Viele Händler lockten vergangenen November am Black Friday wieder mit großzügigen Angeboten und Rabatten, die große Ersparnisse nahelegen. Dass sich VerbraucherInnen auf
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Energiebedarf von Häusern
Verbraucherzentrale Bayern: Effiziente Dämmung
Eine gute Wärmedämmung senkt den Energiebedarf eines Hauses und damit die Heizkosten. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern erklärt, woran Verbraucherinnen und Verbraucher eine gute Dämmung erkennen, welche nachträgliche Dämmung sich lohnt und wann gefördert wird.
Eine nachträgliche Dämmung von Außenwänden und Dachflächen sowie der Austausch alter Fenster und Außentüren kann den Wärmeverlust eines Hauses um bis zu 90 Prozent reduzieren – und Heizkosten um bis zu 20 Prozent senken. Dies teilte die Verbraucherzentrale Bayern unter der Woche (12. September) mit.
Bei Nutzung einer Wärmepumpe reduziert eine verbesserte Wärmedämmung den Stromverbrauch deutlich, da sie effizienter arbeiten kann. Im Winter schafft eine gute Dämmung zudem ein angenehmes Wohngefühl und schützt vor Schimmel. Im Sommer bleiben Innenräume kühl und eine Klimaanlage wird oft überflüssig.
Gute und nachträgliche Dämmung
Der sogenannte U‑Wert beschreibt die Qualität einer Dämmung. Je niedriger der Wert, desto besser die Wärmedämmung. Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) darf ein bestimmter U‑Wert bei energetischen Sanierungen nicht überschritten werden. Lässt sich in der Praxis ein niedrigerer Wert erreichen, als gesetzlich vorgeschrieben ist, ist eine finanzielle Förderung möglich.
Eine Fassadendämmung lohnt sich laut Verbraucherzentrale Bayern besonders dann, wenn ohnehin Arbeiten wie ein Anstrich oder Reparaturen am Gebäude anstehen. In solchen Fällen sind die zusätzlichen Kosten oft überschaubar.
Eine nachträgliche Dämmung von Dachschrägen kann hingegen sehr kostenintensiv werden. Ist der Dachboden unbeheizt, fällt eine Dämmung der obersten Geschossdecke deutlich günstiger aus. Sind Kellerräume nicht beheizt, können auch Kellerdecken nachträglich gedämmt werden.
Förderprogramme
Sanieren EigentümerInnen ein Haus effizienter als vom Staat gefordert, können sie dafür einen Zuschuss erhalten. Förderfähig sind neben der nachträglichen Wärmedämmung, dem Austausch von Fenstern und Außentüren auch die Erneuerung der Heiztechnik.
Alternativ kann man eine Steuerermäßigung von bis zu 20 Prozent der Kosten der energetischen Maßnahmen beantragen. Wurde eine energetische Baubegleitung und/oder Fachplanung in Anspruch genommen, beträgt die Steuerermäßigung bis zu 50 Prozent.
- September 17, 2023
- Redaktion Webecho Bamberg
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Verbraucherzentrale Bayern
Reiseversicherung: Das sollten UrlauberInnen wissen
Was tun, wenn man kurz vor Urlaubsantritt die Reise stornieren muss? Die Verbraucherzentrale Bayern gab Auskunft zur Reiseversicherung.
Der Urlaub rückt näher, Vorfreude wächst – doch eine ungünstige Bewegung und man muss die Reise zum Beispiel wegen eines Hexenschusses ausfallen lassen und sie stornieren. Und dann hat man auch noch keine Reiseversicherung abgeschlossen. „Kurzfristige Reisestornierungen sind nicht nur ärgerlich, sie können auch teuer werden“, zitiert eine Mitteilung der Verbraucherzentrale Bayern Sascha Straub, Versicherungsexperte. „Reisende müssen am Ende häufig zwischen 75 und 90 Prozent der Reisekosten selbst tragen.“
Glück im Unglück hätten aber diejenigen, die mit einer Resieversicherung Reiserücktrittskostenversicherung vorgesorgt haben. Denn diese kommt beispielsweise bei schwerer Krankheit, Unfall, Todesfällen in der Familie, Jobverlust, Hausbrand oder Schwangerschaftskomplikationen für die anfallenden Stornokosten auf.
Beim Versicherungsabschluss sollten UrlauberInnen laut Verbraucherzentrale deshalb genau hinsehen. Sascha Straub rät, Tarife ohne Selbstbehalte zu wählen und darauf zu achten, dass auch Mitreisende und sogenannte Risikopersonen versichert sind.
Besonders aufmerksam sollten chronisch Kranke und Reisende mit Vorerkrankungen bei der Wahl ihrer Versicherung sein. „Viele Versicherer zahlen nur, wenn die Krankheit schwer und unerwartet eintritt“, sagt Straub. „Krankheiten, die in den letzten sechs Monaten behandelt worden sind, sind dann nicht versichert.“ Im Zweifel sollten sich VerbraucherInnen vorab beim Versicherer erkundigen, ob die Erkrankung abgedeckt ist. Bestehen Zweifel, ob man eine Reise antreten könne, kann laut Verbraucherzentrale ein Arzt die Reisefähigkeit vor Versicherungsabschluss bescheinigen.
Der Versicherungsschutz durch eine Reiserücktrittskosten-Versicherung endet mit dem Antritt der Reise. „Das ist spätestens beim Einsteigen in den Zug oder Einchecken am Flughafen der Fall“, so Straub. Er empfiehlt deshalb einen zusätzlichen Reiseabbruchschutz zu versichern. Dieser greift, wenn der Urlaub vorzeitig beendet werden muss.
- Juli 22, 2023
- Redaktion Webecho Bamberg
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Tipps für den Haushalt
Sommerhitze: Verbraucherzentrale Bayern gibt Tipps zur Kühlung
Nach dem nassesten Frühling seit 20 Jahren begann der Sommer 2023. Doch die Temperaturen der Sommerhitze führen oft zu aufgeheizten Wohnräumen. Kurzfristige Maßnahmen helfen, Wohnung und Haus abzukühlen, wie die Verbraucherzentrale Bayern mitteilt.
Was tun, wenn in der Sommerhitze die Temperaturen in Wohnräumen sich den Temperaturen im Freien annähern und auf 30 Grad oder mehr steigen? Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern hat in einer Mitteilung Tipps für den kurz- und langfristigen Hitzeschutz geben.
Eine einmal aufgeheizte Wohnung oder ein heißes Haus wieder abzukühlen, so die Verbraucherzentrale grundsätzlich, ist mühsam. Deshalb rät sie, die Hitze „gar nicht erst herein zu lassen.“ Dafür kann man in den kühleren Nachtstunden oder früh am Morgen ausgiebig lüften. Tagsüber sollte man den Luftwechsel hingegen auf das Notwendigste beschränken.
Auch rät die Verbraucherzentrale, Jalousien, Roll- oder Klappläden tagsüber zu schließen. Am wirksamsten sind dabei außen angebrachte Vorrichtungen. Bei innenliegenden Jalousien oder Vorhängen sollten VerbraucherInnen auf eine helle oder mit Metall beschichtete Außenfläche achten. Klimageräte seien hingegen meist ineffizient und daher weniger zu empfehlen. Ihr Dauerbetrieb könne zudem mehrere hundert Euro Stromkosten pro Jahr verursachen. Alternativ können Ventilatoren eine kleine Abkühlung bringen.
Wärmedämmung wirkt im Sommer und Winter
„Wer sein Haus fachgerecht dämmt, profitiert doppelt“, so die Verbraucherzentrale Bayern. „Im Winter führt eine Dämmung zu geringerem Heizbedarf und niedrigeren Heizkosten. Gegen die Sommerhitze dient sie als Schutz.“
Dabei sollte man einige Dinge beachten. Steht zum Beispiel ein neuer Anstrich an oder soll der Putz am Haus erneuert werden, sollten HauseigentümerInnen diese Gelegenheit für eine Dämmung der Außenwand nutzen. Eine Fassadendämmung kann den winterlichen Wärmeverlust um 80 bis 90 Prozent reduzieren, was bis zu 20 Prozent Heizkosten sparen kann.
Eine Wärmedämmung der Fassade ist auch beim Fenstertausch der logische erste Schritt. Denn moderne Fenster mit gutem Wärmeschutz sollten nicht in schlecht gedämmte Wände eingebaut werden. Es besteht sonst ein erhöhtes Schimmelrisiko. Für Südfenster sollte man möglichst spezielles Sonnenschutzglas wählen.
Bei unbeheizten Dachgeschossen bietet sich statt der Dachdämmung die wesentlich einfachere Dämmung der obersten Geschossdecke an. Um die Kellerdecke, die oberste Geschossdecke oder auch kleine Wärmebrücken wie Rollladenkästen oder Heizkörpernischen zu dämmen, braucht man nicht unbedingt eine Fachfirma. Handwerklich begabte Laien können diese Arbeiten oft selbst ausführen.
- Juni 24, 2023
- Redaktion Webecho Bamberg
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Verbraucherzentrale Bayern
Tipps, um Wasserverbrauch zu reduzieren
Wassersparen lohnt sich vor allem beim Warmwasser. Denn wer weniger Wasser erhitzt, verbraucht weniger Energie – und spart Geld. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern gibt Tipps wie VerbraucherInnen doppelt sparen können.
Den Wasserhahn beim Einseifen der Hände zuzudrehen oder beim Zähneputzen und Abwaschen kann den Wasserverbrauch um bis zu 70 Prozent reduzieren, wie die Verbraucherzentrale Bayern Mitte der Woche mitteilte. Ein Einhandmischer mit leichtem Widerstand statt zwei getrennter Griffe für warmes und kaltes Wasser erleichtert zudem das Einstellen der Wassertemperatur. Nachregulieren ist dann nicht mehr notwendig.
Zum Händewaschen brauche man ohnehin nicht immer warmes Wasser. Handelsübliche Seife reinigt mit kaltem Wasser genauso gut, gibt die Verbraucherzentrale an. Nur wer wirklich warmes Wasser benötigt, soll den Mischer auf warm oder heiß aufdrehen.
Auch beim Geschirrspüler lässt sich der Wasserverbrauch reduzieren. Dafür sollte man ihn voll beladen, auf eine optimale Spülmitteldosierung achten und Sparprogramme wählen. Speisereste kann man vorab ohne Wasser entfernen.
Die Waschmaschine ist in Privathaushalten für gut zwölf Prozent des Wasserverbrauchs verantwortlich. Sie sollte daher nur voll beladen und möglichst mit einem Sparprogramm laufen. Dieses dauert zwar länger, spart aber Strom und Wasser. Auf Vorwäschen sollte man verzichten. Besser ist es, hartnäckige Flecken vorzubehandeln.
Wasserverbrauch im Bad
Im Badezimmer wird allerdings häufig am meisten Wasser verbraucht. So fasst eine gängige Badewanne etwa 140 Liter Wasser. Ein handelsüblicher Duschkopf hat einen Wasserdurchfluss von 12 bis 15 Litern pro Minute. Läuft die Dusche also weniger als neun Minuten, verbraucht sie weniger Wasser als für ein Bad nötig ist. Ein Abdrehen der Dusche während des Einseifens hilft, weiteres Wasser zu sparen.
In diesem Sinne sollten VerbraucherInnen laut Verbraucherzentrale auch sogenannte Wellness- oder Regenduschen vermeiden. Denn ein Sparduschkopf kann je nach Modell und Wasserdruck den Wasserverbrauch halbieren.
Alte WC-Spülkästen, so die Verbraucherzentrale abschließend, sind ebenfalls große Wasserverschwender. Sie verbrauchen bis zu neun Liter Wasser pro Spülgang. Zwei-Mengen-Spüler oder Spül-Stopp-Tasten benötigen hingegen nur drei bis sechs Liter.
- Mai 27, 2023
- Redaktion Webecho Bamberg
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Sparen fürs Alter mit Immobilien
Verbraucherzentrale Bayern: Wohneigentum als rentable Altersvorsorge?
Eine Immobilie zu kaufen, wird medial oft als rentable und sichere Altersvorsorge dargestellt. Unbestritten ist laut Verbraucherzentrale Bayern die ideelle Rendite, denn EigentümerInnen können ihre Wohnverhältnisse in selbst bewohnten Immobilien stärker selbst gestalten als Mieter. Ob ein Immobilienkauf auch zu sicheren und überdurchschnittlich hohen finanziellen Erträgen führt, hänge allerdings von mehreren Bedingungen ab.
Immobilien werfen nicht automatisch hohe Gewinne ab, wie die Verbraucherzentrale Bayern mitteilt. Wie andere Geldanlagen zur Altersvorsorge auch, müssen sie mit der Inflationsrate verglichen werden. Unterschiedliche Wohnungsbauaktivitäten und Infrastrukturmaßnahmen von Städten und Regionen führen zu teils deutlich abweichenden Wertentwicklungen von Immobilien. Denn letztendlich bestimmen Nachfrage und Angebot die Immobilienpreise. In Kombination mit drastischen Zinsanstiegen und einer gesunkenen Kaufkraft machen hohe Preise den Traum eines Immobilienerwerbs oft zunichte.
Wie die Verbraucherzentrale Bayern angibt, mehren sich aktuell Anfragen von Verbraucherinnen und Verbrauchern, deren einst niedrige Zinsfestschreibung ausläuft. „Die Leute fragen sich, wie sie künftig deutlich höhere Finanzierungsraten stemmen sollen“, sagt Merten Larisch, Teamleiter für Altersvorsorge und Geldanlage bei der Verbraucherzentrale. „Zahlreiche Betroffene müssen nun Abstriche beim Sparen für die geldliche Altersvorsorge machen. Eine ehrliche Altersvorsorgebedarfs- und Finanzierungsplanung vor einem Immobilienerwerb ist daher unverzichtbar.“
Finanzierungsrate und späteren Bedarf berechnen
Wer eine Immobilie finanzieren möchte, sollte nicht nur das Verhältnis von Finanzierungsrate zu Lebenshaltungskosten und wichtigen Rücklagen prüfen, so die Verbraucherzentrale weiter. Auch ihren Geldbedarf im Alter sollten Kaufwillige unter Berücksichtigung der Inflation ermitteln. Davon leitet sich die Sparrate für die geldliche Altersvorsorge ab, die neben der Finanzierungsrate benötigt wird. „Der gewohnte Lebensstandard ist in der abgezahlten Immobilie sonst nicht mehr haltbar – oder die Immobilie muss wieder veräußert werden“, sagt Merten Larisch.
Auch sollten Neu-Immobilieneigentümer bedenken: Beim Wechsel aus einem Mietverhältnis – bei vergleichbaren Wohnungsgrößen – haben sie nicht die gesamte Miete als Kostenersparnis, sondern nur die sogenannte Gewinnmiete. Steuern, Gebäudeversicherung und der meist unterschätzte Aufwand für Werterhalt und Reparaturen drücken die monatliche Kostenersparnis wie auch die Investitionsrendite erheblich.
Da die Preise für Werterhaltungsmaßnahmen und Reparaturen steigen, kann eine Immobilieninvestition nur begrenzt dem Inflationsschutz dienen. Dafür müssten eher Grund und Boden entsprechend an Wert zunehmen. „Langfristig wird nur derjenige eine Rendite haben, die deutlich höher ist als die Inflationsrate, der eine Immobilie zu einem günstigen Zeitpunkt und Preis gekauft hat“, sagt Larisch. „Und der sie wieder in einer Hochpreisphase veräußern oder an seine Erben weitergeben kann.“
- Mai 12, 2023
- Redaktion Webecho Bamberg
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Verbraucherzentrale Bayern
Heizspar-Mythen: Drei Legenden auf dem Prüfstand
Heizspar-Mythen halten sich in Zeiten hoher Energiepreise hartnäckig. Die Verbraucherzentrale Bayern hat drei davon genauer betrachtet.
Ein Heizspar-Mythos, der sich hartnäckig hält, lautet, die Heizung beim Verlassen der Wohnung komplett auszuschalten. Das Hinunterdrehen der Heizung, wenn niemand in der Wohnung ist, spart zwar tatsächlich Energie, so die Verbraucherzentrale Bayern. Wohn- und Schlafräume sollten aber nicht unter 16 Grad abkühlen, um Schimmel vorzubeugen. BewohnerInnen sollten das Heizkörperthermostat daher beim Verlassen der Wohnung auf Stufe 2 stellen. Dies entspricht einer Raumtemperatur von ungefähr 16 Grad.
Heizspar-Mythos 2: Bei voll aufgedrehter Heizung wird ein Raum schneller warm
Schön wäre es, schreibt die Verbraucherzentrale. Eine Heizung mit einem auf Stufe 3 gestellten Thermostat heizt aber genauso schnell auf wie bei Stufe 5. Die Skala gibt nämlich nicht die Heizleistung an, sondern steht für die erreichte Raumtemperatur. Bei den gängigen Thermostaten mit fünfstufiger Skala steht die Stufe 3 für eine Raumtemperatur von 20 Grad Celsius.
Der im Thermostat verbaute Temperaturfühler misst die Umgebungstemperatur. Sobald die eingestellte Temperatur erreicht ist, unterbricht das Ventil die Wärmezufuhr – und öffnet diese erst wieder, wenn die Raumtemperatur unter den Zielwert gesunken ist. Wer bei Auswahl der Stufe bedacht vorgeht, tue daher nicht nur etwas für das Klima, sondern spare auch Heizkosten. Denn diese erhöhen sich um etwa sechs Prozent pro Grad höherer Raumtemperatur. Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt daher, Thermostate nicht höher als auf Stufe 3 zu stellen.
Heizspar-Mythos 3: Energie sparen durch Heizung aller Räume mit nur einem Heizkörper
Heizkörper sind unterschiedlich für jeden Raum und dessen Wärmebedarf ausgelegt. So ist der Heizkörper im Wohnzimmer nicht dafür bemessen, angrenzende Räume wie Flur oder Küche mitzuheizen. Um Energie einzusparen, ist die Versuchung dennoch groß, auf die Wärmeleistung einzelner Heizkörper zu verzichten. Sind jedoch mehrere Heizkörper in einem Wohnbereich vorhanden, sollten alle Heizkörper auf die gleiche Stufe gestellt werden.
Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt außerdem, die Türen zwischen Wohnräumen mit unterschiedlichen Temperaturen zu schließen und die jeweils gewünschte Raumtemperatur am Thermostat einzustellen. „Dies spart nicht nur Energie, es verhindert auch Schimmel. Der bildet sich ansonsten leicht, wenn warme und feuchte Luft in die kühleren Zimmer, wie zum Beispiel in Schlafräume, gelangt“, so die Energieberatung der Verbraucherzentrale.
- April 12, 2023
- Redaktion Webecho Bamberg
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Angebot auf deutsch und ukrainisch
Verbraucherzentrale: Alltagshilfe für ukrainische Geflüchtete
Seit Kriegsausbruch sind mehr als eine Million ukrainische Geflüchtete nach Deutschland gekommen, mehr als 100.000 davon nach Bayern. Um sie in ihrem neuen Alltag, der auch ein Alltag als Verbraucherinnen und Verbraucher ist, zu unterstützen, macht die Verbraucherzentrale Bayern kostenfreie Beratungs-Angebote.
Sprachliche Barrieren und ein unbekanntes Rechtssystem stellen große Herausforderungen für Geflüchtete dar. Vertragsdetails und Gesetze sind für neu in Deutschland angekommene ukrainische Geflüchtete, die im neuen Zuhause auch Verbraucherinnen und Verbraucher sind, oft schwer verständlich. Sprachliche Missverständnisse und Unkenntnis bei Verbraucherrechten können schnell zu falsch abgeschlossenen Verträgen oder überhöhten Rechnungen führen. „Mit unserem breit aufgestellten Angebot auf ukrainisch und deutsch unterstützen wir Menschen aus der Ukraine dabei, ihre Rechte im Verbraucheralltag kennenzulernen und durchzusetzen“, zitiert eine Mitteilung der Verbraucherzentrale Bayern ihre Vorständin Marion Zinkeler. „Damit schaffen wir eine wichtige Grundlage für ihre gesellschaftliche Teilhabe in Bayern.“
Antworten auf verbraucherrechtliche Alltagsfragen in ukrainischer Sprache hat die Verbraucherzentrale online zusammengestellt. Interessierte können dort Informationen zu Versicherungen, Vertragsabschluss und ‑kündigung, Umtauschrechten, Rundfunkgebühren, Online-Shopping und vielem mehr finden.
Auch können Geflüchtete eine individuelle Beratung mit ukrainischer Übersetzung in Anspruch nehmen. Die Beratung ist kostenfrei, das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz finanziert es, und findet per Telefon oder E‑Mail statt. „In letzter Zeit steigt die Zahl der Anfragen zu untergeschobenen Verträgen und anderen Verbraucherfallen. Das zeigt uns, wie wichtig unsere Unterstützung hier weiterhin ist“, sagt Marion Zinkeler.
- April 8, 2023
- Redaktion Webecho Bamberg
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Verbraucherzentrale Bayern informiert
Stromverbrauch beim Waschen und Trocknen reduzieren
Seit dem 1. März gilt in Deutschland die Strompreisbremse. In Zeiten hoher Energiepreise ist es für Verbraucherinnen und Verbraucher aber trotzdem wichtig, Strom einzusparen. Denn das Preislimit der Bremse gilt nur für 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern informiert zu Möglichkeiten, den Stromverbrauch beim Waschen und Trocknen zu reduzieren.
Schon die Wahl des Waschprogramms hat laut Verbraucherzentrale Bayern großen Einfluss auf den Stromverbrauch. Je niedriger die Waschtemperatur, desto weniger Strom benötigt die Maschine. Bei normal verschmutzter Wäsche reichen 30 Grad Celsius, denn heutige Waschmittel erreichen bereits bei dieser Temperatur ihre volle Waschleistung. Leicht verschmutzte Buntwäsche wird oft auch schon im 20-Grad-Programm sauber. Zum Schutz der Waschmaschine vor Fettablagerungen und Gerüchen empfiehlt die Verbraucherzentrale Bayern jedoch ein- bis zweimal im Monat einen Waschgang mit 60 Grad.
Die Verwendung von 90-Grad-Programmen ist in Privathaushalten heute nicht mehr notwendig. Diese kommen nur noch in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen zum Einsatz. Energiespar-Programme, auch Eco-Programme genannt, sparen zusätzlich Energie und Wasser – obwohl sie länger dauern.
Auswirkung auf den Stromverbrauch einer Waschmaschine hat außerdem ihre Auslastung. Das Fassungsvermögen der Trommel sollte möglichst ausgeschöpft und die Maschine nur voll beladen angeschaltet werden. Die Größe der Waschmaschine sollte sich daher nach der Haushaltsgröße richten. Bei zwei oder drei Personen reicht ein Gerät mit sechs Kilogramm Füllmenge aus. Eine Faustregel empfiehlt zwei Kilogramm pro Person.
Wäschetrockner nur im Ausnahmefall nutzen
Auch beim Wäschetrocknen lässt sich der Stromverbrauch reduzieren, so die Verbraucherzentrale. Wer Wäsche auf einem Wäscheständer oder einer Wäscheleine trocknet, verbraucht überhaupt keine Energie. Wenn kein spezieller Trockenraum zur Verfügung steht, sollte die Wäsche in einem möglichst großen und normal beheizten Raum mit Fenstern trocknen. Regelmäßiges, mindestens fünfminütiges Stoßlüften – auch im Winter – vermeidet dabei Schimmelbildung.
Haushalte, in denen aus Platzgründen ein Wäschetrockner zum Einsatz kommt, sollten unbedingt ein Gerät der höchsten Energieeffizienzklasse mit Wärmepumpentechnologie wählen. Diese sind in der Anschaffung zwar teilweise teurer, verbrauchen aber oft nur halb so viel Strom wie die weniger effizienten Kondenstrockner der nächsten Klassen. Die Verbraucherzentrale Bayern gibt aber zu bedenken: „Trotz Wärmepumpentechnologie gehören Wäschetrockner zu den größten Energiefressern im Haushalt. Auch moderne Geräte verbrauchen bis zu 250 Kilowattstunden im Jahr. Der Trockner sollte nur benutzt werden, wenn keine andere Trocknungsmöglichkeit besteht.“
Gut geschleuderte Wäsche trocknet schneller. Eine erhöhte Schleuderzahl der Waschmaschine ab 1200 (bis 1800) Umdrehungen pro Minute trägt zu einem deutlich geringeren Energieverbrauch des Trockners bei. Moderne Waschmaschinen und Trockner verbrauchen außerdem auch dann Strom, wenn sie nicht laufen. Eine ausschaltbare Steckdose verhindert diesen Stand-by Verbrauch.
Keine Empfehlung für Kombi-Geräte
Kombinationen aus Waschmaschine und Trockner, sogenannte Waschtrockner, brauchen zwar weniger Platz, jedoch mehr Strom und Wasser als zwei separate Maschinen. Während neuere Wäschetrockner meist auf die sparsamere Wärmepumpentechnik setzen, sind in Kombi-Geräten Kondenstrockner verbaut. Die Erleichterung der Hausarbeit fällt auch geringer aus als gedacht, da Waschtrockner oft nur die Hälfte der Waschladung in einem Durchgang trocknen können. So muss die zweite Hälfte vorher entnommen und in einem zweiten Durchgang getrocknet werden. „Die Anschaffung eines Waschtrockners ist aufgrund des sehr hohen Energieverbrauchs nicht zu empfehlen“, so die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern.
- März 24, 2023
- Redaktion Webecho Bamberg
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Verbraucherzentrale Bayern
Schimmel vermeiden: Richtig Heizen und Lüften
Um Schimmel in der Wohnung zu vermeiden, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher trotz hoher Energiekosten weiter regelmäßig lüften. Auch richtig zu heizen ist laut Verbraucherzentrale Bayern wichtig.
Stoßlüften mit weit geöffneten Fenstern ist laut der Verbraucherzentrale Bayern optimal, um Luft, die durch Gerüche aus Küche oder Badezimmer entsteht, schnell auszutauschen. Anders sieht es hingegen bei Feuchtigkeit aus, die durch Duschen, Baden, Kochen oder Schlafen entsteht. In Wandoberflächen, Handtüchern, Matratzen oder Bettdecken bleibt diese weiter gespeichert und kann Schimmel verursachen, so die Zentrale. Um diese Luftfeuchtigkeit loszuwerden, sollten VerbraucherInnen einmal durchlüften und anschließend das Fenster zwei bis drei Stunden gekippt lassen.
Während dieser Kipplüftung sollte der Heizkörper auf niedriger Stufe eingestellt sein. Der damit verbundene Energieverlust sei gering, solange die Fenster nicht rund um die Uhr gekippt sind. Schimmelbildung im Bereich der Fensterlaibung könne so vermieden werden.
Auch zum richtigen Heizen gibt die Verbraucherzentrale Bayern Hinweise. Einer ist, die Raumtemperatur abzusenken, das spare viel Energie. VerbraucherInnen sollten zudem die Türen zwischen unterschiedlich beheizten Räumen geschlossen halten. So wandert feuchte Luft nicht in kühlere Wohnräume, wo sie möglicherweise Schimmel verursacht. Heizkörper sollten zudem nicht durch Verkleidungen, Möbel oder Vorhänge abgedeckt werden. Nur so ist ihre Leistung voll nutzbar und die Thermostate funktionieren optimal.
- Februar 18, 2023
- Redaktion Webecho Bamberg
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Verbraucherzentrale Bayern mit Stichprobe
Angebote am Black Friday halten nicht, was sie versprechen
Viele Händler lockten vergangenen November am Black Friday wieder mit großzügigen Angeboten und Rabatten, die große Ersparnisse nahelegen. Dass sich VerbraucherInnen auf diesen Eindruck nicht immer verlassen können, zeigt eine Stichprobe der Verbraucherzentrale Bayern.
Vom 24. Oktober bis zum Black Friday am 25. November 2022 untersuchte die Verbraucherzentrale Bayern zehn Online-Shops, wie der Verein nun mitteilte. Dabei beobachtete die Zentrale die Preise eines Smartphones, eines Tablets und eines Lautsprechers und verglich diese mit den Preisen am Black Friday. „Die Stichprobe ergab, dass die Ermäßigungen nicht so hoch waren, wie sie auf den ersten Blick erschienen“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Einige Produkte hätten Verbraucher sogar an einem anderen Tag billiger erhalten.“
Anbieter tricksen häufig bei der Preisermäßigung
Seit dem 28. Mai 2022 müssen Händler bei einer Preisermäßigung den niedrigsten Preis angeben, der innerhalb der letzten 30 Tage für das jeweilige Produkt verlangt wurde. Ausgenommen davon ist ein Vergleich mit der sogenannten unverbindlichen Preisempfehlung.
Diese Ausnahme machen sich Anbieter zunutze, indem sie ermäßigte Preise mit der häufig viel höheren unverbindlichen Preisempfehlung vergleichen. So können die Händler vermeintlich hohe Rabatte bewerben. Für VerbraucherInnen ist dabei besonders ärgerlich, dass Produkte am Black Friday teilweise teurer als an einem anderen Tag zuvor sind.
„Aus unserer Sicht besteht hier eine Gesetzeslücke, die vom Gesetzgeber geschlossen werden muss,“ sagt Tatjana Halm. „Wird eine Preisermäßigung mit der unverbindlichen Preisempfehlung verglichen, müssen Verbraucher darüber aufgeklärt werden, ob das Produkt vorher billiger war. Nur so können sie eine informierte Kaufentscheidung treffen.“
Entsprechend rät die Verbraucherzentrale, sich gerade an Aktionstagen wie dem Black Friday nicht durch vermeintlich hohe Rabatte unter Druck setzen zu lassen. Stehen teure Anschaffungen an, lohnt es sich, die Preise vorher längerfristig zu vergleichen.
- Februar 4, 2023
- Redaktion Webecho Bamberg