Staats­re­gie­rung die sozia­len Trä­ger hängen

Sowa: Staats­re­gie­rung gefähr­det Ganztagesbetreuung

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Ganztagesbetreuung
Ursula Sowa, Foto: Hans-Martin Issler
Die grü­ne Bam­ber­ger Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Ursu­la Sowa hat die baye­ri­sche Staats­re­gie­rung auf­ge­for­dert, schnellst­mög­lich einen Haus­halts­ent­wurf vor­zu­le­gen. Zum Bei­spiel für Trä­ger von Ganz­ta­ges­be­treu­ung sei­en die aus­blei­ben­den Finan­zen beson­ders fatal.

Die Hän­ge­par­tie um den baye­ri­schen Staats­haus­halt, so Ursu­la Sowa in einer Mit­tei­lung, geht wei­ter. Noch immer habe die CSU-FW-Regie­rung kei­nen Haus­halts­ent­wurf vor­ge­legt. Beschlos­sen wer­den kön­ne der Haus­halt sonst erst im Juni, vor­her gebe es kein neu­es Geld. Etwa für Trä­ger von Ganz­ta­ges­be­treu­ung sei dies beson­ders fatal. Denn eigent­lich müss­ten jetzt die Grup­pen, so die Mit­tei­lung wei­ter, für das neue Schul­jahr ab Sep­tem­ber geplant und Per­so­nal ein­ge­teilt und ange­wor­ben werden.

Wie­der ein­mal lässt die Staats­re­gie­rung die sozia­len Trä­ger hän­gen“, sag­te Ursu­la Sowa, „in die­sen sowie­so schon schwie­ri­gen Zei­ten. Dabei ist eine ver­läss­li­che Betreu­ung nicht nur für gerech­te Bil­dungs­chan­cen wich­tig, son­dern unse­re Unter­neh­men brau­chen der­zeit jede Arbeits­kraft. Wenn der Betreu­ungs­platz nicht zuge­sagt wer­den kann, müs­sen vie­le jun­ge Eltern die Betreu­ung daheim über­neh­men und feh­len damit dem Wirt­schafts­stand­ort Bayern.”

Hin­zu kom­me, dass die Ganz­tags­be­treu­ung drin­gend eine Erhö­hung der staat­li­chen För­de­rung brau­che und erwar­te. Schließ­lich gel­te ab 2026 stu­fen­wei­se der Rechts­an­spruch auf Ganz­tags­be­treu­ung. Aber ohne eine siche­re Finan­zie­rung wür­den Trä­ger kaum gewillt oder in der Lage sein, Ange­bo­te ein­zu­rich­ten bezie­hungs­wei­se wei­ter aus­zu­bau­en. Dies gefähr­de wert­vol­le Struk­tu­ren bei den Trä­gern, die ers­ten sei­en bereits ins Strau­cheln gera­ten, Insol­ven­zen sei­en ange­mel­det worden.

Die baye­ri­schen Grü­nen for­dern dar­um in einem Dring­lich­keits­an­trag, dass sich die Staats­re­gie­rung schnells­tens küm­mert und eine Lösung für die von ihr ver­ur­sach­ten Pro­ble­me ent­wi­ckelt. „Es könn­te etwas Ähn­li­ches wie die Geneh­mi­gung eines vor­zei­ti­gen Maß­nah­men­be­ginns sein“, so Sowa, bau­po­li­ti­sche Spre­che­rin ihrer Frak­ti­on, wei­ter. „So nennt man das bei Bau­vor­ha­ben, wenn der För­der­be­scheid noch nicht da ist. Im sozia­len Bereich gibt es bis­her kei­ne Regelung.”

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