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Bayern - Page 4

Bay­ern plan­te För­de­rung der Akademisierung 

Sti­pen­di­en­pro­gramm für Pflegestudium

Bay­erns Gesund­heits- und Pfle­ge­mi­nis­ter Klaus Holet­schek setzt sich für dafür ein, ein Sti­pen­di­en­pro­gramm für das Pfle­ge­stu­di­um zu eta­blie­ren. Er ver­wies heu­te dar­auf, dass der vom Minis­ter­rat am 23. Novem­ber beschlos­se­ne Gesetz­ent­wurf für den Haus­halt 2022 ent­spre­chen­de Mit­tel zur För­de­rung der Aka­de­mi­sie­rung der Pfle­ge­aus­bil­dung vorsieht.

„Wir haben lei­der einen erheb­li­chen Rück­gang an Pfle­ge­stu­die­ren­den“, beton­te der Minis­ter. „Wie­der­holt hat Bay­ern den Bund auf das Pro­blem der feh­len­den Finan­zie­rung der Pra­xis­pha­sen des pri­mär­qua­li­fi­zie­ren­den Pfle­ge­stu­di­en­gangs auf­merk­sam gemacht – aber nichts ist pas­siert. Des­halb han­delt Bay­ern jetzt und will mit einem Sti­pen­di­en­pro­gramm in Vor­leis­tung gehen.“ Der Regie­rungs­ent­wurf liegt nun dem Baye­ri­schen Land­tag zur Beschluss­fas­sung vor.

Holet­schek füg­te hin­zu: „Ich bin zuver­sicht­lich, dass der Baye­ri­sche Land­tag mei­nen Vor­schlag eines baye­ri­schen Sti­pen­di­en­pro­gramms für das Pfle­ge­stu­di­um auf­greift und die Mit­tel zur Ver­fü­gung stellt. Das wäre ein wich­ti­ges und not­wen­di­ges Signal für die­sen Stu­di­en­gang und die Pfle­ge insgesamt.“

Im Gegen­satz zur beruf­li­chen und dua­len Pfle­ge­aus­bil­dung ist die Finan­zie­rung des pri­mär­qua­li­fi­zie­ren­den Stu­di­en­gangs nicht aus dem neu geschaf­fe­nen Pfle­ge­aus­bil­dungs­fonds mög­lich. Eine Aus­bil­dungs­ver­gü­tung der pri­mär­qua­li­fi­zie­rend Stu­die­ren­den ist nicht vor­ge­se­hen, obwohl die­se nahe­zu die glei­che Stun­den­zahl in der prak­ti­schen Aus­bil­dung ver­brin­gen wie Aus­zu­bil­den­de in der beruf­li­chen Qualifizierung.

Um Stu­di­en­in­ter­es­sier­te für das Pfle­ge­stu­di­um zu gewin­nen, ist daher beab­sich­tigt, ein baye­ri­sches För­der­pro­gramm auf­zu­le­gen. Mit Hil­fe von Sti­pen­di­en soll der Anreiz ver­grö­ßert wer­den, ein pri­mär­qua­li­fi­zie­ren­des Hoch­schul­stu­di­um zu beginnen.

Holet­schek beton­te: „Auch wenn Bay­ern bereit ist, in Vor­leis­tung zu gehen, muss der Bund end­lich tätig wer­den! Denn klar ist: Der pri­mär­qua­li­fi­zie­ren­de Stu­di­en­gang Pfle­ge muss deutsch­land­weit auf attrak­ti­ve Bei­ne gestellt werden.“

Aner­ken­nung der Leis­tun­gen in der Pandemie

Coro­na-Son­der­bo­nus gefordert

Bay­erns Gesund­heits- und Pfle­ge­mi­nis­ter Klaus Holet­schek hat den Bund erneut auf­ge­for­dert, allen Medi­zi­ni­schen Fach­an­ge­stell­ten (MFA) einen Coro­na-Son­der­bo­nus zu zahlen.

Der baye­ri­sche Gesund­heits­mi­nis­ter beton­te am Mitt­woch anläss­lich eines vir­tu­el­len Gesprächs mit dem Ver­band der medi­zi­ni­schen Fach­be­ru­fe e.V. in Mün­chen, die Medi­zi­ni­schen Fach­an­ge­stell­ten leis­te­ten im Kampf gegen die Coro­na-Pan­de­mie eine unver­zicht­ba­re Arbeit, die lei­der zu wenig Wert­schät­zung erfah­re. „Gemein­sam mit den Ärz­tin­nen und Ärz­ten bil­den sie seit Beginn der Pan­de­mie ein wich­ti­ges Boll­werk vor den Kli­ni­ken. Dabei sind die Arzt­hel­fe­rin­nen und Arzt­hel­fer in der Coro­na-Pan­de­mie einer enor­men Arbeits­be­las­tung aus­ge­setzt. Die­se Leis­tung muss nun auch end­lich finan­zi­ell aner­kennt wer­den. Des­halb for­dert Bay­ern den Bund auf, die­ser Berufs­grup­pe einen Coro­na-Son­der­bo­nus zu zahlen.“

Holet­schek beton­te, der Ein­satz er Medi­zi­ni­schen Fach­an­ge­stell­ten hel­fe maß­geb­lich mit, unser Gesund­heits­we­sen vor einer Über­las­tung zu bewah­ren. „Sie ver­sor­gen nicht nur COVID-19-Pati­en­tin­nen und ‑Pati­en­ten ambu­lant, son­dern tes­ten auch Per­so­nen mit Sym­pto­men. Dar­über hin­aus sind sie in die Impf­kam­pa­gne ein­ge­bun­den, die seit Dezem­ber 2020 läuft.“

Der Minis­ter unter­strich: „Der Blick auf die kom­men­den Wochen und Mona­te zeigt: Wir brau­chen deutsch­land­weit noch Mil­lio­nen Imp­fun­gen, um die Men­schen bes­ser zu schüt­zen und die Pan­de­mie end­lich hin­ter uns zu las­sen. Die Arzt­hel­fe­rin­nen und Arzt­hel­fer wer­den also wei­ter stark gefragt sein. Des­halb braucht es jetzt ein Zei­chen der Aner­ken­nung die­ser her­aus­ra­gen­den Leis­tung! Eine Bonus­zah­lung, ana­log zu der der Beschäf­tig­ten in Kli­ni­ken und Pfle­ge­ein­rich­tun­gen im ver­gan­ge­nen Jahr, hal­te ich für ange­mes­sen. Dafür soll­te der Bund zeit­nah die Vor­aus­set­zun­gen schaffen.“

Beson­de­re Bera­tung durch Ärzte

Kin­der­imp­fun­gen vor Weih­nach­ten möglich

Bay­erns Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek hat den bevor­ste­hen­den Start der Kin­der­imp­fun­gen für Kin­der im Alter von 5 bis 11 Jah­ren in Bay­ern begrüßt. Man wol­le für vie­le Kin­der die ers­te Imp­fung noch vor den Weih­nachts­fe­ri­en ermöglichen.

„Ab dem 13. Dezem­ber soll der Impf­stoff an Deutsch­land aus­ge­lie­fert wer­den. Nach Aus­lie­fe­rung des Impf­stoffs an die Impf­zen­tren und die Arzt­pra­xen kön­nen die Kin­der­imp­fun­gen star­ten. Wir haben die Impf­zen­tren gebe­ten, frü­hest­mög­lich mit den Imp­fun­gen zu begin­nen, mög­lichst schon ab dem 15. Dezem­ber, und Son­der­impf­ak­tio­nen bezie­hungs­wei­se Son­der­impf­ter­mi­ne so schnell wie mög­lich anzu­bie­ten. Klar ist: Wir wol­len für vie­le Kin­der die ers­te Imp­fung noch vor den Weih­nachts­fe­ri­en ermög­li­chen“, sag­te der Gesund­heits­mi­nis­ter heu­te in München.

Holet­schek ergänz­te: „Wir haben die Impf­zen­tren auf­ge­for­dert, geson­der­te Impf­an­ge­bo­te für Kin­der von 5 bis 11 Jah­ren und deren Fami­li­en zu initi­ie­ren und auch geson­der­te Impf­stra­ßen ein­zu­rich­ten. Wie die­se kon­kret aus­se­hen, hängt von den Gege­ben­hei­ten vor Ort ab. Die einen bie­ten Rei­hen­imp­fun­gen an mit Zeit­slots, zum Bei­spiel im Rah­men von Fami­li­en­impf­ta­gen/-nach­mit­ta­gen, an denen nur die­se Alters­grup­pe geimpft wird. Die ande­ren rich­ten eine eige­ne Impf­li­nie ein – je nach­dem, wie viel Platz oder Per­so­nal vor­han­den ist. Wie­der ande­re koope­rie­ren mit Kin­der­ärz­ten, um den beson­de­ren Bera­tungs­be­darf best­mög­lich abzu­de­cken. Die Impf­zen­tren wur­den über­dies gebe­ten, Impf­stel­len kind­ge­recht auszugestalten.“

Inter­es­sier­te Eltern soll­ten tele­fo­nisch einen Ter­min für ihre Kin­der im jewei­li­gen Impf­zen­trum aus­ma­chen. Eini­ge Impf­zen­tren bie­ten hier­für auch eine digi­ta­le Anmel­dung an – Eltern wer­den gebe­ten, sich auch auf den Web­sei­ten des Land­rats­amts bzw. der Stadt oder des Impf­zen­trums zu infor­mie­ren. Die Mög­lich­keit zur Ter­min­ver­ein­ba­rung über die Platt­form Bay­IM­CO wird eben­falls vorbereitet.

Der Minis­ter erläu­ter­te: „Die Impf­zen­tren und Ärz­te konn­ten schon vor eini­gen Tagen Impf­stoff bestel­len. Allein von den Impf­zen­tren wur­den rund 24.000 Vials des Kin­der­impf­stoffs bestellt. Das ent­spricht rund zehn Mal so vie­len Impf­do­sen und ermög­licht also rund 240.000 Imp­fun­gen. Dazu kom­men noch die Impf­do­sen für die Ärz­te, die selbst bestel­len konnten.“

Holet­schek beton­te: „Neben den Impf­zen­tren sind die Kinder‑, Jugend- und Haus­ärz­te die zen­tra­len Akteu­re bei den Kin­der­imp­fun­gen. So sieht die ange­kün­dig­te STI­KO-Emp­feh­lung vor, dass nach ent­spre­chen­der ärzt­li­cher Auf­klä­rung auch all die­je­ni­gen Kin­der gegen COVID-19 geimpft wer­den kön­nen, die nicht an beson­de­ren Vor­er­kran­kun­gen lei­den oder kei­nen Kon­takt zu vul­ner­ablen Per­so­nen haben. Daher ist für vie­le Fami­li­en der Kin­der- oder Haus­arzt eine wich­ti­ge Anlauf­stel­le. Ich dan­ke den Ärz­tin­nen und Ärz­ten, die mit Unter­stüt­zung ihrer Pra­xis­teams die Impf­kam­pa­gne maß­geb­lich beglei­ten und den Eltern und Kin­dern mit ihrer Exper­ti­se bera­tend zur Sei­te stehen.“

Der Minis­ter füg­te hin­zu: „Klar ist: Zwar erlei­den Kin­der nur sel­ten schwe­re Ver­läu­fe, aber auch sie kön­nen von Post-COVID betrof­fen sein und die Infek­tio­nen wei­ter­tra­gen. Je mehr Men­schen sich imp­fen las­sen kön­nen, des­to mehr Sicher­heit bekom­men wir. Ich bin zuver­sicht­lich, dass etli­che Eltern ihre Kin­der mit der Schutz­imp­fung vor einer COVID-19-Erkran­kung schüt­zen möch­ten und schon vor Weih­nach­ten mit der Impf­se­rie begin­nen können.“

Schul­ter­schluss von Bund und Ländern

Gesund­heits­mi­nis­ter begrüßt Impfpflicht

Bay­erns Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek hat das von Bun­des­tag und Bun­des­rat beschlos­se­ne Maß­nah­men­pa­ket im Kampf gegen die Coro­na­pan­de­mie begrüßt. Wich­tig sei, dass Bund und Län­dern ein Schul­ter­schluss gelun­gen sei.

„Die berufs­be­zo­ge­ne Impf­plicht für Beschäf­tig­te von Kli­ni­ken, Pfle­ge­hei­men, Arzt­pra­xen, Ret­tungs­diens­ten und Geburts­häu­sern kann nun kom­men. Damit kön­nen wir die vul­nerabels­ten Grup­pen unse­rer Gesell­schaft noch bes­ser schüt­zen. Es ist wich­tig, dass Bund und Län­dern hier der Schul­ter­schluss gelun­gen ist“, so der Gesund­heits­mi­nis­ter ges­tern in München.

Holet­schek beton­te: „Dies kann aller­dings nur ein ers­ter Schritt sein. Wir müs­sen nun auch bei der all­ge­mei­nen Impf­pflicht schnell vor­an­kom­men. Das ist einer­seits ent­schei­dend, damit wir die Pan­de­mie end­lich hin­ter uns las­sen kön­nen. Es ist aber nicht zuletzt auch eine Fra­ge der Gerech­tig­keit gegen­über den Beschäf­tig­ten im Gesund­heits­we­sen und in der Pfle­ge, die mit ihrer Arbeit täg­lich aller­höchs­ten Ein­satz für unse­re Gesell­schaft brin­gen und in den ver­gan­ge­nen 20 Mona­ten die Haupt­last der Pan­de­mie getra­gen haben!“

Der Minis­ter füg­te mit Blick auf die wei­te­ren Ent­schei­dun­gen hin­zu: „Wich­tig ist ins­be­son­de­re: Die Län­der haben nun wei­ter­hin den drin­gend benö­tig­ten Spiel­raum bei der Pan­de­mie­be­kämp­fung. Die aktu­ell in Bay­ern bereits getrof­fe­nen, strik­ten Maß­nah­men zei­gen an vie­len Stel­len ers­te Erfol­ge. Umso wich­ti­ger ist, dass uns hier­für eine kla­re gesetz­li­che Grund­la­ge erhal­ten bleibt, um die­se Erfol­ge nicht zu gefährden.“

Das Geset­zes­pa­ket sieht unter ande­rem vor, dass Beschäf­tig­te von Kli­ni­ken, Pfle­ge­hei­men, Arzt­pra­xen, Ret­tungs­diens­ten und Geburts­häu­sern bis zum 15. März 2022 einen Coro­na-Impf- oder Gene­se­nen­nach­weis oder ein ärzt­li­ches Attest, dass sie nicht geimpft wer­den kön­nen, vor­le­gen müs­sen. Auch sieht der Hand­lungs­ka­ta­log vor, Sport­ver­an­stal­tun­gen mit grö­ße­rem Publi­kum, Ver­samm­lun­gen sowie Mes­sen und Kon­gres­se bei dro­hen­der Über­las­tung des Gesund­heits­sys­tems zu unter­sa­gen und gas­tro­no­mi­sche Ein­rich­tun­gen, Frei­zeit- oder Kul­tur­ein­rich­tun­gen zu schlie­ßen. Schutz­maß­nah­men, die vor dem 25. Novem­ber erlas­sen wur­den, kön­nen nun bis zum 19. März 2022 in Kraft bleiben.

Hier­zu sag­te Holet­schek: „Die neue Rege­lung bringt die Län­der in eine kom­pli­zier­te Lage: Erlaubt die Situa­ti­on die Auf­he­bung von Maß­nah­men, die vor dem 25.11.2021 beschlos­sen wor­den sind, muss dies nach dem Grund­satz der Ver­hält­nis­mä­ßig­keit auch gesche­hen. Ver­schärft sich die Lage aber wie­der, kön­nen die­se Maß­nah­men gege­be­nen­falls nicht erneut beschlos­sen wer­den, auch wenn sie nötig wären. Das ist paradox!“

Bay­ern ver­schärft Corona-Schutzmaßnahmen 

Ab heu­te 2G-Rege­lung im Einzelhandel

Ab dem heu­ti­gen Mitt­woch gilt im Frei­staat die 2G-Rege­lung im Ein­zel­han­del. Der Zugang ist damit nur noch für Geimpf­te und Gene­se­ne mög­lich. Dar­auf hat das Baye­ri­sche Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um am Mor­gen in Mün­chen hin­ge­wie­sen. Das Baye­ri­sche Kabi­nett hat­te den ent­spre­chen­den Beschluss am ver­gan­ge­nen Frei­tag gefasst.

Gene­rell aus­ge­nom­men von der 2G-Rege­lung sind Geschäf­te des täg­li­chen Bedarfs. Dazu zäh­len unter ande­rem der Lebens­mit­tel­han­del ein­schließ­lich Direkt­ver­mark­tung, Geträn­ke­märk­te, Reform­häu­ser, Baby­fach­märk­te, Apo­the­ken, Sani­täts­häu­ser, Dro­ge­rie­märk­te, Opti­ker, Hör­akus­ti­ker, Tank­stel­len, Stel­len des Zei­tungs­ver­kaufs, Filia­len des Brief- und Ver­sand­han­dels, Buch­hand­lun­gen, Blu­men­fach­ge­schäf­te, Tier­be­darfs­märk­te, Fut­ter­mit­tel­märk­te, Bau- und Gar­ten­märk­te, der Weih­nachts­baum­ver­kauf sowie der Groß­han­del. Eben­falls aus­ge­nom­men sind Dienst­leis­tungs- und Handwerksbetriebe.

Für Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die sich aus medi­zi­ni­schen Grün­den nicht imp­fen las­sen kön­nen und das ins­be­son­de­re durch Vor­la­ge eines schrift­li­chen ärzt­li­chen Zeug­nis­ses im Ori­gi­nal, das den voll­stän­di­gen Namen und das Geburts­da­tum ent­hält, nach­wei­sen kön­nen, bleibt der Zugang bei Vor­la­ge eines Test­nach­wei­ses wei­ter­hin mög­lich. Auch Kin­der unter 12 Jah­ren und drei Mona­ten erhal­ten nach wie vor Zugang zu den Geschäften.

Geschäf­te, die neben Arti­keln des täg­li­chen Bedarfs auch wei­te­re Waren wie bei­spiels­wei­se Klei­dung anbie­ten, kön­nen nur dann ohne 2G-Erfor­der­nis öff­nen, wenn die nicht zum täg­li­chen Bedarf gehö­ren­den Pro­duk­te inner­halb des Waren­sor­ti­ments des jewei­li­gen Geschäf­tes eine ganz unter­ge­ord­ne­te Bedeu­tung haben. Andern­falls ist ent­we­der ein Ver­zicht auf den Ver­trieb der nicht zum täg­li­chen Bedarf gehö­ren­den Pro­duk­te, eine gene­rel­le Öff­nung unter 2G-Bedin­gun­gen oder eine räum­li­che Tren­nung zwi­schen dem Geschäfts­be­reich mit Waren des täg­li­chen Bedarfs und dem Geschäfts­be­reich mit sons­ti­gen Waren erfor­der­lich. Dabei muss zugleich sicher­ge­stellt sein, dass den räum­lich getrenn­ten Geschäfts­be­reich mit Waren, die nicht zum täg­li­chen Bedarf gehö­ren, nur Kun­din­nen und Kun­den betre­ten kön­nen, die nach­weis­lich die 2G-Vor­aus­set­zun­gen erfüllen.

Zudem bleibt es im Han­del über­all bei der FFP2-Mas­ken­pflicht und dem Abstands­ge­bot. So müs­sen die Betrei­ber sicher­stel­len, dass grund­sätz­lich ein Min­dest­ab­stand von 1,5 Metern zwi­schen den Kun­din­nen und Kun­den ein­ge­hal­ten wer­den kann. Daher gilt: Nicht mehr als eine Kun­din bezie­hungs­wei­se ein Kun­de pro 10 Qua­drat­me­ter Ver­kaufs­flä­che. In Hot­spots, also in Land­krei­sen und kreis­frei­en Städ­ten mit einer Inzi­denz über 1.000, bleibt es bei einer Kun­din bezie­hungs­wei­se einem Kun­den pro 20 Qua­drat­me­ter Verkaufsfläche.

Für Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter des Han­dels gilt wei­ter­hin die 3G-Rege­lung. Sie müs­sen also ent­we­der geimpft, gene­sen oder nega­tiv getes­tet sein. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur 2G-Rege­lung im Ein­zel­han­del sind auf der Sei­te des Baye­ri­schen Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums zu finden.

Neu­er Bundesgesundheitsminister

Gesund­heits­mi­nis­ter ver­ab­schie­den Jens Spahn und begrü­ßen Prof. Karl Lau­ter­bach in der Gesundheitsministerkonferenz

Der Vor­sit­zen­de der Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz, der baye­ri­sche Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek, dank­te zum Abschied Jens Spahn für sei­ne Arbeit wäh­rend der letz­ten Jah­re und beton­te, er freue sich auf die Zusam­men­ar­beit mit dem neu­en Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Karl Lauterbach!

Die Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz (GMK) hat am Mon­tag in einer Video­schal­te den geschäfts­füh­ren­den Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn ver­ab­schie­det und den desi­gnier­ten Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Prof. Karl Lau­ter­bach begrüßt. Lau­ter­bach nahm erst­mals an der GMK-Schal­te teil.

Der GMK-Vor­sit­zen­de und baye­ri­sche Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek sag­te am Mon­tag­abend in Mün­chen: „Wir dan­ken Jens Spahn für die gute Zusam­men­ar­beit und das Enga­ge­ment in den teils sehr tur­bu­len­ten Pan­de­mie­jah­ren. Auch wenn wir uns nicht immer einig waren: Wir wis­sen, dass er sein Bes­tes getan hat, um die Gesund­heit der Bevöl­ke­rung zu schüt­zen und dabei vie­le Erfol­ge erreicht hat. Dafür gebührt ihm höchs­ter Respekt und Anerkennung.”

Holet­schek wei­ter: „Ich freue mich auf gute Zusam­men­ar­beit mit dem neu­en Gesund­heits­mi­nis­ter Karl Lau­ter­bach! Mit ihm steht ein erfah­re­ner Fach­mann an der Spit­ze des Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums, der stets im Team Vor­sicht und Umsicht war. Wir haben etli­che Her­aus­for­de­run­gen zu bewäl­ti­gen, auch über die Pan­de­mie hin­aus. Gera­de auch in der Pfle­ge muss sich etwas bewegen!“


Son­der­lie­fe­run­gen BioNTech geplant

Der GMK-Vor­sit­zen­de füg­te hin­zu: „Wir haben heu­te mit Karl Lau­ter­bach auch dar­über gespro­chen, ob die Test­pflicht bei 2G-plus für Geboos­ter­te ab Tag 15 nach der Auf­fri­schungs­imp­fung auf­ge­ho­ben wer­den kann. Aus sei­ner Sicht besteht ein her­vor­ra­gen­der Schutz nach zwei Wochen, sodass dies durch­aus eine ernst­haf­te Opti­on für alle Län­der sein kann. Auch Bay­ern prüft die­se Mög­lich­keit gerade.“

Holet­schek beton­te: „Wir müs­sen die Auf­fri­schungs­imp­fun­gen stark vor­an­trei­ben. Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Gesund­heit hat zuge­sagt, eine Son­der­lie­fe­rung BioNTech noch die­se Woche aus­zu­lie­fern. Das ist ein gutes Signal! Denn bei­spiels­wei­se für Unter-30-Jäh­ri­ge ist nur die­ser mRNA-Impf­stoff emp­foh­len. Klar ist aber eben­falls: Auch Moder­na ist ein her­vor­ra­gen­der Impfstoff.”

Holet­schek berich­te­te wei­ter: „Wir haben auch mit dem Vor­sit­zen­den der Stän­di­gen Impf­kom­mis­si­on (STIKO), Prof. Tho­mas Mer­tens, über die Kom­mu­ni­ka­ti­on in der Pan­de­mie und die Kin­der­imp­fun­gen gespro­chen. Wir brau­chen rasch eine Emp­feh­lung der STIKO für die Imp­fung der 5- bis 11-Jäh­ri­gen, um den Eltern und Ärz­tin­nen und Ärz­ten im Land Sicher­heit zu geben. Die EU hat ers­te Lie­fe­run­gen für den 13. Dezem­ber ange­kün­digt, daher begrü­ßen wir es, wenn eine Emp­feh­lung davor aus­ge­spro­chen wird. Die STIKO hat eine Emp­feh­lung noch in die­ser Woche in Aus­sicht gestellt.”

Auch Beschlüs­se wur­den heu­te gefasst. So wird das BMG gebe­ten, eine Rechts­än­de­rung vor­zu­be­rei­ten, mit der die Ver­pflich­tung zur Vor­la­ge eines digi­tal aus­les­ba­ren Impf­nach­wei­ses (QR-Code) im Rah­men von Zutritts­kon­trol­len zu Ver­an­stal­tun­gen, Ein­rich­tun­gen und Ange­bo­ten nach den Coro­na-Ver­ord­nun­gen der Län­der auf eine siche­re Rechts­grund­la­ge gestellt wird.

Holet­schek erklär­te: „Das gel­be Impf­büch­lein kann leicht gefälscht wer­den, daher set­zen schon jetzt eini­ge Län­der nur auf QR-Codes bei Zugangs­be­schrän­kun­gen. Ein sol­cher Code kann auch in aus­ge­druck­ter Form mit­ge­führt wer­den – wer kein Smart­phone besitzt, kann also trotz­dem zu Ver­an­stal­tun­gen oder Ein­rich­tun­gen zuge­las­sen wer­den, indem er den aus­ge­druck­ten QR-Code vor­zeigt. Der Bund muss die­ses Vor­ge­hen nun auf eine rechts­si­che­re Grund­la­ge stel­len. Über­dies soll der Bund eine wei­te­re Rechts­grund­la­ge schaf­fen, damit Anbie­ter, Ver­an­stal­ter und Wei­te­re dazu ver­pflich­tet wer­den kön­nen, bei der Kon­trol­le von Impf‑, Gene­se­nen- oder Test­nach­wei­sen auch ein amt­li­ches Aus­weis­pa­pier vor­ge­zeigt zu bekom­men. So sol­len Fäl­schun­gen wei­ter zurück­ge­drängt wer­den können.”

Die Minis­te­rin­nen und Minis­ter, Sena­to­rin­nen und Sena­to­ren für Gesund­heit der Län­der bit­ten über­dies das BMG dar­um, die Coro­na­vi­rus-Impf­ver­ord­nung dahin­ge­hend zu ändern, dass die Län­der auch über den 28. Febru­ar 2022 hin­aus Abrech­nun­gen für erstat­tungs­fä­hi­ge Kos­ten ein­rei­chen kön­nen. Holet­schek sag­te: „Vie­le Bun­des­län­der haben etli­che Impf­zen­tren, deren Kos­ten auch vom Bund erstat­tet wer­den. Wir gehen davon aus, dass eini­ge Abrech­nun­gen erst nach dem 28. Febru­ar erfol­gen kön­nen. Wir waren uns einig, dass star­re Aus­schluss­fris­ten die mit­ten in der Auf­frisch- und Impf­kam­pa­gne fal­len, nicht ziel­füh­rend sind – und bit­ten den Bund dar­um, die­se ent­we­der aus­zu­set­zen oder bis zum Som­mer zu ver­län­gern. Klar ist: Die Län­der dür­fen nicht auf den Kos­ten sit­zen­blei­ben! Bis­lang hat sich der Bund immer zur Kos­ten­über­nah­me bekannt, daher sind wir zuver­sicht­lich, dass der Bund auch hier die Län­der und die Impf­kam­pa­gne unterstützt.”

Einig waren sich die Minis­te­rin­nen und Minis­ter, Sena­to­rin­nen und Sena­to­ren auch in der Ver­ur­tei­lung des Fackel­auf­marschs vor dem Haus der säch­si­schen Gesund­heits­mi­nis­te­rin Petra Köp­ping am ver­gan­ge­nen Frei­tag. Der GMK-Vor­sit­zen­de kri­ti­sier­te: „Sol­che Ein­schüch­te­rungs­ver­su­che sind abso­lut inak­zep­ta­bel! Wir ver­ur­tei­len ein sol­ches Ver­hal­ten aufs Schärfs­te und sagen klar: Wir las­sen uns durch Droh­ge­bär­den von Wirr­köp­fen nicht beirren.”

Toto-Pokal-Wett­be­werb

Aub­stadt zieht das gro­ße Los und erwar­tet die Münch­ner Löwen

Die Löwen zu Gast beim Pokal­schreck im Grab­feld: Regio­nal­li­gist TSV Aub­stadt hat das gro­ße Los gezo­gen und bekommt es im Halb­fi­na­le des baye­ri­schen Toto-Pokal-Wett­be­werbs mit dem TSV 1860 Mün­chen aus der 3. Liga zu tun.

Im zwei­ten Vor­schluss­run­den-Match emp­fängt der FV Iller­tis­sen als aktu­el­ler Tabel­len­vier­ter der Regio­nal­li­ga Bay­ern den Sie­ger des noch aus­zu­tra­gen­den Vier­tel­fi­nal­spiels zwi­schen dem 1. FC Schwein­furt 05 (Regio­nal­li­ga Bay­ern) und dem FC Würz­bur­ger Kickers (3. Liga). Das hat die Aus­lo­sung des Baye­ri­schen Fuß­ball-Ver­ban­des (BFV) im Münch­ner „Haus des Fuß­balls“ am Diens­tag­abend erge­ben. Xaver Faul von LOTTO Bay­ern hat­te die Paa­run­gen unter der Auf­sicht von Ver­bands-Spiel­lei­ter Josef Jan­ker gezogen.

Wäh­rend das noch offe­ne unter­frän­ki­sche Schla­ger­spiel am 8. oder 9. März 2022 im Schwein­fur­ter Sachs-Sta­di­on nach­ge­holt wer­den soll, wer­den die Ter­mi­nie­run­gen der bei­den Semi­fi­nals in Abspra­che mit den betei­lig­ten Ver­ei­nen fest­ge­legt. Mög­li­cher Ter­min ist der in der 3. Liga spiel­freie Sams­tag am 26. März 2022. Soll­te es zu einer Par­tie ohne Betei­li­gung eines Dritt­li­gis­ten kom­men, könn­te am 19. oder 26. April 2022 gespielt wer­den. „Wir stim­men uns da wie gewohnt mit den Klubs ab“, sag­te Josef Jan­ker, der sich „auf attrak­ti­ve Par­tien“ freut: „Die Halb­fi­nal-Paa­run­gen kön­nen sich abso­lut sehen las­sen.“ Xaver Faul hät­te den Löwen „sehr ger­ne ein Heim­spiel gewünscht, aber für Aub­stadt als unter­klas­si­ger Ver­ein ist das natür­lich ein ech­tes High­light. Ich bin gespannt, bei­de Par­tien besit­zen abso­lut ihren Reiz.“

Aub­stadt hat sich den Ruf des Pokal­schrecks erar­bei­tet, das Team von Trai­ner Vic­tor Klein­henz hat­te im Toto-Pokal-Vier­tel­fi­na­le Titel­ver­tei­di­ger Türk­gücü Mün­chen mit 3:1 aus­ge­schal­tet. Die Löwen buch­ten ihr Halb­fi­nal-Ticket nach zwei­ma­li­gem Rück­stand mit einem 3:2‑Last-Minute-Sieg gegen den TSV Buch­bach, Iller­tis­sen ließ mit einem 2:1‑Erfolg über Regio­nal­li­ga-Spit­zen­rei­ter SpVgg Bay­reuth aufhorchen.


10 Euro je Tref­fer für die BFV-Sozialstiftung

Wie bereits in den ver­gan­ge­nen Spiel­zei­ten spen­det LOTTO Bay­ern im Rah­men einer Wer­be­ak­ti­on erneut für jeden erziel­ten Pokal-Tref­fer ab der 1. Haupt­run­de bis zum gro­ßen Fina­le zehn Euro für die BFV-Sozi­al­stif­tung. In der ver­gan­ge­nen Sai­son kamen so 2.960 Euro zusam­men, die unver­schul­det in Not gera­te­nen Mit­glie­dern der baye­ri­schen Fuß­ball­fa­mi­lie zugu­te­kom­men. Aktu­ell sind in der jetzt lau­fen­den Toto-Pokal-Run­de bereits 402 Tref­fer gefal­len, der Prä­mi­en­stand liegt dem­nach bei 4.020 Euro.

Der Toto-Pokal-Wett­be­werb wird in Bay­ern bereits seit 1998 aus­ge­spielt. Dabei geht es nicht nur um Pres­ti­ge und einen gro­ßen Pokal, son­dern auch um einen Start­platz in der lukra­ti­ven 1. Haupt­run­de des DFB-Pokal-Wett­be­werbs – inklu­si­ve der garan­tier­ten Prä­mi­en in Höhe von rund 130.000 Euro aus den Ver­mark­tungs­er­lö­sen. In die­sem Jahr hat­te sich Dritt­li­gist Türk­gücü Mün­chen im End­spiel gegen Regio­nal­li­gist FV Iller­tis­sen mit 8:7 nach Elf­me­ter­schie­ßen durch­ge­setzt und sich erst­mals den Titel im baye­ri­schen Toto-Pokal-Wett­be­werb gesichert.

Imp­fung gegen COVID-19

Gesund­heits­mi­nis­ter for­dern Bund auf, Coro­na-Imp­fun­gen in Apo­the­ken und Zahn­arzt­pra­xen zu ermöglichen

Die Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz (GMK) hat in einer Video­schal­te den Bund ein­stim­mig auf­ge­for­dert, die Rechts­grund­la­ge für COVID-19-Schutz­imp­fun­gen und Auf­frisch­imp­fun­gen in Apo­the­ken und Zahn­arzt­pra­xen zu schaf­fen. Dies soll im Rah­men einer zeit­lich befris­te­ten Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung geschehen.

Der GMK-Vor­sit­zen­de und baye­ri­sche Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek sag­te in Mün­chen: „Wir müs­sen die Impf­kam­pa­gne mit Prag­ma­tik, Fle­xi­bi­li­tät und Enga­ge­ment mas­siv vor­an­trei­ben. Der Weg aus der Pan­de­mie bleibt: imp­fen, imp­fen, imp­fen! Wir waren uns einig, dass die Apo­the­ke­rin­nen und Apo­the­ker sowie die Zahn­ärz­tin­nen und Zahn­ärz­te einen gro­ßen Anteil leis­ten kön­nen, um mög­lichst schnell und nied­rig­schwel­lig vie­le Men­schen zu imp­fen. In Apo­the­ken haben Modell­pro­jek­te für Grip­pe­schutz­imp­fun­gen gute Erfol­ge erzielt.“

Holet­schek erläu­ter­te: „Vor­aus­set­zung ist, dass aus­rei­chend Coro­na­vi­rus-Impf­stoff zur Ver­fü­gung steht. Es darf nicht zu einem Ver­tei­lungs­kampf zwi­schen Impf­zen­tren, Arzt­pra­xen und Apo­the­ken kom­men. Wir müs­sen viel­mehr in die­ser Lage alle an einem Strang ziehen!“


Es kann jeder­zeit zu Eng­päs­sen kommen

Die Minis­te­rin­nen und Minis­ter, Sena­to­rin­nen und Sena­to­ren für Gesund­heit der Län­der haben über­dies beschlos­sen, zeit­nah den Rechts­rah­men für das Aus­set­zen nicht drin­gend medi­zi­nisch not­wen­di­ger Ein­grif­fe und Behand­lun­gen im größt­mög­li­chen Umfang in Kran­ken­häu­sern, die an der COVID-Ver­sor­gung mit­wir­ken, zu schaf­fen und dadurch zusätz­li­che Inten­siv­ka­pa­zi­tä­ten zu gewinnen.

Holet­schek erläu­ter­te: „Die Situa­ti­on in den Län­dern ist aktu­ell noch unter­schied­lich dra­ma­tisch, aber allen ist klar: Selbst da, wo noch eini­ge Kapa­zi­tä­ten auf den Inten­siv­sta­tio­nen vor­han­den ist, kann es ange­sichts der wei­ter stei­gen­den Infek­ti­ons­zah­len jeder­zeit zu Eng­päs­sen kom­men. Daher ist das deutsch­land­wei­te Aus­set­zen von Ein­grif­fen gebo­ten, die nicht drin­gend medi­zi­nisch not­wen­dig sind. Und wir haben den Bund noch ein­mal auf­ge­for­dert, Aus­gleichs­zah­lun­gen und Frei­hal­te­pau­scha­len auf den Weg zu brin­gen. Dass die Län­der den Gesetz­ge­ber wie­der­holt dar­um bit­ten müs­sen, die Kran­ken­häu­ser finan­zi­ell zu unter­stüt­zen – das ist nicht akzep­ta­bel. Hier muss end­lich etwas passieren!“

Der GMK-Vor­sit­zen­de ergänz­te: „Dass die EMA einen Coro­na-Impf­stoff für Kin­der zwi­schen 5 und 11 Jah­ren zuge­las­sen hat, bringt uns einen wich­ti­gen Schritt in der Pan­de­mie­be­kämp­fung wei­ter und bedeu­tet auch für die­se Alters­grup­pe wirk­sa­men Schutz! Dass aller­dings der Impf­stoff erst kurz vor Weih­nach­ten zur Ver­fü­gung ste­hen soll, ist kaum zu ver­mit­teln. Die EU-Kom­mis­si­on wird auf­ge­for­dert, die Aus­lie­fe­rung des neu­en Kin­der­impf­stoffs mög­lichst rasch in die Wege zu lei­ten und noch vor dem ange­kün­dig­ten 20. Dezem­ber vor­zu­zie­hen. Zudem bit­ten wir die STIKO, sehr zeit­nah eine Emp­feh­lung für Kin­der­imp­fun­gen aus­zu­spre­chen. Vie­le Men­schen ver­trau­en der Kom­mis­si­on und sie hat gro­ße Ver­ant­wor­tung. Ich bin zuver­sicht­lich, dass sie durch eine rasche Emp­feh­lung das Ver­trau­en der Men­schen in den Kin­der­impf­stoff wei­ter stär­ken kann.”

Holet­schek beton­te: „Sobald der Impf­stoff ver­füg­bar ist, wol­len wir natür­lich umge­hend los­le­gen! Die Län­der rich­ten nun Ange­bo­te für Kin­der­imp­fun­gen wie etwa beson­de­re Impf­stra­ßen für Fami­li­en in den Impf­stel­len und Impf­zen­tren ein. Wir dür­fen kei­ne Zeit ver­lie­ren! Bis zur Aus­lie­fe­rung des Kin­der­impf­stoffs erfolgt die Imp­fung die­ser Alters­grup­pe auf eige­ne Ver­ant­wor­tung und Ent­schei­dung sowie nach indi­vi­du­el­ler Bera­tung durch den nie­der­ge­las­se­nen Arzt als Off-Label-Use. Der Bund kann die Haf­tung nicht übernehmen.”

Zwei Ver­dachts­fäl­le der neu­en Omic­ron-Vari­an­te in Bay­ern bestätigt 

PCR-Test durch­füh­ren las­sen, in Selbst­qua­ran­tä­ne gehen und das Gesund­heits­amt kontaktieren

In Bay­ern wur­den heu­te zwei Ver­dachts­fäl­le der neu­en, von der WHO ges­tern als besorg­nis­er­re­gend ein­ge­stuf­ten Virus­va­ri­an­te Omic­ron im Wege der VOC-PCR fest­ge­stellt. Es han­delt sich dabei um zwei Per­so­nen, die noch vor der Aus­wei­sung Süd­afri­kas als Virus­va­ri­an­ten­ge­biet über den Flug­ha­fen Mün­chen am 24. Novem­ber ein­reis­ten. Flug­gäs­te, die eben­falls mit die­sem Flug ein­reis­ten, sol­len sich umge­hend bei ihrem zustän­di­gen Gesund­heits­amt melden.

Eine Minis­te­ri­ums­spre­che­rin beton­te am Sams­tag in Mün­chen: „Die Per­so­nen befin­den sich seit 25. Novem­ber nach einem posi­ti­ven PCR-Test in häus­li­cher Iso­la­ti­on. Nach der Bericht­erstat­tung über die neue Vari­an­te haben die bei­den Per­so­nen vor­aus­schau­end selbst eine Unter­su­chung auf die Vari­an­te ver­an­lasst. Alle Per­so­nen, die in den letz­ten 14 Tagen einen Auf­ent­halt in Süd­afri­ka hat­ten, soll­ten sofort ihre Kon­tak­te redu­zie­ren, einen PCR-Test unter Auf­de­ckung der Rei­se­ge­schich­te durch­füh­ren las­sen und umge­hend das Gesund­heits­amt kon­tak­tie­ren.“ Über­dies gilt, dass alle Per­so­nen unab­hän­gig vom Immun­sta­tus, also auch Geimpf­te und Gene­se­ne, die aus den vom Robert Koch-Insti­tut am 26. Novem­ber als Virus­va­ri­an­ten­ge­biet ein­ge­stuf­ten Län­dern ein­rei­sen, 14 Tage in Qua­ran­tä­ne müs­sen und sich nicht vor­zei­tig frei­tes­ten kön­nen. Sie müs­sen vor Ende der Qua­ran­tä­ne einen PCR-Test durch­füh­ren lassen.

„Früh­zei­tig und rasch reagiert“

Die Spre­che­rin sag­te: „Wir müs­sen alles tun, um die Ver­brei­tung der neu­en Vari­an­te im Frei­staat und Deutsch­land zu ver­hin­dern! Noch ist nicht klar, inwie­weit die neue Vari­an­te anste­cken­der ist oder zu mehr Hos­pi­ta­li­sie­run­gen führt. Bis die Wis­sen­schaft kla­rer sieht, müs­sen wir jedoch Vor­sicht wal­ten las­sen. Ange­sichts der ohne­hin schon hohen Infek­ti­ons­zah­len gilt ohne­hin: Kon­tak­te redu­zie­ren, Mas­ke und Abstand, und vor allem: Imp­fen, imp­fen, impfen!“

Die Spre­che­rin beton­te: „Bay­ern hat früh­zei­tig und rasch auf die noch sehr neue Vari­an­te reagiert. Von der am Frei­tag aus Kap­stadt ankom­men­den Pas­sa­gie­re sind 50 in Bay­ern in Qua­ran­tä­ne. Zwei aus­län­di­sche Pas­sa­gie­re wur­den posi­tiv auf SARS-CoV‑2 getes­tet. Der­zeit wird unter­sucht, ob sie mit der Omic­ron-Vari­an­te infi­ziert sind. Genom­se­quen­zie­run­gen und VOC-PCR sind ange­sto­ßen. Sie befin­den sich in Iso­la­ti­on in einem Hotel, da sie in Bay­ern kei­nen Wohn­sitz haben.“

Die Spre­che­rin ergänz­te: „Ab 28. Novem­ber um 00.00 Uhr dür­fen im Prin­zip nur noch deut­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge und Per­so­nen mit Wohn­sitz in Deutsch­land per Flug­zeug aus die­sen Län­dern ein­rei­sen. Gleich­wohl appel­liert das Minis­te­ri­um: Rei­sen Sie nicht in die­se Län­der – der­zeit sind die Aus­wir­kun­gen der Vari­an­te noch unklar. Sie ist min­des­tens so anste­ckend wie die Del­ta-Vari­an­te und womög­lich gefährlicher!“

Minis­ter­rat ent­schei­det am Dienstag

Ab Mitt­woch sol­len in Bay­ern stren­ge­re Coro­na-Maß­nah­men gelten

Bay­ern ver­schärft das Vor­ge­hen im Kampf gegen die Coro­na-Pan­de­mie. Die neu­en Regeln sol­len am kom­men­den Mitt­woch, dem 24. Novem­ber, in Kraft tre­ten, nach­dem sich am Diens­tag der Minis­ter­rat und der Land­tag damit befasst haben. Die neu­en Regeln gel­ten dann zunächst mit Blick auf ent­spre­chen­de Bun­des-Vor­ga­ben bis zum Ablauf des 15. Dezem­ber 2021.

Ziel ist es, die vier­te Coro­na-Wel­le zu bre­chen. Des­halb soll ab Mitt­woch unter ande­rem eine Kon­takt­be­schrän­kung für Unge­impf­te gel­ten. Sie sieht vor, dass bay­ern­weit nur noch Tref­fen von maxi­mal 5 unge­impf­ten Per­so­nen aus maxi­mal 2 Haus­hal­ten mög­lich sind. Kin­der unter 12 Jah­ren und Geimpf­te wer­den für die Gesamt­zahl der Per­so­nen und der Haus­hal­te nicht mitgezählt.

Außer­dem soll – anders als bis­her – die 2G-Regel künf­tig auch für kör­per­na­he Dienst­leis­tun­gen wie bei­spiels­wei­se Fri­seur­be­trie­be und Nagel­stu­di­os gel­ten. Auch in Hoch­schu­len und ver­gleich­ba­ren Ein­rich­tun­gen wie Musik- und Fahr­schu­len soll der Zutritt nur noch für Geimpf­te oder Gene­se­ne mög­lich sein.

Aus­ge­nom­men von der 2G-Rege­lung blei­ben wei­ter­hin der Han­del sowie medi­zi­ni­sche, the­ra­peu­ti­sche und pfle­ge­ri­sche Dienst­leis­tun­gen. Für den Han­del gilt künf­tig jedoch eine Beschrän­kung auf eine Per­son pro 10 Quadratmeter.


Sperr­stun­de in der Gastronomie

Auch die 2G plus-Regel soll auf wei­te­re Berei­che aus­ge­wei­tet wer­den: Der Zutritt zu Kultur‑, Frei­zeit- und Sport­ver­an­stal­tun­gen ist nur noch geimpf­ten oder gene­se­nen Per­so­nen gestat­tet, die zusätz­lich über einen nega­ti­ven Test­nach­weis ver­fü­gen; ein Schnell­test ist hier­für aus­rei­chend. Kultur‑, Frei­zeit- und Sport­ver­an­stal­tun­gen dür­fen zudem nur noch bei einer Aus­las­tung von maxi­mal 25 Pro­zent der mög­li­chen Besu­cher­zah­len statt­fin­den. Es gilt FFP2-Mas­ken­pflicht. Auch in Frei­zeit­ein­rich­tun­gen, wie bei­spiels­wei­se in Bädern, Sau­nen, Seil­bah­nen oder Spiel­hal­len, und Mes­sen gilt künf­tig 2G plus.

In der Gas­tro­no­mie bleibt es bei der 2G-Regel. Es soll aller­dings eine Sperr­stun­de ein­ge­führt wer­den: Gas­tro­no­mi­sche Betrie­be sol­len dem­nach ab 22 Uhr schlie­ßen müs­sen. Schank­wirt­schaf­ten, Dis­ko­the­ken, Clubs und Bor­del­le wer­den gene­rell wie­der geschlos­sen. Weih­nachts­märk­te und sons­ti­ge Jahr­märk­te wer­den abgesagt.

Schu­len und Kin­der­ta­ges­stät­ten blei­ben bay­ern­weit geöff­net. In Schu­len soll künf­tig jedoch beim Indoor-Sport eine Mas­ken­pflicht gel­ten. Zudem soll das Test­an­ge­bot aus­ge­wei­tet werden.

Bay­ern erlässt zudem eine Hot­spot-Rege­lung für Land­krei­se und kreis­freie Städ­te mit einer 7‑Ta­ge-Inzi­denz von über 1.000. Dann sind Freizeit‑, Sport- oder Kul­tur­ver­an­stal­tun­gen gene­rell nicht mehr erlaubt. Zudem wer­den die Gas­tro­no­mie, kör­per­na­he Dienst­leis­tun­gen, Beher­ber­gungs­stät­ten sowie Sport- und Kul­tur­stät­ten geschlos­sen. Hoch­schu­len dür­fen ihre Vor­le­sun­gen und Semi­na­re nur noch in digi­ta­ler Form anbie­ten. Für den Han­del gilt dann eine Beschrän­kung auf eine Per­son pro 20 Quadratmeter.

Bay­ern wird in den kom­men­den Wochen zudem die Kon­trol­len aus­wei­ten und inten­si­vie­ren. Denn nur wenn die Maß­nah­men auch ein­ge­hal­ten wer­den, kön­nen sie Wir­kung zeigen.

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