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Bayern - Page 2

Coro­na-Stra­te­gie in Bayern

Kurs der Vor­sicht mit Augenmaß

Nach Ansicht des baye­ri­schen Gesund­heits­mi­nis­ters Klaus Holet­schek müss­ten die Schutz­maß­nah­men im Frei­staat kon­trol­liert an die aktu­el­le Lage ange­passt wer­den. Bay­ern blei­be wei­ter­hin vor­sich­tig – aber mit Augen­maß und mit der Ent­wick­lung der Hos­pi­ta­li­sie­rung von COVID-19-Pati­en­tin­nen und ‑Pati­en­ten fest im Blick.

Bay­erns Gesund­heits- und Pfle­ge­mi­nis­ter Klaus Holet­schek hat am Diens­tag vir­tu­ell an der Sit­zung des Aus­schus­ses für Gesund­heit und Pfle­ge des Baye­ri­schen Land­tags teil­ge­nom­men. Der Minis­ter berich­te­te dabei aus­führ­lich über die aktu­el­le Coro­na-Lage und die wei­te­re Stra­te­gie im Kampf gegen die Pan­de­mie, die mit Augen­maß erfol­gen soll.

Holet­schek beton­te: „Wir ste­hen heu­te vor einer ande­ren Situa­ti­on als in den letz­ten Wel­len der Pan­de­mie. Die Infek­ti­ons­zah­len stei­gen zwar rasant, aber: Men­schen, die sich mit der Omi­kron-Vari­an­te infi­ziert haben, müs­sen sel­te­ner sta­tio­när und vor allem weni­ger oft auf der Inten­siv­sta­ti­on ver­sorgt werden.“

„Die ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impf­pflicht darf kein zahn­lo­ser Tiger sein“

Der Minis­ter erläu­ter­te, die 7‑Ta­ge-Inzi­denz in Bay­ern lie­ge am heu­ti­gen Diens­tag bei 1.819,1, gleich­zei­tig sei­en in Bay­ern nur 332 Inten­siv­bet­ten mit COVID-19-Pati­en­tin­nen und ‑Pati­en­ten belegt. „In der Spit­ze der Pan­de­mie waren das schon deut­lich mehr. Wir hat­ten zeit­wei­se über 1.000 COVID-19-Pati­en­tin­nen und ‑Pati­en­ten in Inten­siv­bet­ten am sel­ben Tag.“

An die­se Lage müss­ten auch die Schutz­maß­nah­men vor­sich­tig und kon­trol­liert ange­passt wer­den. „Wir waren uns von Anfang an einig: Die Ein­schrän­kun­gen für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger sol­len nur so lan­ge fort­dau­ern, wie unbe­dingt erfor­der­lich. Der Minis­ter­rat hat daher wei­te­re Anpas­sun­gen unter ande­rem in den Berei­chen Gas­tro­no­mie, Kul­tur- und Sport­ver­an­stal­tun­gen, Mes­sen sowie kör­per­na­he Dienst­leis­tun­gen beschlossen.“

In vie­len Berei­chen blei­be 2G wich­tig, auch die Mas­ken­pflicht bleibt. „Wir haben den Land­tag zudem gebe­ten, in sei­ner Sit­zung am 15. Febru­ar nächs­te Woche das wei­te­re Bestehen der epi­de­mi­schen Lage fest­zu­stel­len. Wir blei­ben wei­ter­hin vor­sich­tig – aber mit Augen­maß und mit der Ent­wick­lung der Hos­pi­ta­li­sie­rung von COVID-19-Pati­en­tin­nen und ‑Pati­en­ten fest im Blick. Vor­aus­set­zung ist eine sta­bi­le Lage in den Kran­ken­häu­sern. Wir set­zen gemein­sam mit dem Lan­des­amt für Gesund­heit und Lebens­mit­tel­si­cher­heit (LGL) auf ein enges Moni­to­ring einer Viel­zahl an Para­me­tern. Wir pas­sen auf und pas­sen an.“

Im Fokus aller Ent­schei­dun­gen ste­he, die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger best­mög­lich zu schüt­zen und das Gesund­heits­sys­tem und die kri­ti­sche Infra­struk­tur vor einer Über­las­tung zu bewah­ren. Dabei spie­le auch die Per­so­nal­si­tua­ti­on eine zen­tra­le Rol­le. Nicht nur beim Kli­nik­per­so­nal kom­me es durch die Iso­la­ti­ons- und Qua­ran­tä­ne­maß­nah­men inzwi­schen ver­mehrt zu kurz­fris­ti­gen Aus­fäl­len. Und auch unse­re Gesund­heits­äm­ter gerie­ten viel­fach an ihre Grenzen.

Bay­ern wird daher bei der Umset­zung der ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impf­pflicht mit gro­ßem Augen­maß vor­ge­hen und der Gewähr­leis­tung der Ver­sor­gungs­si­cher­heit größt­mög­li­che Prio­ri­tät ein­räu­men. Durch ange­mes­se­ne Umset­zungs­zei­ten soll dem Bestands­per­so­nal der betrof­fe­nen Ein­rich­tun­gen und Unter­neh­men noch­mals die Gele­gen­heit gege­ben wer­den, sich inten­siv fach­lich bera­ten zu las­sen – auch was den neu­en pro­te­in­ba­sier­ten Impf­stoff Nova­vax anbe­langt. Gleich­zei­tig sol­len bei­spiels­wei­se auch die Arbeit­ge­ber von medi­zi­ni­schen Ein­rich­tun­gen und Pfle­ge­ein­rich­tun­gen nicht uner­war­tet mit kurz­fris­tig ange­ord­ne­ten Betre­tungs- oder Tätig­keits­ver­bo­ten ihrer unge­impf­ten Beschäf­tig­ten kon­fron­tiert werden.

Holet­schek beton­te: „Klar ist: Die ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impf­pflicht darf kein zahn­lo­ser Tiger sein. Klar ist aber auch: Die Ver­sor­gung der Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten sowie der Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­ner darf nicht gefähr­det werden.“

Der Gesund­heits­mi­nis­ter bekräf­tig­te sei­ne For­de­rung an den Bund, für den Voll­zug der ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impf­pflicht rasch kla­re, bun­des­weit ein­heit­li­che Vor­ga­ben zu machen: „Nur mit kla­ren Vor­ga­ben kön­nen sich unse­re Gesund­heits­äm­ter ange­mes­sen auf den Voll­zug der ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impf­pflicht vor­be­rei­ten. Wir brau­chen ein­deu­ti­ge Leit­li­ni­en zur Gewich­tung der Ver­sor­gungs­si­cher­heit. Und wir brau­chen eine digi­ta­le Mel­de­platt­form. Der Bund hat mit der Digi­ta­len Ein­rei­se­an­mel­dung (DEA) schon vor­ge­macht, wie so etwas gehen kann. Wir dür­fen die Gesund­heits­äm­ter hier nicht allei­ne lassen.“

Damit es nicht zu ver­meid­ba­ren Infek­tio­nen bei vul­ner­ablen Per­so­nen kommt, müs­sen sich unge­impf­te Beschäf­tig­te in den betrof­fe­nen Ver­sor­gungs­be­rei­chen auf mög­li­che wei­te­re Hygie­ne­auf­la­gen ein­stel­len. Für den Gesund­heits­mi­nis­ter ist auch klar, dass die ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impf­pflicht nur ein ers­ter Schritt sein kann: „War­um müs­sen sich nur die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter der betrof­fe­nen Ein­rich­tun­gen und Unter­neh­men imp­fen? Nur eine all­ge­mei­ne Impf­pflicht, die auch die von ihnen betreu­ten und ver­sorg­ten Per­so­nen, deren Ange­hö­ri­ge und Besu­che­rin­nen und Besu­cher erreicht, ist eine fai­re Impfpflicht.“

Holet­schek unter­strich dass auch die Impf­quo­te ent­schei­dend blei­be. „Die Imp­fung ist auch heu­te noch der ein­zi­ge Weg aus der Pan­de­mie. Und sie schützt. Für die mil­de­ren Ver­läu­fe bei Omi­kron spielt eine wich­ti­ge Rol­le, dass inzwi­schen vie­le – wenn auch noch zu weni­ge – Men­schen voll­stän­dig geimpft und sogar geboos­tert sind. Mehr als 9,6 Mil­lio­nen – und damit mehr als 83 Pro­zent der voll­jäh­ri­gen Bür­ge­rin­nen und Bür­ger in Bay­ern sind voll­stän­dig geimpft. Ins­ge­samt sind mehr als 73 Pro­zent grund­im­mu­ni­siert und mehr als die Hälf­te der Bevöl­ke­rung ist bereits geboos­tert. Klar ist: Ins­be­son­de­re die Auf­fri­schungs­imp­fung schützt vor schwe­ren Verläufen.“

„Wir müs­sen imp­fen, imp­fen, impfen“

Um die Imp­fun­gen wei­ter vor­an­zu­trei­ben, hat der Minis­ter­rat am heu­ti­gen Diens­tag beschlos­sen, die staat­li­chen Impf­zen­tren noch bis Ende des Jah­res 2022 fort­zu­füh­ren. Der Minis­ter sag­te: „Die Ärz­tin­nen und Ärz­te aber auch die Betriebs­ärz­tin­nen und ‑ärz­ten blei­ben eine tra­gen­de Rol­le in der Impf­kam­pa­gne. Auch die Apo­the­ken imp­fen jetzt. Unser ergän­zen­des staat­li­ches Ange­bot bleibt aber unver­än­dert erfor­der­lich. Mit einem Kapa­zi­täts­kor­ri­dor von 1.500 bis 3.000 Imp­fun­gen pro Woche pro 100.000 Ein­woh­ner kön­nen unse­re Impf­zen­tren – ange­passt an den Bedarf vor Ort – maß­geb­lich bei der Stei­ge­rung der Impf­quo­ten unterstützen.“

Holet­schek unter­strich: „Wir berei­ten uns damit vor­aus­schau­end und früh­zei­tig auf die Her­aus­for­de­run­gen der kom­men­den Mona­te vor – sei­en es wei­te­re Impf­stof­fe wie Vari­an­ten-ange­pass­te Impf­stof­fe oder Impf­stof­fe für jun­ge Kin­der unter 5 Jah­ren. Wir müs­sen imp­fen, imp­fen, imp­fen. Ich wer­de nicht müde, vor allem an die unge­impf­ten Erwach­se­nen zu appel­lie­ren: Las­sen Sie sich imp­fen! Imp­fen ist auch ein Akt der Solidarität.“

Ver­sor­gung von Krebserkrankungen

Bay­ern will Chan­cen der Digi­ta­li­sie­rung nutzen

Bay­erns Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek hat anläss­lich des Welt­krebs­ta­ges am 4. Febru­ar dar­auf hin­ge­wie­sen, dass der Kampf gegen Krebs auch wäh­rend der Coro­na-Pan­de­mie nicht ver­nach­läs­sigt wer­den darf. Holet­schek beton­te um noch bes­ser in der For­schung zu wer­den, wol­le der Frei­staat die Chan­cen der Digi­ta­li­sie­rung stär­ker nutzen.

For­schung sei das wirk­sams­te Mit­tel gegen Krebs, so der Gesund­heits­mi­nis­ter. „Wir sind hier schon gut auf­ge­stellt, aber mein Anspruch ist es, noch bes­ser zu wer­den. Dabei müs­sen wir auch die Chan­cen der Digi­ta­li­sie­rung stär­ker nut­zen – und das tun wir: Wir unter­stüt­zen Pro­jek­te wie das Bay­ern­wei­te-Onko­lo­gi­sche-Radio­lo­gie-Netz­werk – kurz ‚BORN‘ –, von dem ich mir viel ver­spre­che. Gemein­sam mit dem Baye­ri­schen Wis­sen­schafts­mi­nis­te­ri­um för­dern wir das Pro­jekt mit 850.000 Euro.“

Der Baye­ri­sche Wis­sen­schafts­mi­nis­ter Bernd Sibler erklär­te: „Mit dem Koope­ra­ti­ons­pro­jekt ‚BORN‘ gehen unse­re baye­ri­schen Uni­ver­si­täts­kli­ni­ka einen wei­te­ren inno­va­ti­ven Schritt, mit dem sie die Dia­gnos­tik und The­ra­pie von Krebs ver­bes­sern und dank moderns­ter digi­ta­ler Tech­no­lo­gien auf ein neu­es Level heben. Gera­de im medi­zi­ni­schen Bereich sehen wir immer wie­der, wie Men­schen von tech­ni­schem Fort­schritt und For­schung pro­fi­tie­ren kön­nen. Ich bin sehr zuver­sicht­lich, dass auch die in ‚BORN‘ gewon­nen Erkennt­nis­se lang­fris­tig Leben ret­ten werden.“

Bei BORN koope­rie­ren die sechs baye­ri­schen Uni­ver­si­täts­kli­ni­ken, die im Baye­ri­schen Zen­trum für Krebs­for­schung (BZKF) zusam­men­ge­schlos­sen sind, und die Brain­lab AG mit deren Toch­ter­ge­sell­schaft Mint Medi­cal GmbH. Gemein­sam erar­bei­ten und eta­blie­ren sie ein­heit­li­che, struk­tu­rier­te und stan­dar­di­sier­te Befund­be­rich­te in der onko­lo­gi­schen Bild­ge­bung in den Kliniken.

Holet­schek beton­te, BORN soll die Behand­lung von Krebs­pa­ti­en­ten zunächst in den baye­ri­schen Uni­ver­si­täts­kli­ni­ken erheb­lich ver­bes­sern. In einem wei­te­ren Schritt könn­ten die im BORN Pro­jekt ent­wi­ckel­ten Unter­su­chungs­stra­te­gien dann auf ande­re Kran­ken­häu­ser und Radio­lo­gi­sche Pra­xen über­tra­gen wer­den – sodass Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten in ganz Bay­ern davon pro­fi­tie­ren. „Im BORN Pro­jekt wird eine welt­weit ein­ma­li­ge Daten­grund­la­ge zur Ent­wick­lung bild­ba­sier­ter Bio­mar­ker und KI-Ver­fah­ren ent­ste­hen, die für wis­sen­schaft­li­che Unter­su­chun­gen, aber auch für die Phar­ma­zeu­ti­sche Indus­trie und Medi­zin­pro­dukte­her­stel­ler genutzt wer­den kann“, so Holetschek.

Krebs ist in Deutsch­land die zweit­häu­figs­te Todesursache

Prof. Dr. Andre­as Macken­sen, Direk­tor des BZKF, bekräf­tig­te: „Das BORN Pro­jekt ergänzt das BZKF um eine ver­net­zen­de Kom­po­nen­te, wel­che die gemein­sa­me Stan­dar­di­sie­rung, Aus­wer­tung und Eta­blie­rung quan­ti­ta­ti­ver, bild­ba­sier­ter Bio­mar­ker unter­stützt. Der Bild­ge­bung kommt bei der Dia­gno­se und Ver­laufs­kon­trol­le von Tumor­er­kran­kun­gen eine Schlüs­sel­rol­le zu. Eine Har­mo­ni­sie­rung bei der Erfas­sung und Aus­wer­tung der Bild­ge­bung soll zu einer ein­heit­li­chen Befund­er­he­bung bei Tumor­er­kran­kun­gen füh­ren. Wir freu­en uns, die­ses wich­ti­ge kli­ni­sche Pro­jekt zur Ver­bes­se­rung der Ver­sor­gung von Krebs­pa­ti­en­tin­nen und Krebs­pa­ti­en­ten in Bay­ern mit der Unter­stüt­zung des Frei­staat Bay­erns voranzutreiben.“

Minis­ter Holet­schek sag­te: „Ein wei­te­res Pro­jekt, das wir för­dern und das nun bereits viel­ver­spre­chen­de ers­te Ergeb­nis­se erzielt hat, ist ‚digi­On­ko‘. Ziel des Pro­jek­tes ist es, mit­hil­fe digi­ta­ler Medi­zin Brust­krebs bes­ser vor­zu­beu­gen und zu behan­deln. Wir för­dern das Pro­jekt mit rund 5,4 Mil­lio­nen Euro. Es läuft noch bis ins Jahr 2024.“ Bei digi­On­ko arbei­ten das Uni­ver­si­täts­kli­ni­kum Erlan­gen, die Fried­rich-Alex­an­der-Uni­ver­si­tät Erlan­gen-Nürn­berg, das Uni­ver­si­täts­kli­ni­kum Würz­burg, das Uni­ver­si­täts­kli­ni­kum Regens­burg, der Medi­cal Val­ley EMN e.V., die Sie­mens Health­ca­re GmbH und die Nov­ar­tis Phar­ma GmbH zusammen.

Krebs ist in Deutsch­land die zweit­häu­figs­te Todes­ur­sa­che nach Herz-Kreis­lauf-Erkran­kun­gen. Der Minis­ter erklär­te: „Vie­le Krebs­ar­ten sind heil­bar, wenn sie recht­zei­tig erkannt wer­den. Des­we­gen ist die Vor­sor­ge so wich­tig und nie­mand soll­te sich von der Coro­na-Pan­de­mie davon abbrin­gen las­sen, Vor­sor­ge­an­ge­bo­te wahr­zu­neh­men. Krebs ist in der Coro­na-Pan­de­mie nicht weni­ger aggres­siv. Die Ärz­tin­nen und Ärz­te haben in ihren Pra­xen höchs­te Hygie­ne-Stan­dards eta­bliert und Schutz­maß­nah­men getroffen.“

Das BZKF bie­tet mit dem Bür­ger­Te­le­fon­Krebs einen kos­ten­frei­en Tele­fon­ser­vice für Fra­gen zum The­ma Krebs und die Ver­mitt­lung von Anlauf­stel­len für Vor­sor­ge­un­ter­su­chun­gen an. Die­ser ist unter der Tele­fon­num­mer 0800–85 100 80 zu erreichen.

Holet­schek unter­strich, das Inno­va­ti­ons­bünd­nis gegen Krebs bün­de­le die Kräf­te von Poli­tik, Wirt­schaft, Ärz­te­schaft, Kran­ken­kas­sen sowie Pati­en­ten­ver­tre­te­rin­nen und ‑ver­tre­tern und wol­le Bay­ern zum Impuls­ge­ber der Natio­na­len Deka­de gegen den Krebs machen. „Wir wol­len gemein­sam den Wett­lauf gegen den Krebs gewin­nen. Und wir wol­len, dass alle Betrof­fe­nen so schnell wie mög­lich von der For­schung und von Inno­va­tio­nen pro­fi­tie­ren. Des­halb bin ich sehr ger­ne Schirm­herr des Bündnisses.“

Zu weni­ge Erstgeimpfte

Mehr als die Hälf­te geboostert

Mehr als die Hälf­te der Men­schen in Bay­ern hat jetzt eine Coro­na-Auf­fri­schungs­imp­fung erhal­ten. Dar­auf hat Bay­erns Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek am Frei­tag in Mün­chen hin­ge­wie­sen. Aller­dings gibt es noch zu weni­ge Erst­ge­impf­te, wes­halb der Minis­ter dafür plä­diert, dass die all­ge­mei­ne Coro­na-Impf­pflicht kom­men muss.

„Ins­ge­samt haben 6.603.683 Men­schen ihre Auf­fri­schungs­imp­fung erhal­ten. Ich freue mich, dass damit mehr als die Hälf­te der Men­schen in Bay­ern geboos­tert ist. Von den über 60-Jäh­ri­gen sind im Frei­staat schon 73,1 Pro­zent geboos­tert, bei den Voll­jäh­ri­gen sind es 59,1 Pro­zent. Und auch bei den 12- bis 17-Jäh­ri­gen haben schon 17,5 Pro­zent eine Auf­fri­schungs­imp­fung bekom­men“, so Holet­schek zum erfreu­li­chen Stand bei dem Boostern.

Der Minis­ter ergänz­te: „Klar ist: Die Impf­stof­fe bie­ten einen guten Schutz vor einer Infek­ti­on mit der Del­ta- und der Omi­kron-Vari­an­te des Coro­na­vi­rus. Geboos­ter­te haben zudem ein deut­lich nied­ri­ge­res Risi­ko für einen schwe­ren Krank­heits­ver­lauf und für eine Hos­pi­ta­li­sie­rung als Unge­impf­te. Sie genie­ßen auch Vor­tei­le: Bei 2G-Plus-beschränk­ten Ver­an­stal­tun­gen müs­sen sie sich nicht mehr tes­ten las­sen, und sie müs­sen als Kon­takt­per­son nicht mehr in Qua­ran­tä­ne. Ich appel­lie­re an die bis­lang noch unent­schlos­se­nen Men­schen im Frei­staat: Las­sen Sie sich boostern!“

Der Minis­ter erläu­ter­te aller­dings auch, dass die Impflü­cke im Frei­staat und in ganz Deutsch­land noch immer zu groß ist. „Gera­de bei den vul­ner­ablen Grup­pen ist es wich­tig, dass sich noch mehr Men­schen imp­fen las­sen. Erst 73,3 Pro­zent der Men­schen im Frei­staat haben sich für die Erst­imp­fung ent­schie­den. Das sind lei­der noch zu weni­ge. Auch wenn die Omi­kron-Vari­an­te wohl in vie­len Fäl­len mil­der ver­läuft: Allein auf­grund der schie­ren Mas­se an Unge­impf­ten kön­nen Kran­ken­häu­ser und Arzt­pra­xen über­las­tet werden.“

„Wir müs­sen jetzt handeln!“

Der Minis­ter beton­te, dass es nicht an den Mög­lich­kei­ten, sich imp­fen zu las­sen, lie­ge. Im Frei­staat gebe es 81 Impf­zen­tren, zahl­rei­che Außen­stel­len der Impf­zen­tren und rund 280 mobi­le Teams, und auch die Ärz­tin­nen und Ärz­te ver­ab­reich­ten täg­lich sehr vie­le Imp­fun­gen. „Außer­dem gab es mehr als 7.000 Son­der­impf­ak­tio­nen allein im Frei­staat. All das hat nicht gereicht, um mehr Men­schen von einer Imp­fung zu über­zeu­gen. Daher plä­die­re ich dafür, eine all­ge­mei­ne Impf­pflicht einzuführen.“

Holet­schek unter­strich, dass die ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impf­pflicht nur der ers­te Schritt sein kön­ne. „Wenn wir end­lich aus der Pan­de­mie her­aus­kom­men wol­len, müs­sen sich so vie­le Men­schen wie mög­lich imp­fen las­sen. Ich hof­fe, dass der Bund nun end­lich han­delt und eine all­ge­mei­ne Impf­pflicht beschließt. Ich kann mir etwa eine Befris­tung auf zwei Jah­re vorstellen.“

Der Minis­ter füg­te hin­zu, dass es auch für die Pfle­ge­kräf­te und ande­re in den Ein­rich­tun­gen Täti­ge ein wich­ti­ges Signal sei, dass sie nicht die ein­zi­gen sei­en, die sich imp­fen las­sen müs­sen.“ Kei­ne Fra­ge: Die Dis­kus­si­on im Bun­des­tag ist wich­tig – aber wir hät­ten die­se Debat­te auch schon vor Wochen füh­ren kön­nen und wären jetzt vie­le Schrit­te wei­ter. Wir müs­sen jetzt handeln!“

2G- und 2G-plus-Regeln 

Kei­ne Über­gangs­re­geln in Bayern

Auch in Bay­ern gel­ten bereits die am 15. Janu­ar 2022 geän­der­ten Coro­na-Fest­le­gun­gen des Robert Koch-Insti­tuts (RKI) und des Paul-Ehr­lich-Insti­tuts (PEI) für Gene­se­ne und für Per­so­nen, die mit dem Coro­na-Impf­stoff Jans­sen (John­son und John­son) geimpft wur­den. Es gibt kei­ne Über­gangs­re­geln. Dar­auf hat das Baye­ri­sche Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um heu­te in Mün­chen hingewiesen.

„Der Bund gibt in sei­ner COVID-19-Schutz­maß­nah­men-Aus­nah­men­ver­ord­nung (SchAus­nahmV) die Rege­lung von Erleich­te­run­gen und Aus­nah­men für Schutz­maß­nah­men vor und legt dar­in fest, wer als „geimpft“ und als „gene­sen“ gilt“, erläu­ter­te eine Minis­te­ri­ums­spre­che­rin. „Die­se Vor­schrif­ten des Bun­des ver­wei­sen ihrer­seits unmit­tel­bar auf die fach­li­chen Vor­ga­ben des PEI und des RKI. Die Fünf­zehn­te Baye­ri­sche Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung (15. BayIfSMV) knüpft an die Defi­ni­tio­nen der SchAus­nahmV an. Das heißt: Ände­run­gen der Bestim­mun­gen in der SchAus­nahmV und der dort in Bezug genom­me­nen fach­li­chen Vor­ga­ben wir­ken sich ganz unmit­tel­bar auch auf die 15. BayIfSMV aus.“

Das betrifft aktu­ell den Impf­sta­tus von Per­so­nen, die nur eine Dosis des COVID-19-Impf­stoffs Jans­sen und kei­ne wei­te­re Impf­stoff­do­sis erhal­ten haben, und die Ver­kür­zung des Gene­se­nen­sta­tus. Die maß­geb­li­chen bun­des­recht­li­chen Bestim­mun­gen sind mit Wir­kung zum 15. Janu­ar 2022 in Kraft getre­ten und auch das PEI sowie das RKI haben ihre fach­li­chen Vor­ga­ben aus­drück­lich mit Wir­kung ab dem 15. Janu­ar 2022 geän­dert. Man­gels Über­gangs­re­geln des Bun­des besteht daher kein Bestands­schutz für Per­so­nen, die vor dem 15. Janu­ar 2022 als gene­sen bezie­hungs­wei­se nach Erhalt einer Dosis des COVID-19-Impf­stoffs Jans­sen als geimpft galten.


Zen­tra­le Fra­gen zur COVID-19-Imp­fung und zur Imp­fung mit Janssen:


Was gilt für mit Jans­sen ein­mal Geimpf­te in Bayern?

Der Bund hat fest­ge­legt, dass Per­so­nen, die nur eine Dosis des COVID-19-Impf­stoffs Jans­sen und kei­ne wei­te­re Impf­stoff­do­sis erhal­ten haben, nicht als voll­stän­dig geimpft gel­ten (Das ent­spricht den vom PEI im Beneh­men mit dem RKI im Inter­net unter der Adres­se www.pei.de/impfstoffe/covid-19 ver­öf­fent­lich­ten Vor­ga­ben, auf die die SchAus­nahmV ver­weist). Daher erfül­len sie etwa­ige 2G-Erfor­der­nis­se der 15. BayIfSMV nicht.

Um als voll­stän­dig geimpft (oder auch: grund­im­mu­ni­siert) zu gel­ten, bedarf es einer zwei­ten Imp­fung. Die Stän­di­ge Impf­kom­mis­si­on (STIKO) emp­fiehlt hier­für eine mRNA-Impf­stoff­do­sis in einem Min­dest­ab­stand von vier Wochen zur ers­ten Impf­stoff­do­sis. An Tag 15 nach der zwei­ten Imp­fung gel­ten die Per­so­nen als voll­stän­dig geimpft. Die zwei­te Imp­fung gilt also nicht als Auffrischungsimpfung.

Erst eine drit­te Imp­fung stellt somit die Auf­fri­schungs­imp­fung dar. Die STIKO emp­fiehlt eine Auf­fri­schungs­imp­fung mit einem mRNA-Impf­stoff in einem Min­dest­ab­stand von drei Mona­ten zu der letz­ten Imp­fung. Unmit­tel­bar nach der Ver­ab­rei­chung die­ser drit­ten Imp­fung gel­ten betrof­fe­ne Per­so­nen im Sin­ne von § 4 Abs. 7 Nr. 4 der 15. BayIfSMV als „geboos­tert“.


„Wer gilt als voll­stän­dig geimpft im Sin­ne der BayIfSMV?“

Als voll­stän­dig geimpft gilt eine Per­son ins­be­son­de­re, wenn ihr zwei Impf­stoff­do­sen ver­ab­reicht wur­den. Als voll­stän­dig geimpft gilt eine Per­son auch, wenn ihr nach einer Infek­ti­on eine Impf­do­sis ver­ab­reicht wur­de (zuerst gene­sen, dann geimpft) oder umge­kehrt: wenn sie nach einer Imp­fung eine Infek­ti­on durch­ge­macht hat.

Im Detail: Gemäß der Aus­füh­run­gen des PEI gel­ten Per­so­nen, die nach einer Impf­stoff­do­sis eine labor­dia­gnos­tisch mit­tels Nukle­in­säu­re­nach­weis nach­ge­wie­se­ne Infek­ti­on mit SARS-CoV‑2 durch­ge­macht haben, ab dem 29. Tag nach posi­ti­vem Test­be­fund als voll­stän­dig geimpft. Über­dies gel­ten Per­so­nen, die nach labor­dia­gnos­tisch mit­tels Nukle­in­säu­re­nach­weis oder mit­tels spe­zi­fi­schen posi­ti­ven Anti­kör­per­nach­weis bestä­tig­te Infek­ti­on mit SARS-CoV‑2 durch­ge­macht haben und danach eine Impf­stoff­do­sis erhal­ten haben, ab dem Tag der Imp­fung als voll­stän­dig geimpft.

Als Nach­weis die­nen ent­we­der die Zer­ti­fi­ka­te in Papier­form, also Gene­se­nen­aus­weis und Impf­aus­weis, oder man lässt sich bei­de Zer­ti­fi­ka­te in die CoV­Pass­App ein­tra­gen und kann dann den Nach­weis auch digi­tal vorlegen.

Nach zwei Infek­tio­nen gilt eine Per­son der­zeit nicht als voll­stän­dig geimpft.


Wer gilt als getes­tet im Sin­ne des § 4 Abs. 7 Nr. 4 der 15. BayIfSMV?

Zunächst muss ein voll­stän­di­ger Impf­schutz vor­lie­gen (Grund­im­mu­ni­sie­rung), sie­he oben.

Dann gibt es in Bay­ern zwei Möglichkeiten:

  1. Per­so­nen, wel­che nach der Grund­im­mu­ni­sie­rung zusätz­lich eine Impf­stoff­do­sis als Auf­fri­schungs­imp­fung erhal­ten haben, gel­ten im Rah­men der 2G plus-Zugangs­be­schrän­kun­gen als getes­tet. Dies gilt unmit­tel­bar ab Erhalt der Auf­fri­schungs­imp­fung. Die­se im Sin­ne von § 4 Abs. 7 Nr. 4 der 15. BayIfSMV „geboos­ter­ten“ Per­so­nen kön­nen daher sofort Zugang zu 2G plus-Ein­rich­tun­gen bezie­hungs­wei­se ‑Ver­an­stal­tun­gen erhal­ten, ohne einen zusätz­li­chen Test­nach­weis vor­le­gen zu müssen.
  1. Glei­ches gilt für geimpf­te Per­so­nen im Sin­ne des § 2 Nr. 2 SchAus­nahmV, die nach­wei­sen kön­nen, dass sie nach ihrer voll­stän­di­gen Immu­ni­sie­rung eine PCR-bestä­tig­te Infek­ti­on mit dem Coro­na­vi­rus SARS-CoV‑2 über­stan­den haben.

Eine Befris­tung der Gül­tig­keit des Sta­tus „geboos­tert“ im Sin­ne von § 4 Abs. 7 Nr. 4 der 15. BayIfSMV ist der­zeit nicht definiert.


Wie lan­ge gilt man als genesen?

Das Datum der Abnah­me des posi­ti­ven Tests (Vor­aus­set­zun­gen sie­he oben) muss min­des­tens 28 Tage UND darf höchs­tens 90 Tage zurück­lie­gen. Nach Ablauf der 90 Tage gel­ten Per­so­nen – wie bis­lang nach Ablauf von 6 Mona­ten auch – nicht mehr als gene­sen im obi­gen Sin­ne. Auch die Aus­nah­me von der Qua­ran­tä­ne­pflicht besteht dann nicht mehr. Nach Emp­feh­lung der STIKO sol­len Per­so­nen, die unge­impft eine SARS-CoV-2-Infek­ti­on durch­ge­macht haben, drei Mona­te spä­ter eine Impf­stoff­do­sis erhal­ten. Dann gilt man als voll­stän­dig geimpft. Der genaue Zeit­punkt der Imp­fung ist dabei nach Ablauf der drei Mona­te uner­heb­lich: Die Imp­fung nach Infek­ti­on kann auch nach bei­spiels­wei­se vier Mona­ten erfol­gen. In der Zwi­schen­zeit unter­liegt die Per­son jedoch allen Beschrän­kun­gen für Ungeimpfte.


Wie wei­se ich mei­nen Sta­tus digi­tal nach?

Drei­fach Geimpf­te kön­nen ihre digi­ta­len COVID-19-Impf­zer­ti­fi­ka­te leicht selbst in ent­spre­chen­den Apps, zum Bei­spiel CoV­Pass-App, hochladen.

Per­so­nen, wel­che nach voll­stän­di­ger Grund­im­mu­ni­sie­rung eine SARS-CoV-2-Infek­ti­on über­stan­den haben, kön­nen sich nach Vor­la­ge der ent­spre­chen­den Nach­wei­se (Tes­tung mit­tels Nukle­in­säu­re­nach­weis, Iden­ti­täts­nach­weis) ein digi­ta­les Gene­se­nen­zer­ti­fi­kat aus­stel­len las­sen. Der „Boos­ter-Sta­tus“ im Sin­ne von § 4 Abs. 7 Nr. 4 der 15. BayIfSMV für Per­so­nen nach über­stan­de­ner Infek­ti­on kann also durch die Vor­la­ge aller erhal­te­ner Nach­wei­se (digi­ta­les COVID-19-Impf­zer­ti­fi­kat 2/​2 sowie nach­fol­gen­des digi­ta­les Gene­se­nen­zer­ti­fi­kat) nach­ge­wie­sen wer­den. Dies ist auch in ent­spre­chen­den Apps, zum Bei­spiel der Cov­Pass-App, hinterlegbar.

Inno­va­ti­ve The­ra­pie­an­sät­ze in der Post-COVID-Behandlung 

Pro­jekt der Sozi­al­stif­tung Bam­berg gefördert

Bay­erns Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek sieht in der Erfor­schung inter­dis­zi­pli­nä­rer und inte­gra­ti­ver Behand­lungs­an­sät­ze zusätz­li­che Chan­cen für die The­ra­pie des Post-COVID-Syn­droms. Eine För­de­rung geht an die Sozi­al­stif­tung Bam­berg, teilt das Baye­ri­sche Staats­mi­nis­te­ri­um für Gesund­heit und Pfle­ge mit.

„Die inte­gra­ti­ve Medi­zin kann uns bei der The­ra­pie von Post-COVID dabei hel­fen, die Mög­lich­kei­ten der kon­ven­tio­nel­len Medi­zin und der Natur­heil­kun­de in einem ganz­heit­li­chen Ansatz best­mög­lich zu nut­zen“, sag­te Holet­schek am Sams­tag anläss­lich der Über­mitt­lung eines För­der­be­scheids an die Kli­nik für Inte­gra­ti­ve Medi­zin und Natur­heil­kun­de der Sozi­al­stif­tung Bam­berg. „Des­halb unter­stützt die Staats­re­gie­rung ent­spre­chen­de For­schungs­pro­jek­te im Rah­men der baye­ri­schen För­der­initia­ti­ve Ver­sor­gungs­for­schung zum Post-COVID-Syndrom.“

Das Pro­jekt der Sozi­al­stif­tung Bam­berg trägt den Namen „For­schungs­zy­klus: Inte­gra­ti­ve Medi­zin und Natur­heil­kun­de in der Behand­lung des Post-COVID-Syn­droms: Ein Mul­ti­mo­da­ler The­ra­pie­an­satz“. Ziel ist es, Metho­den der inte­gra­ti­ven Medi­zin und der Natur­heil­kun­de hin­sicht­lich des Ein­sat­zes gegen das Post-COVID-Syn­drom zu bewer­ten. Zudem soll fest­ge­stellt wer­den, inwie­fern die The­ra­pie­an­sät­ze für eine Über­nah­me in die Regel­ver­sor­gung geeig­net sind. Holet­schek beton­te: „Post-COVID ist ein The­ma, das viel­fäl­ti­ge Aus­prä­gun­gen hat und wel­ches unse­re Gesell­schaft noch län­ger beschäf­ti­gen wird. Wir brau­chen in die­sem Bereich des­halb ent­spre­chend brei­te The­ra­pie­an­sät­ze. Inte­gra­ti­ve Medi­zin und Natur­heil­kun­de kön­nen hier­zu einen wich­ti­gen Bei­trag leisten.“

Das Vor­ha­ben ist in zwei Pro­jekt­teile geglie­dert. Im ers­ten Teil erfolgt die Anwen­dung und Eva­lu­ie­rung eines sta­tio­nä­ren, mul­ti­mo­da­len The­ra­pie­pro­gramms, wel­ches unter ande­rem klas­si­sche Kneipp­sche Ver­fah­ren und Ver­fah­ren der erwei­ter­ten Natur­heil­kun­de beinhal­tet. Die Wirk­sam­keit, Sicher­heit und Nach­hal­tig­keit des The­ra­pie­an­sat­zes wer­den durch eine beglei­ten­de pro­spek­ti­ve Lon­gi­tu­di­nal­stu­die im Rah­men eines 14-tägi­gen, sta­tio­nä­ren Kli­nik­auf­ent­halts der Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten evaluiert.

Im zwei­ten Teil wird ein tages­kli­ni­sches Kon­zept ver­folgt, das sich über elf Wochen erstreckt. Die Behand­lung der Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten erfolgt dabei anhand eines mul­ti­mo­da­len Stress­re­duk­ti­ons- und Lebens­stil­mo­di­fi­ka­ti­ons­pro­gramms. Zum Ein­satz kom­men unter ande­rem Modu­le zur Ernäh­rungs­ver­bes­se­rung, Bewe­gungs­för­de­rung, Anwen­dun­gen zur Selbst­für­sor­ge und Coping­stra­te­gien sowie Ganz­kör­per­hy­per­ther­mie ver­bun­den mit Sau­er­stoff­the­ra­pie. Die Eva­lua­ti­on erfolgt durch eine pro­spek­tiv ran­do­mi­siert kon­trol­lier­te Studie.

Unter­stützt wird die Behand­lung durch E‑He­alth-Kom­po­nen­ten, dar­un­ter ein Fit­ness­tra­cker zur Feed­back- und Daten­ge­ne­rie­rung sowie digi­ta­le Lern­mo­du­le. Das Pro­jekt wird im Rah­men der baye­ri­schen För­der­initia­ti­ve mit bis zu rund 87.000 Euro geför­dert und läuft bis zum 31. Dezem­ber 2022.

Auf­ruf von Holet­schek, VdPB und BRK 

Enga­ge­ment im Pfle­ge­pool Bayern

Bay­erns Gesund­heits- und Pfle­ge­mi­nis­ter Klaus Holet­schek, die Ver­ei­ni­gung der Pfle­gen­den in Bay­ern (VdPB) und das Baye­ri­sche Rote Kreuz (BRK) wol­len über den Pfle­ge­pool auch im neu­en Jahr Frei­wil­li­ge in Hei­men und Kran­ken­häu­sern einsetzen.

„Der baye­ri­sche Pfle­ge­pool leis­tet wich­ti­ge Unter­stüt­zung: Seit dem 11. Novem­ber 2021, dem Tag der Fest­stel­lung des Kata­stro­phen­falls, haben sich bis­her 480 neue Frei­wil­li­ge gemel­det. Außer­dem kön­nen wir auf zahl­rei­che Frei­wil­li­ge zäh­len, die bereits seit ver­gan­ge­nen Pan­de­mie­wel­len dabei sind. Ins­ge­samt haben sich nun mehr als 4.100 Per­so­nen gemel­det, die mit­an­pa­cken wol­len. Dank bewähr­ter Struk­tu­ren kön­nen die Frei­wil­li­gen zügig zum Ein­satz kom­men“, sag­te Klaus Holet­schek in München.

Er appel­lie­re daher – gera­de auch mit Blick auf die Omi­kron-Virus­va­ri­an­te – an alle Pfle­ge­kräf­te, die aktu­ell nicht in die­sem Beruf arbei­ten und kei­ner Risi­ko­grup­pe ange­hö­ren, sich im ‚Pfle­ge­pool Bay­ern‘ zu enga­gie­ren. „Jede hel­fen­de Hand zählt! Wir müs­sen gemein­sam soli­da­risch alles dafür tun, unser Gesund­heits­sys­tem vor einem Kol­laps zu schützen.“

BRK-Prä­si­den­tin Ange­li­ka Schorer ergänz­te: „Den Pfle­ge­rin­nen und Pfle­gern ist es zu ver­dan­ken, dass wir die zwei Pan­de­mie­jah­re durch­ste­hen konn­ten. Mit der bevor­ste­hen­den fünf­ten Wel­le kommt eine nicht kal­ku­lier­ba­re Wucht auf uns zu, die sich in Per­so­nal­aus­fäl­len auch in den pfle­gen­den Beru­fen aus­wir­ken wird. Daher ist erneut not­wen­dig, dass wir als Gesell­schaft all unse­re Kräf­te bün­deln. Nur gemein­sam kön­nen wir auch die­ser Her­aus­for­de­rung Herr wer­den. Wir bit­ten Sie: mel­den Sie sich im Pfle­ge­pool an!“

VdPB-Prä­si­dent Georg Sigl-Leh­ner füg­te hin­zu: „Die Frei­wil­li­gen des Pfle­ge­pools konn­ten in den ver­gan­ge­nen Wel­len der Pan­de­mie vie­ler­orts hel­fen, die durch aku­te Aus­bruchs­ge­sche­hen sich dra­ma­tisch ver­schär­fen­de Per­so­nal­not und ihre schlimms­ten Fol­gen auf­zu­fan­gen. Gera­de ange­sichts der schnell auf uns zu rol­len­den Omi­kron-Wel­le erwar­ten wir erneut äußerst kri­ti­sche Situa­tio­nen, in denen die Frei­wil­li­gen einen unschätz­bar wich­ti­gen Bei­trag leis­ten kön­nen. Auch wenn der Pfle­ge­pool nicht unse­re grund­sätz­li­chen Pro­ble­me lösen kann, gilt: Je mehr dabei sind, umso eher sind wir die­ser aktu­el­len Her­aus­for­de­rung gewachsen.“

Pfle­ge­fach­kräf­te, Pfle­ge­hilfs­kräf­te, aber auch Men­schen mit einer Aus­bil­dung oder Erfah­rung im Gesund­heits­we­sen wie zum Bei­spiel Medi­zi­nisch-tech­ni­sche Assis­ten­tin­nen und Assis­ten­ten (MTRA, MTLA), Medi­zi­ni­sche Fach­an­ge­stell­te (MFA), Ope­ra­ti­ons-tech­ni­sche Assis­ten­tin­nen und Assis­ten­ten (OTA), Inten­siv­fach­pfle­ge­kräf­te (IPK), Not­fall­sa­ni­tä­te­rin­nen und ‑sani­tä­ter oder auch Heb­am­men kön­nen sich auf der Web­site des Pfle­ge­pools Bay­ern für den Ein­satz mel­den. Der Ein­satz erfolgt aus­schließ­lich auf frei­wil­li­ger Basis.

Die Frei­wil­li­gen sol­len Freistellungs‑, Lohn‑, Fahrt- und Ver­dienst­fort­zah­lungs­an­sprü­che bekom­men. Wich­tig ist dafür, dass die Hel­fe­rin­nen und Hel­fer von einer frei­wil­li­gen Hilfs­or­ga­ni­sa­ti­on ein­ge­setzt wer­den. Dafür ist eine Mit­glied­schaft bei einer Hilfs­or­ga­ni­sa­ti­on not­wen­dig. Die­se Mit­glied­schaft ist pro­jekt­be­zo­gen für die Zeit der Pan­de­mie und kos­ten­los. Das heißt, es fal­len kei­ne Mit­glieds­bei­trä­ge an, und es besteht auch kei­ne Ver­pflich­tung, eine Min­dest­an­zahl an Ein­satz­stun­den zu leis­ten. Es besteht auch kei­ne Min­dest­dau­er für eine Mit­glied­schaft, sie kann jeder­zeit been­det werden.

„Klar ist: Der ‚Pfle­ge­pool Bay­ern‘ funk­tio­niert in der Pan­de­mie gut – ist aber kei­nes­falls die Lösung des Fach­kräf­te­man­gels in der Pfle­ge“, füg­te Holet­schek hin­zu. „Wir müs­sen hier drin­gend attrak­ti­ve­re Arbeits­be­din­gun­gen schaf­fen. Ohne Mut zu gro­ßen Ver­än­de­run­gen kön­nen wir die Pfle­ge­be­dürf­ti­gen, die pfle­gen­den Ange­hö­ri­gen und auch die Pfle­ge­kräf­te nicht entlasten.“

Bay­ern setzt die Qua­ran­tä­ne- und Iso­la­ti­ons­re­geln um

Anpas­sung der All­ge­mein­ver­fü­gung Isolation

Bay­ern hat die ver­kürz­ten Qua­ran­tä­ne- und Iso­la­ti­ons­re­geln des Bun­des in der Anpas­sung der All­ge­mein­ver­fü­gung Iso­la­ti­on (AV Iso­la­ti­on) am 14. Janu­ar umgesetzt.

„Der Bund hat den erfor­der­li­chen Rechts­rah­men am Frei­tag erlas­sen. Wir in Bay­ern haben die All­ge­mein­ver­fü­gung Iso­la­ti­on sofort noch in der Nacht zum Sams­tag ange­passt. Auch als Kon­takt­per­son zu Omi­kron-Fäl­len müs­sen frisch Geimpf­te (drei Mona­te), frisch Gene­se­ne (drei Mona­te) und Geboos­ter­te (unbe­grenzt) nun nicht mehr in Qua­ran­tä­ne. Damit gibt es für die ver­schie­de­nen Virus­va­ri­an­ten kei­ne unter­schied­li­chen Rege­lun­gen mehr. Da Omi­kron mitt­ler­wei­le die domi­nie­ren­de Vari­an­te in Deutsch­land dar­stellt, hat­ten wir uns für die­se ein­heit­li­che Lösung ein­ge­setzt. Es ist wich­tig, dass wir nun umge­hend Klar­heit geschaf­fen haben, wer sich in Qua­ran­tä­ne bege­ben muss und wer nicht“, sag­te Bay­erns Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek am Sams­tag in München.

Eine Spre­che­rin des Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums ergänz­te: „Schon am 11. Janu­ar wur­de die Dau­er von Qua­ran­tä­ne (enge Kon­takt­per­so­nen) und Iso­la­ti­on (infi­zier­te Per­so­nen) ein­heit­lich auf zehn Tage fest­ge­legt. Eine Ver­kür­zung auf sie­ben Tage ist mit „Frei­tes­tung“ mög­lich. Bei Per­so­nen in Iso­la­ti­on gilt dies nur, wenn sie vor Iso­la­ti­ons­en­de 48 Stun­den sym­ptom­frei waren. Für Schü­le­rin­nen und Schü­ler sowie Kin­der in Ange­bo­ten der Kin­der­be­treu­ung ist eine Frei­tes­tung bereits nach fünf Tagen mög­lich mit­tels PCR-Test oder Antigen-Schnelltest.“

Die Spre­che­rin wies wei­ter dar­auf hin, dass am 14. Janu­ar der Bund die COVID-19-Schutz­maß­nah­men-Aus­nah­men­ver­or­dung (SchAus­nahmV) des Bun­des ange­passt hat, sodass bestimm­te Kon­takt­per­so­nen – unab­hän­gig von der Virus­va­ri­an­te – nicht mehr in Qua­ran­tä­ne müs­sen. Die neu­en Regeln für Qua­ran­tä­ne und Iso­la­ti­on sol­len auch die kri­ti­sche Infra­struk­tur vor einer Über­las­tung schützen.

Die Spre­che­rin sag­te: „Das Robert Koch-Insti­tut (RKI) hat nun bekannt gege­ben, wer als „frisch geimpft“ oder „frisch gene­sen“ gilt: Frisch Geimpf­te und frisch Gene­se­ne sind von der Qua­ran­tä­ne für einen Zeit­raum von rund drei Mona­ten nach Imp­fung oder Infek­ti­on von der Qua­ran­tä­ne aus­ge­nom­men. Erst, wenn sie sich dann imp­fen las­sen, sind sie erneut von der Qua­ran­tä­ne­pflicht aus­ge­nom­men. Dies bie­tet einen zusätz­li­chen Anreiz, sich imp­fen zu las­sen. Erst die drit­te Imp­fung bie­tet den bes­ten Schutz vor schwe­rem Ver­lauf bei einer Infek­ti­on mit der Omikron-Variante.“

Fol­gen­de Per­so­nen, die als enge Kon­takt­per­so­nen ein­ge­stuft wur­den, sind ab heu­te von der Qua­ran­tä­ne­pflicht ausgenommen:

  1. enge Kon­takt­per­so­nen, die voll­stän­dig gegen COVID-19 geimpft sind und eine Auf­fri­schungs­imp­fung erhal­ten haben,
  2. enge Kon­takt­per­so­nen, die von einer durch Nukle­in­säu­re­test bestä­tig­ten COVID-19-Erkran­kung gene­sen sind und voll­stän­dig geimpft wur­den oder nach einer voll­stän­di­gen Imp­fung von einer durch Nukle­in­säu­re­test bestä­tig­ten COVID-19-Erkran­kung gene­sen sind,
  3. enge Kon­takt­per­so­nen, die voll­stän­dig durch zwei Impf­stoff­ga­ben geimpft wur­den, wenn die zwei­te Imp­fung min­des­tens 15 Tage und höchs­tens 90 Tage zurück­liegt und
  4. enge Kon­takt­per­so­nen, die von einer durch Nukle­in­säu­re­test bestä­tig­ten SARS-CoV-2-Infek­ti­on gene­sen sind, wenn die zugrun­de­lie­gen­de Tes­tung min­des­tens 28 Tage und höchs­tens 90 Tage zurückliegt.

„Für enge Kon­takt­per­so­nen, die sich auf­grund einer Anord­nung des Gesund­heits­amts in Qua­ran­tä­ne befin­den und zu den oben­ge­nann­ten Grup­pen gehö­ren, endet die Qua­ran­tä­ne mit dem heu­ti­gen Tag mit Inkraft­tre­ten der AV Iso­la­ti­on“, sag­te die Spre­che­rin. „Wer nicht zu die­sen Grup­pen zählt und sich in Qua­ran­tä­ne bege­ben muss, muss Fol­gen­des beach­ten: Die Qua­ran­tä­ne beginnt mit der Mit­tei­lung des Gesund­heits­am­tes über den Sta­tus als enge Kon­takt­per­son. Dies kann auf­grund der hohen Inzi­den­zen auch mit zeit­li­cher Ver­zö­ge­rung gesche­hen. Hier ist auch Eigen­ver­ant­wor­tung gefragt. Wer, zum Bei­spiel als Haus­halts­an­ge­hö­ri­ger, engen Kon­takt zu einer posi­tiv getes­te­ten Per­son hat­te, soll sich schon vor der Mit­tei­lung des Gesund­heits­amts frei­wil­lig abson­dern. Unbe­dingt zu beach­ten ist auch: Wer sich auf­grund eines posi­ti­ven Tests in Iso­la­ti­on bege­ben muss, hat dies unmit­tel­bar zu tun – auch ohne die Kon­takt­auf­nah­me des Gesundheitsamts.“

Für enge Kon­takt­per­so­nen, die von der Qua­ran­tä­ne aus­ge­nom­men sind, emp­fiehlt das RKI Tes­tun­gen, Kon­takt­re­du­zie­rung, ein Selbst­mo­ni­to­ring und das Tra­gen einer medi­zi­ni­schen Mas­ke (bes­ser FFP2 Mas­ke) bei Kon­takt zu ande­ren Per­so­nen bis zum 14. Tag ab dem engen Kon­takt zu der infi­zier­ten Per­son. Ent­wi­ckelt eine von der Qua­ran­tä­ne aus­ge­nom­me­ne Kon­takt­per­son inner­halb von 14 Tagen ab dem letz­ten rele­van­ten Kon­takt zu der infi­zier­ten Per­son Sym­pto­me, dann wird eine frei­wil­li­ge Qua­ran­tä­ne und eine zeit­na­he PCR-Tes­tung drin­gend nahe­ge­legt. In die­sem Fall ist außer­dem das zustän­di­ge Gesund­heits­amt unver­züg­lich zu informieren.

Holet­schek: Pass­ge­naue Lösun­gen für Ver­sor­gung, Prä­ven­ti­on und Pflege 

Drei neue Gesundheitsregionenplus

Bay­erns Gesund­heits- und Pfle­ge­mi­nis­ter Klaus Holet­schek hat vier Kom­mu­nen neu im Kreis der baye­ri­schen Gesund­heits­re­gio­nen­plus begrüßt, den Land­kreis Lich­ten­fels, den Land­kreis Kel­heim sowie den Land­kreis Ober­all­gäu gemein­sam mit der Stadt Kempten.

„Ich freue mich sehr, dass künf­tig der Land­kreis Ober­all­gäu gemein­sam mit der Stadt Kemp­ten, der Land­kreis Lich­ten­fels und der Land­kreis Kel­heim als Gesund­heits­re­gio­nen­plus pass­ge­naue Lösun­gen für die Gesund­heits­ver­sor­gung, Prä­ven­ti­on und Pfle­ge der Bevöl­ke­rung vor Ort ent­wi­ckeln“, beton­te der Minis­ter am Frei­tag. Kemp­ten und das Ober­all­gäu haben sich dabei zur gemein­sa­men Regi­on Kemp­ten-Ober­all­gäu zusam­men­ge­schlos­sen. Für die damit ins­ge­samt drei neu­en Regio­nen hat am 1. Janu­ar die erst­ma­li­ge För­de­rung als Gesund­heits­re­gi­onplus begonnen.

Vie­le Kom­mu­nen nut­zen die Vor­tei­le der Gesund­heits­re­gio­nen­plus bereits seit län­ge­rem: Seit 2017 haben bei­spiels­wei­se die Stadt Amberg und der Land­kreis Amberg-Sulz­bach, die Stadt und der Land­kreis Bay­reuth, der Land­kreis Mühl­dorf am Inn, der Land­kreis Dach­au, die Nord­ober­pfalz mit den Land­krei­sen Neu­stadt an der Wald­na­ab, Tir­schen­reuth und der Stadt Wei­den sowie der Land­kreis Main-Spes­sart eine Gesund­heits­re­gi­onplus eta­bliert. Holet­schek beton­te: „Sie alle gehö­ren auch wei­ter­hin zur Fami­lie der Gesund­heits­re­gio­nen­plus. Es freut mich, dass wir dort eine lücken­lo­se Wei­ter­fi­nan­zie­rung für die nächs­ten fünf Jah­re ermög­li­chen können.“

Aktu­ell wer­den ins­ge­samt 60 Gesund­heits­re­gio­nen­plus vom Baye­ri­schen Staats­mi­nis­te­ri­um für Gesund­heit und Pfle­ge geför­dert. Sie decken 77 Land­krei­se und kreis­freie Städ­te ab. Die Gesund­heits­re­gio­nen­plus ver­net­zen gemein­sam mit der Kom­mu­nal­po­li­tik die Akteu­re aus dem Bereich Gesund­heit und Pfle­ge vor Ort.

Holet­schek unter­strich: „Die frucht­ba­re Zusam­men­ar­beit aller rele­van­ten Play­er vor Ort ermög­licht regio­nal abge­stimm­te Pro­jek­te, die genau auf die Bedürf­nis­se der Bevöl­ke­rung zuge­schnit­ten sind.“

Herr­mann: wich­ti­ger Bau­stein der baye­ri­schen Asylpolitik

Tran­sit-und Abschie­bungs­haft­ein­rich­tung in München

Als wich­ti­gen Bau­stein der baye­ri­schen Asyl­po­li­tik mit Huma­ni­tät und Ord­nung hat Bay­erns Innen­mi­nis­ter Joa­chim Herr­mann die neue kom­bi­nier­te Tran­sit- und Abschie­bungs­haft­ein­rich­tung am Flug­ha­fen Mün­chen bezeichnet.

„Unter einem Dach befin­den sich zwei räum­lich klar von­ein­an­der getrenn­te Berei­che: Die Abschiebungs­hafteinrichtung mit 20 Plät­zen und der Tran­sit­be­reich mit 29 Plätzen.”

Die Haft­an­stalt ergänzt die bereits bestehen­den baye­ri­schen Abschie­bungs­haft­ein­rich­tun­gen als wich­ti­ge Bau­stei­ne der baye­ri­schen Asyl­po­li­tik, die sich an den Prin­zi­pi­en Huma­ni­tät und Ord­nung ori­en­tiert. Herr­mann: „Wer als indi­vi­du­ell poli­tisch Ver­folg­ter Schutz braucht, bekommt von uns Hil­fe und Soli­da­ri­tät. Die­je­ni­gen aber, die kein Bleibe­recht in Deutsch­land haben, müs­sen unser Land auch wie­der ver­las­sen”. Der baye­ri­sche Innen­mi­nis­ter bezeich­ne­te die neue Abschie­bungs­haft­ein­rich­tung durch ihre unmit­tel­ba­re Lage am Flug­ha­fen Mün­chen als wich­ti­ge Dreh­schei­be im Sys­tem der baye­ri­schen Abschie­bungs­haft­ein­rich­tun­gen: „Abschie­bun­gen sind unver­meid­bar und zur Durch­set­zung der Rechts­ord­nung erfor­der­lich, wenn Aus­rei­se­pflich­ti­ge nicht frei­wil­lig unser Land ver­las­sen.” Dies sei lei­der oft­mals Rea­li­tät. So wur­den in Bay­ern im Jahr 2020 1.558 Per­so­nen und im Jahr 2021 (Stand: 30.11.2021) 1.825 Per­so­nen abge­scho­ben. Gleich­zei­tig sei­en 2020 7.998 aus­rei­se­pflich­ti­ge Per­so­nen frei­wil­lig aus­ge­reist, 2021 8.871 Per­so­nen (Stand: 30.11.2021). Zur Siche­rung der Abschie­bung stellt Bay­ern mit ins­ge­samt 301 Plät­zen nun­mehr rund ein Drit­tel der aktu­ell bun­des­weit vor­han­de­nen Abschie­bungs­haft­plät­ze. „Die Anord­nung von Abschie­bungs­haft vor der Abschie­bung ist jedoch immer ulti­ma ratio. Denn vie­le Aus­rei­se­pflich­ti­ge ver­su­chen sich der Abschie­bung zu ent­zie­hen oder tau­chen unmit­tel­bar vor ihrer Abschie­bung sogar unter.”

Der Tran­sit­be­reich in der neu­en Ein­rich­tung sei für die Durch­füh­rung des asyl­recht­li­chen “Flug­ha­fen­ver­fah­rens” unver­zicht­bar. „Hier­bei führt das Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge das Asyl­ver­fah­ren vor der Ent­schei­dung der Bun­des­po­li­zei über die Ein­rei­se noch im Tran­sit­be­reich durch – zum Bei­spiel wenn sich die Betref­fen­den nicht aus­wei­sen kön­nen oder aus einem siche­ren Her­kunfts­staat kom­men”, erklär­te der Minister.

Nach einer Bau­zeit von rund einem Jahr hat das Lan­des­amt für Asyl- und Rück­füh­run­gen das Gebäu­de im Novem­ber letz­ten Jah­res über­nom­men und kurz vor Jah­res­en­de in Betrieb genom­men. Die Gesamt­kos­ten für Grund­stück und Gebäu­de betru­gen rund 17 Mil­lio­nen Euro. Die Aus­stat­tung ist auf die beson­de­re Situa­ti­on der Men­schen in Abschie­bungs­haft und Tran­sit aus­ge­rich­tet: So steht bei­spiel­wei­se in der gesam­ten Ein­rich­tung W‑LAN zur Ver­fü­gung, um die Kon­takt­auf­nah­me zu Ange­hö­ri­gen oder Rechts­an­wäl­ten zu erleichtern.

BFV begrüßt Entscheidung 

Aus­nah­me­re­gel verlängert

Die Staats­re­gie­rung hat die 15. Baye­ri­sche Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung um wei­te­re vier Wochen, bis zum 9. Febru­ar 2022, ver­län­gert und in Punk­ten ange­passt, die auch den Ama­teur- und Jugend­fuß­ball­be­trieb im Frei­staat betref­fen. Die Ände­run­gen tre­ten zum 13. Janu­ar 2022 in Kraft.

So wird die aktu­ell noch bis zum 12. Janu­ar 2022 gel­ten­de Aus­nah­me von 2G bei sport­li­cher Betä­ti­gung zuguns­ten min­der­jäh­ri­ger Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die regel­mä­ßig getes­tet wer­den, fort­ge­führt. Die Aus­nah­me­re­ge­lung wird laut dem Lei­ter der Staats­kanz­lei, Dr. Flo­ri­an Herr­mann, dau­er­haft Bestand haben, auch wenn sie aus for­ma­len Grün­den immer nur um vier Wochen ver­län­gert wer­den kann.

Die­se Ver­län­ge­rung hat­te die Coro­na-Taskforce des Baye­ri­schen Fuß­ball-Ver­ban­des (BFV) unter Vor­sitz von BFV-Vize­prä­si­dent Robert Schraud­ner bereits vor Weih­nach­ten ein­dring­lich gefordert.

„Wir sind natür­lich sehr froh, dass die­ser längst über­fäl­li­ge Schritt nun gemacht wur­de und durch das heu­ti­ge ein­deu­ti­ge State­ment vom Lei­ter der Staats­kanz­lei Dr. Flo­ri­an Herr­mann für die Kin­der und Jugend­li­chen und natür­lich auch für den Jugend­fuß­ball-Spiel­be­trieb jetzt Pla­nungs­si­cher­heit herrscht“, erklärt Robert Schraudner.

Außer­dem ent­fällt ab 13. Janu­ar die Pflicht zur Vor­la­ge eines zusätz­li­chen Test­nach­wei­ses in 2G-plus-Berei­chen – zum Bei­spiel Fuß­ball­trai­ning in der Hal­le – für Per­so­nen, die eine Auf­fri­schungs­imp­fung nach einer voll­stän­di­gen Immu­ni­sie­rung erhal­ten haben. Künf­tig gilt dies bereits unmit­tel­bar ab der Auf­fri­schungs­imp­fung (Boos­ter). Die Pflicht zur Vor­la­ge eines zusätz­li­chen Test­nach­wei­ses ent­fällt außer­dem für Per­so­nen, die nach voll­stän­di­ger Immu­ni­sie­rung eine Infek­ti­on über­stan­den haben.

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