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Bayern - Page 5

Bay­ern ver­schärft Corona-Schutzmaßnahmen 

Ab heu­te 2G-Rege­lung im Einzelhandel

Ab dem heu­ti­gen Mitt­woch gilt im Frei­staat die 2G-Rege­lung im Ein­zel­han­del. Der Zugang ist damit nur noch für Geimpf­te und Gene­se­ne mög­lich. Dar­auf hat das Baye­ri­sche Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um am Mor­gen in Mün­chen hin­ge­wie­sen. Das Baye­ri­sche Kabi­nett hat­te den ent­spre­chen­den Beschluss am ver­gan­ge­nen Frei­tag gefasst.

Gene­rell aus­ge­nom­men von der 2G-Rege­lung sind Geschäf­te des täg­li­chen Bedarfs. Dazu zäh­len unter ande­rem der Lebens­mit­tel­han­del ein­schließ­lich Direkt­ver­mark­tung, Geträn­ke­märk­te, Reform­häu­ser, Baby­fach­märk­te, Apo­the­ken, Sani­täts­häu­ser, Dro­ge­rie­märk­te, Opti­ker, Hör­akus­ti­ker, Tank­stel­len, Stel­len des Zei­tungs­ver­kaufs, Filia­len des Brief- und Ver­sand­han­dels, Buch­hand­lun­gen, Blu­men­fach­ge­schäf­te, Tier­be­darfs­märk­te, Fut­ter­mit­tel­märk­te, Bau- und Gar­ten­märk­te, der Weih­nachts­baum­ver­kauf sowie der Groß­han­del. Eben­falls aus­ge­nom­men sind Dienst­leis­tungs- und Handwerksbetriebe.

Für Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die sich aus medi­zi­ni­schen Grün­den nicht imp­fen las­sen kön­nen und das ins­be­son­de­re durch Vor­la­ge eines schrift­li­chen ärzt­li­chen Zeug­nis­ses im Ori­gi­nal, das den voll­stän­di­gen Namen und das Geburts­da­tum ent­hält, nach­wei­sen kön­nen, bleibt der Zugang bei Vor­la­ge eines Test­nach­wei­ses wei­ter­hin mög­lich. Auch Kin­der unter 12 Jah­ren und drei Mona­ten erhal­ten nach wie vor Zugang zu den Geschäften.

Geschäf­te, die neben Arti­keln des täg­li­chen Bedarfs auch wei­te­re Waren wie bei­spiels­wei­se Klei­dung anbie­ten, kön­nen nur dann ohne 2G-Erfor­der­nis öff­nen, wenn die nicht zum täg­li­chen Bedarf gehö­ren­den Pro­duk­te inner­halb des Waren­sor­ti­ments des jewei­li­gen Geschäf­tes eine ganz unter­ge­ord­ne­te Bedeu­tung haben. Andern­falls ist ent­we­der ein Ver­zicht auf den Ver­trieb der nicht zum täg­li­chen Bedarf gehö­ren­den Pro­duk­te, eine gene­rel­le Öff­nung unter 2G-Bedin­gun­gen oder eine räum­li­che Tren­nung zwi­schen dem Geschäfts­be­reich mit Waren des täg­li­chen Bedarfs und dem Geschäfts­be­reich mit sons­ti­gen Waren erfor­der­lich. Dabei muss zugleich sicher­ge­stellt sein, dass den räum­lich getrenn­ten Geschäfts­be­reich mit Waren, die nicht zum täg­li­chen Bedarf gehö­ren, nur Kun­din­nen und Kun­den betre­ten kön­nen, die nach­weis­lich die 2G-Vor­aus­set­zun­gen erfüllen.

Zudem bleibt es im Han­del über­all bei der FFP2-Mas­ken­pflicht und dem Abstands­ge­bot. So müs­sen die Betrei­ber sicher­stel­len, dass grund­sätz­lich ein Min­dest­ab­stand von 1,5 Metern zwi­schen den Kun­din­nen und Kun­den ein­ge­hal­ten wer­den kann. Daher gilt: Nicht mehr als eine Kun­din bezie­hungs­wei­se ein Kun­de pro 10 Qua­drat­me­ter Ver­kaufs­flä­che. In Hot­spots, also in Land­krei­sen und kreis­frei­en Städ­ten mit einer Inzi­denz über 1.000, bleibt es bei einer Kun­din bezie­hungs­wei­se einem Kun­den pro 20 Qua­drat­me­ter Verkaufsfläche.

Für Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter des Han­dels gilt wei­ter­hin die 3G-Rege­lung. Sie müs­sen also ent­we­der geimpft, gene­sen oder nega­tiv getes­tet sein. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur 2G-Rege­lung im Ein­zel­han­del sind auf der Sei­te des Baye­ri­schen Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums zu finden.

Neu­er Bundesgesundheitsminister

Gesund­heits­mi­nis­ter ver­ab­schie­den Jens Spahn und begrü­ßen Prof. Karl Lau­ter­bach in der Gesundheitsministerkonferenz

Der Vor­sit­zen­de der Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz, der baye­ri­sche Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek, dank­te zum Abschied Jens Spahn für sei­ne Arbeit wäh­rend der letz­ten Jah­re und beton­te, er freue sich auf die Zusam­men­ar­beit mit dem neu­en Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Karl Lauterbach!

Die Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz (GMK) hat am Mon­tag in einer Video­schal­te den geschäfts­füh­ren­den Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn ver­ab­schie­det und den desi­gnier­ten Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Prof. Karl Lau­ter­bach begrüßt. Lau­ter­bach nahm erst­mals an der GMK-Schal­te teil.

Der GMK-Vor­sit­zen­de und baye­ri­sche Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek sag­te am Mon­tag­abend in Mün­chen: „Wir dan­ken Jens Spahn für die gute Zusam­men­ar­beit und das Enga­ge­ment in den teils sehr tur­bu­len­ten Pan­de­mie­jah­ren. Auch wenn wir uns nicht immer einig waren: Wir wis­sen, dass er sein Bes­tes getan hat, um die Gesund­heit der Bevöl­ke­rung zu schüt­zen und dabei vie­le Erfol­ge erreicht hat. Dafür gebührt ihm höchs­ter Respekt und Anerkennung.”

Holet­schek wei­ter: „Ich freue mich auf gute Zusam­men­ar­beit mit dem neu­en Gesund­heits­mi­nis­ter Karl Lau­ter­bach! Mit ihm steht ein erfah­re­ner Fach­mann an der Spit­ze des Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums, der stets im Team Vor­sicht und Umsicht war. Wir haben etli­che Her­aus­for­de­run­gen zu bewäl­ti­gen, auch über die Pan­de­mie hin­aus. Gera­de auch in der Pfle­ge muss sich etwas bewegen!“


Son­der­lie­fe­run­gen BioNTech geplant

Der GMK-Vor­sit­zen­de füg­te hin­zu: „Wir haben heu­te mit Karl Lau­ter­bach auch dar­über gespro­chen, ob die Test­pflicht bei 2G-plus für Geboos­ter­te ab Tag 15 nach der Auf­fri­schungs­imp­fung auf­ge­ho­ben wer­den kann. Aus sei­ner Sicht besteht ein her­vor­ra­gen­der Schutz nach zwei Wochen, sodass dies durch­aus eine ernst­haf­te Opti­on für alle Län­der sein kann. Auch Bay­ern prüft die­se Mög­lich­keit gerade.“

Holet­schek beton­te: „Wir müs­sen die Auf­fri­schungs­imp­fun­gen stark vor­an­trei­ben. Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Gesund­heit hat zuge­sagt, eine Son­der­lie­fe­rung BioNTech noch die­se Woche aus­zu­lie­fern. Das ist ein gutes Signal! Denn bei­spiels­wei­se für Unter-30-Jäh­ri­ge ist nur die­ser mRNA-Impf­stoff emp­foh­len. Klar ist aber eben­falls: Auch Moder­na ist ein her­vor­ra­gen­der Impfstoff.”

Holet­schek berich­te­te wei­ter: „Wir haben auch mit dem Vor­sit­zen­den der Stän­di­gen Impf­kom­mis­si­on (STIKO), Prof. Tho­mas Mer­tens, über die Kom­mu­ni­ka­ti­on in der Pan­de­mie und die Kin­der­imp­fun­gen gespro­chen. Wir brau­chen rasch eine Emp­feh­lung der STIKO für die Imp­fung der 5- bis 11-Jäh­ri­gen, um den Eltern und Ärz­tin­nen und Ärz­ten im Land Sicher­heit zu geben. Die EU hat ers­te Lie­fe­run­gen für den 13. Dezem­ber ange­kün­digt, daher begrü­ßen wir es, wenn eine Emp­feh­lung davor aus­ge­spro­chen wird. Die STIKO hat eine Emp­feh­lung noch in die­ser Woche in Aus­sicht gestellt.”

Auch Beschlüs­se wur­den heu­te gefasst. So wird das BMG gebe­ten, eine Rechts­än­de­rung vor­zu­be­rei­ten, mit der die Ver­pflich­tung zur Vor­la­ge eines digi­tal aus­les­ba­ren Impf­nach­wei­ses (QR-Code) im Rah­men von Zutritts­kon­trol­len zu Ver­an­stal­tun­gen, Ein­rich­tun­gen und Ange­bo­ten nach den Coro­na-Ver­ord­nun­gen der Län­der auf eine siche­re Rechts­grund­la­ge gestellt wird.

Holet­schek erklär­te: „Das gel­be Impf­büch­lein kann leicht gefälscht wer­den, daher set­zen schon jetzt eini­ge Län­der nur auf QR-Codes bei Zugangs­be­schrän­kun­gen. Ein sol­cher Code kann auch in aus­ge­druck­ter Form mit­ge­führt wer­den – wer kein Smart­phone besitzt, kann also trotz­dem zu Ver­an­stal­tun­gen oder Ein­rich­tun­gen zuge­las­sen wer­den, indem er den aus­ge­druck­ten QR-Code vor­zeigt. Der Bund muss die­ses Vor­ge­hen nun auf eine rechts­si­che­re Grund­la­ge stel­len. Über­dies soll der Bund eine wei­te­re Rechts­grund­la­ge schaf­fen, damit Anbie­ter, Ver­an­stal­ter und Wei­te­re dazu ver­pflich­tet wer­den kön­nen, bei der Kon­trol­le von Impf‑, Gene­se­nen- oder Test­nach­wei­sen auch ein amt­li­ches Aus­weis­pa­pier vor­ge­zeigt zu bekom­men. So sol­len Fäl­schun­gen wei­ter zurück­ge­drängt wer­den können.”

Die Minis­te­rin­nen und Minis­ter, Sena­to­rin­nen und Sena­to­ren für Gesund­heit der Län­der bit­ten über­dies das BMG dar­um, die Coro­na­vi­rus-Impf­ver­ord­nung dahin­ge­hend zu ändern, dass die Län­der auch über den 28. Febru­ar 2022 hin­aus Abrech­nun­gen für erstat­tungs­fä­hi­ge Kos­ten ein­rei­chen kön­nen. Holet­schek sag­te: „Vie­le Bun­des­län­der haben etli­che Impf­zen­tren, deren Kos­ten auch vom Bund erstat­tet wer­den. Wir gehen davon aus, dass eini­ge Abrech­nun­gen erst nach dem 28. Febru­ar erfol­gen kön­nen. Wir waren uns einig, dass star­re Aus­schluss­fris­ten die mit­ten in der Auf­frisch- und Impf­kam­pa­gne fal­len, nicht ziel­füh­rend sind – und bit­ten den Bund dar­um, die­se ent­we­der aus­zu­set­zen oder bis zum Som­mer zu ver­län­gern. Klar ist: Die Län­der dür­fen nicht auf den Kos­ten sit­zen­blei­ben! Bis­lang hat sich der Bund immer zur Kos­ten­über­nah­me bekannt, daher sind wir zuver­sicht­lich, dass der Bund auch hier die Län­der und die Impf­kam­pa­gne unterstützt.”

Einig waren sich die Minis­te­rin­nen und Minis­ter, Sena­to­rin­nen und Sena­to­ren auch in der Ver­ur­tei­lung des Fackel­auf­marschs vor dem Haus der säch­si­schen Gesund­heits­mi­nis­te­rin Petra Köp­ping am ver­gan­ge­nen Frei­tag. Der GMK-Vor­sit­zen­de kri­ti­sier­te: „Sol­che Ein­schüch­te­rungs­ver­su­che sind abso­lut inak­zep­ta­bel! Wir ver­ur­tei­len ein sol­ches Ver­hal­ten aufs Schärfs­te und sagen klar: Wir las­sen uns durch Droh­ge­bär­den von Wirr­köp­fen nicht beirren.”

Toto-Pokal-Wett­be­werb

Aub­stadt zieht das gro­ße Los und erwar­tet die Münch­ner Löwen

Die Löwen zu Gast beim Pokal­schreck im Grab­feld: Regio­nal­li­gist TSV Aub­stadt hat das gro­ße Los gezo­gen und bekommt es im Halb­fi­na­le des baye­ri­schen Toto-Pokal-Wett­be­werbs mit dem TSV 1860 Mün­chen aus der 3. Liga zu tun.

Im zwei­ten Vor­schluss­run­den-Match emp­fängt der FV Iller­tis­sen als aktu­el­ler Tabel­len­vier­ter der Regio­nal­li­ga Bay­ern den Sie­ger des noch aus­zu­tra­gen­den Vier­tel­fi­nal­spiels zwi­schen dem 1. FC Schwein­furt 05 (Regio­nal­li­ga Bay­ern) und dem FC Würz­bur­ger Kickers (3. Liga). Das hat die Aus­lo­sung des Baye­ri­schen Fuß­ball-Ver­ban­des (BFV) im Münch­ner „Haus des Fuß­balls“ am Diens­tag­abend erge­ben. Xaver Faul von LOTTO Bay­ern hat­te die Paa­run­gen unter der Auf­sicht von Ver­bands-Spiel­lei­ter Josef Jan­ker gezogen.

Wäh­rend das noch offe­ne unter­frän­ki­sche Schla­ger­spiel am 8. oder 9. März 2022 im Schwein­fur­ter Sachs-Sta­di­on nach­ge­holt wer­den soll, wer­den die Ter­mi­nie­run­gen der bei­den Semi­fi­nals in Abspra­che mit den betei­lig­ten Ver­ei­nen fest­ge­legt. Mög­li­cher Ter­min ist der in der 3. Liga spiel­freie Sams­tag am 26. März 2022. Soll­te es zu einer Par­tie ohne Betei­li­gung eines Dritt­li­gis­ten kom­men, könn­te am 19. oder 26. April 2022 gespielt wer­den. „Wir stim­men uns da wie gewohnt mit den Klubs ab“, sag­te Josef Jan­ker, der sich „auf attrak­ti­ve Par­tien“ freut: „Die Halb­fi­nal-Paa­run­gen kön­nen sich abso­lut sehen las­sen.“ Xaver Faul hät­te den Löwen „sehr ger­ne ein Heim­spiel gewünscht, aber für Aub­stadt als unter­klas­si­ger Ver­ein ist das natür­lich ein ech­tes High­light. Ich bin gespannt, bei­de Par­tien besit­zen abso­lut ihren Reiz.“

Aub­stadt hat sich den Ruf des Pokal­schrecks erar­bei­tet, das Team von Trai­ner Vic­tor Klein­henz hat­te im Toto-Pokal-Vier­tel­fi­na­le Titel­ver­tei­di­ger Türk­gücü Mün­chen mit 3:1 aus­ge­schal­tet. Die Löwen buch­ten ihr Halb­fi­nal-Ticket nach zwei­ma­li­gem Rück­stand mit einem 3:2‑Last-Minute-Sieg gegen den TSV Buch­bach, Iller­tis­sen ließ mit einem 2:1‑Erfolg über Regio­nal­li­ga-Spit­zen­rei­ter SpVgg Bay­reuth aufhorchen.


10 Euro je Tref­fer für die BFV-Sozialstiftung

Wie bereits in den ver­gan­ge­nen Spiel­zei­ten spen­det LOTTO Bay­ern im Rah­men einer Wer­be­ak­ti­on erneut für jeden erziel­ten Pokal-Tref­fer ab der 1. Haupt­run­de bis zum gro­ßen Fina­le zehn Euro für die BFV-Sozi­al­stif­tung. In der ver­gan­ge­nen Sai­son kamen so 2.960 Euro zusam­men, die unver­schul­det in Not gera­te­nen Mit­glie­dern der baye­ri­schen Fuß­ball­fa­mi­lie zugu­te­kom­men. Aktu­ell sind in der jetzt lau­fen­den Toto-Pokal-Run­de bereits 402 Tref­fer gefal­len, der Prä­mi­en­stand liegt dem­nach bei 4.020 Euro.

Der Toto-Pokal-Wett­be­werb wird in Bay­ern bereits seit 1998 aus­ge­spielt. Dabei geht es nicht nur um Pres­ti­ge und einen gro­ßen Pokal, son­dern auch um einen Start­platz in der lukra­ti­ven 1. Haupt­run­de des DFB-Pokal-Wett­be­werbs – inklu­si­ve der garan­tier­ten Prä­mi­en in Höhe von rund 130.000 Euro aus den Ver­mark­tungs­er­lö­sen. In die­sem Jahr hat­te sich Dritt­li­gist Türk­gücü Mün­chen im End­spiel gegen Regio­nal­li­gist FV Iller­tis­sen mit 8:7 nach Elf­me­ter­schie­ßen durch­ge­setzt und sich erst­mals den Titel im baye­ri­schen Toto-Pokal-Wett­be­werb gesichert.

Imp­fung gegen COVID-19

Gesund­heits­mi­nis­ter for­dern Bund auf, Coro­na-Imp­fun­gen in Apo­the­ken und Zahn­arzt­pra­xen zu ermöglichen

Die Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz (GMK) hat in einer Video­schal­te den Bund ein­stim­mig auf­ge­for­dert, die Rechts­grund­la­ge für COVID-19-Schutz­imp­fun­gen und Auf­frisch­imp­fun­gen in Apo­the­ken und Zahn­arzt­pra­xen zu schaf­fen. Dies soll im Rah­men einer zeit­lich befris­te­ten Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung geschehen.

Der GMK-Vor­sit­zen­de und baye­ri­sche Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek sag­te in Mün­chen: „Wir müs­sen die Impf­kam­pa­gne mit Prag­ma­tik, Fle­xi­bi­li­tät und Enga­ge­ment mas­siv vor­an­trei­ben. Der Weg aus der Pan­de­mie bleibt: imp­fen, imp­fen, imp­fen! Wir waren uns einig, dass die Apo­the­ke­rin­nen und Apo­the­ker sowie die Zahn­ärz­tin­nen und Zahn­ärz­te einen gro­ßen Anteil leis­ten kön­nen, um mög­lichst schnell und nied­rig­schwel­lig vie­le Men­schen zu imp­fen. In Apo­the­ken haben Modell­pro­jek­te für Grip­pe­schutz­imp­fun­gen gute Erfol­ge erzielt.“

Holet­schek erläu­ter­te: „Vor­aus­set­zung ist, dass aus­rei­chend Coro­na­vi­rus-Impf­stoff zur Ver­fü­gung steht. Es darf nicht zu einem Ver­tei­lungs­kampf zwi­schen Impf­zen­tren, Arzt­pra­xen und Apo­the­ken kom­men. Wir müs­sen viel­mehr in die­ser Lage alle an einem Strang ziehen!“


Es kann jeder­zeit zu Eng­päs­sen kommen

Die Minis­te­rin­nen und Minis­ter, Sena­to­rin­nen und Sena­to­ren für Gesund­heit der Län­der haben über­dies beschlos­sen, zeit­nah den Rechts­rah­men für das Aus­set­zen nicht drin­gend medi­zi­nisch not­wen­di­ger Ein­grif­fe und Behand­lun­gen im größt­mög­li­chen Umfang in Kran­ken­häu­sern, die an der COVID-Ver­sor­gung mit­wir­ken, zu schaf­fen und dadurch zusätz­li­che Inten­siv­ka­pa­zi­tä­ten zu gewinnen.

Holet­schek erläu­ter­te: „Die Situa­ti­on in den Län­dern ist aktu­ell noch unter­schied­lich dra­ma­tisch, aber allen ist klar: Selbst da, wo noch eini­ge Kapa­zi­tä­ten auf den Inten­siv­sta­tio­nen vor­han­den ist, kann es ange­sichts der wei­ter stei­gen­den Infek­ti­ons­zah­len jeder­zeit zu Eng­päs­sen kom­men. Daher ist das deutsch­land­wei­te Aus­set­zen von Ein­grif­fen gebo­ten, die nicht drin­gend medi­zi­nisch not­wen­dig sind. Und wir haben den Bund noch ein­mal auf­ge­for­dert, Aus­gleichs­zah­lun­gen und Frei­hal­te­pau­scha­len auf den Weg zu brin­gen. Dass die Län­der den Gesetz­ge­ber wie­der­holt dar­um bit­ten müs­sen, die Kran­ken­häu­ser finan­zi­ell zu unter­stüt­zen – das ist nicht akzep­ta­bel. Hier muss end­lich etwas passieren!“

Der GMK-Vor­sit­zen­de ergänz­te: „Dass die EMA einen Coro­na-Impf­stoff für Kin­der zwi­schen 5 und 11 Jah­ren zuge­las­sen hat, bringt uns einen wich­ti­gen Schritt in der Pan­de­mie­be­kämp­fung wei­ter und bedeu­tet auch für die­se Alters­grup­pe wirk­sa­men Schutz! Dass aller­dings der Impf­stoff erst kurz vor Weih­nach­ten zur Ver­fü­gung ste­hen soll, ist kaum zu ver­mit­teln. Die EU-Kom­mis­si­on wird auf­ge­for­dert, die Aus­lie­fe­rung des neu­en Kin­der­impf­stoffs mög­lichst rasch in die Wege zu lei­ten und noch vor dem ange­kün­dig­ten 20. Dezem­ber vor­zu­zie­hen. Zudem bit­ten wir die STIKO, sehr zeit­nah eine Emp­feh­lung für Kin­der­imp­fun­gen aus­zu­spre­chen. Vie­le Men­schen ver­trau­en der Kom­mis­si­on und sie hat gro­ße Ver­ant­wor­tung. Ich bin zuver­sicht­lich, dass sie durch eine rasche Emp­feh­lung das Ver­trau­en der Men­schen in den Kin­der­impf­stoff wei­ter stär­ken kann.”

Holet­schek beton­te: „Sobald der Impf­stoff ver­füg­bar ist, wol­len wir natür­lich umge­hend los­le­gen! Die Län­der rich­ten nun Ange­bo­te für Kin­der­imp­fun­gen wie etwa beson­de­re Impf­stra­ßen für Fami­li­en in den Impf­stel­len und Impf­zen­tren ein. Wir dür­fen kei­ne Zeit ver­lie­ren! Bis zur Aus­lie­fe­rung des Kin­der­impf­stoffs erfolgt die Imp­fung die­ser Alters­grup­pe auf eige­ne Ver­ant­wor­tung und Ent­schei­dung sowie nach indi­vi­du­el­ler Bera­tung durch den nie­der­ge­las­se­nen Arzt als Off-Label-Use. Der Bund kann die Haf­tung nicht übernehmen.”

Zwei Ver­dachts­fäl­le der neu­en Omic­ron-Vari­an­te in Bay­ern bestätigt 

PCR-Test durch­füh­ren las­sen, in Selbst­qua­ran­tä­ne gehen und das Gesund­heits­amt kontaktieren

In Bay­ern wur­den heu­te zwei Ver­dachts­fäl­le der neu­en, von der WHO ges­tern als besorg­nis­er­re­gend ein­ge­stuf­ten Virus­va­ri­an­te Omic­ron im Wege der VOC-PCR fest­ge­stellt. Es han­delt sich dabei um zwei Per­so­nen, die noch vor der Aus­wei­sung Süd­afri­kas als Virus­va­ri­an­ten­ge­biet über den Flug­ha­fen Mün­chen am 24. Novem­ber ein­reis­ten. Flug­gäs­te, die eben­falls mit die­sem Flug ein­reis­ten, sol­len sich umge­hend bei ihrem zustän­di­gen Gesund­heits­amt melden.

Eine Minis­te­ri­ums­spre­che­rin beton­te am Sams­tag in Mün­chen: „Die Per­so­nen befin­den sich seit 25. Novem­ber nach einem posi­ti­ven PCR-Test in häus­li­cher Iso­la­ti­on. Nach der Bericht­erstat­tung über die neue Vari­an­te haben die bei­den Per­so­nen vor­aus­schau­end selbst eine Unter­su­chung auf die Vari­an­te ver­an­lasst. Alle Per­so­nen, die in den letz­ten 14 Tagen einen Auf­ent­halt in Süd­afri­ka hat­ten, soll­ten sofort ihre Kon­tak­te redu­zie­ren, einen PCR-Test unter Auf­de­ckung der Rei­se­ge­schich­te durch­füh­ren las­sen und umge­hend das Gesund­heits­amt kon­tak­tie­ren.“ Über­dies gilt, dass alle Per­so­nen unab­hän­gig vom Immun­sta­tus, also auch Geimpf­te und Gene­se­ne, die aus den vom Robert Koch-Insti­tut am 26. Novem­ber als Virus­va­ri­an­ten­ge­biet ein­ge­stuf­ten Län­dern ein­rei­sen, 14 Tage in Qua­ran­tä­ne müs­sen und sich nicht vor­zei­tig frei­tes­ten kön­nen. Sie müs­sen vor Ende der Qua­ran­tä­ne einen PCR-Test durch­füh­ren lassen.

„Früh­zei­tig und rasch reagiert“

Die Spre­che­rin sag­te: „Wir müs­sen alles tun, um die Ver­brei­tung der neu­en Vari­an­te im Frei­staat und Deutsch­land zu ver­hin­dern! Noch ist nicht klar, inwie­weit die neue Vari­an­te anste­cken­der ist oder zu mehr Hos­pi­ta­li­sie­run­gen führt. Bis die Wis­sen­schaft kla­rer sieht, müs­sen wir jedoch Vor­sicht wal­ten las­sen. Ange­sichts der ohne­hin schon hohen Infek­ti­ons­zah­len gilt ohne­hin: Kon­tak­te redu­zie­ren, Mas­ke und Abstand, und vor allem: Imp­fen, imp­fen, impfen!“

Die Spre­che­rin beton­te: „Bay­ern hat früh­zei­tig und rasch auf die noch sehr neue Vari­an­te reagiert. Von der am Frei­tag aus Kap­stadt ankom­men­den Pas­sa­gie­re sind 50 in Bay­ern in Qua­ran­tä­ne. Zwei aus­län­di­sche Pas­sa­gie­re wur­den posi­tiv auf SARS-CoV‑2 getes­tet. Der­zeit wird unter­sucht, ob sie mit der Omic­ron-Vari­an­te infi­ziert sind. Genom­se­quen­zie­run­gen und VOC-PCR sind ange­sto­ßen. Sie befin­den sich in Iso­la­ti­on in einem Hotel, da sie in Bay­ern kei­nen Wohn­sitz haben.“

Die Spre­che­rin ergänz­te: „Ab 28. Novem­ber um 00.00 Uhr dür­fen im Prin­zip nur noch deut­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge und Per­so­nen mit Wohn­sitz in Deutsch­land per Flug­zeug aus die­sen Län­dern ein­rei­sen. Gleich­wohl appel­liert das Minis­te­ri­um: Rei­sen Sie nicht in die­se Län­der – der­zeit sind die Aus­wir­kun­gen der Vari­an­te noch unklar. Sie ist min­des­tens so anste­ckend wie die Del­ta-Vari­an­te und womög­lich gefährlicher!“

Minis­ter­rat ent­schei­det am Dienstag

Ab Mitt­woch sol­len in Bay­ern stren­ge­re Coro­na-Maß­nah­men gelten

Bay­ern ver­schärft das Vor­ge­hen im Kampf gegen die Coro­na-Pan­de­mie. Die neu­en Regeln sol­len am kom­men­den Mitt­woch, dem 24. Novem­ber, in Kraft tre­ten, nach­dem sich am Diens­tag der Minis­ter­rat und der Land­tag damit befasst haben. Die neu­en Regeln gel­ten dann zunächst mit Blick auf ent­spre­chen­de Bun­des-Vor­ga­ben bis zum Ablauf des 15. Dezem­ber 2021.

Ziel ist es, die vier­te Coro­na-Wel­le zu bre­chen. Des­halb soll ab Mitt­woch unter ande­rem eine Kon­takt­be­schrän­kung für Unge­impf­te gel­ten. Sie sieht vor, dass bay­ern­weit nur noch Tref­fen von maxi­mal 5 unge­impf­ten Per­so­nen aus maxi­mal 2 Haus­hal­ten mög­lich sind. Kin­der unter 12 Jah­ren und Geimpf­te wer­den für die Gesamt­zahl der Per­so­nen und der Haus­hal­te nicht mitgezählt.

Außer­dem soll – anders als bis­her – die 2G-Regel künf­tig auch für kör­per­na­he Dienst­leis­tun­gen wie bei­spiels­wei­se Fri­seur­be­trie­be und Nagel­stu­di­os gel­ten. Auch in Hoch­schu­len und ver­gleich­ba­ren Ein­rich­tun­gen wie Musik- und Fahr­schu­len soll der Zutritt nur noch für Geimpf­te oder Gene­se­ne mög­lich sein.

Aus­ge­nom­men von der 2G-Rege­lung blei­ben wei­ter­hin der Han­del sowie medi­zi­ni­sche, the­ra­peu­ti­sche und pfle­ge­ri­sche Dienst­leis­tun­gen. Für den Han­del gilt künf­tig jedoch eine Beschrän­kung auf eine Per­son pro 10 Quadratmeter.


Sperr­stun­de in der Gastronomie

Auch die 2G plus-Regel soll auf wei­te­re Berei­che aus­ge­wei­tet wer­den: Der Zutritt zu Kultur‑, Frei­zeit- und Sport­ver­an­stal­tun­gen ist nur noch geimpf­ten oder gene­se­nen Per­so­nen gestat­tet, die zusätz­lich über einen nega­ti­ven Test­nach­weis ver­fü­gen; ein Schnell­test ist hier­für aus­rei­chend. Kultur‑, Frei­zeit- und Sport­ver­an­stal­tun­gen dür­fen zudem nur noch bei einer Aus­las­tung von maxi­mal 25 Pro­zent der mög­li­chen Besu­cher­zah­len statt­fin­den. Es gilt FFP2-Mas­ken­pflicht. Auch in Frei­zeit­ein­rich­tun­gen, wie bei­spiels­wei­se in Bädern, Sau­nen, Seil­bah­nen oder Spiel­hal­len, und Mes­sen gilt künf­tig 2G plus.

In der Gas­tro­no­mie bleibt es bei der 2G-Regel. Es soll aller­dings eine Sperr­stun­de ein­ge­führt wer­den: Gas­tro­no­mi­sche Betrie­be sol­len dem­nach ab 22 Uhr schlie­ßen müs­sen. Schank­wirt­schaf­ten, Dis­ko­the­ken, Clubs und Bor­del­le wer­den gene­rell wie­der geschlos­sen. Weih­nachts­märk­te und sons­ti­ge Jahr­märk­te wer­den abgesagt.

Schu­len und Kin­der­ta­ges­stät­ten blei­ben bay­ern­weit geöff­net. In Schu­len soll künf­tig jedoch beim Indoor-Sport eine Mas­ken­pflicht gel­ten. Zudem soll das Test­an­ge­bot aus­ge­wei­tet werden.

Bay­ern erlässt zudem eine Hot­spot-Rege­lung für Land­krei­se und kreis­freie Städ­te mit einer 7‑Ta­ge-Inzi­denz von über 1.000. Dann sind Freizeit‑, Sport- oder Kul­tur­ver­an­stal­tun­gen gene­rell nicht mehr erlaubt. Zudem wer­den die Gas­tro­no­mie, kör­per­na­he Dienst­leis­tun­gen, Beher­ber­gungs­stät­ten sowie Sport- und Kul­tur­stät­ten geschlos­sen. Hoch­schu­len dür­fen ihre Vor­le­sun­gen und Semi­na­re nur noch in digi­ta­ler Form anbie­ten. Für den Han­del gilt dann eine Beschrän­kung auf eine Per­son pro 20 Quadratmeter.

Bay­ern wird in den kom­men­den Wochen zudem die Kon­trol­len aus­wei­ten und inten­si­vie­ren. Denn nur wenn die Maß­nah­men auch ein­ge­hal­ten wer­den, kön­nen sie Wir­kung zeigen.

Imp­fung gegen COVID-19

Auf­fri­schungs­imp­fung schon fünf Mona­te nach Abschluss der ers­ten Impfserie

Bay­erns Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek hat die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger gemein­sam mit der baye­ri­schen Ärz­te­schaft zu Coro­na-Auf­fri­schungs­imp­fun­gen auf­ge­ru­fen, auch wenn der Abschluss der ers­ten Impf­se­rie erst fünf Mona­te zurückliegt.

Der Minis­ter beton­te am Mitt­woch in Mün­chen: „Wir beob­ach­ten der­zeit, dass der Schutz vor einer Anste­ckung nach fünf Mona­ten lang­sam nach­lässt. Durch Auf­fri­schungs­imp­fun­gen kön­nen wir den Impf­schutz aber ent­schei­dend ver­stär­ken. Wir ermög­li­chen die drit­te Imp­fung daher für alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger – und das schon fünf Mona­te nach der letz­ten Imp­fung gegen COVID-19.“

Holet­schek ergänz­te: „Ins­be­son­de­re bei älte­ren Men­schen und bei Bür­ge­rin­nen und Bür­gern, die eine Immun­schwä­che haben, aber auch für medi­zi­ni­sches und pfle­ge­ri­sches Per­so­nal sind Auf­fri­schungs­imp­fun­gen beson­ders wich­tig, um vor soge­nann­ten Impf­durch­brü­chen zu schüt­zen – also vor Infek­tio­nen, die auch nach voll­stän­di­gen Imp­fun­gen auf­tre­ten kön­nen. Klar ist aber: Jede Auf­fri­schungs­imp­fung ist ein wich­ti­ger Schritt im Kampf gegen die Coro­na-Pan­de­mie – ob nach fünf, sechs oder sie­ben Monaten.“


„Inter­vall an die aktu­el­len Erkennt­nis­se angepasst“

Der Minis­ter erläu­ter­te: „Gemein­sam mit der Baye­ri­schen Lan­des­ärz­te­kam­mer, der Kas­sen­ärzt­li­chen Ver­ei­ni­gung Bay­erns, dem Baye­ri­schen Haus­ärz­te­ver­band und den Fach­ärz­tin­nen und Fach­ärz­ten haben wir bereits im Sep­tem­ber Emp­feh­lun­gen zu Auf­fri­schungs­imp­fun­gen abge­ge­ben. Wir haben die­se Emp­feh­lung jetzt noch­mal ange­passt, das Inter­vall zwi­schen den Imp­fun­gen an die aktu­el­len Erkennt­nis­se ange­passt und auf fünf Mona­te ver­kürzt. Der Bund ist auf­ge­for­dert, dies­be­züg­lich den Rechts­rah­men umge­hend anzu­pas­sen.“ Der Frei­staat Bay­ern sichert bestehen­de Haf­tungs­ri­si­ken eigen­stän­dig ab.

Der Vor­stands­vor­sit­zen­de der Kas­sen­ärzt­li­chen Ver­ei­ni­gung Bay­erns, Dr. Wolf­gang Kromb­holz, erklär­te: „Die Impf­zah­len in den baye­ri­schen Pra­xen haben in den letz­ten Tagen merk­lich ange­zo­gen und lie­gen wie­der auf dem Niveau des Früh­som­mers. Pro Tag wer­den in Bay­erns Pra­xen aktu­ell rund 20.000 bis 25.000 Boos­ter-Imp­fun­gen durch­ge­führt. Durch kür­ze­re Bestell­fris­ten für den Impf­stoff wird sich die­se Zahl noch deut­lich erhö­hen. Die Pra­xen wer­den ihren Bei­trag dazu eben­so leis­ten wie auch die Impf­zen­tren. Es besteht bei der Ter­mi­nie­rung aus unse­rer Sicht kein Zeit­druck, denn der Impf­schutz geht ja nicht nach fünf oder sechs Mona­ten ver­lo­ren, son­dern er nimmt nur gra­du­ell ab. Wich­tig ist, dass die Men­schen die ver­schie­de­nen Mög­lich­kei­ten der Imp­fung jetzt nut­zen, denn nur gemein­sam wer­den wir die Pan­de­mie in den Griff bekommen.“

Dr. Mar­kus Bei­er, Lan­des­vor­sit­zen­der Baye­ri­scher Haus­ärz­te­ver­band e.V., ergänz­te: „Sofern genü­gend Impf­stoff in den Pra­xen ver­füg­bar ist, müs­sen in der aktu­ell äußerst dra­ma­ti­schen Situa­ti­on zunächst Ange­hö­ri­ge vul­nerabler Grup­pen geboos­tert wer­den. Auch allen ande­ren Bür­ge­rin­nen und Bür­gern muss schon nach fünf Mona­ten eine Auf­frisch­imp­fung gegen Coro­na ange­bo­ten wer­den kön­nen. Wir begrü­ßen daher die beschlos­se­ne recht­li­che Absi­che­rung. Seit mehr als 18 Mona­ten bie­ten die baye­ri­schen Haus­ärz­tin­nen und Haus­ärz­te zusam­men mit ihren Pra­xis­teams all ihre Kraft auf, um ihren Bei­trag zur Bekämp­fung der Pan­de­mie zu leis­ten. Wir erwar­ten dies auch von allen Bür­ge­rin­nen und Bürgern!“


„Jede Imp­fung ist ein Schritt in die rich­ti­ge Richtung“

Dr. med. Peter Heinz, Vor­sit­zen­der der Alli­anz Fach­ärzt­li­cher Berufs­ver­bän­de (AFB) Bay­erns e.V., beton­te: „Die baye­ri­sche Fach­ärz­te­schaft unter­stützt aktiv alle Anstren­gun­gen, um die Auf­frisch­imp­fun­gen so schnell wie mög­lich durch­zu­füh­ren. Vie­le Fach­arzt­pra­xen füh­ren des­halb Coro­na-Schutz­imp­fun­gen durch.“

Dr. Gerald Quit­te­rer, Prä­si­dent der Baye­ri­schen Lan­des­ärz­te­kam­mer, erklär­te: „So not­wen­dig Boos­ter-Imp­fun­gen gegen COVID-19 gera­de für vul­nerable Pati­en­ten­grup­pen sind und so rasch die­se durch­ge­führt wer­den soll­ten, darf kei­nes­falls ver­ges­sen wer­den: Auch die kon­se­quen­te Ein­hal­tung der AHA-L-Regeln ist von ent­schei­den­der Bedeu­tung, um das Risi­ko von Anste­ckun­gen mit COVID-19 zu redu­zie­ren und das gesamt­ge­sell­schaft­li­che Infek­ti­ons­ge­sche­hen einzudämmen.“

Bereits seit Mit­te August wer­den in den baye­ri­schen Impf­zen­tren und bei den nie­der­ge­las­se­nen Ärz­tin­nen und Ärz­ten für bestimm­te Per­so­nen­grup­pen Auf­fri­schungs­imp­fun­gen durch­ge­führt. Ins­be­son­de­re in den Hei­men der Alten­pfle­ge sowie bei Pfle­ge­be­dürf­ti­gen und Höchst­be­tag­ten haben die mobi­len Impf­teams der Impf­zen­tren sowie die Ärz­tin­nen und Ärz­te Vor-Ort-Imp­fun­gen durch­ge­führt und tun dies wei­ter­hin. Seit Anfang Novem­ber kön­nen in Bay­ern jetzt zudem alle Bür­ge­rin­nen und Bür­gern Auf­fri­schungs­imp­fun­gen in Anspruch nehmen.

Der­zeit, Stand heu­te, sind in Bay­ern 67,5 Pro­zent der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger erst‑, 65,7 Pro­zent zweit- und 5,2 Pro­zent drittgeimpft.

Der Minis­ter beton­te: „Die aktu­el­le Lage ist dra­ma­tisch. Die Zah­len sind so hoch wie nie. Des­halb set­zen wir in Bay­ern auf wir­kungs­vol­le Maß­nah­men, um Coro­na in der kal­ten und infek­ti­ons­rei­chen Jah­res­zeit wei­ter zu bekämp­fen. Best­mög­li­che Sicher­heit kann uns aber nur die Imp­fung bie­ten. Ich rufe daher alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger auf, das Ange­bot zu nut­zen: Las­sen Sie sich jetzt imp­fen! Ob Erst‑, Zweit- oder Dritt­imp­fung – jede Imp­fung ist ein Schritt in die rich­ti­ge Richtung.“

Baye­ri­sches Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um infor­miert zum The­ma Quarantäne 

Bei posi­ti­vem Coro­na-Test unver­züg­lich in Isolation

Das baye­ri­sche Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um weist dar­auf hin, dass sich jede Per­son, bei der ein PCR-Test oder ein von geschul­tem Per­so­nal durch­ge­führ­ter Anti­gen­test posi­tiv aus­fällt, unver­züg­lich nach Erhalt des Ergeb­nis­ses in Iso­la­ti­on bege­ben muss. Das gilt auch für geimpf­te Per­so­nen. Außer­dem muss das zustän­di­ge Gesund­heits­amt infor­miert werden.

Das baye­ri­sche Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um weist dar­auf hin, dass sich jede Per­son, bei der ein PCR-Test oder ein von geschul­tem Per­so­nal durch­ge­führ­ter Anti­gen­test posi­tiv aus­fällt, unver­züg­lich nach Erhalt des Ergeb­nis­ses in Iso­la­ti­on bege­ben muss. Das gilt auch für geimpf­te Per­so­nen. Außer­dem muss das zustän­di­ge Gesund­heits­amt infor­miert werden.

Eine Minis­te­ri­ums­spre­che­rin sag­te am Sonn­tag in Mün­chen: „Das Gesund­heits­amt kon­tak­tiert die Betrof­fe­nen, unter­rich­tet sie über das wei­te­re Vor­ge­hen und trifft alle not­wen­di­gen Anord­nun­gen. Unse­re Gesund­heits­äm­ter arbei­ten mit Hoch­druck dar­an, jede durch Fach­per­so­nal posi­tiv getes­te­te Per­son zu kon­tak­tie­ren. Aller­dings kann es dabei zu Ver­zö­ge­run­gen kom­men, wenn vie­le Neu­in­fek­tio­nen gleich­zei­tig vor­lie­gen. Des­halb der Hin­weis: Bit­te bege­ben Sie sich sofort in Iso­la­ti­on, sobald Sie von Ihrem posi­ti­ven Test­ergeb­nis erfah­ren – auch wenn das Gesund­heits­amt noch kei­nen Kon­takt zu Ihnen auf­ge­nom­men hat.“

Die Spre­che­rin ergänz­te: „Auch nach einem posi­ti­ven Selbst­test soll man sich unver­züg­lich iso­lie­ren. Ein posi­ti­ver Selbst­test muss, genau­so wie ein durch geschul­tes Per­so­nal durch­ge­führ­ter Schnell­test, durch einen PCR-Test über­prüft wer­den. Nach einem posi­ti­vem Schnell­test muss das Gesund­heits­amt noch nicht infor­miert werden.“


„Wich­tig, die all­ge­mei­nen Hygie­ne­re­geln einzuhalten“

Die Spre­che­rin erläu­ter­te: „Wer das Ergeb­nis eines posi­ti­ven Anti­gen-Schnell­tests erhält, der von Fach­per­so­nal durch­ge­führt wur­de, soll­te sofort einen Ter­min für einen PCR-Test ver­ein­ba­ren. Das ist wich­tig, um das Test­ergeb­nis sicher zu bestä­ti­gen. Bei der Fra­ge, wo der PCR-Test durch­ge­führt wer­den kann, kann die Stel­le hel­fen, die den Schnell­test durch­ge­führt hat. Für die­sen PCR-Test darf die Iso­la­ti­on unter­bro­chen wer­den. Aller­dings nur, um auf direk­tem Weg zur Tes­tung zu gelan­gen. Hier­bei ist es wich­tig, die all­ge­mei­nen Hygie­ne­re­geln ein­zu­hal­ten und mit mög­lichst weni­gen Per­so­nen Kon­takt zu haben. Emp­foh­len ist das Tra­gen einer FFP2-Maske.“

Die Spre­che­rin führ­te aus: „Per­so­nen, die daheim oder unter­wegs einen Selbst­test auf das Coro­na­vi­rus durch­füh­ren und dabei ein posi­ti­ves Ergeb­nis erhal­ten, soll­ten sich sofort iso­lie­ren und Kon­tak­te zu ande­ren Men­schen so weit wie mög­lich ver­mei­den. Denn auch hier besteht der Ver­dacht, dass die­se hoch­an­ste­ckend sind. Wie beim posi­ti­ven Schnell­test ist es auch beim posi­ti­ven Selbst­test wich­tig, umge­hend über die Haus­ärz­tin bezie­hungs­wei­se den Haus­arzt oder den Bereit­schafts­dienst der Kas­sen­ärzt­li­chen Ver­ei­ni­gung unter der Tele­fon­num­mer 116 117 einen PCR-Test zu ver­ein­ba­ren, um das Ergeb­nis des Selbst­tests zu bestä­ti­gen. Dort erhält man auch alle Infor­ma­tio­nen zum wei­te­ren Vor­ge­hen.“ Die wich­tigs­ten Hin­wei­se fin­den sich auch unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/#AV-Isolation.

Bay­ern wei­tet Coro­na-Test­stra­te­gie aus

Jetzt wie­der kos­ten­lo­se PCR-Tests für bestimm­te Personengruppen

Der Frei­staat wei­tet die Baye­ri­sche Test­stra­te­gie aus und bie­tet für bestimm­te Per­so­nen­grup­pen jetzt wie­der kos­ten­lo­se PCR-Tests an. Dar­auf hat Bay­erns Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek heu­te hingewiesen.

Der Minis­ter beton­te: „Ab sofort kön­nen sich Men­schen, die sich aus medi­zi­ni­schen Grün­den nicht imp­fen las­sen kön­nen, kos­ten­los in den Loka­len Test­zen­tren mit einem PCR-Test tes­ten las­sen. Das gilt auch für Schwan­ge­re und Stil­len­de. Die Kos­ten trägt der Freistaat.“

Holet­schek ergänz­te: „Die aktu­el­len stren­ge­ren Coro­na-Maß­nah­men sind ein wich­ti­ger und rich­ti­ger Schritt im Kampf gegen die Pan­de­mie. Nur mit kon­se­quen­ten Zutritts­be­schrän­kun­gen wie 2G und 3G plus kann es uns gelin­gen, die dra­ma­ti­sche Lage und die äußerst ange­spann­te Situa­ti­on in unse­ren Kli­ni­ken ein­zu­däm­men. Das darf aber nicht zulas­ten derer gehen, die sich aus medi­zi­ni­schen Grün­den nicht imp­fen las­sen kön­nen – oder die wegen einer erst kürz­lich erfolg­ten Impf­emp­feh­lung noch gar nicht die Mög­lich­keit hat­ten, sich voll­stän­dig imp­fen zu lassen.“

Der Minis­ter erläu­ter­te: „Nach der der­zei­ti­gen Test­ver­ord­nung des Bun­des haben Men­schen mit einer medi­zi­ni­schen Kon­tra­in­di­ka­ti­on sowie Schwan­ge­re und Stil­len­de nur Anspruch auf einen PoC-Anti­gen-Schnell­test. Für die aktu­el­len Zugangs­be­schrän­kun­gen reicht das nicht aus. Ihren PCR-Test muss­ten sie bis­her selbst bezahlen.“


„Wir pas­sen unse­re Maß­nah­men fort­lau­fend an“

Die CSU-Frak­ti­on und die Frak­ti­on Freie Wäh­ler hat­ten daher im Land­tag einen Dring­lich­keits­an­trag gestellt, um die­ses Pro­blem schnell­mög­lich zu lösen. Der Land­tag hat den Antrag „PCR-Tests für Per­so­nen mit medi­zi­ni­scher Kon­tra­in­di­ka­ti­on und Schwan­ge­re wäh­rend der gesam­ten Schwan­ger­schaft ermög­li­chen“ ange­nom­men. Mit der Erwei­te­rung des Test­an­ge­bots wird der Land­tags­be­schluss nun umgesetzt.

Der Minis­ter unter­strich: „Wir pas­sen unse­re Maß­nah­men fort­lau­fend an die aktu­el­le Coro­na-Lage an und wei­ten die Rege­lun­gen ent­spre­chend aus. Dann muss aber auch das Test­an­ge­bot an die ver­än­der­te Lebens­wirk­lich­keit ange­passt wer­den. Wir haben den Bund daher schon vor Wochen auf die Dring­lich­keit der Pro­ble­ma­tik hin­ge­wie­sen und ihn auf­ge­for­dert, die­se Lücke zu schlie­ßen und die Kos­ten zu über­neh­men. Doch der Bund hat das The­ma ver­schla­fen und unse­re For­de­rung nicht umge­setzt. Wir pas­sen daher die Baye­ri­sche Test­stra­te­gie an.“

Für Stil­len­de und Men­schen mit einer medi­zi­ni­schen Kon­tra­in­di­ka­ti­on wer­den nun bis auf Wei­te­res kos­ten­lo­se PCR-Tests in den Loka­len Test­zen­tren des Frei­staats ange­bo­ten. Für Schwan­ge­re gilt dies bis zum 31. März 2022 für die gesam­te Schwan­ger­schaft und nicht nur, wie in der Test­ver­ord­nung vor­ge­se­hen, für das ers­te Schwan­ger­schafts­drit­tel plus drei Mona­te. Schwan­ge­re kön­nen sich sowohl in den Loka­len Test­zen­tren als auch bei Ärz­tin­nen und Ärz­ten kos­ten­los mit­tels PCR-Tests tes­ten las­sen. Als Nach­weis müs­sen Schwan­ge­re und Stil­len­de ihren Mut­ter­pass vor­le­gen. Men­schen mit medi­zi­ni­scher Kon­tra­in­di­ka­ti­on kön­nen dies mit einem ärzt­li­chen Zeug­nis, das die „Unimpf­bar­keit“ beschei­nigt, nachweisen.

Auch wer Sym­pto­me hat, kann sich bei Ärz­tin­nen und Ärz­ten im Rah­men der Kran­ken­be­hand­lung tes­ten las­sen und muss die Kos­ten für die PCR-Tests nicht selbst zah­len. Das über­neh­men nach wie vor die Kran­ken­kas­sen. Kon­takt­per­so­nen haben eben­falls Anspruch auf einen kos­ten­lo­sen PCR-Test. Bei ihnen ergibt sich dies aus der Test­ver­ord­nung des Bun­des, der die Kos­ten übernimmt.

Der Minis­ter bekräf­tig­te: „Tests sind und blei­ben wich­tig, um Infek­tio­nen auf­zu­de­cken und Infek­ti­ons­ket­ten zu unter­bre­chen. Aber nur eine Imp­fung bie­tet best­mög­li­che Sicher­heit – für einen selbst und auch für sei­ne Mit­men­schen. Ich appel­lie­re daher an alle, für die es mög­lich ist: Las­sen Sie sich imp­fen. Jetzt ist der Moment, aktiv zu werden.“

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu den Loka­len Test­zen­tren im Frei­staat sind zu fin­den unter http://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/bayerische-teststrategie

„Plötz­lich Kurz­ar­beit statt Krankheit“ 

Unter­neh­men trick­sen beim Kurzarbeitergeld

Trick­sen beim Kurz­ar­bei­ter­geld: Betrie­be in ganz Bay­ern ent­de­cken die Kurz­ar­beit, um damit Krank­heits­pha­sen von Beschäf­tig­ten zu über­brü­cken. Die Gewerk­schaft Nah­rung-Genuss-Gast­stät­ten (NGG) spricht von einem „neu­en Trend“ und for­dert geziel­te Kon­trol­len durch Arbeits­agen­tur und Zoll.

„Die Fäl­le häu­fen sich. Wir haben es hier mit einem Mus­ter zu tun. Es ist immer das glei­che: Beschäf­tig­te wer­den krank. Und plötz­lich ent­deckt der Arbeit­ge­ber, dass es güns­ti­ger ist, Kurz­ar­bei­ter­geld zu bean­tra­gen anstatt selbst den Lohn im Krank­heits­fall wei­ter zu bezah­len, wie es üblich und vor­ge­schrie­ben ist“, sagt Mus­ta­fa Öz.

Der Vor­sit­zen­de des NGG-Lan­des­be­zirks Bay­ern spricht von einem „lan­des­wei­ten Phä­no­men“, das quer durch vie­le Bran­chen gehe. „Es fängt bei der Destil­le­rie an und endet in der Bäcke­rei. Tat­säch­lich kom­men die meis­ten Fäl­le aus dem Bäcker­hand­werk. Betrof­fen sind aber nicht nur Kleinst­be­trie­be. Auch regio­na­le Markt­füh­rer gehen so vor, in vie­len Fäl­len offen­bar um Lohn­kos­ten zu spa­ren“, so Bay­erns NGG-Chef Mus­ta­fa Öz.

Wenn das Kurz­ar­bei­ter­geld die Lohn­fort­zah­lung im Krank­heits­fall erset­ze, dann pro­fi­tie­re nur einer: das Unter­neh­men. „Die Beschäf­tig­ten gucken in die Röh­re. Aber nicht nur die“, macht NGG-Rechts­exper­te Tor­ben Acker­mann deut­lich. Der Lei­ter der Rechts­schutz­ab­tei­lung der Gewerk­schaft rech­net vor: Der Beschäf­tig­te bekom­me in der Regel ledig­lich 60 Pro­zent Kurz­ar­bei­ter­geld vom Lohn, also 40 Pro­zent weni­ger als er bei einer regu­lä­ren Fort­zah­lung des Lohns im Porte­mon­naie hät­te. „Kein vol­ler Lohn – das bedeu­tet auto­ma­tisch auch weni­ger Bei­trä­ge, die an die Sozi­al­ver­si­che­rung abge­führt wer­den. Ins­ge­samt also ein dop­pel­ter Scha­den – gerin­ge­re Ein­nah­men für die Sozi­al­kas­sen und Kurz­ar­bei­ter­geld, das die Arbeits­agen­tur zu Unrecht zahlt“, so Acker­mann. Denn in der Pra­xis fin­de Kurz­ar­beit kaum noch statt. In den meis­ten Bran­chen herr­sche Per­so­nal­not, so die NGG Bay­ern. Über­stun­den und Son­der­schich­ten sei­en gera­de im Bereich der Lebens­mit­tel­her­stel­lung an der Tages­ord­nung. „Die meis­ten Unter­neh­men machen längst wie­der nor­ma­le Umsät­ze und fah­ren sat­te Gewin­ne ein. In die­sen Betrie­ben ist von Kurz­ar­beit weit und breit kei­ne Spur“, sagt NGG-Lan­des­chef Mus­ta­fa Öz.

Die NGG Bay­ern ist des­halb jetzt an die Arbeits­agen­tur und an die Finanz­kon­trol­le Schwarz­ar­beit (FKS) des Zolls her­an­ge­tre­ten. Bei­de sol­len die­se Kurz­ar­bei­ter­geld­fäl­le „ver­schärft prü­fen“. Immer­hin hät­ten Betrie­be noch bis zum Ende des Jah­res die Mög­lich­keit, den „KuG-statt-Lohn-Trick“ anzu­wen­den. Geziel­te Kon­trol­len in Bay­ern sei­en in den kom­men­den Wochen not­wen­dig, um mög­li­chen Betrugs­fäl­len einen Rie­gel vor­zu­schie­ben, for­dert die NGG. „Ent­schei­dend ist, zu kon­trol­lie­ren, ob für einen Krank­heits­zeit­raum tat­säch­lich Kurz­ar­beit geplant war“, so der Bay­ern-Chef der NGG, Mus­ta­fa Öz. Dar­über hin­aus appel­liert die NGG Bay­ern an Beschäf­tig­te, ihre Arbeits­plä­ne immer zu foto­gra­fie­ren, um „eine spä­ter insze­nier­te Kurz­ar­beit“ bele­gen zu können.

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