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Bayern - Page 4

Holet­schek mit posi­ti­ver Bilanz nach einem Jahr baye­ri­scher GMK-Vorsitz 

Sach­sen-Anhalt über­nimmt GMK-Vorsitz

Der baye­ri­sche Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek zog eine posi­ti­ve Bilanz des baye­ri­schen Vor­sit­zes der Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz (GMK) 2021. Nach Bay­ern über­nimmt für das Jahr 2022 nun Sach­sen-Anhalt den Vorsitz.

„Die GMK hat sich zu einem zen­tra­len Gre­mi­um der Pan­de­mie-Bekämp­fung in Deutsch­land ent­wi­ckelt“, sag­te Holet­schek am Sonn­tag als Resü­mee aus 2021, bevor Sach­sen-Anhalt den Vor­sitz über­nimmt. „Die Bera­tun­gen auf Län­der­ebe­ne sind ent­schei­dend, um im föde­ra­len Deutsch­land gemein­sam und mög­lichst ohne den berüch­tig­ten Fli­cken­tep­pich im Kampf gegen das Virus anzu­tre­ten. Klar ist aber auch gewor­den: Wir müs­sen uns noch bes­ser auf­stel­len, um für die Zukunft gewapp­net zu sein.“

Der Minis­ter beton­te: „Wir müs­sen Leh­ren aus der Pan­de­mie zie­hen! Die Lis­te der Pro­ble­me, die wir ange­hen müs­sen, ist lang: Wir müs­sen den öffent­li­chen Gesund­heits­dienst, die sta­tio­nä­re sowie ambu­lan­te Ver­sor­gung stär­ken und auch Ände­run­gen unse­res Gesund­heits­we­sens vor­an­trei­ben, etwa, indem wir das Fall­pau­scha­len­sys­tem der Kran­ken­häu­ser gründ­lich refor­mie­ren. Klar ist auch: Wir brau­chen für die Zukunft prag­ma­ti­sche­re Lösun­gen und weni­ger Büro­kra­tie. Dafür müs­sen wir auch die Digi­ta­li­sie­rung und Inno­va­ti­on im Gesund­heits­we­sen vor­an­trei­ben. Nach der Pan­de­mie kann es kein ‚Wei­ter so‘ geben!“

Die Minis­te­rin­nen und Minis­ter, Sena­to­rin­nen und Sena­to­ren für Gesund­heit der Län­der haben 2021 ers­te Schluss­fol­ge­run­gen aus der Bekämp­fung der Coro­na-Pan­de­mie als Zehn-Punk­te-Plan gezo­gen und unter ande­rem fol­gen­de Beschlüs­se gefasst:

- Die Kran­ken­häu­ser müs­sen per­so­nell und finan­zi­ell bes­ser auf­ge­stellt wer­den. Die GMK for­dert, die Finan­zie­rung der Kran­ken­häu­ser auf eine nach­hal­ti­ge und trag­fä­hi­ge Grund­la­ge zu stel­len. Dafür muss unter ande­rem das Fall­pau­scha­len­sys­tem refor­miert wer­den. Zudem sol­len vom Kran­ken­haus ergrif­fe­ne Maß­nah­men zur Ent­las­tung des Pfle­ge­per­so­nals bes­ser finan­ziert werden.

- Die Attrak­ti­vi­tät des Pfle­ge­be­rufs muss wei­ter gestei­gert wer­den, ins­be­son­de­re müs­sen die Arbeits­be­din­gun­gen in der Pfle­ge ver­bes­sert werden.

- Die GMK bekräf­tigt die Zie­le des Pak­tes für den Öffent­li­chen Gesund­heits­dienst. Der ÖGD muss nach­hal­tig auf­ge­stellt und für künf­ti­ge Her­aus­for­de­run­gen bes­ser gewapp­net sein.

- Die GMK for­dert zudem einen Büro­kra­tie­ab­bau im Gesundheitswesen.

- Die Digi­ta­li­sie­rung muss unbe­dingt vor­an­ge­trie­ben werden.


Holet­schek füg­te hin­zu: „Wich­tig ist, dass wir die­se Punk­te jetzt auch umset­zen! Für mich steht dabei die Pfle­ge an obers­ter Stel­le – in all ihren Facet­ten: von der pro­fes­sio­nel­len Pfle­ge in Kran­ken­häu­sern und der Lang­zeit­pfle­ge, in Ein­rich­tun­gen und im ambu­lan­ten Bereich bis hin zu pfle­gen­den Ange­hö­ri­gen. Wir alle sind uns einig, dass wir bei­spiels­wei­se die Pfle­ge- und Betreu­ungs­kräf­te in den Alten- und Pfle­ge­ein­rich­tun­gen eben­so wie in den Kran­ken­häu­sern bes­ser ent­loh­nen und die Rah­men­be­din­gun­gen für eine gute Pfle­ge ver­bes­sern müs­sen. Nur so las­sen sich aus­rei­chend Fach­kräf­te gewin­nen, um eine hoch­wer­ti­ge pfle­ge­ri­sche Ver­sor­gung auch in Zukunft zu gewährleisten.“

Die GMK ist die Fach­mi­nis­ter­kon­fe­renz der Gesund­heits­mi­nis­te­rin­nen und ‑minis­ter sowie ‑sena­to­rin­nen und ‑sena­to­ren der Län­der. Der Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter ist stän­di­ger Gast. Der Vor­sitz rotiert jähr­lich. Im Jahr 2021 hat sich die GMK 47 Mal in Tele­fon- oder Video­kon­fe­ren­zen zusam­men­ge­schal­tet und regu­lär zwei Mal getrof­fen: ein­mal als Hybrid­kon­fe­renz im Juni in Mün­chen und im Novem­ber in Lin­dau am Boden­see als Son­der-Kon­fe­renz in Prä­senz­form. In rund 75 Stun­den Bespre­chungs­zeit wur­den mehr als 282 Tages­ord­nungs­punk­te bera­ten und 94 Beschlüs­se gefasst. Holet­schek sag­te: „Ich freue mich, dass wir gera­de beim Imp­fen und Tes­ten gemein­sam Beschlüs­se gefasst haben, die ganz maß­geb­lich bei der Bekämp­fung der Pan­de­mie waren.“

Der Minis­ter ergänz­te: „Es ist uns gelun­gen, im letz­ten Jahr vie­le wich­ti­ge Beschlüs­se zu fas­sen, weil wir alle – trotz teils unter­schied­li­cher Lage­be­wer­tun­gen und auch unter­schied­li­cher poli­ti­scher Cou­leur – an einem Strang zie­hen. Der Aus­tausch mit den Län­der­kol­le­gin­nen und ‑kol­le­gen hat stets neue Per­spek­ti­ven gebracht. Hier zeigt der Föde­ra­lis­mus sei­ne wah­re Stär­ke. Wir haben dabei wich­ti­ge Wei­chen gestellt: Zu den weg­wei­sen­den Beschlüs­sen gehö­ren die Wei­ter­ent­wick­lung der Natio­na­len Impf­stra­te­gie, vom Umgang mit dem Impf­stoff von Astra­Ze­ne­ca oder John­son & John­son, über die Auf­he­bung der Impf­prio­ri­sie­rung bis hin zur Stra­te­gie der Auf­fri­schungs­imp­fun­gen oder den Umgang mit Impf­nach­wei­sen und Kin­der­imp­fun­gen. Wir haben uns über Test­stra­te­gien, Qua­ran­tä­ne­maß­nah­men und Post-COVID aus­ge­tauscht und Beschlüs­se gefasst.“

Holet­schek sag­te wei­ter: „Ich hal­te die GMK für eine trei­ben­de Kraft im Kampf gegen die Pan­de­mie und weit dar­über hin­aus. Ich dan­ke den ande­ren Minis­te­rin­nen und Minis­tern, Sena­to­rin­nen und Sena­to­ren für die gute Zusam­men­ar­beit. Mei­ner Nach­fol­ge­rin Petra Grimm-Ben­ne, Gesund­heits­mi­nis­te­rin von Sach­sen-Anhalt, wün­sche ich viel Erfolg für ihre Arbeit!“

Ver­bot von Ansammlungen 

Was gilt an Sil­ves­ter und Neujahr?

Der gemein­sa­me Kri­sen­stab von Stadt und Land­kreis Bam­berg befass­te sich ges­tern ins­be­son­de­re mit den neu­en Rege­lun­gen der 15. Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung. Spe­zi­el­le Rege­lun­gen gel­ten dabei für Sil­ves­ter und Neujahr.

So sind zwi­schen dem 31. Dezem­ber 2021, 15 Uhr, und dem 1. Janu­ar 2022, 9 Uhr, Ansamm­lun­gen von mehr als zehn Per­so­nen auf öffent­li­chen publi­kums­träch­ti­gen Plät­zen und in ihrem wei­te­ren Umfeld unter­sagt. Sobald mehr als zehn Per­so­nen zusam­men­kom­men, muss sich die Grup­pe laut Coro­na-Ver­ord­nung „unver­züg­lich zer­streu­en“. Die Kom­mu­nen legen die an Sil­ves­ter und Neu­jahr betrof­fe­nen Plät­ze fest. In der Stadt Bam­berg umfasst das Ansamm­lungs­ver­bot Tei­le der Innen­stadt sowie die ehe­ma­li­ge Klos­ter­an­la­ge Micha­els­berg und den ERBA-Park.

Gene­rell ver­bo­ten ist bun­des­weit der Ver­kauf von Pyro­tech­nik vor Sil­ves­ter. Vom Zün­den von bei­spiels­wei­se noch gela­ger­tem Sil­ves­ter­feu­er­werk wird drin­gend abge­ra­ten, auch vor dem Hin­ter­grund der hohen Ver­let­zungs­ge­fahr und der bereits enor­men Belas­tung des Gesund­heits­sys­tems. Daher wer­den alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger gebe­ten, in die­sem Jahr auf das Abbren­nen von Sil­ves­ter­feu­er­werk ganz zu verzichten.

Ein kom­plet­tes Ver­bot für das Abbren­nen von Feu­er­werks­kör­pern gilt in der Stadt Bam­berg im Hin­blick auf das Vor­han­den­sein beson­ders brand­emp­find­li­cher Gebäu­de und Anla­gen in Tei­len der Alt­stadt, auf der Alten­burg sowie der ehe­ma­li­gen Klos­ter­an­la­ge Micha­els­berg. Das Ver­bot gilt auch auf pri­va­ten Grund­stü­cken inner­halb der Verbotszonen.

Pri­va­te Zusam­men­künf­te von Geimpf­ten und Gene­se­nen sind ab 28. Dezem­ber nur noch mit maxi­mal 10 Per­so­nen erlaubt. Kin­der bis zur Voll­endung des 14. Lebens­jah­res sind hier­von aus­ge­nom­men. Sobald eine unge­impf­te Per­son an einer Zusam­men­kunft teil­nimmt, gel­ten die Kon­takt­be­schrän­kun­gen für Unge­impf­te: Das Tref­fen ist dann also auf den eige­nen Haus­halt und höchs­tens zwei Per­so­nen eines wei­te­ren Haus­hal­tes beschränkt. Kin­der unter 14 Jah­ren zäh­len nicht dazu. Für pri­va­te Ver­an­stal­tun­gen außer­halb pri­va­ter Räum­lich­kei­ten, zum Bei­spiel in ange­mie­te­ten Räum­lich­kei­ten, oder im Frei­en gel­ten die Ober­gren­ze von 10 Per­so­nen bezie­hungs­wei­se die Kon­takt­be­schrän­kun­gen für Unge­impf­te ebenfalls.

Um in der Gas­tro­no­mie Sil­ves­ter fei­ern zu kön­nen, ist die ange­ord­ne­te Sperr­stun­de in der Gas­tro­no­mie (22 Uhr bis 5 Uhr) für die Sil­ves­ter­nacht ein­ma­lig auf­ge­ho­ben. Für die Gas­tro­no­mie, auch unter frei­em Him­mel, gilt die 2G-Regel: Zutritt haben also aus­schließ­lich Geimpf­te und Gene­se­ne sowie Kin­der unter 14 Jah­ren. In den Gast­räu­men ist Tan­zen unter­sagt, Musik ist ledig­lich als Hin­ter­grund­mu­sik erlaubt. Clubs und Dis­ko­the­ken blei­ben kom­plett geschlos­sen, Tanz­ver­an­stal­tun­gen sind ver­bo­ten. Eben­so ist wei­ter­hin das Fei­ern auf öffent­li­che Plät­zen und Anla­gen untersagt.


Besuchs­re­ge­lun­gen in den Kli­ni­ken der Region

Nach­dem wegen der ver­schärf­ten Coro­na-Situa­ti­on ein Besuchs­ver­bot im Kli­ni­kum Bam­berg, der Jura­kli­nik Scheß­litz und der Stei­ger­wald­kli­nik Bur­ge­brach rele­vant wur­de, gel­ten über den Jah­res­wech­sel bis ein­schließ­lich 2. Janu­ar 2022 geson­der­te Besuchsregelungen.

So kön­nen Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten unter Ein­hal­tung der 2G plus-Rege­lung im Kli­ni­kum Bam­berg der­zeit bis ein­schließ­lich 2. Janu­ar besucht wer­den, wäh­rend für die Land­kreis­kli­ni­ken ab Sil­ves­ter bis ein­schließ­lich 2. Janu­ar die glei­chen Besuchs­re­ge­lun­gen wie an den Weih­nachts­fei­er­ta­gen gelten.

Die jewei­li­gen Zutritts­re­ge­lun­gen sind auf den ent­spre­chen­den Inter­net­sei­ten der Sozi­al­stif­tung bezie­hungs­wei­se der Gemein­nüt­zi­gen Kran­ken­haus­ge­sell­schaft des Land­krei­ses Bam­berg zu finden.

„Unse­re obers­te Prio­ri­tät ist es, die Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten sowie unse­re Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter best­mög­lich zu schüt­zen“, beto­nen die Pan­de­mie­be­auf­trag­ten der Kli­ni­ken und bit­ten um Ver­ständ­nis für die getrof­fe­nen Maßnahmen.

Stär­kung medi­zi­ni­scher Ver­sor­gung auf dem Land

Posi­ti­ve Ein-Jah­res-Bilanz zur Landarztprämie

Die vor rund einem Jahr, am 1. Janu­ar 2021, gestar­te­te Land­arzt­prä­mie des Baye­ri­schen Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums stößt auf gro­ßes Inter­es­se. Dar­auf hat Bay­erns Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek heu­te hingewiesen.

„Die baye­ri­sche Land­arzt­prä­mie als Wei­ter­ent­wick­lung der baye­ri­schen Nie­der­las­sungs­för­de­rung ist ein ech­tes Erfolgs­mo­dell. Im Jahr 2021 sind damit bay­ern­weit 143 Nie­der­las­sun­gen und Fili­al­bil­dun­gen geför­dert wor­den. Dabei han­del­te es sich um 79 Haus­ärz­tin­nen und Haus­ärz­te sowie 64 Fach­ärz­tin­nen und Fach­ärz­te – dar­un­ter Frau­en­arzt­pra­xen, Kin­der­arzt­pra­xen, Psy­cho­the­ra­peu­tin­nen und ‑the­ra­peu­ten, Uro­lo­gin­nen und Uro­lo­gen, Ner­ven­arzt­pra­xen“, beton­te der Minis­ter in München.

Holet­schek ergänz­te: „Das Ziel unse­rer Land­arzt­prä­mie ist klar: Wir wol­len die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung auf dem Land wei­ter stär­ken. Denn wir brau­chen auch künf­tig eine medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung auf höchs­tem Niveau – und das flä­chen­de­ckend in ganz Bay­ern. Vor allem im länd­li­chen Raum zeich­net sich für die Zukunft aber eine mög­li­che Unter­ver­sor­gung ab. In klei­ne­ren Gemein­den auf dem Land wird es immer schwe­rer, Nach­fol­ger für frei­wer­den­de Pra­xen zu fin­den. Klar ist daher: Wenn wir hier nicht vor­aus­schau­end han­deln, ste­hen wir im länd­li­chen Raum künf­tig vor einer gro­ßen Herausforderung.“

Unter­stützt wird mit der Prä­mie die Nie­der­las­sung von Haus- und Fach­ärz­tin­nen und ‑ärz­ten der all­ge­mei­nen fach­ärzt­li­chen Ver­sor­gung sowie Kin­der- und Jugend­psych­ia­te­rin­nen und ‑psych­ia­tern. Haus- sowie Fach­ärz­tin­nen und ‑ärz­te der all­ge­mei­nen fach­ärzt­li­chen Ver­sor­gung wer­den mit einer Prä­mie von bis zu 60.000 Euro unter­stützt, Psy­cho­the­ra­peu­tin­nen und ‑the­ra­peu­ten mit einer Prä­mie von bis zu 20.000 Euro. Vor­aus­set­zung ist dabei zum einen, dass sich die Medi­zi­ne­rin­nen und Medi­zi­ner in Gemein­den mit nicht mehr als 20.000 Ein­woh­ne­rin­nen und Ein­woh­nern nie­der­las­sen; zum ande­ren dür­fen die­se Gemein­den nicht über­ver­sorgt sein. Bei Kin­der- und Jugend­psych­ia­te­rin­nen und ‑psych­ia­tern liegt die Gren­ze bei 40.000 Ein­woh­ne­rin­nen und Ein­woh­nern. Auch bei der Grün­dung von Medi­zi­ni­schen Ver­sor­gungs­zen­tren kann die Land­arzt­prä­mie ein­ma­lig bean­tragt werden.

„Um die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung auf dem Land zu ver­bes­sern, set­zen wir auf meh­re­re Säu­len: Die Land­arzt­prä­mie, das Sti­pen­di­en­pro­gramm für Medi­zin­stu­die­ren­de, das Pro­gramm ‚Bes­te Land­par­tie All­ge­mein­me­di­zin (BeLA)‘ und die Land­arzt­quo­te. Wir schaf­fen zudem rund 350 neue Medi­zin­stu­di­en­plät­ze. Bay­ern hat damit bun­des­weit eine Vor­rei­ter­rol­le über­nom­men“, unter­strich Holet­schek. „Nach Ablauf des ers­ten Stu­di­en­jah­res kön­nen wir auch bei der Land­arzt­quo­te eine sehr posi­ti­ve Bilanz zie­hen. Nur eine Stu­den­tin der Land­arzt­quo­te Bay­ern hat ihr Stu­di­um bis­lang abge­bro­chen. Alle ande­ren 217 Stu­den­tin­nen und Stu­den­ten absol­vie­ren das Medi­zin­stu­di­um mit gro­ßer Begeis­te­rung und mit Erfolg.“

Holet­schek beton­te, dass ins­ge­samt für die Stär­kung der ärzt­li­chen Ver­sor­gung im länd­li­chen Raum Bay­erns bis­her mehr als 60 Mil­lio­nen Euro zur Ver­fü­gung gestellt wur­den – davon allei­ne 9,9 Mil­lio­nen Euro im Jahr 2021. „Das ist gut inves­tier­tes Geld.”

Her­aus­for­dern­des Impf­jahr 2021 

Bay­ern hat sei­nen Bei­trag geleistet

Die Bun­des­re­gie­rung hat­te sich das Ziel gesetzt, dass ab Mit­te Novem­ber bis Jah­res­en­de wei­te­re 30 Mil­lio­nen Coro­na-Imp­fun­gen ver­ab­reicht wür­den. Die­se Mar­ke wur­de bereits über­schrit­ten. Der Frei­staat Bay­ern hat­te sei­nen Bei­trag bereits vor den Fei­er­ta­gen geleistet.

Seit dem 18. Novem­ber bis zum Hei­lig­abend sind in Bay­ern ins­ge­samt 4.896.882 Mil­lio­nen Imp­fun­gen ver­ab­reicht wor­den. Dar­auf hat Bay­erns Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek am 2. Weih­nachts­fei­er­tag hin­ge­wie­sen. „Wir in Bay­ern haben unse­ren Bei­trag zu dem bun­des­wei­ten Ziel der 30 Mil­lio­nen Imp­fun­gen zwi­schen 18. Novem­ber und Ende des Jah­res schon geleis­tet. Bereits am 23.12, also noch vor Weih­nach­ten, hat­ten wir unser an der Bevöl­ke­rung gemes­se­nes Soll von rund 4,7 Mil­lio­nen Imp­fun­gen mit rund 4,9 Mil­lio­nen Imp­fun­gen in die­sem Zeit­raum mehr als erfüllt. Doch dar­auf ruhen wir uns nicht aus. Die Imp­fun­gen gehen mit hohem Tem­po wei­ter – auch an den Weih­nachts­fei­er­ta­gen wur­de geimpft.“

Der Minis­ter sag­te wei­ter: „Inzwi­schen sind wir in Bay­ern bei 71,4 Pro­zent Erst­imp­fun­gen, 69,4 Pro­zent Zweit­imp­fun­gen und 34,5 Pro­zent Boos­ter­imp­fun­gen (Stand 24.12.), und das inner­halb eines Jah­res. Denn genau heu­te vor einem Jahr, am 26. Dezem­ber 2020, tra­fen die ers­ten Coro­na-Impf­stof­fe im Frei­staat ein. Seit­dem sind schon mehr als 22,5 Mil­lio­nen Imp­fun­gen ver­ab­reicht wor­den, davon rund 9,4 Mil­lio­nen Erst­imp­fun­gen, rund 9,1 Mil­lio­nen Zweit­imp­fun­gen und rund 4,5 Mil­lio­nen Auffrischimpfungen.“

Holet­schek beton­te: „Am 2. Weih­nachts­fei­er­tag 2020 erhielt Bay­ern die ers­ten 9.750 Impf­do­sen, die für eini­ge Tage für den gan­zen Frei­staat rei­chen muss­ten – sehr wenig Impf­stoff im Ver­gleich zu heu­te. Die damals in Win­des­ei­le hoch­ge­zo­ge­nen Impf­zen­tren und mobi­len Teams haben einen her­vor­ra­gen­den Job gemacht und den Impf­stoff so schnell wie mög­lich ver­impft – und tun dies auch heu­te noch, ein Jahr spä­ter. Zusam­men mit den Ärz­tin­nen und Ärz­ten haben wir eine sehr robus­te Impf­in­fra­struk­tur in Bay­ern, die wir auch im Som­mer nicht abge­baut haben.“

Holet­schek ergänz­te, es sei im Rück­blick ein Impf­jahr mit vie­len Her­aus­for­de­run­gen gewe­sen. „Über vie­le Mona­te war der Impf­stoff knapp und wir muss­ten prio­ri­sie­ren, um die­je­ni­gen zuerst zu imp­fen, die am stärks­ten gefähr­det sind, wenn sie sich infi­zie­ren. Für vie­le Men­schen war die Prio­ri­sie­rung ein sehr emo­tio­na­les The­ma. Ich habe vie­le Zuschrif­ten bekom­men, die mir zeig­ten, wie sehr sich die Men­schen Imp­fun­gen für sich und ihre Ange­hö­ri­gen wünsch­ten. Die baye­ri­sche Här­te­fall-Kom­mis­si­on hat daher für Gerech­tig­keit gesorgt für die­je­ni­gen, die sonst durch das Prio­ri­sie­rungs­ras­ter gefal­len wären.“

Der Minis­ter beton­te, dass gera­de die vul­ner­ablen Grup­pen rasch erreicht wor­den sei­en! Und auch, dass das medi­zi­ni­sche oder pfle­ge­ri­sche Per­so­nal schnell geimpft wer­den konn­te, sei wich­tig gewe­sen. Die baye­ri­sche Impf­kam­pa­gne habe dann im wei­te­ren Ver­lauf, als end­lich reich­lich Impf­stoff vor­han­den und die Prio­ri­sie­rung auf­ge­ho­ben war, vie­le Men­schen vom Imp­fen überzeugt.

„Im Som­mer sank dann recht plötz­lich die Nach­fra­ge nach Imp­fun­gen und wir muss­ten mit einem geschick­ten Sys­tem der Umver­tei­lun­gen oder Spen­den Impf­stoff vor dem Ver­fall ret­ten. Sicher haben der Som­mer und die damals so nied­ri­gen Inzi­den­zen eini­ge dazu ver­lei­tet, das Imp­fen selbst nicht mehr als das wahr­zu­neh­men, was es ist: unser Aus­weg aus der Pan­de­mie“, so Holet­schek. „Hier muss­te viel Über­zeu­gungs­ar­beit geleis­tet wer­den. Vor allem die Ärz­tin­nen und Ärz­te sowie das Fach­per­so­nal in den Pra­xen, die sich seit Ostern flä­chen­de­ckend an der Impf­kam­pa­gne betei­li­gen, haben groß­ar­ti­ge Arbeit geleis­tet – und tun dies wei­ter­hin. Gera­de mit Blick auf die jetzt not­wen­di­gen Boos­ter-Imp­fun­gen – und mög­li­che wei­te­re Auf­fri­schun­gen in der Zukunft – sind sie eine wich­ti­ge Stüt­ze unse­rer Impfkampagne. “


Boos­tern ist das Gebot der Stunde

Holet­schek ergänz­te: „Gera­de, wenn ich auf die Pro­gno­sen zur besorg­nis­er­re­gen­den SARS-CoV-2-Virus­va­ri­an­te Omi­kron bli­cke, appel­lie­re ich noch ein­mal an alle, die in Fra­ge kom­men: Las­sen Sie sich boos­tern, es ist das Gebot der Stun­de! Exper­ten sind sich einig, dass eine Auf­fri­schungs­imp­fung sehr gut schützt. Wir müs­sen alles dafür tun, dass sich die düs­te­ren Pro­gno­sen zur Aus­brei­tung nicht bewahr­hei­ten – jeder kann sei­nen Teil dazu bei­tra­gen. Daher bit­te ich alle, die noch zögern: Geben Sie sich einen Ruck!“

Holet­schek sag­te: „Nun ist auch die Imp­fung von Kin­dern im Alter von fünf bis elf Jah­ren mög­lich. Der weit über­wie­gen­de Teil der Bay­ern kann nun geimpft wer­den und ich kann jeden, der sich heu­te für sich oder sein Kind für eine Imp­fung ent­schei­det, nur dar­in bestär­ken! Jede Imp­fung zählt!“

Kraft­an­stren­gung auch in die­sem Win­ter nötig

Holet­schek dankt allen Corona-Helfern

Bay­erns Gesund­heits- und Pfle­ge­mi­nis­ter Klaus Holet­schek hat am Hei­lig­abend allen Hel­fe­rin­nen und Hel­fern für ihren andau­ern­den Ein­satz im Kampf gegen die Coro­na-Pan­de­mie in die­sem Jahr gedankt.

„Die Pan­de­mie stellt unse­re Gesell­schaft wei­ter vor enor­me Her­aus­for­de­run­gen. All jenen, die sich nun seit vie­len Mona­ten täg­lich die­ser schwie­ri­gen Situa­ti­on stel­len, möch­te ich von tie­fem Her­zen dan­ken. Ihr Ein­satz und ihr per­sön­li­ches Enga­ge­ment kön­nen nicht hoch genug geschätzt wer­den!“, sag­te Holet­schek am Frei­tag in München.

Der Minis­ter füg­te hin­zu: „Die Beschäf­tig­ten in den Kran­ken­häu­sern, in den Pfle­ge­ein­rich­tun­gen, im Öffent­li­chen Gesund­heits­dienst, in den Impf- und Test­zen­tren, in den Pra­xen, in Apo­the­ken, in Labo­ren, bei den Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen und vie­le wei­te­re Men­schen, die im Gesund­heits­we­sen tätig sind, waren und sind das Rück­grat der Pan­de­mie­be­kämp­fung. Jeden Tag aufs Neue sind die­se Men­schen für ande­re da. Sie sor­gen zum Bei­spiel dafür, dass alle Coro­na-Pati­en­tin­nen und ‑Pati­en­ten die best­mög­li­che Behand­lung erhal­ten, sie sor­gen für die Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­ner von Pfle­ge­hei­men. Sie gewähr­leis­ten den Betrieb unse­rer Test- und Impf­zen­tren und der Labo­re und sie sind der Garant dafür, dass die Impf­kam­pa­gne wei­ter so gut läuft. Sie tun dies unter schwie­ri­gen Umstän­den, teils rund um die Uhr und auch am Wochen­en­de. Das ist ein andau­ern­der Kraft­akt. Des­halb haben wir die Ver­pflich­tung, die­se Men­schen zu unter­stüt­zen. Dafür set­ze ich mich wei­ter ein.“

„Mehr als 10 Mil­lio­nen Imp­fun­gen haben die nie­der­ge­las­se­nen Ärz­tin­nen und Ärz­te, ihre medi­zi­ni­schen Fach­an­ge­stell­ten und Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter in den Pra­xen in Bay­ern ver­ab­reicht. Auch für die­se beein­dru­cken­de Leis­tung im Kampf gegen die Pan­de­mie dan­ke ich sehr!“, so Holet­schek weiter.

Einen beson­de­ren Dank rich­te­te er aber auch an alle Mit­bür­ge­rin­nen und Mit­bür­gern, „die uns im Kampf gegen die Pan­de­mie unter­stüt­zen. Jeder und jede von ihnen hat eine ent­beh­rungs­rei­che Zeit hin­ter sich und eben­falls Enor­mes geleis­tet: Fami­li­en haben Schul­schlie­ßun­gen und Home-Office geschul­tert, vie­le haben auf den Besuch bei Ver­wand­ten und Freun­den ver­zich­tet oder auf gelieb­te Frei­zeit­ak­ti­vi­tä­ten, auf viel Unbe­schwert­heit und Spon­ta­ni­tät. Sie haben sich soli­da­risch gezeigt, in gro­ßer Zahl imp­fen las­sen und so einen ent­schei­den­den Bei­trag geleis­tet im Kampf gegen die Pandemie.“

Holet­schek ergänz­te: „Die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger haben dies getan, um uns alle, und ganz beson­ders die Ver­letz­lichs­ten unter uns, zu schüt­zen, und sie tun dies wei­ter. Für all das ein herz­li­ches ‚Vergelt’s Gott!‘ Lei­der ist es damit aber noch nicht getan, die Pan­de­mie hat uns noch immer fest im Griff. Und mit der Omi­kron-Vari­an­te ste­hen wir erneut vor enor­men Her­aus­for­de­run­gen und Belas­tun­gen. Ich bit­te alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger daher wei­ter­hin um ihr Ver­ständ­nis für die not­wen­di­gen Maß­nah­men und ihre Unter­stüt­zung. In die­sem Win­ter brau­chen wir erneut eine gro­ße gesamt­ge­sell­schaft­li­che Kraftanstrengung!“

Bay­ern plan­te För­de­rung der Akademisierung 

Sti­pen­di­en­pro­gramm für Pflegestudium

Bay­erns Gesund­heits- und Pfle­ge­mi­nis­ter Klaus Holet­schek setzt sich für dafür ein, ein Sti­pen­di­en­pro­gramm für das Pfle­ge­stu­di­um zu eta­blie­ren. Er ver­wies heu­te dar­auf, dass der vom Minis­ter­rat am 23. Novem­ber beschlos­se­ne Gesetz­ent­wurf für den Haus­halt 2022 ent­spre­chen­de Mit­tel zur För­de­rung der Aka­de­mi­sie­rung der Pfle­ge­aus­bil­dung vorsieht.

„Wir haben lei­der einen erheb­li­chen Rück­gang an Pfle­ge­stu­die­ren­den“, beton­te der Minis­ter. „Wie­der­holt hat Bay­ern den Bund auf das Pro­blem der feh­len­den Finan­zie­rung der Pra­xis­pha­sen des pri­mär­qua­li­fi­zie­ren­den Pfle­ge­stu­di­en­gangs auf­merk­sam gemacht – aber nichts ist pas­siert. Des­halb han­delt Bay­ern jetzt und will mit einem Sti­pen­di­en­pro­gramm in Vor­leis­tung gehen.“ Der Regie­rungs­ent­wurf liegt nun dem Baye­ri­schen Land­tag zur Beschluss­fas­sung vor.

Holet­schek füg­te hin­zu: „Ich bin zuver­sicht­lich, dass der Baye­ri­sche Land­tag mei­nen Vor­schlag eines baye­ri­schen Sti­pen­di­en­pro­gramms für das Pfle­ge­stu­di­um auf­greift und die Mit­tel zur Ver­fü­gung stellt. Das wäre ein wich­ti­ges und not­wen­di­ges Signal für die­sen Stu­di­en­gang und die Pfle­ge insgesamt.“

Im Gegen­satz zur beruf­li­chen und dua­len Pfle­ge­aus­bil­dung ist die Finan­zie­rung des pri­mär­qua­li­fi­zie­ren­den Stu­di­en­gangs nicht aus dem neu geschaf­fe­nen Pfle­ge­aus­bil­dungs­fonds mög­lich. Eine Aus­bil­dungs­ver­gü­tung der pri­mär­qua­li­fi­zie­rend Stu­die­ren­den ist nicht vor­ge­se­hen, obwohl die­se nahe­zu die glei­che Stun­den­zahl in der prak­ti­schen Aus­bil­dung ver­brin­gen wie Aus­zu­bil­den­de in der beruf­li­chen Qualifizierung.

Um Stu­di­en­in­ter­es­sier­te für das Pfle­ge­stu­di­um zu gewin­nen, ist daher beab­sich­tigt, ein baye­ri­sches För­der­pro­gramm auf­zu­le­gen. Mit Hil­fe von Sti­pen­di­en soll der Anreiz ver­grö­ßert wer­den, ein pri­mär­qua­li­fi­zie­ren­des Hoch­schul­stu­di­um zu beginnen.

Holet­schek beton­te: „Auch wenn Bay­ern bereit ist, in Vor­leis­tung zu gehen, muss der Bund end­lich tätig wer­den! Denn klar ist: Der pri­mär­qua­li­fi­zie­ren­de Stu­di­en­gang Pfle­ge muss deutsch­land­weit auf attrak­ti­ve Bei­ne gestellt werden.“

Aner­ken­nung der Leis­tun­gen in der Pandemie

Coro­na-Son­der­bo­nus gefordert

Bay­erns Gesund­heits- und Pfle­ge­mi­nis­ter Klaus Holet­schek hat den Bund erneut auf­ge­for­dert, allen Medi­zi­ni­schen Fach­an­ge­stell­ten (MFA) einen Coro­na-Son­der­bo­nus zu zahlen.

Der baye­ri­sche Gesund­heits­mi­nis­ter beton­te am Mitt­woch anläss­lich eines vir­tu­el­len Gesprächs mit dem Ver­band der medi­zi­ni­schen Fach­be­ru­fe e.V. in Mün­chen, die Medi­zi­ni­schen Fach­an­ge­stell­ten leis­te­ten im Kampf gegen die Coro­na-Pan­de­mie eine unver­zicht­ba­re Arbeit, die lei­der zu wenig Wert­schät­zung erfah­re. „Gemein­sam mit den Ärz­tin­nen und Ärz­ten bil­den sie seit Beginn der Pan­de­mie ein wich­ti­ges Boll­werk vor den Kli­ni­ken. Dabei sind die Arzt­hel­fe­rin­nen und Arzt­hel­fer in der Coro­na-Pan­de­mie einer enor­men Arbeits­be­las­tung aus­ge­setzt. Die­se Leis­tung muss nun auch end­lich finan­zi­ell aner­kennt wer­den. Des­halb for­dert Bay­ern den Bund auf, die­ser Berufs­grup­pe einen Coro­na-Son­der­bo­nus zu zahlen.“

Holet­schek beton­te, der Ein­satz er Medi­zi­ni­schen Fach­an­ge­stell­ten hel­fe maß­geb­lich mit, unser Gesund­heits­we­sen vor einer Über­las­tung zu bewah­ren. „Sie ver­sor­gen nicht nur COVID-19-Pati­en­tin­nen und ‑Pati­en­ten ambu­lant, son­dern tes­ten auch Per­so­nen mit Sym­pto­men. Dar­über hin­aus sind sie in die Impf­kam­pa­gne ein­ge­bun­den, die seit Dezem­ber 2020 läuft.“

Der Minis­ter unter­strich: „Der Blick auf die kom­men­den Wochen und Mona­te zeigt: Wir brau­chen deutsch­land­weit noch Mil­lio­nen Imp­fun­gen, um die Men­schen bes­ser zu schüt­zen und die Pan­de­mie end­lich hin­ter uns zu las­sen. Die Arzt­hel­fe­rin­nen und Arzt­hel­fer wer­den also wei­ter stark gefragt sein. Des­halb braucht es jetzt ein Zei­chen der Aner­ken­nung die­ser her­aus­ra­gen­den Leis­tung! Eine Bonus­zah­lung, ana­log zu der der Beschäf­tig­ten in Kli­ni­ken und Pfle­ge­ein­rich­tun­gen im ver­gan­ge­nen Jahr, hal­te ich für ange­mes­sen. Dafür soll­te der Bund zeit­nah die Vor­aus­set­zun­gen schaffen.“

Beson­de­re Bera­tung durch Ärzte

Kin­der­imp­fun­gen vor Weih­nach­ten möglich

Bay­erns Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek hat den bevor­ste­hen­den Start der Kin­der­imp­fun­gen für Kin­der im Alter von 5 bis 11 Jah­ren in Bay­ern begrüßt. Man wol­le für vie­le Kin­der die ers­te Imp­fung noch vor den Weih­nachts­fe­ri­en ermöglichen.

„Ab dem 13. Dezem­ber soll der Impf­stoff an Deutsch­land aus­ge­lie­fert wer­den. Nach Aus­lie­fe­rung des Impf­stoffs an die Impf­zen­tren und die Arzt­pra­xen kön­nen die Kin­der­imp­fun­gen star­ten. Wir haben die Impf­zen­tren gebe­ten, frü­hest­mög­lich mit den Imp­fun­gen zu begin­nen, mög­lichst schon ab dem 15. Dezem­ber, und Son­der­impf­ak­tio­nen bezie­hungs­wei­se Son­der­impf­ter­mi­ne so schnell wie mög­lich anzu­bie­ten. Klar ist: Wir wol­len für vie­le Kin­der die ers­te Imp­fung noch vor den Weih­nachts­fe­ri­en ermög­li­chen“, sag­te der Gesund­heits­mi­nis­ter heu­te in München.

Holet­schek ergänz­te: „Wir haben die Impf­zen­tren auf­ge­for­dert, geson­der­te Impf­an­ge­bo­te für Kin­der von 5 bis 11 Jah­ren und deren Fami­li­en zu initi­ie­ren und auch geson­der­te Impf­stra­ßen ein­zu­rich­ten. Wie die­se kon­kret aus­se­hen, hängt von den Gege­ben­hei­ten vor Ort ab. Die einen bie­ten Rei­hen­imp­fun­gen an mit Zeit­slots, zum Bei­spiel im Rah­men von Fami­li­en­impf­ta­gen/-nach­mit­ta­gen, an denen nur die­se Alters­grup­pe geimpft wird. Die ande­ren rich­ten eine eige­ne Impf­li­nie ein – je nach­dem, wie viel Platz oder Per­so­nal vor­han­den ist. Wie­der ande­re koope­rie­ren mit Kin­der­ärz­ten, um den beson­de­ren Bera­tungs­be­darf best­mög­lich abzu­de­cken. Die Impf­zen­tren wur­den über­dies gebe­ten, Impf­stel­len kind­ge­recht auszugestalten.“

Inter­es­sier­te Eltern soll­ten tele­fo­nisch einen Ter­min für ihre Kin­der im jewei­li­gen Impf­zen­trum aus­ma­chen. Eini­ge Impf­zen­tren bie­ten hier­für auch eine digi­ta­le Anmel­dung an – Eltern wer­den gebe­ten, sich auch auf den Web­sei­ten des Land­rats­amts bzw. der Stadt oder des Impf­zen­trums zu infor­mie­ren. Die Mög­lich­keit zur Ter­min­ver­ein­ba­rung über die Platt­form Bay­IM­CO wird eben­falls vorbereitet.

Der Minis­ter erläu­ter­te: „Die Impf­zen­tren und Ärz­te konn­ten schon vor eini­gen Tagen Impf­stoff bestel­len. Allein von den Impf­zen­tren wur­den rund 24.000 Vials des Kin­der­impf­stoffs bestellt. Das ent­spricht rund zehn Mal so vie­len Impf­do­sen und ermög­licht also rund 240.000 Imp­fun­gen. Dazu kom­men noch die Impf­do­sen für die Ärz­te, die selbst bestel­len konnten.“

Holet­schek beton­te: „Neben den Impf­zen­tren sind die Kinder‑, Jugend- und Haus­ärz­te die zen­tra­len Akteu­re bei den Kin­der­imp­fun­gen. So sieht die ange­kün­dig­te STI­KO-Emp­feh­lung vor, dass nach ent­spre­chen­der ärzt­li­cher Auf­klä­rung auch all die­je­ni­gen Kin­der gegen COVID-19 geimpft wer­den kön­nen, die nicht an beson­de­ren Vor­er­kran­kun­gen lei­den oder kei­nen Kon­takt zu vul­ner­ablen Per­so­nen haben. Daher ist für vie­le Fami­li­en der Kin­der- oder Haus­arzt eine wich­ti­ge Anlauf­stel­le. Ich dan­ke den Ärz­tin­nen und Ärz­ten, die mit Unter­stüt­zung ihrer Pra­xis­teams die Impf­kam­pa­gne maß­geb­lich beglei­ten und den Eltern und Kin­dern mit ihrer Exper­ti­se bera­tend zur Sei­te stehen.“

Der Minis­ter füg­te hin­zu: „Klar ist: Zwar erlei­den Kin­der nur sel­ten schwe­re Ver­läu­fe, aber auch sie kön­nen von Post-COVID betrof­fen sein und die Infek­tio­nen wei­ter­tra­gen. Je mehr Men­schen sich imp­fen las­sen kön­nen, des­to mehr Sicher­heit bekom­men wir. Ich bin zuver­sicht­lich, dass etli­che Eltern ihre Kin­der mit der Schutz­imp­fung vor einer COVID-19-Erkran­kung schüt­zen möch­ten und schon vor Weih­nach­ten mit der Impf­se­rie begin­nen können.“

Schul­ter­schluss von Bund und Ländern

Gesund­heits­mi­nis­ter begrüßt Impfpflicht

Bay­erns Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek hat das von Bun­des­tag und Bun­des­rat beschlos­se­ne Maß­nah­men­pa­ket im Kampf gegen die Coro­na­pan­de­mie begrüßt. Wich­tig sei, dass Bund und Län­dern ein Schul­ter­schluss gelun­gen sei.

„Die berufs­be­zo­ge­ne Impf­plicht für Beschäf­tig­te von Kli­ni­ken, Pfle­ge­hei­men, Arzt­pra­xen, Ret­tungs­diens­ten und Geburts­häu­sern kann nun kom­men. Damit kön­nen wir die vul­nerabels­ten Grup­pen unse­rer Gesell­schaft noch bes­ser schüt­zen. Es ist wich­tig, dass Bund und Län­dern hier der Schul­ter­schluss gelun­gen ist“, so der Gesund­heits­mi­nis­ter ges­tern in München.

Holet­schek beton­te: „Dies kann aller­dings nur ein ers­ter Schritt sein. Wir müs­sen nun auch bei der all­ge­mei­nen Impf­pflicht schnell vor­an­kom­men. Das ist einer­seits ent­schei­dend, damit wir die Pan­de­mie end­lich hin­ter uns las­sen kön­nen. Es ist aber nicht zuletzt auch eine Fra­ge der Gerech­tig­keit gegen­über den Beschäf­tig­ten im Gesund­heits­we­sen und in der Pfle­ge, die mit ihrer Arbeit täg­lich aller­höchs­ten Ein­satz für unse­re Gesell­schaft brin­gen und in den ver­gan­ge­nen 20 Mona­ten die Haupt­last der Pan­de­mie getra­gen haben!“

Der Minis­ter füg­te mit Blick auf die wei­te­ren Ent­schei­dun­gen hin­zu: „Wich­tig ist ins­be­son­de­re: Die Län­der haben nun wei­ter­hin den drin­gend benö­tig­ten Spiel­raum bei der Pan­de­mie­be­kämp­fung. Die aktu­ell in Bay­ern bereits getrof­fe­nen, strik­ten Maß­nah­men zei­gen an vie­len Stel­len ers­te Erfol­ge. Umso wich­ti­ger ist, dass uns hier­für eine kla­re gesetz­li­che Grund­la­ge erhal­ten bleibt, um die­se Erfol­ge nicht zu gefährden.“

Das Geset­zes­pa­ket sieht unter ande­rem vor, dass Beschäf­tig­te von Kli­ni­ken, Pfle­ge­hei­men, Arzt­pra­xen, Ret­tungs­diens­ten und Geburts­häu­sern bis zum 15. März 2022 einen Coro­na-Impf- oder Gene­se­nen­nach­weis oder ein ärzt­li­ches Attest, dass sie nicht geimpft wer­den kön­nen, vor­le­gen müs­sen. Auch sieht der Hand­lungs­ka­ta­log vor, Sport­ver­an­stal­tun­gen mit grö­ße­rem Publi­kum, Ver­samm­lun­gen sowie Mes­sen und Kon­gres­se bei dro­hen­der Über­las­tung des Gesund­heits­sys­tems zu unter­sa­gen und gas­tro­no­mi­sche Ein­rich­tun­gen, Frei­zeit- oder Kul­tur­ein­rich­tun­gen zu schlie­ßen. Schutz­maß­nah­men, die vor dem 25. Novem­ber erlas­sen wur­den, kön­nen nun bis zum 19. März 2022 in Kraft bleiben.

Hier­zu sag­te Holet­schek: „Die neue Rege­lung bringt die Län­der in eine kom­pli­zier­te Lage: Erlaubt die Situa­ti­on die Auf­he­bung von Maß­nah­men, die vor dem 25.11.2021 beschlos­sen wor­den sind, muss dies nach dem Grund­satz der Ver­hält­nis­mä­ßig­keit auch gesche­hen. Ver­schärft sich die Lage aber wie­der, kön­nen die­se Maß­nah­men gege­be­nen­falls nicht erneut beschlos­sen wer­den, auch wenn sie nötig wären. Das ist paradox!“

Bay­ern ver­schärft Corona-Schutzmaßnahmen 

Ab heu­te 2G-Rege­lung im Einzelhandel

Ab dem heu­ti­gen Mitt­woch gilt im Frei­staat die 2G-Rege­lung im Ein­zel­han­del. Der Zugang ist damit nur noch für Geimpf­te und Gene­se­ne mög­lich. Dar­auf hat das Baye­ri­sche Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um am Mor­gen in Mün­chen hin­ge­wie­sen. Das Baye­ri­sche Kabi­nett hat­te den ent­spre­chen­den Beschluss am ver­gan­ge­nen Frei­tag gefasst.

Gene­rell aus­ge­nom­men von der 2G-Rege­lung sind Geschäf­te des täg­li­chen Bedarfs. Dazu zäh­len unter ande­rem der Lebens­mit­tel­han­del ein­schließ­lich Direkt­ver­mark­tung, Geträn­ke­märk­te, Reform­häu­ser, Baby­fach­märk­te, Apo­the­ken, Sani­täts­häu­ser, Dro­ge­rie­märk­te, Opti­ker, Hör­akus­ti­ker, Tank­stel­len, Stel­len des Zei­tungs­ver­kaufs, Filia­len des Brief- und Ver­sand­han­dels, Buch­hand­lun­gen, Blu­men­fach­ge­schäf­te, Tier­be­darfs­märk­te, Fut­ter­mit­tel­märk­te, Bau- und Gar­ten­märk­te, der Weih­nachts­baum­ver­kauf sowie der Groß­han­del. Eben­falls aus­ge­nom­men sind Dienst­leis­tungs- und Handwerksbetriebe.

Für Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die sich aus medi­zi­ni­schen Grün­den nicht imp­fen las­sen kön­nen und das ins­be­son­de­re durch Vor­la­ge eines schrift­li­chen ärzt­li­chen Zeug­nis­ses im Ori­gi­nal, das den voll­stän­di­gen Namen und das Geburts­da­tum ent­hält, nach­wei­sen kön­nen, bleibt der Zugang bei Vor­la­ge eines Test­nach­wei­ses wei­ter­hin mög­lich. Auch Kin­der unter 12 Jah­ren und drei Mona­ten erhal­ten nach wie vor Zugang zu den Geschäften.

Geschäf­te, die neben Arti­keln des täg­li­chen Bedarfs auch wei­te­re Waren wie bei­spiels­wei­se Klei­dung anbie­ten, kön­nen nur dann ohne 2G-Erfor­der­nis öff­nen, wenn die nicht zum täg­li­chen Bedarf gehö­ren­den Pro­duk­te inner­halb des Waren­sor­ti­ments des jewei­li­gen Geschäf­tes eine ganz unter­ge­ord­ne­te Bedeu­tung haben. Andern­falls ist ent­we­der ein Ver­zicht auf den Ver­trieb der nicht zum täg­li­chen Bedarf gehö­ren­den Pro­duk­te, eine gene­rel­le Öff­nung unter 2G-Bedin­gun­gen oder eine räum­li­che Tren­nung zwi­schen dem Geschäfts­be­reich mit Waren des täg­li­chen Bedarfs und dem Geschäfts­be­reich mit sons­ti­gen Waren erfor­der­lich. Dabei muss zugleich sicher­ge­stellt sein, dass den räum­lich getrenn­ten Geschäfts­be­reich mit Waren, die nicht zum täg­li­chen Bedarf gehö­ren, nur Kun­din­nen und Kun­den betre­ten kön­nen, die nach­weis­lich die 2G-Vor­aus­set­zun­gen erfüllen.

Zudem bleibt es im Han­del über­all bei der FFP2-Mas­ken­pflicht und dem Abstands­ge­bot. So müs­sen die Betrei­ber sicher­stel­len, dass grund­sätz­lich ein Min­dest­ab­stand von 1,5 Metern zwi­schen den Kun­din­nen und Kun­den ein­ge­hal­ten wer­den kann. Daher gilt: Nicht mehr als eine Kun­din bezie­hungs­wei­se ein Kun­de pro 10 Qua­drat­me­ter Ver­kaufs­flä­che. In Hot­spots, also in Land­krei­sen und kreis­frei­en Städ­ten mit einer Inzi­denz über 1.000, bleibt es bei einer Kun­din bezie­hungs­wei­se einem Kun­den pro 20 Qua­drat­me­ter Verkaufsfläche.

Für Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter des Han­dels gilt wei­ter­hin die 3G-Rege­lung. Sie müs­sen also ent­we­der geimpft, gene­sen oder nega­tiv getes­tet sein. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur 2G-Rege­lung im Ein­zel­han­del sind auf der Sei­te des Baye­ri­schen Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums zu finden.

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