2G- und 2G-plus-Regeln
Keine Übergangsregeln in Bayern
Auch in Bayern gelten bereits die am 15. Januar 2022 geänderten Corona-Festlegungen des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) für Genesene und für Personen, die mit dem Corona-Impfstoff Janssen (Johnson und Johnson) geimpft wurden. Es gibt keine Übergangsregeln. Darauf hat das Bayerische Gesundheitsministerium heute in München hingewiesen.
„Der Bund gibt in seiner COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) die Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen für Schutzmaßnahmen vor und legt darin fest, wer als „geimpft“ und als „genesen“ gilt“, erläuterte eine Ministeriumssprecherin. „Diese Vorschriften des Bundes verweisen ihrerseits unmittelbar auf die fachlichen Vorgaben des PEI und des RKI. Die Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) knüpft an die Definitionen der SchAusnahmV an. Das heißt: Änderungen der Bestimmungen in der SchAusnahmV und der dort in Bezug genommenen fachlichen Vorgaben wirken sich ganz unmittelbar auch auf die 15. BayIfSMV aus.“
Das betrifft aktuell den Impfstatus von Personen, die nur eine Dosis des COVID-19-Impfstoffs Janssen und keine weitere Impfstoffdosis erhalten haben, und die Verkürzung des Genesenenstatus. Die maßgeblichen bundesrechtlichen Bestimmungen sind mit Wirkung zum 15. Januar 2022 in Kraft getreten und auch das PEI sowie das RKI haben ihre fachlichen Vorgaben ausdrücklich mit Wirkung ab dem 15. Januar 2022 geändert. Mangels Übergangsregeln des Bundes besteht daher kein Bestandsschutz für Personen, die vor dem 15. Januar 2022 als genesen beziehungsweise nach Erhalt einer Dosis des COVID-19-Impfstoffs Janssen als geimpft galten.
Zentrale Fragen zur COVID-19-Impfung und zur Impfung mit Janssen:
Was gilt für mit Janssen einmal Geimpfte in Bayern?
Der Bund hat festgelegt, dass Personen, die nur eine Dosis des COVID-19-Impfstoffs Janssen und keine weitere Impfstoffdosis erhalten haben, nicht als vollständig geimpft gelten (Das entspricht den vom PEI im Benehmen mit dem RKI im Internet unter der Adresse www.pei.de/impfstoffe/covid-19 veröffentlichten Vorgaben, auf die die SchAusnahmV verweist). Daher erfüllen sie etwaige 2G-Erfordernisse der 15. BayIfSMV nicht.
Um als vollständig geimpft (oder auch: grundimmunisiert) zu gelten, bedarf es einer zweiten Impfung. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt hierfür eine mRNA-Impfstoffdosis in einem Mindestabstand von vier Wochen zur ersten Impfstoffdosis. An Tag 15 nach der zweiten Impfung gelten die Personen als vollständig geimpft. Die zweite Impfung gilt also nicht als Auffrischungsimpfung.
Erst eine dritte Impfung stellt somit die Auffrischungsimpfung dar. Die STIKO empfiehlt eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff in einem Mindestabstand von drei Monaten zu der letzten Impfung. Unmittelbar nach der Verabreichung dieser dritten Impfung gelten betroffene Personen im Sinne von § 4 Abs. 7 Nr. 4 der 15. BayIfSMV als „geboostert“.
„Wer gilt als vollständig geimpft im Sinne der BayIfSMV?“
Als vollständig geimpft gilt eine Person insbesondere, wenn ihr zwei Impfstoffdosen verabreicht wurden. Als vollständig geimpft gilt eine Person auch, wenn ihr nach einer Infektion eine Impfdosis verabreicht wurde (zuerst genesen, dann geimpft) oder umgekehrt: wenn sie nach einer Impfung eine Infektion durchgemacht hat.
Im Detail: Gemäß der Ausführungen des PEI gelten Personen, die nach einer Impfstoffdosis eine labordiagnostisch mittels Nukleinsäurenachweis nachgewiesene Infektion mit SARS-CoV‑2 durchgemacht haben, ab dem 29. Tag nach positivem Testbefund als vollständig geimpft. Überdies gelten Personen, die nach labordiagnostisch mittels Nukleinsäurenachweis oder mittels spezifischen positiven Antikörpernachweis bestätigte Infektion mit SARS-CoV‑2 durchgemacht haben und danach eine Impfstoffdosis erhalten haben, ab dem Tag der Impfung als vollständig geimpft.
Als Nachweis dienen entweder die Zertifikate in Papierform, also Genesenenausweis und Impfausweis, oder man lässt sich beide Zertifikate in die CoVPassApp eintragen und kann dann den Nachweis auch digital vorlegen.
Nach zwei Infektionen gilt eine Person derzeit nicht als vollständig geimpft.
Wer gilt als getestet im Sinne des § 4 Abs. 7 Nr. 4 der 15. BayIfSMV?
Zunächst muss ein vollständiger Impfschutz vorliegen (Grundimmunisierung), siehe oben.
Dann gibt es in Bayern zwei Möglichkeiten:
- Personen, welche nach der Grundimmunisierung zusätzlich eine Impfstoffdosis als Auffrischungsimpfung erhalten haben, gelten im Rahmen der 2G plus-Zugangsbeschränkungen als getestet. Dies gilt unmittelbar ab Erhalt der Auffrischungsimpfung. Diese im Sinne von § 4 Abs. 7 Nr. 4 der 15. BayIfSMV „geboosterten“ Personen können daher sofort Zugang zu 2G plus-Einrichtungen beziehungsweise ‑Veranstaltungen erhalten, ohne einen zusätzlichen Testnachweis vorlegen zu müssen.
- Gleiches gilt für geimpfte Personen im Sinne des § 2 Nr. 2 SchAusnahmV, die nachweisen können, dass sie nach ihrer vollständigen Immunisierung eine PCR-bestätigte Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 überstanden haben.
Eine Befristung der Gültigkeit des Status „geboostert“ im Sinne von § 4 Abs. 7 Nr. 4 der 15. BayIfSMV ist derzeit nicht definiert.
Wie lange gilt man als genesen?
Das Datum der Abnahme des positiven Tests (Voraussetzungen siehe oben) muss mindestens 28 Tage UND darf höchstens 90 Tage zurückliegen. Nach Ablauf der 90 Tage gelten Personen – wie bislang nach Ablauf von 6 Monaten auch – nicht mehr als genesen im obigen Sinne. Auch die Ausnahme von der Quarantänepflicht besteht dann nicht mehr. Nach Empfehlung der STIKO sollen Personen, die ungeimpft eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, drei Monate später eine Impfstoffdosis erhalten. Dann gilt man als vollständig geimpft. Der genaue Zeitpunkt der Impfung ist dabei nach Ablauf der drei Monate unerheblich: Die Impfung nach Infektion kann auch nach beispielsweise vier Monaten erfolgen. In der Zwischenzeit unterliegt die Person jedoch allen Beschränkungen für Ungeimpfte.
Wie weise ich meinen Status digital nach?
Dreifach Geimpfte können ihre digitalen COVID-19-Impfzertifikate leicht selbst in entsprechenden Apps, zum Beispiel CoVPass-App, hochladen.
Personen, welche nach vollständiger Grundimmunisierung eine SARS-CoV-2-Infektion überstanden haben, können sich nach Vorlage der entsprechenden Nachweise (Testung mittels Nukleinsäurenachweis, Identitätsnachweis) ein digitales Genesenenzertifikat ausstellen lassen. Der „Booster-Status“ im Sinne von § 4 Abs. 7 Nr. 4 der 15. BayIfSMV für Personen nach überstandener Infektion kann also durch die Vorlage aller erhaltener Nachweise (digitales COVID-19-Impfzertifikat 2/2 sowie nachfolgendes digitales Genesenenzertifikat) nachgewiesen werden. Dies ist auch in entsprechenden Apps, zum Beispiel der CovPass-App, hinterlegbar.
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Innovative Therapieansätze in der Post-COVID-Behandlung
Projekt der Sozialstiftung Bamberg gefördert
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek sieht in der Erforschung interdisziplinärer und integrativer Behandlungsansätze zusätzliche Chancen für die Therapie des Post-COVID-Syndroms. Eine Förderung geht an die Sozialstiftung Bamberg, teilt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege mit.
„Die integrative Medizin kann uns bei der Therapie von Post-COVID dabei helfen, die Möglichkeiten der konventionellen Medizin und der Naturheilkunde in einem ganzheitlichen Ansatz bestmöglich zu nutzen“, sagte Holetschek am Samstag anlässlich der Übermittlung eines Förderbescheids an die Klinik für Integrative Medizin und Naturheilkunde der Sozialstiftung Bamberg. „Deshalb unterstützt die Staatsregierung entsprechende Forschungsprojekte im Rahmen der bayerischen Förderinitiative Versorgungsforschung zum Post-COVID-Syndrom.“
Das Projekt der Sozialstiftung Bamberg trägt den Namen „Forschungszyklus: Integrative Medizin und Naturheilkunde in der Behandlung des Post-COVID-Syndroms: Ein Multimodaler Therapieansatz“. Ziel ist es, Methoden der integrativen Medizin und der Naturheilkunde hinsichtlich des Einsatzes gegen das Post-COVID-Syndrom zu bewerten. Zudem soll festgestellt werden, inwiefern die Therapieansätze für eine Übernahme in die Regelversorgung geeignet sind. Holetschek betonte: „Post-COVID ist ein Thema, das vielfältige Ausprägungen hat und welches unsere Gesellschaft noch länger beschäftigen wird. Wir brauchen in diesem Bereich deshalb entsprechend breite Therapieansätze. Integrative Medizin und Naturheilkunde können hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.“
Das Vorhaben ist in zwei Projektteile gegliedert. Im ersten Teil erfolgt die Anwendung und Evaluierung eines stationären, multimodalen Therapieprogramms, welches unter anderem klassische Kneippsche Verfahren und Verfahren der erweiterten Naturheilkunde beinhaltet. Die Wirksamkeit, Sicherheit und Nachhaltigkeit des Therapieansatzes werden durch eine begleitende prospektive Longitudinalstudie im Rahmen eines 14-tägigen, stationären Klinikaufenthalts der Patientinnen und Patienten evaluiert.
Im zweiten Teil wird ein tagesklinisches Konzept verfolgt, das sich über elf Wochen erstreckt. Die Behandlung der Patientinnen und Patienten erfolgt dabei anhand eines multimodalen Stressreduktions- und Lebensstilmodifikationsprogramms. Zum Einsatz kommen unter anderem Module zur Ernährungsverbesserung, Bewegungsförderung, Anwendungen zur Selbstfürsorge und Copingstrategien sowie Ganzkörperhyperthermie verbunden mit Sauerstofftherapie. Die Evaluation erfolgt durch eine prospektiv randomisiert kontrollierte Studie.
Unterstützt wird die Behandlung durch E‑Health-Komponenten, darunter ein Fitnesstracker zur Feedback- und Datengenerierung sowie digitale Lernmodule. Das Projekt wird im Rahmen der bayerischen Förderinitiative mit bis zu rund 87.000 Euro gefördert und läuft bis zum 31. Dezember 2022.
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Aufruf von Holetschek, VdPB und BRK
Engagement im Pflegepool Bayern
Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek, die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) und das Bayerische Rote Kreuz (BRK) wollen über den Pflegepool auch im neuen Jahr Freiwillige in Heimen und Krankenhäusern einsetzen.
„Der bayerische Pflegepool leistet wichtige Unterstützung: Seit dem 11. November 2021, dem Tag der Feststellung des Katastrophenfalls, haben sich bisher 480 neue Freiwillige gemeldet. Außerdem können wir auf zahlreiche Freiwillige zählen, die bereits seit vergangenen Pandemiewellen dabei sind. Insgesamt haben sich nun mehr als 4.100 Personen gemeldet, die mitanpacken wollen. Dank bewährter Strukturen können die Freiwilligen zügig zum Einsatz kommen“, sagte Klaus Holetschek in München.
Er appelliere daher – gerade auch mit Blick auf die Omikron-Virusvariante – an alle Pflegekräfte, die aktuell nicht in diesem Beruf arbeiten und keiner Risikogruppe angehören, sich im ‚Pflegepool Bayern‘ zu engagieren. „Jede helfende Hand zählt! Wir müssen gemeinsam solidarisch alles dafür tun, unser Gesundheitssystem vor einem Kollaps zu schützen.“
BRK-Präsidentin Angelika Schorer ergänzte: „Den Pflegerinnen und Pflegern ist es zu verdanken, dass wir die zwei Pandemiejahre durchstehen konnten. Mit der bevorstehenden fünften Welle kommt eine nicht kalkulierbare Wucht auf uns zu, die sich in Personalausfällen auch in den pflegenden Berufen auswirken wird. Daher ist erneut notwendig, dass wir als Gesellschaft all unsere Kräfte bündeln. Nur gemeinsam können wir auch dieser Herausforderung Herr werden. Wir bitten Sie: melden Sie sich im Pflegepool an!“
VdPB-Präsident Georg Sigl-Lehner fügte hinzu: „Die Freiwilligen des Pflegepools konnten in den vergangenen Wellen der Pandemie vielerorts helfen, die durch akute Ausbruchsgeschehen sich dramatisch verschärfende Personalnot und ihre schlimmsten Folgen aufzufangen. Gerade angesichts der schnell auf uns zu rollenden Omikron-Welle erwarten wir erneut äußerst kritische Situationen, in denen die Freiwilligen einen unschätzbar wichtigen Beitrag leisten können. Auch wenn der Pflegepool nicht unsere grundsätzlichen Probleme lösen kann, gilt: Je mehr dabei sind, umso eher sind wir dieser aktuellen Herausforderung gewachsen.“
Pflegefachkräfte, Pflegehilfskräfte, aber auch Menschen mit einer Ausbildung oder Erfahrung im Gesundheitswesen wie zum Beispiel Medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten (MTRA, MTLA), Medizinische Fachangestellte (MFA), Operations-technische Assistentinnen und Assistenten (OTA), Intensivfachpflegekräfte (IPK), Notfallsanitäterinnen und ‑sanitäter oder auch Hebammen können sich auf der Website des Pflegepools Bayern für den Einsatz melden. Der Einsatz erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis.
Die Freiwilligen sollen Freistellungs‑, Lohn‑, Fahrt- und Verdienstfortzahlungsansprüche bekommen. Wichtig ist dafür, dass die Helferinnen und Helfer von einer freiwilligen Hilfsorganisation eingesetzt werden. Dafür ist eine Mitgliedschaft bei einer Hilfsorganisation notwendig. Diese Mitgliedschaft ist projektbezogen für die Zeit der Pandemie und kostenlos. Das heißt, es fallen keine Mitgliedsbeiträge an, und es besteht auch keine Verpflichtung, eine Mindestanzahl an Einsatzstunden zu leisten. Es besteht auch keine Mindestdauer für eine Mitgliedschaft, sie kann jederzeit beendet werden.
„Klar ist: Der ‚Pflegepool Bayern‘ funktioniert in der Pandemie gut – ist aber keinesfalls die Lösung des Fachkräftemangels in der Pflege“, fügte Holetschek hinzu. „Wir müssen hier dringend attraktivere Arbeitsbedingungen schaffen. Ohne Mut zu großen Veränderungen können wir die Pflegebedürftigen, die pflegenden Angehörigen und auch die Pflegekräfte nicht entlasten.“
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Bayern setzt die Quarantäne- und Isolationsregeln um
Anpassung der Allgemeinverfügung Isolation
Bayern hat die verkürzten Quarantäne- und Isolationsregeln des Bundes in der Anpassung der Allgemeinverfügung Isolation (AV Isolation) am 14. Januar umgesetzt.
„Der Bund hat den erforderlichen Rechtsrahmen am Freitag erlassen. Wir in Bayern haben die Allgemeinverfügung Isolation sofort noch in der Nacht zum Samstag angepasst. Auch als Kontaktperson zu Omikron-Fällen müssen frisch Geimpfte (drei Monate), frisch Genesene (drei Monate) und Geboosterte (unbegrenzt) nun nicht mehr in Quarantäne. Damit gibt es für die verschiedenen Virusvarianten keine unterschiedlichen Regelungen mehr. Da Omikron mittlerweile die dominierende Variante in Deutschland darstellt, hatten wir uns für diese einheitliche Lösung eingesetzt. Es ist wichtig, dass wir nun umgehend Klarheit geschaffen haben, wer sich in Quarantäne begeben muss und wer nicht“, sagte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek am Samstag in München.
Eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums ergänzte: „Schon am 11. Januar wurde die Dauer von Quarantäne (enge Kontaktpersonen) und Isolation (infizierte Personen) einheitlich auf zehn Tage festgelegt. Eine Verkürzung auf sieben Tage ist mit „Freitestung“ möglich. Bei Personen in Isolation gilt dies nur, wenn sie vor Isolationsende 48 Stunden symptomfrei waren. Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in Angeboten der Kinderbetreuung ist eine Freitestung bereits nach fünf Tagen möglich mittels PCR-Test oder Antigen-Schnelltest.“
Die Sprecherin wies weiter darauf hin, dass am 14. Januar der Bund die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordung (SchAusnahmV) des Bundes angepasst hat, sodass bestimmte Kontaktpersonen – unabhängig von der Virusvariante – nicht mehr in Quarantäne müssen. Die neuen Regeln für Quarantäne und Isolation sollen auch die kritische Infrastruktur vor einer Überlastung schützen.
Die Sprecherin sagte: „Das Robert Koch-Institut (RKI) hat nun bekannt gegeben, wer als „frisch geimpft“ oder „frisch genesen“ gilt: Frisch Geimpfte und frisch Genesene sind von der Quarantäne für einen Zeitraum von rund drei Monaten nach Impfung oder Infektion von der Quarantäne ausgenommen. Erst, wenn sie sich dann impfen lassen, sind sie erneut von der Quarantänepflicht ausgenommen. Dies bietet einen zusätzlichen Anreiz, sich impfen zu lassen. Erst die dritte Impfung bietet den besten Schutz vor schwerem Verlauf bei einer Infektion mit der Omikron-Variante.“
Folgende Personen, die als enge Kontaktpersonen eingestuft wurden, sind ab heute von der Quarantänepflicht ausgenommen:
- enge Kontaktpersonen, die vollständig gegen COVID-19 geimpft sind und eine Auffrischungsimpfung erhalten haben,
- enge Kontaktpersonen, die von einer durch Nukleinsäuretest bestätigten COVID-19-Erkrankung genesen sind und vollständig geimpft wurden oder nach einer vollständigen Impfung von einer durch Nukleinsäuretest bestätigten COVID-19-Erkrankung genesen sind,
- enge Kontaktpersonen, die vollständig durch zwei Impfstoffgaben geimpft wurden, wenn die zweite Impfung mindestens 15 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt und
- enge Kontaktpersonen, die von einer durch Nukleinsäuretest bestätigten SARS-CoV-2-Infektion genesen sind, wenn die zugrundeliegende Testung mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt.
„Für enge Kontaktpersonen, die sich aufgrund einer Anordnung des Gesundheitsamts in Quarantäne befinden und zu den obengenannten Gruppen gehören, endet die Quarantäne mit dem heutigen Tag mit Inkrafttreten der AV Isolation“, sagte die Sprecherin. „Wer nicht zu diesen Gruppen zählt und sich in Quarantäne begeben muss, muss Folgendes beachten: Die Quarantäne beginnt mit der Mitteilung des Gesundheitsamtes über den Status als enge Kontaktperson. Dies kann aufgrund der hohen Inzidenzen auch mit zeitlicher Verzögerung geschehen. Hier ist auch Eigenverantwortung gefragt. Wer, zum Beispiel als Haushaltsangehöriger, engen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatte, soll sich schon vor der Mitteilung des Gesundheitsamts freiwillig absondern. Unbedingt zu beachten ist auch: Wer sich aufgrund eines positiven Tests in Isolation begeben muss, hat dies unmittelbar zu tun – auch ohne die Kontaktaufnahme des Gesundheitsamts.“
Für enge Kontaktpersonen, die von der Quarantäne ausgenommen sind, empfiehlt das RKI Testungen, Kontaktreduzierung, ein Selbstmonitoring und das Tragen einer medizinischen Maske (besser FFP2 Maske) bei Kontakt zu anderen Personen bis zum 14. Tag ab dem engen Kontakt zu der infizierten Person. Entwickelt eine von der Quarantäne ausgenommene Kontaktperson innerhalb von 14 Tagen ab dem letzten relevanten Kontakt zu der infizierten Person Symptome, dann wird eine freiwillige Quarantäne und eine zeitnahe PCR-Testung dringend nahegelegt. In diesem Fall ist außerdem das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich zu informieren.
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Holetschek: Passgenaue Lösungen für Versorgung, Prävention und Pflege
Drei neue Gesundheitsregionenplus
Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek hat vier Kommunen neu im Kreis der bayerischen Gesundheitsregionenplus begrüßt, den Landkreis Lichtenfels, den Landkreis Kelheim sowie den Landkreis Oberallgäu gemeinsam mit der Stadt Kempten.
„Ich freue mich sehr, dass künftig der Landkreis Oberallgäu gemeinsam mit der Stadt Kempten, der Landkreis Lichtenfels und der Landkreis Kelheim als Gesundheitsregionenplus passgenaue Lösungen für die Gesundheitsversorgung, Prävention und Pflege der Bevölkerung vor Ort entwickeln“, betonte der Minister am Freitag. Kempten und das Oberallgäu haben sich dabei zur gemeinsamen Region Kempten-Oberallgäu zusammengeschlossen. Für die damit insgesamt drei neuen Regionen hat am 1. Januar die erstmalige Förderung als Gesundheitsregionplus begonnen.
Viele Kommunen nutzen die Vorteile der Gesundheitsregionenplus bereits seit längerem: Seit 2017 haben beispielsweise die Stadt Amberg und der Landkreis Amberg-Sulzbach, die Stadt und der Landkreis Bayreuth, der Landkreis Mühldorf am Inn, der Landkreis Dachau, die Nordoberpfalz mit den Landkreisen Neustadt an der Waldnaab, Tirschenreuth und der Stadt Weiden sowie der Landkreis Main-Spessart eine Gesundheitsregionplus etabliert. Holetschek betonte: „Sie alle gehören auch weiterhin zur Familie der Gesundheitsregionenplus. Es freut mich, dass wir dort eine lückenlose Weiterfinanzierung für die nächsten fünf Jahre ermöglichen können.“
Aktuell werden insgesamt 60 Gesundheitsregionenplus vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gefördert. Sie decken 77 Landkreise und kreisfreie Städte ab. Die Gesundheitsregionenplus vernetzen gemeinsam mit der Kommunalpolitik die Akteure aus dem Bereich Gesundheit und Pflege vor Ort.
Holetschek unterstrich: „Die fruchtbare Zusammenarbeit aller relevanten Player vor Ort ermöglicht regional abgestimmte Projekte, die genau auf die Bedürfnisse der Bevölkerung zugeschnitten sind.“
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Herrmann: wichtiger Baustein der bayerischen Asylpolitik
Transit-und Abschiebungshafteinrichtung in München
Als wichtigen Baustein der bayerischen Asylpolitik mit Humanität und Ordnung hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann die neue kombinierte Transit- und Abschiebungshafteinrichtung am Flughafen München bezeichnet.
„Unter einem Dach befinden sich zwei räumlich klar voneinander getrennte Bereiche: Die Abschiebungshafteinrichtung mit 20 Plätzen und der Transitbereich mit 29 Plätzen.”
Die Haftanstalt ergänzt die bereits bestehenden bayerischen Abschiebungshafteinrichtungen als wichtige Bausteine der bayerischen Asylpolitik, die sich an den Prinzipien Humanität und Ordnung orientiert. Herrmann: „Wer als individuell politisch Verfolgter Schutz braucht, bekommt von uns Hilfe und Solidarität. Diejenigen aber, die kein Bleiberecht in Deutschland haben, müssen unser Land auch wieder verlassen”. Der bayerische Innenminister bezeichnete die neue Abschiebungshafteinrichtung durch ihre unmittelbare Lage am Flughafen München als wichtige Drehscheibe im System der bayerischen Abschiebungshafteinrichtungen: „Abschiebungen sind unvermeidbar und zur Durchsetzung der Rechtsordnung erforderlich, wenn Ausreisepflichtige nicht freiwillig unser Land verlassen.” Dies sei leider oftmals Realität. So wurden in Bayern im Jahr 2020 1.558 Personen und im Jahr 2021 (Stand: 30.11.2021) 1.825 Personen abgeschoben. Gleichzeitig seien 2020 7.998 ausreisepflichtige Personen freiwillig ausgereist, 2021 8.871 Personen (Stand: 30.11.2021). Zur Sicherung der Abschiebung stellt Bayern mit insgesamt 301 Plätzen nunmehr rund ein Drittel der aktuell bundesweit vorhandenen Abschiebungshaftplätze. „Die Anordnung von Abschiebungshaft vor der Abschiebung ist jedoch immer ultima ratio. Denn viele Ausreisepflichtige versuchen sich der Abschiebung zu entziehen oder tauchen unmittelbar vor ihrer Abschiebung sogar unter.”
Der Transitbereich in der neuen Einrichtung sei für die Durchführung des asylrechtlichen “Flughafenverfahrens” unverzichtbar. „Hierbei führt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge das Asylverfahren vor der Entscheidung der Bundespolizei über die Einreise noch im Transitbereich durch – zum Beispiel wenn sich die Betreffenden nicht ausweisen können oder aus einem sicheren Herkunftsstaat kommen”, erklärte der Minister.
Nach einer Bauzeit von rund einem Jahr hat das Landesamt für Asyl- und Rückführungen das Gebäude im November letzten Jahres übernommen und kurz vor Jahresende in Betrieb genommen. Die Gesamtkosten für Grundstück und Gebäude betrugen rund 17 Millionen Euro. Die Ausstattung ist auf die besondere Situation der Menschen in Abschiebungshaft und Transit ausgerichtet: So steht beispielweise in der gesamten Einrichtung W‑LAN zur Verfügung, um die Kontaktaufnahme zu Angehörigen oder Rechtsanwälten zu erleichtern.
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BFV begrüßt Entscheidung
Ausnahmeregel verlängert
Die Staatsregierung hat die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung um weitere vier Wochen, bis zum 9. Februar 2022, verlängert und in Punkten angepasst, die auch den Amateur- und Jugendfußballbetrieb im Freistaat betreffen. Die Änderungen treten zum 13. Januar 2022 in Kraft.
So wird die aktuell noch bis zum 12. Januar 2022 geltende Ausnahme von 2G bei sportlicher Betätigung zugunsten minderjähriger Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig getestet werden, fortgeführt. Die Ausnahmeregelung wird laut dem Leiter der Staatskanzlei, Dr. Florian Herrmann, dauerhaft Bestand haben, auch wenn sie aus formalen Gründen immer nur um vier Wochen verlängert werden kann.
Diese Verlängerung hatte die Corona-Taskforce des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) unter Vorsitz von BFV-Vizepräsident Robert Schraudner bereits vor Weihnachten eindringlich gefordert.
„Wir sind natürlich sehr froh, dass dieser längst überfällige Schritt nun gemacht wurde und durch das heutige eindeutige Statement vom Leiter der Staatskanzlei Dr. Florian Herrmann für die Kinder und Jugendlichen und natürlich auch für den Jugendfußball-Spielbetrieb jetzt Planungssicherheit herrscht“, erklärt Robert Schraudner.
Außerdem entfällt ab 13. Januar die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises in 2G-plus-Bereichen – zum Beispiel Fußballtraining in der Halle – für Personen, die eine Auffrischungsimpfung nach einer vollständigen Immunisierung erhalten haben. Künftig gilt dies bereits unmittelbar ab der Auffrischungsimpfung (Booster). Die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises entfällt außerdem für Personen, die nach vollständiger Immunisierung eine Infektion überstanden haben.
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Öffentlicher Gesundheitsdienst in Bayern
403 neue Stellen geschaffen
In Bayern wurden 2021 landesweit 403 neue Stellen für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) geschaffen und besetzt. Der Freistaat konnte damit die Zielsetzung des Pakts für den ÖGD für 2021 übertreffen. Darauf hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek heute in München hingewiesen.
„Der Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst ist in Bayern ein voller Erfolg. Unser Ziel war es, in Bayern 2021 in einem ersten Schritt mindestens 237 neue Vollzeitstellen zu schaffen“, sagte der Minister. „Dieses Ziel konnten wir sogar übertreffen: Tatsächlich konnten bis zum Jahresende in der bayerischen Gesundheitsverwaltung 403 neue und unbefristete Vollzeitstellen geschaffen und besetzt werden, davon alleine 258 in den staatlichen und kommunalen Gesundheitsämtern.“
Bund und Länder hatten im September 2020 einen Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst beschlossen. Das Ziel: Die Gesundheitsämter in ganz Deutschland werden personell aufgestockt, modernisiert und vernetzt. In einem ersten Schritt sollten die Länder im Zeitraum vom 1. Februar 2020 bis zum 31. Dezember 2021 mindestens 1.500 neue, unbefristete Vollzeitstellen (Vollzeitäquivalente) für Ärztinnen und Ärzte, Fachpersonal sowie Verwaltungspersonal in den Behörden des Öffentlichen Gesundheitsdienstes schaffen und besetzen.
Holetschek ergänzte: „Alle Länder sind gemeinsam ihren Verpflichtungen nachgekommen. Als damaliges GMK-Vorsitzland konnten wir dem Bund im Dezember mitteilen, dass die Schaffung und Besetzung der Stellen in allen Ländern vollständig erfüllt und in vielen Fällen sogar übertroffen wurde. Wir konnten deutschlandweit gemeinsam mehr als 1.500 Stellen im ÖGD besetzen.“ Weitere 3.500 Stellen, von denen 553 auf Bayern entfallen, sind 2022 im Rahmen des Paktes zu schaffen und dann sukzessiv zu besetzen.
„Wir haben im Freistaat darüber hinaus auch die Bezahlung im Öffentlichen Gesundheitsdienst verbessert. Über ein Viertel der ärztlichen Stellen wurde in der Besoldung angehoben, um damit deutlich mehr Beförderungsmöglichkeiten im amtsärztlichen Dienst zu schaffen. Nur so kann es uns gelingen, die Arbeit im ÖGD noch attraktiver zu machen“, fügte der Minister hinzu.
Zudem hat sich die Staatsregierung entschlossen, Zuschlagsmöglichkeiten zu eröffnen. Holetschek erläuterte: „Damit sind für neu eingestellte ärztliche und nichtärztliche Beamtinnen und Beamte in den Gesundheitsämtern nun Zuschläge möglich. Das gilt auch für die Ärztinnen und Ärzte im landestariflichen Bereich.“
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Kinderimpfungen in Bayern gut angelaufen
Mehr als 11 Prozent erhielten Erstimpfung
In Bayern haben bereits mehr als 11 Prozent der Fünf- bis Elfjährigen ihre Erstimpfung gegen Corona erhalten. Darauf hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek am Freitag beim Kinderimpftag im Impfzentrum in Kelheim hingewiesen.
Der Minister betonte, dass trotz der Feiertage in Bayern in nur rund drei Wochen bereits 91.760 Fünf- bis Elfjährige die Erstimpfung erhalten konnten. Damit liege Bayern auf Platz 3 in Deutschland. „Ich freue mich, dass sich so viele Eltern dafür entscheiden, ihre Kinder mit der Schutzimpfung vor einer COVID-19-Erkrankung zu schützen.“
Beim Kinderimpftag in Kelheim am Freitag erhielten mehrere hundert Kinder bereits ihre zweite Impfung. Zahlreiche Impfzentren bieten für Kinder von fünf bis elf Jahren und deren Familien gesonderte Impfangebote und auch gesonderte Impfstraßen an. Auch über die Feiertage und zwischen den Jahren wurde in Impfzentren geimpft. „Die Impfzentren geben ihr Bestes, um die Impfstellen möglichst kindgerecht zu gestalten und auf die Sorgen und Fragen der Eltern einzugehen. Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Ärztinnen und Ärzten, die den Eltern und Kindern mit ihrer Expertise beratend zur Seite stehen“, unterstrich Holetschek.
Interessierte Eltern können telefonisch einen Termin für ihre Kinder im jeweiligen Impfzentrum ausmachen. Einige Impfzentren bieten hierfür auch eine digitale Anmeldung an – Eltern werden gebeten, sich auch auf den Webseiten des Landratsamts beziehungsweise der Stadt oder des Impfzentrums zu informieren. Neben den Impfzentren sind die Kinder‑, Jugend- und Hausärzte die zentralen Akteure bei den Kinderimpfungen.
Der Minister ergänzte: „Zwar erleiden Kinder nur selten schwere Verläufe, aber auch sie können von Post-COVID betroffen sein und die Infektionen weitertragen. Deshalb sind Corona-Impfungen auch für Kinder ein wichtiger Schritt.“
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Bevölkerungsprognose 2040 für Bayern
Oberfranken bleibt Zuzugsregion
Oberfranken hat erneut den prognostizierten Bevölkerungsrückgang deutlich abfedern können. Das geht aus der am Freitag von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann in Fürth vorgestellten Vorausberechnung der Bevölkerung bis zum Jahr 2040 hervor. Für Regierungspräsidentin Heidrun Piwernetz ist dies Bestätigung der bisherigen Arbeit und Auftrag zugleich.
Alle dreizehn Landkreise und kreisfreien Städte in Oberfranken vermelden nach der Prognose mehr Zuzug als Wegzug. Basis der Prognose des Bayerischen Landesamtes für Statistik bis 2040 sind die Einwohnerzahl, aktuelle Trends und Erfahrungswerte zum Stichtag 31.12.2020. Demnach wird die Einwohnerzahl Oberfrankens im Jahr 2040 bei 1.024.700 liegen, was einem moderaten Rückgang von 3,5 Prozent entspricht.
Herrmann teilte mit, Bayerns Bevölkerung werde in den kommenden 20 Jahren voraussichtlich um rund 518.000 Menschen oder fast vier Prozent auf rund 13,66 Millionen Menschen wachsen. Auch Bayerns Altersstruktur werde sich deutlich verändern und das Durchschnittsalter der Bevölkerung im Freistaat in den kommenden zwei Jahrzehnten auf 45,5 Jahre steigen.
Der Rückgang in Oberfranken ist ausschließlich auf den sogenannten Sterbeüberschuss zurückzuführen, der aktuell weder durch die Geburtenzahlen noch durch die Wanderungsgewinne kompensiert wird. Regierungspräsidentin Heidrun Piwernetz, Vorsitzende von Oberfranken Offensiv e.V., sieht in der aktuellen Bevölkerungsvorausberechnung für Oberfranken Bestätigung der bisherigen Arbeit und Auftrag zugleich: „Die Prognosen zur Entwicklung der Bevölkerungszahlen im Freistaat Bayern durch das Landesamt für Statistik sind für uns in Oberfranken wie ein Booster für noch mehr Engagement in allen Bereichen. Wir sind seit vielen Jahren sehr erfolgreich darin, mit kreativen Ideen, hoher Sachkenntnis und einem ausgezeichneten Netzwerk aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Verwaltung derartigen Prognosen einen positiven Spin zu verleihen. Dadurch gewinnen wir nicht nur Neubürgerinnen und Rückkehrer, sondern vermitteln unserer Jugend auch echte Bleibeperspektiven. Das Land legt für Frauen und Männer aus den Ballungsräumen an Attraktivität deutlich zu und Oberfranken, jetzt schon Zuzugsregion, wird dabei eine Gewinnerregion sein.“
Bezirkstagspräsident Henry Schramm, Vorsitzender von Oberfranken Offensiv, ergänzt: „Oberfranken hat in der Vergangenheit immer wieder bewiesen, dass Prognosen aktiv angenommen werden. Von einst vorausberechneten Einwohnerzahlen von unter einer Million und hohen Bevölkerungsrückgängen ist unsere liebenswerte Region längst entfernt. Zudem werden die positiven Effekte der Dezentralisierung von Universitäten und Hochschulen sowie Verlagerungen und sNeubauten von staatlichen Einrichtungen in Oberfranken erst noch voll zum Tragen kommen.“