Stadt will wei­te­re Feri­en­woh­nun­gen mit Hil­fe von Bebau­ungs­plä­nen verhindern

Wohn­raum in Bam­berg soll geschützt werden

2 Min. zu lesen
Wohnraum
Im erweiterten Innenstadtbereich ist es laut der geänderten Bebauungspläne nun nicht mehr möglich, Wohnraum in Ferienwohnungen umzunutzen. Foto: Stadt Bamberg, Hajo Dietz
Die Stadt Bam­berg erhöht den Schutz von Wohn­raum durch pla­nungs­recht­li­che Vor­ga­ben und will so des­sen Umwand­lung in Feri­en­woh­nun­gen ver­hin­dern. Der Bau‑, Kon­ver­si­ons- und Werkse­nat hat hier­zu in sei­ner aktu­el­len Sit­zung ver­schie­de­ne neue Bebau­ungs­plä­ne mit Ver­än­de­rungs­sper­ren unter ande­rem für den erwei­ter­ten Innen­stadt­be­reich auf den Weg gebracht, wie die Stadt Bam­berg mit­teilt. Damit schafft die Stadt eine rechts­si­che­re Grund­la­ge, um Wohn­raum dau­er­haft für die Bam­ber­ger Bevöl­ke­rung zu sichern.

„Wohn­raum ist zu wert­voll, um ihn dau­er­haft dem Woh­nungs­markt zu ent­zie­hen. Des­halb schaf­fen wir jetzt ein wei­te­res umfang­rei­ches und rechts­si­che­res Instru­ment, um der Umwand­lung von Woh­nun­gen in Feri­en­un­ter­künf­te ent­ge­gen­zu­tre­ten“, sagt Ober­bür­ger­meis­ter Sebas­ti­an M. Nie­der­mai­er. „Wir han­deln kon­se­quent, damit Woh­nen in Bam­berg auch künf­tig bezahl­bar und lebens­wert bleibt.“

Der Gel­tungs­be­reich der Bebau­ungs­plä­ne, in dem nun das Ein­rich­ten von Feri­en­woh­nun­gen grund­sätz­lich aus­ge­schlos­sen wird, erstreckt sich über den erwei­ter­ten Innen­stadt­be­reich mit gro­ßen Tei­len der Berg­stadt, Insel­stadt und Gärt­ner­stadt ein­schließ­lich des UNESCO-Welt­erbe­be­reichs auf rund 516 Hekt­ar und umfasst noch wei­te­re innen­stadt­na­he Wohn- und Misch­ge­bie­te. Die Stadt ver­folgt bewusst einen groß­räu­mi­gen Ansatz, um zu ver­hin­dern, dass sich Feri­en­woh­nun­gen ledig­lich in benach­bar­te Quar­tie­re verlagern.


Bestands­schutz vorgesehen

Bereits recht­mä­ßig bestehen­de Feri­en­woh­nun­gen blei­ben von den neu­en Rege­lun­gen unbe­rührt und haben Bestands­schutz. Der Aus­schluss gilt für neue Feri­en­woh­nun­gen im Sin­ne der Bau­nut­zungs­ver­ord­nung. Hotels, Pen­sio­nen und ande­re klas­si­sche Beher­ber­gungs­be­trie­be sind von den Rege­lun­gen nicht betroffen.

„Indem wir noch inten­si­ver die Mög­lich­kei­ten des Bau­pla­nungs­rechts nut­zen, sichern wir dau­er­haft Wohn­raum und schüt­zen zugleich die gewach­se­ne Nut­zungs­mi­schung und die Lebens­qua­li­tät in unse­rer his­to­ri­schen Innen­stadt“, betont Ober­bür­ger­meis­ter Nie­der­mai­er. Zudem bün­delt die Stadt in den neu­en Plä­nen die bis­her auf meh­re­re älte­re Bebau­ungs­plä­ne ver­teil­ten Rege­lun­gen für soge­nann­te städ­te­bau­lich bedenk­li­che Nut­zun­gen. Im wei­te­ren Ver­fah­ren wer­den des­halb auch Spiel­hal­len, Wett­bü­ros sowie Nut­zun­gen mit sexu­el­lem Cha­rak­ter auf Grund­la­ge einer umfas­sen­den Bestands­ana­ly­se neu und ein­heit­lich gesteu­ert. Gleich­zei­tig sol­len vier bis­lang gel­ten­de Bebau­ungs­plä­ne aus den Jah­ren 1992 bis 2000 auf­ge­ho­ben und durch das neue Regel­werk ersetzt werden.

Um die Pla­nungs­zie­le bereits wäh­rend des lau­fen­den Ver­fah­rens zu sichern, hat der Senat zusätz­lich eine Ver­än­de­rungs­sper­re beschlos­sen. Dadurch kön­nen kei­ne Vor­ha­ben geneh­migt wer­den, die den Zie­len des neu­en Bebau­ungs­plans ent­ge­gen­ste­hen wür­den. Bau­re­fe­ren­tin Anne­gret Mich­ler erklärt: „Wohn­raum ist in Bam­berg ein knap­pes Gut. Mit den Bebau­ungs­plä­nen schaf­fen wir kla­re und rechts­si­che­re Rah­men­be­din­gun­gen und ver­hin­dern, dass wei­te­rer Wohn­raum schritt­wei­se dem Markt ent­zo­gen wird.“


Auch Lag­ar­de-Cam­pus wird einbezogen

Auch in wei­te­ren Berei­chen setzt die Stadt ihren Kurs zum Schutz des Wohn­raums fort. Für das Wohn­ge­biet an der Eichen­dorff­stra­ße beschloss der Senat eben­falls eine Ver­än­de­rungs­sper­re, um dort künf­tig Feri­en­woh­nun­gen und klei­ne Beher­ber­gungs­be­trie­be aus­zu­schlie­ßen. Dar­über hin­aus wur­den die Bebau­ungs­plä­ne für den Lag­ar­de-Cam­pus ergänzt. Künf­tig sind dort Feri­en­woh­nun­gen und ver­gleich­ba­re Kurz­zeit­wohn­for­men aus­ge­schlos­sen, damit der neu ent­ste­hen­de Stadt­teil dau­er­haft sei­ner Funk­ti­on als urba­nes Wohn- und Arbeits­quar­tier gerecht wird.

Die­se Plan­wer­ke ergän­zen und erwei­tern räum­lich die bis­he­ri­gen Rege­lungs­mög­lich­kei­ten, wie sie bei­spiels­wei­se über bestehen­de Sanie­rungs­ge­bie­te und Erhal­tungs­sat­zun­gen sowie den kon­se­quen­ten Aus­schluss von Feri­en­woh­nun­gen in allen vor­ha­ben­be­zo­ge­nen Bebau­ungs­plä­nen der jün­ge­ren Ver­gan­gen­heit genutzt wur­den. Auch in ihrem Grund­satz­be­schluss zum soge­nann­ten Bau­tur­bo hat­te die Stadt Bam­berg eine Anwen­dung im Fal­le von beab­sich­tig­ten Umnut­zun­gen zu Feri­en­woh­nun­gen bereits ausgeschlossen.

Weiterer Artikel

Der Rechts­an­spruch für Erst­kläss­le­rin­nen und Erst­kläss­ler kann erfüllt werden

Ganz­tags­be­treu­ung an Grund­schu­len: Stadt schafft aus­rei­chend Kapazitäten

Nächster Artikel

Vom 9. bis 12. Juli

Hein­richs­fest 2026 auf dem Bam­ber­ger Domberg