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Bayern - Page 7

Her­aus­for­dern­des Impf­jahr 2021 

Bay­ern hat sei­nen Bei­trag geleistet

Die Bun­des­re­gie­rung hat­te sich das Ziel gesetzt, dass ab Mit­te Novem­ber bis Jah­res­en­de wei­te­re 30 Mil­lio­nen Coro­na-Imp­fun­gen ver­ab­reicht wür­den. Die­se Mar­ke wur­de bereits über­schrit­ten. Der Frei­staat Bay­ern hat­te sei­nen Bei­trag bereits vor den Fei­er­ta­gen geleistet.

Seit dem 18. Novem­ber bis zum Hei­lig­abend sind in Bay­ern ins­ge­samt 4.896.882 Mil­lio­nen Imp­fun­gen ver­ab­reicht wor­den. Dar­auf hat Bay­erns Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek am 2. Weih­nachts­fei­er­tag hin­ge­wie­sen. „Wir in Bay­ern haben unse­ren Bei­trag zu dem bun­des­wei­ten Ziel der 30 Mil­lio­nen Imp­fun­gen zwi­schen 18. Novem­ber und Ende des Jah­res schon geleis­tet. Bereits am 23.12, also noch vor Weih­nach­ten, hat­ten wir unser an der Bevöl­ke­rung gemes­se­nes Soll von rund 4,7 Mil­lio­nen Imp­fun­gen mit rund 4,9 Mil­lio­nen Imp­fun­gen in die­sem Zeit­raum mehr als erfüllt. Doch dar­auf ruhen wir uns nicht aus. Die Imp­fun­gen gehen mit hohem Tem­po wei­ter – auch an den Weih­nachts­fei­er­ta­gen wur­de geimpft.“

Der Minis­ter sag­te wei­ter: „Inzwi­schen sind wir in Bay­ern bei 71,4 Pro­zent Erst­imp­fun­gen, 69,4 Pro­zent Zweit­imp­fun­gen und 34,5 Pro­zent Boos­ter­imp­fun­gen (Stand 24.12.), und das inner­halb eines Jah­res. Denn genau heu­te vor einem Jahr, am 26. Dezem­ber 2020, tra­fen die ers­ten Coro­na-Impf­stof­fe im Frei­staat ein. Seit­dem sind schon mehr als 22,5 Mil­lio­nen Imp­fun­gen ver­ab­reicht wor­den, davon rund 9,4 Mil­lio­nen Erst­imp­fun­gen, rund 9,1 Mil­lio­nen Zweit­imp­fun­gen und rund 4,5 Mil­lio­nen Auffrischimpfungen.“

Holet­schek beton­te: „Am 2. Weih­nachts­fei­er­tag 2020 erhielt Bay­ern die ers­ten 9.750 Impf­do­sen, die für eini­ge Tage für den gan­zen Frei­staat rei­chen muss­ten – sehr wenig Impf­stoff im Ver­gleich zu heu­te. Die damals in Win­des­ei­le hoch­ge­zo­ge­nen Impf­zen­tren und mobi­len Teams haben einen her­vor­ra­gen­den Job gemacht und den Impf­stoff so schnell wie mög­lich ver­impft – und tun dies auch heu­te noch, ein Jahr spä­ter. Zusam­men mit den Ärz­tin­nen und Ärz­ten haben wir eine sehr robus­te Impf­in­fra­struk­tur in Bay­ern, die wir auch im Som­mer nicht abge­baut haben.“

Holet­schek ergänz­te, es sei im Rück­blick ein Impf­jahr mit vie­len Her­aus­for­de­run­gen gewe­sen. „Über vie­le Mona­te war der Impf­stoff knapp und wir muss­ten prio­ri­sie­ren, um die­je­ni­gen zuerst zu imp­fen, die am stärks­ten gefähr­det sind, wenn sie sich infi­zie­ren. Für vie­le Men­schen war die Prio­ri­sie­rung ein sehr emo­tio­na­les The­ma. Ich habe vie­le Zuschrif­ten bekom­men, die mir zeig­ten, wie sehr sich die Men­schen Imp­fun­gen für sich und ihre Ange­hö­ri­gen wünsch­ten. Die baye­ri­sche Här­te­fall-Kom­mis­si­on hat daher für Gerech­tig­keit gesorgt für die­je­ni­gen, die sonst durch das Prio­ri­sie­rungs­ras­ter gefal­len wären.“

Der Minis­ter beton­te, dass gera­de die vul­ner­ablen Grup­pen rasch erreicht wor­den sei­en! Und auch, dass das medi­zi­ni­sche oder pfle­ge­ri­sche Per­so­nal schnell geimpft wer­den konn­te, sei wich­tig gewe­sen. Die baye­ri­sche Impf­kam­pa­gne habe dann im wei­te­ren Ver­lauf, als end­lich reich­lich Impf­stoff vor­han­den und die Prio­ri­sie­rung auf­ge­ho­ben war, vie­le Men­schen vom Imp­fen überzeugt.

„Im Som­mer sank dann recht plötz­lich die Nach­fra­ge nach Imp­fun­gen und wir muss­ten mit einem geschick­ten Sys­tem der Umver­tei­lun­gen oder Spen­den Impf­stoff vor dem Ver­fall ret­ten. Sicher haben der Som­mer und die damals so nied­ri­gen Inzi­den­zen eini­ge dazu ver­lei­tet, das Imp­fen selbst nicht mehr als das wahr­zu­neh­men, was es ist: unser Aus­weg aus der Pan­de­mie“, so Holet­schek. „Hier muss­te viel Über­zeu­gungs­ar­beit geleis­tet wer­den. Vor allem die Ärz­tin­nen und Ärz­te sowie das Fach­per­so­nal in den Pra­xen, die sich seit Ostern flä­chen­de­ckend an der Impf­kam­pa­gne betei­li­gen, haben groß­ar­ti­ge Arbeit geleis­tet – und tun dies wei­ter­hin. Gera­de mit Blick auf die jetzt not­wen­di­gen Boos­ter-Imp­fun­gen – und mög­li­che wei­te­re Auf­fri­schun­gen in der Zukunft – sind sie eine wich­ti­ge Stüt­ze unse­rer Impfkampagne. “


Boos­tern ist das Gebot der Stunde

Holet­schek ergänz­te: „Gera­de, wenn ich auf die Pro­gno­sen zur besorg­nis­er­re­gen­den SARS-CoV-2-Virus­va­ri­an­te Omi­kron bli­cke, appel­lie­re ich noch ein­mal an alle, die in Fra­ge kom­men: Las­sen Sie sich boos­tern, es ist das Gebot der Stun­de! Exper­ten sind sich einig, dass eine Auf­fri­schungs­imp­fung sehr gut schützt. Wir müs­sen alles dafür tun, dass sich die düs­te­ren Pro­gno­sen zur Aus­brei­tung nicht bewahr­hei­ten – jeder kann sei­nen Teil dazu bei­tra­gen. Daher bit­te ich alle, die noch zögern: Geben Sie sich einen Ruck!“

Holet­schek sag­te: „Nun ist auch die Imp­fung von Kin­dern im Alter von fünf bis elf Jah­ren mög­lich. Der weit über­wie­gen­de Teil der Bay­ern kann nun geimpft wer­den und ich kann jeden, der sich heu­te für sich oder sein Kind für eine Imp­fung ent­schei­det, nur dar­in bestär­ken! Jede Imp­fung zählt!“

Kraft­an­stren­gung auch in die­sem Win­ter nötig

Holet­schek dankt allen Corona-Helfern

Bay­erns Gesund­heits- und Pfle­ge­mi­nis­ter Klaus Holet­schek hat am Hei­lig­abend allen Hel­fe­rin­nen und Hel­fern für ihren andau­ern­den Ein­satz im Kampf gegen die Coro­na-Pan­de­mie in die­sem Jahr gedankt.

„Die Pan­de­mie stellt unse­re Gesell­schaft wei­ter vor enor­me Her­aus­for­de­run­gen. All jenen, die sich nun seit vie­len Mona­ten täg­lich die­ser schwie­ri­gen Situa­ti­on stel­len, möch­te ich von tie­fem Her­zen dan­ken. Ihr Ein­satz und ihr per­sön­li­ches Enga­ge­ment kön­nen nicht hoch genug geschätzt wer­den!“, sag­te Holet­schek am Frei­tag in München.

Der Minis­ter füg­te hin­zu: „Die Beschäf­tig­ten in den Kran­ken­häu­sern, in den Pfle­ge­ein­rich­tun­gen, im Öffent­li­chen Gesund­heits­dienst, in den Impf- und Test­zen­tren, in den Pra­xen, in Apo­the­ken, in Labo­ren, bei den Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen und vie­le wei­te­re Men­schen, die im Gesund­heits­we­sen tätig sind, waren und sind das Rück­grat der Pan­de­mie­be­kämp­fung. Jeden Tag aufs Neue sind die­se Men­schen für ande­re da. Sie sor­gen zum Bei­spiel dafür, dass alle Coro­na-Pati­en­tin­nen und ‑Pati­en­ten die best­mög­li­che Behand­lung erhal­ten, sie sor­gen für die Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­ner von Pfle­ge­hei­men. Sie gewähr­leis­ten den Betrieb unse­rer Test- und Impf­zen­tren und der Labo­re und sie sind der Garant dafür, dass die Impf­kam­pa­gne wei­ter so gut läuft. Sie tun dies unter schwie­ri­gen Umstän­den, teils rund um die Uhr und auch am Wochen­en­de. Das ist ein andau­ern­der Kraft­akt. Des­halb haben wir die Ver­pflich­tung, die­se Men­schen zu unter­stüt­zen. Dafür set­ze ich mich wei­ter ein.“

„Mehr als 10 Mil­lio­nen Imp­fun­gen haben die nie­der­ge­las­se­nen Ärz­tin­nen und Ärz­te, ihre medi­zi­ni­schen Fach­an­ge­stell­ten und Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter in den Pra­xen in Bay­ern ver­ab­reicht. Auch für die­se beein­dru­cken­de Leis­tung im Kampf gegen die Pan­de­mie dan­ke ich sehr!“, so Holet­schek weiter.

Einen beson­de­ren Dank rich­te­te er aber auch an alle Mit­bür­ge­rin­nen und Mit­bür­gern, „die uns im Kampf gegen die Pan­de­mie unter­stüt­zen. Jeder und jede von ihnen hat eine ent­beh­rungs­rei­che Zeit hin­ter sich und eben­falls Enor­mes geleis­tet: Fami­li­en haben Schul­schlie­ßun­gen und Home-Office geschul­tert, vie­le haben auf den Besuch bei Ver­wand­ten und Freun­den ver­zich­tet oder auf gelieb­te Frei­zeit­ak­ti­vi­tä­ten, auf viel Unbe­schwert­heit und Spon­ta­ni­tät. Sie haben sich soli­da­risch gezeigt, in gro­ßer Zahl imp­fen las­sen und so einen ent­schei­den­den Bei­trag geleis­tet im Kampf gegen die Pandemie.“

Holet­schek ergänz­te: „Die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger haben dies getan, um uns alle, und ganz beson­ders die Ver­letz­lichs­ten unter uns, zu schüt­zen, und sie tun dies wei­ter. Für all das ein herz­li­ches ‚Vergelt’s Gott!‘ Lei­der ist es damit aber noch nicht getan, die Pan­de­mie hat uns noch immer fest im Griff. Und mit der Omi­kron-Vari­an­te ste­hen wir erneut vor enor­men Her­aus­for­de­run­gen und Belas­tun­gen. Ich bit­te alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger daher wei­ter­hin um ihr Ver­ständ­nis für die not­wen­di­gen Maß­nah­men und ihre Unter­stüt­zung. In die­sem Win­ter brau­chen wir erneut eine gro­ße gesamt­ge­sell­schaft­li­che Kraftanstrengung!“

Bay­ern plan­te För­de­rung der Akademisierung 

Sti­pen­di­en­pro­gramm für Pflegestudium

Bay­erns Gesund­heits- und Pfle­ge­mi­nis­ter Klaus Holet­schek setzt sich für dafür ein, ein Sti­pen­di­en­pro­gramm für das Pfle­ge­stu­di­um zu eta­blie­ren. Er ver­wies heu­te dar­auf, dass der vom Minis­ter­rat am 23. Novem­ber beschlos­se­ne Gesetz­ent­wurf für den Haus­halt 2022 ent­spre­chen­de Mit­tel zur För­de­rung der Aka­de­mi­sie­rung der Pfle­ge­aus­bil­dung vorsieht.

„Wir haben lei­der einen erheb­li­chen Rück­gang an Pfle­ge­stu­die­ren­den“, beton­te der Minis­ter. „Wie­der­holt hat Bay­ern den Bund auf das Pro­blem der feh­len­den Finan­zie­rung der Pra­xis­pha­sen des pri­mär­qua­li­fi­zie­ren­den Pfle­ge­stu­di­en­gangs auf­merk­sam gemacht – aber nichts ist pas­siert. Des­halb han­delt Bay­ern jetzt und will mit einem Sti­pen­di­en­pro­gramm in Vor­leis­tung gehen.“ Der Regie­rungs­ent­wurf liegt nun dem Baye­ri­schen Land­tag zur Beschluss­fas­sung vor.

Holet­schek füg­te hin­zu: „Ich bin zuver­sicht­lich, dass der Baye­ri­sche Land­tag mei­nen Vor­schlag eines baye­ri­schen Sti­pen­di­en­pro­gramms für das Pfle­ge­stu­di­um auf­greift und die Mit­tel zur Ver­fü­gung stellt. Das wäre ein wich­ti­ges und not­wen­di­ges Signal für die­sen Stu­di­en­gang und die Pfle­ge insgesamt.“

Im Gegen­satz zur beruf­li­chen und dua­len Pfle­ge­aus­bil­dung ist die Finan­zie­rung des pri­mär­qua­li­fi­zie­ren­den Stu­di­en­gangs nicht aus dem neu geschaf­fe­nen Pfle­ge­aus­bil­dungs­fonds mög­lich. Eine Aus­bil­dungs­ver­gü­tung der pri­mär­qua­li­fi­zie­rend Stu­die­ren­den ist nicht vor­ge­se­hen, obwohl die­se nahe­zu die glei­che Stun­den­zahl in der prak­ti­schen Aus­bil­dung ver­brin­gen wie Aus­zu­bil­den­de in der beruf­li­chen Qualifizierung.

Um Stu­di­en­in­ter­es­sier­te für das Pfle­ge­stu­di­um zu gewin­nen, ist daher beab­sich­tigt, ein baye­ri­sches För­der­pro­gramm auf­zu­le­gen. Mit Hil­fe von Sti­pen­di­en soll der Anreiz ver­grö­ßert wer­den, ein pri­mär­qua­li­fi­zie­ren­des Hoch­schul­stu­di­um zu beginnen.

Holet­schek beton­te: „Auch wenn Bay­ern bereit ist, in Vor­leis­tung zu gehen, muss der Bund end­lich tätig wer­den! Denn klar ist: Der pri­mär­qua­li­fi­zie­ren­de Stu­di­en­gang Pfle­ge muss deutsch­land­weit auf attrak­ti­ve Bei­ne gestellt werden.“

Aner­ken­nung der Leis­tun­gen in der Pandemie

Coro­na-Son­der­bo­nus gefordert

Bay­erns Gesund­heits- und Pfle­ge­mi­nis­ter Klaus Holet­schek hat den Bund erneut auf­ge­for­dert, allen Medi­zi­ni­schen Fach­an­ge­stell­ten (MFA) einen Coro­na-Son­der­bo­nus zu zahlen.

Der baye­ri­sche Gesund­heits­mi­nis­ter beton­te am Mitt­woch anläss­lich eines vir­tu­el­len Gesprächs mit dem Ver­band der medi­zi­ni­schen Fach­be­ru­fe e.V. in Mün­chen, die Medi­zi­ni­schen Fach­an­ge­stell­ten leis­te­ten im Kampf gegen die Coro­na-Pan­de­mie eine unver­zicht­ba­re Arbeit, die lei­der zu wenig Wert­schät­zung erfah­re. „Gemein­sam mit den Ärz­tin­nen und Ärz­ten bil­den sie seit Beginn der Pan­de­mie ein wich­ti­ges Boll­werk vor den Kli­ni­ken. Dabei sind die Arzt­hel­fe­rin­nen und Arzt­hel­fer in der Coro­na-Pan­de­mie einer enor­men Arbeits­be­las­tung aus­ge­setzt. Die­se Leis­tung muss nun auch end­lich finan­zi­ell aner­kennt wer­den. Des­halb for­dert Bay­ern den Bund auf, die­ser Berufs­grup­pe einen Coro­na-Son­der­bo­nus zu zahlen.“

Holet­schek beton­te, der Ein­satz er Medi­zi­ni­schen Fach­an­ge­stell­ten hel­fe maß­geb­lich mit, unser Gesund­heits­we­sen vor einer Über­las­tung zu bewah­ren. „Sie ver­sor­gen nicht nur COVID-19-Pati­en­tin­nen und ‑Pati­en­ten ambu­lant, son­dern tes­ten auch Per­so­nen mit Sym­pto­men. Dar­über hin­aus sind sie in die Impf­kam­pa­gne ein­ge­bun­den, die seit Dezem­ber 2020 läuft.“

Der Minis­ter unter­strich: „Der Blick auf die kom­men­den Wochen und Mona­te zeigt: Wir brau­chen deutsch­land­weit noch Mil­lio­nen Imp­fun­gen, um die Men­schen bes­ser zu schüt­zen und die Pan­de­mie end­lich hin­ter uns zu las­sen. Die Arzt­hel­fe­rin­nen und Arzt­hel­fer wer­den also wei­ter stark gefragt sein. Des­halb braucht es jetzt ein Zei­chen der Aner­ken­nung die­ser her­aus­ra­gen­den Leis­tung! Eine Bonus­zah­lung, ana­log zu der der Beschäf­tig­ten in Kli­ni­ken und Pfle­ge­ein­rich­tun­gen im ver­gan­ge­nen Jahr, hal­te ich für ange­mes­sen. Dafür soll­te der Bund zeit­nah die Vor­aus­set­zun­gen schaffen.“

Beson­de­re Bera­tung durch Ärzte

Kin­der­imp­fun­gen vor Weih­nach­ten möglich

Bay­erns Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek hat den bevor­ste­hen­den Start der Kin­der­imp­fun­gen für Kin­der im Alter von 5 bis 11 Jah­ren in Bay­ern begrüßt. Man wol­le für vie­le Kin­der die ers­te Imp­fung noch vor den Weih­nachts­fe­ri­en ermöglichen.

„Ab dem 13. Dezem­ber soll der Impf­stoff an Deutsch­land aus­ge­lie­fert wer­den. Nach Aus­lie­fe­rung des Impf­stoffs an die Impf­zen­tren und die Arzt­pra­xen kön­nen die Kin­der­imp­fun­gen star­ten. Wir haben die Impf­zen­tren gebe­ten, frü­hest­mög­lich mit den Imp­fun­gen zu begin­nen, mög­lichst schon ab dem 15. Dezem­ber, und Son­der­impf­ak­tio­nen bezie­hungs­wei­se Son­der­impf­ter­mi­ne so schnell wie mög­lich anzu­bie­ten. Klar ist: Wir wol­len für vie­le Kin­der die ers­te Imp­fung noch vor den Weih­nachts­fe­ri­en ermög­li­chen“, sag­te der Gesund­heits­mi­nis­ter heu­te in München.

Holet­schek ergänz­te: „Wir haben die Impf­zen­tren auf­ge­for­dert, geson­der­te Impf­an­ge­bo­te für Kin­der von 5 bis 11 Jah­ren und deren Fami­li­en zu initi­ie­ren und auch geson­der­te Impf­stra­ßen ein­zu­rich­ten. Wie die­se kon­kret aus­se­hen, hängt von den Gege­ben­hei­ten vor Ort ab. Die einen bie­ten Rei­hen­imp­fun­gen an mit Zeit­slots, zum Bei­spiel im Rah­men von Fami­li­en­impf­ta­gen/-nach­mit­ta­gen, an denen nur die­se Alters­grup­pe geimpft wird. Die ande­ren rich­ten eine eige­ne Impf­li­nie ein – je nach­dem, wie viel Platz oder Per­so­nal vor­han­den ist. Wie­der ande­re koope­rie­ren mit Kin­der­ärz­ten, um den beson­de­ren Bera­tungs­be­darf best­mög­lich abzu­de­cken. Die Impf­zen­tren wur­den über­dies gebe­ten, Impf­stel­len kind­ge­recht auszugestalten.“

Inter­es­sier­te Eltern soll­ten tele­fo­nisch einen Ter­min für ihre Kin­der im jewei­li­gen Impf­zen­trum aus­ma­chen. Eini­ge Impf­zen­tren bie­ten hier­für auch eine digi­ta­le Anmel­dung an – Eltern wer­den gebe­ten, sich auch auf den Web­sei­ten des Land­rats­amts bzw. der Stadt oder des Impf­zen­trums zu infor­mie­ren. Die Mög­lich­keit zur Ter­min­ver­ein­ba­rung über die Platt­form Bay­IM­CO wird eben­falls vorbereitet.

Der Minis­ter erläu­ter­te: „Die Impf­zen­tren und Ärz­te konn­ten schon vor eini­gen Tagen Impf­stoff bestel­len. Allein von den Impf­zen­tren wur­den rund 24.000 Vials des Kin­der­impf­stoffs bestellt. Das ent­spricht rund zehn Mal so vie­len Impf­do­sen und ermög­licht also rund 240.000 Imp­fun­gen. Dazu kom­men noch die Impf­do­sen für die Ärz­te, die selbst bestel­len konnten.“

Holet­schek beton­te: „Neben den Impf­zen­tren sind die Kinder‑, Jugend- und Haus­ärz­te die zen­tra­len Akteu­re bei den Kin­der­imp­fun­gen. So sieht die ange­kün­dig­te STI­KO-Emp­feh­lung vor, dass nach ent­spre­chen­der ärzt­li­cher Auf­klä­rung auch all die­je­ni­gen Kin­der gegen COVID-19 geimpft wer­den kön­nen, die nicht an beson­de­ren Vor­er­kran­kun­gen lei­den oder kei­nen Kon­takt zu vul­ner­ablen Per­so­nen haben. Daher ist für vie­le Fami­li­en der Kin­der- oder Haus­arzt eine wich­ti­ge Anlauf­stel­le. Ich dan­ke den Ärz­tin­nen und Ärz­ten, die mit Unter­stüt­zung ihrer Pra­xis­teams die Impf­kam­pa­gne maß­geb­lich beglei­ten und den Eltern und Kin­dern mit ihrer Exper­ti­se bera­tend zur Sei­te stehen.“

Der Minis­ter füg­te hin­zu: „Klar ist: Zwar erlei­den Kin­der nur sel­ten schwe­re Ver­läu­fe, aber auch sie kön­nen von Post-COVID betrof­fen sein und die Infek­tio­nen wei­ter­tra­gen. Je mehr Men­schen sich imp­fen las­sen kön­nen, des­to mehr Sicher­heit bekom­men wir. Ich bin zuver­sicht­lich, dass etli­che Eltern ihre Kin­der mit der Schutz­imp­fung vor einer COVID-19-Erkran­kung schüt­zen möch­ten und schon vor Weih­nach­ten mit der Impf­se­rie begin­nen können.“

Schul­ter­schluss von Bund und Ländern

Gesund­heits­mi­nis­ter begrüßt Impfpflicht

Bay­erns Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek hat das von Bun­des­tag und Bun­des­rat beschlos­se­ne Maß­nah­men­pa­ket im Kampf gegen die Coro­na­pan­de­mie begrüßt. Wich­tig sei, dass Bund und Län­dern ein Schul­ter­schluss gelun­gen sei.

„Die berufs­be­zo­ge­ne Impf­plicht für Beschäf­tig­te von Kli­ni­ken, Pfle­ge­hei­men, Arzt­pra­xen, Ret­tungs­diens­ten und Geburts­häu­sern kann nun kom­men. Damit kön­nen wir die vul­nerabels­ten Grup­pen unse­rer Gesell­schaft noch bes­ser schüt­zen. Es ist wich­tig, dass Bund und Län­dern hier der Schul­ter­schluss gelun­gen ist“, so der Gesund­heits­mi­nis­ter ges­tern in München.

Holet­schek beton­te: „Dies kann aller­dings nur ein ers­ter Schritt sein. Wir müs­sen nun auch bei der all­ge­mei­nen Impf­pflicht schnell vor­an­kom­men. Das ist einer­seits ent­schei­dend, damit wir die Pan­de­mie end­lich hin­ter uns las­sen kön­nen. Es ist aber nicht zuletzt auch eine Fra­ge der Gerech­tig­keit gegen­über den Beschäf­tig­ten im Gesund­heits­we­sen und in der Pfle­ge, die mit ihrer Arbeit täg­lich aller­höchs­ten Ein­satz für unse­re Gesell­schaft brin­gen und in den ver­gan­ge­nen 20 Mona­ten die Haupt­last der Pan­de­mie getra­gen haben!“

Der Minis­ter füg­te mit Blick auf die wei­te­ren Ent­schei­dun­gen hin­zu: „Wich­tig ist ins­be­son­de­re: Die Län­der haben nun wei­ter­hin den drin­gend benö­tig­ten Spiel­raum bei der Pan­de­mie­be­kämp­fung. Die aktu­ell in Bay­ern bereits getrof­fe­nen, strik­ten Maß­nah­men zei­gen an vie­len Stel­len ers­te Erfol­ge. Umso wich­ti­ger ist, dass uns hier­für eine kla­re gesetz­li­che Grund­la­ge erhal­ten bleibt, um die­se Erfol­ge nicht zu gefährden.“

Das Geset­zes­pa­ket sieht unter ande­rem vor, dass Beschäf­tig­te von Kli­ni­ken, Pfle­ge­hei­men, Arzt­pra­xen, Ret­tungs­diens­ten und Geburts­häu­sern bis zum 15. März 2022 einen Coro­na-Impf- oder Gene­se­nen­nach­weis oder ein ärzt­li­ches Attest, dass sie nicht geimpft wer­den kön­nen, vor­le­gen müs­sen. Auch sieht der Hand­lungs­ka­ta­log vor, Sport­ver­an­stal­tun­gen mit grö­ße­rem Publi­kum, Ver­samm­lun­gen sowie Mes­sen und Kon­gres­se bei dro­hen­der Über­las­tung des Gesund­heits­sys­tems zu unter­sa­gen und gas­tro­no­mi­sche Ein­rich­tun­gen, Frei­zeit- oder Kul­tur­ein­rich­tun­gen zu schlie­ßen. Schutz­maß­nah­men, die vor dem 25. Novem­ber erlas­sen wur­den, kön­nen nun bis zum 19. März 2022 in Kraft bleiben.

Hier­zu sag­te Holet­schek: „Die neue Rege­lung bringt die Län­der in eine kom­pli­zier­te Lage: Erlaubt die Situa­ti­on die Auf­he­bung von Maß­nah­men, die vor dem 25.11.2021 beschlos­sen wor­den sind, muss dies nach dem Grund­satz der Ver­hält­nis­mä­ßig­keit auch gesche­hen. Ver­schärft sich die Lage aber wie­der, kön­nen die­se Maß­nah­men gege­be­nen­falls nicht erneut beschlos­sen wer­den, auch wenn sie nötig wären. Das ist paradox!“

Bay­ern ver­schärft Corona-Schutzmaßnahmen 

Ab heu­te 2G-Rege­lung im Einzelhandel

Ab dem heu­ti­gen Mitt­woch gilt im Frei­staat die 2G-Rege­lung im Ein­zel­han­del. Der Zugang ist damit nur noch für Geimpf­te und Gene­se­ne mög­lich. Dar­auf hat das Baye­ri­sche Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um am Mor­gen in Mün­chen hin­ge­wie­sen. Das Baye­ri­sche Kabi­nett hat­te den ent­spre­chen­den Beschluss am ver­gan­ge­nen Frei­tag gefasst.

Gene­rell aus­ge­nom­men von der 2G-Rege­lung sind Geschäf­te des täg­li­chen Bedarfs. Dazu zäh­len unter ande­rem der Lebens­mit­tel­han­del ein­schließ­lich Direkt­ver­mark­tung, Geträn­ke­märk­te, Reform­häu­ser, Baby­fach­märk­te, Apo­the­ken, Sani­täts­häu­ser, Dro­ge­rie­märk­te, Opti­ker, Hör­akus­ti­ker, Tank­stel­len, Stel­len des Zei­tungs­ver­kaufs, Filia­len des Brief- und Ver­sand­han­dels, Buch­hand­lun­gen, Blu­men­fach­ge­schäf­te, Tier­be­darfs­märk­te, Fut­ter­mit­tel­märk­te, Bau- und Gar­ten­märk­te, der Weih­nachts­baum­ver­kauf sowie der Groß­han­del. Eben­falls aus­ge­nom­men sind Dienst­leis­tungs- und Handwerksbetriebe.

Für Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die sich aus medi­zi­ni­schen Grün­den nicht imp­fen las­sen kön­nen und das ins­be­son­de­re durch Vor­la­ge eines schrift­li­chen ärzt­li­chen Zeug­nis­ses im Ori­gi­nal, das den voll­stän­di­gen Namen und das Geburts­da­tum ent­hält, nach­wei­sen kön­nen, bleibt der Zugang bei Vor­la­ge eines Test­nach­wei­ses wei­ter­hin mög­lich. Auch Kin­der unter 12 Jah­ren und drei Mona­ten erhal­ten nach wie vor Zugang zu den Geschäften.

Geschäf­te, die neben Arti­keln des täg­li­chen Bedarfs auch wei­te­re Waren wie bei­spiels­wei­se Klei­dung anbie­ten, kön­nen nur dann ohne 2G-Erfor­der­nis öff­nen, wenn die nicht zum täg­li­chen Bedarf gehö­ren­den Pro­duk­te inner­halb des Waren­sor­ti­ments des jewei­li­gen Geschäf­tes eine ganz unter­ge­ord­ne­te Bedeu­tung haben. Andern­falls ist ent­we­der ein Ver­zicht auf den Ver­trieb der nicht zum täg­li­chen Bedarf gehö­ren­den Pro­duk­te, eine gene­rel­le Öff­nung unter 2G-Bedin­gun­gen oder eine räum­li­che Tren­nung zwi­schen dem Geschäfts­be­reich mit Waren des täg­li­chen Bedarfs und dem Geschäfts­be­reich mit sons­ti­gen Waren erfor­der­lich. Dabei muss zugleich sicher­ge­stellt sein, dass den räum­lich getrenn­ten Geschäfts­be­reich mit Waren, die nicht zum täg­li­chen Bedarf gehö­ren, nur Kun­din­nen und Kun­den betre­ten kön­nen, die nach­weis­lich die 2G-Vor­aus­set­zun­gen erfüllen.

Zudem bleibt es im Han­del über­all bei der FFP2-Mas­ken­pflicht und dem Abstands­ge­bot. So müs­sen die Betrei­ber sicher­stel­len, dass grund­sätz­lich ein Min­dest­ab­stand von 1,5 Metern zwi­schen den Kun­din­nen und Kun­den ein­ge­hal­ten wer­den kann. Daher gilt: Nicht mehr als eine Kun­din bezie­hungs­wei­se ein Kun­de pro 10 Qua­drat­me­ter Ver­kaufs­flä­che. In Hot­spots, also in Land­krei­sen und kreis­frei­en Städ­ten mit einer Inzi­denz über 1.000, bleibt es bei einer Kun­din bezie­hungs­wei­se einem Kun­den pro 20 Qua­drat­me­ter Verkaufsfläche.

Für Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter des Han­dels gilt wei­ter­hin die 3G-Rege­lung. Sie müs­sen also ent­we­der geimpft, gene­sen oder nega­tiv getes­tet sein. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur 2G-Rege­lung im Ein­zel­han­del sind auf der Sei­te des Baye­ri­schen Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums zu finden.

Neu­er Bundesgesundheitsminister

Gesund­heits­mi­nis­ter ver­ab­schie­den Jens Spahn und begrü­ßen Prof. Karl Lau­ter­bach in der Gesundheitsministerkonferenz

Der Vor­sit­zen­de der Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz, der baye­ri­sche Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek, dank­te zum Abschied Jens Spahn für sei­ne Arbeit wäh­rend der letz­ten Jah­re und beton­te, er freue sich auf die Zusam­men­ar­beit mit dem neu­en Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Karl Lauterbach!

Die Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz (GMK) hat am Mon­tag in einer Video­schal­te den geschäfts­füh­ren­den Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn ver­ab­schie­det und den desi­gnier­ten Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Prof. Karl Lau­ter­bach begrüßt. Lau­ter­bach nahm erst­mals an der GMK-Schal­te teil.

Der GMK-Vor­sit­zen­de und baye­ri­sche Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek sag­te am Mon­tag­abend in Mün­chen: „Wir dan­ken Jens Spahn für die gute Zusam­men­ar­beit und das Enga­ge­ment in den teils sehr tur­bu­len­ten Pan­de­mie­jah­ren. Auch wenn wir uns nicht immer einig waren: Wir wis­sen, dass er sein Bes­tes getan hat, um die Gesund­heit der Bevöl­ke­rung zu schüt­zen und dabei vie­le Erfol­ge erreicht hat. Dafür gebührt ihm höchs­ter Respekt und Anerkennung.”

Holet­schek wei­ter: „Ich freue mich auf gute Zusam­men­ar­beit mit dem neu­en Gesund­heits­mi­nis­ter Karl Lau­ter­bach! Mit ihm steht ein erfah­re­ner Fach­mann an der Spit­ze des Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums, der stets im Team Vor­sicht und Umsicht war. Wir haben etli­che Her­aus­for­de­run­gen zu bewäl­ti­gen, auch über die Pan­de­mie hin­aus. Gera­de auch in der Pfle­ge muss sich etwas bewegen!“


Son­der­lie­fe­run­gen BioNTech geplant

Der GMK-Vor­sit­zen­de füg­te hin­zu: „Wir haben heu­te mit Karl Lau­ter­bach auch dar­über gespro­chen, ob die Test­pflicht bei 2G-plus für Geboos­ter­te ab Tag 15 nach der Auf­fri­schungs­imp­fung auf­ge­ho­ben wer­den kann. Aus sei­ner Sicht besteht ein her­vor­ra­gen­der Schutz nach zwei Wochen, sodass dies durch­aus eine ernst­haf­te Opti­on für alle Län­der sein kann. Auch Bay­ern prüft die­se Mög­lich­keit gerade.“

Holet­schek beton­te: „Wir müs­sen die Auf­fri­schungs­imp­fun­gen stark vor­an­trei­ben. Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Gesund­heit hat zuge­sagt, eine Son­der­lie­fe­rung BioNTech noch die­se Woche aus­zu­lie­fern. Das ist ein gutes Signal! Denn bei­spiels­wei­se für Unter-30-Jäh­ri­ge ist nur die­ser mRNA-Impf­stoff emp­foh­len. Klar ist aber eben­falls: Auch Moder­na ist ein her­vor­ra­gen­der Impfstoff.”

Holet­schek berich­te­te wei­ter: „Wir haben auch mit dem Vor­sit­zen­den der Stän­di­gen Impf­kom­mis­si­on (STIKO), Prof. Tho­mas Mer­tens, über die Kom­mu­ni­ka­ti­on in der Pan­de­mie und die Kin­der­imp­fun­gen gespro­chen. Wir brau­chen rasch eine Emp­feh­lung der STIKO für die Imp­fung der 5- bis 11-Jäh­ri­gen, um den Eltern und Ärz­tin­nen und Ärz­ten im Land Sicher­heit zu geben. Die EU hat ers­te Lie­fe­run­gen für den 13. Dezem­ber ange­kün­digt, daher begrü­ßen wir es, wenn eine Emp­feh­lung davor aus­ge­spro­chen wird. Die STIKO hat eine Emp­feh­lung noch in die­ser Woche in Aus­sicht gestellt.”

Auch Beschlüs­se wur­den heu­te gefasst. So wird das BMG gebe­ten, eine Rechts­än­de­rung vor­zu­be­rei­ten, mit der die Ver­pflich­tung zur Vor­la­ge eines digi­tal aus­les­ba­ren Impf­nach­wei­ses (QR-Code) im Rah­men von Zutritts­kon­trol­len zu Ver­an­stal­tun­gen, Ein­rich­tun­gen und Ange­bo­ten nach den Coro­na-Ver­ord­nun­gen der Län­der auf eine siche­re Rechts­grund­la­ge gestellt wird.

Holet­schek erklär­te: „Das gel­be Impf­büch­lein kann leicht gefälscht wer­den, daher set­zen schon jetzt eini­ge Län­der nur auf QR-Codes bei Zugangs­be­schrän­kun­gen. Ein sol­cher Code kann auch in aus­ge­druck­ter Form mit­ge­führt wer­den – wer kein Smart­phone besitzt, kann also trotz­dem zu Ver­an­stal­tun­gen oder Ein­rich­tun­gen zuge­las­sen wer­den, indem er den aus­ge­druck­ten QR-Code vor­zeigt. Der Bund muss die­ses Vor­ge­hen nun auf eine rechts­si­che­re Grund­la­ge stel­len. Über­dies soll der Bund eine wei­te­re Rechts­grund­la­ge schaf­fen, damit Anbie­ter, Ver­an­stal­ter und Wei­te­re dazu ver­pflich­tet wer­den kön­nen, bei der Kon­trol­le von Impf‑, Gene­se­nen- oder Test­nach­wei­sen auch ein amt­li­ches Aus­weis­pa­pier vor­ge­zeigt zu bekom­men. So sol­len Fäl­schun­gen wei­ter zurück­ge­drängt wer­den können.”

Die Minis­te­rin­nen und Minis­ter, Sena­to­rin­nen und Sena­to­ren für Gesund­heit der Län­der bit­ten über­dies das BMG dar­um, die Coro­na­vi­rus-Impf­ver­ord­nung dahin­ge­hend zu ändern, dass die Län­der auch über den 28. Febru­ar 2022 hin­aus Abrech­nun­gen für erstat­tungs­fä­hi­ge Kos­ten ein­rei­chen kön­nen. Holet­schek sag­te: „Vie­le Bun­des­län­der haben etli­che Impf­zen­tren, deren Kos­ten auch vom Bund erstat­tet wer­den. Wir gehen davon aus, dass eini­ge Abrech­nun­gen erst nach dem 28. Febru­ar erfol­gen kön­nen. Wir waren uns einig, dass star­re Aus­schluss­fris­ten die mit­ten in der Auf­frisch- und Impf­kam­pa­gne fal­len, nicht ziel­füh­rend sind – und bit­ten den Bund dar­um, die­se ent­we­der aus­zu­set­zen oder bis zum Som­mer zu ver­län­gern. Klar ist: Die Län­der dür­fen nicht auf den Kos­ten sit­zen­blei­ben! Bis­lang hat sich der Bund immer zur Kos­ten­über­nah­me bekannt, daher sind wir zuver­sicht­lich, dass der Bund auch hier die Län­der und die Impf­kam­pa­gne unterstützt.”

Einig waren sich die Minis­te­rin­nen und Minis­ter, Sena­to­rin­nen und Sena­to­ren auch in der Ver­ur­tei­lung des Fackel­auf­marschs vor dem Haus der säch­si­schen Gesund­heits­mi­nis­te­rin Petra Köp­ping am ver­gan­ge­nen Frei­tag. Der GMK-Vor­sit­zen­de kri­ti­sier­te: „Sol­che Ein­schüch­te­rungs­ver­su­che sind abso­lut inak­zep­ta­bel! Wir ver­ur­tei­len ein sol­ches Ver­hal­ten aufs Schärfs­te und sagen klar: Wir las­sen uns durch Droh­ge­bär­den von Wirr­köp­fen nicht beirren.”

Toto-Pokal-Wett­be­werb

Aub­stadt zieht das gro­ße Los und erwar­tet die Münch­ner Löwen

Die Löwen zu Gast beim Pokal­schreck im Grab­feld: Regio­nal­li­gist TSV Aub­stadt hat das gro­ße Los gezo­gen und bekommt es im Halb­fi­na­le des baye­ri­schen Toto-Pokal-Wett­be­werbs mit dem TSV 1860 Mün­chen aus der 3. Liga zu tun.

Im zwei­ten Vor­schluss­run­den-Match emp­fängt der FV Iller­tis­sen als aktu­el­ler Tabel­len­vier­ter der Regio­nal­li­ga Bay­ern den Sie­ger des noch aus­zu­tra­gen­den Vier­tel­fi­nal­spiels zwi­schen dem 1. FC Schwein­furt 05 (Regio­nal­li­ga Bay­ern) und dem FC Würz­bur­ger Kickers (3. Liga). Das hat die Aus­lo­sung des Baye­ri­schen Fuß­ball-Ver­ban­des (BFV) im Münch­ner „Haus des Fuß­balls“ am Diens­tag­abend erge­ben. Xaver Faul von LOTTO Bay­ern hat­te die Paa­run­gen unter der Auf­sicht von Ver­bands-Spiel­lei­ter Josef Jan­ker gezogen.

Wäh­rend das noch offe­ne unter­frän­ki­sche Schla­ger­spiel am 8. oder 9. März 2022 im Schwein­fur­ter Sachs-Sta­di­on nach­ge­holt wer­den soll, wer­den die Ter­mi­nie­run­gen der bei­den Semi­fi­nals in Abspra­che mit den betei­lig­ten Ver­ei­nen fest­ge­legt. Mög­li­cher Ter­min ist der in der 3. Liga spiel­freie Sams­tag am 26. März 2022. Soll­te es zu einer Par­tie ohne Betei­li­gung eines Dritt­li­gis­ten kom­men, könn­te am 19. oder 26. April 2022 gespielt wer­den. „Wir stim­men uns da wie gewohnt mit den Klubs ab“, sag­te Josef Jan­ker, der sich „auf attrak­ti­ve Par­tien“ freut: „Die Halb­fi­nal-Paa­run­gen kön­nen sich abso­lut sehen las­sen.“ Xaver Faul hät­te den Löwen „sehr ger­ne ein Heim­spiel gewünscht, aber für Aub­stadt als unter­klas­si­ger Ver­ein ist das natür­lich ein ech­tes High­light. Ich bin gespannt, bei­de Par­tien besit­zen abso­lut ihren Reiz.“

Aub­stadt hat sich den Ruf des Pokal­schrecks erar­bei­tet, das Team von Trai­ner Vic­tor Klein­henz hat­te im Toto-Pokal-Vier­tel­fi­na­le Titel­ver­tei­di­ger Türk­gücü Mün­chen mit 3:1 aus­ge­schal­tet. Die Löwen buch­ten ihr Halb­fi­nal-Ticket nach zwei­ma­li­gem Rück­stand mit einem 3:2‑Last-Minute-Sieg gegen den TSV Buch­bach, Iller­tis­sen ließ mit einem 2:1‑Erfolg über Regio­nal­li­ga-Spit­zen­rei­ter SpVgg Bay­reuth aufhorchen.


10 Euro je Tref­fer für die BFV-Sozialstiftung

Wie bereits in den ver­gan­ge­nen Spiel­zei­ten spen­det LOTTO Bay­ern im Rah­men einer Wer­be­ak­ti­on erneut für jeden erziel­ten Pokal-Tref­fer ab der 1. Haupt­run­de bis zum gro­ßen Fina­le zehn Euro für die BFV-Sozi­al­stif­tung. In der ver­gan­ge­nen Sai­son kamen so 2.960 Euro zusam­men, die unver­schul­det in Not gera­te­nen Mit­glie­dern der baye­ri­schen Fuß­ball­fa­mi­lie zugu­te­kom­men. Aktu­ell sind in der jetzt lau­fen­den Toto-Pokal-Run­de bereits 402 Tref­fer gefal­len, der Prä­mi­en­stand liegt dem­nach bei 4.020 Euro.

Der Toto-Pokal-Wett­be­werb wird in Bay­ern bereits seit 1998 aus­ge­spielt. Dabei geht es nicht nur um Pres­ti­ge und einen gro­ßen Pokal, son­dern auch um einen Start­platz in der lukra­ti­ven 1. Haupt­run­de des DFB-Pokal-Wett­be­werbs – inklu­si­ve der garan­tier­ten Prä­mi­en in Höhe von rund 130.000 Euro aus den Ver­mark­tungs­er­lö­sen. In die­sem Jahr hat­te sich Dritt­li­gist Türk­gücü Mün­chen im End­spiel gegen Regio­nal­li­gist FV Iller­tis­sen mit 8:7 nach Elf­me­ter­schie­ßen durch­ge­setzt und sich erst­mals den Titel im baye­ri­schen Toto-Pokal-Wett­be­werb gesichert.

Imp­fung gegen COVID-19

Gesund­heits­mi­nis­ter for­dern Bund auf, Coro­na-Imp­fun­gen in Apo­the­ken und Zahn­arzt­pra­xen zu ermöglichen

Die Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz (GMK) hat in einer Video­schal­te den Bund ein­stim­mig auf­ge­for­dert, die Rechts­grund­la­ge für COVID-19-Schutz­imp­fun­gen und Auf­frisch­imp­fun­gen in Apo­the­ken und Zahn­arzt­pra­xen zu schaf­fen. Dies soll im Rah­men einer zeit­lich befris­te­ten Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung geschehen.

Der GMK-Vor­sit­zen­de und baye­ri­sche Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek sag­te in Mün­chen: „Wir müs­sen die Impf­kam­pa­gne mit Prag­ma­tik, Fle­xi­bi­li­tät und Enga­ge­ment mas­siv vor­an­trei­ben. Der Weg aus der Pan­de­mie bleibt: imp­fen, imp­fen, imp­fen! Wir waren uns einig, dass die Apo­the­ke­rin­nen und Apo­the­ker sowie die Zahn­ärz­tin­nen und Zahn­ärz­te einen gro­ßen Anteil leis­ten kön­nen, um mög­lichst schnell und nied­rig­schwel­lig vie­le Men­schen zu imp­fen. In Apo­the­ken haben Modell­pro­jek­te für Grip­pe­schutz­imp­fun­gen gute Erfol­ge erzielt.“

Holet­schek erläu­ter­te: „Vor­aus­set­zung ist, dass aus­rei­chend Coro­na­vi­rus-Impf­stoff zur Ver­fü­gung steht. Es darf nicht zu einem Ver­tei­lungs­kampf zwi­schen Impf­zen­tren, Arzt­pra­xen und Apo­the­ken kom­men. Wir müs­sen viel­mehr in die­ser Lage alle an einem Strang ziehen!“


Es kann jeder­zeit zu Eng­päs­sen kommen

Die Minis­te­rin­nen und Minis­ter, Sena­to­rin­nen und Sena­to­ren für Gesund­heit der Län­der haben über­dies beschlos­sen, zeit­nah den Rechts­rah­men für das Aus­set­zen nicht drin­gend medi­zi­nisch not­wen­di­ger Ein­grif­fe und Behand­lun­gen im größt­mög­li­chen Umfang in Kran­ken­häu­sern, die an der COVID-Ver­sor­gung mit­wir­ken, zu schaf­fen und dadurch zusätz­li­che Inten­siv­ka­pa­zi­tä­ten zu gewinnen.

Holet­schek erläu­ter­te: „Die Situa­ti­on in den Län­dern ist aktu­ell noch unter­schied­lich dra­ma­tisch, aber allen ist klar: Selbst da, wo noch eini­ge Kapa­zi­tä­ten auf den Inten­siv­sta­tio­nen vor­han­den ist, kann es ange­sichts der wei­ter stei­gen­den Infek­ti­ons­zah­len jeder­zeit zu Eng­päs­sen kom­men. Daher ist das deutsch­land­wei­te Aus­set­zen von Ein­grif­fen gebo­ten, die nicht drin­gend medi­zi­nisch not­wen­dig sind. Und wir haben den Bund noch ein­mal auf­ge­for­dert, Aus­gleichs­zah­lun­gen und Frei­hal­te­pau­scha­len auf den Weg zu brin­gen. Dass die Län­der den Gesetz­ge­ber wie­der­holt dar­um bit­ten müs­sen, die Kran­ken­häu­ser finan­zi­ell zu unter­stüt­zen – das ist nicht akzep­ta­bel. Hier muss end­lich etwas passieren!“

Der GMK-Vor­sit­zen­de ergänz­te: „Dass die EMA einen Coro­na-Impf­stoff für Kin­der zwi­schen 5 und 11 Jah­ren zuge­las­sen hat, bringt uns einen wich­ti­gen Schritt in der Pan­de­mie­be­kämp­fung wei­ter und bedeu­tet auch für die­se Alters­grup­pe wirk­sa­men Schutz! Dass aller­dings der Impf­stoff erst kurz vor Weih­nach­ten zur Ver­fü­gung ste­hen soll, ist kaum zu ver­mit­teln. Die EU-Kom­mis­si­on wird auf­ge­for­dert, die Aus­lie­fe­rung des neu­en Kin­der­impf­stoffs mög­lichst rasch in die Wege zu lei­ten und noch vor dem ange­kün­dig­ten 20. Dezem­ber vor­zu­zie­hen. Zudem bit­ten wir die STIKO, sehr zeit­nah eine Emp­feh­lung für Kin­der­imp­fun­gen aus­zu­spre­chen. Vie­le Men­schen ver­trau­en der Kom­mis­si­on und sie hat gro­ße Ver­ant­wor­tung. Ich bin zuver­sicht­lich, dass sie durch eine rasche Emp­feh­lung das Ver­trau­en der Men­schen in den Kin­der­impf­stoff wei­ter stär­ken kann.”

Holet­schek beton­te: „Sobald der Impf­stoff ver­füg­bar ist, wol­len wir natür­lich umge­hend los­le­gen! Die Län­der rich­ten nun Ange­bo­te für Kin­der­imp­fun­gen wie etwa beson­de­re Impf­stra­ßen für Fami­li­en in den Impf­stel­len und Impf­zen­tren ein. Wir dür­fen kei­ne Zeit ver­lie­ren! Bis zur Aus­lie­fe­rung des Kin­der­impf­stoffs erfolgt die Imp­fung die­ser Alters­grup­pe auf eige­ne Ver­ant­wor­tung und Ent­schei­dung sowie nach indi­vi­du­el­ler Bera­tung durch den nie­der­ge­las­se­nen Arzt als Off-Label-Use. Der Bund kann die Haf­tung nicht übernehmen.”

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