Der Bundestag soll kleiner werden und künftig höchstens 630 Abgeordnete haben. Diese umstrittene Reduzierung soll durch den Wegfall von Überhang- und Ausgleichsmandaten gelingen. Die entsprechende Wahlrechtsreform hat die Ampelkoalition heute verabschiedet. Lisa Badum und Andreas Schwarz, Oberfrankens Bundestagsabgeordnete, haben auf die Entscheidung reagiert.
Zur Wahlrechtsreform, die heute vom Bundestag beschlossen wurde, sagte die grüne Bundestagsabgeordnete Lisa Badum: „Bei der Reform des Wahlrechts ging seit Jahren nichts voran. Wir als Ampel haben sie nun beschlossen. Damit beenden wir das ewige Tauziehen und geben dem Parlament die Kraft, sich selbst zu begrenzen. Unter dem derzeitigen Wahlrecht ist der Bundestag immer weiter angewachsen. Das steigert nicht nur die Kosten, sondern gefährdet auch die Arbeitsfähigkeit dieser demokratischen Herzkammer. Es ist deshalb eine Frage der Glaubwürdigkeit von Politik, dass wir nun diese Reform vornehmen.“
Der Bundestag wird künftig eine feste Größe von 630 Sitzen haben, das sind mehr als 100 Abgeordnete weniger als derzeit. „Gleichzeitig schaffen wir Überhang- und Ausgleichsmandate ab und schließen damit endgültig aus, dass der Bundestag weiter anwächst. Die 299 Wahlkreise bleiben wie bisher erhalten. Damit setzen wir den Grundcharakter unseres Wahlsystems, das Verhältniswahlrecht, konsequent um. Wir Grüne arbeiten seit Jahren konstruktiv an einer wirksamen Wahlrechtsreform und sind froh, diese nun endlich beschließen zu können. Wir haben in den vergangenen Wochen viele Gespräche auch mit den anderen demokratischen Fraktionen geführt und Änderungen am ursprünglichen Reformvorschlag vorgenommen. Die Reform hat ein gerechtes Wahlrecht zum Ziel. Die Änderungen haben Auswirkungen auf die Fraktionsstärke aller Parteien, also auch auf uns selbst. Auch wir Grüne hätten nach dem letzten Wahlergebnis so weniger Sitze.“
Die Wahlrechtsreform sei in der Vergangenheit allerdings immer wieder auch an der CSU gescheitert. Dass gerade sie die Reform vehement kritisiere, nennt Badum scheinheilig. „Jede Partei bekommt in Zukunft weiterhin die ihr zustehenden Sitze im Verhältnis des bundesweiten Wahlergebnisses. Der Wählerwille ist abgebildet, nur eben mit insgesamt weniger Sitzen. Dass die 5 Prozent-Hürde konsequent angewendet wird, entspricht den Regeln, die es bereits in Bayern für die Landtagwahl gibt.“
Reaktion Andreas Schwarz
Zu einer ähnlichen Einschätzung kommt Andreas Schwarz (SPD). „Wegen der Überhang- und Ausgleichsmandate ist der Bundestag jahrelang immer größer geworden. Diese Regelung schaffen wir nun ab. Sie verursachte erhebliche Mehrkosten für den Steuerzahler und stieß bei den Wählerinnen und Wählern zurecht auf Kritik.“
Die Ampelkoalition habe mit der Reform des Wahlrechts geschafft, wogegen sich die Union in der großen Koalition jahrelang gewehrt gehabt habe. Die CSU kritisiere bei der Änderung zur Grundmandatsklausel zudem eine Regelung, die in Bayern seit vielen Jahren genauso existiert. Bisherige Bevorteilungen einzelner Parteien würden nun abgeschafft werden. „Das ist nur gerecht und deshalb habe ich für die Reform gestimmt“, sagte Schwarz.