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Harmoniegarten

Sicher­heit für den Spiel­platz im Harmoniegarten

Bruch­ge­fähr­de­ter Ahorn­baum muss gefällt werden

Auf­grund aku­ter Bruch­ge­fahr muss ein kran­ker Ahorn­baum im Har­mo­nie­gar­ten ent­fernt wer­den, wie die Stadt Bam­berg mit­teilt. Nach einer ein­ge­hen­den Unter­su­chung wur­de fest­ge­stellt, dass die Stand­si­cher­heit des Bau­mes nicht mehr gege­ben ist. Da sich der Ahorn unmit­tel­bar neben einem Kin­der­spiel­platz befin­det, ist die Maß­nah­me zur Abwehr von Gefah­ren zwin­gend erforderlich.

Der Baum weist meh­re­re deut­lich sicht­ba­re Schad­bil­der auf: Neben tief­rei­chen­den offe­nen Höh­lun­gen am Stamm­fuß und im Bereich der Kro­ne lösen sich bereits groß­flä­chig Rin­den­be­rei­che ab. Zudem lei­det der Ahorn unter einem star­ken Vita­li­täts­ver­lust. Bereits im Jahr 2022 wur­de die Kro­ne des Bau­mes stark ein­ge­kürzt, um den Ahorn noch zu erhal­ten. Die­se Maß­nah­me führ­te jedoch zu kei­ner Bes­se­rung des Zustands.

Eine erneu­te fach­li­che Prü­fung kam zu dem Ergeb­nis, dass auf Grund der fort­ge­schrit­te­nen Holz­zer­set­zung auch ein wei­te­rer Rück­schnitt der Kro­ne die not­wen­di­ge Sicher­heit nicht wie­der­her­stel­len wür­de. Um das Risi­ko her­ab­stür­zen­der Äste oder eines Umstur­zes im Spiel­be­reich aus­zu­schlie­ßen, ist die Ent­nah­me die ein­zi­ge ver­blei­ben­de Option.

Die Maß­nah­me hat dabei posi­ti­ve Aus­wir­kun­gen auf die direk­te Umge­bung: Eine benach­bar­te Pla­ta­ne sowie eini­ge jun­ge Bäu­me wer­den durch den Weg­fall des bedrän­gen­den Ahorns mehr Platz und Licht erhal­ten, was deren Ent­wick­lung för­dert. Um den Baum­be­stand im Har­mo­nie­gar­ten den­noch lang­fris­tig sta­bil zu hal­ten, wird an der­sel­ben Stel­le eine Ersatz­pflan­zung vorgenommen.

Die Fäll­ar­bei­ten wer­den am Mitt­woch, 14. Janu­ar 2026, und even­tu­ell auch am Don­ners­tag, 15. Janu­ar 2026, durch­ge­führt. Wäh­rend der Arbei­ten kann es im Bereich des Har­mo­nie­gar­tens zu kurz­zei­ti­gen Behin­de­run­gen und Absper­run­gen kom­men. Besu­cher des Parks und Nut­zer des Spiel­plat­zes wer­den um Ver­ständ­nis für die not­wen­di­gen Sicher­heits­vor­keh­run­gen gebeten.