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Bayern - Page 5

2G- und 2G-plus-Regeln 

Kei­ne Über­gangs­re­geln in Bayern

Auch in Bay­ern gel­ten bereits die am 15. Janu­ar 2022 geän­der­ten Coro­na-Fest­le­gun­gen des Robert Koch-Insti­tuts (RKI) und des Paul-Ehr­lich-Insti­tuts (PEI) für Gene­se­ne und für Per­so­nen, die mit dem Coro­na-Impf­stoff Jans­sen (John­son und John­son) geimpft wur­den. Es gibt kei­ne Über­gangs­re­geln. Dar­auf hat das Baye­ri­sche Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um heu­te in Mün­chen hingewiesen.

„Der Bund gibt in sei­ner COVID-19-Schutz­maß­nah­men-Aus­nah­men­ver­ord­nung (SchAus­nahmV) die Rege­lung von Erleich­te­run­gen und Aus­nah­men für Schutz­maß­nah­men vor und legt dar­in fest, wer als „geimpft“ und als „gene­sen“ gilt“, erläu­ter­te eine Minis­te­ri­ums­spre­che­rin. „Die­se Vor­schrif­ten des Bun­des ver­wei­sen ihrer­seits unmit­tel­bar auf die fach­li­chen Vor­ga­ben des PEI und des RKI. Die Fünf­zehn­te Baye­ri­sche Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung (15. BayIfSMV) knüpft an die Defi­ni­tio­nen der SchAus­nahmV an. Das heißt: Ände­run­gen der Bestim­mun­gen in der SchAus­nahmV und der dort in Bezug genom­me­nen fach­li­chen Vor­ga­ben wir­ken sich ganz unmit­tel­bar auch auf die 15. BayIfSMV aus.“

Das betrifft aktu­ell den Impf­sta­tus von Per­so­nen, die nur eine Dosis des COVID-19-Impf­stoffs Jans­sen und kei­ne wei­te­re Impf­stoff­do­sis erhal­ten haben, und die Ver­kür­zung des Gene­se­nen­sta­tus. Die maß­geb­li­chen bun­des­recht­li­chen Bestim­mun­gen sind mit Wir­kung zum 15. Janu­ar 2022 in Kraft getre­ten und auch das PEI sowie das RKI haben ihre fach­li­chen Vor­ga­ben aus­drück­lich mit Wir­kung ab dem 15. Janu­ar 2022 geän­dert. Man­gels Über­gangs­re­geln des Bun­des besteht daher kein Bestands­schutz für Per­so­nen, die vor dem 15. Janu­ar 2022 als gene­sen bezie­hungs­wei­se nach Erhalt einer Dosis des COVID-19-Impf­stoffs Jans­sen als geimpft galten.


Zen­tra­le Fra­gen zur COVID-19-Imp­fung und zur Imp­fung mit Janssen:


Was gilt für mit Jans­sen ein­mal Geimpf­te in Bayern?

Der Bund hat fest­ge­legt, dass Per­so­nen, die nur eine Dosis des COVID-19-Impf­stoffs Jans­sen und kei­ne wei­te­re Impf­stoff­do­sis erhal­ten haben, nicht als voll­stän­dig geimpft gel­ten (Das ent­spricht den vom PEI im Beneh­men mit dem RKI im Inter­net unter der Adres­se www.pei.de/impfstoffe/covid-19 ver­öf­fent­lich­ten Vor­ga­ben, auf die die SchAus­nahmV ver­weist). Daher erfül­len sie etwa­ige 2G-Erfor­der­nis­se der 15. BayIfSMV nicht.

Um als voll­stän­dig geimpft (oder auch: grund­im­mu­ni­siert) zu gel­ten, bedarf es einer zwei­ten Imp­fung. Die Stän­di­ge Impf­kom­mis­si­on (STIKO) emp­fiehlt hier­für eine mRNA-Impf­stoff­do­sis in einem Min­dest­ab­stand von vier Wochen zur ers­ten Impf­stoff­do­sis. An Tag 15 nach der zwei­ten Imp­fung gel­ten die Per­so­nen als voll­stän­dig geimpft. Die zwei­te Imp­fung gilt also nicht als Auffrischungsimpfung.

Erst eine drit­te Imp­fung stellt somit die Auf­fri­schungs­imp­fung dar. Die STIKO emp­fiehlt eine Auf­fri­schungs­imp­fung mit einem mRNA-Impf­stoff in einem Min­dest­ab­stand von drei Mona­ten zu der letz­ten Imp­fung. Unmit­tel­bar nach der Ver­ab­rei­chung die­ser drit­ten Imp­fung gel­ten betrof­fe­ne Per­so­nen im Sin­ne von § 4 Abs. 7 Nr. 4 der 15. BayIfSMV als „geboos­tert“.


„Wer gilt als voll­stän­dig geimpft im Sin­ne der BayIfSMV?“

Als voll­stän­dig geimpft gilt eine Per­son ins­be­son­de­re, wenn ihr zwei Impf­stoff­do­sen ver­ab­reicht wur­den. Als voll­stän­dig geimpft gilt eine Per­son auch, wenn ihr nach einer Infek­ti­on eine Impf­do­sis ver­ab­reicht wur­de (zuerst gene­sen, dann geimpft) oder umge­kehrt: wenn sie nach einer Imp­fung eine Infek­ti­on durch­ge­macht hat.

Im Detail: Gemäß der Aus­füh­run­gen des PEI gel­ten Per­so­nen, die nach einer Impf­stoff­do­sis eine labor­dia­gnos­tisch mit­tels Nukle­in­säu­re­nach­weis nach­ge­wie­se­ne Infek­ti­on mit SARS-CoV‑2 durch­ge­macht haben, ab dem 29. Tag nach posi­ti­vem Test­be­fund als voll­stän­dig geimpft. Über­dies gel­ten Per­so­nen, die nach labor­dia­gnos­tisch mit­tels Nukle­in­säu­re­nach­weis oder mit­tels spe­zi­fi­schen posi­ti­ven Anti­kör­per­nach­weis bestä­tig­te Infek­ti­on mit SARS-CoV‑2 durch­ge­macht haben und danach eine Impf­stoff­do­sis erhal­ten haben, ab dem Tag der Imp­fung als voll­stän­dig geimpft.

Als Nach­weis die­nen ent­we­der die Zer­ti­fi­ka­te in Papier­form, also Gene­se­nen­aus­weis und Impf­aus­weis, oder man lässt sich bei­de Zer­ti­fi­ka­te in die CoV­Pass­App ein­tra­gen und kann dann den Nach­weis auch digi­tal vorlegen.

Nach zwei Infek­tio­nen gilt eine Per­son der­zeit nicht als voll­stän­dig geimpft.


Wer gilt als getes­tet im Sin­ne des § 4 Abs. 7 Nr. 4 der 15. BayIfSMV?

Zunächst muss ein voll­stän­di­ger Impf­schutz vor­lie­gen (Grund­im­mu­ni­sie­rung), sie­he oben.

Dann gibt es in Bay­ern zwei Möglichkeiten:

  1. Per­so­nen, wel­che nach der Grund­im­mu­ni­sie­rung zusätz­lich eine Impf­stoff­do­sis als Auf­fri­schungs­imp­fung erhal­ten haben, gel­ten im Rah­men der 2G plus-Zugangs­be­schrän­kun­gen als getes­tet. Dies gilt unmit­tel­bar ab Erhalt der Auf­fri­schungs­imp­fung. Die­se im Sin­ne von § 4 Abs. 7 Nr. 4 der 15. BayIfSMV „geboos­ter­ten“ Per­so­nen kön­nen daher sofort Zugang zu 2G plus-Ein­rich­tun­gen bezie­hungs­wei­se ‑Ver­an­stal­tun­gen erhal­ten, ohne einen zusätz­li­chen Test­nach­weis vor­le­gen zu müssen.
  1. Glei­ches gilt für geimpf­te Per­so­nen im Sin­ne des § 2 Nr. 2 SchAus­nahmV, die nach­wei­sen kön­nen, dass sie nach ihrer voll­stän­di­gen Immu­ni­sie­rung eine PCR-bestä­tig­te Infek­ti­on mit dem Coro­na­vi­rus SARS-CoV‑2 über­stan­den haben.

Eine Befris­tung der Gül­tig­keit des Sta­tus „geboos­tert“ im Sin­ne von § 4 Abs. 7 Nr. 4 der 15. BayIfSMV ist der­zeit nicht definiert.


Wie lan­ge gilt man als genesen?

Das Datum der Abnah­me des posi­ti­ven Tests (Vor­aus­set­zun­gen sie­he oben) muss min­des­tens 28 Tage UND darf höchs­tens 90 Tage zurück­lie­gen. Nach Ablauf der 90 Tage gel­ten Per­so­nen – wie bis­lang nach Ablauf von 6 Mona­ten auch – nicht mehr als gene­sen im obi­gen Sin­ne. Auch die Aus­nah­me von der Qua­ran­tä­ne­pflicht besteht dann nicht mehr. Nach Emp­feh­lung der STIKO sol­len Per­so­nen, die unge­impft eine SARS-CoV-2-Infek­ti­on durch­ge­macht haben, drei Mona­te spä­ter eine Impf­stoff­do­sis erhal­ten. Dann gilt man als voll­stän­dig geimpft. Der genaue Zeit­punkt der Imp­fung ist dabei nach Ablauf der drei Mona­te uner­heb­lich: Die Imp­fung nach Infek­ti­on kann auch nach bei­spiels­wei­se vier Mona­ten erfol­gen. In der Zwi­schen­zeit unter­liegt die Per­son jedoch allen Beschrän­kun­gen für Ungeimpfte.


Wie wei­se ich mei­nen Sta­tus digi­tal nach?

Drei­fach Geimpf­te kön­nen ihre digi­ta­len COVID-19-Impf­zer­ti­fi­ka­te leicht selbst in ent­spre­chen­den Apps, zum Bei­spiel CoV­Pass-App, hochladen.

Per­so­nen, wel­che nach voll­stän­di­ger Grund­im­mu­ni­sie­rung eine SARS-CoV-2-Infek­ti­on über­stan­den haben, kön­nen sich nach Vor­la­ge der ent­spre­chen­den Nach­wei­se (Tes­tung mit­tels Nukle­in­säu­re­nach­weis, Iden­ti­täts­nach­weis) ein digi­ta­les Gene­se­nen­zer­ti­fi­kat aus­stel­len las­sen. Der „Boos­ter-Sta­tus“ im Sin­ne von § 4 Abs. 7 Nr. 4 der 15. BayIfSMV für Per­so­nen nach über­stan­de­ner Infek­ti­on kann also durch die Vor­la­ge aller erhal­te­ner Nach­wei­se (digi­ta­les COVID-19-Impf­zer­ti­fi­kat 2/​2 sowie nach­fol­gen­des digi­ta­les Gene­se­nen­zer­ti­fi­kat) nach­ge­wie­sen wer­den. Dies ist auch in ent­spre­chen­den Apps, zum Bei­spiel der Cov­Pass-App, hinterlegbar.

Inno­va­ti­ve The­ra­pie­an­sät­ze in der Post-COVID-Behandlung 

Pro­jekt der Sozi­al­stif­tung Bam­berg gefördert

Bay­erns Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek sieht in der Erfor­schung inter­dis­zi­pli­nä­rer und inte­gra­ti­ver Behand­lungs­an­sät­ze zusätz­li­che Chan­cen für die The­ra­pie des Post-COVID-Syn­droms. Eine För­de­rung geht an die Sozi­al­stif­tung Bam­berg, teilt das Baye­ri­sche Staats­mi­nis­te­ri­um für Gesund­heit und Pfle­ge mit.

„Die inte­gra­ti­ve Medi­zin kann uns bei der The­ra­pie von Post-COVID dabei hel­fen, die Mög­lich­kei­ten der kon­ven­tio­nel­len Medi­zin und der Natur­heil­kun­de in einem ganz­heit­li­chen Ansatz best­mög­lich zu nut­zen“, sag­te Holet­schek am Sams­tag anläss­lich der Über­mitt­lung eines För­der­be­scheids an die Kli­nik für Inte­gra­ti­ve Medi­zin und Natur­heil­kun­de der Sozi­al­stif­tung Bam­berg. „Des­halb unter­stützt die Staats­re­gie­rung ent­spre­chen­de For­schungs­pro­jek­te im Rah­men der baye­ri­schen För­der­initia­ti­ve Ver­sor­gungs­for­schung zum Post-COVID-Syndrom.“

Das Pro­jekt der Sozi­al­stif­tung Bam­berg trägt den Namen „For­schungs­zy­klus: Inte­gra­ti­ve Medi­zin und Natur­heil­kun­de in der Behand­lung des Post-COVID-Syn­droms: Ein Mul­ti­mo­da­ler The­ra­pie­an­satz“. Ziel ist es, Metho­den der inte­gra­ti­ven Medi­zin und der Natur­heil­kun­de hin­sicht­lich des Ein­sat­zes gegen das Post-COVID-Syn­drom zu bewer­ten. Zudem soll fest­ge­stellt wer­den, inwie­fern die The­ra­pie­an­sät­ze für eine Über­nah­me in die Regel­ver­sor­gung geeig­net sind. Holet­schek beton­te: „Post-COVID ist ein The­ma, das viel­fäl­ti­ge Aus­prä­gun­gen hat und wel­ches unse­re Gesell­schaft noch län­ger beschäf­ti­gen wird. Wir brau­chen in die­sem Bereich des­halb ent­spre­chend brei­te The­ra­pie­an­sät­ze. Inte­gra­ti­ve Medi­zin und Natur­heil­kun­de kön­nen hier­zu einen wich­ti­gen Bei­trag leisten.“

Das Vor­ha­ben ist in zwei Pro­jekt­teile geglie­dert. Im ers­ten Teil erfolgt die Anwen­dung und Eva­lu­ie­rung eines sta­tio­nä­ren, mul­ti­mo­da­len The­ra­pie­pro­gramms, wel­ches unter ande­rem klas­si­sche Kneipp­sche Ver­fah­ren und Ver­fah­ren der erwei­ter­ten Natur­heil­kun­de beinhal­tet. Die Wirk­sam­keit, Sicher­heit und Nach­hal­tig­keit des The­ra­pie­an­sat­zes wer­den durch eine beglei­ten­de pro­spek­ti­ve Lon­gi­tu­di­nal­stu­die im Rah­men eines 14-tägi­gen, sta­tio­nä­ren Kli­nik­auf­ent­halts der Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten evaluiert.

Im zwei­ten Teil wird ein tages­kli­ni­sches Kon­zept ver­folgt, das sich über elf Wochen erstreckt. Die Behand­lung der Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten erfolgt dabei anhand eines mul­ti­mo­da­len Stress­re­duk­ti­ons- und Lebens­stil­mo­di­fi­ka­ti­ons­pro­gramms. Zum Ein­satz kom­men unter ande­rem Modu­le zur Ernäh­rungs­ver­bes­se­rung, Bewe­gungs­för­de­rung, Anwen­dun­gen zur Selbst­für­sor­ge und Coping­stra­te­gien sowie Ganz­kör­per­hy­per­ther­mie ver­bun­den mit Sau­er­stoff­the­ra­pie. Die Eva­lua­ti­on erfolgt durch eine pro­spek­tiv ran­do­mi­siert kon­trol­lier­te Studie.

Unter­stützt wird die Behand­lung durch E‑He­alth-Kom­po­nen­ten, dar­un­ter ein Fit­ness­tra­cker zur Feed­back- und Daten­ge­ne­rie­rung sowie digi­ta­le Lern­mo­du­le. Das Pro­jekt wird im Rah­men der baye­ri­schen För­der­initia­ti­ve mit bis zu rund 87.000 Euro geför­dert und läuft bis zum 31. Dezem­ber 2022.

Auf­ruf von Holet­schek, VdPB und BRK 

Enga­ge­ment im Pfle­ge­pool Bayern

Bay­erns Gesund­heits- und Pfle­ge­mi­nis­ter Klaus Holet­schek, die Ver­ei­ni­gung der Pfle­gen­den in Bay­ern (VdPB) und das Baye­ri­sche Rote Kreuz (BRK) wol­len über den Pfle­ge­pool auch im neu­en Jahr Frei­wil­li­ge in Hei­men und Kran­ken­häu­sern einsetzen.

„Der baye­ri­sche Pfle­ge­pool leis­tet wich­ti­ge Unter­stüt­zung: Seit dem 11. Novem­ber 2021, dem Tag der Fest­stel­lung des Kata­stro­phen­falls, haben sich bis­her 480 neue Frei­wil­li­ge gemel­det. Außer­dem kön­nen wir auf zahl­rei­che Frei­wil­li­ge zäh­len, die bereits seit ver­gan­ge­nen Pan­de­mie­wel­len dabei sind. Ins­ge­samt haben sich nun mehr als 4.100 Per­so­nen gemel­det, die mit­an­pa­cken wol­len. Dank bewähr­ter Struk­tu­ren kön­nen die Frei­wil­li­gen zügig zum Ein­satz kom­men“, sag­te Klaus Holet­schek in München.

Er appel­lie­re daher – gera­de auch mit Blick auf die Omi­kron-Virus­va­ri­an­te – an alle Pfle­ge­kräf­te, die aktu­ell nicht in die­sem Beruf arbei­ten und kei­ner Risi­ko­grup­pe ange­hö­ren, sich im ‚Pfle­ge­pool Bay­ern‘ zu enga­gie­ren. „Jede hel­fen­de Hand zählt! Wir müs­sen gemein­sam soli­da­risch alles dafür tun, unser Gesund­heits­sys­tem vor einem Kol­laps zu schützen.“

BRK-Prä­si­den­tin Ange­li­ka Schorer ergänz­te: „Den Pfle­ge­rin­nen und Pfle­gern ist es zu ver­dan­ken, dass wir die zwei Pan­de­mie­jah­re durch­ste­hen konn­ten. Mit der bevor­ste­hen­den fünf­ten Wel­le kommt eine nicht kal­ku­lier­ba­re Wucht auf uns zu, die sich in Per­so­nal­aus­fäl­len auch in den pfle­gen­den Beru­fen aus­wir­ken wird. Daher ist erneut not­wen­dig, dass wir als Gesell­schaft all unse­re Kräf­te bün­deln. Nur gemein­sam kön­nen wir auch die­ser Her­aus­for­de­rung Herr wer­den. Wir bit­ten Sie: mel­den Sie sich im Pfle­ge­pool an!“

VdPB-Prä­si­dent Georg Sigl-Leh­ner füg­te hin­zu: „Die Frei­wil­li­gen des Pfle­ge­pools konn­ten in den ver­gan­ge­nen Wel­len der Pan­de­mie vie­ler­orts hel­fen, die durch aku­te Aus­bruchs­ge­sche­hen sich dra­ma­tisch ver­schär­fen­de Per­so­nal­not und ihre schlimms­ten Fol­gen auf­zu­fan­gen. Gera­de ange­sichts der schnell auf uns zu rol­len­den Omi­kron-Wel­le erwar­ten wir erneut äußerst kri­ti­sche Situa­tio­nen, in denen die Frei­wil­li­gen einen unschätz­bar wich­ti­gen Bei­trag leis­ten kön­nen. Auch wenn der Pfle­ge­pool nicht unse­re grund­sätz­li­chen Pro­ble­me lösen kann, gilt: Je mehr dabei sind, umso eher sind wir die­ser aktu­el­len Her­aus­for­de­rung gewachsen.“

Pfle­ge­fach­kräf­te, Pfle­ge­hilfs­kräf­te, aber auch Men­schen mit einer Aus­bil­dung oder Erfah­rung im Gesund­heits­we­sen wie zum Bei­spiel Medi­zi­nisch-tech­ni­sche Assis­ten­tin­nen und Assis­ten­ten (MTRA, MTLA), Medi­zi­ni­sche Fach­an­ge­stell­te (MFA), Ope­ra­ti­ons-tech­ni­sche Assis­ten­tin­nen und Assis­ten­ten (OTA), Inten­siv­fach­pfle­ge­kräf­te (IPK), Not­fall­sa­ni­tä­te­rin­nen und ‑sani­tä­ter oder auch Heb­am­men kön­nen sich auf der Web­site des Pfle­ge­pools Bay­ern für den Ein­satz mel­den. Der Ein­satz erfolgt aus­schließ­lich auf frei­wil­li­ger Basis.

Die Frei­wil­li­gen sol­len Freistellungs‑, Lohn‑, Fahrt- und Ver­dienst­fort­zah­lungs­an­sprü­che bekom­men. Wich­tig ist dafür, dass die Hel­fe­rin­nen und Hel­fer von einer frei­wil­li­gen Hilfs­or­ga­ni­sa­ti­on ein­ge­setzt wer­den. Dafür ist eine Mit­glied­schaft bei einer Hilfs­or­ga­ni­sa­ti­on not­wen­dig. Die­se Mit­glied­schaft ist pro­jekt­be­zo­gen für die Zeit der Pan­de­mie und kos­ten­los. Das heißt, es fal­len kei­ne Mit­glieds­bei­trä­ge an, und es besteht auch kei­ne Ver­pflich­tung, eine Min­dest­an­zahl an Ein­satz­stun­den zu leis­ten. Es besteht auch kei­ne Min­dest­dau­er für eine Mit­glied­schaft, sie kann jeder­zeit been­det werden.

„Klar ist: Der ‚Pfle­ge­pool Bay­ern‘ funk­tio­niert in der Pan­de­mie gut – ist aber kei­nes­falls die Lösung des Fach­kräf­te­man­gels in der Pfle­ge“, füg­te Holet­schek hin­zu. „Wir müs­sen hier drin­gend attrak­ti­ve­re Arbeits­be­din­gun­gen schaf­fen. Ohne Mut zu gro­ßen Ver­än­de­run­gen kön­nen wir die Pfle­ge­be­dürf­ti­gen, die pfle­gen­den Ange­hö­ri­gen und auch die Pfle­ge­kräf­te nicht entlasten.“

Bay­ern setzt die Qua­ran­tä­ne- und Iso­la­ti­ons­re­geln um

Anpas­sung der All­ge­mein­ver­fü­gung Isolation

Bay­ern hat die ver­kürz­ten Qua­ran­tä­ne- und Iso­la­ti­ons­re­geln des Bun­des in der Anpas­sung der All­ge­mein­ver­fü­gung Iso­la­ti­on (AV Iso­la­ti­on) am 14. Janu­ar umgesetzt.

„Der Bund hat den erfor­der­li­chen Rechts­rah­men am Frei­tag erlas­sen. Wir in Bay­ern haben die All­ge­mein­ver­fü­gung Iso­la­ti­on sofort noch in der Nacht zum Sams­tag ange­passt. Auch als Kon­takt­per­son zu Omi­kron-Fäl­len müs­sen frisch Geimpf­te (drei Mona­te), frisch Gene­se­ne (drei Mona­te) und Geboos­ter­te (unbe­grenzt) nun nicht mehr in Qua­ran­tä­ne. Damit gibt es für die ver­schie­de­nen Virus­va­ri­an­ten kei­ne unter­schied­li­chen Rege­lun­gen mehr. Da Omi­kron mitt­ler­wei­le die domi­nie­ren­de Vari­an­te in Deutsch­land dar­stellt, hat­ten wir uns für die­se ein­heit­li­che Lösung ein­ge­setzt. Es ist wich­tig, dass wir nun umge­hend Klar­heit geschaf­fen haben, wer sich in Qua­ran­tä­ne bege­ben muss und wer nicht“, sag­te Bay­erns Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek am Sams­tag in München.

Eine Spre­che­rin des Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums ergänz­te: „Schon am 11. Janu­ar wur­de die Dau­er von Qua­ran­tä­ne (enge Kon­takt­per­so­nen) und Iso­la­ti­on (infi­zier­te Per­so­nen) ein­heit­lich auf zehn Tage fest­ge­legt. Eine Ver­kür­zung auf sie­ben Tage ist mit „Frei­tes­tung“ mög­lich. Bei Per­so­nen in Iso­la­ti­on gilt dies nur, wenn sie vor Iso­la­ti­ons­en­de 48 Stun­den sym­ptom­frei waren. Für Schü­le­rin­nen und Schü­ler sowie Kin­der in Ange­bo­ten der Kin­der­be­treu­ung ist eine Frei­tes­tung bereits nach fünf Tagen mög­lich mit­tels PCR-Test oder Antigen-Schnelltest.“

Die Spre­che­rin wies wei­ter dar­auf hin, dass am 14. Janu­ar der Bund die COVID-19-Schutz­maß­nah­men-Aus­nah­men­ver­or­dung (SchAus­nahmV) des Bun­des ange­passt hat, sodass bestimm­te Kon­takt­per­so­nen – unab­hän­gig von der Virus­va­ri­an­te – nicht mehr in Qua­ran­tä­ne müs­sen. Die neu­en Regeln für Qua­ran­tä­ne und Iso­la­ti­on sol­len auch die kri­ti­sche Infra­struk­tur vor einer Über­las­tung schützen.

Die Spre­che­rin sag­te: „Das Robert Koch-Insti­tut (RKI) hat nun bekannt gege­ben, wer als „frisch geimpft“ oder „frisch gene­sen“ gilt: Frisch Geimpf­te und frisch Gene­se­ne sind von der Qua­ran­tä­ne für einen Zeit­raum von rund drei Mona­ten nach Imp­fung oder Infek­ti­on von der Qua­ran­tä­ne aus­ge­nom­men. Erst, wenn sie sich dann imp­fen las­sen, sind sie erneut von der Qua­ran­tä­ne­pflicht aus­ge­nom­men. Dies bie­tet einen zusätz­li­chen Anreiz, sich imp­fen zu las­sen. Erst die drit­te Imp­fung bie­tet den bes­ten Schutz vor schwe­rem Ver­lauf bei einer Infek­ti­on mit der Omikron-Variante.“

Fol­gen­de Per­so­nen, die als enge Kon­takt­per­so­nen ein­ge­stuft wur­den, sind ab heu­te von der Qua­ran­tä­ne­pflicht ausgenommen:

  1. enge Kon­takt­per­so­nen, die voll­stän­dig gegen COVID-19 geimpft sind und eine Auf­fri­schungs­imp­fung erhal­ten haben,
  2. enge Kon­takt­per­so­nen, die von einer durch Nukle­in­säu­re­test bestä­tig­ten COVID-19-Erkran­kung gene­sen sind und voll­stän­dig geimpft wur­den oder nach einer voll­stän­di­gen Imp­fung von einer durch Nukle­in­säu­re­test bestä­tig­ten COVID-19-Erkran­kung gene­sen sind,
  3. enge Kon­takt­per­so­nen, die voll­stän­dig durch zwei Impf­stoff­ga­ben geimpft wur­den, wenn die zwei­te Imp­fung min­des­tens 15 Tage und höchs­tens 90 Tage zurück­liegt und
  4. enge Kon­takt­per­so­nen, die von einer durch Nukle­in­säu­re­test bestä­tig­ten SARS-CoV-2-Infek­ti­on gene­sen sind, wenn die zugrun­de­lie­gen­de Tes­tung min­des­tens 28 Tage und höchs­tens 90 Tage zurückliegt.

„Für enge Kon­takt­per­so­nen, die sich auf­grund einer Anord­nung des Gesund­heits­amts in Qua­ran­tä­ne befin­den und zu den oben­ge­nann­ten Grup­pen gehö­ren, endet die Qua­ran­tä­ne mit dem heu­ti­gen Tag mit Inkraft­tre­ten der AV Iso­la­ti­on“, sag­te die Spre­che­rin. „Wer nicht zu die­sen Grup­pen zählt und sich in Qua­ran­tä­ne bege­ben muss, muss Fol­gen­des beach­ten: Die Qua­ran­tä­ne beginnt mit der Mit­tei­lung des Gesund­heits­am­tes über den Sta­tus als enge Kon­takt­per­son. Dies kann auf­grund der hohen Inzi­den­zen auch mit zeit­li­cher Ver­zö­ge­rung gesche­hen. Hier ist auch Eigen­ver­ant­wor­tung gefragt. Wer, zum Bei­spiel als Haus­halts­an­ge­hö­ri­ger, engen Kon­takt zu einer posi­tiv getes­te­ten Per­son hat­te, soll sich schon vor der Mit­tei­lung des Gesund­heits­amts frei­wil­lig abson­dern. Unbe­dingt zu beach­ten ist auch: Wer sich auf­grund eines posi­ti­ven Tests in Iso­la­ti­on bege­ben muss, hat dies unmit­tel­bar zu tun – auch ohne die Kon­takt­auf­nah­me des Gesundheitsamts.“

Für enge Kon­takt­per­so­nen, die von der Qua­ran­tä­ne aus­ge­nom­men sind, emp­fiehlt das RKI Tes­tun­gen, Kon­takt­re­du­zie­rung, ein Selbst­mo­ni­to­ring und das Tra­gen einer medi­zi­ni­schen Mas­ke (bes­ser FFP2 Mas­ke) bei Kon­takt zu ande­ren Per­so­nen bis zum 14. Tag ab dem engen Kon­takt zu der infi­zier­ten Per­son. Ent­wi­ckelt eine von der Qua­ran­tä­ne aus­ge­nom­me­ne Kon­takt­per­son inner­halb von 14 Tagen ab dem letz­ten rele­van­ten Kon­takt zu der infi­zier­ten Per­son Sym­pto­me, dann wird eine frei­wil­li­ge Qua­ran­tä­ne und eine zeit­na­he PCR-Tes­tung drin­gend nahe­ge­legt. In die­sem Fall ist außer­dem das zustän­di­ge Gesund­heits­amt unver­züg­lich zu informieren.

Holet­schek: Pass­ge­naue Lösun­gen für Ver­sor­gung, Prä­ven­ti­on und Pflege 

Drei neue Gesundheitsregionenplus

Bay­erns Gesund­heits- und Pfle­ge­mi­nis­ter Klaus Holet­schek hat vier Kom­mu­nen neu im Kreis der baye­ri­schen Gesund­heits­re­gio­nen­plus begrüßt, den Land­kreis Lich­ten­fels, den Land­kreis Kel­heim sowie den Land­kreis Ober­all­gäu gemein­sam mit der Stadt Kempten.

„Ich freue mich sehr, dass künf­tig der Land­kreis Ober­all­gäu gemein­sam mit der Stadt Kemp­ten, der Land­kreis Lich­ten­fels und der Land­kreis Kel­heim als Gesund­heits­re­gio­nen­plus pass­ge­naue Lösun­gen für die Gesund­heits­ver­sor­gung, Prä­ven­ti­on und Pfle­ge der Bevöl­ke­rung vor Ort ent­wi­ckeln“, beton­te der Minis­ter am Frei­tag. Kemp­ten und das Ober­all­gäu haben sich dabei zur gemein­sa­men Regi­on Kemp­ten-Ober­all­gäu zusam­men­ge­schlos­sen. Für die damit ins­ge­samt drei neu­en Regio­nen hat am 1. Janu­ar die erst­ma­li­ge För­de­rung als Gesund­heits­re­gi­onplus begonnen.

Vie­le Kom­mu­nen nut­zen die Vor­tei­le der Gesund­heits­re­gio­nen­plus bereits seit län­ge­rem: Seit 2017 haben bei­spiels­wei­se die Stadt Amberg und der Land­kreis Amberg-Sulz­bach, die Stadt und der Land­kreis Bay­reuth, der Land­kreis Mühl­dorf am Inn, der Land­kreis Dach­au, die Nord­ober­pfalz mit den Land­krei­sen Neu­stadt an der Wald­na­ab, Tir­schen­reuth und der Stadt Wei­den sowie der Land­kreis Main-Spes­sart eine Gesund­heits­re­gi­onplus eta­bliert. Holet­schek beton­te: „Sie alle gehö­ren auch wei­ter­hin zur Fami­lie der Gesund­heits­re­gio­nen­plus. Es freut mich, dass wir dort eine lücken­lo­se Wei­ter­fi­nan­zie­rung für die nächs­ten fünf Jah­re ermög­li­chen können.“

Aktu­ell wer­den ins­ge­samt 60 Gesund­heits­re­gio­nen­plus vom Baye­ri­schen Staats­mi­nis­te­ri­um für Gesund­heit und Pfle­ge geför­dert. Sie decken 77 Land­krei­se und kreis­freie Städ­te ab. Die Gesund­heits­re­gio­nen­plus ver­net­zen gemein­sam mit der Kom­mu­nal­po­li­tik die Akteu­re aus dem Bereich Gesund­heit und Pfle­ge vor Ort.

Holet­schek unter­strich: „Die frucht­ba­re Zusam­men­ar­beit aller rele­van­ten Play­er vor Ort ermög­licht regio­nal abge­stimm­te Pro­jek­te, die genau auf die Bedürf­nis­se der Bevöl­ke­rung zuge­schnit­ten sind.“

Herr­mann: wich­ti­ger Bau­stein der baye­ri­schen Asylpolitik

Tran­sit-und Abschie­bungs­haft­ein­rich­tung in München

Als wich­ti­gen Bau­stein der baye­ri­schen Asyl­po­li­tik mit Huma­ni­tät und Ord­nung hat Bay­erns Innen­mi­nis­ter Joa­chim Herr­mann die neue kom­bi­nier­te Tran­sit- und Abschie­bungs­haft­ein­rich­tung am Flug­ha­fen Mün­chen bezeichnet.

„Unter einem Dach befin­den sich zwei räum­lich klar von­ein­an­der getrenn­te Berei­che: Die Abschiebungs­hafteinrichtung mit 20 Plät­zen und der Tran­sit­be­reich mit 29 Plätzen.”

Die Haft­an­stalt ergänzt die bereits bestehen­den baye­ri­schen Abschie­bungs­haft­ein­rich­tun­gen als wich­ti­ge Bau­stei­ne der baye­ri­schen Asyl­po­li­tik, die sich an den Prin­zi­pi­en Huma­ni­tät und Ord­nung ori­en­tiert. Herr­mann: „Wer als indi­vi­du­ell poli­tisch Ver­folg­ter Schutz braucht, bekommt von uns Hil­fe und Soli­da­ri­tät. Die­je­ni­gen aber, die kein Bleibe­recht in Deutsch­land haben, müs­sen unser Land auch wie­der ver­las­sen”. Der baye­ri­sche Innen­mi­nis­ter bezeich­ne­te die neue Abschie­bungs­haft­ein­rich­tung durch ihre unmit­tel­ba­re Lage am Flug­ha­fen Mün­chen als wich­ti­ge Dreh­schei­be im Sys­tem der baye­ri­schen Abschie­bungs­haft­ein­rich­tun­gen: „Abschie­bun­gen sind unver­meid­bar und zur Durch­set­zung der Rechts­ord­nung erfor­der­lich, wenn Aus­rei­se­pflich­ti­ge nicht frei­wil­lig unser Land ver­las­sen.” Dies sei lei­der oft­mals Rea­li­tät. So wur­den in Bay­ern im Jahr 2020 1.558 Per­so­nen und im Jahr 2021 (Stand: 30.11.2021) 1.825 Per­so­nen abge­scho­ben. Gleich­zei­tig sei­en 2020 7.998 aus­rei­se­pflich­ti­ge Per­so­nen frei­wil­lig aus­ge­reist, 2021 8.871 Per­so­nen (Stand: 30.11.2021). Zur Siche­rung der Abschie­bung stellt Bay­ern mit ins­ge­samt 301 Plät­zen nun­mehr rund ein Drit­tel der aktu­ell bun­des­weit vor­han­de­nen Abschie­bungs­haft­plät­ze. „Die Anord­nung von Abschie­bungs­haft vor der Abschie­bung ist jedoch immer ulti­ma ratio. Denn vie­le Aus­rei­se­pflich­ti­ge ver­su­chen sich der Abschie­bung zu ent­zie­hen oder tau­chen unmit­tel­bar vor ihrer Abschie­bung sogar unter.”

Der Tran­sit­be­reich in der neu­en Ein­rich­tung sei für die Durch­füh­rung des asyl­recht­li­chen “Flug­ha­fen­ver­fah­rens” unver­zicht­bar. „Hier­bei führt das Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge das Asyl­ver­fah­ren vor der Ent­schei­dung der Bun­des­po­li­zei über die Ein­rei­se noch im Tran­sit­be­reich durch – zum Bei­spiel wenn sich die Betref­fen­den nicht aus­wei­sen kön­nen oder aus einem siche­ren Her­kunfts­staat kom­men”, erklär­te der Minister.

Nach einer Bau­zeit von rund einem Jahr hat das Lan­des­amt für Asyl- und Rück­füh­run­gen das Gebäu­de im Novem­ber letz­ten Jah­res über­nom­men und kurz vor Jah­res­en­de in Betrieb genom­men. Die Gesamt­kos­ten für Grund­stück und Gebäu­de betru­gen rund 17 Mil­lio­nen Euro. Die Aus­stat­tung ist auf die beson­de­re Situa­ti­on der Men­schen in Abschie­bungs­haft und Tran­sit aus­ge­rich­tet: So steht bei­spiel­wei­se in der gesam­ten Ein­rich­tung W‑LAN zur Ver­fü­gung, um die Kon­takt­auf­nah­me zu Ange­hö­ri­gen oder Rechts­an­wäl­ten zu erleichtern.

BFV begrüßt Entscheidung 

Aus­nah­me­re­gel verlängert

Die Staats­re­gie­rung hat die 15. Baye­ri­sche Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung um wei­te­re vier Wochen, bis zum 9. Febru­ar 2022, ver­län­gert und in Punk­ten ange­passt, die auch den Ama­teur- und Jugend­fuß­ball­be­trieb im Frei­staat betref­fen. Die Ände­run­gen tre­ten zum 13. Janu­ar 2022 in Kraft.

So wird die aktu­ell noch bis zum 12. Janu­ar 2022 gel­ten­de Aus­nah­me von 2G bei sport­li­cher Betä­ti­gung zuguns­ten min­der­jäh­ri­ger Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die regel­mä­ßig getes­tet wer­den, fort­ge­führt. Die Aus­nah­me­re­ge­lung wird laut dem Lei­ter der Staats­kanz­lei, Dr. Flo­ri­an Herr­mann, dau­er­haft Bestand haben, auch wenn sie aus for­ma­len Grün­den immer nur um vier Wochen ver­län­gert wer­den kann.

Die­se Ver­län­ge­rung hat­te die Coro­na-Taskforce des Baye­ri­schen Fuß­ball-Ver­ban­des (BFV) unter Vor­sitz von BFV-Vize­prä­si­dent Robert Schraud­ner bereits vor Weih­nach­ten ein­dring­lich gefordert.

„Wir sind natür­lich sehr froh, dass die­ser längst über­fäl­li­ge Schritt nun gemacht wur­de und durch das heu­ti­ge ein­deu­ti­ge State­ment vom Lei­ter der Staats­kanz­lei Dr. Flo­ri­an Herr­mann für die Kin­der und Jugend­li­chen und natür­lich auch für den Jugend­fuß­ball-Spiel­be­trieb jetzt Pla­nungs­si­cher­heit herrscht“, erklärt Robert Schraudner.

Außer­dem ent­fällt ab 13. Janu­ar die Pflicht zur Vor­la­ge eines zusätz­li­chen Test­nach­wei­ses in 2G-plus-Berei­chen – zum Bei­spiel Fuß­ball­trai­ning in der Hal­le – für Per­so­nen, die eine Auf­fri­schungs­imp­fung nach einer voll­stän­di­gen Immu­ni­sie­rung erhal­ten haben. Künf­tig gilt dies bereits unmit­tel­bar ab der Auf­fri­schungs­imp­fung (Boos­ter). Die Pflicht zur Vor­la­ge eines zusätz­li­chen Test­nach­wei­ses ent­fällt außer­dem für Per­so­nen, die nach voll­stän­di­ger Immu­ni­sie­rung eine Infek­ti­on über­stan­den haben.

Öffent­li­cher Gesund­heits­dienst in Bayern 

403 neue Stel­len geschaffen

In Bay­ern wur­den 2021 lan­des­weit 403 neue Stel­len für den Öffent­li­chen Gesund­heits­dienst (ÖGD) geschaf­fen und besetzt. Der Frei­staat konn­te damit die Ziel­set­zung des Pakts für den ÖGD für 2021 über­tref­fen. Dar­auf hat Bay­erns Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek heu­te in Mün­chen hingewiesen.

„Der Pakt für den Öffent­li­chen Gesund­heits­dienst ist in Bay­ern ein vol­ler Erfolg. Unser Ziel war es, in Bay­ern 2021 in einem ers­ten Schritt min­des­tens 237 neue Voll­zeit­stel­len zu schaf­fen“, sag­te der Minis­ter. „Die­ses Ziel konn­ten wir sogar über­tref­fen: Tat­säch­lich konn­ten bis zum Jah­res­en­de in der baye­ri­schen Gesund­heits­ver­wal­tung 403 neue und unbe­fris­te­te Voll­zeit­stel­len geschaf­fen und besetzt wer­den, davon allei­ne 258 in den staat­li­chen und kom­mu­na­len Gesundheitsämtern.“

Bund und Län­der hat­ten im Sep­tem­ber 2020 einen Pakt für den Öffent­li­chen Gesund­heits­dienst beschlos­sen. Das Ziel: Die Gesund­heits­äm­ter in ganz Deutsch­land wer­den per­so­nell auf­ge­stockt, moder­ni­siert und ver­netzt. In einem ers­ten Schritt soll­ten die Län­der im Zeit­raum vom 1. Febru­ar 2020 bis zum 31. Dezem­ber 2021 min­des­tens 1.500 neue, unbe­fris­te­te Voll­zeit­stel­len (Voll­zeit­äqui­va­len­te) für Ärz­tin­nen und Ärz­te, Fach­per­so­nal sowie Ver­wal­tungs­per­so­nal in den Behör­den des Öffent­li­chen Gesund­heits­diens­tes schaf­fen und besetzen.

Holet­schek ergänz­te: „Alle Län­der sind gemein­sam ihren Ver­pflich­tun­gen nach­ge­kom­men. Als dama­li­ges GMK-Vor­sitz­land konn­ten wir dem Bund im Dezem­ber mit­tei­len, dass die Schaf­fung und Beset­zung der Stel­len in allen Län­dern voll­stän­dig erfüllt und in vie­len Fäl­len sogar über­trof­fen wur­de. Wir konn­ten deutsch­land­weit gemein­sam mehr als 1.500 Stel­len im ÖGD beset­zen.“ Wei­te­re 3.500 Stel­len, von denen 553 auf Bay­ern ent­fal­len, sind 2022 im Rah­men des Pak­tes zu schaf­fen und dann suk­zes­siv zu besetzen.

„Wir haben im Frei­staat dar­über hin­aus auch die Bezah­lung im Öffent­li­chen Gesund­heits­dienst ver­bes­sert. Über ein Vier­tel der ärzt­li­chen Stel­len wur­de in der Besol­dung ange­ho­ben, um damit deut­lich mehr Beför­de­rungs­mög­lich­kei­ten im amts­ärzt­li­chen Dienst zu schaf­fen. Nur so kann es uns gelin­gen, die Arbeit im ÖGD noch attrak­ti­ver zu machen“, füg­te der Minis­ter hinzu.

Zudem hat sich die Staats­re­gie­rung ent­schlos­sen, Zuschlags­mög­lich­kei­ten zu eröff­nen. Holet­schek erläu­ter­te: „Damit sind für neu ein­ge­stell­te ärzt­li­che und nicht­ärzt­li­che Beam­tin­nen und Beam­te in den Gesund­heits­äm­tern nun Zuschlä­ge mög­lich. Das gilt auch für die Ärz­tin­nen und Ärz­te im lan­des­ta­rif­li­chen Bereich.“

Kin­der­imp­fun­gen in Bay­ern gut angelaufen

Mehr als 11 Pro­zent erhiel­ten Erstimpfung

In Bay­ern haben bereits mehr als 11 Pro­zent der Fünf- bis Elf­jäh­ri­gen ihre Erst­imp­fung gegen Coro­na erhal­ten. Dar­auf hat Bay­erns Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek am Frei­tag beim Kin­der­impf­tag im Impf­zen­trum in Kel­heim hingewiesen.

Der Minis­ter beton­te, dass trotz der Fei­er­ta­ge in Bay­ern in nur rund drei Wochen bereits 91.760 Fünf- bis Elf­jäh­ri­ge die Erst­imp­fung erhal­ten konn­ten. Damit lie­ge Bay­ern auf Platz 3 in Deutsch­land. „Ich freue mich, dass sich so vie­le Eltern dafür ent­schei­den, ihre Kin­der mit der Schutz­imp­fung vor einer COVID-19-Erkran­kung zu schützen.“

Beim Kin­der­impf­tag in Kel­heim am Frei­tag erhiel­ten meh­re­re hun­dert Kin­der bereits ihre zwei­te Imp­fung. Zahl­rei­che Impf­zen­tren bie­ten für Kin­der von fünf bis elf Jah­ren und deren Fami­li­en geson­der­te Impf­an­ge­bo­te und auch geson­der­te Impf­stra­ßen an. Auch über die Fei­er­ta­ge und zwi­schen den Jah­ren wur­de in Impf­zen­tren geimpft. „Die Impf­zen­tren geben ihr Bes­tes, um die Impf­stel­len mög­lichst kind­ge­recht zu gestal­ten und auf die Sor­gen und Fra­gen der Eltern ein­zu­ge­hen. Ich dan­ke den Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern sowie den Ärz­tin­nen und Ärz­ten, die den Eltern und Kin­dern mit ihrer Exper­ti­se bera­tend zur Sei­te ste­hen“, unter­strich Holetschek.

Inter­es­sier­te Eltern kön­nen tele­fo­nisch einen Ter­min für ihre Kin­der im jewei­li­gen Impf­zen­trum aus­ma­chen. Eini­ge Impf­zen­tren bie­ten hier­für auch eine digi­ta­le Anmel­dung an – Eltern wer­den gebe­ten, sich auch auf den Web­sei­ten des Land­rats­amts bezie­hungs­wei­se der Stadt oder des Impf­zen­trums zu infor­mie­ren. Neben den Impf­zen­tren sind die Kinder‑, Jugend- und Haus­ärz­te die zen­tra­len Akteu­re bei den Kinderimpfungen.

Der Minis­ter ergänz­te: „Zwar erlei­den Kin­der nur sel­ten schwe­re Ver­läu­fe, aber auch sie kön­nen von Post-COVID betrof­fen sein und die Infek­tio­nen wei­ter­tra­gen. Des­halb sind Coro­na-Imp­fun­gen auch für Kin­der ein wich­ti­ger Schritt.“

Bevöl­ke­rungs­pro­gno­se 2040 für Bayern 

Ober­fran­ken bleibt Zuzugsregion

Ober­fran­ken hat erneut den pro­gnos­ti­zier­ten Bevöl­ke­rungs­rück­gang deut­lich abfe­dern kön­nen. Das geht aus der am Frei­tag von Bay­erns Innen­mi­nis­ter Joa­chim Herr­mann in Fürth vor­ge­stell­ten Vor­aus­be­rech­nung der Bevöl­ke­rung bis zum Jahr 2040 her­vor. Für Regie­rungs­prä­si­den­tin Heid­run Piwer­netz ist dies Bestä­ti­gung der bis­he­ri­gen Arbeit und Auf­trag zugleich.

Alle drei­zehn Land­krei­se und kreis­frei­en Städ­te in Ober­fran­ken ver­mel­den nach der Pro­gno­se mehr Zuzug als Weg­zug. Basis der Pro­gno­se des Baye­ri­schen Lan­des­am­tes für Sta­tis­tik bis 2040 sind die Ein­woh­ner­zahl, aktu­el­le Trends und Erfah­rungs­wer­te zum Stich­tag 31.12.2020. Dem­nach wird die Ein­woh­ner­zahl Ober­fran­kens im Jahr 2040 bei 1.024.700 lie­gen, was einem mode­ra­ten Rück­gang von 3,5 Pro­zent entspricht.

Herr­mann teil­te mit, Bay­erns Bevöl­ke­rung wer­de in den kom­men­den 20 Jah­ren vor­aus­sicht­lich um rund 518.000 Men­schen oder fast vier Pro­zent auf rund 13,66 Mil­lio­nen Men­schen wach­sen. Auch Bay­erns Alters­struk­tur wer­de sich deut­lich ver­än­dern und das Durch­schnitts­al­ter der Bevöl­ke­rung im Frei­staat in den kom­men­den zwei Jahr­zehn­ten auf 45,5 Jah­re steigen.

Der Rück­gang in Ober­fran­ken ist aus­schließ­lich auf den soge­nann­ten Ster­be­über­schuss zurück­zu­füh­ren, der aktu­ell weder durch die Gebur­ten­zah­len noch durch die Wan­de­rungs­ge­win­ne kom­pen­siert wird. Regie­rungs­prä­si­den­tin Heid­run Piwer­netz, Vor­sit­zen­de von Ober­fran­ken Offen­siv e.V., sieht in der aktu­el­len Bevöl­ke­rungs­vor­aus­be­rech­nung für Ober­fran­ken Bestä­ti­gung der bis­he­ri­gen Arbeit und Auf­trag zugleich: „Die Pro­gno­sen zur Ent­wick­lung der Bevöl­ke­rungs­zah­len im Frei­staat Bay­ern durch das Lan­des­amt für Sta­tis­tik sind für uns in Ober­fran­ken wie ein Boos­ter für noch mehr Enga­ge­ment in allen Berei­chen. Wir sind seit vie­len Jah­ren sehr erfolg­reich dar­in, mit krea­ti­ven Ideen, hoher Sach­kennt­nis und einem aus­ge­zeich­ne­ten Netz­werk aus Wirt­schaft, Wis­sen­schaft, Poli­tik und Ver­wal­tung der­ar­ti­gen Pro­gno­sen einen posi­ti­ven Spin zu ver­lei­hen. Dadurch gewin­nen wir nicht nur Neu­bür­ge­rin­nen und Rück­keh­rer, son­dern ver­mit­teln unse­rer Jugend auch ech­te Blei­be­per­spek­ti­ven. Das Land legt für Frau­en und Män­ner aus den Bal­lungs­räu­men an Attrak­ti­vi­tät deut­lich zu und Ober­fran­ken, jetzt schon Zuzugs­re­gi­on, wird dabei eine Gewin­ner­re­gi­on sein.“

Bezirks­tags­prä­si­dent Hen­ry Schramm, Foto: Stu­dio Tho­mas Köhler

Bezirks­tags­prä­si­dent Hen­ry Schramm, Vor­sit­zen­der von Ober­fran­ken Offen­siv, ergänzt: „Ober­fran­ken hat in der Ver­gan­gen­heit immer wie­der bewie­sen, dass Pro­gno­sen aktiv ange­nom­men wer­den. Von einst vor­aus­be­rech­ne­ten Ein­woh­ner­zah­len von unter einer Mil­li­on und hohen Bevöl­ke­rungs­rück­gän­gen ist unse­re lie­bens­wer­te Regi­on längst ent­fernt. Zudem wer­den die posi­ti­ven Effek­te der Dezen­tra­li­sie­rung von Uni­ver­si­tä­ten und Hoch­schu­len sowie Ver­la­ge­run­gen und sNeu­bau­ten von staat­li­chen Ein­rich­tun­gen in Ober­fran­ken erst noch voll zum Tra­gen kommen.“

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