Auf einer Sommerpressekonferenz in München haben der Sozialverband VdK Bayern und seine Landesvorsitzende Verena Bentele sozialpolitische Bilanz gezogen. Die Staatsregierung kam dabei
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Sommerpressekonferenz
VdK Bayern: Kritik an Staatsregierung
Auf einer Sommerpressekonferenz in München haben der Sozialverband VdK Bayern und seine Landesvorsitzende Verena Bentele sozialpolitische Bilanz gezogen. Die Staatsregierung kam dabei schlecht weg.
Im Mittelpunkt der Ausführungen von Verena Bentele, bayerische VdK-Landesvorsitzende und Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, stand auf der Sommerpressekonferenz die Krankenhausreform. „Bayern hat den Anspruch, ein soziales Bundesland zu sein“, sagte Verena Bentele. „Leider verliert sich die aktuelle Politik der Staatsregierung oft in einer grundsätzlich oppositionellen Haltung zur Bundesregierung, gepaart mit einer Neigung, den Erfolg im Populismus zu suchen.“
Auch warf sie der Staatsregierung vor, notwendige strukturelle Veränderungen in der Krankenhauslandschaft Bayerns zu blockieren und mit dieser Haltung, die Versorgungssicherheit auf Dauer zu gefährden. Dass es Veränderungen geben muss, sei unstrittig, so Bentele. Die meisten Bundesländer sind deshalb längst in konkretere Planungen für die Umgestaltung gegangen, etwa Nordrhein-Westfalen. Bayern warte immer noch ab.
„Der kalte Strukturwandel könnte hier schnell Fakten schaffen“, fuhr Bentele fort. 80 Prozent der bayerischen Kliniken würden 2024 mit roten Zahlen rechnen. Schließungen, Verkäufe an private Träger oder Fusionen fänden längst statt und die bayerische Krankenhauslandschaft sei von kleinen Häusern dominiert. „Im Süden des Freistaats stehen zudem erheblich mehr Kliniken als im Norden. So gibt es trotz eigentlich insgesamt ausreichender Zahl an Klinikbetten tatsächlich unterversorgte Regionen in Bayern.“
Dann kritisierte sie die Staatsregierung für die Anhebung des Krankenhausförderetats von 643 auf 800 Millionen Euro in dieser politischen Phase des Umbruchs. „Das sind Steuergelder, die in Bauvorhaben einzelner Kliniken fließen, die den notwendigen Umstrukturierungen durch die Krankenhausreform möglicherweise nicht standhalten werden. Das ist Verschwendung.“
„Der kalte Strukturwandel könnte hier schnell Fakten schaffen“, fuhr Bentele fort. 80 Prozent der bayerischen Kliniken würden 2024 mit roten Zahlen rechnen. Schließungen, Verkäufe an private Träger oder Fusionen fänden längst statt und die bayerische Krankenhauslandschaft sei von kleinen Häusern dominiert. „Im Süden des Freistaats stehen zudem erheblich mehr Kliniken als im Norden. So gibt es trotz eigentlich insgesamt ausreichender Zahl an Klinikbetten tatsächlich unterversorgte Regionen in Bayern.“
Dann kritisierte sie die Staatsregierung für die Anhebung des Krankenhausförderetats von 643 auf 800 Millionen Euro in dieser politischen Phase des Umbruchs. „Das sind Steuergelder, die in Bauvorhaben einzelner Kliniken fließen, die den notwendigen Umstrukturierungen durch die Krankenhausreform möglicherweise nicht standhalten werden. Das ist Verschwendung.“
Ein „Einfach weiter so“ gefährdet die Versorgung
Der VdK spricht sich allerdings nicht pauschal für Klinikschließungen aus, betonte Bentele, sondern für eine sachliche Bestandsaufnahme. „Einziger Gradmesser für uns ist, was für Patientinnen und Patienten gut ist. Sie haben ein Recht auf eine zukunftsfähige und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung. Das von der Staatsregierung gerade praktizierte ‚Einfach weiter so‘ wird den Menschen in Bayern auf Dauer schaden.“
Die Ängste in der Bevölkerung um den Wegfall einer zuverlässigen Notfallversorgung müsse man jedoch ernst nehmen. „Wir fordern, die geplanten integrierten Notfallzentren, bestehend aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle, flächendeckend zu installieren und dafür die Chancen der Telemedizin, aber auch einer erweiterten Luftrettung zu nutzen.“
Positiv vermerkte Verena Bentele in ihren weiteren Ausführungen hingegen, dass die Staatsregierung zwei VdK-Forderungen zur Landtagswahl umsetzen will: die Einführung eines bayerischen Gehörlosengelds und die Einrichtung einer Fachstelle für Barrierefreiheit. Trotzdem appellierte sie an die Staatsregierung, Barrierefreiheit als Querschnittsaufgabe zu begreifen und nahm insbesondere das Bauministerium in den Blick. „Es geht ja um die gebaute Umwelt, die den Menschen mit Behinderung wortwörtlich im Weg steht. In die bayerische Bauordnung muss endlich die strenge Verpflichtung zum barrierefreien Bauen aufgenommen werden.“ Weitere VdK-Forderungen, vom Recht auf einen Tagespflegeplatz, dem Sozialticket für 29 Euro bis zum Tariftreuegesetz, gab sie der Staatsregierung mit auf den Weg in die Sommerferien.
Die Ängste in der Bevölkerung um den Wegfall einer zuverlässigen Notfallversorgung müsse man jedoch ernst nehmen. „Wir fordern, die geplanten integrierten Notfallzentren, bestehend aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle, flächendeckend zu installieren und dafür die Chancen der Telemedizin, aber auch einer erweiterten Luftrettung zu nutzen.“
Positiv vermerkte Verena Bentele in ihren weiteren Ausführungen hingegen, dass die Staatsregierung zwei VdK-Forderungen zur Landtagswahl umsetzen will: die Einführung eines bayerischen Gehörlosengelds und die Einrichtung einer Fachstelle für Barrierefreiheit. Trotzdem appellierte sie an die Staatsregierung, Barrierefreiheit als Querschnittsaufgabe zu begreifen und nahm insbesondere das Bauministerium in den Blick. „Es geht ja um die gebaute Umwelt, die den Menschen mit Behinderung wortwörtlich im Weg steht. In die bayerische Bauordnung muss endlich die strenge Verpflichtung zum barrierefreien Bauen aufgenommen werden.“ Weitere VdK-Forderungen, vom Recht auf einen Tagespflegeplatz, dem Sozialticket für 29 Euro bis zum Tariftreuegesetz, gab sie der Staatsregierung mit auf den Weg in die Sommerferien.
Bentele fordert mehr Sachlichkeit in den Debatten
Für die Bundesregierung geht es nach der Sommerpause in das letzte Jahr vor der nächsten Bundestagswahl. „Ein scharfer Ton ist der Grundsound der Ampelregierung“, sagte Verena Bentele hierzu. „Wir vermissen gerade in der Sozialpolitik das konstruktive Ringen um gute Lösungen.“
Dies sei auch eine Ursache für die aus VdK-Sicht etwas enttäuschende sozialpolitische Bilanz. „Von ambitionierten und wichtigen Vorhaben wie der Kindergrundsicherung ist nur noch die Hülle übriggeblieben. Wesentliche Elemente der Reform von Hartz IV zum Bürgergeld werden gerade nach und nach wieder einkassiert. Die Pflegeversicherung ist im schweren Fahrwasser. Das Rentenpaket II verspricht nur in Teilen Stabilität und Fortschritt.“
Bentele beschrieb die wachsende gesellschaftliche Spaltung sorgenvoll und fordert steuerpolitische Maßnahmen. „Dass Arme gegen noch Ärmere ausgespielt werden, alarmiert mich besonders. Diese Gegensätze sind konstruiert, sie spalten bewusst. Sie vernebeln die Diskussion und lenken von unserem eigentlichen Problem ab, der mangelhaften bis fehlenden Umverteilung von oben nach unten.“
Dies sei auch eine Ursache für die aus VdK-Sicht etwas enttäuschende sozialpolitische Bilanz. „Von ambitionierten und wichtigen Vorhaben wie der Kindergrundsicherung ist nur noch die Hülle übriggeblieben. Wesentliche Elemente der Reform von Hartz IV zum Bürgergeld werden gerade nach und nach wieder einkassiert. Die Pflegeversicherung ist im schweren Fahrwasser. Das Rentenpaket II verspricht nur in Teilen Stabilität und Fortschritt.“
Bentele beschrieb die wachsende gesellschaftliche Spaltung sorgenvoll und fordert steuerpolitische Maßnahmen. „Dass Arme gegen noch Ärmere ausgespielt werden, alarmiert mich besonders. Diese Gegensätze sind konstruiert, sie spalten bewusst. Sie vernebeln die Diskussion und lenken von unserem eigentlichen Problem ab, der mangelhaften bis fehlenden Umverteilung von oben nach unten.“
VdK Bayern setzt Zeichen gegen Rechtsextremismus
Landesgeschäftsführer Michael Pausder hob in seinem Statement auf der Pressekonferenz den Einsatz des VdK Bayern gegen Rechtsextremismus hervor. Im Januar und Februar 2024 seien VdK-Kreis- und ‑Ortsverbände an rund 60 Protestveranstaltungen gegen das Erstarken rechtsextremer Kräfte beteiligt gewesen. In bayernweiten Bündnissen habe der VdK Bayern ein klares Zeichen für Demokratie und Solidarität gesetzt. Pausder sagte: „Wir können jederzeit unser Potenzial von über 800.000 Mitgliedern aktivieren, falls der rechte Wind wieder stärker bläst. Der Schrecken von Krieg und Diktatur in Deutschland hat gerade uns als ehemalige Kriegsopferorganisation gelehrt, dass wir unsere Werte verteidigen müssen.“ Deshalb gelte der Grundsatz: „Wer in der AfD aktiv ist, darf keine Funktion im VdK ausüben.“
Staatsregierung die sozialen Träger hängen
Sowa: Staatsregierung gefährdet Ganztagesbetreuung
Die grüne Bamberger Landtagsabgeordnete Ursula Sowa hat die bayerische Staatsregierung aufgefordert, schnellstmöglich einen Haushaltsentwurf vorzulegen. Zum Beispiel für Träger von Ganztagesbetreuung seien die ausbleibenden Finanzen besonders fatal.
Die Hängepartie um den bayerischen Staatshaushalt, so Ursula Sowa in einer Mitteilung, geht weiter. Noch immer habe die CSU-FW-Regierung keinen Haushaltsentwurf vorgelegt. Beschlossen werden könne der Haushalt sonst erst im Juni, vorher gebe es kein neues Geld. Etwa für Träger von Ganztagesbetreuung sei dies besonders fatal. Denn eigentlich müssten jetzt die Gruppen, so die Mitteilung weiter, für das neue Schuljahr ab September geplant und Personal eingeteilt und angeworben werden.
„Wieder einmal lässt die Staatsregierung die sozialen Träger hängen“, sagte Ursula Sowa, „in diesen sowieso schon schwierigen Zeiten. Dabei ist eine verlässliche Betreuung nicht nur für gerechte Bildungschancen wichtig, sondern unsere Unternehmen brauchen derzeit jede Arbeitskraft. Wenn der Betreuungsplatz nicht zugesagt werden kann, müssen viele junge Eltern die Betreuung daheim übernehmen und fehlen damit dem Wirtschaftsstandort Bayern.”
Hinzu komme, dass die Ganztagsbetreuung dringend eine Erhöhung der staatlichen Förderung brauche und erwarte. Schließlich gelte ab 2026 stufenweise der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Aber ohne eine sichere Finanzierung würden Träger kaum gewillt oder in der Lage sein, Angebote einzurichten beziehungsweise weiter auszubauen. Dies gefährde wertvolle Strukturen bei den Trägern, die ersten seien bereits ins Straucheln geraten, Insolvenzen seien angemeldet worden.
Die bayerischen Grünen fordern darum in einem Dringlichkeitsantrag, dass sich die Staatsregierung schnellstens kümmert und eine Lösung für die von ihr verursachten Probleme entwickelt. „Es könnte etwas Ähnliches wie die Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns sein“, so Sowa, baupolitische Sprecherin ihrer Fraktion, weiter. „So nennt man das bei Bauvorhaben, wenn der Förderbescheid noch nicht da ist. Im sozialen Bereich gibt es bisher keine Regelung.”
Bevölkerungswachstum
Bamberg nähert sich 80.000 Einwohnerinnen und Einwohnern
Die Stadt Bamberg wächst und könnte bald 80.000 EinwohnerInnen haben. Ein Grund für den Bevölkerungsanstieg ist die Belegungszahl des Ankerzentrums. OB Starke fordert deshalb eine gleichmäßigere Verteilung der Geflüchteten. SPD-Fraktionsvorsitzender Kuntke erwägt, gegen die Staatsregierung zu klagen.
Die Zahl der Menschen, die in Bamberg leben, bewegt sich auf die 80.000-Marke zu. Das hat die Stadt am 29. September mitgeteilt. Für 2021 hatte das Bayerische Landesamt für Statistik noch 77.749 EinwohnerInnen in Bamberg gezählt. Zum Stichtag am 30. Juni errechnete es eine Zahl von 79.034 Menschen. Das ist der höchste Wert in der Geschichte der Stadt und entspricht einer Zunahme von 1.285 Personen innerhalb eines halben Jahres.
Wie die Verteilung der Geschlechter zeigt, ist Bamberg dabei eher weiblich geprägt. So leben aktuell etwa 2300 Frauen (gesamt 40.676) mehr in der Stadt als Männer (38.358).
„Beobachten diese Entwicklung mit Sorge“
Wie kommt es zu dem signifikanten Anstieg in der ersten Hälfte des Jahres? Die Leiterin des Einwohnermeldeamtes, Karoline Zapf, nennt drei Gründe. Erstens seien unter den Neubürgerinnen und ‑bürgern auch Geflüchtete aus der Ukraine erfasst, die in Bamberg eine Unterkunft gefunden haben. Zweitens mache sich der Ausklang der Corona-Pandemie bemerkbar, der vor allem für eine verstärkte Rückkehr von Studierenden gesorgt hat. Und drittens hätten auch die Belegungszahlen des Ankerzentrums Oberfranken im Sommer zugenommen.
„Diese Entwicklung beobachten wir allerdings mit Sorge“, sagte Oberbürgermeister Starke. „Denn mittlerweile lebt in Oberfranken jeder vierte Flüchtling in Bamberg. Das führt auch zu sozialen Spannungen.“
Starke fordert darum eine gleichmäßigere Verteilung auf alle Kommunen gemäß der Asyldurchführungsverordnung. Seine SPD-Stadtratsfraktion geht noch einen Schritt weiter. In einer Mitteilung wirft sie der bayerischen Landesregierung wegen der Überbelegung des Ankerzentrums mit mehr als 2.300 Menschen Vertragsbruch vor.
Heinz Kuntke, Fraktionsvorsitzender, forderte darum, dass die Stadt, wenn die Staatsregierung keine vertragsgemäßen Zustände herstellt, den Klageweg beschreiten solle. Die Staatsregierung hätte sich in einer Vereinbarung vom August 2015 gegenüber der Stadt verpflichtet, die Aufnahmekapazität des Ankerzentrums auf maximal 1.500 Menschen zu begrenzen.
„Es kann nicht sein“, sagte Kuntke, „dass der Freistaat, wohl aus Kostengründen, und ohne Rücksicht auf die Menschen im Ankerzentrum und seinem Umfeld sich nicht an die Vereinbarung hält.“
Impfung gegen COVID-19
Auffrischungsimpfung schon fünf Monate nach Abschluss der ersten Impfserie
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat die Bürgerinnen und Bürger gemeinsam mit der bayerischen Ärzteschaft zu Corona-Auffrischungsimpfungen aufgerufen, auch wenn der Abschluss der ersten Impfserie erst fünf Monate zurückliegt.
Der Minister betonte am Mittwoch in München: „Wir beobachten derzeit, dass der Schutz vor einer Ansteckung nach fünf Monaten langsam nachlässt. Durch Auffrischungsimpfungen können wir den Impfschutz aber entscheidend verstärken. Wir ermöglichen die dritte Impfung daher für alle Bürgerinnen und Bürger – und das schon fünf Monate nach der letzten Impfung gegen COVID-19.“
Holetschek ergänzte: „Insbesondere bei älteren Menschen und bei Bürgerinnen und Bürgern, die eine Immunschwäche haben, aber auch für medizinisches und pflegerisches Personal sind Auffrischungsimpfungen besonders wichtig, um vor sogenannten Impfdurchbrüchen zu schützen – also vor Infektionen, die auch nach vollständigen Impfungen auftreten können. Klar ist aber: Jede Auffrischungsimpfung ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die Corona-Pandemie – ob nach fünf, sechs oder sieben Monaten.“
„Intervall an die aktuellen Erkenntnisse angepasst“
Der Minister erläuterte: „Gemeinsam mit der Bayerischen Landesärztekammer, der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, dem Bayerischen Hausärzteverband und den Fachärztinnen und Fachärzten haben wir bereits im September Empfehlungen zu Auffrischungsimpfungen abgegeben. Wir haben diese Empfehlung jetzt nochmal angepasst, das Intervall zwischen den Impfungen an die aktuellen Erkenntnisse angepasst und auf fünf Monate verkürzt. Der Bund ist aufgefordert, diesbezüglich den Rechtsrahmen umgehend anzupassen.“ Der Freistaat Bayern sichert bestehende Haftungsrisiken eigenständig ab.
Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, Dr. Wolfgang Krombholz, erklärte: „Die Impfzahlen in den bayerischen Praxen haben in den letzten Tagen merklich angezogen und liegen wieder auf dem Niveau des Frühsommers. Pro Tag werden in Bayerns Praxen aktuell rund 20.000 bis 25.000 Booster-Impfungen durchgeführt. Durch kürzere Bestellfristen für den Impfstoff wird sich diese Zahl noch deutlich erhöhen. Die Praxen werden ihren Beitrag dazu ebenso leisten wie auch die Impfzentren. Es besteht bei der Terminierung aus unserer Sicht kein Zeitdruck, denn der Impfschutz geht ja nicht nach fünf oder sechs Monaten verloren, sondern er nimmt nur graduell ab. Wichtig ist, dass die Menschen die verschiedenen Möglichkeiten der Impfung jetzt nutzen, denn nur gemeinsam werden wir die Pandemie in den Griff bekommen.“
Dr. Markus Beier, Landesvorsitzender Bayerischer Hausärzteverband e.V., ergänzte: „Sofern genügend Impfstoff in den Praxen verfügbar ist, müssen in der aktuell äußerst dramatischen Situation zunächst Angehörige vulnerabler Gruppen geboostert werden. Auch allen anderen Bürgerinnen und Bürgern muss schon nach fünf Monaten eine Auffrischimpfung gegen Corona angeboten werden können. Wir begrüßen daher die beschlossene rechtliche Absicherung. Seit mehr als 18 Monaten bieten die bayerischen Hausärztinnen und Hausärzte zusammen mit ihren Praxisteams all ihre Kraft auf, um ihren Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie zu leisten. Wir erwarten dies auch von allen Bürgerinnen und Bürgern!“
„Jede Impfung ist ein Schritt in die richtige Richtung“
Dr. med. Peter Heinz, Vorsitzender der Allianz Fachärztlicher Berufsverbände (AFB) Bayerns e.V., betonte: „Die bayerische Fachärzteschaft unterstützt aktiv alle Anstrengungen, um die Auffrischimpfungen so schnell wie möglich durchzuführen. Viele Facharztpraxen führen deshalb Corona-Schutzimpfungen durch.“
Dr. Gerald Quitterer, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer, erklärte: „So notwendig Booster-Impfungen gegen COVID-19 gerade für vulnerable Patientengruppen sind und so rasch diese durchgeführt werden sollten, darf keinesfalls vergessen werden: Auch die konsequente Einhaltung der AHA-L-Regeln ist von entscheidender Bedeutung, um das Risiko von Ansteckungen mit COVID-19 zu reduzieren und das gesamtgesellschaftliche Infektionsgeschehen einzudämmen.“
Bereits seit Mitte August werden in den bayerischen Impfzentren und bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten für bestimmte Personengruppen Auffrischungsimpfungen durchgeführt. Insbesondere in den Heimen der Altenpflege sowie bei Pflegebedürftigen und Höchstbetagten haben die mobilen Impfteams der Impfzentren sowie die Ärztinnen und Ärzte Vor-Ort-Impfungen durchgeführt und tun dies weiterhin. Seit Anfang November können in Bayern jetzt zudem alle Bürgerinnen und Bürgern Auffrischungsimpfungen in Anspruch nehmen.
Derzeit, Stand heute, sind in Bayern 67,5 Prozent der Bürgerinnen und Bürger erst‑, 65,7 Prozent zweit- und 5,2 Prozent drittgeimpft.
Der Minister betonte: „Die aktuelle Lage ist dramatisch. Die Zahlen sind so hoch wie nie. Deshalb setzen wir in Bayern auf wirkungsvolle Maßnahmen, um Corona in der kalten und infektionsreichen Jahreszeit weiter zu bekämpfen. Bestmögliche Sicherheit kann uns aber nur die Impfung bieten. Ich rufe daher alle Bürgerinnen und Bürger auf, das Angebot zu nutzen: Lassen Sie sich jetzt impfen! Ob Erst‑, Zweit- oder Drittimpfung – jede Impfung ist ein Schritt in die richtige Richtung.“
Bayern weitet Corona-Teststrategie aus
Jetzt wieder kostenlose PCR-Tests für bestimmte Personengruppen
Der Freistaat weitet die Bayerische Teststrategie aus und bietet für bestimmte Personengruppen jetzt wieder kostenlose PCR-Tests an. Darauf hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek heute hingewiesen.
Der Minister betonte: „Ab sofort können sich Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, kostenlos in den Lokalen Testzentren mit einem PCR-Test testen lassen. Das gilt auch für Schwangere und Stillende. Die Kosten trägt der Freistaat.“
Holetschek ergänzte: „Die aktuellen strengeren Corona-Maßnahmen sind ein wichtiger und richtiger Schritt im Kampf gegen die Pandemie. Nur mit konsequenten Zutrittsbeschränkungen wie 2G und 3G plus kann es uns gelingen, die dramatische Lage und die äußerst angespannte Situation in unseren Kliniken einzudämmen. Das darf aber nicht zulasten derer gehen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können – oder die wegen einer erst kürzlich erfolgten Impfempfehlung noch gar nicht die Möglichkeit hatten, sich vollständig impfen zu lassen.“
Der Minister erläuterte: „Nach der derzeitigen Testverordnung des Bundes haben Menschen mit einer medizinischen Kontraindikation sowie Schwangere und Stillende nur Anspruch auf einen PoC-Antigen-Schnelltest. Für die aktuellen Zugangsbeschränkungen reicht das nicht aus. Ihren PCR-Test mussten sie bisher selbst bezahlen.“
„Wir passen unsere Maßnahmen fortlaufend an“
Die CSU-Fraktion und die Fraktion Freie Wähler hatten daher im Landtag einen Dringlichkeitsantrag gestellt, um dieses Problem schnellmöglich zu lösen. Der Landtag hat den Antrag „PCR-Tests für Personen mit medizinischer Kontraindikation und Schwangere während der gesamten Schwangerschaft ermöglichen“ angenommen. Mit der Erweiterung des Testangebots wird der Landtagsbeschluss nun umgesetzt.
Der Minister unterstrich: „Wir passen unsere Maßnahmen fortlaufend an die aktuelle Corona-Lage an und weiten die Regelungen entsprechend aus. Dann muss aber auch das Testangebot an die veränderte Lebenswirklichkeit angepasst werden. Wir haben den Bund daher schon vor Wochen auf die Dringlichkeit der Problematik hingewiesen und ihn aufgefordert, diese Lücke zu schließen und die Kosten zu übernehmen. Doch der Bund hat das Thema verschlafen und unsere Forderung nicht umgesetzt. Wir passen daher die Bayerische Teststrategie an.“
Für Stillende und Menschen mit einer medizinischen Kontraindikation werden nun bis auf Weiteres kostenlose PCR-Tests in den Lokalen Testzentren des Freistaats angeboten. Für Schwangere gilt dies bis zum 31. März 2022 für die gesamte Schwangerschaft und nicht nur, wie in der Testverordnung vorgesehen, für das erste Schwangerschaftsdrittel plus drei Monate. Schwangere können sich sowohl in den Lokalen Testzentren als auch bei Ärztinnen und Ärzten kostenlos mittels PCR-Tests testen lassen. Als Nachweis müssen Schwangere und Stillende ihren Mutterpass vorlegen. Menschen mit medizinischer Kontraindikation können dies mit einem ärztlichen Zeugnis, das die „Unimpfbarkeit“ bescheinigt, nachweisen.
Auch wer Symptome hat, kann sich bei Ärztinnen und Ärzten im Rahmen der Krankenbehandlung testen lassen und muss die Kosten für die PCR-Tests nicht selbst zahlen. Das übernehmen nach wie vor die Krankenkassen. Kontaktpersonen haben ebenfalls Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test. Bei ihnen ergibt sich dies aus der Testverordnung des Bundes, der die Kosten übernimmt.
Der Minister bekräftigte: „Tests sind und bleiben wichtig, um Infektionen aufzudecken und Infektionsketten zu unterbrechen. Aber nur eine Impfung bietet bestmögliche Sicherheit – für einen selbst und auch für seine Mitmenschen. Ich appelliere daher an alle, für die es möglich ist: Lassen Sie sich impfen. Jetzt ist der Moment, aktiv zu werden.“
Weitere Informationen zu den Lokalen Testzentren im Freistaat sind zu finden unter http://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/bayerische-teststrategie
Kabinettssitzung
7‑Tage-Infektionsinzidenz wird durch Krankenhausampel als Indikator ersetzt
Die vierte Welle der Corona-Pandemie hat den Freistaat Bayern erreicht. Jedoch gelten nun andere Voraussetzungen und Rahmenbedingungen. Vor dem Hintergrund der fortgeschrittenen Impfkampagne beschloss die Bayerische Staatsregierung in ihrer heutigen Kabinettssitzung eine neue Krankenhausampel als Indikator für die Belastung des Gesundheitssystems, die die 7‑Tage-Infektionsinzidenz ablöst.
Rund 65 % der Bürgerinnen und Bürger Bayerns über 12 Jahre haben sich vollständig impfen lassen und schützen sich selbst und die Menschen in ihrem Umfeld bestmöglich vor dem Corona-Virus und einer COVID-19-Erkrankung.
Sie haben einen wesentlichen Beitrag dafür geleistet, dass diese Welle milder verlaufen kann. Dafür dankte die bayerische Staatsregierung den Bürgerinnen und Bürgern. Zugleich wurde betont, dass ausreichend Impfstoff vorhanden ist, sodass jeder, der noch nicht geimpft ist, sofort ein Impfangebot annehmen kann. Diese neuen Voraussetzungen ermöglichen neues Handeln in der Pandemiebekämpfung: Beschränkungen des privaten und öffentlichen Lebens müssen nicht mehr von den reinen Infektionsinzidenzwerten abhängig gemacht werden. Die fortgeschrittene Impfkampagne erlaubt es, mit neuen Leitindikatoren einer Krankenhausampel vor allem die Belastung des Gesundheits- und Krankenhaussystems in den Blick zu nehmen. Bisherige Beschränkungen werden vereinfacht und Detailregelungen so weit wie möglich aufgehoben. Basis für Öffnungen bleiben das 3G-Prinzip mit Freiheiten für Geimpfte, Genesene und Getestete. Vor diesem Hintergrund beschloss die Staatsregierung heute die folgenden Neuerungen:
Es wird eine neue, 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlassen, die am 2. September in Kraft tritt und bis einschließlich 1. Oktober gilt.
Die 7‑Tage-Infektionsinzidenz als das bisher dominierende Kriterium in der Pandemiebekämpfung wird abgelöst. Mit ihr entfallen auch alle bisher inzidenzabhängigen Regelungen. Lediglich für die Anwendung von 3G (ab Inzidenz 35 als Startpunkt) bleibt die 7‑Tage-Infektionsinzidenz relevant.
An die Stelle der 7‑Tage-Infektionsinzidenz tritt eine neue Krankenhausampel als Indikator für die Belastung des Gesundheitssystems.
Stufe Gelb ist erreicht, sobald bayernweit innerhalb der jeweils letzten 7 Tage mehr als 1.200 Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung in Krankenhäuser aufgenommen werden mussten. Das entspricht einer bayernweiten Hospitalisierungs-Inzidenz von 9,13 je 100.000 Einwohner. Sobald Stufe Gelb erreicht ist, beschließt die Staatsregierung weitergehende Maßnahmen, beispielsweise:
(1) Anhebung des Maskenstandards auf FFP2.
(2) Kontaktbeschränkungen.
(3) Erfordernis, als Testnachweis einen PCR-Test vorzulegen (außer in der Schule).
(4) Personenobergrenzen für öffentliche und private Veranstaltungen.
Stufe Rot ist erreicht, sobald mehr als 600 Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung auf den bayerischen Intensivstationen liegen (maßgeblich sind die Zahlen des DIVI-Intensivregisters). Sobald Stufe Rot erreicht ist, wird die Staatsregierung neben den bereits für Stufe Gelb geltenden Regelungen umgehend weitere Maßnahmen verfügen, um die dann akut drohende Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.
Ab einer 7‑Tage-Infektionsinzidenz von über 35 im Landkreis oder in der kreisfeien Stadt gilt innerhalb geschlossener Räume breitflächig der 3G-Grundsatz: Persönlichen Zugang haben deshalb nur Geimpfte, Genesene oder aktuell Getestete. Dies betrifft öffentliche und private Einrichtungen, Veranstaltungen, Sportstätten, Fitnessstudios, die gesamte Kultur, Theater, Kinos, Museen, Gedenkstätten, Gastronomie, Beherbergung, die Hochschulen, Krankenhäuser, Bibliotheken und Archive, die außerschulischen Bildungsangebote wie Musikschulen und die Erwachsenenbildung, außerdem Freizeiteinrichtungen einschließlich Bäder, Thermen, Saunen, Seilbahnen und Ausflugsschiffe, Spielbanken, den touristischen Reisebusverkehr und ähnliches. Für Kinder, die noch nicht eingeschult sind, gibt es Ausnahmen. Schüler gelten mit Blick auf die regelmäßigen Tests in der Schule als getestet.
In Alten- und Pflegeheimen, auf Messen und bei größeren Veranstaltungen über 1.000 Personen gilt 3G inzidenzunabhängig innerhalb geschlossener Räume wie außerhalb.
Ausgenommen vom 3G-Grundsatz sind Privaträume, Handel, der ÖPNV, Veranstaltungen ausschließlich unter freiem Himmel bis 1.000 Personen, Gottesdienste sowie Versammlungen im Sinne von Art. 8 Grundgesetz. Für Schule und Kita gelten die bereits bekannten Sonderregelungen.
Die Einhaltung der 3G-Regeln muss vom Betreiber kontrolliert werden. Gäste und Besucher sowie Betreiber, die sich nicht daran halten, müssen mit einem Bußgeld rechnen.
Die FFP2-Maskenpflicht entfällt. Die medizinische Maske („OP-Maske“) ist der neue Maskenstandard. Außerdem wird künftig überall wie folgt differenziert:
- Unter freiem Himmel gibt es künftig generell keine Maskenpflicht mehr. Ausgenommen sind lediglich die Eingangs- und Begegnungsbereiche größerer Veranstaltungen (ab 1.000 Personen).
- In geschlossenen Räumen gilt umgekehrt immer eine generelle Maskenpflicht. Ausgenommen sind Privaträume, außerdem der Platz in der Gastronomie sowie jeder feste Sitz- oder Stehplatz, wenn er zuverlässig den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen festen Plätzen einhält, die nicht mit eigenen Haushaltsangehörigen besetzt sind. Für Beschäftigte gelten wie bisher auch die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen.
- Im ÖPNV und im Fernverkehr gilt die Maskenpflicht (künftig OP-Maske) ausnahmslos. In Schule und Kita sowie Alten- und Pflegeheime gelten Sonderregelungen.
Die allgemeinen Kontaktbeschränkungen entfallen ersatzlos.
Die bisherigen Personenobergrenzen für private und öffentliche Veranstaltungen entfallen. Für folgende Veranstaltungen (Sport, Kultur, Kongresse et cetera) gilt:
- Bis 5.000 Personen darf die Kapazität zu 100 % genutzt werden.
- Für den 5.000 Personen überschreitenden Teil darf 50 % der weiteren Kapazität des Veranstaltungsorts genutzt werden.
- Es sind maximal 25.000 Personen zulässig. Dies entspricht dem Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 10. August 2021.
- Innerhalb dieses Rahmens dürfen unbegrenzt auch Stehplätze ausgewiesen werden.
- Wird der Mindestabstand innerhalb geschlossener Räume unterschritten, gilt nach den allgemeinen Regeln allerdings ständige Maskenpflicht, die vom Veranstalter zu gewährleisten ist. Hierzu wird es daher auch einen Bußgeldtatbestand für Veranstalter und Teilnehmer geben.
- Bei Veranstaltungen ab 1.000 Personen muss der Veranstalter ein Infektionsschutzkonzept nicht nur ausarbeiten und beachten, sondern auch unverlangt der Kreisverwaltungsbehörde vorab zur Durchsicht vorlegen.
Oberstes Ziel für die Schule ist der Präsenzunterricht. Hier gilt:
- Regelungen zum Wechselunterricht ab einer Inzidenz von 100 werden ersatzlos gestrichen.
- Zum Unterrichtsbeginn im neuen Schuljahr 2021//2022 (14. September) gilt als besondere Schutzmaßnahme bis auf Weiteres eine inzidenzunabhängige Maskenpflicht – auch nach Einnahme des Sitz- bzw. Arbeitsplatzes. In der Grundschulstufe können dabei wie bisher Stoffmasken verwendet werden, für Lehrkräfte sowie für Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 5 gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske.
- Die Tests an den Schulen werden nochmals ausgeweitet: In der Grundschulstufe sowie an Förderschulen mit den Schwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie Sehen wird – sobald hierfür die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen sind – zwei Mal pro Woche ein PCR-Pool-Test („Lollitest“), im Übrigen sowie an weiterführenden Schulen drei Mal pro Woche ein Selbsttest durchgeführt. Das bedeutet: Bis die Lollitests in der Grundschule zur Verfügung stehen, wird auch dort drei Mal wöchentlich getestet.
- Im Interesse eines möglichst verlässlichen Schulunterrichts in Präsenz und zur Gewährleistung einer Betreuung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen ist die Anordnung einer Quarantäne von Kontaktpersonen möglichst auf wenige Fälle zu beschränken. Gibt es einen Infektionsfall in der Klasse, soll anders als bisher nicht immer für die gesamte Klasse Quarantäne festgelegt werden, sondern Quarantäne mit Augenmaß. Sie ist dann auf die Schülerinnen und Schüler einzugrenzen, die unmittelbaren und ungeschützten engen Kontakt zum erkrankten Schüler hatten, und kann bei negativem PCR-Test nach fünf Tagen auch schnell wieder enden. Das Gesundheitsamt entscheidet im Einzelfall. Beim korrekten Einsatz von Luftreinigungsgeräten kann es auf eine Quarantäne der anderen Schüler sogar vollständig verzichten. Bei den übrigen Schülerinnen und Schülern der Klasse können für eine gewisse Zeit tägliche Testungen durchgeführt werden.
- Schließlich kann im Rahmen der angepassten STIKO-Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche eine Corona-Schutzimpfung auch während der Unterrichtszeit angeboten und durchgeführt werden.
Neben dem Schulbetrieb hat die Sicherstellung des Regelbetriebs in den Kinderbetreuungseinrichtungen oberste Priorität. Die Regelungen zum eingeschränkten Regelbetrieb ab einer Inzidenz von 100 werden auch hier ersatzlos gestrichen. Das Angebot für zweimal wöchentliche Testungen für betreute Kinder ist ein wichtiger Baustein, um Corona-Infektionen frühzeitig zu erkennen. Deshalb wird das bewährte Testkonzept mit Berechtigungsscheinen auch im neuen Kitajahr 2021//2022 bis Ende des Jahres 2021 in Kooperation mit den Apotheken fortgesetzt. Auch hier wird es bei einem Infektionsfall Quarantäne nur mit Augenmaß unter Berücksichtigung der Belange der Kinder und Kinderbetreuungseinrichtungen geben.
Für die Hochschulen gelten die allgemeinen Regelungen zu 3G und Maskenpflicht. Damit wird für das kommende Semester Präsenzlehre wieder umfassend möglich sein. Es gilt aber nach allgemeinen Regeln Maskenpflicht auch am Platz, wenn in den Hörsälen der Abstand von 1,50 Metern nicht eingehalten wird. Tests werden für Studenten mit Studentenausweis weiterhin kostenlos bereitgestellt.
Gottesdienste und Versammlungen innerhalb geschlossener Räume nach Art. 8 GG können künftig ohne die bisherigen Beschränkungen der Personenzahl durchgeführt werden, wenn an ihnen nur Geimpfte, Genesene oder Getestete teilnehmen (3G). Andernfalls bleibt es bei den bisherigen Beschränkungen nach Platzangebot. Die Maskenpflicht richtet sich künftig nach den neuen allgemeinen Regeln (damit entfällt insb. FFP2). Das im Gottesdienst bisher geltende Gesangsverbot ab Inzidenz 100 entfällt ebenso wie das bisherige Verbot von großen religiösen Veranstaltungen.
In der Gastronomie entfällt die bisherige coronabedingte Sperrstunde (bisher 1 Uhr). Im Übrigen gelten auch hier künftig die allgemeinen Regelungen zu 3G und Maskenpflicht.
Im Bereich der Beherbergung entfallen die bisherigen Einschränkungen, wonach Zimmer nur im Rahmen der Kontaktbeschränkungen vergeben werden dürfen. Im Rahmen von 3G genügt es hier, wenn Test wie bisher bei Ankunft und danach jede 72 Stunden vorgelegt werden. Im Übrigen gelten die allgemeinen Regelungen insbesondere zur Maskenpflicht.
In Handel, Dienstleistungen und Freizeiteinrichtungen entfallen die bisherigen quadratmetermäßigen Kunden- oder Besucherbeschränkungen. Die Maskenpflicht richtet sich nach der allgemeinen Grundregel.
Bei Messen entfällt wie im Handel die flächenabhängige Besucherbegrenzung. Stattdessen wird eine neue tägliche Besucherobergrenze von 50.000 Personen eingeführt. Es gilt immer 3G. Die Maskenpflicht richtet sich nach der allgemeinen Grundregel.
Volksfeste („öffentliche Festivitäten“) bleiben untersagt. Für Ersatzveranstaltungen, die im Wege von Einzelfallausnahmen möglich bleiben, gilt inzidenzunabhängig 3G.
Es ist geplant, Clubs und Diskotheken mit Blick auf Reiserückkehrer aus den Ferien mit einem zeitlichen Sicherheitsabstand erst ab Anfang Oktober wieder zu öffnen. Der Zugang soll dann nur für Geimpfte und Genesene sowie für Getestete mit PCR-Test möglich sein.
Die Verordnung wird grundlegend vereinfacht und gestrafft. Die aufgrund der künftig allgemein geltenden Regelungen zu 3G und Maskenpflicht entbehrlich gewordenen Sonderbestimmungen zu Versammlungen nach Art. 8 GG, betrieblichen Unterkünften, außerschulischer Bildung, Bibliotheken, Archiven und zum Prüfungswesen entfallen. Erhalten bleibt im bisherigen Umfang die Notwendigkeit spezifischer Infektionsschutzkonzepte in den Bereichen, in denen sie bisher bestanden, sowie das Alkoholverbot auf öffentliche Verkehrsflächen und Sportstätten.
Kabinettssitzung
Bayern beschließt weitere Erleichterungen bei den Corona-Maßnahmen
Die Infektionszahlen in Bayern und Deutschland sinken weiterhin kontinuierlich, die 7‑Tages-Inzidenz für den Freistaat liegt seit vergangenem Freitag wieder unter 100, die Belegungssituation in den Intensivstationen hat sich leicht entspannt. Vor diesem Hintergrund beschloss die Bayerische Staatsregierung in ihrer heutigen Kabinettssitzung weitere Erleichterungen bei den Corona-Maßnahmen.
Die Infektionszahlen in Bayern und Deutschland sinken weiterhin kontinuierlich. Das zeigt: Die Schutzmaßnahmen greifen und die Impfungen wirken. Die 7‑Tages-Inzidenz für den Freistaat liegt seit vergangenem Freitag wieder unter 100. Auch die Belegungssituation in den Intensivstationen hat sich dadurch leicht entspannt.
Es steht immer mehr Impfstoff zur Verfügung und die Zahl der täglichen Impfungen in Bayern bleibt auf hohem Niveau. 38 Prozent der Bevölkerung haben eine Erstimpfung erhalten. Mehr als jeder Zehnte wurde vollständig geimpft. Diese Entwicklung erlaubt weitere inzidenzabhängige Erleichterungen.
Vor diesem Hintergrund beschloss die Staatsregierung heute weitere Erleichterungen bei den Corona-Maßnahmen, über die Bayerns Ministerpräsident Dr. Markus Söder, Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, Gesundheitsminister Klaus Holetschek und Wirtschaftsminister Bernd Sibler informierten.
Ab dem 25. Mai 2021 wird die Betreuung von Kindern, die im Schuljahr 2021/2022 tatsächlich eingeschult werden sollen (Vorschulkinder), in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen bis zu einer 7‑Tage-lnzidenz von 165 im (eingeschränkten) Regelbetrieb zugelassen.
- Ab dem 7. Juni 2021 (das heißt nach den Pfingstferien) wird der Wert der 7‑Tage-lnzidenz für die Schließung von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen einheitlich auf 165 festgelegt.
- Bei einer 7‑Tagesinzidenz zwischen 50 und 165 findet eingeschränkter Regelbetrieb, bei einer 7‑Tagesinzidenz bis 50 findet normaler Regelbetrieb statt.
Neben Schulen haben Kitas aufgrund ihrer großen sozialen und gesellschaftlichen Bedeutung unter anderem für die frühkindliche Bildung von Kindern oder die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oberste Priorität. Um flankierend zu den umsichtigen Lockerungen im Bereich der Kindertagesbetreuung einen möglichst sicheren Kita-Betrieb in Bayern zu gewährleisten, wird die Bayerische Teststrategie nach der kürzlichen Zulassung von Antigen-Selbsttests speziell für kleinere Kinder unter sechs Jahren um das Pflicht-Angebot zweimal wöchentlicher freiwilliger Selbsttests für Kinder in Kinderbetreuungseinrichtungen, in Heilpädagogischen Tagesstätten und in Schulvorbereitenden Einrichtungen erweitert.
Ab dem 7. Juni 2021 findet in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7‑Tages-Inzidenz unter 50 an allen Schularten voller Präsenzunterricht (ohne Mindestabstand) für alle Jahrgangsstufen an allen Schularten statt. Ab dem 7. Juni 2021 ist für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske („OP-Maske“) auf dem gesamten Schulgelände (einschließlich Unterrichtsraum) verpflichtend.
Ab dem 21. Mai 2021 sind Kulturveranstaltungen im Freien mit maximal 250 Zuschauern (feste Sitzplätze) in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7‑Tages-Inzidenz unter 100 erlaubt. Dies gilt für kulturelle Veranstaltungen sowohl im professionellen Bereich als auch für Laien- und Amateurensembles ebenso wie für filmische Veranstaltungen. Für die Besucher gilt eine Testpflicht. Diese Testpflicht entfällt in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7‑Tages-Inzidenz unter 50. Das Nähere regelt das entsprechende Rahmenhygienekonzept des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst.
Laien- und Amateurensembles sind ein Eckpfeiler des reichen kulturellen Lebens und der Veranstaltungslandschaft in Bayern. Die Möglichkeit, dass ab dem 21. Mai 2021 Proben für Laien- und Amateurensembles in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7‑Tage-Inzidenz unter 100 grundsätzlich wieder möglich sind, hat der Ministerrat bereits am 10. Mai 2021 eröffnet. Um Planungssicherheit für alle zu ermöglichen, beauftragt der Ministerrat das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, das notwendige Rahmenhygienekonzept mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege umgehend abzustimmen und schnellstmöglich zu veröffentlichen.
Ab dem 21. Mai 2021 können Freibäder in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7‑Tages-Inzidenz unter 100 öffnen. Voraussetzung ist die Beachtung des entsprechenden Rahmenhygienekonzepts (Abstandswahrung, Beschränkung der Personen pro m² et cetera), ein Termin und ein negativer Test. Diese Testpflicht entfällt in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7‑Tages-Inzidenz unter 50.
In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7‑Tages-Inzidenz unter 100 werden ab 21. Mai 2021 bei Sportveranstaltungen im Freien (hierzu zählen auch Freiluftstadien mit überdachten Zuschauerplätzen) Zuschauer im gleichen Umfang und unter gleichen Voraussetzungen wie bei Kulturveranstaltungen im Freien (das heißt Testpflicht, feste Plätze, maximal 250 Zuschauer) zugelassen. Die Testpflicht entfällt in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7‑Tages-Inzidenz unter 50.
- Fitnessstudios dürfen ab 21. Mai 2021 in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7‑Tages-Inzidenz unter 100 für kontaktfreien Sport öffnen. Voraussetzung ist ein negativer Test der Besucher und die Beachtung der Hygienemaßnahmen (Abstandspflicht, FFP2-Maskenpflicht außer beim Sport selbst). Diese Testpflicht entfällt in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7‑Tages-Inzidenz unter 50.
Da Organisation und Durchführung von Messen einer lange Vorlaufzeit bedürfen, führen kurzfristig von der Politik angesetzte Erleichterungen in diesem Bereich nur zu einem langsamen und allmählichen Hochfahren des Messebetriebs. Der Ministerrat stellt deshalb vor diesem Hintergrund bereits zum jetzigen Zeitpunkt fest, dass bei einer anhaltend günstigen Entwicklung des Infektionsgeschehens eine allgemeine Wiederaufnahme des Messebetriebs spätestens zum 1. September 2021 möglich sein dürfte. Die tatsächliche Durchführung von Messen hängt dabei vom weiteren Verlauf des Pandemiegeschehens ab.
- Um die notwendigen, äußerst komplexen Hygienekonzepte bereits im Vorfeld einer möglichen Öffnung erproben zu können, beschließt der Ministerrat, die Durchführung der Messe TrendSet vom 10. bis 12. Juli 2021 als Pilotmesse. Im Rahmen der notwendigen Abstimmung und Aktualisierung des Rahmenhygienekonzepts zwischen dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege ist in diesem Kontext insbesondere auch über die Festlegung einer Höchstbesucherzahl zu entscheiden. Dabei sind sowohl das aktuelle Infektionsgeschehen als auch das Bedürfnis nach Durchführung einer Messe in angemessener Größe zum Testen der Konzepte und der dazugehörigen Logistik zu berücksichtigen.
- Nach Durchführung der Pilotmesse wird das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie gebeten, im Ministerrat über die Erfahrungen und Erkenntnisse zu berichten und gleichzeitig einen Vorschlag für das weitere Vorgehen im Bereich des Messewesens vorzulegen.
Die Bayerische Staatsregierung beschließt einmalig im Jahr 2021 in Umsetzung des Ministerratsbeschlusses vom 4. Mai 2021 das befristete Programm „Tourismus in Bayern – fit für die Zukunft“ in Höhe von bis zu 30 Mio. Euro. Dies gibt zusätzlichen Auftrieb für einen kraftvollen Neustart nach der Krise, fördert Investitionen in einen nachhaltigen, smarten, barrierefreien und ökologischen Tourismus und stellt auch eine zusätzliche Maßnahme im Kampf gegen den Klimawandel dar. Insbesondere ist an folgende Maßnahmen gedacht: Durch die Einführung eines Nachhaltigkeits-Zertifikats fördern wir naturverträglichen, sozialen und wirtschaftlichen Qualitätstourismus in ganz Bayern, der auf regionale Produkte und Produktionskreisläufe setzt. Ein Digitalisierungs- und Nachhaltigkeitscoaching soll die Digitalisierung und Modernisierung insbesondere der Kleinen der Branche unterstützen. Die Unternehmen werden bei den nötigen Investitionen für Maßnahmen unter 30.000 Euro mit Fördermitteln unterstützt. Die Erhebung von touristischen Echtzeitdaten soll gefördert werden. So können Besucherströme gelenkt, unnötiger Verkehr vermieden und gestützt durch künstliche Intelligenz die Auslastung prognostiziert werden. Die Förderung Digitaler Barrierefreiheit im Tourismus unterstützt barrierefreie Online-Angebote und soll das „Reisen für Alle“ stärken. Um nachhaltige Mobilität weiter zu verbessern, wird die Errichtung von E‑Ladesäulen in touristischen Betrieben gefördert.
Der Ministerrat beauftragt den Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, die bayerischen Hilfsprogramme Soloselbstständigenprogramm, Spielstätten- und Veranstalterprogramm sowie Hilfsprogramm für Laienmusikvereine im Rahmen der vorhandenen Ausgabemittel bis zum 31. Dezember 2021 fortzuführen und das Spielstätten- und Veranstaltungsprogramm rückwirkend zum 1. Januar 2021 für Amateurtheater und gemeinnützige Kulturveranstalter zu öffnen. Der Ministerrat beschließt darüber hinaus zur Verlängerung des Spielstätten- und Veranstaltungsprogramms bis zu 10 Mio. Euro aus dem Sonderfonds Corona-Pandemie zur Verfügung zu stellen.
Der Ministerrat beauftragt die Staatsministerin für Digitales, eine weitere Verlängerung des bayerischen Kinounterstützungsprogramms bis zum 31. Dezember 2021 für den Fall zu veranlassen, dass der Sonderfonds des Bundes den Bereich der Kinos nicht berücksichtigt oder dieser nicht rechtzeitig bis zum 1. Juli 2021 (Auslaufen der Kino-Anlaufhilfen II) starten kann. Für die Verlängerung sollen die bisher für das Kinounterstützungsprogramm zur Verfügung gestellten Mittel verwendet werden.