Die Stadt Bamberg wächst und könnte bald 80.000 EinwohnerInnen haben. Ein Grund für den Bevölkerungsanstieg ist die Belegungszahl des Ankerzentrums. OB Starke fordert deshalb eine gleichmäßigere Verteilung der Geflüchteten. SPD-Fraktionsvorsitzender Kuntke erwägt, gegen die Staatsregierung zu klagen.
Die Zahl der Menschen, die in Bamberg leben, bewegt sich auf die 80.000-Marke zu. Das hat die Stadt am 29. September mitgeteilt. Für 2021 hatte das Bayerische Landesamt für Statistik noch 77.749 EinwohnerInnen in Bamberg gezählt. Zum Stichtag am 30. Juni errechnete es eine Zahl von 79.034 Menschen. Das ist der höchste Wert in der Geschichte der Stadt und entspricht einer Zunahme von 1.285 Personen innerhalb eines halben Jahres.
Wie die Verteilung der Geschlechter zeigt, ist Bamberg dabei eher weiblich geprägt. So leben aktuell etwa 2300 Frauen (gesamt 40.676) mehr in der Stadt als Männer (38.358).
„Beobachten diese Entwicklung mit Sorge“
Wie kommt es zu dem signifikanten Anstieg in der ersten Hälfte des Jahres? Die Leiterin des Einwohnermeldeamtes, Karoline Zapf, nennt drei Gründe. Erstens seien unter den Neubürgerinnen und ‑bürgern auch Geflüchtete aus der Ukraine erfasst, die in Bamberg eine Unterkunft gefunden haben. Zweitens mache sich der Ausklang der Corona-Pandemie bemerkbar, der vor allem für eine verstärkte Rückkehr von Studierenden gesorgt hat. Und drittens hätten auch die Belegungszahlen des Ankerzentrums Oberfranken im Sommer zugenommen.
„Diese Entwicklung beobachten wir allerdings mit Sorge“, sagte Oberbürgermeister Starke. „Denn mittlerweile lebt in Oberfranken jeder vierte Flüchtling in Bamberg. Das führt auch zu sozialen Spannungen.“
Starke fordert darum eine gleichmäßigere Verteilung auf alle Kommunen gemäß der Asyldurchführungsverordnung. Seine SPD-Stadtratsfraktion geht noch einen Schritt weiter. In einer Mitteilung wirft sie der bayerischen Landesregierung wegen der Überbelegung des Ankerzentrums mit mehr als 2.300 Menschen Vertragsbruch vor.
Heinz Kuntke, Fraktionsvorsitzender, forderte darum, dass die Stadt, wenn die Staatsregierung keine vertragsgemäßen Zustände herstellt, den Klageweg beschreiten solle. Die Staatsregierung hätte sich in einer Vereinbarung vom August 2015 gegenüber der Stadt verpflichtet, die Aufnahmekapazität des Ankerzentrums auf maximal 1.500 Menschen zu begrenzen.
„Es kann nicht sein“, sagte Kuntke, „dass der Freistaat, wohl aus Kostengründen, und ohne Rücksicht auf die Menschen im Ankerzentrum und seinem Umfeld sich nicht an die Vereinbarung hält.“