Der Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern, der Gender Pay Gap, lag in Bayern im Jahr 2023 bei 21 Prozent. Auch der um
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Corona-Strategie in Bayern
Kurs der Vorsicht mit Augenmaß
Nach Ansicht des bayerischen Gesundheitsministers Klaus Holetschek müssten die Schutzmaßnahmen im Freistaat kontrolliert an die aktuelle Lage angepasst werden. Bayern bleibe weiterhin vorsichtig – aber mit Augenmaß und mit der Entwicklung der Hospitalisierung von COVID-19-Patientinnen und ‑Patienten fest im Blick.
Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek hat am Dienstag virtuell an der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Pflege des Bayerischen Landtags teilgenommen. Der Minister berichtete dabei ausführlich über die aktuelle Corona-Lage und die weitere Strategie im Kampf gegen die Pandemie, die mit Augenmaß erfolgen soll.
Holetschek betonte: „Wir stehen heute vor einer anderen Situation als in den letzten Wellen der Pandemie. Die Infektionszahlen steigen zwar rasant, aber: Menschen, die sich mit der Omikron-Variante infiziert haben, müssen seltener stationär und vor allem weniger oft auf der Intensivstation versorgt werden.“
„Die einrichtungsbezogene Impfpflicht darf kein zahnloser Tiger sein“
Der Minister erläuterte, die 7‑Tage-Inzidenz in Bayern liege am heutigen Dienstag bei 1.819,1, gleichzeitig seien in Bayern nur 332 Intensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und ‑Patienten belegt. „In der Spitze der Pandemie waren das schon deutlich mehr. Wir hatten zeitweise über 1.000 COVID-19-Patientinnen und ‑Patienten in Intensivbetten am selben Tag.“
An diese Lage müssten auch die Schutzmaßnahmen vorsichtig und kontrolliert angepasst werden. „Wir waren uns von Anfang an einig: Die Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger sollen nur so lange fortdauern, wie unbedingt erforderlich. Der Ministerrat hat daher weitere Anpassungen unter anderem in den Bereichen Gastronomie, Kultur- und Sportveranstaltungen, Messen sowie körpernahe Dienstleistungen beschlossen.“
In vielen Bereichen bleibe 2G wichtig, auch die Maskenpflicht bleibt. „Wir haben den Landtag zudem gebeten, in seiner Sitzung am 15. Februar nächste Woche das weitere Bestehen der epidemischen Lage festzustellen. Wir bleiben weiterhin vorsichtig – aber mit Augenmaß und mit der Entwicklung der Hospitalisierung von COVID-19-Patientinnen und ‑Patienten fest im Blick. Voraussetzung ist eine stabile Lage in den Krankenhäusern. Wir setzen gemeinsam mit dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) auf ein enges Monitoring einer Vielzahl an Parametern. Wir passen auf und passen an.“
Im Fokus aller Entscheidungen stehe, die Bürgerinnen und Bürger bestmöglich zu schützen und das Gesundheitssystem und die kritische Infrastruktur vor einer Überlastung zu bewahren. Dabei spiele auch die Personalsituation eine zentrale Rolle. Nicht nur beim Klinikpersonal komme es durch die Isolations- und Quarantänemaßnahmen inzwischen vermehrt zu kurzfristigen Ausfällen. Und auch unsere Gesundheitsämter gerieten vielfach an ihre Grenzen.
Bayern wird daher bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht mit großem Augenmaß vorgehen und der Gewährleistung der Versorgungssicherheit größtmögliche Priorität einräumen. Durch angemessene Umsetzungszeiten soll dem Bestandspersonal der betroffenen Einrichtungen und Unternehmen nochmals die Gelegenheit gegeben werden, sich intensiv fachlich beraten zu lassen – auch was den neuen proteinbasierten Impfstoff Novavax anbelangt. Gleichzeitig sollen beispielsweise auch die Arbeitgeber von medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen nicht unerwartet mit kurzfristig angeordneten Betretungs- oder Tätigkeitsverboten ihrer ungeimpften Beschäftigten konfrontiert werden.
Holetschek betonte: „Klar ist: Die einrichtungsbezogene Impfpflicht darf kein zahnloser Tiger sein. Klar ist aber auch: Die Versorgung der Patientinnen und Patienten sowie der Bewohnerinnen und Bewohner darf nicht gefährdet werden.“
Der Gesundheitsminister bekräftigte seine Forderung an den Bund, für den Vollzug der einrichtungsbezogenen Impfpflicht rasch klare, bundesweit einheitliche Vorgaben zu machen: „Nur mit klaren Vorgaben können sich unsere Gesundheitsämter angemessen auf den Vollzug der einrichtungsbezogenen Impfpflicht vorbereiten. Wir brauchen eindeutige Leitlinien zur Gewichtung der Versorgungssicherheit. Und wir brauchen eine digitale Meldeplattform. Der Bund hat mit der Digitalen Einreiseanmeldung (DEA) schon vorgemacht, wie so etwas gehen kann. Wir dürfen die Gesundheitsämter hier nicht alleine lassen.“
Damit es nicht zu vermeidbaren Infektionen bei vulnerablen Personen kommt, müssen sich ungeimpfte Beschäftigte in den betroffenen Versorgungsbereichen auf mögliche weitere Hygieneauflagen einstellen. Für den Gesundheitsminister ist auch klar, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht nur ein erster Schritt sein kann: „Warum müssen sich nur die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der betroffenen Einrichtungen und Unternehmen impfen? Nur eine allgemeine Impfpflicht, die auch die von ihnen betreuten und versorgten Personen, deren Angehörige und Besucherinnen und Besucher erreicht, ist eine faire Impfpflicht.“
Holetschek unterstrich dass auch die Impfquote entscheidend bleibe. „Die Impfung ist auch heute noch der einzige Weg aus der Pandemie. Und sie schützt. Für die milderen Verläufe bei Omikron spielt eine wichtige Rolle, dass inzwischen viele – wenn auch noch zu wenige – Menschen vollständig geimpft und sogar geboostert sind. Mehr als 9,6 Millionen – und damit mehr als 83 Prozent der volljährigen Bürgerinnen und Bürger in Bayern sind vollständig geimpft. Insgesamt sind mehr als 73 Prozent grundimmunisiert und mehr als die Hälfte der Bevölkerung ist bereits geboostert. Klar ist: Insbesondere die Auffrischungsimpfung schützt vor schweren Verläufen.“
„Wir müssen impfen, impfen, impfen“
Um die Impfungen weiter voranzutreiben, hat der Ministerrat am heutigen Dienstag beschlossen, die staatlichen Impfzentren noch bis Ende des Jahres 2022 fortzuführen. Der Minister sagte: „Die Ärztinnen und Ärzte aber auch die Betriebsärztinnen und ‑ärzten bleiben eine tragende Rolle in der Impfkampagne. Auch die Apotheken impfen jetzt. Unser ergänzendes staatliches Angebot bleibt aber unverändert erforderlich. Mit einem Kapazitätskorridor von 1.500 bis 3.000 Impfungen pro Woche pro 100.000 Einwohner können unsere Impfzentren – angepasst an den Bedarf vor Ort – maßgeblich bei der Steigerung der Impfquoten unterstützen.“
Holetschek unterstrich: „Wir bereiten uns damit vorausschauend und frühzeitig auf die Herausforderungen der kommenden Monate vor – seien es weitere Impfstoffe wie Varianten-angepasste Impfstoffe oder Impfstoffe für junge Kinder unter 5 Jahren. Wir müssen impfen, impfen, impfen. Ich werde nicht müde, vor allem an die ungeimpften Erwachsenen zu appellieren: Lassen Sie sich impfen! Impfen ist auch ein Akt der Solidarität.“
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Versorgung von Krebserkrankungen
Bayern will Chancen der Digitalisierung nutzen
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat anlässlich des Weltkrebstages am 4. Februar darauf hingewiesen, dass der Kampf gegen Krebs auch während der Corona-Pandemie nicht vernachlässigt werden darf. Holetschek betonte um noch besser in der Forschung zu werden, wolle der Freistaat die Chancen der Digitalisierung stärker nutzen.
Forschung sei das wirksamste Mittel gegen Krebs, so der Gesundheitsminister. „Wir sind hier schon gut aufgestellt, aber mein Anspruch ist es, noch besser zu werden. Dabei müssen wir auch die Chancen der Digitalisierung stärker nutzen – und das tun wir: Wir unterstützen Projekte wie das Bayernweite-Onkologische-Radiologie-Netzwerk – kurz ‚BORN‘ –, von dem ich mir viel verspreche. Gemeinsam mit dem Bayerischen Wissenschaftsministerium fördern wir das Projekt mit 850.000 Euro.“
Der Bayerische Wissenschaftsminister Bernd Sibler erklärte: „Mit dem Kooperationsprojekt ‚BORN‘ gehen unsere bayerischen Universitätsklinika einen weiteren innovativen Schritt, mit dem sie die Diagnostik und Therapie von Krebs verbessern und dank modernster digitaler Technologien auf ein neues Level heben. Gerade im medizinischen Bereich sehen wir immer wieder, wie Menschen von technischem Fortschritt und Forschung profitieren können. Ich bin sehr zuversichtlich, dass auch die in ‚BORN‘ gewonnen Erkenntnisse langfristig Leben retten werden.“
Bei BORN kooperieren die sechs bayerischen Universitätskliniken, die im Bayerischen Zentrum für Krebsforschung (BZKF) zusammengeschlossen sind, und die Brainlab AG mit deren Tochtergesellschaft Mint Medical GmbH. Gemeinsam erarbeiten und etablieren sie einheitliche, strukturierte und standardisierte Befundberichte in der onkologischen Bildgebung in den Kliniken.
Holetschek betonte, BORN soll die Behandlung von Krebspatienten zunächst in den bayerischen Universitätskliniken erheblich verbessern. In einem weiteren Schritt könnten die im BORN Projekt entwickelten Untersuchungsstrategien dann auf andere Krankenhäuser und Radiologische Praxen übertragen werden – sodass Patientinnen und Patienten in ganz Bayern davon profitieren. „Im BORN Projekt wird eine weltweit einmalige Datengrundlage zur Entwicklung bildbasierter Biomarker und KI-Verfahren entstehen, die für wissenschaftliche Untersuchungen, aber auch für die Pharmazeutische Industrie und Medizinproduktehersteller genutzt werden kann“, so Holetschek.
Krebs ist in Deutschland die zweithäufigste Todesursache
Prof. Dr. Andreas Mackensen, Direktor des BZKF, bekräftigte: „Das BORN Projekt ergänzt das BZKF um eine vernetzende Komponente, welche die gemeinsame Standardisierung, Auswertung und Etablierung quantitativer, bildbasierter Biomarker unterstützt. Der Bildgebung kommt bei der Diagnose und Verlaufskontrolle von Tumorerkrankungen eine Schlüsselrolle zu. Eine Harmonisierung bei der Erfassung und Auswertung der Bildgebung soll zu einer einheitlichen Befunderhebung bei Tumorerkrankungen führen. Wir freuen uns, dieses wichtige klinische Projekt zur Verbesserung der Versorgung von Krebspatientinnen und Krebspatienten in Bayern mit der Unterstützung des Freistaat Bayerns voranzutreiben.“
Minister Holetschek sagte: „Ein weiteres Projekt, das wir fördern und das nun bereits vielversprechende erste Ergebnisse erzielt hat, ist ‚digiOnko‘. Ziel des Projektes ist es, mithilfe digitaler Medizin Brustkrebs besser vorzubeugen und zu behandeln. Wir fördern das Projekt mit rund 5,4 Millionen Euro. Es läuft noch bis ins Jahr 2024.“ Bei digiOnko arbeiten das Universitätsklinikum Erlangen, die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, das Universitätsklinikum Würzburg, das Universitätsklinikum Regensburg, der Medical Valley EMN e.V., die Siemens Healthcare GmbH und die Novartis Pharma GmbH zusammen.
Krebs ist in Deutschland die zweithäufigste Todesursache nach Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Der Minister erklärte: „Viele Krebsarten sind heilbar, wenn sie rechtzeitig erkannt werden. Deswegen ist die Vorsorge so wichtig und niemand sollte sich von der Corona-Pandemie davon abbringen lassen, Vorsorgeangebote wahrzunehmen. Krebs ist in der Corona-Pandemie nicht weniger aggressiv. Die Ärztinnen und Ärzte haben in ihren Praxen höchste Hygiene-Standards etabliert und Schutzmaßnahmen getroffen.“
Das BZKF bietet mit dem BürgerTelefonKrebs einen kostenfreien Telefonservice für Fragen zum Thema Krebs und die Vermittlung von Anlaufstellen für Vorsorgeuntersuchungen an. Dieser ist unter der Telefonnummer 0800–85 100 80 zu erreichen.
Holetschek unterstrich, das Innovationsbündnis gegen Krebs bündele die Kräfte von Politik, Wirtschaft, Ärzteschaft, Krankenkassen sowie Patientenvertreterinnen und ‑vertretern und wolle Bayern zum Impulsgeber der Nationalen Dekade gegen den Krebs machen. „Wir wollen gemeinsam den Wettlauf gegen den Krebs gewinnen. Und wir wollen, dass alle Betroffenen so schnell wie möglich von der Forschung und von Innovationen profitieren. Deshalb bin ich sehr gerne Schirmherr des Bündnisses.“
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Zu wenige Erstgeimpfte
Mehr als die Hälfte geboostert
Mehr als die Hälfte der Menschen in Bayern hat jetzt eine Corona-Auffrischungsimpfung erhalten. Darauf hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek am Freitag in München hingewiesen. Allerdings gibt es noch zu wenige Erstgeimpfte, weshalb der Minister dafür plädiert, dass die allgemeine Corona-Impfpflicht kommen muss.
„Insgesamt haben 6.603.683 Menschen ihre Auffrischungsimpfung erhalten. Ich freue mich, dass damit mehr als die Hälfte der Menschen in Bayern geboostert ist. Von den über 60-Jährigen sind im Freistaat schon 73,1 Prozent geboostert, bei den Volljährigen sind es 59,1 Prozent. Und auch bei den 12- bis 17-Jährigen haben schon 17,5 Prozent eine Auffrischungsimpfung bekommen“, so Holetschek zum erfreulichen Stand bei dem Boostern.
Der Minister ergänzte: „Klar ist: Die Impfstoffe bieten einen guten Schutz vor einer Infektion mit der Delta- und der Omikron-Variante des Coronavirus. Geboosterte haben zudem ein deutlich niedrigeres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf und für eine Hospitalisierung als Ungeimpfte. Sie genießen auch Vorteile: Bei 2G-Plus-beschränkten Veranstaltungen müssen sie sich nicht mehr testen lassen, und sie müssen als Kontaktperson nicht mehr in Quarantäne. Ich appelliere an die bislang noch unentschlossenen Menschen im Freistaat: Lassen Sie sich boostern!“
Der Minister erläuterte allerdings auch, dass die Impflücke im Freistaat und in ganz Deutschland noch immer zu groß ist. „Gerade bei den vulnerablen Gruppen ist es wichtig, dass sich noch mehr Menschen impfen lassen. Erst 73,3 Prozent der Menschen im Freistaat haben sich für die Erstimpfung entschieden. Das sind leider noch zu wenige. Auch wenn die Omikron-Variante wohl in vielen Fällen milder verläuft: Allein aufgrund der schieren Masse an Ungeimpften können Krankenhäuser und Arztpraxen überlastet werden.“
„Wir müssen jetzt handeln!“
Der Minister betonte, dass es nicht an den Möglichkeiten, sich impfen zu lassen, liege. Im Freistaat gebe es 81 Impfzentren, zahlreiche Außenstellen der Impfzentren und rund 280 mobile Teams, und auch die Ärztinnen und Ärzte verabreichten täglich sehr viele Impfungen. „Außerdem gab es mehr als 7.000 Sonderimpfaktionen allein im Freistaat. All das hat nicht gereicht, um mehr Menschen von einer Impfung zu überzeugen. Daher plädiere ich dafür, eine allgemeine Impfpflicht einzuführen.“
Holetschek unterstrich, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht nur der erste Schritt sein könne. „Wenn wir endlich aus der Pandemie herauskommen wollen, müssen sich so viele Menschen wie möglich impfen lassen. Ich hoffe, dass der Bund nun endlich handelt und eine allgemeine Impfpflicht beschließt. Ich kann mir etwa eine Befristung auf zwei Jahre vorstellen.“
Der Minister fügte hinzu, dass es auch für die Pflegekräfte und andere in den Einrichtungen Tätige ein wichtiges Signal sei, dass sie nicht die einzigen seien, die sich impfen lassen müssen.“ Keine Frage: Die Diskussion im Bundestag ist wichtig – aber wir hätten diese Debatte auch schon vor Wochen führen können und wären jetzt viele Schritte weiter. Wir müssen jetzt handeln!“
2G- und 2G-plus-Regeln
Keine Übergangsregeln in Bayern
Auch in Bayern gelten bereits die am 15. Januar 2022 geänderten Corona-Festlegungen des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) für Genesene und für Personen, die mit dem Corona-Impfstoff Janssen (Johnson und Johnson) geimpft wurden. Es gibt keine Übergangsregeln. Darauf hat das Bayerische Gesundheitsministerium heute in München hingewiesen.
„Der Bund gibt in seiner COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) die Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen für Schutzmaßnahmen vor und legt darin fest, wer als „geimpft“ und als „genesen“ gilt“, erläuterte eine Ministeriumssprecherin. „Diese Vorschriften des Bundes verweisen ihrerseits unmittelbar auf die fachlichen Vorgaben des PEI und des RKI. Die Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) knüpft an die Definitionen der SchAusnahmV an. Das heißt: Änderungen der Bestimmungen in der SchAusnahmV und der dort in Bezug genommenen fachlichen Vorgaben wirken sich ganz unmittelbar auch auf die 15. BayIfSMV aus.“
Das betrifft aktuell den Impfstatus von Personen, die nur eine Dosis des COVID-19-Impfstoffs Janssen und keine weitere Impfstoffdosis erhalten haben, und die Verkürzung des Genesenenstatus. Die maßgeblichen bundesrechtlichen Bestimmungen sind mit Wirkung zum 15. Januar 2022 in Kraft getreten und auch das PEI sowie das RKI haben ihre fachlichen Vorgaben ausdrücklich mit Wirkung ab dem 15. Januar 2022 geändert. Mangels Übergangsregeln des Bundes besteht daher kein Bestandsschutz für Personen, die vor dem 15. Januar 2022 als genesen beziehungsweise nach Erhalt einer Dosis des COVID-19-Impfstoffs Janssen als geimpft galten.
Zentrale Fragen zur COVID-19-Impfung und zur Impfung mit Janssen:
Was gilt für mit Janssen einmal Geimpfte in Bayern?
Der Bund hat festgelegt, dass Personen, die nur eine Dosis des COVID-19-Impfstoffs Janssen und keine weitere Impfstoffdosis erhalten haben, nicht als vollständig geimpft gelten (Das entspricht den vom PEI im Benehmen mit dem RKI im Internet unter der Adresse www.pei.de/impfstoffe/covid-19 veröffentlichten Vorgaben, auf die die SchAusnahmV verweist). Daher erfüllen sie etwaige 2G-Erfordernisse der 15. BayIfSMV nicht.
Um als vollständig geimpft (oder auch: grundimmunisiert) zu gelten, bedarf es einer zweiten Impfung. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt hierfür eine mRNA-Impfstoffdosis in einem Mindestabstand von vier Wochen zur ersten Impfstoffdosis. An Tag 15 nach der zweiten Impfung gelten die Personen als vollständig geimpft. Die zweite Impfung gilt also nicht als Auffrischungsimpfung.
Erst eine dritte Impfung stellt somit die Auffrischungsimpfung dar. Die STIKO empfiehlt eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff in einem Mindestabstand von drei Monaten zu der letzten Impfung. Unmittelbar nach der Verabreichung dieser dritten Impfung gelten betroffene Personen im Sinne von § 4 Abs. 7 Nr. 4 der 15. BayIfSMV als „geboostert“.
„Wer gilt als vollständig geimpft im Sinne der BayIfSMV?“
Als vollständig geimpft gilt eine Person insbesondere, wenn ihr zwei Impfstoffdosen verabreicht wurden. Als vollständig geimpft gilt eine Person auch, wenn ihr nach einer Infektion eine Impfdosis verabreicht wurde (zuerst genesen, dann geimpft) oder umgekehrt: wenn sie nach einer Impfung eine Infektion durchgemacht hat.
Im Detail: Gemäß der Ausführungen des PEI gelten Personen, die nach einer Impfstoffdosis eine labordiagnostisch mittels Nukleinsäurenachweis nachgewiesene Infektion mit SARS-CoV‑2 durchgemacht haben, ab dem 29. Tag nach positivem Testbefund als vollständig geimpft. Überdies gelten Personen, die nach labordiagnostisch mittels Nukleinsäurenachweis oder mittels spezifischen positiven Antikörpernachweis bestätigte Infektion mit SARS-CoV‑2 durchgemacht haben und danach eine Impfstoffdosis erhalten haben, ab dem Tag der Impfung als vollständig geimpft.
Als Nachweis dienen entweder die Zertifikate in Papierform, also Genesenenausweis und Impfausweis, oder man lässt sich beide Zertifikate in die CoVPassApp eintragen und kann dann den Nachweis auch digital vorlegen.
Nach zwei Infektionen gilt eine Person derzeit nicht als vollständig geimpft.
Wer gilt als getestet im Sinne des § 4 Abs. 7 Nr. 4 der 15. BayIfSMV?
Zunächst muss ein vollständiger Impfschutz vorliegen (Grundimmunisierung), siehe oben.
Dann gibt es in Bayern zwei Möglichkeiten:
- Personen, welche nach der Grundimmunisierung zusätzlich eine Impfstoffdosis als Auffrischungsimpfung erhalten haben, gelten im Rahmen der 2G plus-Zugangsbeschränkungen als getestet. Dies gilt unmittelbar ab Erhalt der Auffrischungsimpfung. Diese im Sinne von § 4 Abs. 7 Nr. 4 der 15. BayIfSMV „geboosterten“ Personen können daher sofort Zugang zu 2G plus-Einrichtungen beziehungsweise ‑Veranstaltungen erhalten, ohne einen zusätzlichen Testnachweis vorlegen zu müssen.
- Gleiches gilt für geimpfte Personen im Sinne des § 2 Nr. 2 SchAusnahmV, die nachweisen können, dass sie nach ihrer vollständigen Immunisierung eine PCR-bestätigte Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 überstanden haben.
Eine Befristung der Gültigkeit des Status „geboostert“ im Sinne von § 4 Abs. 7 Nr. 4 der 15. BayIfSMV ist derzeit nicht definiert.
Wie lange gilt man als genesen?
Das Datum der Abnahme des positiven Tests (Voraussetzungen siehe oben) muss mindestens 28 Tage UND darf höchstens 90 Tage zurückliegen. Nach Ablauf der 90 Tage gelten Personen – wie bislang nach Ablauf von 6 Monaten auch – nicht mehr als genesen im obigen Sinne. Auch die Ausnahme von der Quarantänepflicht besteht dann nicht mehr. Nach Empfehlung der STIKO sollen Personen, die ungeimpft eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, drei Monate später eine Impfstoffdosis erhalten. Dann gilt man als vollständig geimpft. Der genaue Zeitpunkt der Impfung ist dabei nach Ablauf der drei Monate unerheblich: Die Impfung nach Infektion kann auch nach beispielsweise vier Monaten erfolgen. In der Zwischenzeit unterliegt die Person jedoch allen Beschränkungen für Ungeimpfte.
Wie weise ich meinen Status digital nach?
Dreifach Geimpfte können ihre digitalen COVID-19-Impfzertifikate leicht selbst in entsprechenden Apps, zum Beispiel CoVPass-App, hochladen.
Personen, welche nach vollständiger Grundimmunisierung eine SARS-CoV-2-Infektion überstanden haben, können sich nach Vorlage der entsprechenden Nachweise (Testung mittels Nukleinsäurenachweis, Identitätsnachweis) ein digitales Genesenenzertifikat ausstellen lassen. Der „Booster-Status“ im Sinne von § 4 Abs. 7 Nr. 4 der 15. BayIfSMV für Personen nach überstandener Infektion kann also durch die Vorlage aller erhaltener Nachweise (digitales COVID-19-Impfzertifikat 2/2 sowie nachfolgendes digitales Genesenenzertifikat) nachgewiesen werden. Dies ist auch in entsprechenden Apps, zum Beispiel der CovPass-App, hinterlegbar.
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Innovative Therapieansätze in der Post-COVID-Behandlung
Projekt der Sozialstiftung Bamberg gefördert
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek sieht in der Erforschung interdisziplinärer und integrativer Behandlungsansätze zusätzliche Chancen für die Therapie des Post-COVID-Syndroms. Eine Förderung geht an die Sozialstiftung Bamberg, teilt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege mit.
„Die integrative Medizin kann uns bei der Therapie von Post-COVID dabei helfen, die Möglichkeiten der konventionellen Medizin und der Naturheilkunde in einem ganzheitlichen Ansatz bestmöglich zu nutzen“, sagte Holetschek am Samstag anlässlich der Übermittlung eines Förderbescheids an die Klinik für Integrative Medizin und Naturheilkunde der Sozialstiftung Bamberg. „Deshalb unterstützt die Staatsregierung entsprechende Forschungsprojekte im Rahmen der bayerischen Förderinitiative Versorgungsforschung zum Post-COVID-Syndrom.“
Das Projekt der Sozialstiftung Bamberg trägt den Namen „Forschungszyklus: Integrative Medizin und Naturheilkunde in der Behandlung des Post-COVID-Syndroms: Ein Multimodaler Therapieansatz“. Ziel ist es, Methoden der integrativen Medizin und der Naturheilkunde hinsichtlich des Einsatzes gegen das Post-COVID-Syndrom zu bewerten. Zudem soll festgestellt werden, inwiefern die Therapieansätze für eine Übernahme in die Regelversorgung geeignet sind. Holetschek betonte: „Post-COVID ist ein Thema, das vielfältige Ausprägungen hat und welches unsere Gesellschaft noch länger beschäftigen wird. Wir brauchen in diesem Bereich deshalb entsprechend breite Therapieansätze. Integrative Medizin und Naturheilkunde können hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.“
Das Vorhaben ist in zwei Projektteile gegliedert. Im ersten Teil erfolgt die Anwendung und Evaluierung eines stationären, multimodalen Therapieprogramms, welches unter anderem klassische Kneippsche Verfahren und Verfahren der erweiterten Naturheilkunde beinhaltet. Die Wirksamkeit, Sicherheit und Nachhaltigkeit des Therapieansatzes werden durch eine begleitende prospektive Longitudinalstudie im Rahmen eines 14-tägigen, stationären Klinikaufenthalts der Patientinnen und Patienten evaluiert.
Im zweiten Teil wird ein tagesklinisches Konzept verfolgt, das sich über elf Wochen erstreckt. Die Behandlung der Patientinnen und Patienten erfolgt dabei anhand eines multimodalen Stressreduktions- und Lebensstilmodifikationsprogramms. Zum Einsatz kommen unter anderem Module zur Ernährungsverbesserung, Bewegungsförderung, Anwendungen zur Selbstfürsorge und Copingstrategien sowie Ganzkörperhyperthermie verbunden mit Sauerstofftherapie. Die Evaluation erfolgt durch eine prospektiv randomisiert kontrollierte Studie.
Unterstützt wird die Behandlung durch E‑Health-Komponenten, darunter ein Fitnesstracker zur Feedback- und Datengenerierung sowie digitale Lernmodule. Das Projekt wird im Rahmen der bayerischen Förderinitiative mit bis zu rund 87.000 Euro gefördert und läuft bis zum 31. Dezember 2022.
Aufruf von Holetschek, VdPB und BRK
Engagement im Pflegepool Bayern
Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek, die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) und das Bayerische Rote Kreuz (BRK) wollen über den Pflegepool auch im neuen Jahr Freiwillige in Heimen und Krankenhäusern einsetzen.
„Der bayerische Pflegepool leistet wichtige Unterstützung: Seit dem 11. November 2021, dem Tag der Feststellung des Katastrophenfalls, haben sich bisher 480 neue Freiwillige gemeldet. Außerdem können wir auf zahlreiche Freiwillige zählen, die bereits seit vergangenen Pandemiewellen dabei sind. Insgesamt haben sich nun mehr als 4.100 Personen gemeldet, die mitanpacken wollen. Dank bewährter Strukturen können die Freiwilligen zügig zum Einsatz kommen“, sagte Klaus Holetschek in München.
Er appelliere daher – gerade auch mit Blick auf die Omikron-Virusvariante – an alle Pflegekräfte, die aktuell nicht in diesem Beruf arbeiten und keiner Risikogruppe angehören, sich im ‚Pflegepool Bayern‘ zu engagieren. „Jede helfende Hand zählt! Wir müssen gemeinsam solidarisch alles dafür tun, unser Gesundheitssystem vor einem Kollaps zu schützen.“
BRK-Präsidentin Angelika Schorer ergänzte: „Den Pflegerinnen und Pflegern ist es zu verdanken, dass wir die zwei Pandemiejahre durchstehen konnten. Mit der bevorstehenden fünften Welle kommt eine nicht kalkulierbare Wucht auf uns zu, die sich in Personalausfällen auch in den pflegenden Berufen auswirken wird. Daher ist erneut notwendig, dass wir als Gesellschaft all unsere Kräfte bündeln. Nur gemeinsam können wir auch dieser Herausforderung Herr werden. Wir bitten Sie: melden Sie sich im Pflegepool an!“
VdPB-Präsident Georg Sigl-Lehner fügte hinzu: „Die Freiwilligen des Pflegepools konnten in den vergangenen Wellen der Pandemie vielerorts helfen, die durch akute Ausbruchsgeschehen sich dramatisch verschärfende Personalnot und ihre schlimmsten Folgen aufzufangen. Gerade angesichts der schnell auf uns zu rollenden Omikron-Welle erwarten wir erneut äußerst kritische Situationen, in denen die Freiwilligen einen unschätzbar wichtigen Beitrag leisten können. Auch wenn der Pflegepool nicht unsere grundsätzlichen Probleme lösen kann, gilt: Je mehr dabei sind, umso eher sind wir dieser aktuellen Herausforderung gewachsen.“
Pflegefachkräfte, Pflegehilfskräfte, aber auch Menschen mit einer Ausbildung oder Erfahrung im Gesundheitswesen wie zum Beispiel Medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten (MTRA, MTLA), Medizinische Fachangestellte (MFA), Operations-technische Assistentinnen und Assistenten (OTA), Intensivfachpflegekräfte (IPK), Notfallsanitäterinnen und ‑sanitäter oder auch Hebammen können sich auf der Website des Pflegepools Bayern für den Einsatz melden. Der Einsatz erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis.
Die Freiwilligen sollen Freistellungs‑, Lohn‑, Fahrt- und Verdienstfortzahlungsansprüche bekommen. Wichtig ist dafür, dass die Helferinnen und Helfer von einer freiwilligen Hilfsorganisation eingesetzt werden. Dafür ist eine Mitgliedschaft bei einer Hilfsorganisation notwendig. Diese Mitgliedschaft ist projektbezogen für die Zeit der Pandemie und kostenlos. Das heißt, es fallen keine Mitgliedsbeiträge an, und es besteht auch keine Verpflichtung, eine Mindestanzahl an Einsatzstunden zu leisten. Es besteht auch keine Mindestdauer für eine Mitgliedschaft, sie kann jederzeit beendet werden.
„Klar ist: Der ‚Pflegepool Bayern‘ funktioniert in der Pandemie gut – ist aber keinesfalls die Lösung des Fachkräftemangels in der Pflege“, fügte Holetschek hinzu. „Wir müssen hier dringend attraktivere Arbeitsbedingungen schaffen. Ohne Mut zu großen Veränderungen können wir die Pflegebedürftigen, die pflegenden Angehörigen und auch die Pflegekräfte nicht entlasten.“
Bayern setzt die Quarantäne- und Isolationsregeln um
Anpassung der Allgemeinverfügung Isolation
Bayern hat die verkürzten Quarantäne- und Isolationsregeln des Bundes in der Anpassung der Allgemeinverfügung Isolation (AV Isolation) am 14. Januar umgesetzt.
„Der Bund hat den erforderlichen Rechtsrahmen am Freitag erlassen. Wir in Bayern haben die Allgemeinverfügung Isolation sofort noch in der Nacht zum Samstag angepasst. Auch als Kontaktperson zu Omikron-Fällen müssen frisch Geimpfte (drei Monate), frisch Genesene (drei Monate) und Geboosterte (unbegrenzt) nun nicht mehr in Quarantäne. Damit gibt es für die verschiedenen Virusvarianten keine unterschiedlichen Regelungen mehr. Da Omikron mittlerweile die dominierende Variante in Deutschland darstellt, hatten wir uns für diese einheitliche Lösung eingesetzt. Es ist wichtig, dass wir nun umgehend Klarheit geschaffen haben, wer sich in Quarantäne begeben muss und wer nicht“, sagte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek am Samstag in München.
Eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums ergänzte: „Schon am 11. Januar wurde die Dauer von Quarantäne (enge Kontaktpersonen) und Isolation (infizierte Personen) einheitlich auf zehn Tage festgelegt. Eine Verkürzung auf sieben Tage ist mit „Freitestung“ möglich. Bei Personen in Isolation gilt dies nur, wenn sie vor Isolationsende 48 Stunden symptomfrei waren. Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in Angeboten der Kinderbetreuung ist eine Freitestung bereits nach fünf Tagen möglich mittels PCR-Test oder Antigen-Schnelltest.“
Die Sprecherin wies weiter darauf hin, dass am 14. Januar der Bund die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordung (SchAusnahmV) des Bundes angepasst hat, sodass bestimmte Kontaktpersonen – unabhängig von der Virusvariante – nicht mehr in Quarantäne müssen. Die neuen Regeln für Quarantäne und Isolation sollen auch die kritische Infrastruktur vor einer Überlastung schützen.
Die Sprecherin sagte: „Das Robert Koch-Institut (RKI) hat nun bekannt gegeben, wer als „frisch geimpft“ oder „frisch genesen“ gilt: Frisch Geimpfte und frisch Genesene sind von der Quarantäne für einen Zeitraum von rund drei Monaten nach Impfung oder Infektion von der Quarantäne ausgenommen. Erst, wenn sie sich dann impfen lassen, sind sie erneut von der Quarantänepflicht ausgenommen. Dies bietet einen zusätzlichen Anreiz, sich impfen zu lassen. Erst die dritte Impfung bietet den besten Schutz vor schwerem Verlauf bei einer Infektion mit der Omikron-Variante.“
Folgende Personen, die als enge Kontaktpersonen eingestuft wurden, sind ab heute von der Quarantänepflicht ausgenommen:
- enge Kontaktpersonen, die vollständig gegen COVID-19 geimpft sind und eine Auffrischungsimpfung erhalten haben,
- enge Kontaktpersonen, die von einer durch Nukleinsäuretest bestätigten COVID-19-Erkrankung genesen sind und vollständig geimpft wurden oder nach einer vollständigen Impfung von einer durch Nukleinsäuretest bestätigten COVID-19-Erkrankung genesen sind,
- enge Kontaktpersonen, die vollständig durch zwei Impfstoffgaben geimpft wurden, wenn die zweite Impfung mindestens 15 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt und
- enge Kontaktpersonen, die von einer durch Nukleinsäuretest bestätigten SARS-CoV-2-Infektion genesen sind, wenn die zugrundeliegende Testung mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt.
„Für enge Kontaktpersonen, die sich aufgrund einer Anordnung des Gesundheitsamts in Quarantäne befinden und zu den obengenannten Gruppen gehören, endet die Quarantäne mit dem heutigen Tag mit Inkrafttreten der AV Isolation“, sagte die Sprecherin. „Wer nicht zu diesen Gruppen zählt und sich in Quarantäne begeben muss, muss Folgendes beachten: Die Quarantäne beginnt mit der Mitteilung des Gesundheitsamtes über den Status als enge Kontaktperson. Dies kann aufgrund der hohen Inzidenzen auch mit zeitlicher Verzögerung geschehen. Hier ist auch Eigenverantwortung gefragt. Wer, zum Beispiel als Haushaltsangehöriger, engen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatte, soll sich schon vor der Mitteilung des Gesundheitsamts freiwillig absondern. Unbedingt zu beachten ist auch: Wer sich aufgrund eines positiven Tests in Isolation begeben muss, hat dies unmittelbar zu tun – auch ohne die Kontaktaufnahme des Gesundheitsamts.“
Für enge Kontaktpersonen, die von der Quarantäne ausgenommen sind, empfiehlt das RKI Testungen, Kontaktreduzierung, ein Selbstmonitoring und das Tragen einer medizinischen Maske (besser FFP2 Maske) bei Kontakt zu anderen Personen bis zum 14. Tag ab dem engen Kontakt zu der infizierten Person. Entwickelt eine von der Quarantäne ausgenommene Kontaktperson innerhalb von 14 Tagen ab dem letzten relevanten Kontakt zu der infizierten Person Symptome, dann wird eine freiwillige Quarantäne und eine zeitnahe PCR-Testung dringend nahegelegt. In diesem Fall ist außerdem das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich zu informieren.
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Holetschek: Passgenaue Lösungen für Versorgung, Prävention und Pflege
Drei neue Gesundheitsregionenplus
Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek hat vier Kommunen neu im Kreis der bayerischen Gesundheitsregionenplus begrüßt, den Landkreis Lichtenfels, den Landkreis Kelheim sowie den Landkreis Oberallgäu gemeinsam mit der Stadt Kempten.
„Ich freue mich sehr, dass künftig der Landkreis Oberallgäu gemeinsam mit der Stadt Kempten, der Landkreis Lichtenfels und der Landkreis Kelheim als Gesundheitsregionenplus passgenaue Lösungen für die Gesundheitsversorgung, Prävention und Pflege der Bevölkerung vor Ort entwickeln“, betonte der Minister am Freitag. Kempten und das Oberallgäu haben sich dabei zur gemeinsamen Region Kempten-Oberallgäu zusammengeschlossen. Für die damit insgesamt drei neuen Regionen hat am 1. Januar die erstmalige Förderung als Gesundheitsregionplus begonnen.
Viele Kommunen nutzen die Vorteile der Gesundheitsregionenplus bereits seit längerem: Seit 2017 haben beispielsweise die Stadt Amberg und der Landkreis Amberg-Sulzbach, die Stadt und der Landkreis Bayreuth, der Landkreis Mühldorf am Inn, der Landkreis Dachau, die Nordoberpfalz mit den Landkreisen Neustadt an der Waldnaab, Tirschenreuth und der Stadt Weiden sowie der Landkreis Main-Spessart eine Gesundheitsregionplus etabliert. Holetschek betonte: „Sie alle gehören auch weiterhin zur Familie der Gesundheitsregionenplus. Es freut mich, dass wir dort eine lückenlose Weiterfinanzierung für die nächsten fünf Jahre ermöglichen können.“
Aktuell werden insgesamt 60 Gesundheitsregionenplus vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gefördert. Sie decken 77 Landkreise und kreisfreie Städte ab. Die Gesundheitsregionenplus vernetzen gemeinsam mit der Kommunalpolitik die Akteure aus dem Bereich Gesundheit und Pflege vor Ort.
Holetschek unterstrich: „Die fruchtbare Zusammenarbeit aller relevanten Player vor Ort ermöglicht regional abgestimmte Projekte, die genau auf die Bedürfnisse der Bevölkerung zugeschnitten sind.“
Herrmann: wichtiger Baustein der bayerischen Asylpolitik
Transit-und Abschiebungshafteinrichtung in München
Als wichtigen Baustein der bayerischen Asylpolitik mit Humanität und Ordnung hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann die neue kombinierte Transit- und Abschiebungshafteinrichtung am Flughafen München bezeichnet.
„Unter einem Dach befinden sich zwei räumlich klar voneinander getrennte Bereiche: Die Abschiebungshafteinrichtung mit 20 Plätzen und der Transitbereich mit 29 Plätzen.”
Die Haftanstalt ergänzt die bereits bestehenden bayerischen Abschiebungshafteinrichtungen als wichtige Bausteine der bayerischen Asylpolitik, die sich an den Prinzipien Humanität und Ordnung orientiert. Herrmann: „Wer als individuell politisch Verfolgter Schutz braucht, bekommt von uns Hilfe und Solidarität. Diejenigen aber, die kein Bleiberecht in Deutschland haben, müssen unser Land auch wieder verlassen”. Der bayerische Innenminister bezeichnete die neue Abschiebungshafteinrichtung durch ihre unmittelbare Lage am Flughafen München als wichtige Drehscheibe im System der bayerischen Abschiebungshafteinrichtungen: „Abschiebungen sind unvermeidbar und zur Durchsetzung der Rechtsordnung erforderlich, wenn Ausreisepflichtige nicht freiwillig unser Land verlassen.” Dies sei leider oftmals Realität. So wurden in Bayern im Jahr 2020 1.558 Personen und im Jahr 2021 (Stand: 30.11.2021) 1.825 Personen abgeschoben. Gleichzeitig seien 2020 7.998 ausreisepflichtige Personen freiwillig ausgereist, 2021 8.871 Personen (Stand: 30.11.2021). Zur Sicherung der Abschiebung stellt Bayern mit insgesamt 301 Plätzen nunmehr rund ein Drittel der aktuell bundesweit vorhandenen Abschiebungshaftplätze. „Die Anordnung von Abschiebungshaft vor der Abschiebung ist jedoch immer ultima ratio. Denn viele Ausreisepflichtige versuchen sich der Abschiebung zu entziehen oder tauchen unmittelbar vor ihrer Abschiebung sogar unter.”
Der Transitbereich in der neuen Einrichtung sei für die Durchführung des asylrechtlichen “Flughafenverfahrens” unverzichtbar. „Hierbei führt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge das Asylverfahren vor der Entscheidung der Bundespolizei über die Einreise noch im Transitbereich durch – zum Beispiel wenn sich die Betreffenden nicht ausweisen können oder aus einem sicheren Herkunftsstaat kommen”, erklärte der Minister.
Nach einer Bauzeit von rund einem Jahr hat das Landesamt für Asyl- und Rückführungen das Gebäude im November letzten Jahres übernommen und kurz vor Jahresende in Betrieb genommen. Die Gesamtkosten für Grundstück und Gebäude betrugen rund 17 Millionen Euro. Die Ausstattung ist auf die besondere Situation der Menschen in Abschiebungshaft und Transit ausgerichtet: So steht beispielweise in der gesamten Einrichtung W‑LAN zur Verfügung, um die Kontaktaufnahme zu Angehörigen oder Rechtsanwälten zu erleichtern.
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BFV begrüßt Entscheidung
Ausnahmeregel verlängert
Die Staatsregierung hat die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung um weitere vier Wochen, bis zum 9. Februar 2022, verlängert und in Punkten angepasst, die auch den Amateur- und Jugendfußballbetrieb im Freistaat betreffen. Die Änderungen treten zum 13. Januar 2022 in Kraft.
So wird die aktuell noch bis zum 12. Januar 2022 geltende Ausnahme von 2G bei sportlicher Betätigung zugunsten minderjähriger Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig getestet werden, fortgeführt. Die Ausnahmeregelung wird laut dem Leiter der Staatskanzlei, Dr. Florian Herrmann, dauerhaft Bestand haben, auch wenn sie aus formalen Gründen immer nur um vier Wochen verlängert werden kann.
Diese Verlängerung hatte die Corona-Taskforce des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) unter Vorsitz von BFV-Vizepräsident Robert Schraudner bereits vor Weihnachten eindringlich gefordert.
„Wir sind natürlich sehr froh, dass dieser längst überfällige Schritt nun gemacht wurde und durch das heutige eindeutige Statement vom Leiter der Staatskanzlei Dr. Florian Herrmann für die Kinder und Jugendlichen und natürlich auch für den Jugendfußball-Spielbetrieb jetzt Planungssicherheit herrscht“, erklärt Robert Schraudner.
Außerdem entfällt ab 13. Januar die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises in 2G-plus-Bereichen – zum Beispiel Fußballtraining in der Halle – für Personen, die eine Auffrischungsimpfung nach einer vollständigen Immunisierung erhalten haben. Künftig gilt dies bereits unmittelbar ab der Auffrischungsimpfung (Booster). Die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises entfällt außerdem für Personen, die nach vollständiger Immunisierung eine Infektion überstanden haben.