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Bayern - Page 6

Herr­mann: wich­ti­ger Bau­stein der baye­ri­schen Asylpolitik

Tran­sit-und Abschie­bungs­haft­ein­rich­tung in München

Als wich­ti­gen Bau­stein der baye­ri­schen Asyl­po­li­tik mit Huma­ni­tät und Ord­nung hat Bay­erns Innen­mi­nis­ter Joa­chim Herr­mann die neue kom­bi­nier­te Tran­sit- und Abschie­bungs­haft­ein­rich­tung am Flug­ha­fen Mün­chen bezeichnet.

„Unter einem Dach befin­den sich zwei räum­lich klar von­ein­an­der getrenn­te Berei­che: Die Abschiebungs­hafteinrichtung mit 20 Plät­zen und der Tran­sit­be­reich mit 29 Plätzen.”

Die Haft­an­stalt ergänzt die bereits bestehen­den baye­ri­schen Abschie­bungs­haft­ein­rich­tun­gen als wich­ti­ge Bau­stei­ne der baye­ri­schen Asyl­po­li­tik, die sich an den Prin­zi­pi­en Huma­ni­tät und Ord­nung ori­en­tiert. Herr­mann: „Wer als indi­vi­du­ell poli­tisch Ver­folg­ter Schutz braucht, bekommt von uns Hil­fe und Soli­da­ri­tät. Die­je­ni­gen aber, die kein Bleibe­recht in Deutsch­land haben, müs­sen unser Land auch wie­der ver­las­sen”. Der baye­ri­sche Innen­mi­nis­ter bezeich­ne­te die neue Abschie­bungs­haft­ein­rich­tung durch ihre unmit­tel­ba­re Lage am Flug­ha­fen Mün­chen als wich­ti­ge Dreh­schei­be im Sys­tem der baye­ri­schen Abschie­bungs­haft­ein­rich­tun­gen: „Abschie­bun­gen sind unver­meid­bar und zur Durch­set­zung der Rechts­ord­nung erfor­der­lich, wenn Aus­rei­se­pflich­ti­ge nicht frei­wil­lig unser Land ver­las­sen.” Dies sei lei­der oft­mals Rea­li­tät. So wur­den in Bay­ern im Jahr 2020 1.558 Per­so­nen und im Jahr 2021 (Stand: 30.11.2021) 1.825 Per­so­nen abge­scho­ben. Gleich­zei­tig sei­en 2020 7.998 aus­rei­se­pflich­ti­ge Per­so­nen frei­wil­lig aus­ge­reist, 2021 8.871 Per­so­nen (Stand: 30.11.2021). Zur Siche­rung der Abschie­bung stellt Bay­ern mit ins­ge­samt 301 Plät­zen nun­mehr rund ein Drit­tel der aktu­ell bun­des­weit vor­han­de­nen Abschie­bungs­haft­plät­ze. „Die Anord­nung von Abschie­bungs­haft vor der Abschie­bung ist jedoch immer ulti­ma ratio. Denn vie­le Aus­rei­se­pflich­ti­ge ver­su­chen sich der Abschie­bung zu ent­zie­hen oder tau­chen unmit­tel­bar vor ihrer Abschie­bung sogar unter.”

Der Tran­sit­be­reich in der neu­en Ein­rich­tung sei für die Durch­füh­rung des asyl­recht­li­chen “Flug­ha­fen­ver­fah­rens” unver­zicht­bar. „Hier­bei führt das Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge das Asyl­ver­fah­ren vor der Ent­schei­dung der Bun­des­po­li­zei über die Ein­rei­se noch im Tran­sit­be­reich durch – zum Bei­spiel wenn sich die Betref­fen­den nicht aus­wei­sen kön­nen oder aus einem siche­ren Her­kunfts­staat kom­men”, erklär­te der Minister.

Nach einer Bau­zeit von rund einem Jahr hat das Lan­des­amt für Asyl- und Rück­füh­run­gen das Gebäu­de im Novem­ber letz­ten Jah­res über­nom­men und kurz vor Jah­res­en­de in Betrieb genom­men. Die Gesamt­kos­ten für Grund­stück und Gebäu­de betru­gen rund 17 Mil­lio­nen Euro. Die Aus­stat­tung ist auf die beson­de­re Situa­ti­on der Men­schen in Abschie­bungs­haft und Tran­sit aus­ge­rich­tet: So steht bei­spiel­wei­se in der gesam­ten Ein­rich­tung W‑LAN zur Ver­fü­gung, um die Kon­takt­auf­nah­me zu Ange­hö­ri­gen oder Rechts­an­wäl­ten zu erleichtern.

BFV begrüßt Entscheidung 

Aus­nah­me­re­gel verlängert

Die Staats­re­gie­rung hat die 15. Baye­ri­sche Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung um wei­te­re vier Wochen, bis zum 9. Febru­ar 2022, ver­län­gert und in Punk­ten ange­passt, die auch den Ama­teur- und Jugend­fuß­ball­be­trieb im Frei­staat betref­fen. Die Ände­run­gen tre­ten zum 13. Janu­ar 2022 in Kraft.

So wird die aktu­ell noch bis zum 12. Janu­ar 2022 gel­ten­de Aus­nah­me von 2G bei sport­li­cher Betä­ti­gung zuguns­ten min­der­jäh­ri­ger Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die regel­mä­ßig getes­tet wer­den, fort­ge­führt. Die Aus­nah­me­re­ge­lung wird laut dem Lei­ter der Staats­kanz­lei, Dr. Flo­ri­an Herr­mann, dau­er­haft Bestand haben, auch wenn sie aus for­ma­len Grün­den immer nur um vier Wochen ver­län­gert wer­den kann.

Die­se Ver­län­ge­rung hat­te die Coro­na-Taskforce des Baye­ri­schen Fuß­ball-Ver­ban­des (BFV) unter Vor­sitz von BFV-Vize­prä­si­dent Robert Schraud­ner bereits vor Weih­nach­ten ein­dring­lich gefordert.

„Wir sind natür­lich sehr froh, dass die­ser längst über­fäl­li­ge Schritt nun gemacht wur­de und durch das heu­ti­ge ein­deu­ti­ge State­ment vom Lei­ter der Staats­kanz­lei Dr. Flo­ri­an Herr­mann für die Kin­der und Jugend­li­chen und natür­lich auch für den Jugend­fuß­ball-Spiel­be­trieb jetzt Pla­nungs­si­cher­heit herrscht“, erklärt Robert Schraudner.

Außer­dem ent­fällt ab 13. Janu­ar die Pflicht zur Vor­la­ge eines zusätz­li­chen Test­nach­wei­ses in 2G-plus-Berei­chen – zum Bei­spiel Fuß­ball­trai­ning in der Hal­le – für Per­so­nen, die eine Auf­fri­schungs­imp­fung nach einer voll­stän­di­gen Immu­ni­sie­rung erhal­ten haben. Künf­tig gilt dies bereits unmit­tel­bar ab der Auf­fri­schungs­imp­fung (Boos­ter). Die Pflicht zur Vor­la­ge eines zusätz­li­chen Test­nach­wei­ses ent­fällt außer­dem für Per­so­nen, die nach voll­stän­di­ger Immu­ni­sie­rung eine Infek­ti­on über­stan­den haben.

Öffent­li­cher Gesund­heits­dienst in Bayern 

403 neue Stel­len geschaffen

In Bay­ern wur­den 2021 lan­des­weit 403 neue Stel­len für den Öffent­li­chen Gesund­heits­dienst (ÖGD) geschaf­fen und besetzt. Der Frei­staat konn­te damit die Ziel­set­zung des Pakts für den ÖGD für 2021 über­tref­fen. Dar­auf hat Bay­erns Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek heu­te in Mün­chen hingewiesen.

„Der Pakt für den Öffent­li­chen Gesund­heits­dienst ist in Bay­ern ein vol­ler Erfolg. Unser Ziel war es, in Bay­ern 2021 in einem ers­ten Schritt min­des­tens 237 neue Voll­zeit­stel­len zu schaf­fen“, sag­te der Minis­ter. „Die­ses Ziel konn­ten wir sogar über­tref­fen: Tat­säch­lich konn­ten bis zum Jah­res­en­de in der baye­ri­schen Gesund­heits­ver­wal­tung 403 neue und unbe­fris­te­te Voll­zeit­stel­len geschaf­fen und besetzt wer­den, davon allei­ne 258 in den staat­li­chen und kom­mu­na­len Gesundheitsämtern.“

Bund und Län­der hat­ten im Sep­tem­ber 2020 einen Pakt für den Öffent­li­chen Gesund­heits­dienst beschlos­sen. Das Ziel: Die Gesund­heits­äm­ter in ganz Deutsch­land wer­den per­so­nell auf­ge­stockt, moder­ni­siert und ver­netzt. In einem ers­ten Schritt soll­ten die Län­der im Zeit­raum vom 1. Febru­ar 2020 bis zum 31. Dezem­ber 2021 min­des­tens 1.500 neue, unbe­fris­te­te Voll­zeit­stel­len (Voll­zeit­äqui­va­len­te) für Ärz­tin­nen und Ärz­te, Fach­per­so­nal sowie Ver­wal­tungs­per­so­nal in den Behör­den des Öffent­li­chen Gesund­heits­diens­tes schaf­fen und besetzen.

Holet­schek ergänz­te: „Alle Län­der sind gemein­sam ihren Ver­pflich­tun­gen nach­ge­kom­men. Als dama­li­ges GMK-Vor­sitz­land konn­ten wir dem Bund im Dezem­ber mit­tei­len, dass die Schaf­fung und Beset­zung der Stel­len in allen Län­dern voll­stän­dig erfüllt und in vie­len Fäl­len sogar über­trof­fen wur­de. Wir konn­ten deutsch­land­weit gemein­sam mehr als 1.500 Stel­len im ÖGD beset­zen.“ Wei­te­re 3.500 Stel­len, von denen 553 auf Bay­ern ent­fal­len, sind 2022 im Rah­men des Pak­tes zu schaf­fen und dann suk­zes­siv zu besetzen.

„Wir haben im Frei­staat dar­über hin­aus auch die Bezah­lung im Öffent­li­chen Gesund­heits­dienst ver­bes­sert. Über ein Vier­tel der ärzt­li­chen Stel­len wur­de in der Besol­dung ange­ho­ben, um damit deut­lich mehr Beför­de­rungs­mög­lich­kei­ten im amts­ärzt­li­chen Dienst zu schaf­fen. Nur so kann es uns gelin­gen, die Arbeit im ÖGD noch attrak­ti­ver zu machen“, füg­te der Minis­ter hinzu.

Zudem hat sich die Staats­re­gie­rung ent­schlos­sen, Zuschlags­mög­lich­kei­ten zu eröff­nen. Holet­schek erläu­ter­te: „Damit sind für neu ein­ge­stell­te ärzt­li­che und nicht­ärzt­li­che Beam­tin­nen und Beam­te in den Gesund­heits­äm­tern nun Zuschlä­ge mög­lich. Das gilt auch für die Ärz­tin­nen und Ärz­te im lan­des­ta­rif­li­chen Bereich.“

Kin­der­imp­fun­gen in Bay­ern gut angelaufen

Mehr als 11 Pro­zent erhiel­ten Erstimpfung

In Bay­ern haben bereits mehr als 11 Pro­zent der Fünf- bis Elf­jäh­ri­gen ihre Erst­imp­fung gegen Coro­na erhal­ten. Dar­auf hat Bay­erns Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek am Frei­tag beim Kin­der­impf­tag im Impf­zen­trum in Kel­heim hingewiesen.

Der Minis­ter beton­te, dass trotz der Fei­er­ta­ge in Bay­ern in nur rund drei Wochen bereits 91.760 Fünf- bis Elf­jäh­ri­ge die Erst­imp­fung erhal­ten konn­ten. Damit lie­ge Bay­ern auf Platz 3 in Deutsch­land. „Ich freue mich, dass sich so vie­le Eltern dafür ent­schei­den, ihre Kin­der mit der Schutz­imp­fung vor einer COVID-19-Erkran­kung zu schützen.“

Beim Kin­der­impf­tag in Kel­heim am Frei­tag erhiel­ten meh­re­re hun­dert Kin­der bereits ihre zwei­te Imp­fung. Zahl­rei­che Impf­zen­tren bie­ten für Kin­der von fünf bis elf Jah­ren und deren Fami­li­en geson­der­te Impf­an­ge­bo­te und auch geson­der­te Impf­stra­ßen an. Auch über die Fei­er­ta­ge und zwi­schen den Jah­ren wur­de in Impf­zen­tren geimpft. „Die Impf­zen­tren geben ihr Bes­tes, um die Impf­stel­len mög­lichst kind­ge­recht zu gestal­ten und auf die Sor­gen und Fra­gen der Eltern ein­zu­ge­hen. Ich dan­ke den Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern sowie den Ärz­tin­nen und Ärz­ten, die den Eltern und Kin­dern mit ihrer Exper­ti­se bera­tend zur Sei­te ste­hen“, unter­strich Holetschek.

Inter­es­sier­te Eltern kön­nen tele­fo­nisch einen Ter­min für ihre Kin­der im jewei­li­gen Impf­zen­trum aus­ma­chen. Eini­ge Impf­zen­tren bie­ten hier­für auch eine digi­ta­le Anmel­dung an – Eltern wer­den gebe­ten, sich auch auf den Web­sei­ten des Land­rats­amts bezie­hungs­wei­se der Stadt oder des Impf­zen­trums zu infor­mie­ren. Neben den Impf­zen­tren sind die Kinder‑, Jugend- und Haus­ärz­te die zen­tra­len Akteu­re bei den Kinderimpfungen.

Der Minis­ter ergänz­te: „Zwar erlei­den Kin­der nur sel­ten schwe­re Ver­läu­fe, aber auch sie kön­nen von Post-COVID betrof­fen sein und die Infek­tio­nen wei­ter­tra­gen. Des­halb sind Coro­na-Imp­fun­gen auch für Kin­der ein wich­ti­ger Schritt.“

Bevöl­ke­rungs­pro­gno­se 2040 für Bayern 

Ober­fran­ken bleibt Zuzugsregion

Ober­fran­ken hat erneut den pro­gnos­ti­zier­ten Bevöl­ke­rungs­rück­gang deut­lich abfe­dern kön­nen. Das geht aus der am Frei­tag von Bay­erns Innen­mi­nis­ter Joa­chim Herr­mann in Fürth vor­ge­stell­ten Vor­aus­be­rech­nung der Bevöl­ke­rung bis zum Jahr 2040 her­vor. Für Regie­rungs­prä­si­den­tin Heid­run Piwer­netz ist dies Bestä­ti­gung der bis­he­ri­gen Arbeit und Auf­trag zugleich.

Alle drei­zehn Land­krei­se und kreis­frei­en Städ­te in Ober­fran­ken ver­mel­den nach der Pro­gno­se mehr Zuzug als Weg­zug. Basis der Pro­gno­se des Baye­ri­schen Lan­des­am­tes für Sta­tis­tik bis 2040 sind die Ein­woh­ner­zahl, aktu­el­le Trends und Erfah­rungs­wer­te zum Stich­tag 31.12.2020. Dem­nach wird die Ein­woh­ner­zahl Ober­fran­kens im Jahr 2040 bei 1.024.700 lie­gen, was einem mode­ra­ten Rück­gang von 3,5 Pro­zent entspricht.

Herr­mann teil­te mit, Bay­erns Bevöl­ke­rung wer­de in den kom­men­den 20 Jah­ren vor­aus­sicht­lich um rund 518.000 Men­schen oder fast vier Pro­zent auf rund 13,66 Mil­lio­nen Men­schen wach­sen. Auch Bay­erns Alters­struk­tur wer­de sich deut­lich ver­än­dern und das Durch­schnitts­al­ter der Bevöl­ke­rung im Frei­staat in den kom­men­den zwei Jahr­zehn­ten auf 45,5 Jah­re steigen.

Der Rück­gang in Ober­fran­ken ist aus­schließ­lich auf den soge­nann­ten Ster­be­über­schuss zurück­zu­füh­ren, der aktu­ell weder durch die Gebur­ten­zah­len noch durch die Wan­de­rungs­ge­win­ne kom­pen­siert wird. Regie­rungs­prä­si­den­tin Heid­run Piwer­netz, Vor­sit­zen­de von Ober­fran­ken Offen­siv e.V., sieht in der aktu­el­len Bevöl­ke­rungs­vor­aus­be­rech­nung für Ober­fran­ken Bestä­ti­gung der bis­he­ri­gen Arbeit und Auf­trag zugleich: „Die Pro­gno­sen zur Ent­wick­lung der Bevöl­ke­rungs­zah­len im Frei­staat Bay­ern durch das Lan­des­amt für Sta­tis­tik sind für uns in Ober­fran­ken wie ein Boos­ter für noch mehr Enga­ge­ment in allen Berei­chen. Wir sind seit vie­len Jah­ren sehr erfolg­reich dar­in, mit krea­ti­ven Ideen, hoher Sach­kennt­nis und einem aus­ge­zeich­ne­ten Netz­werk aus Wirt­schaft, Wis­sen­schaft, Poli­tik und Ver­wal­tung der­ar­ti­gen Pro­gno­sen einen posi­ti­ven Spin zu ver­lei­hen. Dadurch gewin­nen wir nicht nur Neu­bür­ge­rin­nen und Rück­keh­rer, son­dern ver­mit­teln unse­rer Jugend auch ech­te Blei­be­per­spek­ti­ven. Das Land legt für Frau­en und Män­ner aus den Bal­lungs­räu­men an Attrak­ti­vi­tät deut­lich zu und Ober­fran­ken, jetzt schon Zuzugs­re­gi­on, wird dabei eine Gewin­ner­re­gi­on sein.“

Bezirks­tags­prä­si­dent Hen­ry Schramm, Foto: Stu­dio Tho­mas Köhler

Bezirks­tags­prä­si­dent Hen­ry Schramm, Vor­sit­zen­der von Ober­fran­ken Offen­siv, ergänzt: „Ober­fran­ken hat in der Ver­gan­gen­heit immer wie­der bewie­sen, dass Pro­gno­sen aktiv ange­nom­men wer­den. Von einst vor­aus­be­rech­ne­ten Ein­woh­ner­zah­len von unter einer Mil­li­on und hohen Bevöl­ke­rungs­rück­gän­gen ist unse­re lie­bens­wer­te Regi­on längst ent­fernt. Zudem wer­den die posi­ti­ven Effek­te der Dezen­tra­li­sie­rung von Uni­ver­si­tä­ten und Hoch­schu­len sowie Ver­la­ge­run­gen und sNeu­bau­ten von staat­li­chen Ein­rich­tun­gen in Ober­fran­ken erst noch voll zum Tra­gen kommen.“

Schul­start am Montag 

Prä­senz­un­ter­richt dank eng­ma­schi­gem Sicherheitsnetz

Am kom­men­den Mon­tag star­ten die Schu­len in Bay­ern mit noch­mals erwei­ter­tem Sicher­heits­kon­zept und im Prä­senz­un­ter­richt ins Jahr 2022. Kul­tus- und Gesund­heits­mi­nis­ter emp­feh­len zusätz­li­ches frei­wil­li­ges Tes­ten noch vor dem ers­ten Schultag.

Das Schul­jahr 2021/​/​2022 steht unter der Maxi­me, dau­er­haf­ten Prä­senz­un­ter­richt für die Schü­le­rin­nen und Schü­ler in Bay­ern bei größt­mög­li­cher Sicher­heit und Plan­bar­keit sicher­zu­stel­len. Das ist dank des eng­ma­schi­gen Sicher­heits­net­zes in Bay­ern seit Beginn des Schul­jah­res gelun­gen, und auch das Jahr 2022 beginnt nach den Weih­nachts­fe­ri­en am 10. Janu­ar an den baye­ri­schen Schu­len in Präsenz.

„Unser Sicher­heits­kon­zept an den Schu­len hat sich bewährt. Da sich die Omi­kron-Vari­an­te zur­zeit stark aus­brei­tet, haben wir das Sicher­heits­netz noch­mal ver­stärkt. So gewähr­leis­ten wir best­mög­li­che Bil­dung und tra­gen zu mehr Sicher­heit in der Bevöl­ke­rung bei“, so Kul­tus­mi­nis­ter Micha­el Piazolo.

In Reak­ti­on auf die Aus­brei­tung der Omi­kron-Vari­an­te des Coro­na-Virus wer­den die Schutz­maß­nah­men an den Schu­len noch­mals erwei­tert: Ab dem 10. Janu­ar ist für Schü­le­rin­nen und Schü­ler grund­sätz­lich ein nega­ti­ver Test­nach­weis die Vor­aus­set­zung zur Teil­nah­me am Prä­senz­un­ter­richt, unab­hän­gig vom Impf- oder Gene­se­nen­sta­tus. Dafür ste­hen die bekann­ten Test­mög­lich­kei­ten zur Ver­fü­gung. Geimpf­te und gene­se­ne Lehr­kräf­te und sons­ti­ge an den Schu­len täti­ge Per­so­nen kön­nen auf die schu­li­schen Selbst­tests zum ergän­zen­den frei­wil­li­gen Ein­satz zurück­grei­fen. Im Übri­gen gel­ten die bereits bestehen­den, umfas­sen­den Sicher­heits­maß­nah­men unver­än­dert fort.

Auch Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek betont: „Die Sicher­heit der Schü­le­rin­nen und Schü­ler hat obers­te Prio­ri­tät. Der Kon­takt mit Freun­den und das schu­li­sche Umfeld sind auch für die see­li­sche Gesund­heit sehr wich­tig. Mit unse­rer Test­stra­te­gie ermög­li­chen wir auch in die­ser Pha­se der Pan­de­mie Prä­senz­un­ter­richt. Ich freue mich, dass auch die Imp­fun­gen bei Kin­dern und Jugend­li­chen gut vor­an­ge­hen. Denn klar ist: Der bes­te Schutz vor einer schwe­ren Erkran­kung ist und bleibt die Impfung!“

„Die regel­mä­ßi­gen schu­li­schen Tes­tun­gen leis­ten einen wich­ti­gen Bei­trag in der Pan­de­mie­be­kämp­fung. So kön­nen Infek­ti­ons­ket­ten unter­bro­chen und eine wei­te­re Ver­brei­tung des Virus ver­hin­dert wer­den“, erläu­tert Kul­tus­mi­nis­ter Micha­el Pia­zo­lo. „Nach den Aller­hei­li­gen­fe­ri­en bei­spiels­wei­se haben wir vie­le Infek­ti­ons­fäl­le aus dem pri­va­ten Umfeld in den Schu­len ent­deckt – seit­dem ist die Anzahl posi­ti­ver Test­ergeb­nis­se kon­ti­nu­ier­lich gesun­ken“, so Micha­el Pia­zo­lo weiter.

Klaus Holet­schek fügt hin­zu, dass auf­grund der neu­en Omi­kron-Vari­an­te davon aus­zu­ge­hen sei, dass die Infek­ti­ons­zah­len wie­der stei­gen wer­den. „Wir müs­sen alles dafür tun, dass Infek­tio­nen auf­ge­deckt wer­den. So schüt­zen wir nicht nur unser Gesund­heits­sys­tem, son­dern die gan­ze Gesellschaft.“

Des­halb appel­lie­ren bei­de Minis­ter drin­gend an alle Mit­glie­der der Schul­fa­mi­lie: „Bit­te machen Sie am Wochen­en­de vor dem Schul­be­ginn einen Selbst- oder Schnell­test. Wenn nach zwei Wochen ohne schu­li­sche Tests nur nach­weis­lich nega­tiv getes­te­te Per­so­nen sich auf den Weg in die Schu­len machen, wer­den ver­meid­ba­re Anste­ckun­gen redu­ziert und die Sicher­heit für alle erhöht! Vie­len Dank für Ihre Mit­hil­fe und ein gesun­des Jahr 2022 für Sie und Ihre Familie!“

Inno­va­ti­ve Demenz-Pro­jek­te gesucht

Demenz­preis 2022: Aus­schrei­bung gestartet

Die Trä­ger inno­va­ti­ver Demenz-Pro­jek­te kön­nen sich ab sofort für den Baye­ri­schen Demenz­preis 2022 bewer­ben. Dar­auf hat Bay­erns Gesund­heits- und Pfle­ge­mi­nis­ter Klaus Holet­schek am Mon­tag in Mün­chen hingewiesen.

„In Bay­ern gibt es vie­le inno­va­ti­ve Pro­jek­te, die die Lebens­be­din­gun­gen der Men­schen mit Demenz und ihrer Ange­hö­ri­gen ver­bes­sern sowie deren Teil­ha­be­mög­lich­kei­ten am gesell­schaft­li­chen Leben för­dern. Ab sofort kön­nen sich die Trä­ger die­ser Pro­jek­te wie­der für den Baye­ri­schen Demenz­preis bewer­ben“, beton­te der Gesundheitsminister.

Die Aus­schrei­bung für den Baye­ri­schen Demenz­preis 2022 läuft bis zum 27. März 2022. Die Bewer­bung ist aus­schließ­lich online und nur mit dem offi­zi­el­len PDF-Bewer­bungs­for­mu­lar an geschaeftsstelle-demenzpreis@lfp.bayern.de mög­lich. Alle Infor­ma­tio­nen zum Baye­ri­schen Demenz­preis sowie das Bewer­bungs­for­mu­lar fin­den Inter­es­sier­te unter https://www.demenzpreis.bayern.de.

„Zum Wett­be­werb auf­ge­for­dert sind Trä­ger von Pro­jek­ten, wie Kom­mu­nen, Schu­len, Ver­ei­ne oder Ver­bän­de, Orga­ni­sa­tio­nen und Ein­rich­tun­gen des Gesund­heits- und Sozi­al­we­sens und Kör­per­schaf­ten des öffent­li­chen Rechts und Unter­neh­men. Wich­tig ist: Die Pro­jek­te müs­sen in Bay­ern ent­wi­ckelt wor­den sein und zudem zum Zeit­punkt der Bewer­bung dort seit min­des­tens sechs Mona­ten erfolg­reich umge­setzt wer­den“, erläu­ter­te Klaus Holetschek.

Der Minis­ter unter­strich: „Die Pro­jek­te, die mit dem Baye­ri­schen Demenz­preis aus­ge­zeich­net wer­den, haben eine Vor­bild­funk­ti­on für ganz Bay­ern. Sie leis­ten einen bedeu­ten­den Bei­trag für unse­re Gesellschaft.“

Es wer­den drei Geld­prei­se in Höhe von 3.000 Euro (1. Preis), 2.000 Euro (2. Preis) und 1.000 Euro (3. Preis) ver­lie­hen. Dar­über hin­aus kön­nen bis zu drei wei­te­re her­aus­ra­gen­de Pro­jek­te mit einer Aner­ken­nung aus­ge­zeich­net werden.

„Men­schen mit Demenz müs­sen einen fes­ten Platz in der Mit­te der Gesell­schaft haben. Damit das funk­tio­niert, brau­chen Betrof­fe­ne und ihre Ange­hö­ri­gen ein Umfeld, das sie auf­fängt. Mein Ziel ist es, die Lebens­be­din­gun­gen der Men­schen mit Demenz und ihrer Ange­hö­ri­gen zu ver­bes­sern. Dabei sind wir als Gesell­schaft ins­ge­samt gefragt. Auf einer brei­ten Basis ent­wi­ckeln wir daher zusam­men mit unse­ren Part­ne­rin­nen und Part­nern im Rah­men des Baye­ri­schen Demenz­pakts die 2013 beschlos­se­ne Baye­ri­sche Demenz­stra­te­gie wei­ter“, ergänz­te Holetschek.

Die Preis­ver­lei­hung des Baye­ri­schen Demenz­prei­ses 2022 fin­det vor­aus­sicht­lich am 28. Okto­ber 2022 in Augs­burg statt.

Holet­schek mit posi­ti­ver Bilanz nach einem Jahr baye­ri­scher GMK-Vorsitz 

Sach­sen-Anhalt über­nimmt GMK-Vorsitz

Der baye­ri­sche Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek zog eine posi­ti­ve Bilanz des baye­ri­schen Vor­sit­zes der Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz (GMK) 2021. Nach Bay­ern über­nimmt für das Jahr 2022 nun Sach­sen-Anhalt den Vorsitz.

„Die GMK hat sich zu einem zen­tra­len Gre­mi­um der Pan­de­mie-Bekämp­fung in Deutsch­land ent­wi­ckelt“, sag­te Holet­schek am Sonn­tag als Resü­mee aus 2021, bevor Sach­sen-Anhalt den Vor­sitz über­nimmt. „Die Bera­tun­gen auf Län­der­ebe­ne sind ent­schei­dend, um im föde­ra­len Deutsch­land gemein­sam und mög­lichst ohne den berüch­tig­ten Fli­cken­tep­pich im Kampf gegen das Virus anzu­tre­ten. Klar ist aber auch gewor­den: Wir müs­sen uns noch bes­ser auf­stel­len, um für die Zukunft gewapp­net zu sein.“

Der Minis­ter beton­te: „Wir müs­sen Leh­ren aus der Pan­de­mie zie­hen! Die Lis­te der Pro­ble­me, die wir ange­hen müs­sen, ist lang: Wir müs­sen den öffent­li­chen Gesund­heits­dienst, die sta­tio­nä­re sowie ambu­lan­te Ver­sor­gung stär­ken und auch Ände­run­gen unse­res Gesund­heits­we­sens vor­an­trei­ben, etwa, indem wir das Fall­pau­scha­len­sys­tem der Kran­ken­häu­ser gründ­lich refor­mie­ren. Klar ist auch: Wir brau­chen für die Zukunft prag­ma­ti­sche­re Lösun­gen und weni­ger Büro­kra­tie. Dafür müs­sen wir auch die Digi­ta­li­sie­rung und Inno­va­ti­on im Gesund­heits­we­sen vor­an­trei­ben. Nach der Pan­de­mie kann es kein ‚Wei­ter so‘ geben!“

Die Minis­te­rin­nen und Minis­ter, Sena­to­rin­nen und Sena­to­ren für Gesund­heit der Län­der haben 2021 ers­te Schluss­fol­ge­run­gen aus der Bekämp­fung der Coro­na-Pan­de­mie als Zehn-Punk­te-Plan gezo­gen und unter ande­rem fol­gen­de Beschlüs­se gefasst:

- Die Kran­ken­häu­ser müs­sen per­so­nell und finan­zi­ell bes­ser auf­ge­stellt wer­den. Die GMK for­dert, die Finan­zie­rung der Kran­ken­häu­ser auf eine nach­hal­ti­ge und trag­fä­hi­ge Grund­la­ge zu stel­len. Dafür muss unter ande­rem das Fall­pau­scha­len­sys­tem refor­miert wer­den. Zudem sol­len vom Kran­ken­haus ergrif­fe­ne Maß­nah­men zur Ent­las­tung des Pfle­ge­per­so­nals bes­ser finan­ziert werden.

- Die Attrak­ti­vi­tät des Pfle­ge­be­rufs muss wei­ter gestei­gert wer­den, ins­be­son­de­re müs­sen die Arbeits­be­din­gun­gen in der Pfle­ge ver­bes­sert werden.

- Die GMK bekräf­tigt die Zie­le des Pak­tes für den Öffent­li­chen Gesund­heits­dienst. Der ÖGD muss nach­hal­tig auf­ge­stellt und für künf­ti­ge Her­aus­for­de­run­gen bes­ser gewapp­net sein.

- Die GMK for­dert zudem einen Büro­kra­tie­ab­bau im Gesundheitswesen.

- Die Digi­ta­li­sie­rung muss unbe­dingt vor­an­ge­trie­ben werden.


Holet­schek füg­te hin­zu: „Wich­tig ist, dass wir die­se Punk­te jetzt auch umset­zen! Für mich steht dabei die Pfle­ge an obers­ter Stel­le – in all ihren Facet­ten: von der pro­fes­sio­nel­len Pfle­ge in Kran­ken­häu­sern und der Lang­zeit­pfle­ge, in Ein­rich­tun­gen und im ambu­lan­ten Bereich bis hin zu pfle­gen­den Ange­hö­ri­gen. Wir alle sind uns einig, dass wir bei­spiels­wei­se die Pfle­ge- und Betreu­ungs­kräf­te in den Alten- und Pfle­ge­ein­rich­tun­gen eben­so wie in den Kran­ken­häu­sern bes­ser ent­loh­nen und die Rah­men­be­din­gun­gen für eine gute Pfle­ge ver­bes­sern müs­sen. Nur so las­sen sich aus­rei­chend Fach­kräf­te gewin­nen, um eine hoch­wer­ti­ge pfle­ge­ri­sche Ver­sor­gung auch in Zukunft zu gewährleisten.“

Die GMK ist die Fach­mi­nis­ter­kon­fe­renz der Gesund­heits­mi­nis­te­rin­nen und ‑minis­ter sowie ‑sena­to­rin­nen und ‑sena­to­ren der Län­der. Der Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter ist stän­di­ger Gast. Der Vor­sitz rotiert jähr­lich. Im Jahr 2021 hat sich die GMK 47 Mal in Tele­fon- oder Video­kon­fe­ren­zen zusam­men­ge­schal­tet und regu­lär zwei Mal getrof­fen: ein­mal als Hybrid­kon­fe­renz im Juni in Mün­chen und im Novem­ber in Lin­dau am Boden­see als Son­der-Kon­fe­renz in Prä­senz­form. In rund 75 Stun­den Bespre­chungs­zeit wur­den mehr als 282 Tages­ord­nungs­punk­te bera­ten und 94 Beschlüs­se gefasst. Holet­schek sag­te: „Ich freue mich, dass wir gera­de beim Imp­fen und Tes­ten gemein­sam Beschlüs­se gefasst haben, die ganz maß­geb­lich bei der Bekämp­fung der Pan­de­mie waren.“

Der Minis­ter ergänz­te: „Es ist uns gelun­gen, im letz­ten Jahr vie­le wich­ti­ge Beschlüs­se zu fas­sen, weil wir alle – trotz teils unter­schied­li­cher Lage­be­wer­tun­gen und auch unter­schied­li­cher poli­ti­scher Cou­leur – an einem Strang zie­hen. Der Aus­tausch mit den Län­der­kol­le­gin­nen und ‑kol­le­gen hat stets neue Per­spek­ti­ven gebracht. Hier zeigt der Föde­ra­lis­mus sei­ne wah­re Stär­ke. Wir haben dabei wich­ti­ge Wei­chen gestellt: Zu den weg­wei­sen­den Beschlüs­sen gehö­ren die Wei­ter­ent­wick­lung der Natio­na­len Impf­stra­te­gie, vom Umgang mit dem Impf­stoff von Astra­Ze­ne­ca oder John­son & John­son, über die Auf­he­bung der Impf­prio­ri­sie­rung bis hin zur Stra­te­gie der Auf­fri­schungs­imp­fun­gen oder den Umgang mit Impf­nach­wei­sen und Kin­der­imp­fun­gen. Wir haben uns über Test­stra­te­gien, Qua­ran­tä­ne­maß­nah­men und Post-COVID aus­ge­tauscht und Beschlüs­se gefasst.“

Holet­schek sag­te wei­ter: „Ich hal­te die GMK für eine trei­ben­de Kraft im Kampf gegen die Pan­de­mie und weit dar­über hin­aus. Ich dan­ke den ande­ren Minis­te­rin­nen und Minis­tern, Sena­to­rin­nen und Sena­to­ren für die gute Zusam­men­ar­beit. Mei­ner Nach­fol­ge­rin Petra Grimm-Ben­ne, Gesund­heits­mi­nis­te­rin von Sach­sen-Anhalt, wün­sche ich viel Erfolg für ihre Arbeit!“

Ver­bot von Ansammlungen 

Was gilt an Sil­ves­ter und Neujahr?

Der gemein­sa­me Kri­sen­stab von Stadt und Land­kreis Bam­berg befass­te sich ges­tern ins­be­son­de­re mit den neu­en Rege­lun­gen der 15. Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung. Spe­zi­el­le Rege­lun­gen gel­ten dabei für Sil­ves­ter und Neujahr.

So sind zwi­schen dem 31. Dezem­ber 2021, 15 Uhr, und dem 1. Janu­ar 2022, 9 Uhr, Ansamm­lun­gen von mehr als zehn Per­so­nen auf öffent­li­chen publi­kums­träch­ti­gen Plät­zen und in ihrem wei­te­ren Umfeld unter­sagt. Sobald mehr als zehn Per­so­nen zusam­men­kom­men, muss sich die Grup­pe laut Coro­na-Ver­ord­nung „unver­züg­lich zer­streu­en“. Die Kom­mu­nen legen die an Sil­ves­ter und Neu­jahr betrof­fe­nen Plät­ze fest. In der Stadt Bam­berg umfasst das Ansamm­lungs­ver­bot Tei­le der Innen­stadt sowie die ehe­ma­li­ge Klos­ter­an­la­ge Micha­els­berg und den ERBA-Park.

Gene­rell ver­bo­ten ist bun­des­weit der Ver­kauf von Pyro­tech­nik vor Sil­ves­ter. Vom Zün­den von bei­spiels­wei­se noch gela­ger­tem Sil­ves­ter­feu­er­werk wird drin­gend abge­ra­ten, auch vor dem Hin­ter­grund der hohen Ver­let­zungs­ge­fahr und der bereits enor­men Belas­tung des Gesund­heits­sys­tems. Daher wer­den alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger gebe­ten, in die­sem Jahr auf das Abbren­nen von Sil­ves­ter­feu­er­werk ganz zu verzichten.

Ein kom­plet­tes Ver­bot für das Abbren­nen von Feu­er­werks­kör­pern gilt in der Stadt Bam­berg im Hin­blick auf das Vor­han­den­sein beson­ders brand­emp­find­li­cher Gebäu­de und Anla­gen in Tei­len der Alt­stadt, auf der Alten­burg sowie der ehe­ma­li­gen Klos­ter­an­la­ge Micha­els­berg. Das Ver­bot gilt auch auf pri­va­ten Grund­stü­cken inner­halb der Verbotszonen.

Pri­va­te Zusam­men­künf­te von Geimpf­ten und Gene­se­nen sind ab 28. Dezem­ber nur noch mit maxi­mal 10 Per­so­nen erlaubt. Kin­der bis zur Voll­endung des 14. Lebens­jah­res sind hier­von aus­ge­nom­men. Sobald eine unge­impf­te Per­son an einer Zusam­men­kunft teil­nimmt, gel­ten die Kon­takt­be­schrän­kun­gen für Unge­impf­te: Das Tref­fen ist dann also auf den eige­nen Haus­halt und höchs­tens zwei Per­so­nen eines wei­te­ren Haus­hal­tes beschränkt. Kin­der unter 14 Jah­ren zäh­len nicht dazu. Für pri­va­te Ver­an­stal­tun­gen außer­halb pri­va­ter Räum­lich­kei­ten, zum Bei­spiel in ange­mie­te­ten Räum­lich­kei­ten, oder im Frei­en gel­ten die Ober­gren­ze von 10 Per­so­nen bezie­hungs­wei­se die Kon­takt­be­schrän­kun­gen für Unge­impf­te ebenfalls.

Um in der Gas­tro­no­mie Sil­ves­ter fei­ern zu kön­nen, ist die ange­ord­ne­te Sperr­stun­de in der Gas­tro­no­mie (22 Uhr bis 5 Uhr) für die Sil­ves­ter­nacht ein­ma­lig auf­ge­ho­ben. Für die Gas­tro­no­mie, auch unter frei­em Him­mel, gilt die 2G-Regel: Zutritt haben also aus­schließ­lich Geimpf­te und Gene­se­ne sowie Kin­der unter 14 Jah­ren. In den Gast­räu­men ist Tan­zen unter­sagt, Musik ist ledig­lich als Hin­ter­grund­mu­sik erlaubt. Clubs und Dis­ko­the­ken blei­ben kom­plett geschlos­sen, Tanz­ver­an­stal­tun­gen sind ver­bo­ten. Eben­so ist wei­ter­hin das Fei­ern auf öffent­li­che Plät­zen und Anla­gen untersagt.


Besuchs­re­ge­lun­gen in den Kli­ni­ken der Region

Nach­dem wegen der ver­schärf­ten Coro­na-Situa­ti­on ein Besuchs­ver­bot im Kli­ni­kum Bam­berg, der Jura­kli­nik Scheß­litz und der Stei­ger­wald­kli­nik Bur­ge­brach rele­vant wur­de, gel­ten über den Jah­res­wech­sel bis ein­schließ­lich 2. Janu­ar 2022 geson­der­te Besuchsregelungen.

So kön­nen Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten unter Ein­hal­tung der 2G plus-Rege­lung im Kli­ni­kum Bam­berg der­zeit bis ein­schließ­lich 2. Janu­ar besucht wer­den, wäh­rend für die Land­kreis­kli­ni­ken ab Sil­ves­ter bis ein­schließ­lich 2. Janu­ar die glei­chen Besuchs­re­ge­lun­gen wie an den Weih­nachts­fei­er­ta­gen gelten.

Die jewei­li­gen Zutritts­re­ge­lun­gen sind auf den ent­spre­chen­den Inter­net­sei­ten der Sozi­al­stif­tung bezie­hungs­wei­se der Gemein­nüt­zi­gen Kran­ken­haus­ge­sell­schaft des Land­krei­ses Bam­berg zu finden.

„Unse­re obers­te Prio­ri­tät ist es, die Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten sowie unse­re Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter best­mög­lich zu schüt­zen“, beto­nen die Pan­de­mie­be­auf­trag­ten der Kli­ni­ken und bit­ten um Ver­ständ­nis für die getrof­fe­nen Maßnahmen.

Stär­kung medi­zi­ni­scher Ver­sor­gung auf dem Land

Posi­ti­ve Ein-Jah­res-Bilanz zur Landarztprämie

Die vor rund einem Jahr, am 1. Janu­ar 2021, gestar­te­te Land­arzt­prä­mie des Baye­ri­schen Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums stößt auf gro­ßes Inter­es­se. Dar­auf hat Bay­erns Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek heu­te hingewiesen.

„Die baye­ri­sche Land­arzt­prä­mie als Wei­ter­ent­wick­lung der baye­ri­schen Nie­der­las­sungs­för­de­rung ist ein ech­tes Erfolgs­mo­dell. Im Jahr 2021 sind damit bay­ern­weit 143 Nie­der­las­sun­gen und Fili­al­bil­dun­gen geför­dert wor­den. Dabei han­del­te es sich um 79 Haus­ärz­tin­nen und Haus­ärz­te sowie 64 Fach­ärz­tin­nen und Fach­ärz­te – dar­un­ter Frau­en­arzt­pra­xen, Kin­der­arzt­pra­xen, Psy­cho­the­ra­peu­tin­nen und ‑the­ra­peu­ten, Uro­lo­gin­nen und Uro­lo­gen, Ner­ven­arzt­pra­xen“, beton­te der Minis­ter in München.

Holet­schek ergänz­te: „Das Ziel unse­rer Land­arzt­prä­mie ist klar: Wir wol­len die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung auf dem Land wei­ter stär­ken. Denn wir brau­chen auch künf­tig eine medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung auf höchs­tem Niveau – und das flä­chen­de­ckend in ganz Bay­ern. Vor allem im länd­li­chen Raum zeich­net sich für die Zukunft aber eine mög­li­che Unter­ver­sor­gung ab. In klei­ne­ren Gemein­den auf dem Land wird es immer schwe­rer, Nach­fol­ger für frei­wer­den­de Pra­xen zu fin­den. Klar ist daher: Wenn wir hier nicht vor­aus­schau­end han­deln, ste­hen wir im länd­li­chen Raum künf­tig vor einer gro­ßen Herausforderung.“

Unter­stützt wird mit der Prä­mie die Nie­der­las­sung von Haus- und Fach­ärz­tin­nen und ‑ärz­ten der all­ge­mei­nen fach­ärzt­li­chen Ver­sor­gung sowie Kin­der- und Jugend­psych­ia­te­rin­nen und ‑psych­ia­tern. Haus- sowie Fach­ärz­tin­nen und ‑ärz­te der all­ge­mei­nen fach­ärzt­li­chen Ver­sor­gung wer­den mit einer Prä­mie von bis zu 60.000 Euro unter­stützt, Psy­cho­the­ra­peu­tin­nen und ‑the­ra­peu­ten mit einer Prä­mie von bis zu 20.000 Euro. Vor­aus­set­zung ist dabei zum einen, dass sich die Medi­zi­ne­rin­nen und Medi­zi­ner in Gemein­den mit nicht mehr als 20.000 Ein­woh­ne­rin­nen und Ein­woh­nern nie­der­las­sen; zum ande­ren dür­fen die­se Gemein­den nicht über­ver­sorgt sein. Bei Kin­der- und Jugend­psych­ia­te­rin­nen und ‑psych­ia­tern liegt die Gren­ze bei 40.000 Ein­woh­ne­rin­nen und Ein­woh­nern. Auch bei der Grün­dung von Medi­zi­ni­schen Ver­sor­gungs­zen­tren kann die Land­arzt­prä­mie ein­ma­lig bean­tragt werden.

„Um die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung auf dem Land zu ver­bes­sern, set­zen wir auf meh­re­re Säu­len: Die Land­arzt­prä­mie, das Sti­pen­di­en­pro­gramm für Medi­zin­stu­die­ren­de, das Pro­gramm ‚Bes­te Land­par­tie All­ge­mein­me­di­zin (BeLA)‘ und die Land­arzt­quo­te. Wir schaf­fen zudem rund 350 neue Medi­zin­stu­di­en­plät­ze. Bay­ern hat damit bun­des­weit eine Vor­rei­ter­rol­le über­nom­men“, unter­strich Holet­schek. „Nach Ablauf des ers­ten Stu­di­en­jah­res kön­nen wir auch bei der Land­arzt­quo­te eine sehr posi­ti­ve Bilanz zie­hen. Nur eine Stu­den­tin der Land­arzt­quo­te Bay­ern hat ihr Stu­di­um bis­lang abge­bro­chen. Alle ande­ren 217 Stu­den­tin­nen und Stu­den­ten absol­vie­ren das Medi­zin­stu­di­um mit gro­ßer Begeis­te­rung und mit Erfolg.“

Holet­schek beton­te, dass ins­ge­samt für die Stär­kung der ärzt­li­chen Ver­sor­gung im länd­li­chen Raum Bay­erns bis­her mehr als 60 Mil­lio­nen Euro zur Ver­fü­gung gestellt wur­den – davon allei­ne 9,9 Mil­lio­nen Euro im Jahr 2021. „Das ist gut inves­tier­tes Geld.”

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