Anlässlich der Veröffentlichung der aktuellen Studierendenzahlen in Bayern durch "hochschule dual" betont die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. die
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Bayern verschärft Corona-Schutzmaßnahmen
Ab heute 2G-Regelung im Einzelhandel
Ab dem heutigen Mittwoch gilt im Freistaat die 2G-Regelung im Einzelhandel. Der Zugang ist damit nur noch für Geimpfte und Genesene möglich. Darauf hat das Bayerische Gesundheitsministerium am Morgen in München hingewiesen. Das Bayerische Kabinett hatte den entsprechenden Beschluss am vergangenen Freitag gefasst.
Generell ausgenommen von der 2G-Regelung sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Dazu zählen unter anderem der Lebensmittelhandel einschließlich Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogeriemärkte, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Filialen des Brief- und Versandhandels, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Bau- und Gartenmärkte, der Weihnachtsbaumverkauf sowie der Großhandel. Ebenfalls ausgenommen sind Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe.
Für Bürgerinnen und Bürger, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und das insbesondere durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original, das den vollständigen Namen und das Geburtsdatum enthält, nachweisen können, bleibt der Zugang bei Vorlage eines Testnachweises weiterhin möglich. Auch Kinder unter 12 Jahren und drei Monaten erhalten nach wie vor Zugang zu den Geschäften.
Geschäfte, die neben Artikeln des täglichen Bedarfs auch weitere Waren wie beispielsweise Kleidung anbieten, können nur dann ohne 2G-Erfordernis öffnen, wenn die nicht zum täglichen Bedarf gehörenden Produkte innerhalb des Warensortiments des jeweiligen Geschäftes eine ganz untergeordnete Bedeutung haben. Andernfalls ist entweder ein Verzicht auf den Vertrieb der nicht zum täglichen Bedarf gehörenden Produkte, eine generelle Öffnung unter 2G-Bedingungen oder eine räumliche Trennung zwischen dem Geschäftsbereich mit Waren des täglichen Bedarfs und dem Geschäftsbereich mit sonstigen Waren erforderlich. Dabei muss zugleich sichergestellt sein, dass den räumlich getrennten Geschäftsbereich mit Waren, die nicht zum täglichen Bedarf gehören, nur Kundinnen und Kunden betreten können, die nachweislich die 2G-Voraussetzungen erfüllen.
Zudem bleibt es im Handel überall bei der FFP2-Maskenpflicht und dem Abstandsgebot. So müssen die Betreiber sicherstellen, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kundinnen und Kunden eingehalten werden kann. Daher gilt: Nicht mehr als eine Kundin beziehungsweise ein Kunde pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche. In Hotspots, also in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz über 1.000, bleibt es bei einer Kundin beziehungsweise einem Kunden pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche.
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Handels gilt weiterhin die 3G-Regelung. Sie müssen also entweder geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Weitere Informationen zur 2G-Regelung im Einzelhandel sind auf der Seite des Bayerischen Gesundheitsministeriums zu finden.
Neuer Bundesgesundheitsminister
Gesundheitsminister verabschieden Jens Spahn und begrüßen Prof. Karl Lauterbach in der Gesundheitsministerkonferenz
Der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek, dankte zum Abschied Jens Spahn für seine Arbeit während der letzten Jahre und betonte, er freue sich auf die Zusammenarbeit mit dem neuen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach!
Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat am Montag in einer Videoschalte den geschäftsführenden Bundesgesundheitsminister Jens Spahn verabschiedet und den designierten Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach begrüßt. Lauterbach nahm erstmals an der GMK-Schalte teil.
Der GMK-Vorsitzende und bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek sagte am Montagabend in München: „Wir danken Jens Spahn für die gute Zusammenarbeit und das Engagement in den teils sehr turbulenten Pandemiejahren. Auch wenn wir uns nicht immer einig waren: Wir wissen, dass er sein Bestes getan hat, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und dabei viele Erfolge erreicht hat. Dafür gebührt ihm höchster Respekt und Anerkennung.”
Holetschek weiter: „Ich freue mich auf gute Zusammenarbeit mit dem neuen Gesundheitsminister Karl Lauterbach! Mit ihm steht ein erfahrener Fachmann an der Spitze des Gesundheitsministeriums, der stets im Team Vorsicht und Umsicht war. Wir haben etliche Herausforderungen zu bewältigen, auch über die Pandemie hinaus. Gerade auch in der Pflege muss sich etwas bewegen!“
Sonderlieferungen BioNTech geplant
Der GMK-Vorsitzende fügte hinzu: „Wir haben heute mit Karl Lauterbach auch darüber gesprochen, ob die Testpflicht bei 2G-plus für Geboosterte ab Tag 15 nach der Auffrischungsimpfung aufgehoben werden kann. Aus seiner Sicht besteht ein hervorragender Schutz nach zwei Wochen, sodass dies durchaus eine ernsthafte Option für alle Länder sein kann. Auch Bayern prüft diese Möglichkeit gerade.“
Holetschek betonte: „Wir müssen die Auffrischungsimpfungen stark vorantreiben. Das Bundesministerium für Gesundheit hat zugesagt, eine Sonderlieferung BioNTech noch diese Woche auszuliefern. Das ist ein gutes Signal! Denn beispielsweise für Unter-30-Jährige ist nur dieser mRNA-Impfstoff empfohlen. Klar ist aber ebenfalls: Auch Moderna ist ein hervorragender Impfstoff.”
Holetschek berichtete weiter: „Wir haben auch mit dem Vorsitzenden der Ständigen Impfkommission (STIKO), Prof. Thomas Mertens, über die Kommunikation in der Pandemie und die Kinderimpfungen gesprochen. Wir brauchen rasch eine Empfehlung der STIKO für die Impfung der 5- bis 11-Jährigen, um den Eltern und Ärztinnen und Ärzten im Land Sicherheit zu geben. Die EU hat erste Lieferungen für den 13. Dezember angekündigt, daher begrüßen wir es, wenn eine Empfehlung davor ausgesprochen wird. Die STIKO hat eine Empfehlung noch in dieser Woche in Aussicht gestellt.”
Auch Beschlüsse wurden heute gefasst. So wird das BMG gebeten, eine Rechtsänderung vorzubereiten, mit der die Verpflichtung zur Vorlage eines digital auslesbaren Impfnachweises (QR-Code) im Rahmen von Zutrittskontrollen zu Veranstaltungen, Einrichtungen und Angeboten nach den Corona-Verordnungen der Länder auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt wird.
Holetschek erklärte: „Das gelbe Impfbüchlein kann leicht gefälscht werden, daher setzen schon jetzt einige Länder nur auf QR-Codes bei Zugangsbeschränkungen. Ein solcher Code kann auch in ausgedruckter Form mitgeführt werden – wer kein Smartphone besitzt, kann also trotzdem zu Veranstaltungen oder Einrichtungen zugelassen werden, indem er den ausgedruckten QR-Code vorzeigt. Der Bund muss dieses Vorgehen nun auf eine rechtssichere Grundlage stellen. Überdies soll der Bund eine weitere Rechtsgrundlage schaffen, damit Anbieter, Veranstalter und Weitere dazu verpflichtet werden können, bei der Kontrolle von Impf‑, Genesenen- oder Testnachweisen auch ein amtliches Ausweispapier vorgezeigt zu bekommen. So sollen Fälschungen weiter zurückgedrängt werden können.”
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder bitten überdies das BMG darum, die Coronavirus-Impfverordnung dahingehend zu ändern, dass die Länder auch über den 28. Februar 2022 hinaus Abrechnungen für erstattungsfähige Kosten einreichen können. Holetschek sagte: „Viele Bundesländer haben etliche Impfzentren, deren Kosten auch vom Bund erstattet werden. Wir gehen davon aus, dass einige Abrechnungen erst nach dem 28. Februar erfolgen können. Wir waren uns einig, dass starre Ausschlussfristen die mitten in der Auffrisch- und Impfkampagne fallen, nicht zielführend sind – und bitten den Bund darum, diese entweder auszusetzen oder bis zum Sommer zu verlängern. Klar ist: Die Länder dürfen nicht auf den Kosten sitzenbleiben! Bislang hat sich der Bund immer zur Kostenübernahme bekannt, daher sind wir zuversichtlich, dass der Bund auch hier die Länder und die Impfkampagne unterstützt.”
Einig waren sich die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren auch in der Verurteilung des Fackelaufmarschs vor dem Haus der sächsischen Gesundheitsministerin Petra Köpping am vergangenen Freitag. Der GMK-Vorsitzende kritisierte: „Solche Einschüchterungsversuche sind absolut inakzeptabel! Wir verurteilen ein solches Verhalten aufs Schärfste und sagen klar: Wir lassen uns durch Drohgebärden von Wirrköpfen nicht beirren.”
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Toto-Pokal-Wettbewerb
Aubstadt zieht das große Los und erwartet die Münchner Löwen
Die Löwen zu Gast beim Pokalschreck im Grabfeld: Regionalligist TSV Aubstadt hat das große Los gezogen und bekommt es im Halbfinale des bayerischen Toto-Pokal-Wettbewerbs mit dem TSV 1860 München aus der 3. Liga zu tun.
Im zweiten Vorschlussrunden-Match empfängt der FV Illertissen als aktueller Tabellenvierter der Regionalliga Bayern den Sieger des noch auszutragenden Viertelfinalspiels zwischen dem 1. FC Schweinfurt 05 (Regionalliga Bayern) und dem FC Würzburger Kickers (3. Liga). Das hat die Auslosung des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) im Münchner „Haus des Fußballs“ am Dienstagabend ergeben. Xaver Faul von LOTTO Bayern hatte die Paarungen unter der Aufsicht von Verbands-Spielleiter Josef Janker gezogen.
Während das noch offene unterfränkische Schlagerspiel am 8. oder 9. März 2022 im Schweinfurter Sachs-Stadion nachgeholt werden soll, werden die Terminierungen der beiden Semifinals in Absprache mit den beteiligten Vereinen festgelegt. Möglicher Termin ist der in der 3. Liga spielfreie Samstag am 26. März 2022. Sollte es zu einer Partie ohne Beteiligung eines Drittligisten kommen, könnte am 19. oder 26. April 2022 gespielt werden. „Wir stimmen uns da wie gewohnt mit den Klubs ab“, sagte Josef Janker, der sich „auf attraktive Partien“ freut: „Die Halbfinal-Paarungen können sich absolut sehen lassen.“ Xaver Faul hätte den Löwen „sehr gerne ein Heimspiel gewünscht, aber für Aubstadt als unterklassiger Verein ist das natürlich ein echtes Highlight. Ich bin gespannt, beide Partien besitzen absolut ihren Reiz.“
Aubstadt hat sich den Ruf des Pokalschrecks erarbeitet, das Team von Trainer Victor Kleinhenz hatte im Toto-Pokal-Viertelfinale Titelverteidiger Türkgücü München mit 3:1 ausgeschaltet. Die Löwen buchten ihr Halbfinal-Ticket nach zweimaligem Rückstand mit einem 3:2‑Last-Minute-Sieg gegen den TSV Buchbach, Illertissen ließ mit einem 2:1‑Erfolg über Regionalliga-Spitzenreiter SpVgg Bayreuth aufhorchen.
10 Euro je Treffer für die BFV-Sozialstiftung
Wie bereits in den vergangenen Spielzeiten spendet LOTTO Bayern im Rahmen einer Werbeaktion erneut für jeden erzielten Pokal-Treffer ab der 1. Hauptrunde bis zum großen Finale zehn Euro für die BFV-Sozialstiftung. In der vergangenen Saison kamen so 2.960 Euro zusammen, die unverschuldet in Not geratenen Mitgliedern der bayerischen Fußballfamilie zugutekommen. Aktuell sind in der jetzt laufenden Toto-Pokal-Runde bereits 402 Treffer gefallen, der Prämienstand liegt demnach bei 4.020 Euro.
Der Toto-Pokal-Wettbewerb wird in Bayern bereits seit 1998 ausgespielt. Dabei geht es nicht nur um Prestige und einen großen Pokal, sondern auch um einen Startplatz in der lukrativen 1. Hauptrunde des DFB-Pokal-Wettbewerbs – inklusive der garantierten Prämien in Höhe von rund 130.000 Euro aus den Vermarktungserlösen. In diesem Jahr hatte sich Drittligist Türkgücü München im Endspiel gegen Regionalligist FV Illertissen mit 8:7 nach Elfmeterschießen durchgesetzt und sich erstmals den Titel im bayerischen Toto-Pokal-Wettbewerb gesichert.
Impfung gegen COVID-19
Gesundheitsminister fordern Bund auf, Corona-Impfungen in Apotheken und Zahnarztpraxen zu ermöglichen
Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat in einer Videoschalte den Bund einstimmig aufgefordert, die Rechtsgrundlage für COVID-19-Schutzimpfungen und Auffrischimpfungen in Apotheken und Zahnarztpraxen zu schaffen. Dies soll im Rahmen einer zeitlich befristeten Ausnahmegenehmigung geschehen.
Der GMK-Vorsitzende und bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek sagte in München: „Wir müssen die Impfkampagne mit Pragmatik, Flexibilität und Engagement massiv vorantreiben. Der Weg aus der Pandemie bleibt: impfen, impfen, impfen! Wir waren uns einig, dass die Apothekerinnen und Apotheker sowie die Zahnärztinnen und Zahnärzte einen großen Anteil leisten können, um möglichst schnell und niedrigschwellig viele Menschen zu impfen. In Apotheken haben Modellprojekte für Grippeschutzimpfungen gute Erfolge erzielt.“
Holetschek erläuterte: „Voraussetzung ist, dass ausreichend Coronavirus-Impfstoff zur Verfügung steht. Es darf nicht zu einem Verteilungskampf zwischen Impfzentren, Arztpraxen und Apotheken kommen. Wir müssen vielmehr in dieser Lage alle an einem Strang ziehen!“
Es kann jederzeit zu Engpässen kommen
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder haben überdies beschlossen, zeitnah den Rechtsrahmen für das Aussetzen nicht dringend medizinisch notwendiger Eingriffe und Behandlungen im größtmöglichen Umfang in Krankenhäusern, die an der COVID-Versorgung mitwirken, zu schaffen und dadurch zusätzliche Intensivkapazitäten zu gewinnen.
Holetschek erläuterte: „Die Situation in den Ländern ist aktuell noch unterschiedlich dramatisch, aber allen ist klar: Selbst da, wo noch einige Kapazitäten auf den Intensivstationen vorhanden ist, kann es angesichts der weiter steigenden Infektionszahlen jederzeit zu Engpässen kommen. Daher ist das deutschlandweite Aussetzen von Eingriffen geboten, die nicht dringend medizinisch notwendig sind. Und wir haben den Bund noch einmal aufgefordert, Ausgleichszahlungen und Freihaltepauschalen auf den Weg zu bringen. Dass die Länder den Gesetzgeber wiederholt darum bitten müssen, die Krankenhäuser finanziell zu unterstützen – das ist nicht akzeptabel. Hier muss endlich etwas passieren!“
Der GMK-Vorsitzende ergänzte: „Dass die EMA einen Corona-Impfstoff für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren zugelassen hat, bringt uns einen wichtigen Schritt in der Pandemiebekämpfung weiter und bedeutet auch für diese Altersgruppe wirksamen Schutz! Dass allerdings der Impfstoff erst kurz vor Weihnachten zur Verfügung stehen soll, ist kaum zu vermitteln. Die EU-Kommission wird aufgefordert, die Auslieferung des neuen Kinderimpfstoffs möglichst rasch in die Wege zu leiten und noch vor dem angekündigten 20. Dezember vorzuziehen. Zudem bitten wir die STIKO, sehr zeitnah eine Empfehlung für Kinderimpfungen auszusprechen. Viele Menschen vertrauen der Kommission und sie hat große Verantwortung. Ich bin zuversichtlich, dass sie durch eine rasche Empfehlung das Vertrauen der Menschen in den Kinderimpfstoff weiter stärken kann.”
Holetschek betonte: „Sobald der Impfstoff verfügbar ist, wollen wir natürlich umgehend loslegen! Die Länder richten nun Angebote für Kinderimpfungen wie etwa besondere Impfstraßen für Familien in den Impfstellen und Impfzentren ein. Wir dürfen keine Zeit verlieren! Bis zur Auslieferung des Kinderimpfstoffs erfolgt die Impfung dieser Altersgruppe auf eigene Verantwortung und Entscheidung sowie nach individueller Beratung durch den niedergelassenen Arzt als Off-Label-Use. Der Bund kann die Haftung nicht übernehmen.”
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Zwei Verdachtsfälle der neuen Omicron-Variante in Bayern bestätigt
PCR-Test durchführen lassen, in Selbstquarantäne gehen und das Gesundheitsamt kontaktieren
In Bayern wurden heute zwei Verdachtsfälle der neuen, von der WHO gestern als besorgniserregend eingestuften Virusvariante Omicron im Wege der VOC-PCR festgestellt. Es handelt sich dabei um zwei Personen, die noch vor der Ausweisung Südafrikas als Virusvariantengebiet über den Flughafen München am 24. November einreisten. Fluggäste, die ebenfalls mit diesem Flug einreisten, sollen sich umgehend bei ihrem zuständigen Gesundheitsamt melden.
Eine Ministeriumssprecherin betonte am Samstag in München: „Die Personen befinden sich seit 25. November nach einem positiven PCR-Test in häuslicher Isolation. Nach der Berichterstattung über die neue Variante haben die beiden Personen vorausschauend selbst eine Untersuchung auf die Variante veranlasst. Alle Personen, die in den letzten 14 Tagen einen Aufenthalt in Südafrika hatten, sollten sofort ihre Kontakte reduzieren, einen PCR-Test unter Aufdeckung der Reisegeschichte durchführen lassen und umgehend das Gesundheitsamt kontaktieren.“ Überdies gilt, dass alle Personen unabhängig vom Immunstatus, also auch Geimpfte und Genesene, die aus den vom Robert Koch-Institut am 26. November als Virusvariantengebiet eingestuften Ländern einreisen, 14 Tage in Quarantäne müssen und sich nicht vorzeitig freitesten können. Sie müssen vor Ende der Quarantäne einen PCR-Test durchführen lassen.
„Frühzeitig und rasch reagiert“
Die Sprecherin sagte: „Wir müssen alles tun, um die Verbreitung der neuen Variante im Freistaat und Deutschland zu verhindern! Noch ist nicht klar, inwieweit die neue Variante ansteckender ist oder zu mehr Hospitalisierungen führt. Bis die Wissenschaft klarer sieht, müssen wir jedoch Vorsicht walten lassen. Angesichts der ohnehin schon hohen Infektionszahlen gilt ohnehin: Kontakte reduzieren, Maske und Abstand, und vor allem: Impfen, impfen, impfen!“
Die Sprecherin betonte: „Bayern hat frühzeitig und rasch auf die noch sehr neue Variante reagiert. Von der am Freitag aus Kapstadt ankommenden Passagiere sind 50 in Bayern in Quarantäne. Zwei ausländische Passagiere wurden positiv auf SARS-CoV‑2 getestet. Derzeit wird untersucht, ob sie mit der Omicron-Variante infiziert sind. Genomsequenzierungen und VOC-PCR sind angestoßen. Sie befinden sich in Isolation in einem Hotel, da sie in Bayern keinen Wohnsitz haben.“
Die Sprecherin ergänzte: „Ab 28. November um 00.00 Uhr dürfen im Prinzip nur noch deutsche Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz in Deutschland per Flugzeug aus diesen Ländern einreisen. Gleichwohl appelliert das Ministerium: Reisen Sie nicht in diese Länder – derzeit sind die Auswirkungen der Variante noch unklar. Sie ist mindestens so ansteckend wie die Delta-Variante und womöglich gefährlicher!“
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Ministerrat entscheidet am Dienstag
Ab Mittwoch sollen in Bayern strengere Corona-Maßnahmen gelten
Bayern verschärft das Vorgehen im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Die neuen Regeln sollen am kommenden Mittwoch, dem 24. November, in Kraft treten, nachdem sich am Dienstag der Ministerrat und der Landtag damit befasst haben. Die neuen Regeln gelten dann zunächst mit Blick auf entsprechende Bundes-Vorgaben bis zum Ablauf des 15. Dezember 2021.
Ziel ist es, die vierte Corona-Welle zu brechen. Deshalb soll ab Mittwoch unter anderem eine Kontaktbeschränkung für Ungeimpfte gelten. Sie sieht vor, dass bayernweit nur noch Treffen von maximal 5 ungeimpften Personen aus maximal 2 Haushalten möglich sind. Kinder unter 12 Jahren und Geimpfte werden für die Gesamtzahl der Personen und der Haushalte nicht mitgezählt.
Außerdem soll – anders als bisher – die 2G-Regel künftig auch für körpernahe Dienstleistungen wie beispielsweise Friseurbetriebe und Nagelstudios gelten. Auch in Hochschulen und vergleichbaren Einrichtungen wie Musik- und Fahrschulen soll der Zutritt nur noch für Geimpfte oder Genesene möglich sein.
Ausgenommen von der 2G-Regelung bleiben weiterhin der Handel sowie medizinische, therapeutische und pflegerische Dienstleistungen. Für den Handel gilt künftig jedoch eine Beschränkung auf eine Person pro 10 Quadratmeter.
Sperrstunde in der Gastronomie
Auch die 2G plus-Regel soll auf weitere Bereiche ausgeweitet werden: Der Zutritt zu Kultur‑, Freizeit- und Sportveranstaltungen ist nur noch geimpften oder genesenen Personen gestattet, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis verfügen; ein Schnelltest ist hierfür ausreichend. Kultur‑, Freizeit- und Sportveranstaltungen dürfen zudem nur noch bei einer Auslastung von maximal 25 Prozent der möglichen Besucherzahlen stattfinden. Es gilt FFP2-Maskenpflicht. Auch in Freizeiteinrichtungen, wie beispielsweise in Bädern, Saunen, Seilbahnen oder Spielhallen, und Messen gilt künftig 2G plus.
In der Gastronomie bleibt es bei der 2G-Regel. Es soll allerdings eine Sperrstunde eingeführt werden: Gastronomische Betriebe sollen demnach ab 22 Uhr schließen müssen. Schankwirtschaften, Diskotheken, Clubs und Bordelle werden generell wieder geschlossen. Weihnachtsmärkte und sonstige Jahrmärkte werden abgesagt.
Schulen und Kindertagesstätten bleiben bayernweit geöffnet. In Schulen soll künftig jedoch beim Indoor-Sport eine Maskenpflicht gelten. Zudem soll das Testangebot ausgeweitet werden.
Bayern erlässt zudem eine Hotspot-Regelung für Landkreise und kreisfreie Städte mit einer 7‑Tage-Inzidenz von über 1.000. Dann sind Freizeit‑, Sport- oder Kulturveranstaltungen generell nicht mehr erlaubt. Zudem werden die Gastronomie, körpernahe Dienstleistungen, Beherbergungsstätten sowie Sport- und Kulturstätten geschlossen. Hochschulen dürfen ihre Vorlesungen und Seminare nur noch in digitaler Form anbieten. Für den Handel gilt dann eine Beschränkung auf eine Person pro 20 Quadratmeter.
Bayern wird in den kommenden Wochen zudem die Kontrollen ausweiten und intensivieren. Denn nur wenn die Maßnahmen auch eingehalten werden, können sie Wirkung zeigen.
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Impfung gegen COVID-19
Auffrischungsimpfung schon fünf Monate nach Abschluss der ersten Impfserie
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat die Bürgerinnen und Bürger gemeinsam mit der bayerischen Ärzteschaft zu Corona-Auffrischungsimpfungen aufgerufen, auch wenn der Abschluss der ersten Impfserie erst fünf Monate zurückliegt.
Der Minister betonte am Mittwoch in München: „Wir beobachten derzeit, dass der Schutz vor einer Ansteckung nach fünf Monaten langsam nachlässt. Durch Auffrischungsimpfungen können wir den Impfschutz aber entscheidend verstärken. Wir ermöglichen die dritte Impfung daher für alle Bürgerinnen und Bürger – und das schon fünf Monate nach der letzten Impfung gegen COVID-19.“
Holetschek ergänzte: „Insbesondere bei älteren Menschen und bei Bürgerinnen und Bürgern, die eine Immunschwäche haben, aber auch für medizinisches und pflegerisches Personal sind Auffrischungsimpfungen besonders wichtig, um vor sogenannten Impfdurchbrüchen zu schützen – also vor Infektionen, die auch nach vollständigen Impfungen auftreten können. Klar ist aber: Jede Auffrischungsimpfung ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die Corona-Pandemie – ob nach fünf, sechs oder sieben Monaten.“
„Intervall an die aktuellen Erkenntnisse angepasst“
Der Minister erläuterte: „Gemeinsam mit der Bayerischen Landesärztekammer, der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, dem Bayerischen Hausärzteverband und den Fachärztinnen und Fachärzten haben wir bereits im September Empfehlungen zu Auffrischungsimpfungen abgegeben. Wir haben diese Empfehlung jetzt nochmal angepasst, das Intervall zwischen den Impfungen an die aktuellen Erkenntnisse angepasst und auf fünf Monate verkürzt. Der Bund ist aufgefordert, diesbezüglich den Rechtsrahmen umgehend anzupassen.“ Der Freistaat Bayern sichert bestehende Haftungsrisiken eigenständig ab.
Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, Dr. Wolfgang Krombholz, erklärte: „Die Impfzahlen in den bayerischen Praxen haben in den letzten Tagen merklich angezogen und liegen wieder auf dem Niveau des Frühsommers. Pro Tag werden in Bayerns Praxen aktuell rund 20.000 bis 25.000 Booster-Impfungen durchgeführt. Durch kürzere Bestellfristen für den Impfstoff wird sich diese Zahl noch deutlich erhöhen. Die Praxen werden ihren Beitrag dazu ebenso leisten wie auch die Impfzentren. Es besteht bei der Terminierung aus unserer Sicht kein Zeitdruck, denn der Impfschutz geht ja nicht nach fünf oder sechs Monaten verloren, sondern er nimmt nur graduell ab. Wichtig ist, dass die Menschen die verschiedenen Möglichkeiten der Impfung jetzt nutzen, denn nur gemeinsam werden wir die Pandemie in den Griff bekommen.“
Dr. Markus Beier, Landesvorsitzender Bayerischer Hausärzteverband e.V., ergänzte: „Sofern genügend Impfstoff in den Praxen verfügbar ist, müssen in der aktuell äußerst dramatischen Situation zunächst Angehörige vulnerabler Gruppen geboostert werden. Auch allen anderen Bürgerinnen und Bürgern muss schon nach fünf Monaten eine Auffrischimpfung gegen Corona angeboten werden können. Wir begrüßen daher die beschlossene rechtliche Absicherung. Seit mehr als 18 Monaten bieten die bayerischen Hausärztinnen und Hausärzte zusammen mit ihren Praxisteams all ihre Kraft auf, um ihren Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie zu leisten. Wir erwarten dies auch von allen Bürgerinnen und Bürgern!“
„Jede Impfung ist ein Schritt in die richtige Richtung“
Dr. med. Peter Heinz, Vorsitzender der Allianz Fachärztlicher Berufsverbände (AFB) Bayerns e.V., betonte: „Die bayerische Fachärzteschaft unterstützt aktiv alle Anstrengungen, um die Auffrischimpfungen so schnell wie möglich durchzuführen. Viele Facharztpraxen führen deshalb Corona-Schutzimpfungen durch.“
Dr. Gerald Quitterer, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer, erklärte: „So notwendig Booster-Impfungen gegen COVID-19 gerade für vulnerable Patientengruppen sind und so rasch diese durchgeführt werden sollten, darf keinesfalls vergessen werden: Auch die konsequente Einhaltung der AHA-L-Regeln ist von entscheidender Bedeutung, um das Risiko von Ansteckungen mit COVID-19 zu reduzieren und das gesamtgesellschaftliche Infektionsgeschehen einzudämmen.“
Bereits seit Mitte August werden in den bayerischen Impfzentren und bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten für bestimmte Personengruppen Auffrischungsimpfungen durchgeführt. Insbesondere in den Heimen der Altenpflege sowie bei Pflegebedürftigen und Höchstbetagten haben die mobilen Impfteams der Impfzentren sowie die Ärztinnen und Ärzte Vor-Ort-Impfungen durchgeführt und tun dies weiterhin. Seit Anfang November können in Bayern jetzt zudem alle Bürgerinnen und Bürgern Auffrischungsimpfungen in Anspruch nehmen.
Derzeit, Stand heute, sind in Bayern 67,5 Prozent der Bürgerinnen und Bürger erst‑, 65,7 Prozent zweit- und 5,2 Prozent drittgeimpft.
Der Minister betonte: „Die aktuelle Lage ist dramatisch. Die Zahlen sind so hoch wie nie. Deshalb setzen wir in Bayern auf wirkungsvolle Maßnahmen, um Corona in der kalten und infektionsreichen Jahreszeit weiter zu bekämpfen. Bestmögliche Sicherheit kann uns aber nur die Impfung bieten. Ich rufe daher alle Bürgerinnen und Bürger auf, das Angebot zu nutzen: Lassen Sie sich jetzt impfen! Ob Erst‑, Zweit- oder Drittimpfung – jede Impfung ist ein Schritt in die richtige Richtung.“
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Bayerisches Gesundheitsministerium informiert zum Thema Quarantäne
Bei positivem Corona-Test unverzüglich in Isolation
Das bayerische Gesundheitsministerium weist darauf hin, dass sich jede Person, bei der ein PCR-Test oder ein von geschultem Personal durchgeführter Antigentest positiv ausfällt, unverzüglich nach Erhalt des Ergebnisses in Isolation begeben muss. Das gilt auch für geimpfte Personen. Außerdem muss das zuständige Gesundheitsamt informiert werden.
Das bayerische Gesundheitsministerium weist darauf hin, dass sich jede Person, bei der ein PCR-Test oder ein von geschultem Personal durchgeführter Antigentest positiv ausfällt, unverzüglich nach Erhalt des Ergebnisses in Isolation begeben muss. Das gilt auch für geimpfte Personen. Außerdem muss das zuständige Gesundheitsamt informiert werden.
Eine Ministeriumssprecherin sagte am Sonntag in München: „Das Gesundheitsamt kontaktiert die Betroffenen, unterrichtet sie über das weitere Vorgehen und trifft alle notwendigen Anordnungen. Unsere Gesundheitsämter arbeiten mit Hochdruck daran, jede durch Fachpersonal positiv getestete Person zu kontaktieren. Allerdings kann es dabei zu Verzögerungen kommen, wenn viele Neuinfektionen gleichzeitig vorliegen. Deshalb der Hinweis: Bitte begeben Sie sich sofort in Isolation, sobald Sie von Ihrem positiven Testergebnis erfahren – auch wenn das Gesundheitsamt noch keinen Kontakt zu Ihnen aufgenommen hat.“
Die Sprecherin ergänzte: „Auch nach einem positiven Selbsttest soll man sich unverzüglich isolieren. Ein positiver Selbsttest muss, genauso wie ein durch geschultes Personal durchgeführter Schnelltest, durch einen PCR-Test überprüft werden. Nach einem positivem Schnelltest muss das Gesundheitsamt noch nicht informiert werden.“
„Wichtig, die allgemeinen Hygieneregeln einzuhalten“
Die Sprecherin erläuterte: „Wer das Ergebnis eines positiven Antigen-Schnelltests erhält, der von Fachpersonal durchgeführt wurde, sollte sofort einen Termin für einen PCR-Test vereinbaren. Das ist wichtig, um das Testergebnis sicher zu bestätigen. Bei der Frage, wo der PCR-Test durchgeführt werden kann, kann die Stelle helfen, die den Schnelltest durchgeführt hat. Für diesen PCR-Test darf die Isolation unterbrochen werden. Allerdings nur, um auf direktem Weg zur Testung zu gelangen. Hierbei ist es wichtig, die allgemeinen Hygieneregeln einzuhalten und mit möglichst wenigen Personen Kontakt zu haben. Empfohlen ist das Tragen einer FFP2-Maske.“
Die Sprecherin führte aus: „Personen, die daheim oder unterwegs einen Selbsttest auf das Coronavirus durchführen und dabei ein positives Ergebnis erhalten, sollten sich sofort isolieren und Kontakte zu anderen Menschen so weit wie möglich vermeiden. Denn auch hier besteht der Verdacht, dass diese hochansteckend sind. Wie beim positiven Schnelltest ist es auch beim positiven Selbsttest wichtig, umgehend über die Hausärztin beziehungsweise den Hausarzt oder den Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Telefonnummer 116 117 einen PCR-Test zu vereinbaren, um das Ergebnis des Selbsttests zu bestätigen. Dort erhält man auch alle Informationen zum weiteren Vorgehen.“ Die wichtigsten Hinweise finden sich auch unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/#AV-Isolation.
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Bayern weitet Corona-Teststrategie aus
Jetzt wieder kostenlose PCR-Tests für bestimmte Personengruppen
Der Freistaat weitet die Bayerische Teststrategie aus und bietet für bestimmte Personengruppen jetzt wieder kostenlose PCR-Tests an. Darauf hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek heute hingewiesen.
Der Minister betonte: „Ab sofort können sich Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, kostenlos in den Lokalen Testzentren mit einem PCR-Test testen lassen. Das gilt auch für Schwangere und Stillende. Die Kosten trägt der Freistaat.“
Holetschek ergänzte: „Die aktuellen strengeren Corona-Maßnahmen sind ein wichtiger und richtiger Schritt im Kampf gegen die Pandemie. Nur mit konsequenten Zutrittsbeschränkungen wie 2G und 3G plus kann es uns gelingen, die dramatische Lage und die äußerst angespannte Situation in unseren Kliniken einzudämmen. Das darf aber nicht zulasten derer gehen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können – oder die wegen einer erst kürzlich erfolgten Impfempfehlung noch gar nicht die Möglichkeit hatten, sich vollständig impfen zu lassen.“
Der Minister erläuterte: „Nach der derzeitigen Testverordnung des Bundes haben Menschen mit einer medizinischen Kontraindikation sowie Schwangere und Stillende nur Anspruch auf einen PoC-Antigen-Schnelltest. Für die aktuellen Zugangsbeschränkungen reicht das nicht aus. Ihren PCR-Test mussten sie bisher selbst bezahlen.“
„Wir passen unsere Maßnahmen fortlaufend an“
Die CSU-Fraktion und die Fraktion Freie Wähler hatten daher im Landtag einen Dringlichkeitsantrag gestellt, um dieses Problem schnellmöglich zu lösen. Der Landtag hat den Antrag „PCR-Tests für Personen mit medizinischer Kontraindikation und Schwangere während der gesamten Schwangerschaft ermöglichen“ angenommen. Mit der Erweiterung des Testangebots wird der Landtagsbeschluss nun umgesetzt.
Der Minister unterstrich: „Wir passen unsere Maßnahmen fortlaufend an die aktuelle Corona-Lage an und weiten die Regelungen entsprechend aus. Dann muss aber auch das Testangebot an die veränderte Lebenswirklichkeit angepasst werden. Wir haben den Bund daher schon vor Wochen auf die Dringlichkeit der Problematik hingewiesen und ihn aufgefordert, diese Lücke zu schließen und die Kosten zu übernehmen. Doch der Bund hat das Thema verschlafen und unsere Forderung nicht umgesetzt. Wir passen daher die Bayerische Teststrategie an.“
Für Stillende und Menschen mit einer medizinischen Kontraindikation werden nun bis auf Weiteres kostenlose PCR-Tests in den Lokalen Testzentren des Freistaats angeboten. Für Schwangere gilt dies bis zum 31. März 2022 für die gesamte Schwangerschaft und nicht nur, wie in der Testverordnung vorgesehen, für das erste Schwangerschaftsdrittel plus drei Monate. Schwangere können sich sowohl in den Lokalen Testzentren als auch bei Ärztinnen und Ärzten kostenlos mittels PCR-Tests testen lassen. Als Nachweis müssen Schwangere und Stillende ihren Mutterpass vorlegen. Menschen mit medizinischer Kontraindikation können dies mit einem ärztlichen Zeugnis, das die „Unimpfbarkeit“ bescheinigt, nachweisen.
Auch wer Symptome hat, kann sich bei Ärztinnen und Ärzten im Rahmen der Krankenbehandlung testen lassen und muss die Kosten für die PCR-Tests nicht selbst zahlen. Das übernehmen nach wie vor die Krankenkassen. Kontaktpersonen haben ebenfalls Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test. Bei ihnen ergibt sich dies aus der Testverordnung des Bundes, der die Kosten übernimmt.
Der Minister bekräftigte: „Tests sind und bleiben wichtig, um Infektionen aufzudecken und Infektionsketten zu unterbrechen. Aber nur eine Impfung bietet bestmögliche Sicherheit – für einen selbst und auch für seine Mitmenschen. Ich appelliere daher an alle, für die es möglich ist: Lassen Sie sich impfen. Jetzt ist der Moment, aktiv zu werden.“
Weitere Informationen zu den Lokalen Testzentren im Freistaat sind zu finden unter http://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/bayerische-teststrategie
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„Plötzlich Kurzarbeit statt Krankheit“
Unternehmen tricksen beim Kurzarbeitergeld
Tricksen beim Kurzarbeitergeld: Betriebe in ganz Bayern entdecken die Kurzarbeit, um damit Krankheitsphasen von Beschäftigten zu überbrücken. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) spricht von einem „neuen Trend“ und fordert gezielte Kontrollen durch Arbeitsagentur und Zoll.
„Die Fälle häufen sich. Wir haben es hier mit einem Muster zu tun. Es ist immer das gleiche: Beschäftigte werden krank. Und plötzlich entdeckt der Arbeitgeber, dass es günstiger ist, Kurzarbeitergeld zu beantragen anstatt selbst den Lohn im Krankheitsfall weiter zu bezahlen, wie es üblich und vorgeschrieben ist“, sagt Mustafa Öz.
Der Vorsitzende des NGG-Landesbezirks Bayern spricht von einem „landesweiten Phänomen“, das quer durch viele Branchen gehe. „Es fängt bei der Destillerie an und endet in der Bäckerei. Tatsächlich kommen die meisten Fälle aus dem Bäckerhandwerk. Betroffen sind aber nicht nur Kleinstbetriebe. Auch regionale Marktführer gehen so vor, in vielen Fällen offenbar um Lohnkosten zu sparen“, so Bayerns NGG-Chef Mustafa Öz.
Wenn das Kurzarbeitergeld die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ersetze, dann profitiere nur einer: das Unternehmen. „Die Beschäftigten gucken in die Röhre. Aber nicht nur die“, macht NGG-Rechtsexperte Torben Ackermann deutlich. Der Leiter der Rechtsschutzabteilung der Gewerkschaft rechnet vor: Der Beschäftigte bekomme in der Regel lediglich 60 Prozent Kurzarbeitergeld vom Lohn, also 40 Prozent weniger als er bei einer regulären Fortzahlung des Lohns im Portemonnaie hätte. „Kein voller Lohn – das bedeutet automatisch auch weniger Beiträge, die an die Sozialversicherung abgeführt werden. Insgesamt also ein doppelter Schaden – geringere Einnahmen für die Sozialkassen und Kurzarbeitergeld, das die Arbeitsagentur zu Unrecht zahlt“, so Ackermann. Denn in der Praxis finde Kurzarbeit kaum noch statt. In den meisten Branchen herrsche Personalnot, so die NGG Bayern. Überstunden und Sonderschichten seien gerade im Bereich der Lebensmittelherstellung an der Tagesordnung. „Die meisten Unternehmen machen längst wieder normale Umsätze und fahren satte Gewinne ein. In diesen Betrieben ist von Kurzarbeit weit und breit keine Spur“, sagt NGG-Landeschef Mustafa Öz.
Die NGG Bayern ist deshalb jetzt an die Arbeitsagentur und an die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls herangetreten. Beide sollen diese Kurzarbeitergeldfälle „verschärft prüfen“. Immerhin hätten Betriebe noch bis zum Ende des Jahres die Möglichkeit, den „KuG-statt-Lohn-Trick“ anzuwenden. Gezielte Kontrollen in Bayern seien in den kommenden Wochen notwendig, um möglichen Betrugsfällen einen Riegel vorzuschieben, fordert die NGG. „Entscheidend ist, zu kontrollieren, ob für einen Krankheitszeitraum tatsächlich Kurzarbeit geplant war“, so der Bayern-Chef der NGG, Mustafa Öz. Darüber hinaus appelliert die NGG Bayern an Beschäftigte, ihre Arbeitspläne immer zu fotografieren, um „eine später inszenierte Kurzarbeit“ belegen zu können.