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Härtefallhilfe

Heiz­öl, Pel­lets oder Flüssiggas

Här­te­fall­hil­fen: Haus­hal­te kön­nen Ener­gie­preis-Ent­las­tung beantragen

Wer mit Heiz­öl, Pel­lets oder Flüs­sig­gas heizt, kann bis 20. Okto­ber Här­te­fall­hil­fen des Bun­des bean­tra­gen. Dadurch sol­len Haus­hal­te rück­wir­kend bei gestie­ge­nen Ener­gie­prei­sen ent­las­tet werden.

Pri­vat­haus­hal­te, die mit Heiz­öl, Pel­lets, Flüs­sig­gas, Holz­hack­schnit­zeln, Holz­bri­ketts, Scheit­holz oder Koh­le hei­zen, kön­nen nun einen Antrag auf Här­te­fall­hil­fe des Bun­des stel­len. Dies teil­te das Rat­haus mit. Dadurch sol­len Haus­hal­te rück­wir­kend ent­las­tet wer­den, die von star­ken Stei­ge­run­gen der Ener­gie­prei­se betrof­fen sind. Die Antrag­stel­lung soll bis 20. Okto­ber mög­lich sein.

Die Här­te­fall­hil­fen rich­ten sich an Haus­hal­te, die im Zeit­raum vom 1. Janu­ar 2022 bis 1. Dezem­ber 2022 mehr als eine Ver­dopp­lung der Kos­ten für die genann­ten Ener­gie­trä­ger im Ver­gleich zu den Refe­renz­prei­sen im Jahr 2021 zu tra­gen hatten.

Zu beach­ten sei dabei aber, dass der Antrag nur über eine Online-Platt­form mög­lich ist und es kei­ne Antrags­for­mu­la­re bei den Kom­mu­nen gibt. Detail­lier­te Infor­ma­tio­nen zu den Här­te­fall­hil­fen, den Refe­renz­prei­sen, den Link zur Antrags­platt­form sowie einen Rech­ner, mit dem unver­bind­lich berech­net wer­den kann, ob eine Antrag­stel­lung Aus­sicht auf Erfolg hat, bie­tet das baye­ri­sche Staats­mi­nis­te­ri­um für Arbeit, Fami­lie und Sozia­les online an.