Ana­ly­se von Lärm­pro­ble­men von Hauptverkehrsstraßen 

Bay­ern­wei­ter Lärm­ak­ti­ons­plan: Betei­li­gung der Öffent­lich­keit startet

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Lärmaktionsplan
Symbolbild, Foto: Pixabay
Ab sofort beginnt die Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung zum bay­ern­wei­ten Lärm­ak­ti­ons­plan (LAP), teilt die beauf­trag­te Regie­rung von Ober­fran­ken mit. Ziel des LAP ist es, unter Mit­wir­kung der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, vor­han­de­ne Lärm­pro­ble­me zu ana­ly­sie­ren und gege­be­nen­falls zu behe­ben sowie ruhi­ge Gebie­te vor einer Zunah­me des Lärms zu schützen.

In Bay­ern ist die Regie­rung von Ober­fran­ken mit der Lärm­ak­ti­ons­pla­nung für Haupt­ver­kehrs­stra­ßen außer­halb von Bal­lungs­räu­men und für Bun­des­au­to­bah­nen inner­halb von Bal­lungs­räu­men beauf­tragt. Das betrifft über 1.300 Gemein­den in Bayern.

In der jetzt anlau­fen­den ers­ten Pha­se erhal­ten die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger Gele­gen­heit, ihre per­sön­li­che Lärm­si­tua­ti­on mitzuteilen.

Bis zum 30. Sep­tem­ber kann jeder, der sich durch Lärm von Haupt­ver­kehrs­stra­ßen außer­halb von Bal­lungs­räu­men und Bun­des­au­to­bah­nen in Bal­lungs­räu­men gestört fühlt, an der zen­tra­len Lärm­ak­ti­ons­pla­nung für Bay­ern mit­wir­ken und sich zu sei­nen Lärm­pro­ble­men äußern.

Auf der Betei­li­gungs­platt­form  besteht die Mög­lich­keit einen Online-Fra­ge­bo­gen aus­zu­fül­len. Alter­na­tiv kann die­ser auch unter fol­gen­der Adres­se ange­for­dert wer­den: Regie­rung von Ober­fran­ken, SG 50, Post­fach 110165, 95420 Bayreuth.

Die Regie­rung von Ober­fran­ken wird anschlie­ßend die Rück­mel­dun­gen aus den Fra­ge­bö­gen erfas­sen, bün­deln und aus­wer­ten.
In einer zwei­ten Pha­se, die vor­aus­sicht­lich Ende 2023 beginnt, wer­den die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger dann noch­mals betei­ligt. Sie bekom­men Gele­gen­heit, sich zu die­sen Ergeb­nis­sen detail­liert zu äußern. Die­se Infor­ma­tio­nen aus der Bevöl­ke­rung aus bei­den Pha­sen flie­ßen dann in die Aus­ge­stal­tung der zen­tra­len Lärm­ak­ti­ons­pla­nung für Haupt­ver­kehrs­stra­ßen außer­halb von Bal­lungs­räu­men und für Bun­des­au­to­bah­nen in Bal­lungs­räu­men in Bay­ern ein. Der end­gül­ti­ge Lärm­ak­ti­ons­plan wird dann bis zum 18. Juli 2024 fer­tig­ge­stellt werden.

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