Anlässlich der Veröffentlichung der aktuellen Studierendenzahlen in Bayern durch "hochschule dual" betont die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. die
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Sieg gegen den FV Illertissen
Türkgücü München gewinnt Toto-Pokal-Wettbewerb nach Elfer-Krimi
Der Henkeltopf bleibt in der Landeshauptstadt: Drittligist Türkgücü München hat den bayerischen Toto-Pokal-Wettbewerb gewonnen und tritt damit die Nachfolge des TSV 1860 München an. Im Finale setzte sich die Mannschaft von Trainer Petr Ruman mit 8:7 (0:0) nach Elfmeterschießen gegen den vor allem nach der Pause starken FV Illertissen aus der Regionalliga Bayern durch. Nach der regulären Spielzeit hatte es 0:0 gestanden.
In einer unterhaltsamen Partie vor der maximal möglichen Zuschauerzahl von 500 Besuchern war allenfalls im ersten Durchgang ein Klassenunterschied zu erkennen, doch Illertissens Torwart Felix Thiel zog Türkgücü mit drei Paraden den Zahn. Nach dem Seitentausch war indes Illertissen das Team, das den Ton angab, das Runde aber auch nicht ins Eckige brachte und so bei Temperaturen über 30 Grad das Elfmeterschießen entscheiden musste.
Dort hatte zunächst Illertissen Matchball, weil Thiel gegen Luis Jakobi parierte. Doch auch Fabio Maiolo brachte den Ball nicht im Kasten unter und verpasste so die Entscheidung für den Underdog. Besonders bitter: Bei seinem Schuss war ein Böller im Türkgücü-Block gezündet worden. „Das ist echt extrem. Wer sagt, dass das den Anlauf nicht stört, liegt daneben. Das tut echt weh, denn wir haben vor allem nach der Pause ein Riesen-Spiel abgeliefert“, sagte Lukas Rietzler. Illertissens Marius Wegmann war es schließlich, der mit dem entscheidenden Elfmeter am erst kurz vor Schluss eingewechselten Franco Flückiger im Münchner Kasten scheiterte.
Danach bot sich ein völlig konträres Bild auf dem Rasen: Während Türkgücü den ersten Toto-Pokal-Gewinn und den damit verbundenen Einzug in die DFB-Pokal-Hauptrunde ausgiebig feierten, herrschte auf Seiten des Außenseiters pure Niedergeschlagenheit. „Es waren zwei unterschiedliche Halbzeiten, die erste ging an Türkgücü, die zweite gehörte uns. Umso bitterer ist es, dass dann das Elfmeterschießen entscheiden musste“, sagt FVI-Trainer Marco Konrad. Sein Gegenüber, Münchens neuer Coach Petr Ruman, gratulierte Illertissen „für ein Spiel auf Augenhöhe“.
„Es war ein toller Rahmen mit endlich einmal auch zumindest 500 Zuschauern. Herzlichen Glückwünsch an Türkgücü München zum am Ende logischerweise glücklichen Erfolg. Wer ein Elfmeterschießen für sich entscheidet, braucht immer das berühmte Quäntchen Glück“, sagte Rainer Koch, Präsident des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV): „Unser großer Dank geht einmal mehr an Lotto Bayern, das auch in diesem Jahr, das für uns alle kein einfaches war, wieder ein absolut verlässlicher Partner war, der es uns ermöglich, den Toto-Pokal-Wettbewerb in dieser Form auszutragen.“
Für Verbandsspielleiter Josef Janker war es „ein absolut interessantes Spiel, in dem Illertissen viele Freunde gewonnen hat. Das war Leidenschaft pur und letztlich der Grund dafür, dass wir bis zum letzten Schuss eine hochspannende Partie gesehen haben. Glückwunsch an Türkgücü.“
Felix Thiel, Torwart des FV Illertissen, ist “Man of the Match” des bayerischen Toto-Pokal-Finales 2021⁄22. Fast 60 Prozent aller Amateurfußballfans, die beim Voting auf www.toto-pokal.de abgestimmt hatten, setzten ihr Kreuz beim 26 Jahre alten FVI-Schlussmann.
Bereits während der regulären 90 Minuten parierte Thiel gegen die vor allem in der ersten Halbzeit stark aufspielenden Münchner ein ums andere Mal. Aber auch im Elfmeterschießen zeigte Thiel, der zwei Elfmeter der Gäste aus München hielt sowie selbst vom Punkt verwandelte, seine große Klasse und setzte sich am Ende klar gegen die Konkurrenz durch.
Bayerns Fußballfans hatten auch beim diesjährigen Toto-Pokal-Finale zwischen dem FV Illertissen und Türkgücü München wieder die Möglichkeit, ihren Spieler des Finals zu wählen. Das Online-Voting auf www.toto-pokal.de startete mit Anpfiff und wurde mit Ende der Partie abgeschlossen. Unter allen Teilnehmer*innen verloste der Bayerische Fußball-Verband (BFV) zusammen mit seinem Partner LOTTO Bayern zwei VIP-Tickets für ein Heimspiel des 1. FC Nürnberg in der kommenden Zweitliga-Saison 2021//22.
Spielfeld ganzjährig nutzbar
Neuer Kunstrasenplatz in der Sportschule Oberhaching eingeweiht
Hightech für Talente: Der für den Sport zuständige bayerische Innenminister Joachim Herrmann hat am Dienstag den neuen Kunstrasenplatz in der Sportschule Oberhaching eingeweiht.
Dank einer intelligenten und hoch effizienten Rasenheizung ist das neue Spielfeld ganzjährig nutzbar und erfüllt damit modernste Ansprüche. Gleichzeitig spielten beim Bau auch ökologische Aspekte eine entscheidende Rolle: So wurde bei der Verfüllung auf Kunststoff-Granulat verzichtet, sodass die Gefahr der Verteilung von Mikroplastik in der Umwelt auf ein Minimum reduziert wird.
„Wir freuen uns sehr über die Eröffnung des neuen Kunstrasenplatzes. Das Ganzjahres-Spielfeld ist ein großer Mehrwert für unsere Sportschule und eröffnet uns nun die Möglichkeit, unseren bayerischen Fußball-Talenten auch in den Wintermonaten optimale Rahmenbedingungen zu bieten“, erklärt BFV-Präsident Rainer Koch, der gemeinsam mit BLSV-Präsident Jörg Ammon und Sportschul-Geschäftsführer Uli Dickas am Einweihungs-Festakt teilgenommen hatte.
Freistaat übernimmt 90 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten
„Der hochmoderne Kunstrasenplatz mit Rasenheizung bietet dem Breiten- und Leistungssport beste Trainingsbedingungen. Die Sportschule Oberhaching als eine der größten Sportschulen Europas setzt mit ihrem neuen Kunstrasenspielfeld Maßstäbe“, erklärte Innenminister Herrmann bei der offiziellen Eröffnung. Für das Projekt hatte der Freistaat 90 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten übernommen.
Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) betreibt die Sportschule Oberhaching gemeinsam mit dem Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV). Auf dem neuen Kunstrasen wird künftig ganzjährig die bayernweite Fußballtrainerausbildung sowie das Fußballtraining der BFV-Auswahlmannschaften stattfinden. Auch werden hier die besten Fußballer*innen aus dem Landkreis München einmal wöchentlich von lizenzierten Trainern im Stützpunkttraining gefördert.
Völliges Unverständnis beim BFV
Kritik am in der Nacht zum Freitag veröffentlichten „Rahmenkonzept Sport“
Mit völligem Unverständnis und deutlicher Kritik reagiert der Bayerische Fußball-Verband (BFV) auf das in der Nacht zu diesem Freitag veröffentlichte und ab sofort gültige „Rahmenkonzept Sport“ des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration.
Demnach bleibt unter anderem die Zuschauerzahl bei Veranstaltungen im Freien und damit bei Fußballspielen einschließlich geimpfter sowie genesener Personen auf maximal 500 beschränkt. Und dies noch dazu ausschließlich auf fest zugewiesenen Sitzplätzen inklusive einer Kontaktdatenerfassung und der Datenspeicherung für vier Wochen. Stehplätze bleiben weiterhin grundsätzlich ausgeschlossen. Im Gegensatz dazu liegt die Zuschauerobergrenze in Gebäuden bei Einhaltung des Mindestabstands bei 1000 Zuschauern. Eine platzgenaue Kontaktdatenerfassung ist hier nicht vonnöten.
„Allmählich wird es absurd“, sagt BFV-Präsident Rainer Koch: „Es kann niemandem mehr ernsthaft vermittelt werden, warum bei einem Fußballspiel im Freien keine Besucher einzeln um weiträumige Plätze stehen dürfen, dagegen aber bei wissenschaftlich belegtem ungleich höheren Infektionsrisiko in Gebäuden bis zu 1000 Zuschauer zugelassen werden. Ich gönne den Kulturschaffenden und allen Veranstaltern jeden einzelnen zugelassenen Besucher. Aber dass die Interessen von Millionen Amateursportlern, fußballbegeisterten Kindern und Jugendlichen, unseren über 4500 Fußballvereinen in Bayern mit ihren zehntausenden Ehrenamtlichen und Millionen Fußballinteressierten aus deren Umfeld weiterhin völlig sinnfrei ignoriert werden, ist nicht mehr hinnehmbar. Ich kann jeden Vereinsverantwortlichen verstehen, der angesichts dieser Realitätsferne der Entscheider nur noch den Kopf schüttelt. Seit Beginn der Pandemie reichen Verband und Vereine der Politik immer wieder aufs Neue die Hand und bieten ihre volle Unterstützung und auch Expertise für einen sensiblen Umgang mit der Pandemie an. Ebenso die gemeinsame Ausarbeitung und Umsetzung von praktikablen und verantwortungsvollen Lösungen. Wenn dann dieses Angebot schon nicht angenommen wird, muss zumindest mehr als ein vollkommen widersprüchliches Konzept, wie es jetzt auf dem Tisch liegt, herauskommen“, so Koch weiter.
„Schlag ins Gesicht“
Alle anerkannten Mediziner, Forscher und Virologen sind sich einig und belegen in ihren Studien, dass Sport unter freiem Himmel nicht im Ansatz ein erhöhtes Infektionsrisiko darstellt. Auch ist bis heute kein Fall bekannt, der eine Infektion im Zusammenhang mit dem Besuch eines Fußballspiels als Ursache belegt. „Das neue Rahmenkonzept Sport ist ein Schlag ins Gesicht für alle Fußballvereine in Bayern“, bringt es auch BFV-Schatzmeister Jürgen Faltenbacher, der im Präsidium für den Spielbetrieb zuständig ist, auf den Punkt: „Man kann nicht permanent Solidarität einfordern und gleichzeitig den Vereinen jeden Handlungsspielraum verwehren, um aus dieser auch wirtschaftlich schweren Lage herauszukommen. Zumal unsere Vereine allesamt bewiesen haben, dass sie mit den etablierten Hygienekonzepten verantwortungsbewusst umzugehen wissen. Jeder, der einen Bezug zum Amateursport hat, weiß: In jeder Fußgängerzone ist mehr los als etwa bei einem regulären Fußballspiel in der Kreisklasse. Dennoch sind genau diese einzelnen Besucher für viele Vereine überlebenswichtig. Es ist deshalb geradezu fahrlässig, sie mit einem solchen Rahmenkonzept weiterhin auszubremsen und am Ende auch die vielfältige Vereinslandschaft zu riskieren. Das gilt übrigens nicht nur für den Fußball“, erklärt Faltenbacher.
Bereits Mitte Mai hatte der Bayerische Fußball-Verband in einem Offenen Brief an Ministerpräsident Markus Söder eine praxisnahe Lösung in der Zuschauerfrage bei Fußballspielen unter freiem Himmel eingefordert: Dabei vertritt der BFV die klare Auffassung, dass „es eine Bagatellgrenze an Publikum braucht, bei der dies auch ohne besonderes Konzept, evtl. mit Masken, möglich sein muss. Viele Kinderangebote funktionieren nur dann, wenn die Eltern die Kinder fahren und begleiten – gerade jetzt wollen wir nicht viele Personen in einem Auto haben. Und ein Fußballplatz ist groß genug, um dort genügend Personen mit ausreichend Abstand unterzubringen. Wir fordern also die Möglichkeit, ohne besonderes Konzept 100 Zuschauer bei Sportveranstaltungen im Freien zuzulassen (eventuell mit Maske und einfacher Kontaktverfolgung).“ Bis heute hat der BFV auf seinen Brief noch keine Antwort erhalten.
Saison 2021//22
BFV legt nach Abstimmung der Vereine Spielklassenmodelle für Bayern- und Landesligen fest
Der Verbands-Spielausschuss des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat sich gemeinsam mit den Klubs der Bayern- und Landesligen für ihre jeweilige Liga auf die Spielklassenmodelle für die Saison 2021//22 verständigt.
In den beiden Bayernligen Nord und Süd sowie in den Landesligen Mitte, Südost und Südwest sprach sich die Mehrheit der Vereine in einem Meinungsbild für das klassische System mit Hin- und Rückrunde aus. Die Vereine der Landesliga-Staffeln Nordost und Nordwest votierten hingegen für ein alternatives Spielklassenmodell mit einer zweigeteilten Vorrunde sowie einer Final- und Abstiegsqualifikationsrunde (jeweils Hin- und Rückspiel). Die zwei Bayernligen sowie die fünf Landesligen starten am 24. Juli 2021 in die neue Saison – sofern es die Pandemielage zulässt.
Mit Blick auf die neue Spielzeit, deren reibungsloser Verlauf sich unter dem Eindruck von Corona nicht mit letzter Sicherheit garantieren lässt, hatte der BFV zur neuen Spielzeit 2021//22 eine begrenzte Zahl alternativer Spielklassenmodelle zum klassischen System mit Hin- und Rückrunde erarbeitet, vorgestellt und es den Klubs auf Verbands‑, Bezirks- und Kreisebene überlassen, das für ihre jeweilige Liga präferierte Modell zu wählen. Über die Abfrage-Ergebnisse in den Bezirken und Kreisen informieren die zuständigen Spielleiter.
„Wir alle hoffen es nicht, aber auch in der neuen Spielzeit kann es dazu kommen, dass die Corona-Pandemie sich auf den Spielbetrieb auswirkt. Wir haben es deshalb ganz bewusst den Vereinen überlassen, ob sie in ihren Spielklassen klassisch mit Hin- und Rückrunde spielen wollen oder lieber nach einem alternativen Modell“, erklärt Verbandsspielleiter Josef Janker. „Uns war es nach den Erfahrungen aus der Vorsaison wichtig, den Vereinen eine attraktive Alternative mit insgesamt weniger Spieltagen und zumindest in der ersten Saisonhälfte mit mehr Derbys und kürzeren Fahrtwegen anzubieten. Für uns war es selbstverständlich, die Vereine wieder von Beginn an mit ins Boot zu holen und ihnen letztlich auch die Entscheidung bei der Wahl des Ligamodells zu überlassen“, ergänzt BFV-Schatzmeister Jürgen Faltenbacher, der für den Spielbetrieb in Bayern verantwortlich ist.
So stimmten die Vereine
Bayernliga Nord: 12 klassisches Modell, 3 alternatives Modell, 2 Enthaltungen
Bayernliga Süd: 13 klassisches Modell, 5 alternatives Modell, 1 Enthaltung
Landesliga Nordwest: 7 klassisches Modell, 12 alternatives Modell
Landesliga Nordost: 8 klassisches Modell, 10 alternatives Modell, 1 Enthaltung
Landesliga Mitte: 10 klassisches Modell, 8 alternatives Modell
Landesliga Südost: 10 klassisches Modell, 8 alternatives Modell
Landesliga Südwest: 11 klassisches Modell, 7 alternatives Modell
Die Einteilung der Bayern- und Landesligen (Die Einteilung der Bayern- und Landesligen ist fix. Die Einteilung der Vorrundengruppen in den Landesligen Nordwest und Nordost ist noch vorläufig):
Bayernliga Nord (18 Vereine): DJK Vilzing, SV Seligenporten, TSV Großbardorf, DJK Ammerthal, SpVgg Ansbach, Würzburger FV, FC Eintracht Bamberg 2010, DJK Gebenbach, ATSV Erlangen, ASV Cham, TSV Abtswind, SpVgg Bayern Hof, DJK Don Bosco Bamberg, TSV Karlburg, 1. FC Sand, ASV Neumarkt, 1. SC Feucht, SV Vatan Spor Aschaffenburg
Bayernliga Süd (19 Vereine): VfR Garching, FC Deisenhofen, FC Ingolstadt 04 ll, TSV 1880 Wasserburg, TSV 1874 Kottern, TSV 1860 München ll, TSV Schwabmünchen, Türkspor Augsburg 1972, SV Kirchanschöring, FC Ismaning, SpVgg Hankofen-Hailing, SSV Jahn Regensburg ll, SV Donaustauf, TSV 1865 Dachau, TSV 1882 Landsberg, SV Pullach, TSV Schwaben Augsburg, FC 1920 Gundelfingen, VfB Hallbergmoos
Landesliga Nordwest (19 Vereine): (vorläufig) geplante Vorrundengruppe A: SV Friesen, SV Memmelsdorf, 1. FC Geesdorf, FT Schweinfurt, 1. FC Lichtenfels, FC Coburg, SC Sylvia Ebersdorf, TSV Gochsheim 1906, SV Euerbach/Kützberg; (vorläufig) geplante Vorrundengruppe B: SV Alemannia Haibach, TSV Unterpleichfeld, DJK Schwebenried-Schwemmelsbach, FC Fuchsstadt, TG Höchberg, TSV Kleinrinderfeld, TSV 1876 Lengfeld, TuS Röllbach, FC Viktoria Kahl, TSV Rottendorf
Landesliga Nordost (19 Vereine): (vorläufig) geplante Vorrundengruppe A: FC Eintracht Münchberg, FC Vorwärts Röslau, SV Mitterteich, Kickers Selb, TSV Neudrossenfeld, SpVgg Jahn Forchheim, FSV Erlangen-Bruck, 1. FC Herzogenaurach, ASV Vach, FSV Stadeln; (vorläufig) geplante Vorrundengruppe B: SC 04 Schwabach, TSV Buch Nürnberg, TSV Kornburg, SG Quelle Fürth, SV Schwaig bei Nürnberg, SC Großschwarzenlohe, BSC Woffenbach, Türkspor/Cagrispor Nürnberg, TSV 1860 Weißenburg
Landesliga Mitte (18 Vereine): SpVgg SV Weiden, SV Fortuna Regensburg, SC Ettmannsdorf, SpVgg Lam, TSV Kareth-Lappersdorf, FC Tegernheim, 1. FC Bad Kötzting, ASV Burglengenfeld, SV Neukirchen b. Hl. Blut, FC Amberg, TSV Wacker 50 Neutraubling, TSV Seebach, TSV 1883 Bogen Fußball, TSV Bad Abbach, SpVgg Osterhofen, VfB Straubing, 1. FC Passau, FC Sturm Hauzenberg
Landesliga Südwest (18 Vereine): 1. FC Sonthofen, FC Kempten, SV Egg a. d. Günz, FV Illertissen II, SV Mering, FC Ehekirchen, SC Ichenhausen, FC Memmingen II, VfB Durach, VfR Neuburg/Donau, TSV 1861 Nördlingen, TSV Gersthofen, SV Cosmos Aystetten, 1. FC Garmisch-Partenkirchen, TSV Gilching/Argelsried, SC Olching, TuS Geretsried, SV Bad Heilbrunn
Landesliga Südost (18 Vereine): SV Erlbach, TSV Grünwald, SB Chiemgau Traunstein, SE Freising, FC Töging, FC Unterföhring, Kirchheimer SC, TSV Kastl, TuS Holzkirchen, SB DJK Rosenheim, TSV Ampfing, TSV Eintracht Karlsfeld, FC Spfr. Schwaig, SV Bruckmühl, TSV Brunnthal, SpVgg Landshut, SSV Eggenfelden, TV Aiglsbach
Repräsentative BFV-Umfrage
Fast drei Viertel sehen DFB-Elf mindestens im EM-Viertelfinale
Mit 74,5 Prozent sehen fast drei Viertel der 1156 Teilnehmer*innen die deutsche Fußball-Nationalmannschaft bei der an diesem Freitag beginnenden Europameisterschaft (11. Juni bis 11. Juli 2021) mindestens im Viertelfinale. Nahezu 15 Prozent trauen der Elf des scheidenden Bundestrainers Joachim Löw den Endspieleinzug bei der UEFA EURO 2020 zu, davon knapp die Hälfte setzt auf Deutschland als Titelträger.
Topfavorit auf den Titel bei der Endrunde ist mit 62,5 Prozent Zustimmung indes Deutschlands Auftaktgegner Frankreich – vor Spanien (13,7%) und England (13,1%). Die DFB-Auswahl landet hier mit 6,3 Prozent Zustimmung auf Rang vier.
Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Online-Umfrage des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) und des Nürnberger Marktforschungsunternehmens SLC Management, an der 1156 Personen aus dem gesamten Bundesgebiet teilgenommen hatten. Die Umfrage, die generell Themen rund um die UEFA Europameisterschaften 2021 und 2024 sowie deren Auswirkungen auf den Amateurfußball im Fokus hatte, lief vom 31. Mai bis zum 7. Juni 2021.
82 Prozent der Befragten antworteten auf die Frage „Halten es Sie für richtig, dass München ein Spielort der UEFA EURO 2020 in diesem Sommer ist?“ mit Ja. „In Zeiten, in denen Menschen generell eher skeptisch gegenüber internationalen Sportgroßereignissen eingestellt sind, ist das ein herausragender Wert für München“, sagt Jürgen Igelspacher, Geschäftsführer des Bayerischen Fußball-Verbandes. 82,5 Prozent der Umfrageteilnehmer*innen halten es zudem für richtig, dass Zuschauer*innen in begrenztem Rahmen die vier Spiele in München besuchen können. Dies hatte die Bayerische Staatsregierung am vergangenen Freitag auch entsprechend gestattet. Insgesamt können rund 14.000 Zuschauer*innen die Spiele in der Münchner Arena besuchen. In der bayerischen Landeshauptstadt spielt Deutschland gegen Frankreich (16. Juni, 21 Uhr), Portugal (19. Juni, 18 Uhr) und Ungarn (23. Juni, 21 Uhr), München ist zudem am 2. Juli (21 Uhr) Gastgeber einer Viertelfinal-Begegnung.
Alle Ergebnisse der Umfrage sind hier zu finden: https://www.bfv.de/spielbetrieb-verbandsleben/vereinsunterstutzung/slc-umfrage-tool
Corona-Pandemie
Weitreichende Lockerungen für den Amateursport in Bayern
Gute Nachrichten für die Amateurfußballer*innen in Bayern: Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat nach dem Treffen des Ministerrates an diesem Freitagmittag weitreichende Lockerungen für den Amateurfußball im Freistaat bekanntgegeben.
So entfällt ab Montag, 7. Juni, bei einer stabilen 7‑Tage-Inzidenz unter 100 die Gruppenobergrenze (bislang 25 Personen) für das Mannschaftstraining. Auch Amateurfußballspiele sind dann wieder mit bis zu 500 Zuschauern erlaubt. Gestattet ist mit Inkrafttreten der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BaylfSMV) auch die Sportausübung in geschlossenen Räumen unter denselben Rahmenbedingungen, auch Vereinsversammlungen sind wieder möglich.
Liegt die 7‑Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100, so ist weiterhin ein aktueller Negativ-Test (CR-Test, POC-Antigentest oder Selbsttest) in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 vorzulegen; in Gebieten mit einer stabilen 7‑Tage-Inzidenz unter 50 entfällt die Testpflicht. Corona-Genesene und vollständig Geimpfte sind grundsätzlich von der Testpflicht ausgenommen. Tests, die zum Beispiel in Schule, KiTa oder Arbeitsstätte durchgeführt werden, sind ab Montag ebenfalls als Nachweis zulässig.
„Nach zuletzt nur zaghaften und mit hohen Hürden sowie reichlich Frustpotenzial verbundenen Öffnungen sind die jetzt verkündeten Lockerungen ein großer Schritt zurück zu mehr Normalität. Damit werden Sehnsüchte gestillt. Endlich können unsere Fußballerinnen und Fußballer wieder nahezu uneingeschränkt ihrem Hobby nachgehen. Und mit den Zuschauerinnen und Zuschauern wird auch die Lebensfreude auf unsere Sportplätze und in die Stadien zurückkehren, die unseren Amateurfußball über Generationsgrenzen hinweg so besonders machen“, sagt BFV-Geschäftsführer Jürgen Igelspacher.
Was die Zuschauerzahl bei Sportveranstaltungen im Freien angeht, so sind 500 Besucher*innen erlaubt, wenn diesen feste Sitzplätze zugeordnet werden können. Auf Sportanlagen, so heißt es von der Bayerischen Staatsregierung, wird die Zahl der Teilnehmer*innen im Rahmenkonzept nach der Größe der jeweiligen Sportanlage sachgerecht begrenzt. Der Bayerische Fußball-Verband rät den Sportanlagenbetreibern dazu, diese Begrenzung mit der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde im Vorfeld entsprechend abzustimmen. In der Zuschauerfrage bedarf es bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 eines Testnachweises der Besucher*innen.
Auch Vereinsversammlungen sind ab Montag wieder möglich: Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 draußen mit bis zu 50, drinnen mit bis zu 25 Teilnehmer*innen – bei einer Inzidenz unter 50 draußen mit bis zu 100, drinnen mit bis zu 50 Personen (zuzüglich Geimpfte und Genese nach Vorgabe des Bundesrechts). Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bedürfen nicht Geimpfte oder Genesene eines negativen Tests.
Mitglieder wählen Zweiten Bürgermeister in den Vorstand
Jonas Glüsenkamp an der Spitze von GRIBS
Bambergs Zweiter Bürgermeister Jonas Glüsenkamp wurde in den Vorstand der kommunalpolitischen Vereinigung der Grünen „GRIBS“ gewählt. In dieser sind grüne und grünnahe Kommunalpolitiker*innen aus ganz Bayern organisiert, um sich politisch zu vernetzen und auszutauschen.
Vom Bürgermeister bis zur Bezirksrätin, vom Stadtrat- bis zum Kreistagsmitglied ist GRIBS ein „Think tank“ für grüne Visionen und Ideen, gleichzeitig Beratungsstelle für Rechtsfragen und Koordinierungsstelle für Weiterbildung. GRIBS (Abkürzung für „Grüne und Alternative in den Räten Bayerns“) wurde 1986 gegründet und hat derzeit bayernweit rund 1300 Mitglieder. Seit 28 Jahren ist Peter Gack, langjähriger und überregional bekannter Stadtrat der Bamberger Grünen, der Geschäftsführer von GRIBS mit Büro in Bamberg.
Ehrenamtliche Kommunalpolitiker*innen stärken und Solidarität festigen
Als Teil des fünfköpfigen GRIBS-Vorstands will Jonas Glüsenkamp, der als Bürgermeister im Rathaus an der Spitze der Referate für Soziales sowie für Umwelt, Klima und Mobiliät steht, Sprachrohr für Kommunalpolitik in der Grünen Partei sein. „Politik auf kommunaler Ebene ist nicht nur die kleine Politik, die man so nebenbei macht“, sagt Glüsenkamp. „Hier entscheidet sich ganz wesentlich, wie Vorschriften und Gesetze umgesetzt werden. Hier wird ganz konkret und nah an den Bürger*innen Politik gestaltet.“ Dieser Bedeutung will Glüsenkamp Geltung verschaffen.
Außerdem hält er es für notwendig, die ehrenamtlichen Kommunalpolitiker*innen zu stärken und ihre Solidarität zu festigen: „Das politische Klima wird rauer, Debatten sind immer öfter von überzogenen Angriffen und persönlicher Beleidigung geprägt. Nur gemeinsam können alle Demokrat*innen dem entgegenwirken. Politisches Engagement darf nicht von einer Kultur des Hasses behindert oder gar verhindert werden.“
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97516 Oberschwarzach
Telefon 09382 /31998–0
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Kabinettssitzung
Bayern beschließt weitere Erleichterungen bei den Corona-Maßnahmen
Die Infektionszahlen in Bayern und Deutschland sinken weiterhin kontinuierlich, die 7‑Tages-Inzidenz für den Freistaat liegt seit vergangenem Freitag wieder unter 100, die Belegungssituation in den Intensivstationen hat sich leicht entspannt. Vor diesem Hintergrund beschloss die Bayerische Staatsregierung in ihrer heutigen Kabinettssitzung weitere Erleichterungen bei den Corona-Maßnahmen.
Die Infektionszahlen in Bayern und Deutschland sinken weiterhin kontinuierlich. Das zeigt: Die Schutzmaßnahmen greifen und die Impfungen wirken. Die 7‑Tages-Inzidenz für den Freistaat liegt seit vergangenem Freitag wieder unter 100. Auch die Belegungssituation in den Intensivstationen hat sich dadurch leicht entspannt.
Es steht immer mehr Impfstoff zur Verfügung und die Zahl der täglichen Impfungen in Bayern bleibt auf hohem Niveau. 38 Prozent der Bevölkerung haben eine Erstimpfung erhalten. Mehr als jeder Zehnte wurde vollständig geimpft. Diese Entwicklung erlaubt weitere inzidenzabhängige Erleichterungen.
Vor diesem Hintergrund beschloss die Staatsregierung heute weitere Erleichterungen bei den Corona-Maßnahmen, über die Bayerns Ministerpräsident Dr. Markus Söder, Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, Gesundheitsminister Klaus Holetschek und Wirtschaftsminister Bernd Sibler informierten.
Ab dem 25. Mai 2021 wird die Betreuung von Kindern, die im Schuljahr 2021/2022 tatsächlich eingeschult werden sollen (Vorschulkinder), in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen bis zu einer 7‑Tage-lnzidenz von 165 im (eingeschränkten) Regelbetrieb zugelassen.
- Ab dem 7. Juni 2021 (das heißt nach den Pfingstferien) wird der Wert der 7‑Tage-lnzidenz für die Schließung von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen einheitlich auf 165 festgelegt.
- Bei einer 7‑Tagesinzidenz zwischen 50 und 165 findet eingeschränkter Regelbetrieb, bei einer 7‑Tagesinzidenz bis 50 findet normaler Regelbetrieb statt.
Neben Schulen haben Kitas aufgrund ihrer großen sozialen und gesellschaftlichen Bedeutung unter anderem für die frühkindliche Bildung von Kindern oder die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oberste Priorität. Um flankierend zu den umsichtigen Lockerungen im Bereich der Kindertagesbetreuung einen möglichst sicheren Kita-Betrieb in Bayern zu gewährleisten, wird die Bayerische Teststrategie nach der kürzlichen Zulassung von Antigen-Selbsttests speziell für kleinere Kinder unter sechs Jahren um das Pflicht-Angebot zweimal wöchentlicher freiwilliger Selbsttests für Kinder in Kinderbetreuungseinrichtungen, in Heilpädagogischen Tagesstätten und in Schulvorbereitenden Einrichtungen erweitert.
Ab dem 7. Juni 2021 findet in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7‑Tages-Inzidenz unter 50 an allen Schularten voller Präsenzunterricht (ohne Mindestabstand) für alle Jahrgangsstufen an allen Schularten statt. Ab dem 7. Juni 2021 ist für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske („OP-Maske“) auf dem gesamten Schulgelände (einschließlich Unterrichtsraum) verpflichtend.
Ab dem 21. Mai 2021 sind Kulturveranstaltungen im Freien mit maximal 250 Zuschauern (feste Sitzplätze) in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7‑Tages-Inzidenz unter 100 erlaubt. Dies gilt für kulturelle Veranstaltungen sowohl im professionellen Bereich als auch für Laien- und Amateurensembles ebenso wie für filmische Veranstaltungen. Für die Besucher gilt eine Testpflicht. Diese Testpflicht entfällt in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7‑Tages-Inzidenz unter 50. Das Nähere regelt das entsprechende Rahmenhygienekonzept des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst.
Laien- und Amateurensembles sind ein Eckpfeiler des reichen kulturellen Lebens und der Veranstaltungslandschaft in Bayern. Die Möglichkeit, dass ab dem 21. Mai 2021 Proben für Laien- und Amateurensembles in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7‑Tage-Inzidenz unter 100 grundsätzlich wieder möglich sind, hat der Ministerrat bereits am 10. Mai 2021 eröffnet. Um Planungssicherheit für alle zu ermöglichen, beauftragt der Ministerrat das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, das notwendige Rahmenhygienekonzept mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege umgehend abzustimmen und schnellstmöglich zu veröffentlichen.
Ab dem 21. Mai 2021 können Freibäder in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7‑Tages-Inzidenz unter 100 öffnen. Voraussetzung ist die Beachtung des entsprechenden Rahmenhygienekonzepts (Abstandswahrung, Beschränkung der Personen pro m² et cetera), ein Termin und ein negativer Test. Diese Testpflicht entfällt in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7‑Tages-Inzidenz unter 50.
In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7‑Tages-Inzidenz unter 100 werden ab 21. Mai 2021 bei Sportveranstaltungen im Freien (hierzu zählen auch Freiluftstadien mit überdachten Zuschauerplätzen) Zuschauer im gleichen Umfang und unter gleichen Voraussetzungen wie bei Kulturveranstaltungen im Freien (das heißt Testpflicht, feste Plätze, maximal 250 Zuschauer) zugelassen. Die Testpflicht entfällt in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7‑Tages-Inzidenz unter 50.
- Fitnessstudios dürfen ab 21. Mai 2021 in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7‑Tages-Inzidenz unter 100 für kontaktfreien Sport öffnen. Voraussetzung ist ein negativer Test der Besucher und die Beachtung der Hygienemaßnahmen (Abstandspflicht, FFP2-Maskenpflicht außer beim Sport selbst). Diese Testpflicht entfällt in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7‑Tages-Inzidenz unter 50.
Da Organisation und Durchführung von Messen einer lange Vorlaufzeit bedürfen, führen kurzfristig von der Politik angesetzte Erleichterungen in diesem Bereich nur zu einem langsamen und allmählichen Hochfahren des Messebetriebs. Der Ministerrat stellt deshalb vor diesem Hintergrund bereits zum jetzigen Zeitpunkt fest, dass bei einer anhaltend günstigen Entwicklung des Infektionsgeschehens eine allgemeine Wiederaufnahme des Messebetriebs spätestens zum 1. September 2021 möglich sein dürfte. Die tatsächliche Durchführung von Messen hängt dabei vom weiteren Verlauf des Pandemiegeschehens ab.
- Um die notwendigen, äußerst komplexen Hygienekonzepte bereits im Vorfeld einer möglichen Öffnung erproben zu können, beschließt der Ministerrat, die Durchführung der Messe TrendSet vom 10. bis 12. Juli 2021 als Pilotmesse. Im Rahmen der notwendigen Abstimmung und Aktualisierung des Rahmenhygienekonzepts zwischen dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege ist in diesem Kontext insbesondere auch über die Festlegung einer Höchstbesucherzahl zu entscheiden. Dabei sind sowohl das aktuelle Infektionsgeschehen als auch das Bedürfnis nach Durchführung einer Messe in angemessener Größe zum Testen der Konzepte und der dazugehörigen Logistik zu berücksichtigen.
- Nach Durchführung der Pilotmesse wird das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie gebeten, im Ministerrat über die Erfahrungen und Erkenntnisse zu berichten und gleichzeitig einen Vorschlag für das weitere Vorgehen im Bereich des Messewesens vorzulegen.
Die Bayerische Staatsregierung beschließt einmalig im Jahr 2021 in Umsetzung des Ministerratsbeschlusses vom 4. Mai 2021 das befristete Programm „Tourismus in Bayern – fit für die Zukunft“ in Höhe von bis zu 30 Mio. Euro. Dies gibt zusätzlichen Auftrieb für einen kraftvollen Neustart nach der Krise, fördert Investitionen in einen nachhaltigen, smarten, barrierefreien und ökologischen Tourismus und stellt auch eine zusätzliche Maßnahme im Kampf gegen den Klimawandel dar. Insbesondere ist an folgende Maßnahmen gedacht: Durch die Einführung eines Nachhaltigkeits-Zertifikats fördern wir naturverträglichen, sozialen und wirtschaftlichen Qualitätstourismus in ganz Bayern, der auf regionale Produkte und Produktionskreisläufe setzt. Ein Digitalisierungs- und Nachhaltigkeitscoaching soll die Digitalisierung und Modernisierung insbesondere der Kleinen der Branche unterstützen. Die Unternehmen werden bei den nötigen Investitionen für Maßnahmen unter 30.000 Euro mit Fördermitteln unterstützt. Die Erhebung von touristischen Echtzeitdaten soll gefördert werden. So können Besucherströme gelenkt, unnötiger Verkehr vermieden und gestützt durch künstliche Intelligenz die Auslastung prognostiziert werden. Die Förderung Digitaler Barrierefreiheit im Tourismus unterstützt barrierefreie Online-Angebote und soll das „Reisen für Alle“ stärken. Um nachhaltige Mobilität weiter zu verbessern, wird die Errichtung von E‑Ladesäulen in touristischen Betrieben gefördert.
Der Ministerrat beauftragt den Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, die bayerischen Hilfsprogramme Soloselbstständigenprogramm, Spielstätten- und Veranstalterprogramm sowie Hilfsprogramm für Laienmusikvereine im Rahmen der vorhandenen Ausgabemittel bis zum 31. Dezember 2021 fortzuführen und das Spielstätten- und Veranstaltungsprogramm rückwirkend zum 1. Januar 2021 für Amateurtheater und gemeinnützige Kulturveranstalter zu öffnen. Der Ministerrat beschließt darüber hinaus zur Verlängerung des Spielstätten- und Veranstaltungsprogramms bis zu 10 Mio. Euro aus dem Sonderfonds Corona-Pandemie zur Verfügung zu stellen.
Der Ministerrat beauftragt die Staatsministerin für Digitales, eine weitere Verlängerung des bayerischen Kinounterstützungsprogramms bis zum 31. Dezember 2021 für den Fall zu veranlassen, dass der Sonderfonds des Bundes den Bereich der Kinos nicht berücksichtigt oder dieser nicht rechtzeitig bis zum 1. Juli 2021 (Auslaufen der Kino-Anlaufhilfen II) starten kann. Für die Verlängerung sollen die bisher für das Kinounterstützungsprogramm zur Verfügung gestellten Mittel verwendet werden.
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Bayerisches Handwerk schreibt Brief an Ministerpräsident Söder
„Bayern behandelt Handwerksbetriebe weiterhin schlechter“
Die bayerischen Handwerkskammern und Handwerksverbände zeigen sich von den neuerlichen Änderungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und ihrer Umsetzung der Bundesnotbremse in Bayern enttäuscht. In einem Brief an Ministerpräsident Dr. Markus Söder wurde daher Kritik geäußert.
„Nicht nur, dass sich die Hoffnung auf wirklich bundeseinheitliche Regelungen immer noch nicht erfüllt hat“, erklärt der Präsident der Handwerkskammer (HWK) für Oberfranken, Matthias Graßmann. „Bayern stellt vielmehr seine Handwerksbetriebe weiterhin schlechter als die anderen Bundesländer. Allen voran die Kosmetikbetriebe und Nagelstudios, die im Freistaat – unabhängig von den Inzidenzen – geschlossen sind, obwohl die Bundesnotbremse dies gar nicht vorsieht.“ Daher hat der Bayerische Handwerkstag (BHT), die Spitzenorganisation der bayerischen Handwerkskammern und ‑verbände, einen Brief an Ministerpräsident Dr. Markus Söder geschrieben und deutliche Kritik geäußert.
Forderung nach Angleichung der bayerischen Verordnung an die Bundesnotbremse
Als im Bundesrat die bundeseinheitliche Notbremse gebilligt wurde, „waren wir zuversichtlich, dass nunmehr die Zeit der 16 unterschiedlichen Landesregelungen beendet ist. Gerade das Land Bayern haben wir als einen großen Fürsprecher für eine deutschlandweit einheitliche Regelung wahrgenommen“, heißt es in dem Schreiben, das stellvertretend für das bayerische Handwerk von BHT-Präsident Franz Xaver Peteranderl und BHT-Hauptgeschäftsführer Dr. Frank Hüpers unterzeichnet wurde. Leider seien die Hoffnungen aber enttäuscht worden und für das bayerische Handwerk blieben wesentliche Benachteiligungen weiterhin bestehen.
Diese Aussage stützt der Präsident der HWK für Oberfranken. „Seit Monaten sind gerade die Handwerksbetriebe, die die sogenannten körpernahen Dienstleistungen erbringen – also unsere Kosmetikerinnen, Nagelstudios und Friseure –, besonders heftig von den Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie betroffen“, sagt Graßmann. „Und werden in Bayern jetzt abermals benachteiligt.“ Das Infektionsschutzgesetz des Bundes und die darin jetzt verankerte Notbremse würden weder die inzidenzunabhängige Schließung von Kosmetikern und Nagelstudios regeln, noch die weitere Beschränkung der Quadratmeterzahl bei Friseuren.
Daher fordert Graßmann gemeinsam mit dem BHT von Ministerpräsident Söder, die bayerischen Regeln an die Bundesnotbremse anzugleichen und sich ferner für eine baldige Öffnung der Kosmetikbetriebe und Nagelstudios einzusetzen.