BFV begrüßt Entscheidung 

Aus­nah­me­re­gel verlängert

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verlängert
Die Staats­re­gie­rung hat die 15. Baye­ri­sche Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung um wei­te­re vier Wochen, bis zum 9. Febru­ar 2022, ver­län­gert und in Punk­ten ange­passt, die auch den Ama­teur- und Jugend­fuß­ball­be­trieb im Frei­staat betref­fen. Die Ände­run­gen tre­ten zum 13. Janu­ar 2022 in Kraft.

So wird die aktu­ell noch bis zum 12. Janu­ar 2022 gel­ten­de Aus­nah­me von 2G bei sport­li­cher Betä­ti­gung zuguns­ten min­der­jäh­ri­ger Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die regel­mä­ßig getes­tet wer­den, fort­ge­führt. Die Aus­nah­me­re­ge­lung wird laut dem Lei­ter der Staats­kanz­lei, Dr. Flo­ri­an Herr­mann, dau­er­haft Bestand haben, auch wenn sie aus for­ma­len Grün­den immer nur um vier Wochen ver­län­gert wer­den kann.

Die­se Ver­län­ge­rung hat­te die Coro­na-Taskforce des Baye­ri­schen Fuß­ball-Ver­ban­des (BFV) unter Vor­sitz von BFV-Vize­prä­si­dent Robert Schraud­ner bereits vor Weih­nach­ten ein­dring­lich gefordert.

„Wir sind natür­lich sehr froh, dass die­ser längst über­fäl­li­ge Schritt nun gemacht wur­de und durch das heu­ti­ge ein­deu­ti­ge State­ment vom Lei­ter der Staats­kanz­lei Dr. Flo­ri­an Herr­mann für die Kin­der und Jugend­li­chen und natür­lich auch für den Jugend­fuß­ball-Spiel­be­trieb jetzt Pla­nungs­si­cher­heit herrscht“, erklärt Robert Schraudner.

Außer­dem ent­fällt ab 13. Janu­ar die Pflicht zur Vor­la­ge eines zusätz­li­chen Test­nach­wei­ses in 2G-plus-Berei­chen – zum Bei­spiel Fuß­ball­trai­ning in der Hal­le – für Per­so­nen, die eine Auf­fri­schungs­imp­fung nach einer voll­stän­di­gen Immu­ni­sie­rung erhal­ten haben. Künf­tig gilt dies bereits unmit­tel­bar ab der Auf­fri­schungs­imp­fung (Boos­ter). Die Pflicht zur Vor­la­ge eines zusätz­li­chen Test­nach­wei­ses ent­fällt außer­dem für Per­so­nen, die nach voll­stän­di­ger Immu­ni­sie­rung eine Infek­ti­on über­stan­den haben.

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