Ver­brau­cher­zen­tra­len warnen

Vor­sicht vor dubio­sen Finanz­pro­duk­ten für Studierende

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Finanzprodukten
Symbolbild, Foto: Pixabay
Die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern warnt vor Finanz­pro­duk­ten, die etwa Ver­si­che­rer Stu­die­ren­den zum Semes­ter­be­ginn andre­hen wol­len. Ent­spre­chen­de Ver­trä­ge sei­en oft teu­er und unkündbar.

Zum Semes­ter­be­ginn sind auf Uni­ver­si­täts­ge­län­den Pro­mo­ti­ons­stän­de oder von zum Bei­spiel Finanz­dienst­leis­tern all­ge­gen­wär­tig, wie die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern mit­teilt. Ziel ist es, Stu­die­ren­de mit nütz­li­chen Geschen­ken oder kos­ten­lo­sen Wei­ter­bil­dun­gen so früh wie mög­lich als poten­zi­el­le Kund­schaft zu erschlie­ßen. Die Ver­brau­cher­zen­tra­le rät Stu­die­ren­den jedoch davon ab, sol­che Ver­trä­ge über Geld­an­la­ge- und Ver­si­che­rungs­pro­duk­te abzu­schlie­ßen. Denn aus Sicht des Ver­brau­cher­schut­zes gehen die­se Finanz­pro­duk­te in der Regel am Bedarf der Stu­die­ren­den vor­bei. Sie sind unfle­xi­bel, intrans­pa­rent, erwirt­schaf­ten wenig Ren­di­te und kos­ten unver­hält­nis­mä­ßig hohe Abschluss- und Verwaltungsgebühren.

„Aus unse­rer Erfah­rung wis­sen wir“, sagt Sascha Straub von der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern, „dass die Ver­triebs­mit­ar­bei­ten­den gezielt Stu­die­ren­de anspre­chen und sie mit kos­ten­lo­sen Semi­na­ren zum Abfas­sen der The­sis, Bewer­bungs­trai­ning oder Schu­lun­gen zu gän­gi­gen Soft­ware­an­wen­dun­gen locken. Ist der Kon­takt dann ein­mal her­ge­stellt und das Ver­trau­en gewon­nen, ver­su­chen die Ver­trieb­ler, ihre Alters­vor­sor­ge- und Ver­si­che­rungs­pro­duk­te an die Stu­die­ren­den zu ver­kau­fen.“

Die Ver­brau­cher­zen­tra­le kri­ti­sie­ren zudem die Pra­xis, Rat­su­chen­den in Ver­si­che­rungs­ver­trä­gen häu­fig eine viel zu hohe Bei­trags­dy­na­mi­sie­rung unter­zu­schie­ben. Die jähr­li­che Bei­trags­er­hö­hung löst auto­ma­tisch auch in Zukunft neue, statt­li­che Pro­vi­si­ons­zah­lun­gen an die Finanz­ver­trie­be aus. So kön­nen der­ar­ti­ge Ver­trä­ge sogar nach zehn Jah­ren noch Minus­ren­di­ten verursachen.

Basis­ren­te ist Ver­kaufs­ren­ner auf dem Uni-Gelände

Das Stan­dard-Pro­dukt, das Stu­die­ren­den am häu­figs­ten auf dem Cam­pus ange­bo­ten wird, ist die Basis­ren­te – auch bekannt als Rürup-Ren­ten­ver­si­che­rung. Sie wird ger­ne als Alters­vor­sor­ge kom­bi­niert mit Risi­ko­ab­si­che­rung wie einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ver­kauft. „Der­ar­ti­ge Kom­bi­pro­duk­te maxi­mie­ren aber nur die Pro­vi­si­on der Ver­mitt­ler“, so Straub. „Eine Ver­si­che­rung eig­net sich nicht für den Ver­mö­gens­auf­bau. Das Leben und die Erwerbs­ver­läu­fe sind nicht plan­bar, schon gar nicht über Jah­re und Jahr­zehn­te.“ Ein Rürup-Ver­trag bin­de Ver­mö­gen jah­re­lang – auch in Situa­tio­nen, in denen man über sein Geld fle­xi­bel ver­fü­gen möch­te, „bei­spiels­wei­se für eine Immo­bi­lie, eine beruf­li­che Umori­en­tie­rung oder eige­ne Kin­der.“

Zudem ist ein Rürup-Ver­trag nicht künd­bar. Das Geld wird am Ende der Anspar­pha­se aus­schließ­lich als monat­li­che Ren­te aus­ge­zahlt – geson­der­te Aus­zah­lun­gen des Kapi­tals sind nicht mög­lich. Aus den Bera­tun­gen der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern geht her­vor, dass Spa­ren­de 95 Jah­re und älter wer­den müss­ten, bis sie ihre kom­plet­ten Ein­zah­lun­gen in Form einer ver­steu­er­ten Ren­te erhal­ten. Das zen­tra­le Ver­kaufs­ar­gu­ment „Steu­er­vor­tei­le“ wiegt somit die mit dem Pro­dukt ver­bun­de­nen Nach­tei­le nicht auf.

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