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Bayern - Page 2

Knapp 92 Pro­zent der Beschäf­tig­ten min­des­tens grundimmunisiert

Impf­quo­te in baye­ri­schen Pfle­ge­ein­rich­tun­gen wei­ter gestiegen

Die Impf­quo­te der Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter in baye­ri­schen teil- und voll­sta­tio­nä­ren Pfle­ge­ein­rich­tun­gen und Hos­pi­zen ist in den ver­gan­ge­nen drei Mona­ten wei­ter gestie­gen. Dar­auf hat Bay­erns Gesund­heits- und Pfle­ge­mi­nis­ter Klaus Holet­schek am Oster­mon­tag hingewiesen.

„In der Pfle­ge sind aktu­ell 91,9 Pro­zent der Beschäf­tig­ten min­des­tens grund­im­mu­ni­siert“, sag­te der Minis­ter. „Das sind fast sechs Pro­zent mehr als noch zu Beginn des Jah­res. Das ist eine posi­ti­ve Entwicklung!“

Der Minis­ter erläu­ter­te, dass sich fast neun Pro­zent der Beschäf­tig­ten seit Beginn des Jah­res noch ein drit­tes Mal haben imp­fen las­sen. Ins­ge­samt sei­en damit aktu­ell 64,4 Pro­zent der Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter in der Pfle­ge drei­fach geimpft, 2,3 Pro­zent hät­ten der Beschäf­tig­ten hät­ten bereits ihre zwei­te Auf­fri­schungs­imp­fung erhal­te und 1,6 Pro­zent sei­en zumin­dest erstgeimpft.

„Unse­re Pfle­ge­kräf­te sind sich ihrer Ver­ant­wor­tung bewusst“

„Bei der Quo­te der Auf­fri­schungs­imp­fun­gen müs­sen wir beden­ken, dass es eine erheb­li­che Anzahl an Aus­bruchs­ge­sche­hen vor allem in voll­sta­tio­nä­ren Pfle­ge­ein­rich­tun­gen gibt. Das heißt, dass auch vie­le Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter eine Infek­ti­on durch­ge­macht haben – und sich womög­lich des­halb noch kei­ne Auf­fri­schungs­imp­fung haben geben las­sen“, ergänz­te Holetschek.

Der Minis­ter unter­strich, bei den Beschäf­tig­ten in der Pfle­ge lie­ge die Impf­quo­te ins­ge­samt deut­lich höher als in der Gesamt­be­völ­ke­rung. Nur noch 6,5 Pro­zent sei­en unge­impft. „Auch das ver­deut­licht: Unse­re Pfle­ge­kräf­te sind sich ihrer Ver­ant­wor­tung bewusst. Sie schüt­zen nicht nur sich selbst und ihre Ange­hö­ri­gen, son­dern eben auch all die­je­ni­gen, um die sie sich Tag für Tag kümmern.“

Holet­schek bekräf­tig­te, dass vul­nerable Grup­pen dann am bes­ten geschützt sei­en, wenn sich mög­lichst vie­le Men­schen imp­fen las­sen. Des­halb for­de­re er einen neu­en Vor­stoß der Bun­des­re­gie­rung für eine all­ge­mei­ne Impf­pflicht. Soll­te dies nicht gesche­hen, müs­se auch die ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impf­pflicht auf den Prüf­stand. „Denn alles ande­re wäre den­je­ni­gen gegen­über unfair, die seit zwei Jah­ren an vor­ders­ter Front gegen die Pan­de­mie kämpfen.“

Die Zah­len sind das Ergeb­nis der monat­li­chen Impf­sta­tus­ab­fra­ge durch das Lan­des­amt für Gesund­heit und Lebens­mit­tel­si­cher­heit (LGL). Teil- und voll­sta­tio­nä­re Pfle­ge­ein­rich­tun­gen sind nach dem Infek­ti­ons­schutz­ge­setz des Bun­des inzwi­schen meldepflichtig.

Prag­ma­ti­sche Umset­zung mit Augenmaß

Ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impf­pflicht in Bayern

Bay­erns Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek hat in der Debat­te über die bun­des­wei­te ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impf­pflicht ein prag­ma­ti­sches Umset­zungs-Kon­zept für Bay­ern vor­ge­legt. Die Impf­pflicht wird in einem gestuf­ten Ver­wal­tungs­ver­fah­ren in ähn­li­cher Form wie in Nord­rhein-West­fa­len umgesetzt.

Holet­schek beton­te am Diens­tag in Mün­chen, es sei unab­ding­bar und rich­tig gewe­sen, dass Bay­ern in den ver­gan­ge­nen Wochen auf dem Weg zur ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impf­pflicht den Fin­ger in eini­ge offe­ne Wun­den gelegt habe. Zwar habe das Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­um mitt­ler­wei­le sei­ne Hand­rei­chung zur ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impf­pflicht mehr­fach über­ar­bei­tet. Aber meh­re­re, dabei auch zen­tra­le Fra­gen blie­ben den­noch offen. Bay­ern fül­le nach Anga­ben des Gesund­heits­mi­nis­ters die­se Lücken nun selbst und voll­zie­he das Gesetz mit Augen­maß. „Wir haben die Kom­mu­nen und die Ver­bän­de im Gesund­heits­we­sen ent­spre­chend infor­miert“, so Holetschek.

Mög­lich­keit einer Impfberatung

Kon­kret wird Bay­ern die Impf­pflicht in einem gestuf­ten Ver­wal­tungs­ver­fah­ren umset­zen, für das sich in ähn­li­cher Form auch Nord­rhein-West­fa­len ent­schie­den hat. Für Bay­ern bedeu­tet dies: Die Ein­rich­tun­gen mel­den ab dem 16. März zunächst die noch unge­impf­ten Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter und sol­che, die kei­nen gül­ti­gen Gene­se­nen­sta­tus oder ein ärzt­li­ches Attest bezüg­lich einer medi­zi­ni­schen Kon­tra­in­di­ka­ti­on vor­ge­legt haben. Das Gesund­heits­amt gibt die­sen Per­so­nen dann die Mög­lich­keit, eine Impf­be­ra­tung wahr­zu­neh­men und die Ent­schei­dung zu überdenken.

Holet­schek erläu­ter­te, das Ziel sei es, noch mög­lichst vie­le unge­impf­te Mit­ar­bei­ten­de in den betrof­fe­nen Berei­chen von einer Imp­fung zu über­zeu­gen. „Hier setzt die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung auch auf den neu­en, pro­te­in­ba­sier­ten Nova­vax-Impf­stoff. Wir haben Rück­mel­dun­gen der Ver­bän­de, dass die­ser Impf­stoff bei Men­schen auf Akzep­tanz sto­ßen kann, die sich mit den bis­lang vor­han­de­nen und erprob­ten Impf­stof­fen nicht imp­fen las­sen möchten.“

Auf das Bera­tungs­an­ge­bot folgt eine förm­li­che Auf­for­de­rung zur Vor­la­ge der gesetz­lich fest­ge­leg­ten Nach­wei­se beim Gesund­heits­amt. Bleibt die­se wei­ter­hin aus, wird ein Buß­geld­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet. In letz­ter Kon­se­quenz – aber nur als Ulti­ma Ratio – kann dann ein Betre­tungs­ver­bot aus­ge­spro­chen werden.

„Hier­bei wer­de im Ein­zel­fall jeweils auch die Ein­rich­tung ange­hört wer­den, um bei der Ent­schei­dung den Aspekt der Ver­sor­gungs­si­cher­heit ange­mes­sen berück­sich­ti­gen zu kön­nen. Denn eine plan­ba­re Ver­sor­gung von Pati­en­ten und Bewoh­nern von Ein­rich­tun­gen müs­se stets gewähr­leis­tet bleiben.

„Wir rech­nen damit, dass auf­grund die­ses gestuf­ten Ver­fah­rens even­tu­el­le Betre­tungs­ver­bo­te erst ab dem Som­mer aus­ge­spro­chen wer­den kön­nen. Klar ist, dass das Ver­fah­ren nur für Bestands­kräf­te grei­fen wird. Für Neu­ein­stel­lun­gen ergibt sich die Pflicht zur Vor­la­ge eines Immu­ni­täts­nach­wei­ses direkt aus dem Gesetz, sodass die­se vor Beginn ihrer Tätig­keit im Gesund­heits­sek­tor ab dem 16. März einen ent­spre­chen­den Nach­weis vor­le­gen müs­sen“, beton­te Holetschek.

Er füg­te hin­zu, beim The­ma eines rechts- und daten­schutz­si­che­ren, ein­heit­li­chen digi­ta­len Mel­de­we­ges wer­de Bay­ern eben­falls selbst eine Lösung ent­wi­ckeln, da der Bund inzwi­schen klar­ge­macht habe, dass er kei­ne Kapa­zi­tä­ten hat, die­se zu gewähr­leis­ten. Bay­ern habe des­halb bereits alles in die Wege gelei­tet, um für sei­ne Gesund­heits­äm­ter und die betrof­fe­nen Ein­rich­tun­gen ein ent­spre­chen­des Ange­bot zu schaf­fen. Die­ses sol­le die Mel­dung ver­ein­fa­chen und das Ver­fah­ren beschleunigen.

Kri­tik an feh­len­dem Fort­schrit­te bei der all­ge­mei­nen Impfpflicht

„Auch beim The­ma der all­ge­mei­nen Impf­pflicht ist der Bund lei­der kei­nen Mil­li­me­ter vor­an­ge­kom­men“, so Holet­schek wei­ter. „Bei einem erneu­ten Gespräch haben die Ver­bän­de im Gesund­heits­we­sen klar­ge­macht, dass dies ein fata­les Signal an die Beschäf­tig­ten ist, das den Ein­rich­tun­gen die Über­zeu­gungs­ar­beit mas­siv erschwert. Der Schutz der vul­ner­ablen Per­so­nen ist nur sicher zu gewähr­leis­ten, wenn die­se selbst und deren Ange­hö­ri­ge sich auch imp­fen las­sen müss­ten. Es war stets klar, dass die ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impf­pflicht der all­ge­mei­nen Impf­pflicht nur vor­aus­ge­hen soll­te. Jetzt ist nicht ein­mal mehr klar, ob und wenn ja in wel­cher Form die all­ge­mei­ne Impf­pflicht über­haupt kommt. In Ber­lin blei­ben Plan­lo­sig­keit und Füh­rungs­va­ku­um in Bezug auf die all­ge­mei­ne und die ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impf­plicht ein Armuts­zeug­nis für die Bundesregierung.“

Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­ter von Ver­bän­den im baye­ri­schen Gesund­heits­we­sen sowie kom­mu­na­ler Spit­zen­ver­bän­de zeig­ten sich mit dem von Bay­ern gewähl­ten Weg zufrie­den, kri­ti­sier­ten zugleich aber eben­falls deut­lich die feh­len­den Fort­schrit­te bei der all­ge­mei­nen Impfpflicht.

Bar­ba­ra Stamm, Vor­sit­zen­de der Lebens­hil­fe Bay­ern, unter­strich: „Es war und ist gut, dass Bay­ern eine Dis­kus­si­on um die Umset­zung der Impf­pflicht ange­sto­ßen hat. Die ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impf­pflicht ist nun, so hof­fen wir, auf einem guten Weg. Die Voll­zugs­hin­wei­se erschei­nen prak­ti­ka­bel und kön­nen den Ein­rich­tun­gen die nöti­ge Pla­nungs­si­cher­heit geben. Wir begrü­ßen sehr, dass es in einem ers­ten Schritt Bera­tungs­an­ge­bo­te für alle unent­schlos­se­nen Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter geben soll. Die Lebens­hil­fe Bay­ern spricht sich aber wei­ter­hin mit Nach­druck dafür aus, dass nach der ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impf­pflicht auch rasch eine all­ge­mei­ne fol­gen muss.“

Georg Sigl-Leh­ner, Vor­sit­zen­der der Ver­ei­ni­gung der Pfle­gen­den in Bay­ern, beton­te: „Wir sind erleich­tert, dass die Ein­rich­tun­gen nun Pla­nungs­si­cher­heit haben, und wer­den alle Mög­lich­kei­ten nut­zen, wei­te­re Mit­ar­bei­ter von einer Imp­fung zu über­zeu­gen. Dass die Signa­le aus Ber­lin, eine all­ge­mei­ne Impf­pflicht jetzt rasch zu ver­ab­schie­den, wei­ter­hin aus­blei­ben, ist fatal und erschwert die­se Bemü­hun­gen mas­siv. Wir brau­chen die­se all­ge­mei­ne Impf­pflicht aber vor allem auch, um uns gegen mög­li­che neue Wel­len im Herbst zu wappnen.“

Tho­mas Kar­ma­sin, 1. Vize­prä­si­dent des Baye­ri­schen Land­kreis­tags, füg­te hier­zu: „Wir hof­fen, dass wir mit dem vor­ge­se­he­nen Ver­fah­ren auch für die Kom­mu­nen eine prak­ti­ka­ble Lösung an der Hand haben. Bezüg­lich unse­rer For­de­rung nach einem mög­lichst zeit­na­hen Inein­an­der­grei­fen von ein­rich­tungs­be­zo­ge­ner und all­ge­mei­ner Impf­pflicht sind wir aber lei­der kei­nen Schritt wei­ter. Damit bleibt der ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impf­pflicht eine ent­schei­den­de Geschäfts­grund­la­ge entzogen.“

Leon­hard Stärk, Lan­des­ge­schäfts­füh­rer des Baye­ri­sches Rotes Kreu­zes, sag­te: „Ein­heit­li­che digi­ta­le Mel­de­we­ge sind wich­tig und kön­nen zur Umsetz­bar­keit der ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impf­pflicht posi­tiv bei­tra­gen. Das nun beschlos­se­ne Ver­fah­ren gibt uns auch ins­ge­samt mehr Sicher­heit. Es ist drin­gend gebo­ten, die offe­nen Voll­zugs­fra­gen rasch zu klä­ren. Außer­dem ist nun Trans­pa­renz in der Fra­ge not­wen­dig, ob die Bun­des­re­gie­rung zu ihrem Wort steht, einer ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impf­pflicht rasch eine all­ge­mei­ne Impf­pflicht fol­gen zu lassen.“

Baye­ri­sches Kabi­nett beschließt weit­rei­chen­de Erleich­te­run­gen im Sportbereich 

Ab Don­ners­tag gilt 3G im Amateurfußball

Gro­ße Erleich­te­rung bei allen Ama­teur­fuß­bal­le­rin­nen und Ama­teur­fuß­bal­lern, den fast 4600 Ver­ei­nen und den 1,6 Mil­lio­nen Mit­glie­dern im Baye­ri­schen Fuß­ball-Ver­band (BFV)! Das Baye­ri­sche Kabi­nett hat heu­te weit­rei­chen­de Erleich­te­run­gen im Sport­be­reich beschlos­sen, unter ande­rem gilt ab die­sem Don­ners­tag, dem 17. Febru­ar, im Frei­staat 3G für den Amateurfußball.

Für alle Spie­le­rin­nen und Spie­ler, Schieds­rich­te­rin­nen und Schieds­rich­ter sowie Trai­ne­rin­nen und Trai­ner im Ama­teur­fuß­ball gilt ab Don­ners­tag die 3G-Rege­lung (Geimpft, Gene­sen, Getes­tet) statt der 2G-Rege­lung. Für Zuschau­er gilt bei einer zuge­las­se­nen Aus­las­tung von 50 Pro­zent des Sport­ge­län­des 2G statt 2G-plus. Für min­der­jäh­ri­ge Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die regel­mä­ßig in der Schu­le getes­tet wer­den, fal­len indes alle Zugangs­be­schrän­kun­gen. Das hat die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung nach ihrer Kabi­netts­sit­zung am heu­ti­gen Diens­tag bekanntgegeben.

Die zusätz­lich zur Aus­las­tung von 50 Pro­zent fest­ge­setz­te Ober­gren­ze von 25.000 Besu­chern kommt in baye­ri­schen Sport­stät­ten nur für die Münch­ner Alli­anz-Are­na mit einer Kapa­zi­tät von rund 75.000 Plät­zen und das Max-Mor­lock-Sta­di­on in Nürn­berg mit einer maxi­ma­len Anzahl von rund 50.000 Plät­zen in Fra­ge. „Alle ande­ren Sport­stät­ten in Bay­ern kön­nen sich wei­ter­hin an der 50 Pro­zent-Mar­ke ori­en­tie­ren”, beton­te Bay­erns Innen- und Sport­mi­nis­ter Joa­chim Herr­mann. Zudem ent­fällt die Pflicht zur Kon­takt­da­ten­er­fas­sung eben­so wie die bis­he­ri­ge Pflicht, bei grö­ße­ren Sport­ver­an­stal­tun­gen nur per­so­na­li­sier­te Tickets zu ver­kau­fen. Zugang zu einer Sport­ver­an­stal­tung erhal­ten Geimpf­te oder Gene­se­ne, ohne einen zusätz­li­chen Test­nach­weis zu benö­ti­gen. Es muss jedoch wei­ter­hin eine FFP2-Mas­ke getra­gen wer­den. Herr­mann: zeig­te sich „sehr erleich­tert, dass nun­mehr Sport nahe­zu unein­ge­schränkt wie­der mög­lich ist. Ich hof­fe, dass der Sport­be­trieb jetzt über­all wie­der voll in Gang kommt.”

Kon­trol­le von 3G nach wie vor eine gro­ße Herausforderung

„Es hat sich trotz ver­ständ­li­cher Unge­duld vie­ler­orts ein­mal mehr bewährt, die Gesprä­che über weit­rei­chen­de Locke­run­gen für unse­re Fuß­bal­le­rin­nen und Fuß­bal­ler auf Arbeits­ebe­ne und ganz bewusst auch abseits der Öffent­lich­keit mit den zustän­di­gen Minis­te­ri­en bis hin zum Minis­ter­prä­si­den­ten zu füh­ren“, sagt BFV-Prä­si­dent Rai­ner Koch: „So kom­men gute Ergeb­nis­se wie die­se jetzt im Mit­ein­an­der zustan­de. Mein aus­drück­li­cher Dank geht des­halb an Minis­ter­prä­si­dent Mar­kus Söder sowie den für den Sport in Bay­ern zustän­di­gen Minis­ter Joa­chim Herr­mann und an Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek! Gleich­sam hat unse­re BFV-inter­ne Coro­na-Taskforce unter Vor­sitz von Robert Schraud­ner in den ver­gan­ge­nen Wochen und Mona­ten die­sen Weg mit unent­weg­tem Ein­satz bereitet.“

Schraud­ner bezeich­net die aktu­el­len Ent­schei­dun­gen der Staats­re­gie­rung als „über­fäl­li­gen Rie­sen­schritt zurück in Rich­tung Nor­ma­li­tät und hin zu einem geord­ne­ten Spiel­be­trieb für unse­re Fuß­bal­le­rin­nen und Fuß­bal­ler in ganz Bay­ern. Wir haben immer dar­auf gedrängt, dass nie­mand aus­ge­grenzt wer­den darf und auf allen Ebe­nen und in allen Gesprä­chen hin­ter­legt, dass wir einen Spiel­be­trieb unter 3G- statt 2G-Bedin­gun­gen anstre­ben. Das ist nun end­lich auch ab Don­ners­tag Rea­li­tät! Dar­über sind wir alle natür­lich sehr froh und ich hof­fe, dass wir ab 20. März tat­säch­lich wie­der ohne jeg­li­che Ein­schrän­kun­gen aus­kom­men. Bei aller Freu­de über den aktu­el­len Beschluss wer­den wir uns aber auch wei­ter­hin dafür ein­set­zen, dass die Umset­zung der Maß­nah­men pra­xis­taug­lich ist. Denn nach wie vor ste­hen die Ver­ei­ne etwa bei der Kon­trol­le von 3G vor gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen. Aber auch hier gibt es Vor­schlä­ge, die auf dem Tisch lie­gen und sich in ande­ren Bun­des­län­dern bewährt haben!“

So gibt es bei­spiel­wei­se in Baden-Würt­tem­berg, Hes­sen und auch in Nord­rhein-West­fa­len ein Mus­ter­for­mu­lar, mit dem jeder Ver­ein und die Schieds­rich­te­rin­nen und Schieds­rich­ter für sich eigen­stän­dig die Ein­hal­tung der aktu­ell gül­ti­gen Rege­lun­gen rechts­si­cher bestä­ti­gen kön­nen. Einen ent­spre­chen­den Antrag zur Ein­füh­rung die­ses For­mu­lars hat der Baye­ri­sche Fuß­ball-Ver­band über den Baye­ri­schen Lan­des-Sport­ver­band (BLSV) an das in Bay­ern für den Sport zustän­di­ge Innen­mi­nis­te­ri­um bereits gestellt.

Schon im Dezem­ber 2021 hat­te der BFV in einem Schrei­ben an sei­ne rund 1,6 Mil­lio­nen Mit­glie­der in den fast 4600 Ver­ei­nen eine Abkehr von der auf­wän­di­gen und wenig pra­xis­taug­li­chen 2G-Rege­lung im Ama­teur­fuß­ball als Ziel for­mu­liert und die­ses mit Nach­druck verfolgt.

Gesund­heits­mi­nis­ter Holet­schek sieht Bund in der Pflicht, Fra­gen zum Voll­zug zu klären 

Ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impf­pflicht noch nicht praxistauglich

Bay­erns Gesund­heits- und Pfle­ge­mi­nis­ter Klaus Holet­schek hat am Frei­tag bei einer Pres­se­kon­fe­renz in Mün­chen dar­auf hin­ge­wie­sen, dass der Bund end­lich die offe­nen Fra­gen zum Voll­zug der ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impf­pflicht klä­ren müs­se. In der der­zei­ti­gen Form sei die ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impf­pflicht noch nicht pra­xis­taug­lich, es fehl­ten noch klar Vorgaben.

Der Minis­ter beton­te, dass Bay­ern natür­lich zur ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impf­pflicht ste­he, die – immer nur als ers­ter Schritt gedacht – in eine all­ge­mei­ne Impf­pflicht mün­den müs­se. „Klar ist aber: Im Voll­zug und beson­ders bei der Kon­trol­le, selbst bei der Fra­ge der betrof­fe­nen Ein­rich­tun­gen und Per­so­nen – hier hat der Bund ver­sagt, uns genaue, nach­voll­zieh­ba­re und vor allem ein­fa­che Vor­ga­ben zu machen. In die­ser dif­fu­sen Form ist die ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impf­pflicht nicht pra­xis­taug­lich. Schon in der Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz im Janu­ar waren sich alle Län­der einig, dass es sowohl Umset­zungs­zei­ten als auch kla­re Ant­wor­ten des Bun­des braucht.“

Der Minis­ter ergänz­te, das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt habe einen Eil­an­trag zum vor­läu­fi­gen Aus­set­zen des Voll­zugs der ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impf­pflicht abge­lehnt. Es habe aber aus­drück­lich auf ver­fas­sungs­recht­li­che Zwei­fel an der Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit des § 20a Infek­ti­ons­schutz­ge­setz (IfSG) hin­ge­wie­sen und klar gesagt, dass § 20a IfSG ver­fas­sungs­recht­li­che Schwach­stel­len auf­weist. „Dies betrifft vor allem die Fra­ge, ab wann jemand gene­sen oder voll­stän­dig geimpft ist und der Impf­pflicht nach § 20a IfSG unter­liegt und ab wann er sei­nen Impf­schutz wie­der ver­liert. Das sind zen­tra­le Fra­gen der ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impf­pflicht! Damit bestä­tigt das Gericht, dass es Män­gel bezie­hungs­wei­se Zwei­fels­fra­gen an dem Gesetz gibt. Die Ent­schei­dung zeigt deut­lich, was wir in Bay­ern nun­mehr seit Wochen anmah­nen: Wir müs­sen auf ganz fes­tem Grund ste­hen bei der ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impf­pflicht und vor allem auch bei der Umset­zung des Geset­zes. Der Gesetz­ge­ber ist gut bera­ten, die Zwei­fel des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts aus­zu­räu­men und die hand­werk­li­chen Feh­ler zu besei­ti­gen. Und das ist, wie der Minis­ter­prä­si­dent ange­spro­chen hat, nun gemein­sa­me Auf­ga­be aller. Unse­re Auf­ga­be ist es, die Zeit zu nut­zen, offe­ne Fra­gen zu adres­sie­ren, um das Gesetz was­ser­dicht und umset­zungs­stark zu machen. Ich wer­de das am kom­men­den Mon­tag bei der GMK wie­der ansprechen.“

Chris­ti­an Bern­rei­ter, der Prä­si­dent des Baye­ri­schen Land­kreis­tags sag­te, seit zwei Jah­ren arbei­te­ten die Gesund­heits­äm­ter am Limit! Mit der ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impf­pflicht kom­me eine wei­te­re mas­si­ve Belas­tung auf sie zu. „Die Ver­fah­ren dürf­ten sich über Wochen bis in den Som­mer hin­zie­hen, zumal es an zusätz­li­chem qua­li­fi­zier­ten Per­so­nal für die not­wen­di­gen Ein­zel­fall­ent­schei­dun­gen fehlt. Gleich­zei­tig lässt der Bund die Gesund­heits­äm­ter mit den Voll­zugs­fra­gen völ­lig allein. Die­se haben die Wahl zwi­schen Pest und Cho­le­ra. Ist es bes­ser, eine unge­impf­te Pfle­ge­kraft arbei­ten zu las­sen oder zu ris­kie­ren, dass hil­fe­be­dürf­ti­ge Men­schen nicht mehr aus­rei­chend ver­sorgt wer­den? Wir haben unse­ren Minis­ter­prä­si­den­ten ein­dring­lich um Hil­fe gebe­ten, damit der unge­re­gel­te Voll­zug die­ses Geset­zes nicht zu Cha­os führt.“ Der Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter müs­se Far­be beken­nen und über Voll­zugs­hin­wei­se schleu­nigst für eine ein­heit­li­che Hand­ha­bung sor­gen. Der allei­ni­ge Ver­weis auf gel­ten­des Recht löse die mas­si­ven Pro­ble­me vor Ort nicht! „Wir erwar­ten von der Bun­des­re­gie­rung umge­hend eine Lösung“, so Bernreiter.

Holet­schek pocht auf kon­kre­te Vor­ga­ben des Bundes

„Im schlimms­ten Fall könn­ten auf die Ämter 100.000 Ein­zel­fall­prü­fun­gen in Bay­ern zukom­men. Natür­lich hof­fen wir, dass sich noch eini­ge über­zeu­gen las­sen oder auf die Impf­an­ge­bo­te mit Nova­vax set­zen. Aber klar ist: Wir brau­chen einen ein­fa­chen und struk­tu­rier­ten Pro­zess, den der Bund ver­bind­lich vor­ge­ben muss und einen digi­ta­len, ein­heit­li­chen Mel­de­weg an die Gesund­heits­äm­ter. Sonst droht den Gesund­heits­äm­tern eine nicht zu bewäl­ti­gen­de Flut unstruk­tu­rier­ter Benach­rich­ti­gun­gen“, so Klaus Holetschek.

Der Minis­ter ergänz­te, wenn zu den nor­ma­len Krank­heits­aus­fäl­len noch Beschäf­ti­gungs­ver­bo­te kämen, droh­ten mas­si­ve Ver­sor­gungs­eng­päs­se. „Der Bund hat aber nicht klar­ge­stellt: Anhand wel­cher Kri­te­ri­en sol­len die Gesund­heits­äm­ter ent­schei­den, ob und wenn ja, wel­ches unge­impf­te Per­so­nal wei­ter­ar­bei­ten darf? Wie sol­len sie bewer­ten, ob die Ver­sor­gung wei­ter­hin sicher­ge­stellt ist? Man muss sich das ganz plas­tisch vor Augen füh­ren: Wenn eine frei­be­ruf­li­che Heb­am­me aus­fällt, wer betreut die Schwan­ge­ren und Gebä­ren­den an ihrer Stel­le? Wie sol­len Gesund­heits­äm­ter beur­tei­len, ob bei der dro­hen­den Schlie­ßung einer Arzt­pra­xis durch ein Beschäf­ti­gungs­ver­bot für unge­impf­te Medi­zi­ni­sche Fach­an­ge­stell­te die Ver­sor­gungs­si­cher­heit vor Ort gefähr­det ist? Und ab wel­chem Grad an Aus­fäl­len sind die Ret­tungs­diens­te in ihrer Ein­satz­fä­hig­keit gefähr­det? All das ist unklar: Daher pochen wir auf ganz kon­kre­te Vor­ga­ben des Bundes.“

Bar­ba­ra Stamm, Vor­sit­zen­de des Lan­des­ver­bands Bay­ern der Lebens­hil­fe für Men­schen mit geis­ti­ger Behin­de­rung, beton­te: „Es sind noch viel zu vie­le Fra­gen unge­klärt. Das schafft gro­ße Unru­he in den Lebens­hil­fe-Ein­rich­tun­gen vor Ort und ver­un­si­chert die Mit­ar­bei­ten­den eben­so wie die Lei­tungs­ebe­ne enorm. Klar ist: Imp­fen ist der ent­schei­den­de Weg aus der Pan­de­mie. Des­we­gen muss, wie schon von Beginn an von der Lebens­hil­fe gefor­dert, auf eine ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne auch rasch eine all­ge­mei­ne Impf­pflicht folgen.“

„Neben ernst­zu­neh­men­den juris­ti­schen Beden­ken stel­len wir auch die Wir­kungs­kraft einer ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impf­pflicht – jeden­falls für Ein­rich­tun­gen des Baye­ri­schen Roten Kreu­zes – in Fra­ge, wenn nicht eine all­ge­mei­ne Impf­pflicht dar­auf­folgt“, äußer­te sich Leon­hard Stärk, Lan­des­ge­schäfts­füh­rer Baye­ri­sches Rotes Kreuz (BRK). „Wir haben in unse­ren Ein­rich­tun­gen der Pfle­ge eine Impf­quo­te von knapp unter 90 Pro­zent. Im Ret­tungs­dienst wie­der­um eine Impf­quo­te von über 95 Pro­zent. Selbst dann, wenn wir eine Impf­quo­te von bei­spiels­wei­se 100 Pro­zent beim Per­so­nal in den Ein­rich­tun­gen errei­chen wür­den, behan­deln die­sel­ben Mit­ar­bei­ten­den wie­der­um Bewoh­ner und Pati­en­ten, die in nicht uner­heb­li­cher Anzahl noch unge­impft sind. Wir wol­len den Schutz aller Betei­lig­ten erhö­hen. Pfle­ge­hei­me sind kei­ne in sich geschlos­se­nen Ein­rich­tun­gen – viel­mehr ver­keh­ren in ihnen vie­le Men­schen und das ist auch gut so, denn unse­re Ein­rich­tun­gen sind kein Orte der Vereinsamung.“

Georg Sigl-Leh­ner, der Prä­si­dent der Ver­ei­ni­gung der Pfle­gen­den in Bay­ern, ergänz­te: „Schon im Novem­ber haben wir ein­dring­lich eine all­ge­mei­ne Impf­pflicht gefor­dert. Es wäre jetzt aber deut­lich bes­ser, die prak­ti­schen Pro­ble­me der Umset­zung in den Fokus zu neh­men und dafür Lösun­gen zu prä­sen­tie­ren, als eine par­tei­po­li­tisch gepräg­te Debat­te zu füh­ren. Einem Gesetz mit so ein­schnei­den­den arbeits­recht­li­chen Kon­se­quen­zen müss­ten vor Inkraft­tre­ten ein­deu­ti­ge Voll­zugs­re­ge­lun­gen des Gesetz­ge­bers fol­gen. Ich sehe selbst­ver­ständ­lich die Gesund­heits­be­ru­fe durch­aus in einer mora­li­schen Ver­pflich­tung, sich imp­fen zu las­sen. Wir gehen aber davon aus, dass allein eine all­ge­mei­ne Impf­pflicht den viel­fach beschwo­re­nen Schutz der vul­ner­ablen Grup­pen effi­zi­ent gewähr­leis­ten könn­te, ohne die Ver­sor­gung in den Ein­rich­tun­gen und ambu­lan­ten Diens­ten zu gefährden.“

Coro­na-Stra­te­gie in Bayern

Kurs der Vor­sicht mit Augenmaß

Nach Ansicht des baye­ri­schen Gesund­heits­mi­nis­ters Klaus Holet­schek müss­ten die Schutz­maß­nah­men im Frei­staat kon­trol­liert an die aktu­el­le Lage ange­passt wer­den. Bay­ern blei­be wei­ter­hin vor­sich­tig – aber mit Augen­maß und mit der Ent­wick­lung der Hos­pi­ta­li­sie­rung von COVID-19-Pati­en­tin­nen und ‑Pati­en­ten fest im Blick.

Bay­erns Gesund­heits- und Pfle­ge­mi­nis­ter Klaus Holet­schek hat am Diens­tag vir­tu­ell an der Sit­zung des Aus­schus­ses für Gesund­heit und Pfle­ge des Baye­ri­schen Land­tags teil­ge­nom­men. Der Minis­ter berich­te­te dabei aus­führ­lich über die aktu­el­le Coro­na-Lage und die wei­te­re Stra­te­gie im Kampf gegen die Pan­de­mie, die mit Augen­maß erfol­gen soll.

Holet­schek beton­te: „Wir ste­hen heu­te vor einer ande­ren Situa­ti­on als in den letz­ten Wel­len der Pan­de­mie. Die Infek­ti­ons­zah­len stei­gen zwar rasant, aber: Men­schen, die sich mit der Omi­kron-Vari­an­te infi­ziert haben, müs­sen sel­te­ner sta­tio­när und vor allem weni­ger oft auf der Inten­siv­sta­ti­on ver­sorgt werden.“

„Die ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impf­pflicht darf kein zahn­lo­ser Tiger sein“

Der Minis­ter erläu­ter­te, die 7‑Ta­ge-Inzi­denz in Bay­ern lie­ge am heu­ti­gen Diens­tag bei 1.819,1, gleich­zei­tig sei­en in Bay­ern nur 332 Inten­siv­bet­ten mit COVID-19-Pati­en­tin­nen und ‑Pati­en­ten belegt. „In der Spit­ze der Pan­de­mie waren das schon deut­lich mehr. Wir hat­ten zeit­wei­se über 1.000 COVID-19-Pati­en­tin­nen und ‑Pati­en­ten in Inten­siv­bet­ten am sel­ben Tag.“

An die­se Lage müss­ten auch die Schutz­maß­nah­men vor­sich­tig und kon­trol­liert ange­passt wer­den. „Wir waren uns von Anfang an einig: Die Ein­schrän­kun­gen für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger sol­len nur so lan­ge fort­dau­ern, wie unbe­dingt erfor­der­lich. Der Minis­ter­rat hat daher wei­te­re Anpas­sun­gen unter ande­rem in den Berei­chen Gas­tro­no­mie, Kul­tur- und Sport­ver­an­stal­tun­gen, Mes­sen sowie kör­per­na­he Dienst­leis­tun­gen beschlossen.“

In vie­len Berei­chen blei­be 2G wich­tig, auch die Mas­ken­pflicht bleibt. „Wir haben den Land­tag zudem gebe­ten, in sei­ner Sit­zung am 15. Febru­ar nächs­te Woche das wei­te­re Bestehen der epi­de­mi­schen Lage fest­zu­stel­len. Wir blei­ben wei­ter­hin vor­sich­tig – aber mit Augen­maß und mit der Ent­wick­lung der Hos­pi­ta­li­sie­rung von COVID-19-Pati­en­tin­nen und ‑Pati­en­ten fest im Blick. Vor­aus­set­zung ist eine sta­bi­le Lage in den Kran­ken­häu­sern. Wir set­zen gemein­sam mit dem Lan­des­amt für Gesund­heit und Lebens­mit­tel­si­cher­heit (LGL) auf ein enges Moni­to­ring einer Viel­zahl an Para­me­tern. Wir pas­sen auf und pas­sen an.“

Im Fokus aller Ent­schei­dun­gen ste­he, die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger best­mög­lich zu schüt­zen und das Gesund­heits­sys­tem und die kri­ti­sche Infra­struk­tur vor einer Über­las­tung zu bewah­ren. Dabei spie­le auch die Per­so­nal­si­tua­ti­on eine zen­tra­le Rol­le. Nicht nur beim Kli­nik­per­so­nal kom­me es durch die Iso­la­ti­ons- und Qua­ran­tä­ne­maß­nah­men inzwi­schen ver­mehrt zu kurz­fris­ti­gen Aus­fäl­len. Und auch unse­re Gesund­heits­äm­ter gerie­ten viel­fach an ihre Grenzen.

Bay­ern wird daher bei der Umset­zung der ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impf­pflicht mit gro­ßem Augen­maß vor­ge­hen und der Gewähr­leis­tung der Ver­sor­gungs­si­cher­heit größt­mög­li­che Prio­ri­tät ein­räu­men. Durch ange­mes­se­ne Umset­zungs­zei­ten soll dem Bestands­per­so­nal der betrof­fe­nen Ein­rich­tun­gen und Unter­neh­men noch­mals die Gele­gen­heit gege­ben wer­den, sich inten­siv fach­lich bera­ten zu las­sen – auch was den neu­en pro­te­in­ba­sier­ten Impf­stoff Nova­vax anbe­langt. Gleich­zei­tig sol­len bei­spiels­wei­se auch die Arbeit­ge­ber von medi­zi­ni­schen Ein­rich­tun­gen und Pfle­ge­ein­rich­tun­gen nicht uner­war­tet mit kurz­fris­tig ange­ord­ne­ten Betre­tungs- oder Tätig­keits­ver­bo­ten ihrer unge­impf­ten Beschäf­tig­ten kon­fron­tiert werden.

Holet­schek beton­te: „Klar ist: Die ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impf­pflicht darf kein zahn­lo­ser Tiger sein. Klar ist aber auch: Die Ver­sor­gung der Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten sowie der Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­ner darf nicht gefähr­det werden.“

Der Gesund­heits­mi­nis­ter bekräf­tig­te sei­ne For­de­rung an den Bund, für den Voll­zug der ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impf­pflicht rasch kla­re, bun­des­weit ein­heit­li­che Vor­ga­ben zu machen: „Nur mit kla­ren Vor­ga­ben kön­nen sich unse­re Gesund­heits­äm­ter ange­mes­sen auf den Voll­zug der ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impf­pflicht vor­be­rei­ten. Wir brau­chen ein­deu­ti­ge Leit­li­ni­en zur Gewich­tung der Ver­sor­gungs­si­cher­heit. Und wir brau­chen eine digi­ta­le Mel­de­platt­form. Der Bund hat mit der Digi­ta­len Ein­rei­se­an­mel­dung (DEA) schon vor­ge­macht, wie so etwas gehen kann. Wir dür­fen die Gesund­heits­äm­ter hier nicht allei­ne lassen.“

Damit es nicht zu ver­meid­ba­ren Infek­tio­nen bei vul­ner­ablen Per­so­nen kommt, müs­sen sich unge­impf­te Beschäf­tig­te in den betrof­fe­nen Ver­sor­gungs­be­rei­chen auf mög­li­che wei­te­re Hygie­ne­auf­la­gen ein­stel­len. Für den Gesund­heits­mi­nis­ter ist auch klar, dass die ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impf­pflicht nur ein ers­ter Schritt sein kann: „War­um müs­sen sich nur die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter der betrof­fe­nen Ein­rich­tun­gen und Unter­neh­men imp­fen? Nur eine all­ge­mei­ne Impf­pflicht, die auch die von ihnen betreu­ten und ver­sorg­ten Per­so­nen, deren Ange­hö­ri­ge und Besu­che­rin­nen und Besu­cher erreicht, ist eine fai­re Impfpflicht.“

Holet­schek unter­strich dass auch die Impf­quo­te ent­schei­dend blei­be. „Die Imp­fung ist auch heu­te noch der ein­zi­ge Weg aus der Pan­de­mie. Und sie schützt. Für die mil­de­ren Ver­läu­fe bei Omi­kron spielt eine wich­ti­ge Rol­le, dass inzwi­schen vie­le – wenn auch noch zu weni­ge – Men­schen voll­stän­dig geimpft und sogar geboos­tert sind. Mehr als 9,6 Mil­lio­nen – und damit mehr als 83 Pro­zent der voll­jäh­ri­gen Bür­ge­rin­nen und Bür­ger in Bay­ern sind voll­stän­dig geimpft. Ins­ge­samt sind mehr als 73 Pro­zent grund­im­mu­ni­siert und mehr als die Hälf­te der Bevöl­ke­rung ist bereits geboos­tert. Klar ist: Ins­be­son­de­re die Auf­fri­schungs­imp­fung schützt vor schwe­ren Verläufen.“

„Wir müs­sen imp­fen, imp­fen, impfen“

Um die Imp­fun­gen wei­ter vor­an­zu­trei­ben, hat der Minis­ter­rat am heu­ti­gen Diens­tag beschlos­sen, die staat­li­chen Impf­zen­tren noch bis Ende des Jah­res 2022 fort­zu­füh­ren. Der Minis­ter sag­te: „Die Ärz­tin­nen und Ärz­te aber auch die Betriebs­ärz­tin­nen und ‑ärz­ten blei­ben eine tra­gen­de Rol­le in der Impf­kam­pa­gne. Auch die Apo­the­ken imp­fen jetzt. Unser ergän­zen­des staat­li­ches Ange­bot bleibt aber unver­än­dert erfor­der­lich. Mit einem Kapa­zi­täts­kor­ri­dor von 1.500 bis 3.000 Imp­fun­gen pro Woche pro 100.000 Ein­woh­ner kön­nen unse­re Impf­zen­tren – ange­passt an den Bedarf vor Ort – maß­geb­lich bei der Stei­ge­rung der Impf­quo­ten unterstützen.“

Holet­schek unter­strich: „Wir berei­ten uns damit vor­aus­schau­end und früh­zei­tig auf die Her­aus­for­de­run­gen der kom­men­den Mona­te vor – sei­en es wei­te­re Impf­stof­fe wie Vari­an­ten-ange­pass­te Impf­stof­fe oder Impf­stof­fe für jun­ge Kin­der unter 5 Jah­ren. Wir müs­sen imp­fen, imp­fen, imp­fen. Ich wer­de nicht müde, vor allem an die unge­impf­ten Erwach­se­nen zu appel­lie­ren: Las­sen Sie sich imp­fen! Imp­fen ist auch ein Akt der Solidarität.“

Ver­sor­gung von Krebserkrankungen

Bay­ern will Chan­cen der Digi­ta­li­sie­rung nutzen

Bay­erns Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek hat anläss­lich des Welt­krebs­ta­ges am 4. Febru­ar dar­auf hin­ge­wie­sen, dass der Kampf gegen Krebs auch wäh­rend der Coro­na-Pan­de­mie nicht ver­nach­läs­sigt wer­den darf. Holet­schek beton­te um noch bes­ser in der For­schung zu wer­den, wol­le der Frei­staat die Chan­cen der Digi­ta­li­sie­rung stär­ker nutzen.

For­schung sei das wirk­sams­te Mit­tel gegen Krebs, so der Gesund­heits­mi­nis­ter. „Wir sind hier schon gut auf­ge­stellt, aber mein Anspruch ist es, noch bes­ser zu wer­den. Dabei müs­sen wir auch die Chan­cen der Digi­ta­li­sie­rung stär­ker nut­zen – und das tun wir: Wir unter­stüt­zen Pro­jek­te wie das Bay­ern­wei­te-Onko­lo­gi­sche-Radio­lo­gie-Netz­werk – kurz ‚BORN‘ –, von dem ich mir viel ver­spre­che. Gemein­sam mit dem Baye­ri­schen Wis­sen­schafts­mi­nis­te­ri­um för­dern wir das Pro­jekt mit 850.000 Euro.“

Der Baye­ri­sche Wis­sen­schafts­mi­nis­ter Bernd Sibler erklär­te: „Mit dem Koope­ra­ti­ons­pro­jekt ‚BORN‘ gehen unse­re baye­ri­schen Uni­ver­si­täts­kli­ni­ka einen wei­te­ren inno­va­ti­ven Schritt, mit dem sie die Dia­gnos­tik und The­ra­pie von Krebs ver­bes­sern und dank moderns­ter digi­ta­ler Tech­no­lo­gien auf ein neu­es Level heben. Gera­de im medi­zi­ni­schen Bereich sehen wir immer wie­der, wie Men­schen von tech­ni­schem Fort­schritt und For­schung pro­fi­tie­ren kön­nen. Ich bin sehr zuver­sicht­lich, dass auch die in ‚BORN‘ gewon­nen Erkennt­nis­se lang­fris­tig Leben ret­ten werden.“

Bei BORN koope­rie­ren die sechs baye­ri­schen Uni­ver­si­täts­kli­ni­ken, die im Baye­ri­schen Zen­trum für Krebs­for­schung (BZKF) zusam­men­ge­schlos­sen sind, und die Brain­lab AG mit deren Toch­ter­ge­sell­schaft Mint Medi­cal GmbH. Gemein­sam erar­bei­ten und eta­blie­ren sie ein­heit­li­che, struk­tu­rier­te und stan­dar­di­sier­te Befund­be­rich­te in der onko­lo­gi­schen Bild­ge­bung in den Kliniken.

Holet­schek beton­te, BORN soll die Behand­lung von Krebs­pa­ti­en­ten zunächst in den baye­ri­schen Uni­ver­si­täts­kli­ni­ken erheb­lich ver­bes­sern. In einem wei­te­ren Schritt könn­ten die im BORN Pro­jekt ent­wi­ckel­ten Unter­su­chungs­stra­te­gien dann auf ande­re Kran­ken­häu­ser und Radio­lo­gi­sche Pra­xen über­tra­gen wer­den – sodass Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten in ganz Bay­ern davon pro­fi­tie­ren. „Im BORN Pro­jekt wird eine welt­weit ein­ma­li­ge Daten­grund­la­ge zur Ent­wick­lung bild­ba­sier­ter Bio­mar­ker und KI-Ver­fah­ren ent­ste­hen, die für wis­sen­schaft­li­che Unter­su­chun­gen, aber auch für die Phar­ma­zeu­ti­sche Indus­trie und Medi­zin­pro­dukte­her­stel­ler genutzt wer­den kann“, so Holetschek.

Krebs ist in Deutsch­land die zweit­häu­figs­te Todesursache

Prof. Dr. Andre­as Macken­sen, Direk­tor des BZKF, bekräf­tig­te: „Das BORN Pro­jekt ergänzt das BZKF um eine ver­net­zen­de Kom­po­nen­te, wel­che die gemein­sa­me Stan­dar­di­sie­rung, Aus­wer­tung und Eta­blie­rung quan­ti­ta­ti­ver, bild­ba­sier­ter Bio­mar­ker unter­stützt. Der Bild­ge­bung kommt bei der Dia­gno­se und Ver­laufs­kon­trol­le von Tumor­er­kran­kun­gen eine Schlüs­sel­rol­le zu. Eine Har­mo­ni­sie­rung bei der Erfas­sung und Aus­wer­tung der Bild­ge­bung soll zu einer ein­heit­li­chen Befund­er­he­bung bei Tumor­er­kran­kun­gen füh­ren. Wir freu­en uns, die­ses wich­ti­ge kli­ni­sche Pro­jekt zur Ver­bes­se­rung der Ver­sor­gung von Krebs­pa­ti­en­tin­nen und Krebs­pa­ti­en­ten in Bay­ern mit der Unter­stüt­zung des Frei­staat Bay­erns voranzutreiben.“

Minis­ter Holet­schek sag­te: „Ein wei­te­res Pro­jekt, das wir för­dern und das nun bereits viel­ver­spre­chen­de ers­te Ergeb­nis­se erzielt hat, ist ‚digi­On­ko‘. Ziel des Pro­jek­tes ist es, mit­hil­fe digi­ta­ler Medi­zin Brust­krebs bes­ser vor­zu­beu­gen und zu behan­deln. Wir för­dern das Pro­jekt mit rund 5,4 Mil­lio­nen Euro. Es läuft noch bis ins Jahr 2024.“ Bei digi­On­ko arbei­ten das Uni­ver­si­täts­kli­ni­kum Erlan­gen, die Fried­rich-Alex­an­der-Uni­ver­si­tät Erlan­gen-Nürn­berg, das Uni­ver­si­täts­kli­ni­kum Würz­burg, das Uni­ver­si­täts­kli­ni­kum Regens­burg, der Medi­cal Val­ley EMN e.V., die Sie­mens Health­ca­re GmbH und die Nov­ar­tis Phar­ma GmbH zusammen.

Krebs ist in Deutsch­land die zweit­häu­figs­te Todes­ur­sa­che nach Herz-Kreis­lauf-Erkran­kun­gen. Der Minis­ter erklär­te: „Vie­le Krebs­ar­ten sind heil­bar, wenn sie recht­zei­tig erkannt wer­den. Des­we­gen ist die Vor­sor­ge so wich­tig und nie­mand soll­te sich von der Coro­na-Pan­de­mie davon abbrin­gen las­sen, Vor­sor­ge­an­ge­bo­te wahr­zu­neh­men. Krebs ist in der Coro­na-Pan­de­mie nicht weni­ger aggres­siv. Die Ärz­tin­nen und Ärz­te haben in ihren Pra­xen höchs­te Hygie­ne-Stan­dards eta­bliert und Schutz­maß­nah­men getroffen.“

Das BZKF bie­tet mit dem Bür­ger­Te­le­fon­Krebs einen kos­ten­frei­en Tele­fon­ser­vice für Fra­gen zum The­ma Krebs und die Ver­mitt­lung von Anlauf­stel­len für Vor­sor­ge­un­ter­su­chun­gen an. Die­ser ist unter der Tele­fon­num­mer 0800–85 100 80 zu erreichen.

Holet­schek unter­strich, das Inno­va­ti­ons­bünd­nis gegen Krebs bün­de­le die Kräf­te von Poli­tik, Wirt­schaft, Ärz­te­schaft, Kran­ken­kas­sen sowie Pati­en­ten­ver­tre­te­rin­nen und ‑ver­tre­tern und wol­le Bay­ern zum Impuls­ge­ber der Natio­na­len Deka­de gegen den Krebs machen. „Wir wol­len gemein­sam den Wett­lauf gegen den Krebs gewin­nen. Und wir wol­len, dass alle Betrof­fe­nen so schnell wie mög­lich von der For­schung und von Inno­va­tio­nen pro­fi­tie­ren. Des­halb bin ich sehr ger­ne Schirm­herr des Bündnisses.“

Zu weni­ge Erstgeimpfte

Mehr als die Hälf­te geboostert

Mehr als die Hälf­te der Men­schen in Bay­ern hat jetzt eine Coro­na-Auf­fri­schungs­imp­fung erhal­ten. Dar­auf hat Bay­erns Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek am Frei­tag in Mün­chen hin­ge­wie­sen. Aller­dings gibt es noch zu weni­ge Erst­ge­impf­te, wes­halb der Minis­ter dafür plä­diert, dass die all­ge­mei­ne Coro­na-Impf­pflicht kom­men muss.

„Ins­ge­samt haben 6.603.683 Men­schen ihre Auf­fri­schungs­imp­fung erhal­ten. Ich freue mich, dass damit mehr als die Hälf­te der Men­schen in Bay­ern geboos­tert ist. Von den über 60-Jäh­ri­gen sind im Frei­staat schon 73,1 Pro­zent geboos­tert, bei den Voll­jäh­ri­gen sind es 59,1 Pro­zent. Und auch bei den 12- bis 17-Jäh­ri­gen haben schon 17,5 Pro­zent eine Auf­fri­schungs­imp­fung bekom­men“, so Holet­schek zum erfreu­li­chen Stand bei dem Boostern.

Der Minis­ter ergänz­te: „Klar ist: Die Impf­stof­fe bie­ten einen guten Schutz vor einer Infek­ti­on mit der Del­ta- und der Omi­kron-Vari­an­te des Coro­na­vi­rus. Geboos­ter­te haben zudem ein deut­lich nied­ri­ge­res Risi­ko für einen schwe­ren Krank­heits­ver­lauf und für eine Hos­pi­ta­li­sie­rung als Unge­impf­te. Sie genie­ßen auch Vor­tei­le: Bei 2G-Plus-beschränk­ten Ver­an­stal­tun­gen müs­sen sie sich nicht mehr tes­ten las­sen, und sie müs­sen als Kon­takt­per­son nicht mehr in Qua­ran­tä­ne. Ich appel­lie­re an die bis­lang noch unent­schlos­se­nen Men­schen im Frei­staat: Las­sen Sie sich boostern!“

Der Minis­ter erläu­ter­te aller­dings auch, dass die Impflü­cke im Frei­staat und in ganz Deutsch­land noch immer zu groß ist. „Gera­de bei den vul­ner­ablen Grup­pen ist es wich­tig, dass sich noch mehr Men­schen imp­fen las­sen. Erst 73,3 Pro­zent der Men­schen im Frei­staat haben sich für die Erst­imp­fung ent­schie­den. Das sind lei­der noch zu weni­ge. Auch wenn die Omi­kron-Vari­an­te wohl in vie­len Fäl­len mil­der ver­läuft: Allein auf­grund der schie­ren Mas­se an Unge­impf­ten kön­nen Kran­ken­häu­ser und Arzt­pra­xen über­las­tet werden.“

„Wir müs­sen jetzt handeln!“

Der Minis­ter beton­te, dass es nicht an den Mög­lich­kei­ten, sich imp­fen zu las­sen, lie­ge. Im Frei­staat gebe es 81 Impf­zen­tren, zahl­rei­che Außen­stel­len der Impf­zen­tren und rund 280 mobi­le Teams, und auch die Ärz­tin­nen und Ärz­te ver­ab­reich­ten täg­lich sehr vie­le Imp­fun­gen. „Außer­dem gab es mehr als 7.000 Son­der­impf­ak­tio­nen allein im Frei­staat. All das hat nicht gereicht, um mehr Men­schen von einer Imp­fung zu über­zeu­gen. Daher plä­die­re ich dafür, eine all­ge­mei­ne Impf­pflicht einzuführen.“

Holet­schek unter­strich, dass die ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impf­pflicht nur der ers­te Schritt sein kön­ne. „Wenn wir end­lich aus der Pan­de­mie her­aus­kom­men wol­len, müs­sen sich so vie­le Men­schen wie mög­lich imp­fen las­sen. Ich hof­fe, dass der Bund nun end­lich han­delt und eine all­ge­mei­ne Impf­pflicht beschließt. Ich kann mir etwa eine Befris­tung auf zwei Jah­re vorstellen.“

Der Minis­ter füg­te hin­zu, dass es auch für die Pfle­ge­kräf­te und ande­re in den Ein­rich­tun­gen Täti­ge ein wich­ti­ges Signal sei, dass sie nicht die ein­zi­gen sei­en, die sich imp­fen las­sen müs­sen.“ Kei­ne Fra­ge: Die Dis­kus­si­on im Bun­des­tag ist wich­tig – aber wir hät­ten die­se Debat­te auch schon vor Wochen füh­ren kön­nen und wären jetzt vie­le Schrit­te wei­ter. Wir müs­sen jetzt handeln!“

2G- und 2G-plus-Regeln 

Kei­ne Über­gangs­re­geln in Bayern

Auch in Bay­ern gel­ten bereits die am 15. Janu­ar 2022 geän­der­ten Coro­na-Fest­le­gun­gen des Robert Koch-Insti­tuts (RKI) und des Paul-Ehr­lich-Insti­tuts (PEI) für Gene­se­ne und für Per­so­nen, die mit dem Coro­na-Impf­stoff Jans­sen (John­son und John­son) geimpft wur­den. Es gibt kei­ne Über­gangs­re­geln. Dar­auf hat das Baye­ri­sche Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um heu­te in Mün­chen hingewiesen.

„Der Bund gibt in sei­ner COVID-19-Schutz­maß­nah­men-Aus­nah­men­ver­ord­nung (SchAus­nahmV) die Rege­lung von Erleich­te­run­gen und Aus­nah­men für Schutz­maß­nah­men vor und legt dar­in fest, wer als „geimpft“ und als „gene­sen“ gilt“, erläu­ter­te eine Minis­te­ri­ums­spre­che­rin. „Die­se Vor­schrif­ten des Bun­des ver­wei­sen ihrer­seits unmit­tel­bar auf die fach­li­chen Vor­ga­ben des PEI und des RKI. Die Fünf­zehn­te Baye­ri­sche Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung (15. BayIfSMV) knüpft an die Defi­ni­tio­nen der SchAus­nahmV an. Das heißt: Ände­run­gen der Bestim­mun­gen in der SchAus­nahmV und der dort in Bezug genom­me­nen fach­li­chen Vor­ga­ben wir­ken sich ganz unmit­tel­bar auch auf die 15. BayIfSMV aus.“

Das betrifft aktu­ell den Impf­sta­tus von Per­so­nen, die nur eine Dosis des COVID-19-Impf­stoffs Jans­sen und kei­ne wei­te­re Impf­stoff­do­sis erhal­ten haben, und die Ver­kür­zung des Gene­se­nen­sta­tus. Die maß­geb­li­chen bun­des­recht­li­chen Bestim­mun­gen sind mit Wir­kung zum 15. Janu­ar 2022 in Kraft getre­ten und auch das PEI sowie das RKI haben ihre fach­li­chen Vor­ga­ben aus­drück­lich mit Wir­kung ab dem 15. Janu­ar 2022 geän­dert. Man­gels Über­gangs­re­geln des Bun­des besteht daher kein Bestands­schutz für Per­so­nen, die vor dem 15. Janu­ar 2022 als gene­sen bezie­hungs­wei­se nach Erhalt einer Dosis des COVID-19-Impf­stoffs Jans­sen als geimpft galten.


Zen­tra­le Fra­gen zur COVID-19-Imp­fung und zur Imp­fung mit Janssen:


Was gilt für mit Jans­sen ein­mal Geimpf­te in Bayern?

Der Bund hat fest­ge­legt, dass Per­so­nen, die nur eine Dosis des COVID-19-Impf­stoffs Jans­sen und kei­ne wei­te­re Impf­stoff­do­sis erhal­ten haben, nicht als voll­stän­dig geimpft gel­ten (Das ent­spricht den vom PEI im Beneh­men mit dem RKI im Inter­net unter der Adres­se www.pei.de/impfstoffe/covid-19 ver­öf­fent­lich­ten Vor­ga­ben, auf die die SchAus­nahmV ver­weist). Daher erfül­len sie etwa­ige 2G-Erfor­der­nis­se der 15. BayIfSMV nicht.

Um als voll­stän­dig geimpft (oder auch: grund­im­mu­ni­siert) zu gel­ten, bedarf es einer zwei­ten Imp­fung. Die Stän­di­ge Impf­kom­mis­si­on (STIKO) emp­fiehlt hier­für eine mRNA-Impf­stoff­do­sis in einem Min­dest­ab­stand von vier Wochen zur ers­ten Impf­stoff­do­sis. An Tag 15 nach der zwei­ten Imp­fung gel­ten die Per­so­nen als voll­stän­dig geimpft. Die zwei­te Imp­fung gilt also nicht als Auffrischungsimpfung.

Erst eine drit­te Imp­fung stellt somit die Auf­fri­schungs­imp­fung dar. Die STIKO emp­fiehlt eine Auf­fri­schungs­imp­fung mit einem mRNA-Impf­stoff in einem Min­dest­ab­stand von drei Mona­ten zu der letz­ten Imp­fung. Unmit­tel­bar nach der Ver­ab­rei­chung die­ser drit­ten Imp­fung gel­ten betrof­fe­ne Per­so­nen im Sin­ne von § 4 Abs. 7 Nr. 4 der 15. BayIfSMV als „geboos­tert“.


„Wer gilt als voll­stän­dig geimpft im Sin­ne der BayIfSMV?“

Als voll­stän­dig geimpft gilt eine Per­son ins­be­son­de­re, wenn ihr zwei Impf­stoff­do­sen ver­ab­reicht wur­den. Als voll­stän­dig geimpft gilt eine Per­son auch, wenn ihr nach einer Infek­ti­on eine Impf­do­sis ver­ab­reicht wur­de (zuerst gene­sen, dann geimpft) oder umge­kehrt: wenn sie nach einer Imp­fung eine Infek­ti­on durch­ge­macht hat.

Im Detail: Gemäß der Aus­füh­run­gen des PEI gel­ten Per­so­nen, die nach einer Impf­stoff­do­sis eine labor­dia­gnos­tisch mit­tels Nukle­in­säu­re­nach­weis nach­ge­wie­se­ne Infek­ti­on mit SARS-CoV‑2 durch­ge­macht haben, ab dem 29. Tag nach posi­ti­vem Test­be­fund als voll­stän­dig geimpft. Über­dies gel­ten Per­so­nen, die nach labor­dia­gnos­tisch mit­tels Nukle­in­säu­re­nach­weis oder mit­tels spe­zi­fi­schen posi­ti­ven Anti­kör­per­nach­weis bestä­tig­te Infek­ti­on mit SARS-CoV‑2 durch­ge­macht haben und danach eine Impf­stoff­do­sis erhal­ten haben, ab dem Tag der Imp­fung als voll­stän­dig geimpft.

Als Nach­weis die­nen ent­we­der die Zer­ti­fi­ka­te in Papier­form, also Gene­se­nen­aus­weis und Impf­aus­weis, oder man lässt sich bei­de Zer­ti­fi­ka­te in die CoV­Pass­App ein­tra­gen und kann dann den Nach­weis auch digi­tal vorlegen.

Nach zwei Infek­tio­nen gilt eine Per­son der­zeit nicht als voll­stän­dig geimpft.


Wer gilt als getes­tet im Sin­ne des § 4 Abs. 7 Nr. 4 der 15. BayIfSMV?

Zunächst muss ein voll­stän­di­ger Impf­schutz vor­lie­gen (Grund­im­mu­ni­sie­rung), sie­he oben.

Dann gibt es in Bay­ern zwei Möglichkeiten:

  1. Per­so­nen, wel­che nach der Grund­im­mu­ni­sie­rung zusätz­lich eine Impf­stoff­do­sis als Auf­fri­schungs­imp­fung erhal­ten haben, gel­ten im Rah­men der 2G plus-Zugangs­be­schrän­kun­gen als getes­tet. Dies gilt unmit­tel­bar ab Erhalt der Auf­fri­schungs­imp­fung. Die­se im Sin­ne von § 4 Abs. 7 Nr. 4 der 15. BayIfSMV „geboos­ter­ten“ Per­so­nen kön­nen daher sofort Zugang zu 2G plus-Ein­rich­tun­gen bezie­hungs­wei­se ‑Ver­an­stal­tun­gen erhal­ten, ohne einen zusätz­li­chen Test­nach­weis vor­le­gen zu müssen.
  1. Glei­ches gilt für geimpf­te Per­so­nen im Sin­ne des § 2 Nr. 2 SchAus­nahmV, die nach­wei­sen kön­nen, dass sie nach ihrer voll­stän­di­gen Immu­ni­sie­rung eine PCR-bestä­tig­te Infek­ti­on mit dem Coro­na­vi­rus SARS-CoV‑2 über­stan­den haben.

Eine Befris­tung der Gül­tig­keit des Sta­tus „geboos­tert“ im Sin­ne von § 4 Abs. 7 Nr. 4 der 15. BayIfSMV ist der­zeit nicht definiert.


Wie lan­ge gilt man als genesen?

Das Datum der Abnah­me des posi­ti­ven Tests (Vor­aus­set­zun­gen sie­he oben) muss min­des­tens 28 Tage UND darf höchs­tens 90 Tage zurück­lie­gen. Nach Ablauf der 90 Tage gel­ten Per­so­nen – wie bis­lang nach Ablauf von 6 Mona­ten auch – nicht mehr als gene­sen im obi­gen Sin­ne. Auch die Aus­nah­me von der Qua­ran­tä­ne­pflicht besteht dann nicht mehr. Nach Emp­feh­lung der STIKO sol­len Per­so­nen, die unge­impft eine SARS-CoV-2-Infek­ti­on durch­ge­macht haben, drei Mona­te spä­ter eine Impf­stoff­do­sis erhal­ten. Dann gilt man als voll­stän­dig geimpft. Der genaue Zeit­punkt der Imp­fung ist dabei nach Ablauf der drei Mona­te uner­heb­lich: Die Imp­fung nach Infek­ti­on kann auch nach bei­spiels­wei­se vier Mona­ten erfol­gen. In der Zwi­schen­zeit unter­liegt die Per­son jedoch allen Beschrän­kun­gen für Ungeimpfte.


Wie wei­se ich mei­nen Sta­tus digi­tal nach?

Drei­fach Geimpf­te kön­nen ihre digi­ta­len COVID-19-Impf­zer­ti­fi­ka­te leicht selbst in ent­spre­chen­den Apps, zum Bei­spiel CoV­Pass-App, hochladen.

Per­so­nen, wel­che nach voll­stän­di­ger Grund­im­mu­ni­sie­rung eine SARS-CoV-2-Infek­ti­on über­stan­den haben, kön­nen sich nach Vor­la­ge der ent­spre­chen­den Nach­wei­se (Tes­tung mit­tels Nukle­in­säu­re­nach­weis, Iden­ti­täts­nach­weis) ein digi­ta­les Gene­se­nen­zer­ti­fi­kat aus­stel­len las­sen. Der „Boos­ter-Sta­tus“ im Sin­ne von § 4 Abs. 7 Nr. 4 der 15. BayIfSMV für Per­so­nen nach über­stan­de­ner Infek­ti­on kann also durch die Vor­la­ge aller erhal­te­ner Nach­wei­se (digi­ta­les COVID-19-Impf­zer­ti­fi­kat 2/​2 sowie nach­fol­gen­des digi­ta­les Gene­se­nen­zer­ti­fi­kat) nach­ge­wie­sen wer­den. Dies ist auch in ent­spre­chen­den Apps, zum Bei­spiel der Cov­Pass-App, hinterlegbar.

Inno­va­ti­ve The­ra­pie­an­sät­ze in der Post-COVID-Behandlung 

Pro­jekt der Sozi­al­stif­tung Bam­berg gefördert

Bay­erns Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek sieht in der Erfor­schung inter­dis­zi­pli­nä­rer und inte­gra­ti­ver Behand­lungs­an­sät­ze zusätz­li­che Chan­cen für die The­ra­pie des Post-COVID-Syn­droms. Eine För­de­rung geht an die Sozi­al­stif­tung Bam­berg, teilt das Baye­ri­sche Staats­mi­nis­te­ri­um für Gesund­heit und Pfle­ge mit.

„Die inte­gra­ti­ve Medi­zin kann uns bei der The­ra­pie von Post-COVID dabei hel­fen, die Mög­lich­kei­ten der kon­ven­tio­nel­len Medi­zin und der Natur­heil­kun­de in einem ganz­heit­li­chen Ansatz best­mög­lich zu nut­zen“, sag­te Holet­schek am Sams­tag anläss­lich der Über­mitt­lung eines För­der­be­scheids an die Kli­nik für Inte­gra­ti­ve Medi­zin und Natur­heil­kun­de der Sozi­al­stif­tung Bam­berg. „Des­halb unter­stützt die Staats­re­gie­rung ent­spre­chen­de For­schungs­pro­jek­te im Rah­men der baye­ri­schen För­der­initia­ti­ve Ver­sor­gungs­for­schung zum Post-COVID-Syndrom.“

Das Pro­jekt der Sozi­al­stif­tung Bam­berg trägt den Namen „For­schungs­zy­klus: Inte­gra­ti­ve Medi­zin und Natur­heil­kun­de in der Behand­lung des Post-COVID-Syn­droms: Ein Mul­ti­mo­da­ler The­ra­pie­an­satz“. Ziel ist es, Metho­den der inte­gra­ti­ven Medi­zin und der Natur­heil­kun­de hin­sicht­lich des Ein­sat­zes gegen das Post-COVID-Syn­drom zu bewer­ten. Zudem soll fest­ge­stellt wer­den, inwie­fern die The­ra­pie­an­sät­ze für eine Über­nah­me in die Regel­ver­sor­gung geeig­net sind. Holet­schek beton­te: „Post-COVID ist ein The­ma, das viel­fäl­ti­ge Aus­prä­gun­gen hat und wel­ches unse­re Gesell­schaft noch län­ger beschäf­ti­gen wird. Wir brau­chen in die­sem Bereich des­halb ent­spre­chend brei­te The­ra­pie­an­sät­ze. Inte­gra­ti­ve Medi­zin und Natur­heil­kun­de kön­nen hier­zu einen wich­ti­gen Bei­trag leisten.“

Das Vor­ha­ben ist in zwei Pro­jekt­teile geglie­dert. Im ers­ten Teil erfolgt die Anwen­dung und Eva­lu­ie­rung eines sta­tio­nä­ren, mul­ti­mo­da­len The­ra­pie­pro­gramms, wel­ches unter ande­rem klas­si­sche Kneipp­sche Ver­fah­ren und Ver­fah­ren der erwei­ter­ten Natur­heil­kun­de beinhal­tet. Die Wirk­sam­keit, Sicher­heit und Nach­hal­tig­keit des The­ra­pie­an­sat­zes wer­den durch eine beglei­ten­de pro­spek­ti­ve Lon­gi­tu­di­nal­stu­die im Rah­men eines 14-tägi­gen, sta­tio­nä­ren Kli­nik­auf­ent­halts der Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten evaluiert.

Im zwei­ten Teil wird ein tages­kli­ni­sches Kon­zept ver­folgt, das sich über elf Wochen erstreckt. Die Behand­lung der Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten erfolgt dabei anhand eines mul­ti­mo­da­len Stress­re­duk­ti­ons- und Lebens­stil­mo­di­fi­ka­ti­ons­pro­gramms. Zum Ein­satz kom­men unter ande­rem Modu­le zur Ernäh­rungs­ver­bes­se­rung, Bewe­gungs­för­de­rung, Anwen­dun­gen zur Selbst­für­sor­ge und Coping­stra­te­gien sowie Ganz­kör­per­hy­per­ther­mie ver­bun­den mit Sau­er­stoff­the­ra­pie. Die Eva­lua­ti­on erfolgt durch eine pro­spek­tiv ran­do­mi­siert kon­trol­lier­te Studie.

Unter­stützt wird die Behand­lung durch E‑He­alth-Kom­po­nen­ten, dar­un­ter ein Fit­ness­tra­cker zur Feed­back- und Daten­ge­ne­rie­rung sowie digi­ta­le Lern­mo­du­le. Das Pro­jekt wird im Rah­men der baye­ri­schen För­der­initia­ti­ve mit bis zu rund 87.000 Euro geför­dert und läuft bis zum 31. Dezem­ber 2022.

Auf­ruf von Holet­schek, VdPB und BRK 

Enga­ge­ment im Pfle­ge­pool Bayern

Bay­erns Gesund­heits- und Pfle­ge­mi­nis­ter Klaus Holet­schek, die Ver­ei­ni­gung der Pfle­gen­den in Bay­ern (VdPB) und das Baye­ri­sche Rote Kreuz (BRK) wol­len über den Pfle­ge­pool auch im neu­en Jahr Frei­wil­li­ge in Hei­men und Kran­ken­häu­sern einsetzen.

„Der baye­ri­sche Pfle­ge­pool leis­tet wich­ti­ge Unter­stüt­zung: Seit dem 11. Novem­ber 2021, dem Tag der Fest­stel­lung des Kata­stro­phen­falls, haben sich bis­her 480 neue Frei­wil­li­ge gemel­det. Außer­dem kön­nen wir auf zahl­rei­che Frei­wil­li­ge zäh­len, die bereits seit ver­gan­ge­nen Pan­de­mie­wel­len dabei sind. Ins­ge­samt haben sich nun mehr als 4.100 Per­so­nen gemel­det, die mit­an­pa­cken wol­len. Dank bewähr­ter Struk­tu­ren kön­nen die Frei­wil­li­gen zügig zum Ein­satz kom­men“, sag­te Klaus Holet­schek in München.

Er appel­lie­re daher – gera­de auch mit Blick auf die Omi­kron-Virus­va­ri­an­te – an alle Pfle­ge­kräf­te, die aktu­ell nicht in die­sem Beruf arbei­ten und kei­ner Risi­ko­grup­pe ange­hö­ren, sich im ‚Pfle­ge­pool Bay­ern‘ zu enga­gie­ren. „Jede hel­fen­de Hand zählt! Wir müs­sen gemein­sam soli­da­risch alles dafür tun, unser Gesund­heits­sys­tem vor einem Kol­laps zu schützen.“

BRK-Prä­si­den­tin Ange­li­ka Schorer ergänz­te: „Den Pfle­ge­rin­nen und Pfle­gern ist es zu ver­dan­ken, dass wir die zwei Pan­de­mie­jah­re durch­ste­hen konn­ten. Mit der bevor­ste­hen­den fünf­ten Wel­le kommt eine nicht kal­ku­lier­ba­re Wucht auf uns zu, die sich in Per­so­nal­aus­fäl­len auch in den pfle­gen­den Beru­fen aus­wir­ken wird. Daher ist erneut not­wen­dig, dass wir als Gesell­schaft all unse­re Kräf­te bün­deln. Nur gemein­sam kön­nen wir auch die­ser Her­aus­for­de­rung Herr wer­den. Wir bit­ten Sie: mel­den Sie sich im Pfle­ge­pool an!“

VdPB-Prä­si­dent Georg Sigl-Leh­ner füg­te hin­zu: „Die Frei­wil­li­gen des Pfle­ge­pools konn­ten in den ver­gan­ge­nen Wel­len der Pan­de­mie vie­ler­orts hel­fen, die durch aku­te Aus­bruchs­ge­sche­hen sich dra­ma­tisch ver­schär­fen­de Per­so­nal­not und ihre schlimms­ten Fol­gen auf­zu­fan­gen. Gera­de ange­sichts der schnell auf uns zu rol­len­den Omi­kron-Wel­le erwar­ten wir erneut äußerst kri­ti­sche Situa­tio­nen, in denen die Frei­wil­li­gen einen unschätz­bar wich­ti­gen Bei­trag leis­ten kön­nen. Auch wenn der Pfle­ge­pool nicht unse­re grund­sätz­li­chen Pro­ble­me lösen kann, gilt: Je mehr dabei sind, umso eher sind wir die­ser aktu­el­len Her­aus­for­de­rung gewachsen.“

Pfle­ge­fach­kräf­te, Pfle­ge­hilfs­kräf­te, aber auch Men­schen mit einer Aus­bil­dung oder Erfah­rung im Gesund­heits­we­sen wie zum Bei­spiel Medi­zi­nisch-tech­ni­sche Assis­ten­tin­nen und Assis­ten­ten (MTRA, MTLA), Medi­zi­ni­sche Fach­an­ge­stell­te (MFA), Ope­ra­ti­ons-tech­ni­sche Assis­ten­tin­nen und Assis­ten­ten (OTA), Inten­siv­fach­pfle­ge­kräf­te (IPK), Not­fall­sa­ni­tä­te­rin­nen und ‑sani­tä­ter oder auch Heb­am­men kön­nen sich auf der Web­site des Pfle­ge­pools Bay­ern für den Ein­satz mel­den. Der Ein­satz erfolgt aus­schließ­lich auf frei­wil­li­ger Basis.

Die Frei­wil­li­gen sol­len Freistellungs‑, Lohn‑, Fahrt- und Ver­dienst­fort­zah­lungs­an­sprü­che bekom­men. Wich­tig ist dafür, dass die Hel­fe­rin­nen und Hel­fer von einer frei­wil­li­gen Hilfs­or­ga­ni­sa­ti­on ein­ge­setzt wer­den. Dafür ist eine Mit­glied­schaft bei einer Hilfs­or­ga­ni­sa­ti­on not­wen­dig. Die­se Mit­glied­schaft ist pro­jekt­be­zo­gen für die Zeit der Pan­de­mie und kos­ten­los. Das heißt, es fal­len kei­ne Mit­glieds­bei­trä­ge an, und es besteht auch kei­ne Ver­pflich­tung, eine Min­dest­an­zahl an Ein­satz­stun­den zu leis­ten. Es besteht auch kei­ne Min­dest­dau­er für eine Mit­glied­schaft, sie kann jeder­zeit been­det werden.

„Klar ist: Der ‚Pfle­ge­pool Bay­ern‘ funk­tio­niert in der Pan­de­mie gut – ist aber kei­nes­falls die Lösung des Fach­kräf­te­man­gels in der Pfle­ge“, füg­te Holet­schek hin­zu. „Wir müs­sen hier drin­gend attrak­ti­ve­re Arbeits­be­din­gun­gen schaf­fen. Ohne Mut zu gro­ßen Ver­än­de­run­gen kön­nen wir die Pfle­ge­be­dürf­ti­gen, die pfle­gen­den Ange­hö­ri­gen und auch die Pfle­ge­kräf­te nicht entlasten.“

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