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Verbraucherzentrale Bayern

Ver­brau­cher­zen­tra­le Bayern

Black Fri­day: Vor­sicht vor fal­schen Rabatten

Vie­le Rabat­te am soge­nann­ten Black Fri­day sind klei­ner, als sie schei­nen. Verbraucher:innen soll­ten laut der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern des­halb Prei­se lang­fris­tig ver­glei­chen oder über Alter­na­ti­ven nach­den­ken und Pro­duk­te lei­hen oder gebraucht kaufen.

Am Black Fri­day, der mor­gen (22. Novem­ber) erneut ansteht, locken vie­le Händ­ler mit beson­ders groß­zü­gi­gen Ange­bo­ten. Doch bei die­sen Rabat­ten wird häu­fig getrickst, wie die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern aktu­ell mit­teilt. Denn Händ­ler wür­den die gesetz­li­che Pflicht umge­hen, bei Preis­sen­kun­gen den nied­rigs­ten Preis der letz­ten 30 Tage anzu­ge­ben. Immer wie­der wer­de statt­des­sen der Son­der­preis mit der oft höhe­ren ange­setz­ten unver­bind­li­chen Preis­emp­feh­lung (UVP) des Her­stel­lers verglichen.

Die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern habe die Masche mit der UVP bereits im Rah­men einer Stich­pro­be aus dem Jahr 2022 fest­ge­stellt. Die dies­jäh­ri­ge Ver­brau­cher­schutz­mi­nis­ter­kon­fe­renz (VSMK) hat das The­ma nun auf­ge­grif­fen und gesetz­li­che Nach­bes­se­run­gen in der Preis­an­ga­ben­ver­ord­nung gefor­dert. Ziel ist es, die Rech­te der Ver­brau­cher zu stär­ken und die Trans­pa­renz bei Preis­an­ga­ben zu erhöhen.

Verbraucher:innen soll­ten Prei­se auf jeden Fall im Vor­aus prü­fen. So kön­nen sie laut Ver­brau­cher­zen­tra­le sicher gehen, dass es sich am Black Fri­day um ein ech­tes Schnäpp­chen han­delt. „Die aktu­el­le Geset­zes­la­ge ermög­licht es, Rabat­te vor­zu­täu­schen, ohne dass Ver­brau­cher dies auf den ers­ten Blick erken­nen kön­nen. Hier müs­sen die gesetz­li­chen Regeln drin­gend ange­passt wer­den“, sagt Tat­ja­na Halm, Juris­tin bei der Verbraucherzentrale.

Doch Rabatt­tricks sind nicht das ein­zi­ge Risi­ko. Wer sich von Wer­bung und ver­meint­li­chen Schnäpp­chen ver­lei­ten lässt, kauft oft Din­ge, die er nicht braucht. Für sel­ten genutz­te Pro­duk­te wie eine Bohr­ma­schi­ne kann das Lei­hen eine Alter­na­ti­ve sein – sei es in der Nach­bar­schaft oder über Sha­ring-Platt­for­men. Auch der Kauf gebrauch­ter Arti­kel ist eine nach­hal­ti­ge Option.

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„Smart Home“: Mehr Mög­lich­kei­ten, mehr Risiken

Ein soge­nann­tes „Smart Home“ ist längst Rea­li­tät gewor­den. Doch wie sicher ist die Ver­net­zung des Zuhau­ses? Die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern gibt Auskunft.

Ein „Smart Home“ ist eine Woh­nung oder ein Haus mit soge­nann­ten intel­li­gen­ten Gerä­ten. Die­se Gerä­te sind über das Inter­net ver­netzt und kom­mu­ni­zie­ren über WLAN oder Blue­tooth. Eine zen­tra­le Steue­rungs­ein­heit ver­bin­det die ver­schie­de­nen Kom­po­nen­ten wie Sen­so­ren zur Mes­sung der Raum­tem­pe­ra­tur, Ein­ga­be­ge­rä­te wie Smart­phones oder Tablets und End­ge­rä­te wie Haus­tech­nik, Haus­halts­ge­rä­te oder Unter­hal­tungs­elek­tro­nik. Dazu gehö­ren bei­spiels­wei­se Lam­pen, Roll­lä­den, Wasch­ma­schi­nen, Saug­ro­bo­ter, smar­te Fern­se­her und Laut­spre­cher. Doch wel­che Vor­tei­le hat solch eine Ver­net­zung des Zuhau­ses und wie sicher ist ein „Smart Home“?

Tat­ja­na Halm, Juris­tin bei der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern, sagt zu den Vor­tei­len: „Smart Home-Pro­duk­te ver­spre­chen Ener­gie­er­spar­nis­se, mehr Kom­fort und erhö­hen bes­ten­falls die Sicher­heit. Mit der auto­ma­ti­schen Rege­lung der Tem­pe­ra­tur durch intel­li­gen­te Ther­mo­sta­te kön­nen Ener­gie­kos­ten gespart wer­den. Bewe­gungs­mel­der und Alarm­an­la­gen ver­bes­sern den Ein­bruch­schutz. Mit der Sprach­steue­rung kön­nen Musik oder Licht bequem von der Couch aus gesteu­ert werden.“

Aller­dings bestehen auch Risi­ken. So sam­meln „Smart Home“-Geräte gro­ße Men­gen an per­sön­li­chen Daten. „Die­se sind zum Teil sehr sen­si­bel“, sagt Halm. „Dazu gehö­ren Sprach­be­feh­le, Stand­ort­da­ten, Video­auf­nah­men oder auch Gesund­heits­da­ten von Kör­per­sen­so­ren. Sie geben einen Ein­blick in unser Pri­vat­le­ben und las­sen Rück­schlüs­se auf unse­re Lebens­ge­wohn­hei­ten zu. Das Pro­blem ist, dass wir oft nicht wis­sen, wel­che Daten genau erfasst wer­den, was mit die­sen Daten pas­siert und wie und von wem sie genutzt werden.“

Schutz des „Smart Homes“

Wenn man sich nicht aus­rei­chend schützt, kön­nen außer­dem Drit­te auf per­sön­li­che Daten zugrei­fen. „Ein unsi­che­res Pass­wort für das Benut­zer­kon­to ist schon ein Risi­ko und kann schnell von Hackern geknackt wer­den. Auch Rou­ter, Ein­ga­be­ge­rä­te oder die smar­ten Gerä­te selbst kön­nen eine wei­te­re Schwach­stel­le sein“, sagt Tat­ja­na Halm.

Je mehr intel­li­gen­te Gerä­te in ein Sys­tem inte­griert sind, umso gefähr­de­ter ist das Sys­tem als Gan­zes. Denn wenn ein Gerät, wie etwa eine smar­te Glüh­bir­ne, gehackt wird, kön­nen Drit­te unter Umstän­den Zugriff auf ande­re Gerä­te bekom­men, die mit dem loka­len Heim­netz­werk ver­bun­de­nen sind. Auch bei der Über­tra­gung von Daten kann ein Zugriff von außen erfol­gen. „Es ist des­we­gen wich­tig, dass die­se Daten auf ihrem Trans­port­weg aus­rei­chend ver­schlüs­selt wer­den, damit sie nicht im Klar­text abge­fan­gen und gele­sen wer­den können.“

Um sich vor uner­laub­tem Zugriff auf sen­si­ble Daten zu schüt­zen, soll­te man sich bereits vor dem Ein­stieg in ein smar­tes Zuhau­se über die Sicher­heit infor­mie­ren. „Beson­ders wich­tig sind star­ke Pass­wör­ter. Mit einem siche­ren WLAN-Pass­wort kön­nen Hacker nicht so leicht auf das Heim­netz zugrei­fen. Auch der Rou­ter muss aus­rei­chend geschützt sein, denn er ist der Zugang zum Inter­net für alle inter­net­fä­hi­gen Gerä­te. Die Fire­wall im Rou­ter muss des­we­gen stets aktu­ell und auch akti­viert sein.“

Für alle inter­net­fä­hi­gen Gerä­te im „Smart Home“ soll­ten star­ke Pass­wör­ter erstellt wer­den. „Eben­so wich­tig sind regel­mä­ßi­ge Updates“, sagt Halm. „Der Rou­ter, die Gerä­te und die dazu­ge­hö­ri­gen Apps soll­ten immer auf dem neu­es­ten Stand sein. Und zu guter Letzt ist zu emp­feh­len, dass alle Gerä­te eine ver­schlüs­sel­te Kom­mu­ni­ka­ti­on unter­stüt­zen, also eine ver­schlüs­sel­te Über­tra­gung der Daten zwi­schen den Gerä­ten und der Cloud gewährleisten.“

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Wär­me­däm­mung: Geld spa­ren mit schritt­wei­ser Sanie­rung und Förderung

Die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern gibt Tipps, wie Haus­be­sit­zen­de bei der Wär­me­däm­mung vor­ge­hen und zudem Geld spa­ren kön­nen. Staat­li­che För­de­run­gen und die rich­ti­ge Sanie­rung machen es möglich.

Je höher die Heiz­kos­ten, des­to mehr Geld kön­nen Haus­ei­gen­tü­mer durch eine bes­se­re Gebäu­de­däm­mung spa­ren, wie die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern aktu­ell mit­teilt. Dabei muss nicht das gan­ze Wohn­ge­bäu­de auf ein­mal saniert wer­den. „In vie­len Fäl­len ist eine schritt­wei­se Sanie­rung sinn­voll“, sagt Sig­rid Gold­brun­ner, Ener­gie­ex­per­tin der Ver­brau­cher­zen­tra­le. Bei der rich­ti­gen Wär­me­däm­mung hilft die Ener­gie­be­ra­tung der Ver­brau­cher­zen­tra­le. Sie kann Emp­feh­lun­gen geben, wie die Däm­mung sinn­voll mit Sanie­rungs­schrit­ten kom­bi­niert wer­den kann, die in den kom­men­den Jah­ren ohne­hin anstehen.

„Haus­be­sit­zer soll­ten mit den Maß­nah­men begin­nen, die den größ­ten Däm­mungs­ef­fekt haben wie etwa die Däm­mung der obe­ren Geschoss­de­cke“, sagt Frau Gold­brun­ner. „Bei klei­nem Bud­get kön­nen sie wei­te­re Maß­nah­men über meh­re­re Jah­re ver­tei­len und För­de­run­gen nach­ein­an­der beantragen.“

Mög­lich­keit zur Förderung

Denn bei der Wär­me­däm­mung kann man außer­dem von staat­li­cher För­de­rung pro­fi­tie­ren. Pro Kalen­der­jahr kann man für eine Maß­nah­me, die bis zu 30.000 Euro kos­ten darf, eine För­de­rung von 15 Pro­zent bean­tra­gen. Maxi­mal sind also 4.500 Euro För­de­rung möglich.

Haben Eigen­tü­mer mit einer zer­ti­fi­zier­ten Ener­gie­ef­fi­zi­enz­be­ra­tung einen indi­vi­du­el­len Sanie­rungs­plan für das Gebäu­de erar­bei­tet, kann sich die Höhe der för­der­fä­hi­gen Maß­nah­men sogar auf 60.000 Euro ver­dop­peln. Dabei wer­den ein­zel­ne Maß­nah­men so auf­ein­an­der abge­stimmt, dass die Sanie­rung das größt­mög­li­che Ein­spar­po­ten­zi­al bei zweck­mä­ßi­gem Kos­ten­auf­wand erzielt. Nach der Bewil­li­gung haben die Eigen­tü­mer 36 Mona­te Zeit, die bean­trag­ten Maß­nah­men umzusetzen.

Auch für Hono­ra­re, ener­ge­ti­sche Fach­pla­nung und Bau­be­glei­tung winkt laut Ver­brau­cher­zen­tra­le eine staat­li­che För­de­rung von bis zu 50 Pro­zent bis maxi­mal 5.000 Euro. Für den indi­vi­du­el­len Sanie­rungs­fahr­plan liegt die Ober­gren­ze bei 650 Euro.

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Nach­rüs­tung: Wenn neue fos­si­le Hei­zun­gen zur Kos­ten­fal­le werden

Die Kam­pa­gnen der Lob­bys fruch­ten: Immer noch set­zen vie­le Haus­ei­gen­tü­mer oder Ver­mie­ter bei der Erneue­rung der Ener­gie­tech­nik auf fos­si­le Hei­zun­gen. Die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern warnt aller­dings vor ver­steck­ten Nach­rüs­tungs­kos­ten beim Ein­bau von neu­en Öl- und Gasheizungen.

Mona­te­lan­ge Kam­pa­gnen von Foss­il­lob­by, Pres­se und Uni­ons­par­tei­en gegen das Gebäu­de­en­er­gie­ge­setz haben dazu geführt, dass sich vie­le Eigen­heim­be­sit­zer und Ver­mie­ter trotz stei­gen­der CO2-Prei­se wei­ter­hin ent­schei­den, fos­si­le Hei­zun­gen ein­zu­bau­en. Zudem behaup­ten Anbie­ter laut einer Mit­tei­lung der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern teil­wei­se, die­se Öl- und Gas-Heiz­sys­te­me sei­en zukunfts­fä­hig. Das sei jedoch nicht der Fall. „Aktu­ell gibt es auf dem Markt kei­ne Öl- oder Gas-Bren­ner, die künf­tig gel­ten­de Vor­ga­ben erfül­len“, sagt Hei­de­ma­rie Krau­se-Böhm, Refe­rats­lei­te­rin Ener­gie, Umwelt und Nach­hal­tig­keit bei der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bayern.

Soge­nann­te H2-rea­dy-Hei­zun­gen sei­en ledig­lich in der Lage, einen klei­nen Teil an bei­gemisch­tem Was­ser­stoff zu ver­bren­nen. „Um künf­ti­ge gesetz­li­che Vor­ga­ben zu erfül­len, müss­ten spä­ter auf­wän­di­ge tech­ni­sche Umrüs­tun­gen an Bren­ner und Fil­ter durch­ge­führt wer­den“, so die Ener­gie­ex­per­tin. „Wir gehen davon aus, dass die­se Umbau­ten für die Ver­brau­cher mit hohen Kos­ten ver­bun­den sind.“

Stu­fen­wei­ser Anstieg an erneu­er­ba­rer Energie

Grund­la­ge für die Vor­ga­ben ist das Gebäu­de­en­er­gie­ge­setz (GEG). Es ver­pflich­tet Besit­zer neu­er Hei­zun­gen, ab 2029 stu­fen­wei­se mit einem immer höhe­ren Anteil an grü­nem Gas oder syn­the­ti­schem Öl zu hei­zen. Ab 2045 dür­fen Heiz­sys­te­me nicht mehr mit fos­si­len Brenn­stof­fen betrie­ben wer­den. Alle Hei­zun­gen sowie der Bezug aus Wär­me­net­zen müs­sen spä­tes­tens dann auf 100 Pro­zent erneu­er­ba­re Ener­gien oder unver­meid­ba­re Abwär­me umge­stellt sein.

Wel­che neu­en Heiz­tech­ni­ken auch in den nächs­ten Jahr­zehn­ten den gesetz­li­chen Vor­ga­ben ent­spre­chen und gleich­zei­tig wirt­schaft­lich arbei­ten, dazu berät die Ener­gie­be­ra­tung der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern. Die Bera­tung wird geför­dert vom Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirt­schaft und Klimaschutz.

Umwelt­freund­li­ches Reisen

Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern: So geht nach­hal­ti­ger Urlaub

Bei der Aus­wahl ihrer Feri­en­rei­se legen immer mehr Men­schen neben Erho­lung auch Wert auf Nach­hal­tig­keit. Die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern gibt Tipps, wie man Kli­ma- und Umwelt­schutz auch im Urlaub im Blick behal­ten kann.

Seit letz­ter Woche sind in Bay­ern Som­mer­fe­ri­en. Für vie­le bedeu­tet das: Ab in den Urlaub und Abstand zum All­tag – und der stellt sich bei Rei­sen in Deutsch­land und Euro­pa genau­so ein wie bei Fern­rei­sen. Je kür­zer die Rei­se­zeit, des­to ent­spann­ter ist aber die Fahrt und des­to mehr Zeit für Erho­lung besteht, schreibt die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern in einer Mitteilung.

„Vie­le unent­deck­te Natur­land­schaf­ten und span­nen­de Kul­tur­schät­ze in inter­es­san­ten Städ­ten Euro­pas kann man bequem und ohne Stau mit der Bahn errei­chen“, emp­fiehlt Mat­thi­as Zeu­ner-Han­ning, Umwelt­be­ra­ter bei der Ver­brau­cher­zen­tra­le. „Wer etwas wei­ter weg möch­te, für den sind Nacht­zug­fahr­ten ide­al. Ab Mün­chen gibt es etwa Züge nach Rom oder Ams­ter­dam sowie zum Gar­da­see und an die kroa­ti­sche Küste.“

Ob mit oder ohne Anrei­se mit der Bahn – auch Fahr­rad­tou­ren bie­ten umwelt­freund­li­che Erho­lung. Meh­re­re Bun­des­län­der haben online Über­sich­ten über beson­ders schö­ne Rad­stre­cken zusam­men­ge­stellt. Auch zahl­rei­che Ver­leih­sta­tio­nen für E‑Bikes sind dort verzeichnet.

Ist der Urlaubs­ort erreicht, kön­nen Rei­sen­de auch dort auf Nach­hal­tig­keit set­zen. Ach­ten Urlaubs­quar­tie­re auf Abfall­ver­mei­dung und Ener­gie­spar­maß­nah­men kön­nen Tou­ris­tin­nen und Tou­ris­ten dies an ver­schie­de­nen Umwelt­la­bels erken­nen. Ori­en­tie­rung bie­ten bei­spiels­wei­se die Dach­mar­ke „Viabo­no“ für umwelt­ori­en­tier­te Tou­ris­mus­an­ge­bo­te in Deutsch­land sowie das Euro­päi­sche Umwelt­zei­chen („Euro-Blu­me“). Einen Über­blick sowie hilf­rei­che Tipps fin­den Erho­lungs­su­chen­de auch auf der Web­sei­te des Umweltbundesamtes.

Bleibt noch die Ver­pfle­gung. Dabei kön­nen Umwelt­be­wuss­te im Urlaub am bes­ten auf loka­le Spe­zia­li­tä­ten mit Zuta­ten aus der Regi­on set­zen. So ver­mei­den sich nicht nur lan­ge Trans­port­we­ge und man unter­stützt die regio­na­le Wirt­schaft. Außer­dem kann man die etwa­ig viel­fäl­ti­gen Geschmä­cker der jewei­li­gen Urlaubs­re­gi­on bes­ser kennenlernen.

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Erd­über­las­tungs­tag: Zeit für mehr Nachhaltigkeit

Heu­te (1. August) ist glo­ba­ler Erd­über­las­tungs­tag 2024. An die­sem Tag hat die Mensch­heit rech­ne­risch alle Res­sour­cen ver­braucht, die ihr für das gesam­te Jahr zur Ver­fü­gung ste­hen soll­ten. Die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern gibt Tipps, wie man nach­hal­ti­ger leben kann.

2023 war der Erd­über­las­tungs­tag am 31. Juli – einen Tag frü­her als nun. Sta­tis­tisch gese­hen bräuch­te die Welt­be­völ­ke­rung etwa 1,7 Pla­ne­ten, um ihren Bedarf zu decken. Wür­den alle Län­der auf die glei­che Wei­se leben wie Deutsch­land, wären sogar drei Erden not­wen­dig, wie die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern mit­teilt. Vor die­sem Hin­ter­grund gibt die sie zudem ein­fa­che Tipps für den Start in einen nach­hal­ti­ge­ren Lebensstil.

„Die meis­ten Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher wis­sen sehr gut, dass wir mit unse­rem Kon­sum­ver­hal­ten über­mä­ßig vie­le Res­sour­cen ver­brau­chen“, sagt Hei­de­ma­rie Krau­se-Böhm, Refe­rats­lei­te­rin Ener­gie, Umwelt und Nach­hal­tig­keit bei der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern. „Aber auch wenn das Bewusst­sein da ist – die­ses Wis­sen im All­tag umzu­set­zen, ist oft schwer. Denn vie­le scheu­en den ver­meint­li­chen Auf­wand und eine Ände­rung ihrer Gewohn­hei­ten.“ Zudem erle­be die Umwelt­ex­per­tin immer wie­der Verbraucher:innen, die davon aus­ge­hen, dass sie allein sowie­so nichts bewir­ken könn­ten. Dass sich der Auf­wand lohnt und sogar Spaß machen kann, ver­sucht Krau­se-Böhm mit vier Tipps zu zeigen.

Vier Tipps

Wer sei­nen Lebens­stil ändern möch­te, soll­te mit Ver­än­de­run­gen star­ten, die leicht­fal­len. Das macht Mut und Lust auf mehr. Der ers­te Schritt kann sein, den Kaf­fee im Ther­mo- statt im Papp­be­cher zu trin­ken oder Stand­by-Gerä­te aus­zu­schal­ten. Dabei soll­te man die eige­nen Anstren­gun­gen nicht gering­schät­zen. Jede

Für vie­le fühlt sich Nach­hal­tig­keit zunächst nach Ver­zicht an. Dabei kann eine Ver­än­de­rung auch für alle per­sön­lich viel Posi­ti­ves brin­gen: eine neu erlern­te Fähig­keit beim Repa­rie­ren, der Aus­tausch mit den Nach­barn, wenn man etwas aus­leiht, oder das gute Gefühl zu teilen.

Wie bei jeder ande­ren Ver­än­de­rung braucht es Zeit und Geduld, das eige­ne Leben nach­hal­tig umzu­stel­len. Was sich Verbraucher:innen stets klar­ma­chen soll­ten: Sie sind bereits auf dem Weg. Auf die­sem hel­fen Rou­ti­nen, damit man nicht jeden Tag jede Ent­schei­dung über­den­ken müs­sen. Die­se könn­ten sein: Stoß­lüf­ten wäh­rend der Kaf­fee durch­läuft, statt das Fens­ter dau­er­haft zu kip­pen, Lei­tungs­was­ser trin­ken oder einen Monat bei Wind und Wet­ter mit dem Fahr­rad ins Büro fahren.

Um sich aus­zu­tau­schen und moti­viert zu blei­ben, hilft es, sich Gleich­ge­sinn­te zu suchen. Die­se fin­det man bei­spiels­wei­se bei ört­li­chen Ver­an­stal­tun­gen, auf Social Media oder bei einer Frei­wil­li­gen­agen­tur vor Ort. Eben­so kann es sich loh­nen, Freun­de und Bekann­te anzu­spre­chen. Denn gemein­sam las­sen sich Ver­än­de­run­gen leich­ter umsetzen.

Über den Erdüberlastungstag

Der Erd­über­las­tungs­tag wird jähr­lich vom Glo­bal Foot­print Net­work mit­hil­fe von zwei Para­me­tern berech­net. Auf der einen Sei­te steht die Fähig­keit der Erde, Res­sour­cen zu erzeu­gen sowie Abfall und Emis­sio­nen auf­zu­neh­men. Auf der ande­ren ste­hen Wäl­der, Land­flä­chen, Was­ser, land­wirt­schaft­li­che Gebie­te und Fische­rei­grün­de, die Men­schen für ihren aktu­el­len Lebens- und Wirt­schafts­stil benö­ti­gen. Deutsch­land hat sei­nen natio­na­len Über­las­tungs­tag in die­sem Jahr bereits am 2. Mai überschritten.

Ver­brau­cher­zen­tra­le Bayern

Som­mer­hit­ze: Tipps für küh­le Räume

Nach wech­sel­haf­ten letz­ten Wochen scheint der Som­mer nun durch­zu­star­ten. Eine Kehr­sei­te der Som­mer­hit­ze sind jedoch hei­ße Innen­räu­me. Die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern hat Tipps für kurz­fris­ti­ge Kühlung.

Der Som­mer ist da – und vie­le Innen­räu­me kna­cken in den nächs­ten Tagen die 30-Grad-Mar­ke. Schla­fen oder Arbei­ten ist bei sol­chen Tem­pe­ra­tu­ren jedoch schwer. Zahl­rei­che Tipps ver­spre­chen Küh­lung vor der Som­mer­hit­ze, doch nicht alle sind hilf­reich. „Das Wich­tigs­te ist, die Hit­ze gar nicht erst in die eige­nen vier Wän­de her­ein­zu­las­sen“, sagt Sig­rid Gold­brun­ner, Regio­nal­ma­na­ge­rin der Ener­gie­be­ra­tung bei der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern. „Denn sind Innen­räu­me ein­mal heiß, ist es schwer, die­se wie­der abzukühlen.“

Dar­um hat die Exper­tin drei Tipps, um Wohn­räu­me an hei­ßen Tagen kühl zu hal­ten. So soll­ten Bewohner:innen vor allem in den küh­le­ren Nacht­stun­den oder früh am Mor­gen aus­gie­big lüf­ten – und nicht tags­über. Am effek­tivs­ten ist Durch­zug. Dabei kann man auch Schrank­tü­ren öff­nen, denn auch hier spei­chert sich Wärme.

Außer­dem soll­te man Jalou­sien, Roll- oder Klapp­lä­den tags­über geschlos­sen hal­ten, denn sie die­nen als Hit­ze­schutz. Am wirk­sams­ten sind dabei Vor­rich­tun­gen, die außen am Gebäu­de ange­bracht sind. Bei innen­lie­gen­den Jalou­sien oder Vor­hän­gen soll­te man auf eine hel­le oder mit Metall beschich­te­te Außen­flä­che achten.

Und drit­tens: Einen ver­gleichs­wei­se preis­güns­ti­gen Schutz bie­ten laut Ver­brau­cher­zen­tra­le reflek­tie­ren­de Son­nen­schutz­fo­li­en. Sie kön­nen direkt auf die Fens­ter­schei­ben geklebt wer­den. Die­se Foli­en sor­gen dafür, dass sich die Wohn­räu­me weni­ger erwär­men, aller­dings ver­dun­keln sie auch. Mieter:innen soll­ten vor­ab mit ihrem Ver­mie­ter bespre­chen, ob sie Foli­en anbrin­gen dürfen.

Uner­laub­ter Zugriff

Ver­brau­cher­zen­tra­le: Ist das Kon­to gehackt, muss es schnell gehen

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Was tun, wenn das E‑Mail- oder Social-Media-Kon­to gehackt wur­de? Die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern gibt Tipps, um wie­der Zugriff auf das Kon­to zu erlangen.

Wenn sich Frem­de uner­laubt Zugang zu Online-Kon­ten ver­schaf­fen, auf Daten zugrei­fen oder für wei­te­ren Betrug miss­brau­chen, ist schnel­les Han­deln ent­schei­dend, so die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern in einer Mit­tei­lung. Eine Umfra­ge aus dem Som­mer 2023 zei­ge jedoch, dass etwa die Hälf­te der Befrag­ten nicht weiß, wie sie sich ver­hal­ten soll­te, wenn das Kon­to gehackt wur­de. Die Ver­brau­cher­zen­tra­le hat daher Ers­te-Hil­fe-Tipps für den Fall eines Hacker-Angriffs zusammengestellt.

Ob E‑Mail, Social-Media oder Shop­ping-Por­tal – Hacker kön­nen alle digi­ta­len Kon­ten angrei­fen. „Wer bei einem Angriff schnell und beson­nen han­delt, kann den Zugriff auf das eige­ne Kon­to zurück­er­hal­ten und grö­ße­ren Scha­den ver­mei­den“, sagt Julia­ne von Beh­ren, Juris­tin bei der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern. Dafür sei es zunächst wich­tig, Anzei­chen für einen Miss­brauch ernst zu neh­men. „Ist das Kon­to gesperrt, wur­den Daten geän­dert oder teilt der Anbie­ter mit, dass sich jemand mit einem ande­ren Gerät ange­mel­det hat, soll­ten Betrof­fe­ne die­sen Hin­wei­sen unbe­dingt nachgehen.“

Ers­te Hil­fe für den Notfall

Stellt sich her­aus, dass ein Online-Kon­to gehackt wur­de, gibt es grund­sätz­lich zwei Mög­lich­kei­ten. Betrof­fe­ne kön­nen selbst ver­su­chen, die Kon­trol­le zurück­zu­er­lan­gen. Dafür muss in den meis­ten Fäl­len ein neu­es Pass­wort ein­ge­rich­tet wer­den. Für nahe­zu jedes Online-Kon­to lässt sich ein neu­es Pass­wort anfor­dern, dass der Anbie­ter auto­ma­ti­siert an das hin­ter­leg­te E‑Mail-Post­fach ver­sen­det. Anschlie­ßend kann man ein neu­es, siche­res Pass­wort im Kun­den-Kon­to hinterlegen.

Sind Betrof­fe­ne in der Situa­ti­on über­for­dert, oder wur­de etwa das E‑Mail-Kon­to gesperrt, bleibt nur der Kon­takt zum Anbie­ter, um wei­te­ren Scha­den abzu­wen­den. „Lei­der ist nicht bei allen Kon­ten sofort ersicht­lich“, sagt Julia­ne von Beh­ren, „wie die­ser Kon­takt erfol­gen kann. Hier hel­fen unse­re Infor­ma­tio­nen sowie eine digi­ta­le Anwen­dung, über die sich mit weni­gen Klicks Kon­takt­da­ten zu ver­schie­de­nen Hilfs­an­ge­bo­ten der Anbie­ter ermit­teln lassen.“

Denn die Umfra­ge aus dem Som­mer 2023 ergab auch: Men­schen, die in einem sol­chen Fall Hil­fe bei ihrem Anbie­ter such­ten, konn­ten deut­lich öfter die Kon­trol­le über ihr Online-Kon­to zurückerlangen.

Ver­brau­cher­zen­tra­len warnen

Vor­sicht vor dubio­sen Finanz­pro­duk­ten für Studierende

Die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern warnt vor Finanz­pro­duk­ten, die etwa Ver­si­che­rer Stu­die­ren­den zum Semes­ter­be­ginn andre­hen wol­len. Ent­spre­chen­de Ver­trä­ge sei­en oft teu­er und unkündbar.

Zum Semes­ter­be­ginn sind auf Uni­ver­si­täts­ge­län­den Pro­mo­ti­ons­stän­de oder von zum Bei­spiel Finanz­dienst­leis­tern all­ge­gen­wär­tig, wie die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern mit­teilt. Ziel ist es, Stu­die­ren­de mit nütz­li­chen Geschen­ken oder kos­ten­lo­sen Wei­ter­bil­dun­gen so früh wie mög­lich als poten­zi­el­le Kund­schaft zu erschlie­ßen. Die Ver­brau­cher­zen­tra­le rät Stu­die­ren­den jedoch davon ab, sol­che Ver­trä­ge über Geld­an­la­ge- und Ver­si­che­rungs­pro­duk­te abzu­schlie­ßen. Denn aus Sicht des Ver­brau­cher­schut­zes gehen die­se Finanz­pro­duk­te in der Regel am Bedarf der Stu­die­ren­den vor­bei. Sie sind unfle­xi­bel, intrans­pa­rent, erwirt­schaf­ten wenig Ren­di­te und kos­ten unver­hält­nis­mä­ßig hohe Abschluss- und Verwaltungsgebühren.

„Aus unse­rer Erfah­rung wis­sen wir“, sagt Sascha Straub von der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern, „dass die Ver­triebs­mit­ar­bei­ten­den gezielt Stu­die­ren­de anspre­chen und sie mit kos­ten­lo­sen Semi­na­ren zum Abfas­sen der The­sis, Bewer­bungs­trai­ning oder Schu­lun­gen zu gän­gi­gen Soft­ware­an­wen­dun­gen locken. Ist der Kon­takt dann ein­mal her­ge­stellt und das Ver­trau­en gewon­nen, ver­su­chen die Ver­trieb­ler, ihre Alters­vor­sor­ge- und Ver­si­che­rungs­pro­duk­te an die Stu­die­ren­den zu ver­kau­fen.“

Die Ver­brau­cher­zen­tra­le kri­ti­sie­ren zudem die Pra­xis, Rat­su­chen­den in Ver­si­che­rungs­ver­trä­gen häu­fig eine viel zu hohe Bei­trags­dy­na­mi­sie­rung unter­zu­schie­ben. Die jähr­li­che Bei­trags­er­hö­hung löst auto­ma­tisch auch in Zukunft neue, statt­li­che Pro­vi­si­ons­zah­lun­gen an die Finanz­ver­trie­be aus. So kön­nen der­ar­ti­ge Ver­trä­ge sogar nach zehn Jah­ren noch Minus­ren­di­ten verursachen.

Basis­ren­te ist Ver­kaufs­ren­ner auf dem Uni-Gelände

Das Stan­dard-Pro­dukt, das Stu­die­ren­den am häu­figs­ten auf dem Cam­pus ange­bo­ten wird, ist die Basis­ren­te – auch bekannt als Rürup-Ren­ten­ver­si­che­rung. Sie wird ger­ne als Alters­vor­sor­ge kom­bi­niert mit Risi­ko­ab­si­che­rung wie einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ver­kauft. „Der­ar­ti­ge Kom­bi­pro­duk­te maxi­mie­ren aber nur die Pro­vi­si­on der Ver­mitt­ler“, so Straub. „Eine Ver­si­che­rung eig­net sich nicht für den Ver­mö­gens­auf­bau. Das Leben und die Erwerbs­ver­läu­fe sind nicht plan­bar, schon gar nicht über Jah­re und Jahr­zehn­te.“ Ein Rürup-Ver­trag bin­de Ver­mö­gen jah­re­lang – auch in Situa­tio­nen, in denen man über sein Geld fle­xi­bel ver­fü­gen möch­te, „bei­spiels­wei­se für eine Immo­bi­lie, eine beruf­li­che Umori­en­tie­rung oder eige­ne Kin­der.“

Zudem ist ein Rürup-Ver­trag nicht künd­bar. Das Geld wird am Ende der Anspar­pha­se aus­schließ­lich als monat­li­che Ren­te aus­ge­zahlt – geson­der­te Aus­zah­lun­gen des Kapi­tals sind nicht mög­lich. Aus den Bera­tun­gen der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern geht her­vor, dass Spa­ren­de 95 Jah­re und älter wer­den müss­ten, bis sie ihre kom­plet­ten Ein­zah­lun­gen in Form einer ver­steu­er­ten Ren­te erhal­ten. Das zen­tra­le Ver­kaufs­ar­gu­ment „Steu­er­vor­tei­le“ wiegt somit die mit dem Pro­dukt ver­bun­de­nen Nach­tei­le nicht auf.

Welt­ver­brau­cher­tag

Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern: Beschwer­den über Fake­shops fast versechsfacht

Zum Welt­ver­brau­cher­tag am 15. März warnt die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern vor Risi­ken beim Online-Shop­ping. So sei zum Bei­spiel die Anzahl von Beschwer­den über Fake­shops zuletzt stark gestiegen.

Die Anzahl der Beschwer­den zu Fake­shops bei den Ver­brau­cher­zen­tra­len hat sich im Ver­gleich zu 2020 im Jahr 2023 fast ver­sechs­facht, wie die baye­ri­sche Nie­der­las­sung der Kon­troll­ein­rich­tung mit­teil­te. „In den letz­ten Jah­ren ist die Anzahl der Beschwer­den zu Fake­shops kon­ti­nu­ier­lich gestie­gen und hat sich seit dem Jahr 2020 annä­hernd ver­sechs­facht“, so Tat­ja­na Halm, Juris­tin bei der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern. So sei­en im Jahr 2023 mehr als 6.900 Beschwer­de-Mel­dun­gen eingegangen.

Gleich­zei­tig hat der Fake­shop-Fin­der der Ver­brau­cher­zen­tra­le mitt­ler­wei­le 56.500 Fake­shops iden­ti­fi­ziert. Auf www.fakeshop-finder.de kön­nen Verbraucher:innen Shop-Adres­sen ein­ge­ben und eine Ein­schät­zung erhal­ten, ob es sich um seriö­se Anbie­ter han­delt. Durch­schnitt­lich wer­den laut Ver­brau­cher­zen­tra­le im Monat etwa 200.000 Inter­net­adres­sen ein­ge­ge­ben. Ins­ge­samt wur­den so bis­her 1,48 Mil­lio­nen Web­sites über­prüft und 56.500 Fake­shops identifiziert.

Zusätz­lich stel­len auch kom­pli­zier­te Ver­trags­kon­struk­tio­nen bei „buy now, pay later“-Angeboten Verbraucher:innen vor neue Her­aus­for­de­run­gen. Denn immer öfter bie­ten ins­be­son­de­re Online-Shops die Mög­lich­keit an, die Zah­lung des gekauf­ten Arti­kels zu ver­zö­gern. Obwohl Wer­be­ver­spre­chen genau die­sen Ein­druck ver­mit­teln, han­delt es sich tat­säch­lich meist um einen gewöhn­li­chen Bank­kre­dit bei einem Dritt­an­bie­ter. „Das ver­kom­pli­ziert den Kauf erheb­lich, da die Ver­brau­cher nun auch die­se Ver­trags­un­ter­la­gen genau prü­fen müs­sen. Dar­über hin­aus erhöht die Zah­lungs­me­tho­de das Ver­schul­dungs­ri­si­ko“, so Halm. Eine bun­des­wei­te Kam­pa­gne zum Welt­ver­brau­cher­tag am 15. März unter dem Mot­to „Pass auf Dei­ne Mäu­se auf“ soll das das The­ma Online-Shop­ping nun in den Fokus rücken.

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