Künftig sollen mehr Menschen BAföG bekommen und Geförderte mehr davon haben. Der Bundestagsabgeordnete Andreas Schwarz (SPD) begrüßt die geplante BAföG-Reform. Zuvor hatte die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht, den der Deutsche Bundestag vergangene Woche erstmals im Plenum beraten hat.
„Wir öffnen das BAföG wieder für die Breite der Gesellschaft, indem wir die Freibeträge so stark ausweiten wie seit Jahren nicht mehr”, sagte der Bundestagsabgeordnete Andreas Schwarz dazu. „Zudem erhalten Studierende, aber auch Schülerinnen und Schüler mehr Unterstützung bei steigenden Kosten und hohen Mieten. Wer wenig Geld hat, bekommt so bessere Bildungschancen. Klar ist aber auch: Mit dieser Reform machen wir das BAföG jetzt erst einmal wieder flott. Doch noch in dieser Wahlperiode wollen wir es mit einer weiteren Reform grundsätzlich erneuern.“
Der Gesetzentwurf sieht mehrere Punkte vor. So sollen Einkommensfreibeträge um 20 Prozent angehoben werden. Die Bedarfssätze sollen um 5 Prozent steigen und der Förderhöchstbetrag auf 931 Euro wachsen. Mehr Geld ist auch beim Wohnzuschlag geplant, der auf 360 Euro steigen soll. Und wer eigene Kinder betreut, soll künftig 160 Euro pro Kind unter 14 Jahren erhalten.
Auch die Altersgrenze soll vereinheitlicht werden und auf 45 Jahre steigen, sodass länger ein BAföG-Anspruch besteht. Damit würde sich auch der Vermögensfreibetrag auf 45.000 Euro erhöhen.
BAföG-Restschulden sollen künftig nach 20 Jahren antragslos erlassen werden können. Auch sieht der Gesetzesentwurf vor, den BAföG-Antrag digitaler und damit einfacher zu machen.
Die Änderungen sollen ab dem Wintersemester 2022//23 gelten, beziehungsweise dem Beginn des neuen Schuljahres. Der Bundestag muss der Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes noch zustimmen.
Andreas Schwarz fügte hinzu: „Für die weitere BAföG-Reform wollen wir als SPD-Bundestagsfraktion insbesondere den Kreditanteil senken und damit der Verschuldungsangst entgegenwirken. Zusätzlich wollen wir etwa einen Fachrichtungswechsel ermöglichen, die Förderhöchstdauer anpassen und eine elternunabhängige Basisförderung für alle Studierenden einführen.“