Die Verbraucherzentrale Bayern warnt vor Finanzprodukten, die etwa Versicherer Studierenden zum Semesterbeginn andrehen wollen. Entsprechende Verträge seien oft teuer und unkündbar.
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Verbraucherzentralen warnen
Vorsicht vor dubiosen Finanzprodukten für Studierende
Die Verbraucherzentrale Bayern warnt vor Finanzprodukten, die etwa Versicherer Studierenden zum Semesterbeginn andrehen wollen. Entsprechende Verträge seien oft teuer und unkündbar.
Zum Semesterbeginn sind auf Universitätsgeländen Promotionsstände oder von zum Beispiel Finanzdienstleistern allgegenwärtig, wie die Verbraucherzentrale Bayern mitteilt. Ziel ist es, Studierende mit nützlichen Geschenken oder kostenlosen Weiterbildungen so früh wie möglich als potenzielle Kundschaft zu erschließen. Die Verbraucherzentrale rät Studierenden jedoch davon ab, solche Verträge über Geldanlage- und Versicherungsprodukte abzuschließen. Denn aus Sicht des Verbraucherschutzes gehen diese Finanzprodukte in der Regel am Bedarf der Studierenden vorbei. Sie sind unflexibel, intransparent, erwirtschaften wenig Rendite und kosten unverhältnismäßig hohe Abschluss- und Verwaltungsgebühren.
„Aus unserer Erfahrung wissen wir“, sagt Sascha Straub von der Verbraucherzentrale Bayern, „dass die Vertriebsmitarbeitenden gezielt Studierende ansprechen und sie mit kostenlosen Seminaren zum Abfassen der Thesis, Bewerbungstraining oder Schulungen zu gängigen Softwareanwendungen locken. Ist der Kontakt dann einmal hergestellt und das Vertrauen gewonnen, versuchen die Vertriebler, ihre Altersvorsorge- und Versicherungsprodukte an die Studierenden zu verkaufen.“
Die Verbraucherzentrale kritisieren zudem die Praxis, Ratsuchenden in Versicherungsverträgen häufig eine viel zu hohe Beitragsdynamisierung unterzuschieben. Die jährliche Beitragserhöhung löst automatisch auch in Zukunft neue, stattliche Provisionszahlungen an die Finanzvertriebe aus. So können derartige Verträge sogar nach zehn Jahren noch Minusrenditen verursachen.
Basisrente ist Verkaufsrenner auf dem Uni-Gelände
Das Standard-Produkt, das Studierenden am häufigsten auf dem Campus angeboten wird, ist die Basisrente – auch bekannt als Rürup-Rentenversicherung. Sie wird gerne als Altersvorsorge kombiniert mit Risikoabsicherung wie einer Berufsunfähigkeitsversicherung verkauft. „Derartige Kombiprodukte maximieren aber nur die Provision der Vermittler“, so Straub. „Eine Versicherung eignet sich nicht für den Vermögensaufbau. Das Leben und die Erwerbsverläufe sind nicht planbar, schon gar nicht über Jahre und Jahrzehnte.“ Ein Rürup-Vertrag binde Vermögen jahrelang – auch in Situationen, in denen man über sein Geld flexibel verfügen möchte, „beispielsweise für eine Immobilie, eine berufliche Umorientierung oder eigene Kinder.“
Zudem ist ein Rürup-Vertrag nicht kündbar. Das Geld wird am Ende der Ansparphase ausschließlich als monatliche Rente ausgezahlt – gesonderte Auszahlungen des Kapitals sind nicht möglich. Aus den Beratungen der Verbraucherzentrale Bayern geht hervor, dass Sparende 95 Jahre und älter werden müssten, bis sie ihre kompletten Einzahlungen in Form einer versteuerten Rente erhalten. Das zentrale Verkaufsargument „Steuervorteile“ wiegt somit die mit dem Produkt verbundenen Nachteile nicht auf.
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Weltverbrauchertag
Verbraucherzentrale Bayern: Beschwerden über Fakeshops fast versechsfacht
Zum Weltverbrauchertag am 15. März warnt die Verbraucherzentrale Bayern vor Risiken beim Online-Shopping. So sei zum Beispiel die Anzahl von Beschwerden über Fakeshops zuletzt stark gestiegen.
Die Anzahl der Beschwerden zu Fakeshops bei den Verbraucherzentralen hat sich im Vergleich zu 2020 im Jahr 2023 fast versechsfacht, wie die bayerische Niederlassung der Kontrolleinrichtung mitteilte. „In den letzten Jahren ist die Anzahl der Beschwerden zu Fakeshops kontinuierlich gestiegen und hat sich seit dem Jahr 2020 annähernd versechsfacht“, so Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. So seien im Jahr 2023 mehr als 6.900 Beschwerde-Meldungen eingegangen.
Gleichzeitig hat der Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale mittlerweile 56.500 Fakeshops identifiziert. Auf www.fakeshop-finder.de können Verbraucher:innen Shop-Adressen eingeben und eine Einschätzung erhalten, ob es sich um seriöse Anbieter handelt. Durchschnittlich werden laut Verbraucherzentrale im Monat etwa 200.000 Internetadressen eingegeben. Insgesamt wurden so bisher 1,48 Millionen Websites überprüft und 56.500 Fakeshops identifiziert.
Zusätzlich stellen auch komplizierte Vertragskonstruktionen bei „buy now, pay later“-Angeboten Verbraucher:innen vor neue Herausforderungen. Denn immer öfter bieten insbesondere Online-Shops die Möglichkeit an, die Zahlung des gekauften Artikels zu verzögern. Obwohl Werbeversprechen genau diesen Eindruck vermitteln, handelt es sich tatsächlich meist um einen gewöhnlichen Bankkredit bei einem Drittanbieter. „Das verkompliziert den Kauf erheblich, da die Verbraucher nun auch diese Vertragsunterlagen genau prüfen müssen. Darüber hinaus erhöht die Zahlungsmethode das Verschuldungsrisiko“, so Halm. Eine bundesweite Kampagne zum Weltverbrauchertag am 15. März unter dem Motto „Pass auf Deine Mäuse auf“ soll das das Thema Online-Shopping nun in den Fokus rücken.
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Steigende Strompreise: Was Verbraucher:innen jetzt tun können
Aktuell erhöhen viele Energie-Anbieter wieder ihre Strompreise. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern erklärt, wann Kundinnen und Kunden ihren Anbieter wechseln können und worauf sie achten sollten.
Im März 2024 werden zahlreiche Stromanbieter in Bayern ihre Preise erneut erhöhen. Grund dafür ist, dass sich die Netzentgelte von derzeit 3,12 Cent je Kilowattstunde auf 6,43 Cent mehr als verdoppeln. Bei einzelnen Anbietern sinken die Strompreise jedoch aufgrund niedrigerer Beschaffungskosten.
„Wir raten von Preiserhöhungen betroffenen Verbrauchern die aktuellen Tarife zu vergleichen und gegebenenfalls ihren Anbieter zu wechseln“, so die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern in einer Mitteilung. „Durch den Wechsel ließen sich teilweise mehrere Hundert Euro sparen. Stromkunden können dazu ihr Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen nutzen.“
Grundlagen für einen Preisvergleich sind dabei der bestehende Tarif und die Vertragskonditionen. Informationen hierzu finden sich in den Vertragsunterlagen und auf der letzten Rechnung. Eine erste Orientierung, ob sich ein Wechsel lohnen könnte, können dann Vergleichsportale liefern. Doch nicht alle Versorger sind dort zu finden. „Es kann auch hilfreich sein, Freunde und Bekannte nach ihren Erfahrungen zu fragen“, rät die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern.
Bei der Auswahl eines neuen Anbieters sollten Verbraucher:innen auf eine möglichst kurze Vertragslaufzeit mit einer Preisgarantie und einer Kündigungsfrist von maximal einem Monat achten. Vorsicht ist zudem bei extrem niedrigen Preisen und Festpreisangeboten geboten. „Stromkunden sollten zudem in keinem Fall Vorauszahlungen leisten“, so die Verbraucherzentrale Bayern. „Im Falle einer Insolvenz des Anbieters könnten sie dieses Geld verlieren.“
Verbraucherzentrale Bayern
Digital Services Act: Mehr Rechte gegenüber Online-Plattformen und Suchmaschinen
Am 17. Februar trat eine neue EU-Verordnung in Kraft. Dieser Digital Services Act soll digitale Dienstleister, vor allem Online-Plattformen, zu mehr Schutz und Transparenz für Verbraucher:innen verpflichten.
Webseiten, Apps, soziale Netzwerke oder Online-Marktplätze: Im Alltag sind sie oft kaum mehr wegzudenken. Mit dem technischen Fortschritt machen Anbieter sich jedoch auch zunehmend problematische Verhaltensweisen zunutze, so die Verbraucherzentrale Bayern in einer Mitteilung. Immer wieder würden beispielsweise sogenannte Dark Patterns eingesetzt. Das sind digitale Designs etwa auf Webseiten, mit deren Hilfe Nutzer:innen zu ungewollten Handlungen verleitet werden. Eine nun in Kraft getretene, neue Verordnung der EU, der Digital Services Act, soll diese und andere bedenkliche Verhaltensweisen ab sofort eindämmen. Die neue Verordnung gilt seit dem 17. Februar und verpflichtet digitale Dienstleister zu mehr Schutz und Transparenz gegenüber ihren Nutzenden.
„Verbraucher sollen sich in der digitalen Welt selbstbestimmt und sicher bewegen können”, sagt Nikolaus Stumpf, Jurist bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Dafür ist es erforderlich, dass manipulative Designs wie etwa Dark Patterns, aber auch gesundheitsgefährdende Produkte oder illegale Inhalte, leichter gemeldet und entfernt werden können.“
Zudem erhalten Verbraucher:innen bessere Beschwerdemöglichkeiten. Sehr große Dienste müssen demgemäß eine zentrale Kontaktstelle für Beschwerden angeben. Plattformen müssen zudem jede Werbung kennzeichnen und informieren, wer dafür bezahlt hat. Bei Minderjährigen Nutzer:innen gilt zukünftig sogar, dass ihre persönlichen Daten nicht mehr für die Anzeige von Werbung verwendet werden dürfen.
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Verbraucherzentrale Bayern
Neues Jahr, neue Gesetze: Das ändert sich 2024 bei Energie und Mobilität
Zum Jahreswechsel greifen zahlreiche neue Regelungen. Die Verbraucherzentrale Bayern gibt einen Überblick, was sich für Verbraucher:innen bei den Themen Energie und Mobilität ändert.
Zum 1. Januar 2024 ist die Neuregelung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten. Gebäude in Neubaugebieten müssen künftig Wärme zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien produzieren. Als erneuerbare Energiequelle zählen: Elektrisch angetriebene Wärmepumpen und Biomasseheizungen, Fernwärme, wenn der Wärmenetzbetreiber garantiert, dass die Wärme aus erneuerbarer Energie stammt oder darauf umgestellt wird, Hybridheizungen – dies sind Wärmepumpen oder solarthermische Anlagen, die mit einer Gas‑, Öl‑, oder Biomasseheizung kombiniert sind, und Wasserstoffheizungen (Gasheizungen, die zu 65 Prozent mit Wasserstoff betrieben werden können). Aktuell sind jedoch keine Wasserstoffheizungen erhältlich. Je nachdem ob es sich um Häuser in Außenbereichen, in kleineren Kommunen oder in Großstädten handelt, gelten unterschiedliche Fristen und Ausnahmen.
Unterschiedliche Zeiträume gelten auch für den Austausch bestehender Öl- oder Gasheizungen. Ab 2029 müssen sie jedoch einen stetig steigenden Anteil der Heizwärme aus Biomasse oder Wasserstoff erzeugen. „Es ist nicht abzusehen, ob Wasserstoff oder Biomasse bis dahin zum Heizen von Wohngebäuden flächendeckend zur Verfügung stehen wird“, sagt die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. „Wir raten daher aktuell dringend von einem solchen Tausch ab.“
Energie wird teurer, weniger Bürokratie bei Balkonkraftwerken, Ende der Prämie für Elektroautos
Mit dem Jahreswechsel sind die Strom- und Gaspreisbremsen ausgelaufen. Verbraucher:innen müssen nun wieder den vertraglich vereinbarten Verbrauchspreis zahlen. Ab März 2024 gilt auf Erdgas und Fernwärme zudem wieder der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent.
Am 1. Januar steig auch der Preis für den Ausstoß von CO2 pro Tonne von 30 auf 45 Euro. Damit verteuern sich auch Heizöl und Erdgas sowie Benzin und Diesel.
Ab 2024 soll zudem das „Solarpaket I“ den Betrieb von privaten Solaranlagen vereinfachen. Die Anmeldung ist nun laut Verbraucherzentrale weniger kompliziert und die Geräte können direkt nach dem Kauf und noch vor dem Austausch des Stromzählers in Betrieb genommen werden. Zudem dürfen Balkonkraftwerke mit dem Jahreswechsel bis zu 800 Watt leisten. Für die Umsetzung in der Praxis stehen dann allerdings noch Änderungen der entsprechenden elektrotechnischen Norm aus.
Mit dem Jahreswechsel sind Stecker-Solargeräte zudem in den Katalog privilegierter Maßnahmen des Miet- und Wohneigentumsrechts aufgenommen worden. Hauseigentümer:innen können ihren Mieterinnen und Mietern den Betrieb dieser Anlagen nun nicht mehr untersagen.
Die staatliche Förderung für den Kauf von Elektro-Neuwagen wurde im Dezember 2023 hingegen kurzfristig beendet. Bereits zugesagte Förderungen sind davon nicht betroffen und werden wie geplant ausgezahlt.
Ab März 2024 steigen außerdem die Energieeffizienzanforderungen für Kühlschränke, Waschmaschinen und Wäschetrockner in Privathaushalten. Der Stromverbrauch muss dabei auf dem Energielabel als Jahresverbrauch beziehungsweise pro 100 Waschgänge dargestellt werden. „Bei der Neuanschaffung von Haushaltsgeräten sollten Verbraucher die sparsamsten Modelle wählen“, rät die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. „Denn Mehrkosten werden häufig im Laufe des Betriebs durch geringere Stromkosten ausgeglichen.“
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Verbraucherzentrale Bayern
Abzocke und Fallen: Womit Verbraucher:innen 2023 zu kämpfen hatten
Auch 2023 mussten sich Verbraucher:innen mit allerlei Schikanen und Fallen im Umgang mit etwa Streaming-Diensten, Onlineshops oder Zustelldiensten herumschlagen. Die Verbraucherzentrale Bayern hat die Themen zusammengestellt, über die bei ihr die meisten Beschwerden eingingen.
Fakeshops, versteckte Kündigungsbuttons, Ärger bei Paketen und Briefen sowie einseitige Preiserhöhungen: Über diese Themen beschwerten sich Verbraucher:innen im Jahr 2023 laut einer Mitteilung der Verbraucherzentrale Bayern besonders häufig.
„Dass Anbieter ihre Preise einfach einseitig erhöhen, ist uns zum Beispiel weiterhin ein Dorn im Auge“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale. „Vor allem Streaming-Dienste und Fitnessstudios taten sich mit teilweise abwegigem Vorgehen hervor. So sollten etwa Kunden eines Fitnessstudios einer Preiserhöhung zustimmen, indem sie durch ein Drehkreuz am Eingang laufen.“ Oft werde Verbraucher:innen auch fälschlicherweise vermittelt, sie hätten neue Preise zu akzeptieren.
Auch beim Dauerbrenner Fakeshops gab es 2023 eine neue Masche. Um eine vermeintliche Regionalität vorzugaukeln, verwendeten Betreiber von Fakeshops immer öfter Webadressen wie „-berlin.de“ oder „-münchen.de“. „Verbraucher sollten das Impressum und die Rücksendeadresse eines Online-Shops genau prüfen“, rät Halm. „So können sie feststellen, wo dieser wirklich seinen Sitz hat. Sie können sich zudem eventuell hohe Versandkosten bei einer Rücksendung ersparen.“
Der Kündigungsbutton auf Unternehmenswebsites soll eigentlich Kündigungen erleichtern. Allerdings haben viele Anbieter diesen nicht rechtzeitig oder sehr versteckt eingerichtet, so die Verbraucherzentrale weiter. In diesem Zusammenhang habe die Verbraucherzentrale bereits mehrere Unternehmen abgemahnt.
Bleibt noch der Ärger mit den Zustelldiensten. Entsprechend beschäftigten Probleme mit Paketen und Briefen den Verbraucherschutz auch im Jahr 2023 stark. Der Paketzusteller klingelte nicht, Pakete wurden überhaupt nicht zugestellt oder Briefe kamen verspätet an, lautete der Tenor zahlreicher Beschwerden. Die Verbraucherzentrale Bayern hat daher ein Post-Ärger-Tool eingerichtet, um Betroffene mit Informationen und Musterbriefen zu unterstützen.
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Verbraucherzentrale Bayern
Post-Ärger-Tool: Hilfe bei Post- und Paketproblemen
Probleme mit Post und Paketlieferdiensten kennen wohl alle. Um dem ein wenig Abhilfe zu schaffen hat die Verbraucherzentrale Bayern nun ein „Post-Ärger-Tool“ erstellt, das Betroffene unterstützen soll.
Wer kennt es nicht? Sei es aus Personalmangel oder Mangel in der Arbeitsauffassung: Briefe kommen nicht an, Pakete werden ungefragt in der Nachbarschaft abgegeben, der Nachsendeauftrag funktioniert nicht oder der Kundenservice ist nicht erreichbar. Über diese und viele weitere Probleme gibt es regelmäßig Beschwerden bei der Verbraucherzentrale Bayern. Ein neues Angebot soll Betroffenen nun schnell und unkompliziert weiterhelfen. Das „Post-Ärger-Tool“, so die Verbraucherzentrale Bayern in einer Mitteilung, unterstützt bei Beschwerden rund um Briefe, Pakete oder die Serviceleistung der Zustelldienste.
Mit dem interaktiven Tool können Verbraucherinnen und Verbraucher rechtliche Informationen, Handlungsempfehlungen und den richtigen Ansprechpartner für ihr Problem finden. „Wir bekommen seit vielen Jahren sehr viele Beschwerden über die Serviceleistung der Post- und Paketdienste“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Im Laufe der Zeit wurden es immer mehr. Ich freue mich deshalb, dass wir Betroffenen nun mit unserem Post-Ärger-Tool schnell und unkompliziert helfen können.“
Mit dem Post-Ärger-Tool haben NutzerInnen die Möglichkeit, sich individuelle Schreiben erstellen zu lassen. Damit können sie sich direkt an das betreffende Unternehmen oder die Bundesnetzagentur wenden. „Wir hoffen dazu beitragen zu können, dass die Zustelldienstleister ihren Service künftig verbessern“, so Halm.
Das Tool wurde in Zusammenarbeit der Verbraucherzentrale Bayern, Verbraucherzentrale Niedersachsen, Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz entwickelt.
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Klimawerbung
Verbraucherzentralen kritisieren Klimaaussagen auf Lebensmitteln
Auf Lebensmitteln finden sich eine Vielzahl verschiedener werblicher Klimaaussagen. Wie ein bundesweiter Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt, bleiben diese jedoch häufig unklar und ohne nähere Erläuterungen. Die Verbraucherschützer fordern deshalb eine Abkehr von nicht belegbaren Angaben wie „klimaneutral“ oder „CO2-positiv“.
Klimaschutz und Nachhaltigkeit sind vielen Menschen beim Einkauf wichtig. Das nutzen Unternehmen für sich und werben mit zahlreichen Klimaaussagen auf Lebensmittel-Verpackungen. Eine Stichprobe der Verbraucherzentralen Deutschlands belegt nun allerdings einen Wildwuchs an Siegeln und Klimaaussagen auf Produkten. „Wir haben das „Klimaneutral“-Zeichen eines privaten Siegelgebers allein in sieben verschiedenen Varianten gefunden“, sagt Jutta Saumweber, Leiterin des Referats Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Bayern.
In einer bundesweiten Stichprobe haben die Verbraucherzentralen im April 2023 Lebensmittel mit Klima- und CO2-Siegeln und Aussagen begutachtet. Dazu wurde das Angebot in Discountern, Supermärkten, Biomärkten und Drogeriemärkten in zehn Bundesländern untersucht. Erfasst wurden 87 Produkte, die mit Siegeln und Aussagen zu Klima und CO2 warben.
Häufig unklar und ohne nähere Erläuterungen
Am häufigsten werben Herstellern laut Verbraucherzentrale beim Klimaschutz-Thema mit Klimaneutralität (53 von 87 kontrollierten Produkten). Doch Aussagen wie „klimaneutral“, „klimapositiv“ und „CO2-positiv“ können zu falschen Vorstellungen führen. „Aus Sicht der Verbraucherzentralen lassen sich solche Angaben nicht belegen“, sagt Saumweber. „Sie sind für Verbraucherinnen und Verbraucher keine Hilfe. Meist stecken dahinter Ausgleichszahlungen in Kompensationsprojekte, deren Berechnungsgrundlagen durchaus fragwürdig sein können. Lebensmittelhersteller sollten diese Angaben daher grundsätzlich nicht mehr verwenden.“
Bei einem Drittel der Produkte blieb zudem unklar, auf was genau sich die Klimaaussagen beziehen. „Aussagen wie „24 Prozent CO2-Reduzierung“ sind nicht hilfreich, wenn nirgendwo angegeben ist, ob damit die Verpackung, die Herstellung oder das gesamte Produkt gemeint ist“, kritisiert Jutta Saumweber weiter. Außerdem würden keine Vergleichsgrößen genannt. Solche ergänzenden Erklärungen fehlten ebenfalls bei einem Drittel der Produkte. Häufig verwiesen die Unternehmen auf weiterführende Informationen im Internet (73 der 87 Produkte). Wesentliche Informationen zur Verständlichkeit von Klima- und CO2-Aussagen gehören jedoch aus Sicht der Verbraucherzentralen direkt auf die Verpackung.
Rechtliche Vorgaben dringend notwendig
Mit dem Marktcheck möchte die Verbraucherzentralen auch deutlich machen, dass ein gesetzliches, standardisiertes Regelwerk einschließlich eines Kontrollsystems für die Werbung mit Klima- und Umweltaussagen nötig ist. Das zeige etwa der Vergleich verschiedener Milchpackungen. Ein Produkt trug lediglich die Angabe „klimaneutral“ mit Verweis auf „effektiven Klimaschutz“, ein anderes Produkt warb mit Aussagen und Erläuterungen auf allen Verpackungsseiten. Eindeutige Informationen lieferten diese jedoch auch nicht. Eine Einschätzung, welches der Produkte den größten Mehrwert für das Klima bringt, ist so für Verbraucher nicht möglich.
Als vielversprechend werten die Verbraucherzentralen jedoch zwei Richtlinien zu Umweltaussagen. Diese bereitet die Europäische Kommission aktuell vor, um rechtliche Lücken zu schließen. Bis die Richtlinien umgesetzt werden und sich damit direkt auf Werbeaussagen auswirken, könnten jedoch noch Jahre vergehen. Unternehmen, die ihre Klimaschutzbemühungen deutlich machen wollen, sollten daher schon jetzt transparent und verständlich kommunizieren. „Die Werbung mit Klimaaussagen darf nicht dazu führen, dass Unternehmen Produkte besser darstellen als sie sind und Verbraucher dadurch getäuscht werden“, sagt Saumweber.
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Verbraucherzentrale Bayern
Beginn der Kaminsaison: Kosten und Feinstaub reduzieren
Mit Beginn der kalten Jahreszeit beginnt für viele Verbraucherinnen und Verbraucher auch wieder die Kaminsaison. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern gibt Tipps, wie man dabei Kosten sparen und die CO2-Emissionen und Feinstaubbelastung minimieren kann.
Um einen Kamin günstig und ökologisch zu nutzen, sollte nur gut getrocknetes Scheitholz in den Ofen wandern, wie die Verbraucherzentrale Bayern unter der Woche (16. Oktober) zum Beginn der Kaminsaison mitteilte. Holzscheite aus frisch geschlagenem Holz müssen zunächst mindestens ein, besser zwei Jahre trocknen. Vorher brennen sie schlechter, erzeugen weniger nutzbare Wärme und setzen deutlich mehr Schadstoffe bei der Verbrennung frei. Auf keinen Fall sollten man Spanplatten, Fensterrahmen oder lackiertes Holz im Kamin verbrennen. Auch alte Zeitungen oder Altpapier gehören laut Verbraucherzentrale nicht in den Ofen.
In einem Kamin sollte das Holz außerdem von oben her abgebrannt werden. Dabei sollte man das geschichtete Holz von oben zum Beispiel mit wachsgetränkter Holzwolle anzünden. Für eine effiziente Nutzung des Kamins sind auch die Zufuhr an Verbrennungsluft und das rechtzeitige Reduzieren des Abgasquerschnitts wichtig. Auch sollten NutzerInnen ihren Kamin stets sauber halten. Denn Ruß behindert die Wärmeabgabe und damit sinkt der Wirkungsgrad zum Teil um mehr als zehn Prozent.
Beim Kauf eines neuen Ofens sollten VerbraucherInnen ein Modell wählen, das die Kriterien des Umweltlabels „Blauer Engel“ erfüllt. Diese Öfen sind zwar oft teurer, bieten dafür aber unter anderem einen Feinstaubfilter und eine automatische Zuluft-Steuerung für den optimalen Betrieb.
Wer angesichts hoher Energiepreise auf Holz als Brennstoff umsteigen möchte, sollte auch Pellet-Heizungen als Alternative zu Scheitholzöfen in Betracht ziehen. Verbrennbare Holz-Pellets werden aus Holzabfällen etwa aus der Möbelherstellung oder aus Schreinerei-Abfällen produziert.
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Energiebedarf von Häusern
Verbraucherzentrale Bayern: Effiziente Dämmung
Eine gute Wärmedämmung senkt den Energiebedarf eines Hauses und damit die Heizkosten. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern erklärt, woran Verbraucherinnen und Verbraucher eine gute Dämmung erkennen, welche nachträgliche Dämmung sich lohnt und wann gefördert wird.
Eine nachträgliche Dämmung von Außenwänden und Dachflächen sowie der Austausch alter Fenster und Außentüren kann den Wärmeverlust eines Hauses um bis zu 90 Prozent reduzieren – und Heizkosten um bis zu 20 Prozent senken. Dies teilte die Verbraucherzentrale Bayern unter der Woche (12. September) mit.
Bei Nutzung einer Wärmepumpe reduziert eine verbesserte Wärmedämmung den Stromverbrauch deutlich, da sie effizienter arbeiten kann. Im Winter schafft eine gute Dämmung zudem ein angenehmes Wohngefühl und schützt vor Schimmel. Im Sommer bleiben Innenräume kühl und eine Klimaanlage wird oft überflüssig.
Gute und nachträgliche Dämmung
Der sogenannte U‑Wert beschreibt die Qualität einer Dämmung. Je niedriger der Wert, desto besser die Wärmedämmung. Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) darf ein bestimmter U‑Wert bei energetischen Sanierungen nicht überschritten werden. Lässt sich in der Praxis ein niedrigerer Wert erreichen, als gesetzlich vorgeschrieben ist, ist eine finanzielle Förderung möglich.
Eine Fassadendämmung lohnt sich laut Verbraucherzentrale Bayern besonders dann, wenn ohnehin Arbeiten wie ein Anstrich oder Reparaturen am Gebäude anstehen. In solchen Fällen sind die zusätzlichen Kosten oft überschaubar.
Eine nachträgliche Dämmung von Dachschrägen kann hingegen sehr kostenintensiv werden. Ist der Dachboden unbeheizt, fällt eine Dämmung der obersten Geschossdecke deutlich günstiger aus. Sind Kellerräume nicht beheizt, können auch Kellerdecken nachträglich gedämmt werden.
Förderprogramme
Sanieren EigentümerInnen ein Haus effizienter als vom Staat gefordert, können sie dafür einen Zuschuss erhalten. Förderfähig sind neben der nachträglichen Wärmedämmung, dem Austausch von Fenstern und Außentüren auch die Erneuerung der Heiztechnik.
Alternativ kann man eine Steuerermäßigung von bis zu 20 Prozent der Kosten der energetischen Maßnahmen beantragen. Wurde eine energetische Baubegleitung und/oder Fachplanung in Anspruch genommen, beträgt die Steuerermäßigung bis zu 50 Prozent.