Der Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern, der Gender Pay Gap, lag in Bayern im Jahr 2023 bei 21 Prozent. Auch der um
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Bayern plante Förderung der Akademisierung
Stipendienprogramm für Pflegestudium
Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek setzt sich für dafür ein, ein Stipendienprogramm für das Pflegestudium zu etablieren. Er verwies heute darauf, dass der vom Ministerrat am 23. November beschlossene Gesetzentwurf für den Haushalt 2022 entsprechende Mittel zur Förderung der Akademisierung der Pflegeausbildung vorsieht.
„Wir haben leider einen erheblichen Rückgang an Pflegestudierenden“, betonte der Minister. „Wiederholt hat Bayern den Bund auf das Problem der fehlenden Finanzierung der Praxisphasen des primärqualifizierenden Pflegestudiengangs aufmerksam gemacht – aber nichts ist passiert. Deshalb handelt Bayern jetzt und will mit einem Stipendienprogramm in Vorleistung gehen.“ Der Regierungsentwurf liegt nun dem Bayerischen Landtag zur Beschlussfassung vor.
Holetschek fügte hinzu: „Ich bin zuversichtlich, dass der Bayerische Landtag meinen Vorschlag eines bayerischen Stipendienprogramms für das Pflegestudium aufgreift und die Mittel zur Verfügung stellt. Das wäre ein wichtiges und notwendiges Signal für diesen Studiengang und die Pflege insgesamt.“
Im Gegensatz zur beruflichen und dualen Pflegeausbildung ist die Finanzierung des primärqualifizierenden Studiengangs nicht aus dem neu geschaffenen Pflegeausbildungsfonds möglich. Eine Ausbildungsvergütung der primärqualifizierend Studierenden ist nicht vorgesehen, obwohl diese nahezu die gleiche Stundenzahl in der praktischen Ausbildung verbringen wie Auszubildende in der beruflichen Qualifizierung.
Um Studieninteressierte für das Pflegestudium zu gewinnen, ist daher beabsichtigt, ein bayerisches Förderprogramm aufzulegen. Mit Hilfe von Stipendien soll der Anreiz vergrößert werden, ein primärqualifizierendes Hochschulstudium zu beginnen.
Holetschek betonte: „Auch wenn Bayern bereit ist, in Vorleistung zu gehen, muss der Bund endlich tätig werden! Denn klar ist: Der primärqualifizierende Studiengang Pflege muss deutschlandweit auf attraktive Beine gestellt werden.“
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Anerkennung der Leistungen in der Pandemie
Corona-Sonderbonus gefordert
Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek hat den Bund erneut aufgefordert, allen Medizinischen Fachangestellten (MFA) einen Corona-Sonderbonus zu zahlen.
Der bayerische Gesundheitsminister betonte am Mittwoch anlässlich eines virtuellen Gesprächs mit dem Verband der medizinischen Fachberufe e.V. in München, die Medizinischen Fachangestellten leisteten im Kampf gegen die Corona-Pandemie eine unverzichtbare Arbeit, die leider zu wenig Wertschätzung erfahre. „Gemeinsam mit den Ärztinnen und Ärzten bilden sie seit Beginn der Pandemie ein wichtiges Bollwerk vor den Kliniken. Dabei sind die Arzthelferinnen und Arzthelfer in der Corona-Pandemie einer enormen Arbeitsbelastung ausgesetzt. Diese Leistung muss nun auch endlich finanziell anerkennt werden. Deshalb fordert Bayern den Bund auf, dieser Berufsgruppe einen Corona-Sonderbonus zu zahlen.“
Holetschek betonte, der Einsatz er Medizinischen Fachangestellten helfe maßgeblich mit, unser Gesundheitswesen vor einer Überlastung zu bewahren. „Sie versorgen nicht nur COVID-19-Patientinnen und ‑Patienten ambulant, sondern testen auch Personen mit Symptomen. Darüber hinaus sind sie in die Impfkampagne eingebunden, die seit Dezember 2020 läuft.“
Der Minister unterstrich: „Der Blick auf die kommenden Wochen und Monate zeigt: Wir brauchen deutschlandweit noch Millionen Impfungen, um die Menschen besser zu schützen und die Pandemie endlich hinter uns zu lassen. Die Arzthelferinnen und Arzthelfer werden also weiter stark gefragt sein. Deshalb braucht es jetzt ein Zeichen der Anerkennung dieser herausragenden Leistung! Eine Bonuszahlung, analog zu der der Beschäftigten in Kliniken und Pflegeeinrichtungen im vergangenen Jahr, halte ich für angemessen. Dafür sollte der Bund zeitnah die Voraussetzungen schaffen.“
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Besondere Beratung durch Ärzte
Kinderimpfungen vor Weihnachten möglich
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat den bevorstehenden Start der Kinderimpfungen für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren in Bayern begrüßt. Man wolle für viele Kinder die erste Impfung noch vor den Weihnachtsferien ermöglichen.
„Ab dem 13. Dezember soll der Impfstoff an Deutschland ausgeliefert werden. Nach Auslieferung des Impfstoffs an die Impfzentren und die Arztpraxen können die Kinderimpfungen starten. Wir haben die Impfzentren gebeten, frühestmöglich mit den Impfungen zu beginnen, möglichst schon ab dem 15. Dezember, und Sonderimpfaktionen beziehungsweise Sonderimpftermine so schnell wie möglich anzubieten. Klar ist: Wir wollen für viele Kinder die erste Impfung noch vor den Weihnachtsferien ermöglichen“, sagte der Gesundheitsminister heute in München.
Holetschek ergänzte: „Wir haben die Impfzentren aufgefordert, gesonderte Impfangebote für Kinder von 5 bis 11 Jahren und deren Familien zu initiieren und auch gesonderte Impfstraßen einzurichten. Wie diese konkret aussehen, hängt von den Gegebenheiten vor Ort ab. Die einen bieten Reihenimpfungen an mit Zeitslots, zum Beispiel im Rahmen von Familienimpftagen/-nachmittagen, an denen nur diese Altersgruppe geimpft wird. Die anderen richten eine eigene Impflinie ein – je nachdem, wie viel Platz oder Personal vorhanden ist. Wieder andere kooperieren mit Kinderärzten, um den besonderen Beratungsbedarf bestmöglich abzudecken. Die Impfzentren wurden überdies gebeten, Impfstellen kindgerecht auszugestalten.“
Interessierte Eltern sollten telefonisch einen Termin für ihre Kinder im jeweiligen Impfzentrum ausmachen. Einige Impfzentren bieten hierfür auch eine digitale Anmeldung an – Eltern werden gebeten, sich auch auf den Webseiten des Landratsamts bzw. der Stadt oder des Impfzentrums zu informieren. Die Möglichkeit zur Terminvereinbarung über die Plattform BayIMCO wird ebenfalls vorbereitet.
Der Minister erläuterte: „Die Impfzentren und Ärzte konnten schon vor einigen Tagen Impfstoff bestellen. Allein von den Impfzentren wurden rund 24.000 Vials des Kinderimpfstoffs bestellt. Das entspricht rund zehn Mal so vielen Impfdosen und ermöglicht also rund 240.000 Impfungen. Dazu kommen noch die Impfdosen für die Ärzte, die selbst bestellen konnten.“
Holetschek betonte: „Neben den Impfzentren sind die Kinder‑, Jugend- und Hausärzte die zentralen Akteure bei den Kinderimpfungen. So sieht die angekündigte STIKO-Empfehlung vor, dass nach entsprechender ärztlicher Aufklärung auch all diejenigen Kinder gegen COVID-19 geimpft werden können, die nicht an besonderen Vorerkrankungen leiden oder keinen Kontakt zu vulnerablen Personen haben. Daher ist für viele Familien der Kinder- oder Hausarzt eine wichtige Anlaufstelle. Ich danke den Ärztinnen und Ärzten, die mit Unterstützung ihrer Praxisteams die Impfkampagne maßgeblich begleiten und den Eltern und Kindern mit ihrer Expertise beratend zur Seite stehen.“
Der Minister fügte hinzu: „Klar ist: Zwar erleiden Kinder nur selten schwere Verläufe, aber auch sie können von Post-COVID betroffen sein und die Infektionen weitertragen. Je mehr Menschen sich impfen lassen können, desto mehr Sicherheit bekommen wir. Ich bin zuversichtlich, dass etliche Eltern ihre Kinder mit der Schutzimpfung vor einer COVID-19-Erkrankung schützen möchten und schon vor Weihnachten mit der Impfserie beginnen können.“
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Schulterschluss von Bund und Ländern
Gesundheitsminister begrüßt Impfpflicht
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Maßnahmenpaket im Kampf gegen die Coronapandemie begrüßt. Wichtig sei, dass Bund und Ländern ein Schulterschluss gelungen sei.
„Die berufsbezogene Impfplicht für Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen, Rettungsdiensten und Geburtshäusern kann nun kommen. Damit können wir die vulnerabelsten Gruppen unserer Gesellschaft noch besser schützen. Es ist wichtig, dass Bund und Ländern hier der Schulterschluss gelungen ist“, so der Gesundheitsminister gestern in München.
Holetschek betonte: „Dies kann allerdings nur ein erster Schritt sein. Wir müssen nun auch bei der allgemeinen Impfpflicht schnell vorankommen. Das ist einerseits entscheidend, damit wir die Pandemie endlich hinter uns lassen können. Es ist aber nicht zuletzt auch eine Frage der Gerechtigkeit gegenüber den Beschäftigten im Gesundheitswesen und in der Pflege, die mit ihrer Arbeit täglich allerhöchsten Einsatz für unsere Gesellschaft bringen und in den vergangenen 20 Monaten die Hauptlast der Pandemie getragen haben!“
Der Minister fügte mit Blick auf die weiteren Entscheidungen hinzu: „Wichtig ist insbesondere: Die Länder haben nun weiterhin den dringend benötigten Spielraum bei der Pandemiebekämpfung. Die aktuell in Bayern bereits getroffenen, strikten Maßnahmen zeigen an vielen Stellen erste Erfolge. Umso wichtiger ist, dass uns hierfür eine klare gesetzliche Grundlage erhalten bleibt, um diese Erfolge nicht zu gefährden.“
Das Gesetzespaket sieht unter anderem vor, dass Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen, Rettungsdiensten und Geburtshäusern bis zum 15. März 2022 einen Corona-Impf- oder Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest, dass sie nicht geimpft werden können, vorlegen müssen. Auch sieht der Handlungskatalog vor, Sportveranstaltungen mit größerem Publikum, Versammlungen sowie Messen und Kongresse bei drohender Überlastung des Gesundheitssystems zu untersagen und gastronomische Einrichtungen, Freizeit- oder Kultureinrichtungen zu schließen. Schutzmaßnahmen, die vor dem 25. November erlassen wurden, können nun bis zum 19. März 2022 in Kraft bleiben.
Hierzu sagte Holetschek: „Die neue Regelung bringt die Länder in eine komplizierte Lage: Erlaubt die Situation die Aufhebung von Maßnahmen, die vor dem 25.11.2021 beschlossen worden sind, muss dies nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch geschehen. Verschärft sich die Lage aber wieder, können diese Maßnahmen gegebenenfalls nicht erneut beschlossen werden, auch wenn sie nötig wären. Das ist paradox!“
Bayern verschärft Corona-Schutzmaßnahmen
Ab heute 2G-Regelung im Einzelhandel
Ab dem heutigen Mittwoch gilt im Freistaat die 2G-Regelung im Einzelhandel. Der Zugang ist damit nur noch für Geimpfte und Genesene möglich. Darauf hat das Bayerische Gesundheitsministerium am Morgen in München hingewiesen. Das Bayerische Kabinett hatte den entsprechenden Beschluss am vergangenen Freitag gefasst.
Generell ausgenommen von der 2G-Regelung sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Dazu zählen unter anderem der Lebensmittelhandel einschließlich Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogeriemärkte, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Filialen des Brief- und Versandhandels, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Bau- und Gartenmärkte, der Weihnachtsbaumverkauf sowie der Großhandel. Ebenfalls ausgenommen sind Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe.
Für Bürgerinnen und Bürger, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und das insbesondere durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original, das den vollständigen Namen und das Geburtsdatum enthält, nachweisen können, bleibt der Zugang bei Vorlage eines Testnachweises weiterhin möglich. Auch Kinder unter 12 Jahren und drei Monaten erhalten nach wie vor Zugang zu den Geschäften.
Geschäfte, die neben Artikeln des täglichen Bedarfs auch weitere Waren wie beispielsweise Kleidung anbieten, können nur dann ohne 2G-Erfordernis öffnen, wenn die nicht zum täglichen Bedarf gehörenden Produkte innerhalb des Warensortiments des jeweiligen Geschäftes eine ganz untergeordnete Bedeutung haben. Andernfalls ist entweder ein Verzicht auf den Vertrieb der nicht zum täglichen Bedarf gehörenden Produkte, eine generelle Öffnung unter 2G-Bedingungen oder eine räumliche Trennung zwischen dem Geschäftsbereich mit Waren des täglichen Bedarfs und dem Geschäftsbereich mit sonstigen Waren erforderlich. Dabei muss zugleich sichergestellt sein, dass den räumlich getrennten Geschäftsbereich mit Waren, die nicht zum täglichen Bedarf gehören, nur Kundinnen und Kunden betreten können, die nachweislich die 2G-Voraussetzungen erfüllen.
Zudem bleibt es im Handel überall bei der FFP2-Maskenpflicht und dem Abstandsgebot. So müssen die Betreiber sicherstellen, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kundinnen und Kunden eingehalten werden kann. Daher gilt: Nicht mehr als eine Kundin beziehungsweise ein Kunde pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche. In Hotspots, also in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz über 1.000, bleibt es bei einer Kundin beziehungsweise einem Kunden pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche.
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Handels gilt weiterhin die 3G-Regelung. Sie müssen also entweder geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Weitere Informationen zur 2G-Regelung im Einzelhandel sind auf der Seite des Bayerischen Gesundheitsministeriums zu finden.
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Neuer Bundesgesundheitsminister
Gesundheitsminister verabschieden Jens Spahn und begrüßen Prof. Karl Lauterbach in der Gesundheitsministerkonferenz
Der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek, dankte zum Abschied Jens Spahn für seine Arbeit während der letzten Jahre und betonte, er freue sich auf die Zusammenarbeit mit dem neuen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach!
Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat am Montag in einer Videoschalte den geschäftsführenden Bundesgesundheitsminister Jens Spahn verabschiedet und den designierten Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach begrüßt. Lauterbach nahm erstmals an der GMK-Schalte teil.
Der GMK-Vorsitzende und bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek sagte am Montagabend in München: „Wir danken Jens Spahn für die gute Zusammenarbeit und das Engagement in den teils sehr turbulenten Pandemiejahren. Auch wenn wir uns nicht immer einig waren: Wir wissen, dass er sein Bestes getan hat, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und dabei viele Erfolge erreicht hat. Dafür gebührt ihm höchster Respekt und Anerkennung.”
Holetschek weiter: „Ich freue mich auf gute Zusammenarbeit mit dem neuen Gesundheitsminister Karl Lauterbach! Mit ihm steht ein erfahrener Fachmann an der Spitze des Gesundheitsministeriums, der stets im Team Vorsicht und Umsicht war. Wir haben etliche Herausforderungen zu bewältigen, auch über die Pandemie hinaus. Gerade auch in der Pflege muss sich etwas bewegen!“
Sonderlieferungen BioNTech geplant
Der GMK-Vorsitzende fügte hinzu: „Wir haben heute mit Karl Lauterbach auch darüber gesprochen, ob die Testpflicht bei 2G-plus für Geboosterte ab Tag 15 nach der Auffrischungsimpfung aufgehoben werden kann. Aus seiner Sicht besteht ein hervorragender Schutz nach zwei Wochen, sodass dies durchaus eine ernsthafte Option für alle Länder sein kann. Auch Bayern prüft diese Möglichkeit gerade.“
Holetschek betonte: „Wir müssen die Auffrischungsimpfungen stark vorantreiben. Das Bundesministerium für Gesundheit hat zugesagt, eine Sonderlieferung BioNTech noch diese Woche auszuliefern. Das ist ein gutes Signal! Denn beispielsweise für Unter-30-Jährige ist nur dieser mRNA-Impfstoff empfohlen. Klar ist aber ebenfalls: Auch Moderna ist ein hervorragender Impfstoff.”
Holetschek berichtete weiter: „Wir haben auch mit dem Vorsitzenden der Ständigen Impfkommission (STIKO), Prof. Thomas Mertens, über die Kommunikation in der Pandemie und die Kinderimpfungen gesprochen. Wir brauchen rasch eine Empfehlung der STIKO für die Impfung der 5- bis 11-Jährigen, um den Eltern und Ärztinnen und Ärzten im Land Sicherheit zu geben. Die EU hat erste Lieferungen für den 13. Dezember angekündigt, daher begrüßen wir es, wenn eine Empfehlung davor ausgesprochen wird. Die STIKO hat eine Empfehlung noch in dieser Woche in Aussicht gestellt.”
Auch Beschlüsse wurden heute gefasst. So wird das BMG gebeten, eine Rechtsänderung vorzubereiten, mit der die Verpflichtung zur Vorlage eines digital auslesbaren Impfnachweises (QR-Code) im Rahmen von Zutrittskontrollen zu Veranstaltungen, Einrichtungen und Angeboten nach den Corona-Verordnungen der Länder auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt wird.
Holetschek erklärte: „Das gelbe Impfbüchlein kann leicht gefälscht werden, daher setzen schon jetzt einige Länder nur auf QR-Codes bei Zugangsbeschränkungen. Ein solcher Code kann auch in ausgedruckter Form mitgeführt werden – wer kein Smartphone besitzt, kann also trotzdem zu Veranstaltungen oder Einrichtungen zugelassen werden, indem er den ausgedruckten QR-Code vorzeigt. Der Bund muss dieses Vorgehen nun auf eine rechtssichere Grundlage stellen. Überdies soll der Bund eine weitere Rechtsgrundlage schaffen, damit Anbieter, Veranstalter und Weitere dazu verpflichtet werden können, bei der Kontrolle von Impf‑, Genesenen- oder Testnachweisen auch ein amtliches Ausweispapier vorgezeigt zu bekommen. So sollen Fälschungen weiter zurückgedrängt werden können.”
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder bitten überdies das BMG darum, die Coronavirus-Impfverordnung dahingehend zu ändern, dass die Länder auch über den 28. Februar 2022 hinaus Abrechnungen für erstattungsfähige Kosten einreichen können. Holetschek sagte: „Viele Bundesländer haben etliche Impfzentren, deren Kosten auch vom Bund erstattet werden. Wir gehen davon aus, dass einige Abrechnungen erst nach dem 28. Februar erfolgen können. Wir waren uns einig, dass starre Ausschlussfristen die mitten in der Auffrisch- und Impfkampagne fallen, nicht zielführend sind – und bitten den Bund darum, diese entweder auszusetzen oder bis zum Sommer zu verlängern. Klar ist: Die Länder dürfen nicht auf den Kosten sitzenbleiben! Bislang hat sich der Bund immer zur Kostenübernahme bekannt, daher sind wir zuversichtlich, dass der Bund auch hier die Länder und die Impfkampagne unterstützt.”
Einig waren sich die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren auch in der Verurteilung des Fackelaufmarschs vor dem Haus der sächsischen Gesundheitsministerin Petra Köpping am vergangenen Freitag. Der GMK-Vorsitzende kritisierte: „Solche Einschüchterungsversuche sind absolut inakzeptabel! Wir verurteilen ein solches Verhalten aufs Schärfste und sagen klar: Wir lassen uns durch Drohgebärden von Wirrköpfen nicht beirren.”
Toto-Pokal-Wettbewerb
Aubstadt zieht das große Los und erwartet die Münchner Löwen
Die Löwen zu Gast beim Pokalschreck im Grabfeld: Regionalligist TSV Aubstadt hat das große Los gezogen und bekommt es im Halbfinale des bayerischen Toto-Pokal-Wettbewerbs mit dem TSV 1860 München aus der 3. Liga zu tun.
Im zweiten Vorschlussrunden-Match empfängt der FV Illertissen als aktueller Tabellenvierter der Regionalliga Bayern den Sieger des noch auszutragenden Viertelfinalspiels zwischen dem 1. FC Schweinfurt 05 (Regionalliga Bayern) und dem FC Würzburger Kickers (3. Liga). Das hat die Auslosung des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) im Münchner „Haus des Fußballs“ am Dienstagabend ergeben. Xaver Faul von LOTTO Bayern hatte die Paarungen unter der Aufsicht von Verbands-Spielleiter Josef Janker gezogen.
Während das noch offene unterfränkische Schlagerspiel am 8. oder 9. März 2022 im Schweinfurter Sachs-Stadion nachgeholt werden soll, werden die Terminierungen der beiden Semifinals in Absprache mit den beteiligten Vereinen festgelegt. Möglicher Termin ist der in der 3. Liga spielfreie Samstag am 26. März 2022. Sollte es zu einer Partie ohne Beteiligung eines Drittligisten kommen, könnte am 19. oder 26. April 2022 gespielt werden. „Wir stimmen uns da wie gewohnt mit den Klubs ab“, sagte Josef Janker, der sich „auf attraktive Partien“ freut: „Die Halbfinal-Paarungen können sich absolut sehen lassen.“ Xaver Faul hätte den Löwen „sehr gerne ein Heimspiel gewünscht, aber für Aubstadt als unterklassiger Verein ist das natürlich ein echtes Highlight. Ich bin gespannt, beide Partien besitzen absolut ihren Reiz.“
Aubstadt hat sich den Ruf des Pokalschrecks erarbeitet, das Team von Trainer Victor Kleinhenz hatte im Toto-Pokal-Viertelfinale Titelverteidiger Türkgücü München mit 3:1 ausgeschaltet. Die Löwen buchten ihr Halbfinal-Ticket nach zweimaligem Rückstand mit einem 3:2‑Last-Minute-Sieg gegen den TSV Buchbach, Illertissen ließ mit einem 2:1‑Erfolg über Regionalliga-Spitzenreiter SpVgg Bayreuth aufhorchen.
10 Euro je Treffer für die BFV-Sozialstiftung
Wie bereits in den vergangenen Spielzeiten spendet LOTTO Bayern im Rahmen einer Werbeaktion erneut für jeden erzielten Pokal-Treffer ab der 1. Hauptrunde bis zum großen Finale zehn Euro für die BFV-Sozialstiftung. In der vergangenen Saison kamen so 2.960 Euro zusammen, die unverschuldet in Not geratenen Mitgliedern der bayerischen Fußballfamilie zugutekommen. Aktuell sind in der jetzt laufenden Toto-Pokal-Runde bereits 402 Treffer gefallen, der Prämienstand liegt demnach bei 4.020 Euro.
Der Toto-Pokal-Wettbewerb wird in Bayern bereits seit 1998 ausgespielt. Dabei geht es nicht nur um Prestige und einen großen Pokal, sondern auch um einen Startplatz in der lukrativen 1. Hauptrunde des DFB-Pokal-Wettbewerbs – inklusive der garantierten Prämien in Höhe von rund 130.000 Euro aus den Vermarktungserlösen. In diesem Jahr hatte sich Drittligist Türkgücü München im Endspiel gegen Regionalligist FV Illertissen mit 8:7 nach Elfmeterschießen durchgesetzt und sich erstmals den Titel im bayerischen Toto-Pokal-Wettbewerb gesichert.
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Impfung gegen COVID-19
Gesundheitsminister fordern Bund auf, Corona-Impfungen in Apotheken und Zahnarztpraxen zu ermöglichen
Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat in einer Videoschalte den Bund einstimmig aufgefordert, die Rechtsgrundlage für COVID-19-Schutzimpfungen und Auffrischimpfungen in Apotheken und Zahnarztpraxen zu schaffen. Dies soll im Rahmen einer zeitlich befristeten Ausnahmegenehmigung geschehen.
Der GMK-Vorsitzende und bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek sagte in München: „Wir müssen die Impfkampagne mit Pragmatik, Flexibilität und Engagement massiv vorantreiben. Der Weg aus der Pandemie bleibt: impfen, impfen, impfen! Wir waren uns einig, dass die Apothekerinnen und Apotheker sowie die Zahnärztinnen und Zahnärzte einen großen Anteil leisten können, um möglichst schnell und niedrigschwellig viele Menschen zu impfen. In Apotheken haben Modellprojekte für Grippeschutzimpfungen gute Erfolge erzielt.“
Holetschek erläuterte: „Voraussetzung ist, dass ausreichend Coronavirus-Impfstoff zur Verfügung steht. Es darf nicht zu einem Verteilungskampf zwischen Impfzentren, Arztpraxen und Apotheken kommen. Wir müssen vielmehr in dieser Lage alle an einem Strang ziehen!“
Es kann jederzeit zu Engpässen kommen
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder haben überdies beschlossen, zeitnah den Rechtsrahmen für das Aussetzen nicht dringend medizinisch notwendiger Eingriffe und Behandlungen im größtmöglichen Umfang in Krankenhäusern, die an der COVID-Versorgung mitwirken, zu schaffen und dadurch zusätzliche Intensivkapazitäten zu gewinnen.
Holetschek erläuterte: „Die Situation in den Ländern ist aktuell noch unterschiedlich dramatisch, aber allen ist klar: Selbst da, wo noch einige Kapazitäten auf den Intensivstationen vorhanden ist, kann es angesichts der weiter steigenden Infektionszahlen jederzeit zu Engpässen kommen. Daher ist das deutschlandweite Aussetzen von Eingriffen geboten, die nicht dringend medizinisch notwendig sind. Und wir haben den Bund noch einmal aufgefordert, Ausgleichszahlungen und Freihaltepauschalen auf den Weg zu bringen. Dass die Länder den Gesetzgeber wiederholt darum bitten müssen, die Krankenhäuser finanziell zu unterstützen – das ist nicht akzeptabel. Hier muss endlich etwas passieren!“
Der GMK-Vorsitzende ergänzte: „Dass die EMA einen Corona-Impfstoff für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren zugelassen hat, bringt uns einen wichtigen Schritt in der Pandemiebekämpfung weiter und bedeutet auch für diese Altersgruppe wirksamen Schutz! Dass allerdings der Impfstoff erst kurz vor Weihnachten zur Verfügung stehen soll, ist kaum zu vermitteln. Die EU-Kommission wird aufgefordert, die Auslieferung des neuen Kinderimpfstoffs möglichst rasch in die Wege zu leiten und noch vor dem angekündigten 20. Dezember vorzuziehen. Zudem bitten wir die STIKO, sehr zeitnah eine Empfehlung für Kinderimpfungen auszusprechen. Viele Menschen vertrauen der Kommission und sie hat große Verantwortung. Ich bin zuversichtlich, dass sie durch eine rasche Empfehlung das Vertrauen der Menschen in den Kinderimpfstoff weiter stärken kann.”
Holetschek betonte: „Sobald der Impfstoff verfügbar ist, wollen wir natürlich umgehend loslegen! Die Länder richten nun Angebote für Kinderimpfungen wie etwa besondere Impfstraßen für Familien in den Impfstellen und Impfzentren ein. Wir dürfen keine Zeit verlieren! Bis zur Auslieferung des Kinderimpfstoffs erfolgt die Impfung dieser Altersgruppe auf eigene Verantwortung und Entscheidung sowie nach individueller Beratung durch den niedergelassenen Arzt als Off-Label-Use. Der Bund kann die Haftung nicht übernehmen.”
Zwei Verdachtsfälle der neuen Omicron-Variante in Bayern bestätigt
PCR-Test durchführen lassen, in Selbstquarantäne gehen und das Gesundheitsamt kontaktieren
In Bayern wurden heute zwei Verdachtsfälle der neuen, von der WHO gestern als besorgniserregend eingestuften Virusvariante Omicron im Wege der VOC-PCR festgestellt. Es handelt sich dabei um zwei Personen, die noch vor der Ausweisung Südafrikas als Virusvariantengebiet über den Flughafen München am 24. November einreisten. Fluggäste, die ebenfalls mit diesem Flug einreisten, sollen sich umgehend bei ihrem zuständigen Gesundheitsamt melden.
Eine Ministeriumssprecherin betonte am Samstag in München: „Die Personen befinden sich seit 25. November nach einem positiven PCR-Test in häuslicher Isolation. Nach der Berichterstattung über die neue Variante haben die beiden Personen vorausschauend selbst eine Untersuchung auf die Variante veranlasst. Alle Personen, die in den letzten 14 Tagen einen Aufenthalt in Südafrika hatten, sollten sofort ihre Kontakte reduzieren, einen PCR-Test unter Aufdeckung der Reisegeschichte durchführen lassen und umgehend das Gesundheitsamt kontaktieren.“ Überdies gilt, dass alle Personen unabhängig vom Immunstatus, also auch Geimpfte und Genesene, die aus den vom Robert Koch-Institut am 26. November als Virusvariantengebiet eingestuften Ländern einreisen, 14 Tage in Quarantäne müssen und sich nicht vorzeitig freitesten können. Sie müssen vor Ende der Quarantäne einen PCR-Test durchführen lassen.
„Frühzeitig und rasch reagiert“
Die Sprecherin sagte: „Wir müssen alles tun, um die Verbreitung der neuen Variante im Freistaat und Deutschland zu verhindern! Noch ist nicht klar, inwieweit die neue Variante ansteckender ist oder zu mehr Hospitalisierungen führt. Bis die Wissenschaft klarer sieht, müssen wir jedoch Vorsicht walten lassen. Angesichts der ohnehin schon hohen Infektionszahlen gilt ohnehin: Kontakte reduzieren, Maske und Abstand, und vor allem: Impfen, impfen, impfen!“
Die Sprecherin betonte: „Bayern hat frühzeitig und rasch auf die noch sehr neue Variante reagiert. Von der am Freitag aus Kapstadt ankommenden Passagiere sind 50 in Bayern in Quarantäne. Zwei ausländische Passagiere wurden positiv auf SARS-CoV‑2 getestet. Derzeit wird untersucht, ob sie mit der Omicron-Variante infiziert sind. Genomsequenzierungen und VOC-PCR sind angestoßen. Sie befinden sich in Isolation in einem Hotel, da sie in Bayern keinen Wohnsitz haben.“
Die Sprecherin ergänzte: „Ab 28. November um 00.00 Uhr dürfen im Prinzip nur noch deutsche Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz in Deutschland per Flugzeug aus diesen Ländern einreisen. Gleichwohl appelliert das Ministerium: Reisen Sie nicht in diese Länder – derzeit sind die Auswirkungen der Variante noch unklar. Sie ist mindestens so ansteckend wie die Delta-Variante und womöglich gefährlicher!“
Ministerrat entscheidet am Dienstag
Ab Mittwoch sollen in Bayern strengere Corona-Maßnahmen gelten
Bayern verschärft das Vorgehen im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Die neuen Regeln sollen am kommenden Mittwoch, dem 24. November, in Kraft treten, nachdem sich am Dienstag der Ministerrat und der Landtag damit befasst haben. Die neuen Regeln gelten dann zunächst mit Blick auf entsprechende Bundes-Vorgaben bis zum Ablauf des 15. Dezember 2021.
Ziel ist es, die vierte Corona-Welle zu brechen. Deshalb soll ab Mittwoch unter anderem eine Kontaktbeschränkung für Ungeimpfte gelten. Sie sieht vor, dass bayernweit nur noch Treffen von maximal 5 ungeimpften Personen aus maximal 2 Haushalten möglich sind. Kinder unter 12 Jahren und Geimpfte werden für die Gesamtzahl der Personen und der Haushalte nicht mitgezählt.
Außerdem soll – anders als bisher – die 2G-Regel künftig auch für körpernahe Dienstleistungen wie beispielsweise Friseurbetriebe und Nagelstudios gelten. Auch in Hochschulen und vergleichbaren Einrichtungen wie Musik- und Fahrschulen soll der Zutritt nur noch für Geimpfte oder Genesene möglich sein.
Ausgenommen von der 2G-Regelung bleiben weiterhin der Handel sowie medizinische, therapeutische und pflegerische Dienstleistungen. Für den Handel gilt künftig jedoch eine Beschränkung auf eine Person pro 10 Quadratmeter.
Sperrstunde in der Gastronomie
Auch die 2G plus-Regel soll auf weitere Bereiche ausgeweitet werden: Der Zutritt zu Kultur‑, Freizeit- und Sportveranstaltungen ist nur noch geimpften oder genesenen Personen gestattet, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis verfügen; ein Schnelltest ist hierfür ausreichend. Kultur‑, Freizeit- und Sportveranstaltungen dürfen zudem nur noch bei einer Auslastung von maximal 25 Prozent der möglichen Besucherzahlen stattfinden. Es gilt FFP2-Maskenpflicht. Auch in Freizeiteinrichtungen, wie beispielsweise in Bädern, Saunen, Seilbahnen oder Spielhallen, und Messen gilt künftig 2G plus.
In der Gastronomie bleibt es bei der 2G-Regel. Es soll allerdings eine Sperrstunde eingeführt werden: Gastronomische Betriebe sollen demnach ab 22 Uhr schließen müssen. Schankwirtschaften, Diskotheken, Clubs und Bordelle werden generell wieder geschlossen. Weihnachtsmärkte und sonstige Jahrmärkte werden abgesagt.
Schulen und Kindertagesstätten bleiben bayernweit geöffnet. In Schulen soll künftig jedoch beim Indoor-Sport eine Maskenpflicht gelten. Zudem soll das Testangebot ausgeweitet werden.
Bayern erlässt zudem eine Hotspot-Regelung für Landkreise und kreisfreie Städte mit einer 7‑Tage-Inzidenz von über 1.000. Dann sind Freizeit‑, Sport- oder Kulturveranstaltungen generell nicht mehr erlaubt. Zudem werden die Gastronomie, körpernahe Dienstleistungen, Beherbergungsstätten sowie Sport- und Kulturstätten geschlossen. Hochschulen dürfen ihre Vorlesungen und Seminare nur noch in digitaler Form anbieten. Für den Handel gilt dann eine Beschränkung auf eine Person pro 20 Quadratmeter.
Bayern wird in den kommenden Wochen zudem die Kontrollen ausweiten und intensivieren. Denn nur wenn die Maßnahmen auch eingehalten werden, können sie Wirkung zeigen.