Die Verbraucherzentrale Bayern warnt vor Finanzprodukten, die etwa Versicherer Studierenden zum Semesterbeginn andrehen wollen. Entsprechende Verträge seien oft teuer und unkündbar.
Zum Semesterbeginn sind auf Universitätsgeländen Promotionsstände oder von zum Beispiel Finanzdienstleistern allgegenwärtig, wie die Verbraucherzentrale Bayern mitteilt. Ziel ist es, Studierende mit nützlichen Geschenken oder kostenlosen Weiterbildungen so früh wie möglich als potenzielle Kundschaft zu erschließen. Die Verbraucherzentrale rät Studierenden jedoch davon ab, solche Verträge über Geldanlage- und Versicherungsprodukte abzuschließen. Denn aus Sicht des Verbraucherschutzes gehen diese Finanzprodukte in der Regel am Bedarf der Studierenden vorbei. Sie sind unflexibel, intransparent, erwirtschaften wenig Rendite und kosten unverhältnismäßig hohe Abschluss- und Verwaltungsgebühren.
„Aus unserer Erfahrung wissen wir“, sagt Sascha Straub von der Verbraucherzentrale Bayern, „dass die Vertriebsmitarbeitenden gezielt Studierende ansprechen und sie mit kostenlosen Seminaren zum Abfassen der Thesis, Bewerbungstraining oder Schulungen zu gängigen Softwareanwendungen locken. Ist der Kontakt dann einmal hergestellt und das Vertrauen gewonnen, versuchen die Vertriebler, ihre Altersvorsorge- und Versicherungsprodukte an die Studierenden zu verkaufen.“
Die Verbraucherzentrale kritisieren zudem die Praxis, Ratsuchenden in Versicherungsverträgen häufig eine viel zu hohe Beitragsdynamisierung unterzuschieben. Die jährliche Beitragserhöhung löst automatisch auch in Zukunft neue, stattliche Provisionszahlungen an die Finanzvertriebe aus. So können derartige Verträge sogar nach zehn Jahren noch Minusrenditen verursachen.
Basisrente ist Verkaufsrenner auf dem Uni-Gelände
Das Standard-Produkt, das Studierenden am häufigsten auf dem Campus angeboten wird, ist die Basisrente – auch bekannt als Rürup-Rentenversicherung. Sie wird gerne als Altersvorsorge kombiniert mit Risikoabsicherung wie einer Berufsunfähigkeitsversicherung verkauft. „Derartige Kombiprodukte maximieren aber nur die Provision der Vermittler“, so Straub. „Eine Versicherung eignet sich nicht für den Vermögensaufbau. Das Leben und die Erwerbsverläufe sind nicht planbar, schon gar nicht über Jahre und Jahrzehnte.“ Ein Rürup-Vertrag binde Vermögen jahrelang – auch in Situationen, in denen man über sein Geld flexibel verfügen möchte, „beispielsweise für eine Immobilie, eine berufliche Umorientierung oder eigene Kinder.“
Zudem ist ein Rürup-Vertrag nicht kündbar. Das Geld wird am Ende der Ansparphase ausschließlich als monatliche Rente ausgezahlt – gesonderte Auszahlungen des Kapitals sind nicht möglich. Aus den Beratungen der Verbraucherzentrale Bayern geht hervor, dass Sparende 95 Jahre und älter werden müssten, bis sie ihre kompletten Einzahlungen in Form einer versteuerten Rente erhalten. Das zentrale Verkaufsargument „Steuervorteile“ wiegt somit die mit dem Produkt verbundenen Nachteile nicht auf.