Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek hat eine neue Impfkampagne in den stationären Pflegeeinrichtungen für die zweite Corona-Auffrischungsimpfung gestartet. Er dankte in
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Dank für Engagement in der Pandemie
Neue Impfkampagne in stationären Pflegeeinrichtungen gestartet
Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek hat eine neue Impfkampagne in den stationären Pflegeeinrichtungen für die zweite Corona-Auffrischungsimpfung gestartet. Er dankte in diesem Zusammenhang auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegeeinrichtungen für ihr Engagement in der Pandemie.
Holetschek betonte am Montag aus diesem Anlass, dass auch wenn der Gipfel der Sommerwelle überschritten scheine die Infektionszahlen im Freistaat nach wie vor hoch seien und noch immer Menschen an oder mit Corona sterben. Gerade bei vulnerablen Gruppen sei die zweite Auffrischungsimpfung sehr wichtig, da mit zunehmendem Abstand zur ersten Auffrischungsimpfung die Schutzwirkung gegen schwere COVID-19-Verläufe abnimmt.
„Aktuell leben in Bayern rund 130.000 Menschen in über 1.600 Pflegeeinrichtungen. Unter den pflegebedürftigen Bewohnerinnen und Bewohner haben viele die zweite Auffrischungsimpfung gegen Corona noch nicht erhalten – und sind damit nicht bestmöglich gegen das Virus geschützt. Das müssen wir ändern“, so Holetschek.
Das Bayerische Gesundheits- und Pflegeministerium wirbt daher in den stationären Pflegeeinrichtungen verstärkt für die zweite Auffrischungsimpfung. Holetschek erläuterte, dass Ziel sei es, sowohl die Bewohnerinnen und Bewohner als auch die Pflegekräfte in den Einrichtungen zur vierten Impfung zu bewegen. Die Expertinnen und Experten seien sich einig: Wer zu einer Risikogruppe gehöre, solle sich ein viertes Mal impfen lassen und nicht auf die angepassten Impfstoffe warten. „Ich appelliere daher an die Bewohnerinnen und Bewohner in den Einrichtungen: Holen Sie sich jetzt die zweite Auffrischungsimpfung!“
Der Minister erläuterte, das Ministerium stelle den Pflegeeinrichtungen Informationsmaterial zur Verfügung, das die Vorteile der Impfung kurz und knapp erläutert. „Wir sprechen dabei nicht nur die Pflegekräfte und die Pflegebedürftigen an, sondern auch die Angehörigen. Auf der Webseite des Gesundheitsministeriums stellen wir die Informationsmaterialien zudem künftig auch in Albanisch, Bosnisch, Englisch, Kroatisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch und in leichter Sprache zur Verfügung.“
Holetschek dankte zugleich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegeeinrichtungen für ihr herausragendes Engagement in der Pandemie. „Sie leisten bei der Bewältigung der Corona-Pandemie Großartiges“, betonte der Minister. „Danke, dass Sie sich tagtäglich für das Wohl der Menschen einsetzen, die Ihnen anvertraut wurden. Bitte unterstützen Sie uns auch jetzt: Sprechen Sie mit den Pflegebedürftigen über das Impfangebot und unterstützen Sie sie bei der Organisation eines Impftermins.“
Weitere Informationen zur Kampagne sind hier zu finden.
Bayerns Gesundheitsminister rüstet auf
Impfbeauftragte für Alten- und Pflegeeinrichtungen
Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek will die Corona-Auffrischungsimpfungen in den Alten- und Pflegeheimen vorantreiben, unter anderem sollen Impfbeauftragte unterstützen. Dazu äußerte er sich heute in München, wie das Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege mitteilt.
Angedacht sei, dass Impfbeauftragte in den Impfzentren die Alten- und Pflegeeinrichtungen zukünftig eng betreuen und sich gezielt um die erste oder zweite Auffrischungsimpfung der Bewohnerinnen und Bewohner kümmern. So solle erreicht werden, dass die Einrichtungen durch die Impfbeauftragten unterstützt und entlasten werden.
„Trotz unserer schon bisher intensiven Bemühungen ist die Quote der Auffrischungsimpfungen in den Einrichtungen – vor allem der vierten Impfung – noch nicht zufriedenstellend“, so Holetschek. „Gerade Risikogruppen sind durch eine zweite Auffrischungsimpfung gut vor einem schweren Krankheitsverlauf geschützt. Der Bund ist mit einem Gesetzesprojekt vorgeprescht, dass die Einrichtungen vor Probleme stellt in punkto Bürokratie und Finanzierung. Bayern geht jetzt mit einem eigenen Konzept in Vorleistung. Denn klar ist: Wir lassen die Einrichtungen bei dieser wichtigen Aufgabe nicht allein.“
„Wir wollen gut vorbereitet in den Herbst und Winter gehen!“
Holetschek erläuterte, die Regierung stehe in engem Austausch mit den Städten und Landkreisen sowie den Verbänden der Leistungserbringer. So habe das Ministerium nun die Impfzentren gebeten, Impfbeauftragte für Alten- und Pflegeheime zu ernennen, die als feste Ansprechpartner für die Einrichtungen dienen sollen. Geplant sei, dass sie die Arbeit der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte unterstützen und ergänzen, die in den Einrichtungen tätig sind und dort bereits Impfungen durchführen. Ab Mitte August sei geplant, dass Impfbeauftragte in Absprache mit den Verbänden in allen Einrichtungen der Pflege beispielsweise eine Beratungswoche anbieten. Ziel sei es, dass Impfbeauftragte vor Ort in die Einrichtungen gehen, mit Bewohnerinnen und Bewohnern sprechen, unbegründete Ängste nehmen und bei Bedarf über mobile Impfteams auch Impfungen organisieren.
„Auch unsere Impfkampagne ‚Na Sicher‘ richtet sich im Besonderen an Bewohnerinnen und Bewohner in Alten- und Pflegeheimen“, so Holetschek weiter. „Ab Mitte August werben wir dort verstärkt für die vierte Impfung. Schließlich empfiehlt die Ständige Impfkommission die zweite Auffrischungsimpfung unter anderen für Menschen ab 70 Jahren, für Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen der Pflege, für Personen mit einem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe, für Menschen mit Immunschwäche ab fünf Jahren und für Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen. Wir wollen gut vorbereitet in den Herbst und Winter gehen!“
Virusvariante BA.5 kann zu neuem Infektionsdruck führen
Holetschek ruft zu Auffrischungsimpfungen auf
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat angesichts der sich auch in Deutschland ausbreitenden Sublinie BA.5 der Coronavirus-Variante Omikron zur Vorsicht gemahnt. Er betonte heute, Impfung bleibe der beste Schutz vor einer schweren Corona-Erkrankung und ruft zu Auffrischungsimpfungen auf.
„Die Virusvariante hat in Ländern wie Portugal und Südafrika zu neuen Infektionswellen geführt. Der BA.5‑Anteil in Deutschland hat sich zuletzt wöchentlich in etwa verdoppelt und lag laut dem aktuellen RKI-Bericht in der 21. Kalenderwoche bei rund 10 Prozent. Wir müssen daher damit rechnen, das BA.5 in Kürze auch bei uns zur vorherrschenden Variante wird“, sagte Holetschek heute in München. Da BA.5 offenbar Übertragungsvorteile besitze, könne es zu einem neuen Anstieg der Infektionszahlen kommen, was den Infektionsdruck steigen ließe.
Der Minister betonte, es gebe auch gute Nachrichten: Die Krankheitsschwere scheine sich nach den bis jetzt vorliegenden Daten nicht wesentlich von der früherer Omikron-Sublinien zu unterscheiden. Und besonders wichtig: Die Impfung schütze nach bisherigen Erkenntnissen auch vor schweren Erkrankungen nach einer Infektion mit der BA.5‑Variante.
„Viele Menschen sind gerade in Sommerlaune und sorgen sich aktuell wenig vor einer Ansteckung“, so Holetschek weiter. „Die Corona-Pandemie ist aber noch nicht vorbei, wie uns die aktuelle Situation vor Augen führt. Daher empfehle ich jedem, der dies noch nicht getan hat, jetzt eine Boosterimpfung durchführen zu lassen. Die bisherigen Daten zeigen: Insbesondere wenn eine Infektion oder Impfung schon länger zurückliegt, kann man sich wieder mit BA.5 infizieren. Jetzt ist daher die richtige Zeit, sich ein Impf-Update abzuholen.
Impfung bleibt der beste Schutz vor einer schweren Corona-Erkrankung
Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) empfiehlt zudem eine zweite Auffrischungsimpfung frühestens drei Monate nach der Drittimpfung allen Menschen, die älter als 70 Jahre sind, Bewohnerinnen und Bewohnern in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem geschwächten Immunsystem. Zudem wird sie Beschäftigten in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen empfohlen – hier jedoch in der Regel frühestens sechs Monate nach der dritten Impfung.
„Die Impfung bleibt weiterhin der beste Schutz vor einer schweren Corona-Erkrankung. Auch die bekannten AHA+L‑Regeln – also Abstand, Hygiene, Maske und Lüften – helfen weiterhin dabei, sich und andere vor einer Ansteckung zu schützen“, unterstrich Holetschek.
Der Minister erläuterte: „Die aktuelle Entwicklung bestätigt unsere Einschätzung, dass wir mit Blick auf den Herbst weiterhin mit neuen, womöglich auch ansteckenderen oder gefährlicheren Virusvarianten rechnen und uns auf diese vorbereiten müssen. Als Teil unseres 5‑Punkte-Plans bauen wir daher die virologische Überwachung aus und stellen sie auf drei Standbeine: Wir erweitern das Bayerische Verbundprojekt BayVOC zur Sequenzierung von SARS-CoV-2-Varianten. Wir erhöhen die Zahl ausgewählter Sentinel-Arztpraxen zur Beobachtung der Verbreitung von Atemwegsinfektionen. Zudem bauen wir das Abwassermonitoring zur Prognose des Infektionsgeschehens und zum Nachweis zirkulierender Virusvarianten aus.“
Mit dem 5‑Punkte-Plan habe Bayern die Weichen für den Herbst bereits gestellt. Die in der Corona-Frage zerstrittene Berliner Ampel laufe derweil Gefahr, den Zug zu verpassen, rechtzeitig vor der Sommerpause des Bundestags die nötigen Änderungen auf den Weg zu bringen und das Infektionsschutzgesetz (IfSG) fit für den Herbst zu machen, warnte Holetschek. Er bekräftigte, der Bund müsse den Ländern endlich die Werkzeuge an die Hand geben, mit denen sie auf mögliche neue Infektionswellen schnell und angemessen reagieren können. „Das Infektionsschutzgesetz ist in seiner aktuellen Form hierfür untauglich.“
Zu wenige Erstgeimpfte
Mehr als die Hälfte geboostert
Mehr als die Hälfte der Menschen in Bayern hat jetzt eine Corona-Auffrischungsimpfung erhalten. Darauf hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek am Freitag in München hingewiesen. Allerdings gibt es noch zu wenige Erstgeimpfte, weshalb der Minister dafür plädiert, dass die allgemeine Corona-Impfpflicht kommen muss.
„Insgesamt haben 6.603.683 Menschen ihre Auffrischungsimpfung erhalten. Ich freue mich, dass damit mehr als die Hälfte der Menschen in Bayern geboostert ist. Von den über 60-Jährigen sind im Freistaat schon 73,1 Prozent geboostert, bei den Volljährigen sind es 59,1 Prozent. Und auch bei den 12- bis 17-Jährigen haben schon 17,5 Prozent eine Auffrischungsimpfung bekommen“, so Holetschek zum erfreulichen Stand bei dem Boostern.
Der Minister ergänzte: „Klar ist: Die Impfstoffe bieten einen guten Schutz vor einer Infektion mit der Delta- und der Omikron-Variante des Coronavirus. Geboosterte haben zudem ein deutlich niedrigeres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf und für eine Hospitalisierung als Ungeimpfte. Sie genießen auch Vorteile: Bei 2G-Plus-beschränkten Veranstaltungen müssen sie sich nicht mehr testen lassen, und sie müssen als Kontaktperson nicht mehr in Quarantäne. Ich appelliere an die bislang noch unentschlossenen Menschen im Freistaat: Lassen Sie sich boostern!“
Der Minister erläuterte allerdings auch, dass die Impflücke im Freistaat und in ganz Deutschland noch immer zu groß ist. „Gerade bei den vulnerablen Gruppen ist es wichtig, dass sich noch mehr Menschen impfen lassen. Erst 73,3 Prozent der Menschen im Freistaat haben sich für die Erstimpfung entschieden. Das sind leider noch zu wenige. Auch wenn die Omikron-Variante wohl in vielen Fällen milder verläuft: Allein aufgrund der schieren Masse an Ungeimpften können Krankenhäuser und Arztpraxen überlastet werden.“
„Wir müssen jetzt handeln!“
Der Minister betonte, dass es nicht an den Möglichkeiten, sich impfen zu lassen, liege. Im Freistaat gebe es 81 Impfzentren, zahlreiche Außenstellen der Impfzentren und rund 280 mobile Teams, und auch die Ärztinnen und Ärzte verabreichten täglich sehr viele Impfungen. „Außerdem gab es mehr als 7.000 Sonderimpfaktionen allein im Freistaat. All das hat nicht gereicht, um mehr Menschen von einer Impfung zu überzeugen. Daher plädiere ich dafür, eine allgemeine Impfpflicht einzuführen.“
Holetschek unterstrich, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht nur der erste Schritt sein könne. „Wenn wir endlich aus der Pandemie herauskommen wollen, müssen sich so viele Menschen wie möglich impfen lassen. Ich hoffe, dass der Bund nun endlich handelt und eine allgemeine Impfpflicht beschließt. Ich kann mir etwa eine Befristung auf zwei Jahre vorstellen.“
Der Minister fügte hinzu, dass es auch für die Pflegekräfte und andere in den Einrichtungen Tätige ein wichtiges Signal sei, dass sie nicht die einzigen seien, die sich impfen lassen müssen.“ Keine Frage: Die Diskussion im Bundestag ist wichtig – aber wir hätten diese Debatte auch schon vor Wochen führen können und wären jetzt viele Schritte weiter. Wir müssen jetzt handeln!“
Impfung gegen COVID-19
Gesundheitsminister fordern Bund auf, Corona-Impfungen in Apotheken und Zahnarztpraxen zu ermöglichen
Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat in einer Videoschalte den Bund einstimmig aufgefordert, die Rechtsgrundlage für COVID-19-Schutzimpfungen und Auffrischimpfungen in Apotheken und Zahnarztpraxen zu schaffen. Dies soll im Rahmen einer zeitlich befristeten Ausnahmegenehmigung geschehen.
Der GMK-Vorsitzende und bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek sagte in München: „Wir müssen die Impfkampagne mit Pragmatik, Flexibilität und Engagement massiv vorantreiben. Der Weg aus der Pandemie bleibt: impfen, impfen, impfen! Wir waren uns einig, dass die Apothekerinnen und Apotheker sowie die Zahnärztinnen und Zahnärzte einen großen Anteil leisten können, um möglichst schnell und niedrigschwellig viele Menschen zu impfen. In Apotheken haben Modellprojekte für Grippeschutzimpfungen gute Erfolge erzielt.“
Holetschek erläuterte: „Voraussetzung ist, dass ausreichend Coronavirus-Impfstoff zur Verfügung steht. Es darf nicht zu einem Verteilungskampf zwischen Impfzentren, Arztpraxen und Apotheken kommen. Wir müssen vielmehr in dieser Lage alle an einem Strang ziehen!“
Es kann jederzeit zu Engpässen kommen
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder haben überdies beschlossen, zeitnah den Rechtsrahmen für das Aussetzen nicht dringend medizinisch notwendiger Eingriffe und Behandlungen im größtmöglichen Umfang in Krankenhäusern, die an der COVID-Versorgung mitwirken, zu schaffen und dadurch zusätzliche Intensivkapazitäten zu gewinnen.
Holetschek erläuterte: „Die Situation in den Ländern ist aktuell noch unterschiedlich dramatisch, aber allen ist klar: Selbst da, wo noch einige Kapazitäten auf den Intensivstationen vorhanden ist, kann es angesichts der weiter steigenden Infektionszahlen jederzeit zu Engpässen kommen. Daher ist das deutschlandweite Aussetzen von Eingriffen geboten, die nicht dringend medizinisch notwendig sind. Und wir haben den Bund noch einmal aufgefordert, Ausgleichszahlungen und Freihaltepauschalen auf den Weg zu bringen. Dass die Länder den Gesetzgeber wiederholt darum bitten müssen, die Krankenhäuser finanziell zu unterstützen – das ist nicht akzeptabel. Hier muss endlich etwas passieren!“
Der GMK-Vorsitzende ergänzte: „Dass die EMA einen Corona-Impfstoff für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren zugelassen hat, bringt uns einen wichtigen Schritt in der Pandemiebekämpfung weiter und bedeutet auch für diese Altersgruppe wirksamen Schutz! Dass allerdings der Impfstoff erst kurz vor Weihnachten zur Verfügung stehen soll, ist kaum zu vermitteln. Die EU-Kommission wird aufgefordert, die Auslieferung des neuen Kinderimpfstoffs möglichst rasch in die Wege zu leiten und noch vor dem angekündigten 20. Dezember vorzuziehen. Zudem bitten wir die STIKO, sehr zeitnah eine Empfehlung für Kinderimpfungen auszusprechen. Viele Menschen vertrauen der Kommission und sie hat große Verantwortung. Ich bin zuversichtlich, dass sie durch eine rasche Empfehlung das Vertrauen der Menschen in den Kinderimpfstoff weiter stärken kann.”
Holetschek betonte: „Sobald der Impfstoff verfügbar ist, wollen wir natürlich umgehend loslegen! Die Länder richten nun Angebote für Kinderimpfungen wie etwa besondere Impfstraßen für Familien in den Impfstellen und Impfzentren ein. Wir dürfen keine Zeit verlieren! Bis zur Auslieferung des Kinderimpfstoffs erfolgt die Impfung dieser Altersgruppe auf eigene Verantwortung und Entscheidung sowie nach individueller Beratung durch den niedergelassenen Arzt als Off-Label-Use. Der Bund kann die Haftung nicht übernehmen.”
Impfung gegen COVID-19
Auffrischungsimpfung schon fünf Monate nach Abschluss der ersten Impfserie
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat die Bürgerinnen und Bürger gemeinsam mit der bayerischen Ärzteschaft zu Corona-Auffrischungsimpfungen aufgerufen, auch wenn der Abschluss der ersten Impfserie erst fünf Monate zurückliegt.
Der Minister betonte am Mittwoch in München: „Wir beobachten derzeit, dass der Schutz vor einer Ansteckung nach fünf Monaten langsam nachlässt. Durch Auffrischungsimpfungen können wir den Impfschutz aber entscheidend verstärken. Wir ermöglichen die dritte Impfung daher für alle Bürgerinnen und Bürger – und das schon fünf Monate nach der letzten Impfung gegen COVID-19.“
Holetschek ergänzte: „Insbesondere bei älteren Menschen und bei Bürgerinnen und Bürgern, die eine Immunschwäche haben, aber auch für medizinisches und pflegerisches Personal sind Auffrischungsimpfungen besonders wichtig, um vor sogenannten Impfdurchbrüchen zu schützen – also vor Infektionen, die auch nach vollständigen Impfungen auftreten können. Klar ist aber: Jede Auffrischungsimpfung ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die Corona-Pandemie – ob nach fünf, sechs oder sieben Monaten.“
„Intervall an die aktuellen Erkenntnisse angepasst“
Der Minister erläuterte: „Gemeinsam mit der Bayerischen Landesärztekammer, der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, dem Bayerischen Hausärzteverband und den Fachärztinnen und Fachärzten haben wir bereits im September Empfehlungen zu Auffrischungsimpfungen abgegeben. Wir haben diese Empfehlung jetzt nochmal angepasst, das Intervall zwischen den Impfungen an die aktuellen Erkenntnisse angepasst und auf fünf Monate verkürzt. Der Bund ist aufgefordert, diesbezüglich den Rechtsrahmen umgehend anzupassen.“ Der Freistaat Bayern sichert bestehende Haftungsrisiken eigenständig ab.
Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, Dr. Wolfgang Krombholz, erklärte: „Die Impfzahlen in den bayerischen Praxen haben in den letzten Tagen merklich angezogen und liegen wieder auf dem Niveau des Frühsommers. Pro Tag werden in Bayerns Praxen aktuell rund 20.000 bis 25.000 Booster-Impfungen durchgeführt. Durch kürzere Bestellfristen für den Impfstoff wird sich diese Zahl noch deutlich erhöhen. Die Praxen werden ihren Beitrag dazu ebenso leisten wie auch die Impfzentren. Es besteht bei der Terminierung aus unserer Sicht kein Zeitdruck, denn der Impfschutz geht ja nicht nach fünf oder sechs Monaten verloren, sondern er nimmt nur graduell ab. Wichtig ist, dass die Menschen die verschiedenen Möglichkeiten der Impfung jetzt nutzen, denn nur gemeinsam werden wir die Pandemie in den Griff bekommen.“
Dr. Markus Beier, Landesvorsitzender Bayerischer Hausärzteverband e.V., ergänzte: „Sofern genügend Impfstoff in den Praxen verfügbar ist, müssen in der aktuell äußerst dramatischen Situation zunächst Angehörige vulnerabler Gruppen geboostert werden. Auch allen anderen Bürgerinnen und Bürgern muss schon nach fünf Monaten eine Auffrischimpfung gegen Corona angeboten werden können. Wir begrüßen daher die beschlossene rechtliche Absicherung. Seit mehr als 18 Monaten bieten die bayerischen Hausärztinnen und Hausärzte zusammen mit ihren Praxisteams all ihre Kraft auf, um ihren Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie zu leisten. Wir erwarten dies auch von allen Bürgerinnen und Bürgern!“
„Jede Impfung ist ein Schritt in die richtige Richtung“
Dr. med. Peter Heinz, Vorsitzender der Allianz Fachärztlicher Berufsverbände (AFB) Bayerns e.V., betonte: „Die bayerische Fachärzteschaft unterstützt aktiv alle Anstrengungen, um die Auffrischimpfungen so schnell wie möglich durchzuführen. Viele Facharztpraxen führen deshalb Corona-Schutzimpfungen durch.“
Dr. Gerald Quitterer, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer, erklärte: „So notwendig Booster-Impfungen gegen COVID-19 gerade für vulnerable Patientengruppen sind und so rasch diese durchgeführt werden sollten, darf keinesfalls vergessen werden: Auch die konsequente Einhaltung der AHA-L-Regeln ist von entscheidender Bedeutung, um das Risiko von Ansteckungen mit COVID-19 zu reduzieren und das gesamtgesellschaftliche Infektionsgeschehen einzudämmen.“
Bereits seit Mitte August werden in den bayerischen Impfzentren und bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten für bestimmte Personengruppen Auffrischungsimpfungen durchgeführt. Insbesondere in den Heimen der Altenpflege sowie bei Pflegebedürftigen und Höchstbetagten haben die mobilen Impfteams der Impfzentren sowie die Ärztinnen und Ärzte Vor-Ort-Impfungen durchgeführt und tun dies weiterhin. Seit Anfang November können in Bayern jetzt zudem alle Bürgerinnen und Bürgern Auffrischungsimpfungen in Anspruch nehmen.
Derzeit, Stand heute, sind in Bayern 67,5 Prozent der Bürgerinnen und Bürger erst‑, 65,7 Prozent zweit- und 5,2 Prozent drittgeimpft.
Der Minister betonte: „Die aktuelle Lage ist dramatisch. Die Zahlen sind so hoch wie nie. Deshalb setzen wir in Bayern auf wirkungsvolle Maßnahmen, um Corona in der kalten und infektionsreichen Jahreszeit weiter zu bekämpfen. Bestmögliche Sicherheit kann uns aber nur die Impfung bieten. Ich rufe daher alle Bürgerinnen und Bürger auf, das Angebot zu nutzen: Lassen Sie sich jetzt impfen! Ob Erst‑, Zweit- oder Drittimpfung – jede Impfung ist ein Schritt in die richtige Richtung.“