Mit dem Internationalen Tag der Bildung am 24. Januar erinnert die Weltgemeinschaft an ihre Verpflichtung, im Rahmen der Nachhaltigkeitsagenda bis zum Jahr
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Knapp 92 Prozent der Beschäftigten mindestens grundimmunisiert
Impfquote in bayerischen Pflegeeinrichtungen weiter gestiegen
Die Impfquote der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in bayerischen teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen und Hospizen ist in den vergangenen drei Monaten weiter gestiegen. Darauf hat Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek am Ostermontag hingewiesen.
„In der Pflege sind aktuell 91,9 Prozent der Beschäftigten mindestens grundimmunisiert“, sagte der Minister. „Das sind fast sechs Prozent mehr als noch zu Beginn des Jahres. Das ist eine positive Entwicklung!“
Der Minister erläuterte, dass sich fast neun Prozent der Beschäftigten seit Beginn des Jahres noch ein drittes Mal haben impfen lassen. Insgesamt seien damit aktuell 64,4 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege dreifach geimpft, 2,3 Prozent hätten der Beschäftigten hätten bereits ihre zweite Auffrischungsimpfung erhalte und 1,6 Prozent seien zumindest erstgeimpft.
„Unsere Pflegekräfte sind sich ihrer Verantwortung bewusst“
„Bei der Quote der Auffrischungsimpfungen müssen wir bedenken, dass es eine erhebliche Anzahl an Ausbruchsgeschehen vor allem in vollstationären Pflegeeinrichtungen gibt. Das heißt, dass auch viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Infektion durchgemacht haben – und sich womöglich deshalb noch keine Auffrischungsimpfung haben geben lassen“, ergänzte Holetschek.
Der Minister unterstrich, bei den Beschäftigten in der Pflege liege die Impfquote insgesamt deutlich höher als in der Gesamtbevölkerung. Nur noch 6,5 Prozent seien ungeimpft. „Auch das verdeutlicht: Unsere Pflegekräfte sind sich ihrer Verantwortung bewusst. Sie schützen nicht nur sich selbst und ihre Angehörigen, sondern eben auch all diejenigen, um die sie sich Tag für Tag kümmern.“
Holetschek bekräftigte, dass vulnerable Gruppen dann am besten geschützt seien, wenn sich möglichst viele Menschen impfen lassen. Deshalb fordere er einen neuen Vorstoß der Bundesregierung für eine allgemeine Impfpflicht. Sollte dies nicht geschehen, müsse auch die einrichtungsbezogene Impfpflicht auf den Prüfstand. „Denn alles andere wäre denjenigen gegenüber unfair, die seit zwei Jahren an vorderster Front gegen die Pandemie kämpfen.“
Die Zahlen sind das Ergebnis der monatlichen Impfstatusabfrage durch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes inzwischen meldepflichtig.
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Pragmatische Umsetzung mit Augenmaß
Einrichtungsbezogene Impfpflicht in Bayern
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat in der Debatte über die bundesweite einrichtungsbezogene Impfpflicht ein pragmatisches Umsetzungs-Konzept für Bayern vorgelegt. Die Impfpflicht wird in einem gestuften Verwaltungsverfahren in ähnlicher Form wie in Nordrhein-Westfalen umgesetzt.
Holetschek betonte am Dienstag in München, es sei unabdingbar und richtig gewesen, dass Bayern in den vergangenen Wochen auf dem Weg zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht den Finger in einige offene Wunden gelegt habe. Zwar habe das Bundesgesundheitsministerium mittlerweile seine Handreichung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht mehrfach überarbeitet. Aber mehrere, dabei auch zentrale Fragen blieben dennoch offen. Bayern fülle nach Angaben des Gesundheitsministers diese Lücken nun selbst und vollziehe das Gesetz mit Augenmaß. „Wir haben die Kommunen und die Verbände im Gesundheitswesen entsprechend informiert“, so Holetschek.
Möglichkeit einer Impfberatung
Konkret wird Bayern die Impfpflicht in einem gestuften Verwaltungsverfahren umsetzen, für das sich in ähnlicher Form auch Nordrhein-Westfalen entschieden hat. Für Bayern bedeutet dies: Die Einrichtungen melden ab dem 16. März zunächst die noch ungeimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und solche, die keinen gültigen Genesenenstatus oder ein ärztliches Attest bezüglich einer medizinischen Kontraindikation vorgelegt haben. Das Gesundheitsamt gibt diesen Personen dann die Möglichkeit, eine Impfberatung wahrzunehmen und die Entscheidung zu überdenken.
Holetschek erläuterte, das Ziel sei es, noch möglichst viele ungeimpfte Mitarbeitende in den betroffenen Bereichen von einer Impfung zu überzeugen. „Hier setzt die Bayerische Staatsregierung auch auf den neuen, proteinbasierten Novavax-Impfstoff. Wir haben Rückmeldungen der Verbände, dass dieser Impfstoff bei Menschen auf Akzeptanz stoßen kann, die sich mit den bislang vorhandenen und erprobten Impfstoffen nicht impfen lassen möchten.“
Auf das Beratungsangebot folgt eine förmliche Aufforderung zur Vorlage der gesetzlich festgelegten Nachweise beim Gesundheitsamt. Bleibt diese weiterhin aus, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. In letzter Konsequenz – aber nur als Ultima Ratio – kann dann ein Betretungsverbot ausgesprochen werden.
„Hierbei werde im Einzelfall jeweils auch die Einrichtung angehört werden, um bei der Entscheidung den Aspekt der Versorgungssicherheit angemessen berücksichtigen zu können. Denn eine planbare Versorgung von Patienten und Bewohnern von Einrichtungen müsse stets gewährleistet bleiben.
„Wir rechnen damit, dass aufgrund dieses gestuften Verfahrens eventuelle Betretungsverbote erst ab dem Sommer ausgesprochen werden können. Klar ist, dass das Verfahren nur für Bestandskräfte greifen wird. Für Neueinstellungen ergibt sich die Pflicht zur Vorlage eines Immunitätsnachweises direkt aus dem Gesetz, sodass diese vor Beginn ihrer Tätigkeit im Gesundheitssektor ab dem 16. März einen entsprechenden Nachweis vorlegen müssen“, betonte Holetschek.
Er fügte hinzu, beim Thema eines rechts- und datenschutzsicheren, einheitlichen digitalen Meldeweges werde Bayern ebenfalls selbst eine Lösung entwickeln, da der Bund inzwischen klargemacht habe, dass er keine Kapazitäten hat, diese zu gewährleisten. Bayern habe deshalb bereits alles in die Wege geleitet, um für seine Gesundheitsämter und die betroffenen Einrichtungen ein entsprechendes Angebot zu schaffen. Dieses solle die Meldung vereinfachen und das Verfahren beschleunigen.
Kritik an fehlendem Fortschritte bei der allgemeinen Impfpflicht
„Auch beim Thema der allgemeinen Impfpflicht ist der Bund leider keinen Millimeter vorangekommen“, so Holetschek weiter. „Bei einem erneuten Gespräch haben die Verbände im Gesundheitswesen klargemacht, dass dies ein fatales Signal an die Beschäftigten ist, das den Einrichtungen die Überzeugungsarbeit massiv erschwert. Der Schutz der vulnerablen Personen ist nur sicher zu gewährleisten, wenn diese selbst und deren Angehörige sich auch impfen lassen müssten. Es war stets klar, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht der allgemeinen Impfpflicht nur vorausgehen sollte. Jetzt ist nicht einmal mehr klar, ob und wenn ja in welcher Form die allgemeine Impfpflicht überhaupt kommt. In Berlin bleiben Planlosigkeit und Führungsvakuum in Bezug auf die allgemeine und die einrichtungsbezogene Impfplicht ein Armutszeugnis für die Bundesregierung.“
Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden im bayerischen Gesundheitswesen sowie kommunaler Spitzenverbände zeigten sich mit dem von Bayern gewählten Weg zufrieden, kritisierten zugleich aber ebenfalls deutlich die fehlenden Fortschritte bei der allgemeinen Impfpflicht.
Barbara Stamm, Vorsitzende der Lebenshilfe Bayern, unterstrich: „Es war und ist gut, dass Bayern eine Diskussion um die Umsetzung der Impfpflicht angestoßen hat. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist nun, so hoffen wir, auf einem guten Weg. Die Vollzugshinweise erscheinen praktikabel und können den Einrichtungen die nötige Planungssicherheit geben. Wir begrüßen sehr, dass es in einem ersten Schritt Beratungsangebote für alle unentschlossenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben soll. Die Lebenshilfe Bayern spricht sich aber weiterhin mit Nachdruck dafür aus, dass nach der einrichtungsbezogenen Impfpflicht auch rasch eine allgemeine folgen muss.“
Georg Sigl-Lehner, Vorsitzender der Vereinigung der Pflegenden in Bayern, betonte: „Wir sind erleichtert, dass die Einrichtungen nun Planungssicherheit haben, und werden alle Möglichkeiten nutzen, weitere Mitarbeiter von einer Impfung zu überzeugen. Dass die Signale aus Berlin, eine allgemeine Impfpflicht jetzt rasch zu verabschieden, weiterhin ausbleiben, ist fatal und erschwert diese Bemühungen massiv. Wir brauchen diese allgemeine Impfpflicht aber vor allem auch, um uns gegen mögliche neue Wellen im Herbst zu wappnen.“
Thomas Karmasin, 1. Vizepräsident des Bayerischen Landkreistags, fügte hierzu: „Wir hoffen, dass wir mit dem vorgesehenen Verfahren auch für die Kommunen eine praktikable Lösung an der Hand haben. Bezüglich unserer Forderung nach einem möglichst zeitnahen Ineinandergreifen von einrichtungsbezogener und allgemeiner Impfpflicht sind wir aber leider keinen Schritt weiter. Damit bleibt der einrichtungsbezogenen Impfpflicht eine entscheidende Geschäftsgrundlage entzogen.“
Leonhard Stärk, Landesgeschäftsführer des Bayerisches Rotes Kreuzes, sagte: „Einheitliche digitale Meldewege sind wichtig und können zur Umsetzbarkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht positiv beitragen. Das nun beschlossene Verfahren gibt uns auch insgesamt mehr Sicherheit. Es ist dringend geboten, die offenen Vollzugsfragen rasch zu klären. Außerdem ist nun Transparenz in der Frage notwendig, ob die Bundesregierung zu ihrem Wort steht, einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht rasch eine allgemeine Impfpflicht folgen zu lassen.“
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Bayerisches Kabinett beschließt weitreichende Erleichterungen im Sportbereich
Ab Donnerstag gilt 3G im Amateurfußball
Große Erleichterung bei allen Amateurfußballerinnen und Amateurfußballern, den fast 4600 Vereinen und den 1,6 Millionen Mitgliedern im Bayerischen Fußball-Verband (BFV)! Das Bayerische Kabinett hat heute weitreichende Erleichterungen im Sportbereich beschlossen, unter anderem gilt ab diesem Donnerstag, dem 17. Februar, im Freistaat 3G für den Amateurfußball.
Für alle Spielerinnen und Spieler, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter sowie Trainerinnen und Trainer im Amateurfußball gilt ab Donnerstag die 3G-Regelung (Geimpft, Genesen, Getestet) statt der 2G-Regelung. Für Zuschauer gilt bei einer zugelassenen Auslastung von 50 Prozent des Sportgeländes 2G statt 2G-plus. Für minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden, fallen indes alle Zugangsbeschränkungen. Das hat die Bayerische Staatsregierung nach ihrer Kabinettssitzung am heutigen Dienstag bekanntgegeben.
Die zusätzlich zur Auslastung von 50 Prozent festgesetzte Obergrenze von 25.000 Besuchern kommt in bayerischen Sportstätten nur für die Münchner Allianz-Arena mit einer Kapazität von rund 75.000 Plätzen und das Max-Morlock-Stadion in Nürnberg mit einer maximalen Anzahl von rund 50.000 Plätzen in Frage. „Alle anderen Sportstätten in Bayern können sich weiterhin an der 50 Prozent-Marke orientieren”, betonte Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann. Zudem entfällt die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung ebenso wie die bisherige Pflicht, bei größeren Sportveranstaltungen nur personalisierte Tickets zu verkaufen. Zugang zu einer Sportveranstaltung erhalten Geimpfte oder Genesene, ohne einen zusätzlichen Testnachweis zu benötigen. Es muss jedoch weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden. Herrmann: zeigte sich „sehr erleichtert, dass nunmehr Sport nahezu uneingeschränkt wieder möglich ist. Ich hoffe, dass der Sportbetrieb jetzt überall wieder voll in Gang kommt.”
Kontrolle von 3G nach wie vor eine große Herausforderung
„Es hat sich trotz verständlicher Ungeduld vielerorts einmal mehr bewährt, die Gespräche über weitreichende Lockerungen für unsere Fußballerinnen und Fußballer auf Arbeitsebene und ganz bewusst auch abseits der Öffentlichkeit mit den zuständigen Ministerien bis hin zum Ministerpräsidenten zu führen“, sagt BFV-Präsident Rainer Koch: „So kommen gute Ergebnisse wie diese jetzt im Miteinander zustande. Mein ausdrücklicher Dank geht deshalb an Ministerpräsident Markus Söder sowie den für den Sport in Bayern zuständigen Minister Joachim Herrmann und an Gesundheitsminister Klaus Holetschek! Gleichsam hat unsere BFV-interne Corona-Taskforce unter Vorsitz von Robert Schraudner in den vergangenen Wochen und Monaten diesen Weg mit unentwegtem Einsatz bereitet.“
Schraudner bezeichnet die aktuellen Entscheidungen der Staatsregierung als „überfälligen Riesenschritt zurück in Richtung Normalität und hin zu einem geordneten Spielbetrieb für unsere Fußballerinnen und Fußballer in ganz Bayern. Wir haben immer darauf gedrängt, dass niemand ausgegrenzt werden darf und auf allen Ebenen und in allen Gesprächen hinterlegt, dass wir einen Spielbetrieb unter 3G- statt 2G-Bedingungen anstreben. Das ist nun endlich auch ab Donnerstag Realität! Darüber sind wir alle natürlich sehr froh und ich hoffe, dass wir ab 20. März tatsächlich wieder ohne jegliche Einschränkungen auskommen. Bei aller Freude über den aktuellen Beschluss werden wir uns aber auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Umsetzung der Maßnahmen praxistauglich ist. Denn nach wie vor stehen die Vereine etwa bei der Kontrolle von 3G vor großen Herausforderungen. Aber auch hier gibt es Vorschläge, die auf dem Tisch liegen und sich in anderen Bundesländern bewährt haben!“
So gibt es beispielweise in Baden-Württemberg, Hessen und auch in Nordrhein-Westfalen ein Musterformular, mit dem jeder Verein und die Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter für sich eigenständig die Einhaltung der aktuell gültigen Regelungen rechtssicher bestätigen können. Einen entsprechenden Antrag zur Einführung dieses Formulars hat der Bayerische Fußball-Verband über den Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV) an das in Bayern für den Sport zuständige Innenministerium bereits gestellt.
Schon im Dezember 2021 hatte der BFV in einem Schreiben an seine rund 1,6 Millionen Mitglieder in den fast 4600 Vereinen eine Abkehr von der aufwändigen und wenig praxistauglichen 2G-Regelung im Amateurfußball als Ziel formuliert und dieses mit Nachdruck verfolgt.
Gesundheitsminister Holetschek sieht Bund in der Pflicht, Fragen zum Vollzug zu klären
Einrichtungsbezogene Impfpflicht noch nicht praxistauglich
Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek hat am Freitag bei einer Pressekonferenz in München darauf hingewiesen, dass der Bund endlich die offenen Fragen zum Vollzug der einrichtungsbezogenen Impfpflicht klären müsse. In der derzeitigen Form sei die einrichtungsbezogene Impfpflicht noch nicht praxistauglich, es fehlten noch klar Vorgaben.
Der Minister betonte, dass Bayern natürlich zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht stehe, die – immer nur als erster Schritt gedacht – in eine allgemeine Impfpflicht münden müsse. „Klar ist aber: Im Vollzug und besonders bei der Kontrolle, selbst bei der Frage der betroffenen Einrichtungen und Personen – hier hat der Bund versagt, uns genaue, nachvollziehbare und vor allem einfache Vorgaben zu machen. In dieser diffusen Form ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht praxistauglich. Schon in der Gesundheitsministerkonferenz im Januar waren sich alle Länder einig, dass es sowohl Umsetzungszeiten als auch klare Antworten des Bundes braucht.“
Der Minister ergänzte, das Bundesverfassungsgericht habe einen Eilantrag zum vorläufigen Aussetzen des Vollzugs der einrichtungsbezogenen Impfpflicht abgelehnt. Es habe aber ausdrücklich auf verfassungsrechtliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) hingewiesen und klar gesagt, dass § 20a IfSG verfassungsrechtliche Schwachstellen aufweist. „Dies betrifft vor allem die Frage, ab wann jemand genesen oder vollständig geimpft ist und der Impfpflicht nach § 20a IfSG unterliegt und ab wann er seinen Impfschutz wieder verliert. Das sind zentrale Fragen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht! Damit bestätigt das Gericht, dass es Mängel beziehungsweise Zweifelsfragen an dem Gesetz gibt. Die Entscheidung zeigt deutlich, was wir in Bayern nunmehr seit Wochen anmahnen: Wir müssen auf ganz festem Grund stehen bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht und vor allem auch bei der Umsetzung des Gesetzes. Der Gesetzgeber ist gut beraten, die Zweifel des Bundesverfassungsgerichts auszuräumen und die handwerklichen Fehler zu beseitigen. Und das ist, wie der Ministerpräsident angesprochen hat, nun gemeinsame Aufgabe aller. Unsere Aufgabe ist es, die Zeit zu nutzen, offene Fragen zu adressieren, um das Gesetz wasserdicht und umsetzungsstark zu machen. Ich werde das am kommenden Montag bei der GMK wieder ansprechen.“
Christian Bernreiter, der Präsident des Bayerischen Landkreistags sagte, seit zwei Jahren arbeiteten die Gesundheitsämter am Limit! Mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht komme eine weitere massive Belastung auf sie zu. „Die Verfahren dürften sich über Wochen bis in den Sommer hinziehen, zumal es an zusätzlichem qualifizierten Personal für die notwendigen Einzelfallentscheidungen fehlt. Gleichzeitig lässt der Bund die Gesundheitsämter mit den Vollzugsfragen völlig allein. Diese haben die Wahl zwischen Pest und Cholera. Ist es besser, eine ungeimpfte Pflegekraft arbeiten zu lassen oder zu riskieren, dass hilfebedürftige Menschen nicht mehr ausreichend versorgt werden? Wir haben unseren Ministerpräsidenten eindringlich um Hilfe gebeten, damit der ungeregelte Vollzug dieses Gesetzes nicht zu Chaos führt.“ Der Bundesgesundheitsminister müsse Farbe bekennen und über Vollzugshinweise schleunigst für eine einheitliche Handhabung sorgen. Der alleinige Verweis auf geltendes Recht löse die massiven Probleme vor Ort nicht! „Wir erwarten von der Bundesregierung umgehend eine Lösung“, so Bernreiter.
Holetschek pocht auf konkrete Vorgaben des Bundes
„Im schlimmsten Fall könnten auf die Ämter 100.000 Einzelfallprüfungen in Bayern zukommen. Natürlich hoffen wir, dass sich noch einige überzeugen lassen oder auf die Impfangebote mit Novavax setzen. Aber klar ist: Wir brauchen einen einfachen und strukturierten Prozess, den der Bund verbindlich vorgeben muss und einen digitalen, einheitlichen Meldeweg an die Gesundheitsämter. Sonst droht den Gesundheitsämtern eine nicht zu bewältigende Flut unstrukturierter Benachrichtigungen“, so Klaus Holetschek.
Der Minister ergänzte, wenn zu den normalen Krankheitsausfällen noch Beschäftigungsverbote kämen, drohten massive Versorgungsengpässe. „Der Bund hat aber nicht klargestellt: Anhand welcher Kriterien sollen die Gesundheitsämter entscheiden, ob und wenn ja, welches ungeimpfte Personal weiterarbeiten darf? Wie sollen sie bewerten, ob die Versorgung weiterhin sichergestellt ist? Man muss sich das ganz plastisch vor Augen führen: Wenn eine freiberufliche Hebamme ausfällt, wer betreut die Schwangeren und Gebärenden an ihrer Stelle? Wie sollen Gesundheitsämter beurteilen, ob bei der drohenden Schließung einer Arztpraxis durch ein Beschäftigungsverbot für ungeimpfte Medizinische Fachangestellte die Versorgungssicherheit vor Ort gefährdet ist? Und ab welchem Grad an Ausfällen sind die Rettungsdienste in ihrer Einsatzfähigkeit gefährdet? All das ist unklar: Daher pochen wir auf ganz konkrete Vorgaben des Bundes.“
Barbara Stamm, Vorsitzende des Landesverbands Bayern der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, betonte: „Es sind noch viel zu viele Fragen ungeklärt. Das schafft große Unruhe in den Lebenshilfe-Einrichtungen vor Ort und verunsichert die Mitarbeitenden ebenso wie die Leitungsebene enorm. Klar ist: Impfen ist der entscheidende Weg aus der Pandemie. Deswegen muss, wie schon von Beginn an von der Lebenshilfe gefordert, auf eine einrichtungsbezogene auch rasch eine allgemeine Impfpflicht folgen.“
„Neben ernstzunehmenden juristischen Bedenken stellen wir auch die Wirkungskraft einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht – jedenfalls für Einrichtungen des Bayerischen Roten Kreuzes – in Frage, wenn nicht eine allgemeine Impfpflicht darauffolgt“, äußerte sich Leonhard Stärk, Landesgeschäftsführer Bayerisches Rotes Kreuz (BRK). „Wir haben in unseren Einrichtungen der Pflege eine Impfquote von knapp unter 90 Prozent. Im Rettungsdienst wiederum eine Impfquote von über 95 Prozent. Selbst dann, wenn wir eine Impfquote von beispielsweise 100 Prozent beim Personal in den Einrichtungen erreichen würden, behandeln dieselben Mitarbeitenden wiederum Bewohner und Patienten, die in nicht unerheblicher Anzahl noch ungeimpft sind. Wir wollen den Schutz aller Beteiligten erhöhen. Pflegeheime sind keine in sich geschlossenen Einrichtungen – vielmehr verkehren in ihnen viele Menschen und das ist auch gut so, denn unsere Einrichtungen sind kein Orte der Vereinsamung.“
Georg Sigl-Lehner, der Präsident der Vereinigung der Pflegenden in Bayern, ergänzte: „Schon im November haben wir eindringlich eine allgemeine Impfpflicht gefordert. Es wäre jetzt aber deutlich besser, die praktischen Probleme der Umsetzung in den Fokus zu nehmen und dafür Lösungen zu präsentieren, als eine parteipolitisch geprägte Debatte zu führen. Einem Gesetz mit so einschneidenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen müssten vor Inkrafttreten eindeutige Vollzugsregelungen des Gesetzgebers folgen. Ich sehe selbstverständlich die Gesundheitsberufe durchaus in einer moralischen Verpflichtung, sich impfen zu lassen. Wir gehen aber davon aus, dass allein eine allgemeine Impfpflicht den vielfach beschworenen Schutz der vulnerablen Gruppen effizient gewährleisten könnte, ohne die Versorgung in den Einrichtungen und ambulanten Diensten zu gefährden.“
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Corona-Strategie in Bayern
Kurs der Vorsicht mit Augenmaß
Nach Ansicht des bayerischen Gesundheitsministers Klaus Holetschek müssten die Schutzmaßnahmen im Freistaat kontrolliert an die aktuelle Lage angepasst werden. Bayern bleibe weiterhin vorsichtig – aber mit Augenmaß und mit der Entwicklung der Hospitalisierung von COVID-19-Patientinnen und ‑Patienten fest im Blick.
Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek hat am Dienstag virtuell an der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Pflege des Bayerischen Landtags teilgenommen. Der Minister berichtete dabei ausführlich über die aktuelle Corona-Lage und die weitere Strategie im Kampf gegen die Pandemie, die mit Augenmaß erfolgen soll.
Holetschek betonte: „Wir stehen heute vor einer anderen Situation als in den letzten Wellen der Pandemie. Die Infektionszahlen steigen zwar rasant, aber: Menschen, die sich mit der Omikron-Variante infiziert haben, müssen seltener stationär und vor allem weniger oft auf der Intensivstation versorgt werden.“
„Die einrichtungsbezogene Impfpflicht darf kein zahnloser Tiger sein“
Der Minister erläuterte, die 7‑Tage-Inzidenz in Bayern liege am heutigen Dienstag bei 1.819,1, gleichzeitig seien in Bayern nur 332 Intensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und ‑Patienten belegt. „In der Spitze der Pandemie waren das schon deutlich mehr. Wir hatten zeitweise über 1.000 COVID-19-Patientinnen und ‑Patienten in Intensivbetten am selben Tag.“
An diese Lage müssten auch die Schutzmaßnahmen vorsichtig und kontrolliert angepasst werden. „Wir waren uns von Anfang an einig: Die Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger sollen nur so lange fortdauern, wie unbedingt erforderlich. Der Ministerrat hat daher weitere Anpassungen unter anderem in den Bereichen Gastronomie, Kultur- und Sportveranstaltungen, Messen sowie körpernahe Dienstleistungen beschlossen.“
In vielen Bereichen bleibe 2G wichtig, auch die Maskenpflicht bleibt. „Wir haben den Landtag zudem gebeten, in seiner Sitzung am 15. Februar nächste Woche das weitere Bestehen der epidemischen Lage festzustellen. Wir bleiben weiterhin vorsichtig – aber mit Augenmaß und mit der Entwicklung der Hospitalisierung von COVID-19-Patientinnen und ‑Patienten fest im Blick. Voraussetzung ist eine stabile Lage in den Krankenhäusern. Wir setzen gemeinsam mit dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) auf ein enges Monitoring einer Vielzahl an Parametern. Wir passen auf und passen an.“
Im Fokus aller Entscheidungen stehe, die Bürgerinnen und Bürger bestmöglich zu schützen und das Gesundheitssystem und die kritische Infrastruktur vor einer Überlastung zu bewahren. Dabei spiele auch die Personalsituation eine zentrale Rolle. Nicht nur beim Klinikpersonal komme es durch die Isolations- und Quarantänemaßnahmen inzwischen vermehrt zu kurzfristigen Ausfällen. Und auch unsere Gesundheitsämter gerieten vielfach an ihre Grenzen.
Bayern wird daher bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht mit großem Augenmaß vorgehen und der Gewährleistung der Versorgungssicherheit größtmögliche Priorität einräumen. Durch angemessene Umsetzungszeiten soll dem Bestandspersonal der betroffenen Einrichtungen und Unternehmen nochmals die Gelegenheit gegeben werden, sich intensiv fachlich beraten zu lassen – auch was den neuen proteinbasierten Impfstoff Novavax anbelangt. Gleichzeitig sollen beispielsweise auch die Arbeitgeber von medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen nicht unerwartet mit kurzfristig angeordneten Betretungs- oder Tätigkeitsverboten ihrer ungeimpften Beschäftigten konfrontiert werden.
Holetschek betonte: „Klar ist: Die einrichtungsbezogene Impfpflicht darf kein zahnloser Tiger sein. Klar ist aber auch: Die Versorgung der Patientinnen und Patienten sowie der Bewohnerinnen und Bewohner darf nicht gefährdet werden.“
Der Gesundheitsminister bekräftigte seine Forderung an den Bund, für den Vollzug der einrichtungsbezogenen Impfpflicht rasch klare, bundesweit einheitliche Vorgaben zu machen: „Nur mit klaren Vorgaben können sich unsere Gesundheitsämter angemessen auf den Vollzug der einrichtungsbezogenen Impfpflicht vorbereiten. Wir brauchen eindeutige Leitlinien zur Gewichtung der Versorgungssicherheit. Und wir brauchen eine digitale Meldeplattform. Der Bund hat mit der Digitalen Einreiseanmeldung (DEA) schon vorgemacht, wie so etwas gehen kann. Wir dürfen die Gesundheitsämter hier nicht alleine lassen.“
Damit es nicht zu vermeidbaren Infektionen bei vulnerablen Personen kommt, müssen sich ungeimpfte Beschäftigte in den betroffenen Versorgungsbereichen auf mögliche weitere Hygieneauflagen einstellen. Für den Gesundheitsminister ist auch klar, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht nur ein erster Schritt sein kann: „Warum müssen sich nur die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der betroffenen Einrichtungen und Unternehmen impfen? Nur eine allgemeine Impfpflicht, die auch die von ihnen betreuten und versorgten Personen, deren Angehörige und Besucherinnen und Besucher erreicht, ist eine faire Impfpflicht.“
Holetschek unterstrich dass auch die Impfquote entscheidend bleibe. „Die Impfung ist auch heute noch der einzige Weg aus der Pandemie. Und sie schützt. Für die milderen Verläufe bei Omikron spielt eine wichtige Rolle, dass inzwischen viele – wenn auch noch zu wenige – Menschen vollständig geimpft und sogar geboostert sind. Mehr als 9,6 Millionen – und damit mehr als 83 Prozent der volljährigen Bürgerinnen und Bürger in Bayern sind vollständig geimpft. Insgesamt sind mehr als 73 Prozent grundimmunisiert und mehr als die Hälfte der Bevölkerung ist bereits geboostert. Klar ist: Insbesondere die Auffrischungsimpfung schützt vor schweren Verläufen.“
„Wir müssen impfen, impfen, impfen“
Um die Impfungen weiter voranzutreiben, hat der Ministerrat am heutigen Dienstag beschlossen, die staatlichen Impfzentren noch bis Ende des Jahres 2022 fortzuführen. Der Minister sagte: „Die Ärztinnen und Ärzte aber auch die Betriebsärztinnen und ‑ärzten bleiben eine tragende Rolle in der Impfkampagne. Auch die Apotheken impfen jetzt. Unser ergänzendes staatliches Angebot bleibt aber unverändert erforderlich. Mit einem Kapazitätskorridor von 1.500 bis 3.000 Impfungen pro Woche pro 100.000 Einwohner können unsere Impfzentren – angepasst an den Bedarf vor Ort – maßgeblich bei der Steigerung der Impfquoten unterstützen.“
Holetschek unterstrich: „Wir bereiten uns damit vorausschauend und frühzeitig auf die Herausforderungen der kommenden Monate vor – seien es weitere Impfstoffe wie Varianten-angepasste Impfstoffe oder Impfstoffe für junge Kinder unter 5 Jahren. Wir müssen impfen, impfen, impfen. Ich werde nicht müde, vor allem an die ungeimpften Erwachsenen zu appellieren: Lassen Sie sich impfen! Impfen ist auch ein Akt der Solidarität.“
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Versorgung von Krebserkrankungen
Bayern will Chancen der Digitalisierung nutzen
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat anlässlich des Weltkrebstages am 4. Februar darauf hingewiesen, dass der Kampf gegen Krebs auch während der Corona-Pandemie nicht vernachlässigt werden darf. Holetschek betonte um noch besser in der Forschung zu werden, wolle der Freistaat die Chancen der Digitalisierung stärker nutzen.
Forschung sei das wirksamste Mittel gegen Krebs, so der Gesundheitsminister. „Wir sind hier schon gut aufgestellt, aber mein Anspruch ist es, noch besser zu werden. Dabei müssen wir auch die Chancen der Digitalisierung stärker nutzen – und das tun wir: Wir unterstützen Projekte wie das Bayernweite-Onkologische-Radiologie-Netzwerk – kurz ‚BORN‘ –, von dem ich mir viel verspreche. Gemeinsam mit dem Bayerischen Wissenschaftsministerium fördern wir das Projekt mit 850.000 Euro.“
Der Bayerische Wissenschaftsminister Bernd Sibler erklärte: „Mit dem Kooperationsprojekt ‚BORN‘ gehen unsere bayerischen Universitätsklinika einen weiteren innovativen Schritt, mit dem sie die Diagnostik und Therapie von Krebs verbessern und dank modernster digitaler Technologien auf ein neues Level heben. Gerade im medizinischen Bereich sehen wir immer wieder, wie Menschen von technischem Fortschritt und Forschung profitieren können. Ich bin sehr zuversichtlich, dass auch die in ‚BORN‘ gewonnen Erkenntnisse langfristig Leben retten werden.“
Bei BORN kooperieren die sechs bayerischen Universitätskliniken, die im Bayerischen Zentrum für Krebsforschung (BZKF) zusammengeschlossen sind, und die Brainlab AG mit deren Tochtergesellschaft Mint Medical GmbH. Gemeinsam erarbeiten und etablieren sie einheitliche, strukturierte und standardisierte Befundberichte in der onkologischen Bildgebung in den Kliniken.
Holetschek betonte, BORN soll die Behandlung von Krebspatienten zunächst in den bayerischen Universitätskliniken erheblich verbessern. In einem weiteren Schritt könnten die im BORN Projekt entwickelten Untersuchungsstrategien dann auf andere Krankenhäuser und Radiologische Praxen übertragen werden – sodass Patientinnen und Patienten in ganz Bayern davon profitieren. „Im BORN Projekt wird eine weltweit einmalige Datengrundlage zur Entwicklung bildbasierter Biomarker und KI-Verfahren entstehen, die für wissenschaftliche Untersuchungen, aber auch für die Pharmazeutische Industrie und Medizinproduktehersteller genutzt werden kann“, so Holetschek.
Krebs ist in Deutschland die zweithäufigste Todesursache
Prof. Dr. Andreas Mackensen, Direktor des BZKF, bekräftigte: „Das BORN Projekt ergänzt das BZKF um eine vernetzende Komponente, welche die gemeinsame Standardisierung, Auswertung und Etablierung quantitativer, bildbasierter Biomarker unterstützt. Der Bildgebung kommt bei der Diagnose und Verlaufskontrolle von Tumorerkrankungen eine Schlüsselrolle zu. Eine Harmonisierung bei der Erfassung und Auswertung der Bildgebung soll zu einer einheitlichen Befunderhebung bei Tumorerkrankungen führen. Wir freuen uns, dieses wichtige klinische Projekt zur Verbesserung der Versorgung von Krebspatientinnen und Krebspatienten in Bayern mit der Unterstützung des Freistaat Bayerns voranzutreiben.“
Minister Holetschek sagte: „Ein weiteres Projekt, das wir fördern und das nun bereits vielversprechende erste Ergebnisse erzielt hat, ist ‚digiOnko‘. Ziel des Projektes ist es, mithilfe digitaler Medizin Brustkrebs besser vorzubeugen und zu behandeln. Wir fördern das Projekt mit rund 5,4 Millionen Euro. Es läuft noch bis ins Jahr 2024.“ Bei digiOnko arbeiten das Universitätsklinikum Erlangen, die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, das Universitätsklinikum Würzburg, das Universitätsklinikum Regensburg, der Medical Valley EMN e.V., die Siemens Healthcare GmbH und die Novartis Pharma GmbH zusammen.
Krebs ist in Deutschland die zweithäufigste Todesursache nach Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Der Minister erklärte: „Viele Krebsarten sind heilbar, wenn sie rechtzeitig erkannt werden. Deswegen ist die Vorsorge so wichtig und niemand sollte sich von der Corona-Pandemie davon abbringen lassen, Vorsorgeangebote wahrzunehmen. Krebs ist in der Corona-Pandemie nicht weniger aggressiv. Die Ärztinnen und Ärzte haben in ihren Praxen höchste Hygiene-Standards etabliert und Schutzmaßnahmen getroffen.“
Das BZKF bietet mit dem BürgerTelefonKrebs einen kostenfreien Telefonservice für Fragen zum Thema Krebs und die Vermittlung von Anlaufstellen für Vorsorgeuntersuchungen an. Dieser ist unter der Telefonnummer 0800–85 100 80 zu erreichen.
Holetschek unterstrich, das Innovationsbündnis gegen Krebs bündele die Kräfte von Politik, Wirtschaft, Ärzteschaft, Krankenkassen sowie Patientenvertreterinnen und ‑vertretern und wolle Bayern zum Impulsgeber der Nationalen Dekade gegen den Krebs machen. „Wir wollen gemeinsam den Wettlauf gegen den Krebs gewinnen. Und wir wollen, dass alle Betroffenen so schnell wie möglich von der Forschung und von Innovationen profitieren. Deshalb bin ich sehr gerne Schirmherr des Bündnisses.“
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Zu wenige Erstgeimpfte
Mehr als die Hälfte geboostert
Mehr als die Hälfte der Menschen in Bayern hat jetzt eine Corona-Auffrischungsimpfung erhalten. Darauf hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek am Freitag in München hingewiesen. Allerdings gibt es noch zu wenige Erstgeimpfte, weshalb der Minister dafür plädiert, dass die allgemeine Corona-Impfpflicht kommen muss.
„Insgesamt haben 6.603.683 Menschen ihre Auffrischungsimpfung erhalten. Ich freue mich, dass damit mehr als die Hälfte der Menschen in Bayern geboostert ist. Von den über 60-Jährigen sind im Freistaat schon 73,1 Prozent geboostert, bei den Volljährigen sind es 59,1 Prozent. Und auch bei den 12- bis 17-Jährigen haben schon 17,5 Prozent eine Auffrischungsimpfung bekommen“, so Holetschek zum erfreulichen Stand bei dem Boostern.
Der Minister ergänzte: „Klar ist: Die Impfstoffe bieten einen guten Schutz vor einer Infektion mit der Delta- und der Omikron-Variante des Coronavirus. Geboosterte haben zudem ein deutlich niedrigeres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf und für eine Hospitalisierung als Ungeimpfte. Sie genießen auch Vorteile: Bei 2G-Plus-beschränkten Veranstaltungen müssen sie sich nicht mehr testen lassen, und sie müssen als Kontaktperson nicht mehr in Quarantäne. Ich appelliere an die bislang noch unentschlossenen Menschen im Freistaat: Lassen Sie sich boostern!“
Der Minister erläuterte allerdings auch, dass die Impflücke im Freistaat und in ganz Deutschland noch immer zu groß ist. „Gerade bei den vulnerablen Gruppen ist es wichtig, dass sich noch mehr Menschen impfen lassen. Erst 73,3 Prozent der Menschen im Freistaat haben sich für die Erstimpfung entschieden. Das sind leider noch zu wenige. Auch wenn die Omikron-Variante wohl in vielen Fällen milder verläuft: Allein aufgrund der schieren Masse an Ungeimpften können Krankenhäuser und Arztpraxen überlastet werden.“
„Wir müssen jetzt handeln!“
Der Minister betonte, dass es nicht an den Möglichkeiten, sich impfen zu lassen, liege. Im Freistaat gebe es 81 Impfzentren, zahlreiche Außenstellen der Impfzentren und rund 280 mobile Teams, und auch die Ärztinnen und Ärzte verabreichten täglich sehr viele Impfungen. „Außerdem gab es mehr als 7.000 Sonderimpfaktionen allein im Freistaat. All das hat nicht gereicht, um mehr Menschen von einer Impfung zu überzeugen. Daher plädiere ich dafür, eine allgemeine Impfpflicht einzuführen.“
Holetschek unterstrich, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht nur der erste Schritt sein könne. „Wenn wir endlich aus der Pandemie herauskommen wollen, müssen sich so viele Menschen wie möglich impfen lassen. Ich hoffe, dass der Bund nun endlich handelt und eine allgemeine Impfpflicht beschließt. Ich kann mir etwa eine Befristung auf zwei Jahre vorstellen.“
Der Minister fügte hinzu, dass es auch für die Pflegekräfte und andere in den Einrichtungen Tätige ein wichtiges Signal sei, dass sie nicht die einzigen seien, die sich impfen lassen müssen.“ Keine Frage: Die Diskussion im Bundestag ist wichtig – aber wir hätten diese Debatte auch schon vor Wochen führen können und wären jetzt viele Schritte weiter. Wir müssen jetzt handeln!“
2G- und 2G-plus-Regeln
Keine Übergangsregeln in Bayern
Auch in Bayern gelten bereits die am 15. Januar 2022 geänderten Corona-Festlegungen des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) für Genesene und für Personen, die mit dem Corona-Impfstoff Janssen (Johnson und Johnson) geimpft wurden. Es gibt keine Übergangsregeln. Darauf hat das Bayerische Gesundheitsministerium heute in München hingewiesen.
„Der Bund gibt in seiner COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) die Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen für Schutzmaßnahmen vor und legt darin fest, wer als „geimpft“ und als „genesen“ gilt“, erläuterte eine Ministeriumssprecherin. „Diese Vorschriften des Bundes verweisen ihrerseits unmittelbar auf die fachlichen Vorgaben des PEI und des RKI. Die Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) knüpft an die Definitionen der SchAusnahmV an. Das heißt: Änderungen der Bestimmungen in der SchAusnahmV und der dort in Bezug genommenen fachlichen Vorgaben wirken sich ganz unmittelbar auch auf die 15. BayIfSMV aus.“
Das betrifft aktuell den Impfstatus von Personen, die nur eine Dosis des COVID-19-Impfstoffs Janssen und keine weitere Impfstoffdosis erhalten haben, und die Verkürzung des Genesenenstatus. Die maßgeblichen bundesrechtlichen Bestimmungen sind mit Wirkung zum 15. Januar 2022 in Kraft getreten und auch das PEI sowie das RKI haben ihre fachlichen Vorgaben ausdrücklich mit Wirkung ab dem 15. Januar 2022 geändert. Mangels Übergangsregeln des Bundes besteht daher kein Bestandsschutz für Personen, die vor dem 15. Januar 2022 als genesen beziehungsweise nach Erhalt einer Dosis des COVID-19-Impfstoffs Janssen als geimpft galten.
Zentrale Fragen zur COVID-19-Impfung und zur Impfung mit Janssen:
Was gilt für mit Janssen einmal Geimpfte in Bayern?
Der Bund hat festgelegt, dass Personen, die nur eine Dosis des COVID-19-Impfstoffs Janssen und keine weitere Impfstoffdosis erhalten haben, nicht als vollständig geimpft gelten (Das entspricht den vom PEI im Benehmen mit dem RKI im Internet unter der Adresse www.pei.de/impfstoffe/covid-19 veröffentlichten Vorgaben, auf die die SchAusnahmV verweist). Daher erfüllen sie etwaige 2G-Erfordernisse der 15. BayIfSMV nicht.
Um als vollständig geimpft (oder auch: grundimmunisiert) zu gelten, bedarf es einer zweiten Impfung. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt hierfür eine mRNA-Impfstoffdosis in einem Mindestabstand von vier Wochen zur ersten Impfstoffdosis. An Tag 15 nach der zweiten Impfung gelten die Personen als vollständig geimpft. Die zweite Impfung gilt also nicht als Auffrischungsimpfung.
Erst eine dritte Impfung stellt somit die Auffrischungsimpfung dar. Die STIKO empfiehlt eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff in einem Mindestabstand von drei Monaten zu der letzten Impfung. Unmittelbar nach der Verabreichung dieser dritten Impfung gelten betroffene Personen im Sinne von § 4 Abs. 7 Nr. 4 der 15. BayIfSMV als „geboostert“.
„Wer gilt als vollständig geimpft im Sinne der BayIfSMV?“
Als vollständig geimpft gilt eine Person insbesondere, wenn ihr zwei Impfstoffdosen verabreicht wurden. Als vollständig geimpft gilt eine Person auch, wenn ihr nach einer Infektion eine Impfdosis verabreicht wurde (zuerst genesen, dann geimpft) oder umgekehrt: wenn sie nach einer Impfung eine Infektion durchgemacht hat.
Im Detail: Gemäß der Ausführungen des PEI gelten Personen, die nach einer Impfstoffdosis eine labordiagnostisch mittels Nukleinsäurenachweis nachgewiesene Infektion mit SARS-CoV‑2 durchgemacht haben, ab dem 29. Tag nach positivem Testbefund als vollständig geimpft. Überdies gelten Personen, die nach labordiagnostisch mittels Nukleinsäurenachweis oder mittels spezifischen positiven Antikörpernachweis bestätigte Infektion mit SARS-CoV‑2 durchgemacht haben und danach eine Impfstoffdosis erhalten haben, ab dem Tag der Impfung als vollständig geimpft.
Als Nachweis dienen entweder die Zertifikate in Papierform, also Genesenenausweis und Impfausweis, oder man lässt sich beide Zertifikate in die CoVPassApp eintragen und kann dann den Nachweis auch digital vorlegen.
Nach zwei Infektionen gilt eine Person derzeit nicht als vollständig geimpft.
Wer gilt als getestet im Sinne des § 4 Abs. 7 Nr. 4 der 15. BayIfSMV?
Zunächst muss ein vollständiger Impfschutz vorliegen (Grundimmunisierung), siehe oben.
Dann gibt es in Bayern zwei Möglichkeiten:
- Personen, welche nach der Grundimmunisierung zusätzlich eine Impfstoffdosis als Auffrischungsimpfung erhalten haben, gelten im Rahmen der 2G plus-Zugangsbeschränkungen als getestet. Dies gilt unmittelbar ab Erhalt der Auffrischungsimpfung. Diese im Sinne von § 4 Abs. 7 Nr. 4 der 15. BayIfSMV „geboosterten“ Personen können daher sofort Zugang zu 2G plus-Einrichtungen beziehungsweise ‑Veranstaltungen erhalten, ohne einen zusätzlichen Testnachweis vorlegen zu müssen.
- Gleiches gilt für geimpfte Personen im Sinne des § 2 Nr. 2 SchAusnahmV, die nachweisen können, dass sie nach ihrer vollständigen Immunisierung eine PCR-bestätigte Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 überstanden haben.
Eine Befristung der Gültigkeit des Status „geboostert“ im Sinne von § 4 Abs. 7 Nr. 4 der 15. BayIfSMV ist derzeit nicht definiert.
Wie lange gilt man als genesen?
Das Datum der Abnahme des positiven Tests (Voraussetzungen siehe oben) muss mindestens 28 Tage UND darf höchstens 90 Tage zurückliegen. Nach Ablauf der 90 Tage gelten Personen – wie bislang nach Ablauf von 6 Monaten auch – nicht mehr als genesen im obigen Sinne. Auch die Ausnahme von der Quarantänepflicht besteht dann nicht mehr. Nach Empfehlung der STIKO sollen Personen, die ungeimpft eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, drei Monate später eine Impfstoffdosis erhalten. Dann gilt man als vollständig geimpft. Der genaue Zeitpunkt der Impfung ist dabei nach Ablauf der drei Monate unerheblich: Die Impfung nach Infektion kann auch nach beispielsweise vier Monaten erfolgen. In der Zwischenzeit unterliegt die Person jedoch allen Beschränkungen für Ungeimpfte.
Wie weise ich meinen Status digital nach?
Dreifach Geimpfte können ihre digitalen COVID-19-Impfzertifikate leicht selbst in entsprechenden Apps, zum Beispiel CoVPass-App, hochladen.
Personen, welche nach vollständiger Grundimmunisierung eine SARS-CoV-2-Infektion überstanden haben, können sich nach Vorlage der entsprechenden Nachweise (Testung mittels Nukleinsäurenachweis, Identitätsnachweis) ein digitales Genesenenzertifikat ausstellen lassen. Der „Booster-Status“ im Sinne von § 4 Abs. 7 Nr. 4 der 15. BayIfSMV für Personen nach überstandener Infektion kann also durch die Vorlage aller erhaltener Nachweise (digitales COVID-19-Impfzertifikat 2/2 sowie nachfolgendes digitales Genesenenzertifikat) nachgewiesen werden. Dies ist auch in entsprechenden Apps, zum Beispiel der CovPass-App, hinterlegbar.
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Innovative Therapieansätze in der Post-COVID-Behandlung
Projekt der Sozialstiftung Bamberg gefördert
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek sieht in der Erforschung interdisziplinärer und integrativer Behandlungsansätze zusätzliche Chancen für die Therapie des Post-COVID-Syndroms. Eine Förderung geht an die Sozialstiftung Bamberg, teilt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege mit.
„Die integrative Medizin kann uns bei der Therapie von Post-COVID dabei helfen, die Möglichkeiten der konventionellen Medizin und der Naturheilkunde in einem ganzheitlichen Ansatz bestmöglich zu nutzen“, sagte Holetschek am Samstag anlässlich der Übermittlung eines Förderbescheids an die Klinik für Integrative Medizin und Naturheilkunde der Sozialstiftung Bamberg. „Deshalb unterstützt die Staatsregierung entsprechende Forschungsprojekte im Rahmen der bayerischen Förderinitiative Versorgungsforschung zum Post-COVID-Syndrom.“
Das Projekt der Sozialstiftung Bamberg trägt den Namen „Forschungszyklus: Integrative Medizin und Naturheilkunde in der Behandlung des Post-COVID-Syndroms: Ein Multimodaler Therapieansatz“. Ziel ist es, Methoden der integrativen Medizin und der Naturheilkunde hinsichtlich des Einsatzes gegen das Post-COVID-Syndrom zu bewerten. Zudem soll festgestellt werden, inwiefern die Therapieansätze für eine Übernahme in die Regelversorgung geeignet sind. Holetschek betonte: „Post-COVID ist ein Thema, das vielfältige Ausprägungen hat und welches unsere Gesellschaft noch länger beschäftigen wird. Wir brauchen in diesem Bereich deshalb entsprechend breite Therapieansätze. Integrative Medizin und Naturheilkunde können hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.“
Das Vorhaben ist in zwei Projektteile gegliedert. Im ersten Teil erfolgt die Anwendung und Evaluierung eines stationären, multimodalen Therapieprogramms, welches unter anderem klassische Kneippsche Verfahren und Verfahren der erweiterten Naturheilkunde beinhaltet. Die Wirksamkeit, Sicherheit und Nachhaltigkeit des Therapieansatzes werden durch eine begleitende prospektive Longitudinalstudie im Rahmen eines 14-tägigen, stationären Klinikaufenthalts der Patientinnen und Patienten evaluiert.
Im zweiten Teil wird ein tagesklinisches Konzept verfolgt, das sich über elf Wochen erstreckt. Die Behandlung der Patientinnen und Patienten erfolgt dabei anhand eines multimodalen Stressreduktions- und Lebensstilmodifikationsprogramms. Zum Einsatz kommen unter anderem Module zur Ernährungsverbesserung, Bewegungsförderung, Anwendungen zur Selbstfürsorge und Copingstrategien sowie Ganzkörperhyperthermie verbunden mit Sauerstofftherapie. Die Evaluation erfolgt durch eine prospektiv randomisiert kontrollierte Studie.
Unterstützt wird die Behandlung durch E‑Health-Komponenten, darunter ein Fitnesstracker zur Feedback- und Datengenerierung sowie digitale Lernmodule. Das Projekt wird im Rahmen der bayerischen Förderinitiative mit bis zu rund 87.000 Euro gefördert und läuft bis zum 31. Dezember 2022.
Aufruf von Holetschek, VdPB und BRK
Engagement im Pflegepool Bayern
Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek, die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) und das Bayerische Rote Kreuz (BRK) wollen über den Pflegepool auch im neuen Jahr Freiwillige in Heimen und Krankenhäusern einsetzen.
„Der bayerische Pflegepool leistet wichtige Unterstützung: Seit dem 11. November 2021, dem Tag der Feststellung des Katastrophenfalls, haben sich bisher 480 neue Freiwillige gemeldet. Außerdem können wir auf zahlreiche Freiwillige zählen, die bereits seit vergangenen Pandemiewellen dabei sind. Insgesamt haben sich nun mehr als 4.100 Personen gemeldet, die mitanpacken wollen. Dank bewährter Strukturen können die Freiwilligen zügig zum Einsatz kommen“, sagte Klaus Holetschek in München.
Er appelliere daher – gerade auch mit Blick auf die Omikron-Virusvariante – an alle Pflegekräfte, die aktuell nicht in diesem Beruf arbeiten und keiner Risikogruppe angehören, sich im ‚Pflegepool Bayern‘ zu engagieren. „Jede helfende Hand zählt! Wir müssen gemeinsam solidarisch alles dafür tun, unser Gesundheitssystem vor einem Kollaps zu schützen.“
BRK-Präsidentin Angelika Schorer ergänzte: „Den Pflegerinnen und Pflegern ist es zu verdanken, dass wir die zwei Pandemiejahre durchstehen konnten. Mit der bevorstehenden fünften Welle kommt eine nicht kalkulierbare Wucht auf uns zu, die sich in Personalausfällen auch in den pflegenden Berufen auswirken wird. Daher ist erneut notwendig, dass wir als Gesellschaft all unsere Kräfte bündeln. Nur gemeinsam können wir auch dieser Herausforderung Herr werden. Wir bitten Sie: melden Sie sich im Pflegepool an!“
VdPB-Präsident Georg Sigl-Lehner fügte hinzu: „Die Freiwilligen des Pflegepools konnten in den vergangenen Wellen der Pandemie vielerorts helfen, die durch akute Ausbruchsgeschehen sich dramatisch verschärfende Personalnot und ihre schlimmsten Folgen aufzufangen. Gerade angesichts der schnell auf uns zu rollenden Omikron-Welle erwarten wir erneut äußerst kritische Situationen, in denen die Freiwilligen einen unschätzbar wichtigen Beitrag leisten können. Auch wenn der Pflegepool nicht unsere grundsätzlichen Probleme lösen kann, gilt: Je mehr dabei sind, umso eher sind wir dieser aktuellen Herausforderung gewachsen.“
Pflegefachkräfte, Pflegehilfskräfte, aber auch Menschen mit einer Ausbildung oder Erfahrung im Gesundheitswesen wie zum Beispiel Medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten (MTRA, MTLA), Medizinische Fachangestellte (MFA), Operations-technische Assistentinnen und Assistenten (OTA), Intensivfachpflegekräfte (IPK), Notfallsanitäterinnen und ‑sanitäter oder auch Hebammen können sich auf der Website des Pflegepools Bayern für den Einsatz melden. Der Einsatz erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis.
Die Freiwilligen sollen Freistellungs‑, Lohn‑, Fahrt- und Verdienstfortzahlungsansprüche bekommen. Wichtig ist dafür, dass die Helferinnen und Helfer von einer freiwilligen Hilfsorganisation eingesetzt werden. Dafür ist eine Mitgliedschaft bei einer Hilfsorganisation notwendig. Diese Mitgliedschaft ist projektbezogen für die Zeit der Pandemie und kostenlos. Das heißt, es fallen keine Mitgliedsbeiträge an, und es besteht auch keine Verpflichtung, eine Mindestanzahl an Einsatzstunden zu leisten. Es besteht auch keine Mindestdauer für eine Mitgliedschaft, sie kann jederzeit beendet werden.
„Klar ist: Der ‚Pflegepool Bayern‘ funktioniert in der Pandemie gut – ist aber keinesfalls die Lösung des Fachkräftemangels in der Pflege“, fügte Holetschek hinzu. „Wir müssen hier dringend attraktivere Arbeitsbedingungen schaffen. Ohne Mut zu großen Veränderungen können wir die Pflegebedürftigen, die pflegenden Angehörigen und auch die Pflegekräfte nicht entlasten.“