Imp­fung gegen COVID-19

Gesund­heits­mi­nis­ter for­dern Bund auf, Coro­na-Imp­fun­gen in Apo­the­ken und Zahn­arzt­pra­xen zu ermöglichen

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Gesundheitsminister
Klaus Holetschek, Bayerns Gesundheitsminister. Foto: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Die Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz (GMK) hat in einer Video­schal­te den Bund ein­stim­mig auf­ge­for­dert, die Rechts­grund­la­ge für COVID-19-Schutz­imp­fun­gen und Auf­frisch­imp­fun­gen in Apo­the­ken und Zahn­arzt­pra­xen zu schaf­fen. Dies soll im Rah­men einer zeit­lich befris­te­ten Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung geschehen.

Der GMK-Vor­sit­zen­de und baye­ri­sche Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek sag­te in Mün­chen: „Wir müs­sen die Impf­kam­pa­gne mit Prag­ma­tik, Fle­xi­bi­li­tät und Enga­ge­ment mas­siv vor­an­trei­ben. Der Weg aus der Pan­de­mie bleibt: imp­fen, imp­fen, imp­fen! Wir waren uns einig, dass die Apo­the­ke­rin­nen und Apo­the­ker sowie die Zahn­ärz­tin­nen und Zahn­ärz­te einen gro­ßen Anteil leis­ten kön­nen, um mög­lichst schnell und nied­rig­schwel­lig vie­le Men­schen zu imp­fen. In Apo­the­ken haben Modell­pro­jek­te für Grip­pe­schutz­imp­fun­gen gute Erfol­ge erzielt.“

Holet­schek erläu­ter­te: „Vor­aus­set­zung ist, dass aus­rei­chend Coro­na­vi­rus-Impf­stoff zur Ver­fü­gung steht. Es darf nicht zu einem Ver­tei­lungs­kampf zwi­schen Impf­zen­tren, Arzt­pra­xen und Apo­the­ken kom­men. Wir müs­sen viel­mehr in die­ser Lage alle an einem Strang ziehen!“


Es kann jeder­zeit zu Eng­päs­sen kommen

Die Minis­te­rin­nen und Minis­ter, Sena­to­rin­nen und Sena­to­ren für Gesund­heit der Län­der haben über­dies beschlos­sen, zeit­nah den Rechts­rah­men für das Aus­set­zen nicht drin­gend medi­zi­nisch not­wen­di­ger Ein­grif­fe und Behand­lun­gen im größt­mög­li­chen Umfang in Kran­ken­häu­sern, die an der COVID-Ver­sor­gung mit­wir­ken, zu schaf­fen und dadurch zusätz­li­che Inten­siv­ka­pa­zi­tä­ten zu gewinnen.

Holet­schek erläu­ter­te: „Die Situa­ti­on in den Län­dern ist aktu­ell noch unter­schied­lich dra­ma­tisch, aber allen ist klar: Selbst da, wo noch eini­ge Kapa­zi­tä­ten auf den Inten­siv­sta­tio­nen vor­han­den ist, kann es ange­sichts der wei­ter stei­gen­den Infek­ti­ons­zah­len jeder­zeit zu Eng­päs­sen kom­men. Daher ist das deutsch­land­wei­te Aus­set­zen von Ein­grif­fen gebo­ten, die nicht drin­gend medi­zi­nisch not­wen­dig sind. Und wir haben den Bund noch ein­mal auf­ge­for­dert, Aus­gleichs­zah­lun­gen und Frei­hal­te­pau­scha­len auf den Weg zu brin­gen. Dass die Län­der den Gesetz­ge­ber wie­der­holt dar­um bit­ten müs­sen, die Kran­ken­häu­ser finan­zi­ell zu unter­stüt­zen – das ist nicht akzep­ta­bel. Hier muss end­lich etwas passieren!“

Der GMK-Vor­sit­zen­de ergänz­te: „Dass die EMA einen Coro­na-Impf­stoff für Kin­der zwi­schen 5 und 11 Jah­ren zuge­las­sen hat, bringt uns einen wich­ti­gen Schritt in der Pan­de­mie­be­kämp­fung wei­ter und bedeu­tet auch für die­se Alters­grup­pe wirk­sa­men Schutz! Dass aller­dings der Impf­stoff erst kurz vor Weih­nach­ten zur Ver­fü­gung ste­hen soll, ist kaum zu ver­mit­teln. Die EU-Kom­mis­si­on wird auf­ge­for­dert, die Aus­lie­fe­rung des neu­en Kin­der­impf­stoffs mög­lichst rasch in die Wege zu lei­ten und noch vor dem ange­kün­dig­ten 20. Dezem­ber vor­zu­zie­hen. Zudem bit­ten wir die STIKO, sehr zeit­nah eine Emp­feh­lung für Kin­der­imp­fun­gen aus­zu­spre­chen. Vie­le Men­schen ver­trau­en der Kom­mis­si­on und sie hat gro­ße Ver­ant­wor­tung. Ich bin zuver­sicht­lich, dass sie durch eine rasche Emp­feh­lung das Ver­trau­en der Men­schen in den Kin­der­impf­stoff wei­ter stär­ken kann.”

Holet­schek beton­te: „Sobald der Impf­stoff ver­füg­bar ist, wol­len wir natür­lich umge­hend los­le­gen! Die Län­der rich­ten nun Ange­bo­te für Kin­der­imp­fun­gen wie etwa beson­de­re Impf­stra­ßen für Fami­li­en in den Impf­stel­len und Impf­zen­tren ein. Wir dür­fen kei­ne Zeit ver­lie­ren! Bis zur Aus­lie­fe­rung des Kin­der­impf­stoffs erfolgt die Imp­fung die­ser Alters­grup­pe auf eige­ne Ver­ant­wor­tung und Ent­schei­dung sowie nach indi­vi­du­el­ler Bera­tung durch den nie­der­ge­las­se­nen Arzt als Off-Label-Use. Der Bund kann die Haf­tung nicht übernehmen.”

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