­nal in den Behör­den des Öffent­li­chen Gesund­heits­diens­tes schaf­fen und besetzen.

Holet­schek ergänz­te: „Alle Län­der sind gemein­sam ihren Ver­pflich­tun­gen nach­ge­kom­men. Als dama­li­ges GMK-Vor­sitz­land konn­ten wir dem Bund im Dezem­ber mit­tei­len, dass die Schaf­fung und Beset­zung der Stel­len in allen Län­dern voll­stän­dig erfüllt und in vie­len Fäl­len sogar über­trof­fen wur­de. Wir konn­ten deutsch­land­weit gemein­sam mehr als 1.500 Stel­len im ÖGD beset­zen.“ Wei­te­re 3.500 Stel­len, von denen 553 auf Bay­ern ent­fal­len, sind 2022 im Rah­men des Pak­tes zu schaf­fen und dann suk­zes­siv zu besetzen.

„Wir haben im Frei­staat dar­über hin­aus auch die Bezah­lung im Öffent­li­chen Gesund­heits­dienst ver­bes­sert. Über ein Vier­tel der ärzt­li­chen Stel­len wur­de in der Besol­dung ange­ho­ben, um damit deut­lich mehr Beför­de­rungs­mög­lich­kei­ten im amts­ärzt­li­chen Dienst zu schaf­fen. Nur so kann es uns gelin­gen, die Arbeit im ÖGD noch attrak­ti­ver zu machen“, füg­te der Minis­ter hinzu.

Zudem hat sich die Staats­re­gie­rung ent­schlos­sen, Zuschlags­mög­lich­kei­ten zu eröff­nen. Holet­schek erläu­ter­te: „Damit sind für neu ein­ge­stell­te ärzt­li­che und nicht­ärzt­li­che Beam­tin­nen und Beam­te in den Gesund­heits­äm­tern nun Zuschlä­ge mög­lich. Das gilt auch für die Ärz­tin­nen und Ärz­te im lan­des­ta­rif­li­chen Bereich.“

Kin­der­imp­fun­gen in Bay­ern gut angelaufen

Mehr als 11 Pro­zent erhiel­ten Erstimpfung

In Bay­ern haben bereits mehr als 11 Pro­zent der Fünf- bis Elf­jäh­ri­gen ihre Erst­imp­fung gegen Coro­na erhal­ten. Dar­auf hat Bay­erns Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek am Frei­tag beim Kin­der­impf­tag im Impf­zen­trum in Kel­heim hingewiesen.

Der Minis­ter beton­te, dass trotz der Fei­er­ta­ge in Bay­ern in nur rund drei Wochen bereits 91.760 Fünf- bis Elf­jäh­ri­ge die Erst­imp­fung erhal­ten konn­ten. Damit lie­ge Bay­ern auf Platz 3 in Deutsch­land. „Ich freue mich, dass sich so vie­le Eltern dafür ent­schei­den, ihre Kin­der mit der Schutz­imp­fung vor einer COVID-19-Erkran­kung zu schützen.“

Beim Kin­der­impf­tag in Kel­heim am Frei­tag erhiel­ten meh­re­re hun­dert Kin­der bereits ihre zwei­te Imp­fung. Zahl­rei­che Impf­zen­tren bie­ten für Kin­der von fünf bis elf Jah­ren und deren Fami­li­en geson­der­te Impf­an­ge­bo­te und auch geson­der­te Impf­stra­ßen an. Auch über die Fei­er­ta­ge und zwi­schen den Jah­ren wur­de in Impf­zen­tren geimpft. „Die Impf­zen­tren geben ihr Bes­tes, um die Impf­stel­len mög­lichst kind­ge­recht zu gestal­ten und auf die Sor­gen und Fra­gen der Eltern ein­zu­ge­hen. Ich dan­ke den Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern sowie den Ärz­tin­nen und Ärz­ten, die den Eltern und Kin­dern mit ihrer Exper­ti­se bera­tend zur Sei­te ste­hen“, unter­strich Holetschek.

Inter­es­sier­te Eltern kön­nen tele­fo­nisch einen Ter­min für ihre Kin­der im jewei­li­gen Impf­zen­trum aus­ma­chen. Eini­ge Impf­zen­tren bie­ten hier­für auch eine digi­ta­le Anmel­dung an – Eltern wer­den gebe­ten, sich auch auf den Web­sei­ten des Land­rats­amts bezie­hungs­wei­se der Stadt oder des Impf­zen­trums zu infor­mie­ren. Neben den Impf­zen­tren sind die Kinder‑, Jugend- und Haus­ärz­te die zen­tra­len Akteu­re bei den Kinderimpfungen.

Der Minis­ter ergänz­te: „Zwar erlei­den Kin­der nur sel­ten schwe­re Ver­läu­fe, aber auch sie kön­nen von Post-COVID betrof­fen sein und die Infek­tio­nen wei­ter­tra­gen. Des­halb sind Coro­na-Imp­fun­gen auch für Kin­der ein wich­ti­ger Schritt.“

Bevöl­ke­rungs­pro­gno­se 2040 für Bayern 

Ober­fran­ken bleibt Zuzugsregion

Ober­fran­ken hat erneut den pro­gnos­ti­zier­ten Bevöl­ke­rungs­rück­gang deut­lich abfe­dern kön­nen. Das geht aus der am Frei­tag von Bay­erns Innen­mi­nis­ter Joa­chim Herr­mann in Fürth vor­ge­stell­ten Vor­aus­be­rech­nung der Bevöl­ke­rung bis zum Jahr 2040 her­vor. Für Regie­rungs­prä­si­den­tin Heid­run Piwer­netz ist dies Bestä­ti­gung der bis­he­ri­gen Arbeit und Auf­trag zugleich.

Alle drei­zehn Land­krei­se und kreis­frei­en Städ­te in Ober­fran­ken ver­mel­den nach der Pro­gno­se mehr Zuzug als Weg­zug. Basis der Pro­gno­se des Baye­ri­schen Lan­des­am­tes für Sta­tis­tik bis 2040 sind die Ein­woh­ner­zahl, aktu­el­le Trends und Erfah­rungs­wer­te zum Stich­tag 31.12.2020. Dem­nach wird die Ein­woh­ner­zahl Ober­fran­kens im Jahr 2040 bei 1.024.700 lie­gen, was einem mode­ra­ten Rück­gang von 3,5 Pro­zent entspricht.

Herr­mann teil­te mit, Bay­erns Bevöl­ke­rung wer­de in den kom­men­den 20 Jah­ren vor­aus­sicht­lich um rund 518.000 Men­schen oder fast vier Pro­zent auf rund 13,66 Mil­lio­nen Men­schen wach­sen. Auch Bay­erns Alters­struk­tur wer­de sich deut­lich ver­än­dern und das Durch­schnitts­al­ter der Bevöl­ke­rung im Frei­staat in den kom­men­den zwei Jahr­zehn­ten auf 45,5 Jah­re steigen.

Der Rück­gang in Ober­fran­ken ist aus­schließ­lich auf den soge­nann­ten Ster­be­über­schuss zurück­zu­füh­ren, der aktu­ell weder durch die Gebur­ten­zah­len noch durch die Wan­de­rungs­ge­win­ne kom­pen­siert wird. Regie­rungs­prä­si­den­tin Heid­run Piwer­netz, Vor­sit­zen­de von Ober­fran­ken Offen­siv e.V., sieht in der aktu­el­len Bevöl­ke­rungs­vor­aus­be­rech­nung für Ober­fran­ken Bestä­ti­gung der bis­he­ri­gen Arbeit und Auf­trag zugleich: „Die Pro­gno­sen zur Ent­wick­lung der Bevöl­ke­rungs­zah­len im Frei­staat Bay­ern durch das Lan­des­amt für Sta­tis­tik sind für uns in Ober­fran­ken wie ein Boos­ter für noch mehr Enga­ge­ment in allen Berei­chen. Wir sind seit vie­len Jah­ren sehr erfolg­reich dar­in, mit krea­ti­ven Ideen, hoher Sach­kennt­nis und einem aus­ge­zeich­ne­ten Netz­werk aus Wirt­schaft, Wis­sen­schaft, Poli­tik und Ver­wal­tung der­ar­ti­gen Pro­gno­sen einen posi­ti­ven Spin zu ver­lei­hen. Dadurch gewin­nen wir nicht nur Neu­bür­ge­rin­nen und Rück­keh­rer, son­dern ver­mit­teln unse­rer Jugend auch ech­te Blei­be­per­spek­ti­ven. Das Land legt für Frau­en und Män­ner aus den Bal­lungs­räu­men an Attrak­ti­vi­tät deut­lich zu und Ober­fran­ken, jetzt schon Zuzugs­re­gi­on, wird dabei eine Gewin­ner­re­gi­on sein.“

Bezirks­tags­prä­si­dent Hen­ry Schramm, Foto: Stu­dio Tho­mas Köhler

Bezirks­tags­prä­si­dent Hen­ry Schramm, Vor­sit­zen­der von Ober­fran­ken Offen­siv, ergänzt: „Ober­fran­ken hat in der Ver­gan­gen­heit immer wie­der bewie­sen, dass Pro­gno­sen aktiv ange­nom­men wer­den. Von einst vor­aus­be­rech­ne­ten Ein­woh­ner­zah­len von unter einer Mil­li­on und hohen Bevöl­ke­rungs­rück­gän­gen ist unse­re lie­bens­wer­te Regi­on längst ent­fernt. Zudem wer­den die posi­ti­ven Effek­te der Dezen­tra­li­sie­rung von Uni­ver­si­tä­ten und Hoch­schu­len sowie Ver­la­ge­run­gen und sNeu­bau­ten von staat­li­chen Ein­rich­tun­gen in Ober­fran­ken erst noch voll zum Tra­gen kommen.“

Schul­start am Montag 

Prä­senz­un­ter­richt dank eng­ma­schi­gem Sicherheitsnetz

Am kom­men­den Mon­tag star­ten die Schu­len in Bay­ern mit noch­mals erwei­ter­tem Sicher­heits­kon­zept und im Prä­senz­un­ter­richt ins Jahr 2022. Kul­tus- und Gesund­heits­mi­nis­ter emp­feh­len zusätz­li­ches frei­wil­li­ges Tes­ten noch vor dem ers­ten Schultag.

Das Schul­jahr 2021/​/​2022 steht unter der Maxi­me, dau­er­haf­ten Prä­senz­un­ter­richt für die Schü­le­rin­nen und Schü­ler in Bay­ern bei größt­mög­li­cher Sicher­heit und Plan­bar­keit sicher­zu­stel­len. Das ist dank des eng­ma­schi­gen Sicher­heits­net­zes in Bay­ern seit Beginn des Schul­jah­res gelun­gen, und auch das Jahr 2022 beginnt nach den Weih­nachts­fe­ri­en am 10. Janu­ar an den baye­ri­schen Schu­len in Präsenz.

„Unser Sicher­heits­kon­zept an den Schu­len hat sich bewährt. Da sich die Omi­kron-Vari­an­te zur­zeit stark aus­brei­tet, haben wir das Sicher­heits­netz noch­mal ver­stärkt. So gewähr­leis­ten wir best­mög­li­che Bil­dung und tra­gen zu mehr Sicher­heit in der Bevöl­ke­rung bei“, so Kul­tus­mi­nis­ter Micha­el Piazolo.

In Reak­ti­on auf die Aus­brei­tung der Omi­kron-Vari­an­te des Coro­na-Virus wer­den die Schutz­maß­nah­men an den Schu­len noch­mals erwei­tert: Ab dem 10. Janu­ar ist für Schü­le­rin­nen und Schü­ler grund­sätz­lich ein nega­ti­ver Test­nach­weis die Vor­aus­set­zung zur Teil­nah­me am Prä­senz­un­ter­richt, unab­hän­gig vom Impf- oder Gene­se­nen­sta­tus. Dafür ste­hen die bekann­ten Test­mög­lich­kei­ten zur Ver­fü­gung. Geimpf­te und gene­se­ne Lehr­kräf­te und sons­ti­ge an den Schu­len täti­ge Per­so­nen kön­nen auf die schu­li­schen Selbst­tests zum ergän­zen­den frei­wil­li­gen Ein­satz zurück­grei­fen. Im Übri­gen gel­ten die bereits bestehen­den, umfas­sen­den Sicher­heits­maß­nah­men unver­än­dert fort.

Auch Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek betont: „Die Sicher­heit der Schü­le­rin­nen und Schü­ler hat obers­te Prio­ri­tät. Der Kon­takt mit Freun­den und das schu­li­sche Umfeld sind auch für die see­li­sche Gesund­heit sehr wich­tig. Mit unse­rer Test­stra­te­gie ermög­li­chen wir auch in die­ser Pha­se der Pan­de­mie Prä­senz­un­ter­richt. Ich freue mich, dass auch die Imp­fun­gen bei Kin­dern und Jugend­li­chen gut vor­an­ge­hen. Denn klar ist: Der bes­te Schutz vor einer schwe­ren Erkran­kung ist und bleibt die Impfung!“

„Die regel­mä­ßi­gen schu­li­schen Tes­tun­gen leis­ten einen wich­ti­gen Bei­trag in der Pan­de­mie­be­kämp­fung. So kön­nen Infek­ti­ons­ket­ten unter­bro­chen und eine wei­te­re Ver­brei­tung des Virus ver­hin­dert wer­den“, erläu­tert Kul­tus­mi­nis­ter Micha­el Pia­zo­lo. „Nach den Aller­hei­li­gen­fe­ri­en bei­spiels­wei­se haben wir vie­le Infek­ti­ons­fäl­le aus dem pri­va­ten Umfeld in den Schu­len ent­deckt – seit­dem ist die Anzahl posi­ti­ver Test­ergeb­nis­se kon­ti­nu­ier­lich gesun­ken“, so Micha­el Pia­zo­lo weiter.

Klaus Holet­schek fügt hin­zu, dass auf­grund der neu­en Omi­kron-Vari­an­te davon aus­zu­ge­hen sei, dass die Infek­ti­ons­zah­len wie­der stei­gen wer­den. „Wir müs­sen alles dafür tun, dass Infek­tio­nen auf­ge­deckt wer­den. So schüt­zen wir nicht nur unser Gesund­heits­sys­tem, son­dern die gan­ze Gesellschaft.“

Des­halb appel­lie­ren bei­de Minis­ter drin­gend an alle Mit­glie­der der Schul­fa­mi­lie: „Bit­te machen Sie am Wochen­en­de vor dem Schul­be­ginn einen Selbst- oder Schnell­test. Wenn nach zwei Wochen ohne schu­li­sche Tests nur nach­weis­lich nega­tiv getes­te­te Per­so­nen sich auf den Weg in die Schu­len machen, wer­den ver­meid­ba­re Anste­ckun­gen redu­ziert und die Sicher­heit für alle erhöht! Vie­len Dank für Ihre Mit­hil­fe und ein gesun­des Jahr 2022 für Sie und Ihre Familie!“

Inno­va­ti­ve Demenz-Pro­jek­te gesucht

Demenz­preis 2022: Aus­schrei­bung gestartet

Die Trä­ger inno­va­ti­ver Demenz-Pro­jek­te kön­nen sich ab sofort für den Baye­ri­schen Demenz­preis 2022 bewer­ben. Dar­auf hat Bay­erns Gesund­heits- und Pfle­ge­mi­nis­ter Klaus Holet­schek am Mon­tag in Mün­chen hingewiesen.

„In Bay­ern gibt es vie­le inno­va­ti­ve Pro­jek­te, die die Lebens­be­din­gun­gen der Men­schen mit Demenz und ihrer Ange­hö­ri­gen ver­bes­sern sowie deren Teil­ha­be­mög­lich­kei­ten am gesell­schaft­li­chen Leben för­dern. Ab sofort kön­nen sich die Trä­ger die­ser Pro­jek­te wie­der für den Baye­ri­schen Demenz­preis bewer­ben“, beton­te der Gesundheitsminister.

Die Aus­schrei­bung für den Baye­ri­schen Demenz­preis 2022 läuft bis zum 27. März 2022. Die Bewer­bung ist aus­schließ­lich online und nur mit dem offi­zi­el­len PDF-Bewer­bungs­for­mu­lar an geschaeftsstelle-demenzpreis@lfp.bayern.de mög­lich. Alle Infor­ma­tio­nen zum Baye­ri­schen Demenz­preis sowie das Bewer­bungs­for­mu­lar fin­den Inter­es­sier­te unter https://www.demenzpreis.bayern.de.

„Zum Wett­be­werb auf­ge­for­dert sind Trä­ger von Pro­jek­ten, wie Kom­mu­nen, Schu­len, Ver­ei­ne oder Ver­bän­de, Orga­ni­sa­tio­nen und Ein­rich­tun­gen des Gesund­heits- und Sozi­al­we­sens und Kör­per­schaf­ten des öffent­li­chen Rechts und Unter­neh­men. Wich­tig ist: Die Pro­jek­te müs­sen in Bay­ern ent­wi­ckelt wor­den sein und zudem zum Zeit­punkt der Bewer­bung dort seit min­des­tens sechs Mona­ten erfolg­reich umge­setzt wer­den“, erläu­ter­te Klaus Holetschek.

Der Minis­ter unter­strich: „Die Pro­jek­te, die mit dem Baye­ri­schen Demenz­preis aus­ge­zeich­net wer­den, haben eine Vor­bild­funk­ti­on für ganz Bay­ern. Sie leis­ten einen bedeu­ten­den Bei­trag für unse­re Gesellschaft.“

Es wer­den drei Geld­prei­se in Höhe von 3.000 Euro (1. Preis), 2.000 Euro (2. Preis) und 1.000 Euro (3. Preis) ver­lie­hen. Dar­über hin­aus kön­nen bis zu drei wei­te­re her­aus­ra­gen­de Pro­jek­te mit einer Aner­ken­nung aus­ge­zeich­net werden.

„Men­schen mit Demenz müs­sen einen fes­ten Platz in der Mit­te der Gesell­schaft haben. Damit das funk­tio­niert, brau­chen Betrof­fe­ne und ihre Ange­hö­ri­gen ein Umfeld, das sie auf­fängt. Mein Ziel ist es, die Lebens­be­din­gun­gen der Men­schen mit Demenz und ihrer Ange­hö­ri­gen zu ver­bes­sern. Dabei sind wir als Gesell­schaft ins­ge­samt gefragt. Auf einer brei­ten Basis ent­wi­ckeln wir daher zusam­men mit unse­ren Part­ne­rin­nen und Part­nern im Rah­men des Baye­ri­schen Demenz­pakts die 2013 beschlos­se­ne Baye­ri­sche Demenz­stra­te­gie wei­ter“, ergänz­te Holetschek.

Die Preis­ver­lei­hung des Baye­ri­schen Demenz­prei­ses 2022 fin­det vor­aus­sicht­lich am 28. Okto­ber 2022 in Augs­burg statt.

Holet­schek mit posi­ti­ver Bilanz nach einem Jahr baye­ri­scher GMK-Vorsitz 

Sach­sen-Anhalt über­nimmt GMK-Vorsitz

Der baye­ri­sche Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek zog eine posi­ti­ve Bilanz des baye­ri­schen Vor­sit­zes der Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz (GMK) 2021. Nach Bay­ern über­nimmt für das Jahr 2022 nun Sach­sen-Anhalt den Vorsitz.

„Die GMK hat sich zu einem zen­tra­len Gre­mi­um der Pan­de­mie-Bekämp­fung in Deutsch­land ent­wi­ckelt“, sag­te Holet­schek am Sonn­tag als Resü­mee aus 2021, bevor Sach­sen-Anhalt den Vor­sitz über­nimmt. „Die Bera­tun­gen auf Län­der­ebe­ne sind ent­schei­dend, um im föde­ra­len Deutsch­land gemein­sam und mög­lichst ohne den berüch­tig­ten Fli­cken­tep­pich im Kampf gegen das Virus anzu­tre­ten. Klar ist aber auch gewor­den: Wir müs­sen uns noch bes­ser auf­stel­len, um für die Zukunft gewapp­net zu sein.“

Der Minis­ter beton­te: „Wir müs­sen Leh­ren aus der Pan­de­mie zie­hen! Die Lis­te der Pro­ble­me, die wir ange­hen müs­sen, ist lang: Wir müs­sen den öffent­li­chen Gesund­heits­dienst, die sta­tio­nä­re sowie ambu­lan­te Ver­sor­gung stär­ken und auch Ände­run­gen unse­res Gesund­heits­we­sens vor­an­trei­ben, etwa, indem wir das Fall­pau­scha­len­sys­tem der Kran­ken­häu­ser gründ­lich refor­mie­ren. Klar ist auch: Wir brau­chen für die Zukunft prag­ma­ti­sche­re Lösun­gen und weni­ger Büro­kra­tie. Dafür müs­sen wir auch die Digi­ta­li­sie­rung und Inno­va­ti­on im Gesund­heits­we­sen vor­an­trei­ben. Nach der Pan­de­mie kann es kein ‚Wei­ter so‘ geben!“

Die Minis­te­rin­nen und Minis­ter, Sena­to­rin­nen und Sena­to­ren für Gesund­heit der Län­der haben 2021 ers­te Schluss­fol­ge­run­gen aus der Bekämp­fung der Coro­na-Pan­de­mie als Zehn-Punk­te-Plan gezo­gen und unter ande­rem fol­gen­de Beschlüs­se gefasst:

- Die Kran­ken­häu­ser müs­sen per­so­nell und finan­zi­ell bes­ser auf­ge­stellt wer­den. Die GMK for­dert, die Finan­zie­rung der Kran­ken­häu­ser auf eine nach­hal­ti­ge und trag­fä­hi­ge Grund­la­ge zu stel­len. Dafür muss unter ande­rem das Fall­pau­scha­len­sys­tem refor­miert wer­den. Zudem sol­len vom Kran­ken­haus ergrif­fe­ne Maß­nah­men zur Ent­las­tung des Pfle­ge­per­so­nals bes­ser finan­ziert werden.

- Die Attrak­ti­vi­tät des Pfle­ge­be­rufs muss wei­ter gestei­gert wer­den, ins­be­son­de­re müs­sen die Arbeits­be­din­gun­gen in der Pfle­ge ver­bes­sert werden.

- Die GMK bekräf­tigt die Zie­le des Pak­tes für den Öffent­li­chen Gesund­heits­dienst. Der ÖGD muss nach­hal­tig auf­ge­stellt und für künf­ti­ge Her­aus­for­de­run­gen bes­ser gewapp­net sein.

- Die GMK for­dert zudem einen Büro­kra­tie­ab­bau im Gesundheitswesen.

- Die Digi­ta­li­sie­rung muss unbe­dingt vor­an­ge­trie­ben werden.


Holet­schek füg­te hin­zu: „Wich­tig ist, dass wir die­se Punk­te jetzt auch umset­zen! Für mich steht dabei die Pfle­ge an obers­ter Stel­le – in all ihren Facet­ten: von der pro­fes­sio­nel­len Pfle­ge in Kran­ken­häu­sern und der Lang­zeit­pfle­ge, in Ein­rich­tun­gen und im ambu­lan­ten Bereich bis hin zu pfle­gen­den Ange­hö­ri­gen. Wir alle sind uns einig, dass wir bei­spiels­wei­se die Pfle­ge- und Betreu­ungs­kräf­te in den Alten- und Pfle­ge­ein­rich­tun­gen eben­so wie in den Kran­ken­häu­sern bes­ser ent­loh­nen und die Rah­men­be­din­gun­gen für eine gute Pfle­ge ver­bes­sern müs­sen. Nur so las­sen sich aus­rei­chend Fach­kräf­te gewin­nen, um eine hoch­wer­ti­ge pfle­ge­ri­sche Ver­sor­gung auch in Zukunft zu gewährleisten.“

Die GMK ist die Fach­mi­nis­ter­kon­fe­renz der Gesund­heits­mi­nis­te­rin­nen und ‑minis­ter sowie ‑sena­to­rin­nen und ‑sena­to­ren der Län­der. Der Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter ist stän­di­ger Gast. Der Vor­sitz rotiert jähr­lich. Im Jahr 2021 hat sich die GMK 47 Mal in Tele­fon- oder Video­kon­fe­ren­zen zusam­men­ge­schal­tet und regu­lär zwei Mal getrof­fen: ein­mal als Hybrid­kon­fe­renz im Juni in Mün­chen und im Novem­ber in Lin­dau am Boden­see als Son­der-Kon­fe­renz in Prä­senz­form. In rund 75 Stun­den Bespre­chungs­zeit wur­den mehr als 282 Tages­ord­nungs­punk­te bera­ten und 94 Beschlüs­se gefasst. Holet­schek sag­te: „Ich freue mich, dass wir gera­de beim Imp­fen und Tes­ten gemein­sam Beschlüs­se gefasst haben, die ganz maß­geb­lich bei der Bekämp­fung der Pan­de­mie waren.“

Der Minis­ter ergänz­te: „Es ist uns gelun­gen, im letz­ten Jahr vie­le wich­ti­ge Beschlüs­se zu fas­sen, weil wir alle – trotz teils unter­schied­li­cher Lage­be­wer­tun­gen und auch unter­schied­li­cher poli­ti­scher Cou­leur – an einem Strang zie­hen. Der Aus­tausch mit den Län­der­kol­le­gin­nen und ‑kol­le­gen hat stets neue Per­spek­ti­ven gebracht. Hier zeigt der Föde­ra­lis­mus sei­ne wah­re Stär­ke. Wir haben dabei wich­ti­ge Wei­chen gestellt: Zu den weg­wei­sen­den Beschlüs­sen gehö­ren die Wei­ter­ent­wick­lung der Natio­na­len Impf­stra­te­gie, vom Umgang mit dem Impf­stoff von Astra­Ze­ne­ca oder John­son & John­son, über die Auf­he­bung der Impf­prio­ri­sie­rung bis hin zur Stra­te­gie der Auf­fri­schungs­imp­fun­gen oder den Umgang mit Impf­nach­wei­sen und Kin­der­imp­fun­gen. Wir haben uns über Test­stra­te­gien, Qua­ran­tä­ne­maß­nah­men und Post-COVID aus­ge­tauscht und Beschlüs­se gefasst.“

Holet­schek sag­te wei­ter: „Ich hal­te die GMK für eine trei­ben­de Kraft im Kampf gegen die Pan­de­mie und weit dar­über hin­aus. Ich dan­ke den ande­ren Minis­te­rin­nen und Minis­tern, Sena­to­rin­nen und Sena­to­ren für die gute Zusam­men­ar­beit. Mei­ner Nach­fol­ge­rin Petra Grimm-Ben­ne, Gesund­heits­mi­nis­te­rin von Sach­sen-Anhalt, wün­sche ich viel Erfolg für ihre Arbeit!“

1 2 3 4 5 8