Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. fordert anlässlich des fünfjährigen Jahrestages des Austritts des Vereinigten Königreichs am 1. Februar
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Holetschek mit positiver Bilanz nach einem Jahr bayerischer GMK-Vorsitz
Sachsen-Anhalt übernimmt GMK-Vorsitz
Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek zog eine positive Bilanz des bayerischen Vorsitzes der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) 2021. Nach Bayern übernimmt für das Jahr 2022 nun Sachsen-Anhalt den Vorsitz.
„Die GMK hat sich zu einem zentralen Gremium der Pandemie-Bekämpfung in Deutschland entwickelt“, sagte Holetschek am Sonntag als Resümee aus 2021, bevor Sachsen-Anhalt den Vorsitz übernimmt. „Die Beratungen auf Länderebene sind entscheidend, um im föderalen Deutschland gemeinsam und möglichst ohne den berüchtigten Flickenteppich im Kampf gegen das Virus anzutreten. Klar ist aber auch geworden: Wir müssen uns noch besser aufstellen, um für die Zukunft gewappnet zu sein.“
Der Minister betonte: „Wir müssen Lehren aus der Pandemie ziehen! Die Liste der Probleme, die wir angehen müssen, ist lang: Wir müssen den öffentlichen Gesundheitsdienst, die stationäre sowie ambulante Versorgung stärken und auch Änderungen unseres Gesundheitswesens vorantreiben, etwa, indem wir das Fallpauschalensystem der Krankenhäuser gründlich reformieren. Klar ist auch: Wir brauchen für die Zukunft pragmatischere Lösungen und weniger Bürokratie. Dafür müssen wir auch die Digitalisierung und Innovation im Gesundheitswesen vorantreiben. Nach der Pandemie kann es kein ‚Weiter so‘ geben!“
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder haben 2021 erste Schlussfolgerungen aus der Bekämpfung der Corona-Pandemie als Zehn-Punkte-Plan gezogen und unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:
- Die Krankenhäuser müssen personell und finanziell besser aufgestellt werden. Die GMK fordert, die Finanzierung der Krankenhäuser auf eine nachhaltige und tragfähige Grundlage zu stellen. Dafür muss unter anderem das Fallpauschalensystem reformiert werden. Zudem sollen vom Krankenhaus ergriffene Maßnahmen zur Entlastung des Pflegepersonals besser finanziert werden.
- Die Attraktivität des Pflegeberufs muss weiter gesteigert werden, insbesondere müssen die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessert werden.
- Die GMK bekräftigt die Ziele des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Der ÖGD muss nachhaltig aufgestellt und für künftige Herausforderungen besser gewappnet sein.
- Die GMK fordert zudem einen Bürokratieabbau im Gesundheitswesen.
- Die Digitalisierung muss unbedingt vorangetrieben werden.
Holetschek fügte hinzu: „Wichtig ist, dass wir diese Punkte jetzt auch umsetzen! Für mich steht dabei die Pflege an oberster Stelle – in all ihren Facetten: von der professionellen Pflege in Krankenhäusern und der Langzeitpflege, in Einrichtungen und im ambulanten Bereich bis hin zu pflegenden Angehörigen. Wir alle sind uns einig, dass wir beispielsweise die Pflege- und Betreuungskräfte in den Alten- und Pflegeeinrichtungen ebenso wie in den Krankenhäusern besser entlohnen und die Rahmenbedingungen für eine gute Pflege verbessern müssen. Nur so lassen sich ausreichend Fachkräfte gewinnen, um eine hochwertige pflegerische Versorgung auch in Zukunft zu gewährleisten.“
Die GMK ist die Fachministerkonferenz der Gesundheitsministerinnen und ‑minister sowie ‑senatorinnen und ‑senatoren der Länder. Der Bundesgesundheitsminister ist ständiger Gast. Der Vorsitz rotiert jährlich. Im Jahr 2021 hat sich die GMK 47 Mal in Telefon- oder Videokonferenzen zusammengeschaltet und regulär zwei Mal getroffen: einmal als Hybridkonferenz im Juni in München und im November in Lindau am Bodensee als Sonder-Konferenz in Präsenzform. In rund 75 Stunden Besprechungszeit wurden mehr als 282 Tagesordnungspunkte beraten und 94 Beschlüsse gefasst. Holetschek sagte: „Ich freue mich, dass wir gerade beim Impfen und Testen gemeinsam Beschlüsse gefasst haben, die ganz maßgeblich bei der Bekämpfung der Pandemie waren.“
Der Minister ergänzte: „Es ist uns gelungen, im letzten Jahr viele wichtige Beschlüsse zu fassen, weil wir alle – trotz teils unterschiedlicher Lagebewertungen und auch unterschiedlicher politischer Couleur – an einem Strang ziehen. Der Austausch mit den Länderkolleginnen und ‑kollegen hat stets neue Perspektiven gebracht. Hier zeigt der Föderalismus seine wahre Stärke. Wir haben dabei wichtige Weichen gestellt: Zu den wegweisenden Beschlüssen gehören die Weiterentwicklung der Nationalen Impfstrategie, vom Umgang mit dem Impfstoff von AstraZeneca oder Johnson & Johnson, über die Aufhebung der Impfpriorisierung bis hin zur Strategie der Auffrischungsimpfungen oder den Umgang mit Impfnachweisen und Kinderimpfungen. Wir haben uns über Teststrategien, Quarantänemaßnahmen und Post-COVID ausgetauscht und Beschlüsse gefasst.“
Holetschek sagte weiter: „Ich halte die GMK für eine treibende Kraft im Kampf gegen die Pandemie und weit darüber hinaus. Ich danke den anderen Ministerinnen und Ministern, Senatorinnen und Senatoren für die gute Zusammenarbeit. Meiner Nachfolgerin Petra Grimm-Benne, Gesundheitsministerin von Sachsen-Anhalt, wünsche ich viel Erfolg für ihre Arbeit!“
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Verbot von Ansammlungen
Was gilt an Silvester und Neujahr?
Der gemeinsame Krisenstab von Stadt und Landkreis Bamberg befasste sich gestern insbesondere mit den neuen Regelungen der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Spezielle Regelungen gelten dabei für Silvester und Neujahr.
So sind zwischen dem 31. Dezember 2021, 15 Uhr, und dem 1. Januar 2022, 9 Uhr, Ansammlungen von mehr als zehn Personen auf öffentlichen publikumsträchtigen Plätzen und in ihrem weiteren Umfeld untersagt. Sobald mehr als zehn Personen zusammenkommen, muss sich die Gruppe laut Corona-Verordnung „unverzüglich zerstreuen“. Die Kommunen legen die an Silvester und Neujahr betroffenen Plätze fest. In der Stadt Bamberg umfasst das Ansammlungsverbot Teile der Innenstadt sowie die ehemalige Klosteranlage Michaelsberg und den ERBA-Park.
Generell verboten ist bundesweit der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester. Vom Zünden von beispielsweise noch gelagertem Silvesterfeuerwerk wird dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems. Daher werden alle Bürgerinnen und Bürger gebeten, in diesem Jahr auf das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk ganz zu verzichten.
Ein komplettes Verbot für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern gilt in der Stadt Bamberg im Hinblick auf das Vorhandensein besonders brandempfindlicher Gebäude und Anlagen in Teilen der Altstadt, auf der Altenburg sowie der ehemaligen Klosteranlage Michaelsberg. Das Verbot gilt auch auf privaten Grundstücken innerhalb der Verbotszonen.
Private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen sind ab 28. Dezember nur noch mit maximal 10 Personen erlaubt. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen. Sobald eine ungeimpfte Person an einer Zusammenkunft teilnimmt, gelten die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: Das Treffen ist dann also auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht dazu. Für private Veranstaltungen außerhalb privater Räumlichkeiten, zum Beispiel in angemieteten Räumlichkeiten, oder im Freien gelten die Obergrenze von 10 Personen beziehungsweise die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte ebenfalls.
Um in der Gastronomie Silvester feiern zu können, ist die angeordnete Sperrstunde in der Gastronomie (22 Uhr bis 5 Uhr) für die Silvesternacht einmalig aufgehoben. Für die Gastronomie, auch unter freiem Himmel, gilt die 2G-Regel: Zutritt haben also ausschließlich Geimpfte und Genesene sowie Kinder unter 14 Jahren. In den Gasträumen ist Tanzen untersagt, Musik ist lediglich als Hintergrundmusik erlaubt. Clubs und Diskotheken bleiben komplett geschlossen, Tanzveranstaltungen sind verboten. Ebenso ist weiterhin das Feiern auf öffentliche Plätzen und Anlagen untersagt.
Besuchsregelungen in den Kliniken der Region
Nachdem wegen der verschärften Corona-Situation ein Besuchsverbot im Klinikum Bamberg, der Juraklinik Scheßlitz und der Steigerwaldklinik Burgebrach relevant wurde, gelten über den Jahreswechsel bis einschließlich 2. Januar 2022 gesonderte Besuchsregelungen.
So können Patientinnen und Patienten unter Einhaltung der 2G plus-Regelung im Klinikum Bamberg derzeit bis einschließlich 2. Januar besucht werden, während für die Landkreiskliniken ab Silvester bis einschließlich 2. Januar die gleichen Besuchsregelungen wie an den Weihnachtsfeiertagen gelten.
Die jeweiligen Zutrittsregelungen sind auf den entsprechenden Internetseiten der Sozialstiftung beziehungsweise der Gemeinnützigen Krankenhausgesellschaft des Landkreises Bamberg zu finden.
„Unsere oberste Priorität ist es, die Patientinnen und Patienten sowie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestmöglich zu schützen“, betonen die Pandemiebeauftragten der Kliniken und bitten um Verständnis für die getroffenen Maßnahmen.
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Stärkung medizinischer Versorgung auf dem Land
Positive Ein-Jahres-Bilanz zur Landarztprämie
Die vor rund einem Jahr, am 1. Januar 2021, gestartete Landarztprämie des Bayerischen Gesundheitsministeriums stößt auf großes Interesse. Darauf hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek heute hingewiesen.
„Die bayerische Landarztprämie als Weiterentwicklung der bayerischen Niederlassungsförderung ist ein echtes Erfolgsmodell. Im Jahr 2021 sind damit bayernweit 143 Niederlassungen und Filialbildungen gefördert worden. Dabei handelte es sich um 79 Hausärztinnen und Hausärzte sowie 64 Fachärztinnen und Fachärzte – darunter Frauenarztpraxen, Kinderarztpraxen, Psychotherapeutinnen und ‑therapeuten, Urologinnen und Urologen, Nervenarztpraxen“, betonte der Minister in München.
Holetschek ergänzte: „Das Ziel unserer Landarztprämie ist klar: Wir wollen die medizinische Versorgung auf dem Land weiter stärken. Denn wir brauchen auch künftig eine medizinische Versorgung auf höchstem Niveau – und das flächendeckend in ganz Bayern. Vor allem im ländlichen Raum zeichnet sich für die Zukunft aber eine mögliche Unterversorgung ab. In kleineren Gemeinden auf dem Land wird es immer schwerer, Nachfolger für freiwerdende Praxen zu finden. Klar ist daher: Wenn wir hier nicht vorausschauend handeln, stehen wir im ländlichen Raum künftig vor einer großen Herausforderung.“
Unterstützt wird mit der Prämie die Niederlassung von Haus- und Fachärztinnen und ‑ärzten der allgemeinen fachärztlichen Versorgung sowie Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und ‑psychiatern. Haus- sowie Fachärztinnen und ‑ärzte der allgemeinen fachärztlichen Versorgung werden mit einer Prämie von bis zu 60.000 Euro unterstützt, Psychotherapeutinnen und ‑therapeuten mit einer Prämie von bis zu 20.000 Euro. Voraussetzung ist dabei zum einen, dass sich die Medizinerinnen und Mediziner in Gemeinden mit nicht mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern niederlassen; zum anderen dürfen diese Gemeinden nicht überversorgt sein. Bei Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und ‑psychiatern liegt die Grenze bei 40.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Auch bei der Gründung von Medizinischen Versorgungszentren kann die Landarztprämie einmalig beantragt werden.
„Um die medizinische Versorgung auf dem Land zu verbessern, setzen wir auf mehrere Säulen: Die Landarztprämie, das Stipendienprogramm für Medizinstudierende, das Programm ‚Beste Landpartie Allgemeinmedizin (BeLA)‘ und die Landarztquote. Wir schaffen zudem rund 350 neue Medizinstudienplätze. Bayern hat damit bundesweit eine Vorreiterrolle übernommen“, unterstrich Holetschek. „Nach Ablauf des ersten Studienjahres können wir auch bei der Landarztquote eine sehr positive Bilanz ziehen. Nur eine Studentin der Landarztquote Bayern hat ihr Studium bislang abgebrochen. Alle anderen 217 Studentinnen und Studenten absolvieren das Medizinstudium mit großer Begeisterung und mit Erfolg.“
Holetschek betonte, dass insgesamt für die Stärkung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum Bayerns bisher mehr als 60 Millionen Euro zur Verfügung gestellt wurden – davon alleine 9,9 Millionen Euro im Jahr 2021. „Das ist gut investiertes Geld.”
Herausforderndes Impfjahr 2021
Bayern hat seinen Beitrag geleistet
Die Bundesregierung hatte sich das Ziel gesetzt, dass ab Mitte November bis Jahresende weitere 30 Millionen Corona-Impfungen verabreicht würden. Diese Marke wurde bereits überschritten. Der Freistaat Bayern hatte seinen Beitrag bereits vor den Feiertagen geleistet.
Seit dem 18. November bis zum Heiligabend sind in Bayern insgesamt 4.896.882 Millionen Impfungen verabreicht worden. Darauf hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek am 2. Weihnachtsfeiertag hingewiesen. „Wir in Bayern haben unseren Beitrag zu dem bundesweiten Ziel der 30 Millionen Impfungen zwischen 18. November und Ende des Jahres schon geleistet. Bereits am 23.12, also noch vor Weihnachten, hatten wir unser an der Bevölkerung gemessenes Soll von rund 4,7 Millionen Impfungen mit rund 4,9 Millionen Impfungen in diesem Zeitraum mehr als erfüllt. Doch darauf ruhen wir uns nicht aus. Die Impfungen gehen mit hohem Tempo weiter – auch an den Weihnachtsfeiertagen wurde geimpft.“
Der Minister sagte weiter: „Inzwischen sind wir in Bayern bei 71,4 Prozent Erstimpfungen, 69,4 Prozent Zweitimpfungen und 34,5 Prozent Boosterimpfungen (Stand 24.12.), und das innerhalb eines Jahres. Denn genau heute vor einem Jahr, am 26. Dezember 2020, trafen die ersten Corona-Impfstoffe im Freistaat ein. Seitdem sind schon mehr als 22,5 Millionen Impfungen verabreicht worden, davon rund 9,4 Millionen Erstimpfungen, rund 9,1 Millionen Zweitimpfungen und rund 4,5 Millionen Auffrischimpfungen.“
Holetschek betonte: „Am 2. Weihnachtsfeiertag 2020 erhielt Bayern die ersten 9.750 Impfdosen, die für einige Tage für den ganzen Freistaat reichen mussten – sehr wenig Impfstoff im Vergleich zu heute. Die damals in Windeseile hochgezogenen Impfzentren und mobilen Teams haben einen hervorragenden Job gemacht und den Impfstoff so schnell wie möglich verimpft – und tun dies auch heute noch, ein Jahr später. Zusammen mit den Ärztinnen und Ärzten haben wir eine sehr robuste Impfinfrastruktur in Bayern, die wir auch im Sommer nicht abgebaut haben.“
Holetschek ergänzte, es sei im Rückblick ein Impfjahr mit vielen Herausforderungen gewesen. „Über viele Monate war der Impfstoff knapp und wir mussten priorisieren, um diejenigen zuerst zu impfen, die am stärksten gefährdet sind, wenn sie sich infizieren. Für viele Menschen war die Priorisierung ein sehr emotionales Thema. Ich habe viele Zuschriften bekommen, die mir zeigten, wie sehr sich die Menschen Impfungen für sich und ihre Angehörigen wünschten. Die bayerische Härtefall-Kommission hat daher für Gerechtigkeit gesorgt für diejenigen, die sonst durch das Priorisierungsraster gefallen wären.“
Der Minister betonte, dass gerade die vulnerablen Gruppen rasch erreicht worden seien! Und auch, dass das medizinische oder pflegerische Personal schnell geimpft werden konnte, sei wichtig gewesen. Die bayerische Impfkampagne habe dann im weiteren Verlauf, als endlich reichlich Impfstoff vorhanden und die Priorisierung aufgehoben war, viele Menschen vom Impfen überzeugt.
„Im Sommer sank dann recht plötzlich die Nachfrage nach Impfungen und wir mussten mit einem geschickten System der Umverteilungen oder Spenden Impfstoff vor dem Verfall retten. Sicher haben der Sommer und die damals so niedrigen Inzidenzen einige dazu verleitet, das Impfen selbst nicht mehr als das wahrzunehmen, was es ist: unser Ausweg aus der Pandemie“, so Holetschek. „Hier musste viel Überzeugungsarbeit geleistet werden. Vor allem die Ärztinnen und Ärzte sowie das Fachpersonal in den Praxen, die sich seit Ostern flächendeckend an der Impfkampagne beteiligen, haben großartige Arbeit geleistet – und tun dies weiterhin. Gerade mit Blick auf die jetzt notwendigen Booster-Impfungen – und mögliche weitere Auffrischungen in der Zukunft – sind sie eine wichtige Stütze unserer Impfkampagne. “
Boostern ist das Gebot der Stunde
Holetschek ergänzte: „Gerade, wenn ich auf die Prognosen zur besorgniserregenden SARS-CoV-2-Virusvariante Omikron blicke, appelliere ich noch einmal an alle, die in Frage kommen: Lassen Sie sich boostern, es ist das Gebot der Stunde! Experten sind sich einig, dass eine Auffrischungsimpfung sehr gut schützt. Wir müssen alles dafür tun, dass sich die düsteren Prognosen zur Ausbreitung nicht bewahrheiten – jeder kann seinen Teil dazu beitragen. Daher bitte ich alle, die noch zögern: Geben Sie sich einen Ruck!“
Holetschek sagte: „Nun ist auch die Impfung von Kindern im Alter von fünf bis elf Jahren möglich. Der weit überwiegende Teil der Bayern kann nun geimpft werden und ich kann jeden, der sich heute für sich oder sein Kind für eine Impfung entscheidet, nur darin bestärken! Jede Impfung zählt!“
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Kraftanstrengung auch in diesem Winter nötig
Holetschek dankt allen Corona-Helfern
Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek hat am Heiligabend allen Helferinnen und Helfern für ihren andauernden Einsatz im Kampf gegen die Corona-Pandemie in diesem Jahr gedankt.
„Die Pandemie stellt unsere Gesellschaft weiter vor enorme Herausforderungen. All jenen, die sich nun seit vielen Monaten täglich dieser schwierigen Situation stellen, möchte ich von tiefem Herzen danken. Ihr Einsatz und ihr persönliches Engagement können nicht hoch genug geschätzt werden!“, sagte Holetschek am Freitag in München.
Der Minister fügte hinzu: „Die Beschäftigten in den Krankenhäusern, in den Pflegeeinrichtungen, im Öffentlichen Gesundheitsdienst, in den Impf- und Testzentren, in den Praxen, in Apotheken, in Laboren, bei den Hilfsorganisationen und viele weitere Menschen, die im Gesundheitswesen tätig sind, waren und sind das Rückgrat der Pandemiebekämpfung. Jeden Tag aufs Neue sind diese Menschen für andere da. Sie sorgen zum Beispiel dafür, dass alle Corona-Patientinnen und ‑Patienten die bestmögliche Behandlung erhalten, sie sorgen für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen. Sie gewährleisten den Betrieb unserer Test- und Impfzentren und der Labore und sie sind der Garant dafür, dass die Impfkampagne weiter so gut läuft. Sie tun dies unter schwierigen Umständen, teils rund um die Uhr und auch am Wochenende. Das ist ein andauernder Kraftakt. Deshalb haben wir die Verpflichtung, diese Menschen zu unterstützen. Dafür setze ich mich weiter ein.“
„Mehr als 10 Millionen Impfungen haben die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, ihre medizinischen Fachangestellten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Praxen in Bayern verabreicht. Auch für diese beeindruckende Leistung im Kampf gegen die Pandemie danke ich sehr!“, so Holetschek weiter.
Einen besonderen Dank richtete er aber auch an alle Mitbürgerinnen und Mitbürgern, „die uns im Kampf gegen die Pandemie unterstützen. Jeder und jede von ihnen hat eine entbehrungsreiche Zeit hinter sich und ebenfalls Enormes geleistet: Familien haben Schulschließungen und Home-Office geschultert, viele haben auf den Besuch bei Verwandten und Freunden verzichtet oder auf geliebte Freizeitaktivitäten, auf viel Unbeschwertheit und Spontanität. Sie haben sich solidarisch gezeigt, in großer Zahl impfen lassen und so einen entscheidenden Beitrag geleistet im Kampf gegen die Pandemie.“
Holetschek ergänzte: „Die Bürgerinnen und Bürger haben dies getan, um uns alle, und ganz besonders die Verletzlichsten unter uns, zu schützen, und sie tun dies weiter. Für all das ein herzliches ‚Vergelt’s Gott!‘ Leider ist es damit aber noch nicht getan, die Pandemie hat uns noch immer fest im Griff. Und mit der Omikron-Variante stehen wir erneut vor enormen Herausforderungen und Belastungen. Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger daher weiterhin um ihr Verständnis für die notwendigen Maßnahmen und ihre Unterstützung. In diesem Winter brauchen wir erneut eine große gesamtgesellschaftliche Kraftanstrengung!“
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Bayern plante Förderung der Akademisierung
Stipendienprogramm für Pflegestudium
Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek setzt sich für dafür ein, ein Stipendienprogramm für das Pflegestudium zu etablieren. Er verwies heute darauf, dass der vom Ministerrat am 23. November beschlossene Gesetzentwurf für den Haushalt 2022 entsprechende Mittel zur Förderung der Akademisierung der Pflegeausbildung vorsieht.
„Wir haben leider einen erheblichen Rückgang an Pflegestudierenden“, betonte der Minister. „Wiederholt hat Bayern den Bund auf das Problem der fehlenden Finanzierung der Praxisphasen des primärqualifizierenden Pflegestudiengangs aufmerksam gemacht – aber nichts ist passiert. Deshalb handelt Bayern jetzt und will mit einem Stipendienprogramm in Vorleistung gehen.“ Der Regierungsentwurf liegt nun dem Bayerischen Landtag zur Beschlussfassung vor.
Holetschek fügte hinzu: „Ich bin zuversichtlich, dass der Bayerische Landtag meinen Vorschlag eines bayerischen Stipendienprogramms für das Pflegestudium aufgreift und die Mittel zur Verfügung stellt. Das wäre ein wichtiges und notwendiges Signal für diesen Studiengang und die Pflege insgesamt.“
Im Gegensatz zur beruflichen und dualen Pflegeausbildung ist die Finanzierung des primärqualifizierenden Studiengangs nicht aus dem neu geschaffenen Pflegeausbildungsfonds möglich. Eine Ausbildungsvergütung der primärqualifizierend Studierenden ist nicht vorgesehen, obwohl diese nahezu die gleiche Stundenzahl in der praktischen Ausbildung verbringen wie Auszubildende in der beruflichen Qualifizierung.
Um Studieninteressierte für das Pflegestudium zu gewinnen, ist daher beabsichtigt, ein bayerisches Förderprogramm aufzulegen. Mit Hilfe von Stipendien soll der Anreiz vergrößert werden, ein primärqualifizierendes Hochschulstudium zu beginnen.
Holetschek betonte: „Auch wenn Bayern bereit ist, in Vorleistung zu gehen, muss der Bund endlich tätig werden! Denn klar ist: Der primärqualifizierende Studiengang Pflege muss deutschlandweit auf attraktive Beine gestellt werden.“
Anerkennung der Leistungen in der Pandemie
Corona-Sonderbonus gefordert
Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek hat den Bund erneut aufgefordert, allen Medizinischen Fachangestellten (MFA) einen Corona-Sonderbonus zu zahlen.
Der bayerische Gesundheitsminister betonte am Mittwoch anlässlich eines virtuellen Gesprächs mit dem Verband der medizinischen Fachberufe e.V. in München, die Medizinischen Fachangestellten leisteten im Kampf gegen die Corona-Pandemie eine unverzichtbare Arbeit, die leider zu wenig Wertschätzung erfahre. „Gemeinsam mit den Ärztinnen und Ärzten bilden sie seit Beginn der Pandemie ein wichtiges Bollwerk vor den Kliniken. Dabei sind die Arzthelferinnen und Arzthelfer in der Corona-Pandemie einer enormen Arbeitsbelastung ausgesetzt. Diese Leistung muss nun auch endlich finanziell anerkennt werden. Deshalb fordert Bayern den Bund auf, dieser Berufsgruppe einen Corona-Sonderbonus zu zahlen.“
Holetschek betonte, der Einsatz er Medizinischen Fachangestellten helfe maßgeblich mit, unser Gesundheitswesen vor einer Überlastung zu bewahren. „Sie versorgen nicht nur COVID-19-Patientinnen und ‑Patienten ambulant, sondern testen auch Personen mit Symptomen. Darüber hinaus sind sie in die Impfkampagne eingebunden, die seit Dezember 2020 läuft.“
Der Minister unterstrich: „Der Blick auf die kommenden Wochen und Monate zeigt: Wir brauchen deutschlandweit noch Millionen Impfungen, um die Menschen besser zu schützen und die Pandemie endlich hinter uns zu lassen. Die Arzthelferinnen und Arzthelfer werden also weiter stark gefragt sein. Deshalb braucht es jetzt ein Zeichen der Anerkennung dieser herausragenden Leistung! Eine Bonuszahlung, analog zu der der Beschäftigten in Kliniken und Pflegeeinrichtungen im vergangenen Jahr, halte ich für angemessen. Dafür sollte der Bund zeitnah die Voraussetzungen schaffen.“
Besondere Beratung durch Ärzte
Kinderimpfungen vor Weihnachten möglich
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat den bevorstehenden Start der Kinderimpfungen für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren in Bayern begrüßt. Man wolle für viele Kinder die erste Impfung noch vor den Weihnachtsferien ermöglichen.
„Ab dem 13. Dezember soll der Impfstoff an Deutschland ausgeliefert werden. Nach Auslieferung des Impfstoffs an die Impfzentren und die Arztpraxen können die Kinderimpfungen starten. Wir haben die Impfzentren gebeten, frühestmöglich mit den Impfungen zu beginnen, möglichst schon ab dem 15. Dezember, und Sonderimpfaktionen beziehungsweise Sonderimpftermine so schnell wie möglich anzubieten. Klar ist: Wir wollen für viele Kinder die erste Impfung noch vor den Weihnachtsferien ermöglichen“, sagte der Gesundheitsminister heute in München.
Holetschek ergänzte: „Wir haben die Impfzentren aufgefordert, gesonderte Impfangebote für Kinder von 5 bis 11 Jahren und deren Familien zu initiieren und auch gesonderte Impfstraßen einzurichten. Wie diese konkret aussehen, hängt von den Gegebenheiten vor Ort ab. Die einen bieten Reihenimpfungen an mit Zeitslots, zum Beispiel im Rahmen von Familienimpftagen/-nachmittagen, an denen nur diese Altersgruppe geimpft wird. Die anderen richten eine eigene Impflinie ein – je nachdem, wie viel Platz oder Personal vorhanden ist. Wieder andere kooperieren mit Kinderärzten, um den besonderen Beratungsbedarf bestmöglich abzudecken. Die Impfzentren wurden überdies gebeten, Impfstellen kindgerecht auszugestalten.“
Interessierte Eltern sollten telefonisch einen Termin für ihre Kinder im jeweiligen Impfzentrum ausmachen. Einige Impfzentren bieten hierfür auch eine digitale Anmeldung an – Eltern werden gebeten, sich auch auf den Webseiten des Landratsamts bzw. der Stadt oder des Impfzentrums zu informieren. Die Möglichkeit zur Terminvereinbarung über die Plattform BayIMCO wird ebenfalls vorbereitet.
Der Minister erläuterte: „Die Impfzentren und Ärzte konnten schon vor einigen Tagen Impfstoff bestellen. Allein von den Impfzentren wurden rund 24.000 Vials des Kinderimpfstoffs bestellt. Das entspricht rund zehn Mal so vielen Impfdosen und ermöglicht also rund 240.000 Impfungen. Dazu kommen noch die Impfdosen für die Ärzte, die selbst bestellen konnten.“
Holetschek betonte: „Neben den Impfzentren sind die Kinder‑, Jugend- und Hausärzte die zentralen Akteure bei den Kinderimpfungen. So sieht die angekündigte STIKO-Empfehlung vor, dass nach entsprechender ärztlicher Aufklärung auch all diejenigen Kinder gegen COVID-19 geimpft werden können, die nicht an besonderen Vorerkrankungen leiden oder keinen Kontakt zu vulnerablen Personen haben. Daher ist für viele Familien der Kinder- oder Hausarzt eine wichtige Anlaufstelle. Ich danke den Ärztinnen und Ärzten, die mit Unterstützung ihrer Praxisteams die Impfkampagne maßgeblich begleiten und den Eltern und Kindern mit ihrer Expertise beratend zur Seite stehen.“
Der Minister fügte hinzu: „Klar ist: Zwar erleiden Kinder nur selten schwere Verläufe, aber auch sie können von Post-COVID betroffen sein und die Infektionen weitertragen. Je mehr Menschen sich impfen lassen können, desto mehr Sicherheit bekommen wir. Ich bin zuversichtlich, dass etliche Eltern ihre Kinder mit der Schutzimpfung vor einer COVID-19-Erkrankung schützen möchten und schon vor Weihnachten mit der Impfserie beginnen können.“
Schulterschluss von Bund und Ländern
Gesundheitsminister begrüßt Impfpflicht
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Maßnahmenpaket im Kampf gegen die Coronapandemie begrüßt. Wichtig sei, dass Bund und Ländern ein Schulterschluss gelungen sei.
„Die berufsbezogene Impfplicht für Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen, Rettungsdiensten und Geburtshäusern kann nun kommen. Damit können wir die vulnerabelsten Gruppen unserer Gesellschaft noch besser schützen. Es ist wichtig, dass Bund und Ländern hier der Schulterschluss gelungen ist“, so der Gesundheitsminister gestern in München.
Holetschek betonte: „Dies kann allerdings nur ein erster Schritt sein. Wir müssen nun auch bei der allgemeinen Impfpflicht schnell vorankommen. Das ist einerseits entscheidend, damit wir die Pandemie endlich hinter uns lassen können. Es ist aber nicht zuletzt auch eine Frage der Gerechtigkeit gegenüber den Beschäftigten im Gesundheitswesen und in der Pflege, die mit ihrer Arbeit täglich allerhöchsten Einsatz für unsere Gesellschaft bringen und in den vergangenen 20 Monaten die Hauptlast der Pandemie getragen haben!“
Der Minister fügte mit Blick auf die weiteren Entscheidungen hinzu: „Wichtig ist insbesondere: Die Länder haben nun weiterhin den dringend benötigten Spielraum bei der Pandemiebekämpfung. Die aktuell in Bayern bereits getroffenen, strikten Maßnahmen zeigen an vielen Stellen erste Erfolge. Umso wichtiger ist, dass uns hierfür eine klare gesetzliche Grundlage erhalten bleibt, um diese Erfolge nicht zu gefährden.“
Das Gesetzespaket sieht unter anderem vor, dass Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen, Rettungsdiensten und Geburtshäusern bis zum 15. März 2022 einen Corona-Impf- oder Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest, dass sie nicht geimpft werden können, vorlegen müssen. Auch sieht der Handlungskatalog vor, Sportveranstaltungen mit größerem Publikum, Versammlungen sowie Messen und Kongresse bei drohender Überlastung des Gesundheitssystems zu untersagen und gastronomische Einrichtungen, Freizeit- oder Kultureinrichtungen zu schließen. Schutzmaßnahmen, die vor dem 25. November erlassen wurden, können nun bis zum 19. März 2022 in Kraft bleiben.
Hierzu sagte Holetschek: „Die neue Regelung bringt die Länder in eine komplizierte Lage: Erlaubt die Situation die Aufhebung von Maßnahmen, die vor dem 25.11.2021 beschlossen worden sind, muss dies nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch geschehen. Verschärft sich die Lage aber wieder, können diese Maßnahmen gegebenenfalls nicht erneut beschlossen werden, auch wenn sie nötig wären. Das ist paradox!“
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Bayern verschärft Corona-Schutzmaßnahmen
Ab heute 2G-Regelung im Einzelhandel
Ab dem heutigen Mittwoch gilt im Freistaat die 2G-Regelung im Einzelhandel. Der Zugang ist damit nur noch für Geimpfte und Genesene möglich. Darauf hat das Bayerische Gesundheitsministerium am Morgen in München hingewiesen. Das Bayerische Kabinett hatte den entsprechenden Beschluss am vergangenen Freitag gefasst.
Generell ausgenommen von der 2G-Regelung sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Dazu zählen unter anderem der Lebensmittelhandel einschließlich Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogeriemärkte, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Filialen des Brief- und Versandhandels, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Bau- und Gartenmärkte, der Weihnachtsbaumverkauf sowie der Großhandel. Ebenfalls ausgenommen sind Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe.
Für Bürgerinnen und Bürger, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und das insbesondere durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original, das den vollständigen Namen und das Geburtsdatum enthält, nachweisen können, bleibt der Zugang bei Vorlage eines Testnachweises weiterhin möglich. Auch Kinder unter 12 Jahren und drei Monaten erhalten nach wie vor Zugang zu den Geschäften.
Geschäfte, die neben Artikeln des täglichen Bedarfs auch weitere Waren wie beispielsweise Kleidung anbieten, können nur dann ohne 2G-Erfordernis öffnen, wenn die nicht zum täglichen Bedarf gehörenden Produkte innerhalb des Warensortiments des jeweiligen Geschäftes eine ganz untergeordnete Bedeutung haben. Andernfalls ist entweder ein Verzicht auf den Vertrieb der nicht zum täglichen Bedarf gehörenden Produkte, eine generelle Öffnung unter 2G-Bedingungen oder eine räumliche Trennung zwischen dem Geschäftsbereich mit Waren des täglichen Bedarfs und dem Geschäftsbereich mit sonstigen Waren erforderlich. Dabei muss zugleich sichergestellt sein, dass den räumlich getrennten Geschäftsbereich mit Waren, die nicht zum täglichen Bedarf gehören, nur Kundinnen und Kunden betreten können, die nachweislich die 2G-Voraussetzungen erfüllen.
Zudem bleibt es im Handel überall bei der FFP2-Maskenpflicht und dem Abstandsgebot. So müssen die Betreiber sicherstellen, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kundinnen und Kunden eingehalten werden kann. Daher gilt: Nicht mehr als eine Kundin beziehungsweise ein Kunde pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche. In Hotspots, also in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz über 1.000, bleibt es bei einer Kundin beziehungsweise einem Kunden pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche.
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Handels gilt weiterhin die 3G-Regelung. Sie müssen also entweder geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Weitere Informationen zur 2G-Regelung im Einzelhandel sind auf der Seite des Bayerischen Gesundheitsministeriums zu finden.