Minis­ter­rat ent­schei­det am Dienstag

Ab Mitt­woch sol­len in Bay­ern stren­ge­re Coro­na-Maß­nah­men gelten

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Universität Bamberg: Grafik: Pixabay
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Bay­ern ver­schärft das Vor­ge­hen im Kampf gegen die Coro­na-Pan­de­mie. Die neu­en Regeln sol­len am kom­men­den Mitt­woch, dem 24. Novem­ber, in Kraft tre­ten, nach­dem sich am Diens­tag der Minis­ter­rat und der Land­tag damit befasst haben. Die neu­en Regeln gel­ten dann zunächst mit Blick auf ent­spre­chen­de Bun­des-Vor­ga­ben bis zum Ablauf des 15. Dezem­ber 2021.

Ziel ist es, die vier­te Coro­na-Wel­le zu bre­chen. Des­halb soll ab Mitt­woch unter ande­rem eine Kon­takt­be­schrän­kung für Unge­impf­te gel­ten. Sie sieht vor, dass bay­ern­weit nur noch Tref­fen von maxi­mal 5 unge­impf­ten Per­so­nen aus maxi­mal 2 Haus­hal­ten mög­lich sind. Kin­der unter 12 Jah­ren und Geimpf­te wer­den für die Gesamt­zahl der Per­so­nen und der Haus­hal­te nicht mitgezählt.

Außer­dem soll – anders als bis­her – die 2G-Regel künf­tig auch für kör­per­na­he Dienst­leis­tun­gen wie bei­spiels­wei­se Fri­seur­be­trie­be und Nagel­stu­di­os gel­ten. Auch in Hoch­schu­len und ver­gleich­ba­ren Ein­rich­tun­gen wie Musik- und Fahr­schu­len soll der Zutritt nur noch für Geimpf­te oder Gene­se­ne mög­lich sein.

Aus­ge­nom­men von der 2G-Rege­lung blei­ben wei­ter­hin der Han­del sowie medi­zi­ni­sche, the­ra­peu­ti­sche und pfle­ge­ri­sche Dienst­leis­tun­gen. Für den Han­del gilt künf­tig jedoch eine Beschrän­kung auf eine Per­son pro 10 Quadratmeter.


Sperr­stun­de in der Gastronomie

Auch die 2G plus-Regel soll auf wei­te­re Berei­che aus­ge­wei­tet wer­den: Der Zutritt zu Kultur‑, Frei­zeit- und Sport­ver­an­stal­tun­gen ist nur noch geimpf­ten oder gene­se­nen Per­so­nen gestat­tet, die zusätz­lich über einen nega­ti­ven Test­nach­weis ver­fü­gen; ein Schnell­test ist hier­für aus­rei­chend. Kultur‑, Frei­zeit- und Sport­ver­an­stal­tun­gen dür­fen zudem nur noch bei einer Aus­las­tung von maxi­mal 25 Pro­zent der mög­li­chen Besu­cher­zah­len statt­fin­den. Es gilt FFP2-Mas­ken­pflicht. Auch in Frei­zeit­ein­rich­tun­gen, wie bei­spiels­wei­se in Bädern, Sau­nen, Seil­bah­nen oder Spiel­hal­len, und Mes­sen gilt künf­tig 2G plus.

In der Gas­tro­no­mie bleibt es bei der 2G-Regel. Es soll aller­dings eine Sperr­stun­de ein­ge­führt wer­den: Gas­tro­no­mi­sche Betrie­be sol­len dem­nach ab 22 Uhr schlie­ßen müs­sen. Schank­wirt­schaf­ten, Dis­ko­the­ken, Clubs und Bor­del­le wer­den gene­rell wie­der geschlos­sen. Weih­nachts­märk­te und sons­ti­ge Jahr­märk­te wer­den abgesagt.

Schu­len und Kin­der­ta­ges­stät­ten blei­ben bay­ern­weit geöff­net. In Schu­len soll künf­tig jedoch beim Indoor-Sport eine Mas­ken­pflicht gel­ten. Zudem soll das Test­an­ge­bot aus­ge­wei­tet werden.

Bay­ern erlässt zudem eine Hot­spot-Rege­lung für Land­krei­se und kreis­freie Städ­te mit einer 7‑Ta­ge-Inzi­denz von über 1.000. Dann sind Freizeit‑, Sport- oder Kul­tur­ver­an­stal­tun­gen gene­rell nicht mehr erlaubt. Zudem wer­den die Gas­tro­no­mie, kör­per­na­he Dienst­leis­tun­gen, Beher­ber­gungs­stät­ten sowie Sport- und Kul­tur­stät­ten geschlos­sen. Hoch­schu­len dür­fen ihre Vor­le­sun­gen und Semi­na­re nur noch in digi­ta­ler Form anbie­ten. Für den Han­del gilt dann eine Beschrän­kung auf eine Per­son pro 20 Quadratmeter.

Bay­ern wird in den kom­men­den Wochen zudem die Kon­trol­len aus­wei­ten und inten­si­vie­ren. Denn nur wenn die Maß­nah­men auch ein­ge­hal­ten wer­den, kön­nen sie Wir­kung zeigen.

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