Stei­gen­de Kosten

Bezirks­tag ver­ab­schie­det Haus­halt für 2024

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Bezirkstag
Einstimmig verabschiedete der oberfränkische Bezirkstag seinen Haushalt für 2024, Foto: Sabine Heid
Der Bezirks­tag Ober­fran­kens hat in sei­ner Sit­zung am 1. Febru­ar den Haus­halt für das Jahr 2024 ein­stim­mig ver­ab­schie­det. Das Ver­wal­tungs­bud­get beträgt 538 Mil­lio­nen Euro und liegt damit erst­mals über einer hal­ben Mil­li­ar­de Euro. Trotz­dem muss der Hebe­satz und damit die Steu­er­last erhöht wer­den. Als Grund gibt der Bezirk deut­lich stei­gen­de Aus­ga­ben für sozia­le Leis­tun­gen an.

„Der Haus­halt des Bezirks war in den ver­gan­ge­nen Jah­ren geprägt von Sta­bi­li­tät und Kon­ti­nui­tät – die­sen Pfad ver­las­sen wir auch 2024 nicht“, zitiert eine Mit­tei­lung des Regie­rungs­be­zirks Ober­fran­ken die Haus­hals­re­de von Hen­ry Schramm, Bezirks­tags­prä­si­dent. Das Bud­get erlau­be es dem Bezirk, sei­nen Auf­ga­ben sach­ge­recht und voll­um­fäng­lich nach­zu­kom­men. Gleich­zei­tig wür­de er die Umla­ge­zah­len­den aber nicht über Gebühr belas­ten. In den ver­gan­ge­nen acht Jah­ren hat­te der Bezirk Ober­fran­ken durch­ge­hend einen Hebe­satz von 17,5 Punk­ten und damit den nied­rigs­ten Wert in ganz Bay­ern. „Wir haben bewusst auf das Anspa­ren einer gro­ßen Rück­la­ge ver­zich­tet, um mög­lichst viel Geld bei den Umla­ge­zah­lern zu belas­sen“, so Schramm weiter.

Wenn ein Regie­rungs­be­zirk die Finan­zie­rung sei­nes Haus­halts nicht voll­stän­dig durch staat­li­che Aus­gleichs­zah­lun­gen und eige­ne Ein­nah­men bewäl­ti­gen kann, muss der unge­deck­te Bedarf über die soge­nann­te Bezirks­um­la­ge erbracht wer­den. Die Höhe der Bezirks­um­la­ge wird in Pro­zent­sät­zen der Umla­ge­grund­la­gen, dem soge­nann­ten Hebe­satz, berech­net. Die­ser ergibt sich aus der Finanz­kraft der umla­ge­pflich­ti­gen kreis­frei­en Städ­te und Land­krei­se. Ermit­telt wird die Finanz­kraft vor allem aus den Steu­er­kraft-Zah­len – ein­ge­nom­me­ne Grund­steu­er, Gewer­be­steu­er, ein Anteil der Umsatz­steu­er und der Ein­kom­men­steu­er – und den Schlüs­sel­zu­wei­sun­gen an die Gemeinden.

Nun sei eine Erhö­hung die­ser Steu­er­last durch einen höhe­ren Hebe­satz unum­gäng­lich. Grund für die Aus­ga­ben­stei­ge­run­gen beim Bezirk sei­en die gestie­ge­nen Kos­ten im sozia­len Bereich. 94 Pro­zent des Ver­wal­tungs­haus­hal­tes ent­fal­len auf den Sozi­al­etat. Die Grün­de hier­für sei­en wie­der­um viel­fäl­tig. So gibt das Bun­des­teil­ha­be­ge­setz Men­schen mit Behin­de­rung ein grö­ße­res Spek­trum an Hil­fe­mög­lich­kei­ten. Auf­grund neu­er Geset­ze gebe es zudem mehr Men­schen, die Hil­fen bean­tra­gen kön­nen. Die Fall­zah­len wür­den bereits seit eini­gen Jah­ren anstei­gen. Hin­zu­kom­me eine erheb­li­che Kos­ten­stei­ge­run­gen bei den Sach- und Per­so­nal­kos­ten der Träger.

Wei­te­rer Anstieg der Sozialausgaben

Mit einem Anstieg der Kos­ten der sozia­len Leis­tun­gen ist der Bezirk bereits seit Län­ge­rem kon­fron­tiert. Bereits im Jahr 2023 stie­gen die Aus­ga­ben um 13 Pro­zent im Ver­gleich zum Vor­jahr an. Das Haus­halts­jahr 2023 wird der Bezirk dar­um mit einem Minus von 8,9 Mil­lio­nen Euro abschlie­ßen. Die­ses kön­ne, so die Mit­tei­lung wei­ter, aller­dings noch voll­stän­dig aus den Mit­teln der Rück­la­ge gedeckt wer­den kann. Für das aktu­el­le Haus­halts­jahr ver­schärft sich die­ser Trend aller­dings. „Für 2024 rech­nen wir mit einem wei­te­ren Anstieg der Sozi­al­aus­ga­ben um 46,7 Mil­lio­nen Euro“, so Schramm.

Trotz der „gro­ßen Unter­stüt­zung von Sei­ten der baye­ri­schen Staats­re­gie­rung in den ver­gan­ge­nen Jah­ren“, so Schramm wei­ter, hiel­ten die Ein­nah­men aber nicht mit der Aus­ga­ben­ent­wick­lung Schritt.

Auf der Ein­nah­me­sei­te stün­den die höhe­re Bezirks­um­la­ge und leicht stei­gen­de staat­li­che Aus­gleichs­leis­tun­gen. Der Bezirk müs­se des­halb für den Haus­halt 2024 auf sei­ne Reser­ven zurück­grei­fen. Nur durch eine Ent­nah­me von 16 Mil­lio­nen Euro aus der all­ge­mei­nen Rück­la­ge habe die Erhö­hung des Hebe­sat­zes auf 1,5 Punk­te begrenzt wer­den kön­nen. Die all­ge­mei­ne Rück­la­ge schrumpft damit nun auf das Niveau der gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Mindestrücklage.

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