Was sich bereits Ende April mündlich angedeutet hat, liegt der Stadt Bamberg nun schriftlich vor. Die Regierung von Oberfranken hat den städtischen
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BFV verabschiedet Finanzplanung für 2023
Rekord-Haushalt für Bayerischen Fußball-Verband
Der Bayerische Fußball-Verband wird das Jahr 2023 mit einem Rekord-Haushalt in Höhe von nahezu 40 Millionen Euro bestreiten. Einen Großteil davon macht ein Neubau in München aus.
Der Vorstand des Bayerischen Fußballverbands (BFV) hat jüngst einstimmig seinen Finanzplan für das Jahr 2023 beschlossen. 39,639 Millionen Euro umfasst der Rekord-Haushalt des Verbands. Dies gab der BFV in einer Mitteilung bekannt. 19,576 Millionen Euro sind bereits für einen Neubau, den sich der BFV in München leistet, fest veranschlagt. Bereinigt um diese Summe liegt das Haushaltsvolumen 2023 mit 20,063 Millionen Euro etwa auf dem Vor-Corona-Niveau.
Der Neubau von Büro‑, Gewerbe- und Wohnflächen im Stadtzentrum Münchens war bereits auf einem außerordentlichen Verbandstag 2021 in Regensburg beschlossen worden. Die Finanzierung des Bauprojekts soll dabei ohne zusätzliche Belastung der rund 4.500 bayerischen Fußball-Vereine ablaufen. Im Gegenteil will der BFV mit den künftigen Mieteinnahmen der neuen BFV-Immobilie (geplante Fertigstellung 2024) den BFV-Haushalt und damit die Abgaben der Klubs stabilisieren.
„Entscheidend ist am Ende nicht das Volumen des Haushalts 2023. Es geht vielmehr darum, diesen ausgeglichen zu gestalten“, sagt Schatzmeister Jürgen Faltenbacher. „Und das ist uns trotz gestiegener und immer vielfältiger werdender Anforderungen gelungen. Nach wie vor finanzieren unsere Vereine mit ihren Gebühren und Abgaben nur etwa rund ein Drittel aller durch sie ausgelösten Kosten beim Verband. Mit dem Neubau in München wollen wir diesen soliden Kurs im Sinne unserer rund 1,6 Millionen Mitglieder auch stringent fortsetzen. Klar ist aber ebenso, dass die Rahmenbedingungen für uns nicht einfacher werden. Die Inflation, die wir aktuell alle selbst privat deutlich zu spüren bekommen, macht auch vor dem Verband nicht Halt. Deswegen gilt weiterhin die Prämisse, alle Ausgaben penibel auf den Prüfstand zu stellen und wirklich nur dann Geld auszugeben, wenn es am Ende auf die Organisation und seine Mitglieder nachweislich positive Effekte hat.“
Eckpfeiler: Staatliche Zuwendungen und Abgaben der Profiklubs
Größte Posten auf Ausgaben-Seite im Rekord-Haushalt 2023 des BFV sollen neben dem Neubau und Personalkosten nach wie vor der Betrieb des IT-Angebots zur Organisation des Spielbetriebs und der Digital-Applikationen für Vereine (Kosten 1,9 Millionen Euro) und der Betrieb der sieben Bezirksgeschäftsstellen mit Unterstützung der jeweiligen Funktionäre und der dafür benötigten Infrastruktur (1,027 Millionen Euro) sein.
Auf der Einnahmenseite sollen erneut staatliche Zuschüsse und die Zuwendungen des Deutschen Fußball-Bundes und des Profi-Fußballs eine entscheidende Rolle spielen. So sollen durch Zahlungen des Bayerischen Landes-Sportverbands 3,179 Millionen, des DFB 2,344 Millionen und durch Spielabgaben der Profivereine 1,569 Millionen Euro an den BFV gehen.
Die gestiegenen Anforderungen an die Dokumentation der Verwendung für die Gemeinnützigkeit in diesen Bereichen haben indes zur Folge, dass der bürokratische und personelle Aufwand für den BFV weiterhin steigen.
- Dezember 28, 2022
- Redaktion Webecho Bamberg
Bezirk Oberfranken
Bezirks-Haushalt verabschiedet: Bezirksumlage bleibt gleich
Oberfrankens Bezirkstag hat am Mittwoch den Haushalt für das kommende Jahr verabschiedet. Das Haushaltsvolumen beläuft sich auf knapp 475 Millionen Euro und liegt damit rund 25 Millionen Euro über dem des Vorjahres. Die Bezirksumlage bleibt bei 17,5 Hebesatzpunkten.
„Mit dem Haushalt wollen wir ein Zeichen der Stabilität und Kontinuität setzen“, sagte Bezirkstagspräsident Henry Schramm in seiner Haushaltsrede. Wie der Bezirk Oberfranken mitteilte, behält er im achten Jahr in Folge den Hebesatz der Bezirksumlage, die die neun Landkreise und vier kreisfreien Städte an den Bezirk überweisen, von 17,5 Prozentpunkten bei. Damit wird Oberfranken voraussichtlich wieder den niedrigsten Hebesatz unter den bayerischen Bezirken haben.
„Mit dem Haushalt für 2023 kommen wir den Kommunen in Oberfranken auch im nächsten Jahr so weit entgegen, wie es möglich und vertretbar ist“, sagte Schramm.
Möglich werde die erneut niedrige Bezirksumlage trotz steigender Ausgaben im sozialen Bereich von rund 18,1 Millionen Euro vor allem wegen zwei Entwicklungen. Zum einen gab der Bezirk an, von höheren Ausgleichsleistungen der Freistaats Bayern in Höhe von rund 10 Millionen Euro zu profitieren. Zum anderen sei die die Umlagekraft in Oberfranken um durchschnittlich 3,5 Prozent angestiegen.
Bei gleichbleibendem Hebesatz werde der Bezirk 2023 so etwa 9,2 Millionen Euro mehr, insgesamt etwa 269,55 Millionen Euro an Bezirksumlage einnehmen. „Unser Dank gilt deshalb auch der bayerischen Staatsregierung, die neben der Erhöhung der Mittel für den Finanzausgleich auch die Gewerbesteuerverluste der Kommunen teilweise ausgleicht“, sagte der Bezirkstagspräsident.
Alle Fraktionen im Bezirkstag stimmten dem Haushaltsentwurf zu und begrüßten die konstant niedrige Bezirksumlage. In ihren Wortbeiträgen betonten die Fraktionsvorsitzenden, dass sie trotz der enormen Kostensteigerungen im Bau- und Energiesektor und einem zu erwartenden Defizit beim Kommunalunternehmen „Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken“ hinter den geplanten Investitionen im Klinikbereich in den kommenden Jahren stünden.
Der Bezirkstag von Oberfranken hatte 2019 ein großes Investitonsprogramm in Höhe von 540 Millionen Euro für die Bezirkskliniken in Oberfranken beschlossen. Große Baumaßnahmen sind unter anderem der Klinikneubau in Kutzenberg und der Neubau der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Bayreuth. Auch an den Standorten Rehau und Hochstadt am Main sind Um- und Neubaumaßnahmen vorgesehen.
- Dezember 18, 2022
- Redaktion Webecho Bamberg
Grünes Licht aus Bayreuth
Städtischer Haushalt bewilligt
Was sich bereits Ende April mündlich angedeutet hat, liegt der Stadt Bamberg nun schriftlich vor. Die Regierung von Oberfranken hat den städtischen Haushalt für das Jahr 2022 offiziell genehmigt, diesen allerdings auch mit Auflagen verbunden.
„Wir sind froh, die Freigabe für den Haushalt aus Bayreuth jetzt Schwarz auf Weiß zu haben“, sagte Oberbürgermeister Andreas Starke. „So können wir zuletzt aufgeschobene, neue Aufträge den Beschlüssen des Stadtrats folgend zeitnah vergeben.“
Starke hatte hat am 27. April eine Delegation des Stadtrats nach Bayreuth geführt und sich dort mit Oberfrankens Regierungspräsidentin Heidrun Piwernetz ausgetauscht. Vorangegangen waren am 3. März Zweifel der Bezirksregierung an der Leistungsfähigkeit im Haushaltsjahr 2022 und in den Finanzplanjahren 2023 bis 2025.
Diese Zweifel konnte Bamberg aber ausräumen. Nun wurden sowohl die Kredite der Stadt über 50,4 Millionen Euro als auch ihre Verpflichtungsermächtigungen über 52,7 Millionen Euro und der Bamberger Service Betriebe (BSB) über 24,3 Millionen Euro von der Regierung von Oberfranken genehmigt.
Auflagen aus Bayreuth
Allerdings ist das Grüne Licht aus Bayreuth auch mit mehreren Auflagen verbunden. Unter anderem verweist die Bezirksregierung darauf, dass der Überschuss von 29,1 Millionen Euro nach dem Rechnungsergebnis aus dem Vorjahr zur Stärkung der Rücklage verwenden werden muss. Zusätzliche Investitionsmaßnahmen dürften damit nicht finanziert werden. Wörtlich heißt es in dem Schreiben: „Das vorgelegte Haushaltskonsolidierungskonzept ist fortzuschreiben und umzusetzen.“ Damit die Haushaltssatzung wirksam wird, fehlt nun nur noch die amtliche Bekanntmachung, die am 17. Juni im Amtsblatt erfolgt.
Haushaltsprojekte
„Nun ist der Weg frei für eine zukunftsfähige Stadtentwicklung“, sagte Andreas Starke. Der Oberbürgermeister nannte neben Schulsanierungen, Kita-Offensive, Bahnausbau und Konversion exemplarisch vier wegweisende Projekte, die die Haushaltsplanungen vorsehen.
Für die Sanierung des Quartiers Rathaus am Maxplatz sieht de Haushalt 25,7 Millionen Euro vor. An den Kosten der unter anderem aus Gründen des Brandschutzes und der Energieeffizienz dringend notwendigen Maßnahme beteiligen sich die verschiedensten Fördermittel-Geber. Für die Stadt Bamberg bleiben so 1,5 Millionen Euro als Eigenanteil. Neben der Modernisierung des Rathauses beinhaltet das Projekt auch die Neugestaltung des Umfeldes.
Für das Projekt Mitmachklima sollen verschiedene Projekte aus dem Bereich Klima- und Umweltschutz mit insgesamt 3.325.000 Euro angeschoben und unterstützt werden. Finanziert wird das Programm fast komplett durch Fördermittel des Bundes in Höhe von 3.300.000 Euro.
Auch kann mit dem Kauf eines Nachbar-Grundstücks nun die Erweiterung des Klinikums auf den Weg gebracht werden. Diese soll zur weiteren Stärkung Bambergs als Standort der medizinischen Versorgung beitragen.
Seit einigen Monaten läuft in Bamberg das Projekt „Smart City“, das die Stadt zum Vorreiter in Sachen Digitalisierung machen soll. Für dieses Projekt rechnet die Stadt mit Investitionszuweisungen vom Bund in Höhe von 13,5 Millionen Euro bei Ausgaben von 14,5 Millionen Euro. Somit bleibt der Stadt Bamberg ein Finanzierungsanteil von einer Million Euro.
- Juni 11, 2022
- Redaktion Webecho Bamberg
Erzbistum Bamberg stellt Weichen für die Zukunft
Haushalt wird bis 2025 um 20 Millionen Euro reduziert
Das Erzbistum Bamberg stellt die Weichen für die personelle, demografische und finanzielle Entwicklung der nächsten Jahre. In einer zweitägigen Klausurtagung hat die Bistumsleitung zum Abschluss des siebenmonatigen Prozesses „Vertrauen und Verantwortung 2025“ zahlreiche Maßnahmen erörtert und beschlossen, mit denen die Kirche auch bei sinkenden Katholikenzahlen, mit weniger Personal und rückläufigen Kirchensteuereinnahmen handlungsfähig bleiben soll. Damit soll die pastorale Arbeit für die Zukunft gesichert werden.
Nachdem in den vergangenen Jahren das Erzbistum strukturell und pastoral neu aufgestellt wurde, steht jetzt die Entwicklung des Ordinariats mit seinen Aufgaben, Strukturen, Dienststellen und Einrichtungen im Blickpunkt. Prämisse des Prozesses war „die Gestaltung der Zukunft unserer Kirche und nicht der Erhalt des Bestehenden“, schreiben Generalvikar Georg Kestel und Ordinariatsdirektorin Jutta Schmitt in einem Brief an die Beschäftigten im Erzbistum. Sie versichern zugleich, dass es keine betriebsbedingten Kündigungen geben wird. In allen Bereichen werde die Ausbildung fortgeführt, und es würden auch neue Stellen geschaffen, wo die Zukunftssicherung es erfordere.
Ziel der Maßnahmen ist eine Reduzierung des Haushalts bis zum Jahr 2025 um 20 Millionen Euro im Vergleich zum Etat von 2020. Ein Großteil der Einsparungen wird durch die Begrenzung des Bauhaushalts zunächst bis 2025 auf 25 Millionen Euro erreicht. Dazu wird ein Gebäudekonzept für alle notwendigen Dienstsitze, Versammlungsflächen und Kindertagesstätten erstellt. Die Kosten für die Anmietung von Büroflächen soll um ein Drittel reduziert werden, wobei gleichzeitig die diözesaneigenen Gebäude effektiver genutzt werden sollen.
Außerdem sollen die Reisekosten minimiert werden, wobei die in der Corona-Zeit gemachten Erfahrungen mit digitalen Kommunikationsmöglichkeiten genutzt werden sollen. In verschiedenen Bereichen wird zudem die überdiözesane Zusammenarbeit geprüft.
Vorgeschlagene Maßnahmen sollen ab September fortentwickelt werden
Erzbischof Ludwig Schick betonte, im Mittelpunkt aller Veränderungen müsse stehen, dass jede Pfarrei, jeder Seelsorgebereich, jede Dienststelle und Einrichtung zu einem geistlichen Zentrum werde, getragen vom „Geist der Gottes- und Nächstenliebe, der achtsamen und hilfreichen Sorge um die Menschen“.
In die Klausurtagung der Ordinariatskonferenz flossen die Arbeitsergebnisse von acht Teilprojekten ein, die sich seit Jahresbeginn mit den Themen Seelsorge, Personalgewinnung und ‑entwicklung, Liegenschaftsbestand, Digitalisierung, Kommunikation, Fort- und Weiterbildung, Bildung und Strukturen befasst haben. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen ab September fortentwickelt, beraten und umgesetzt werden. Die Ordinariatskonferenz ist das höchste Beschlussgremium im Erzbistum.
- August 4, 2021
- Webecho Bamberg
- Quelle: Erzbistum Bamberg
Haushaltsnahe Dienstleistung
Frühjahrsputz mit der Hilfe vom Fiskus
Bald ist es wieder soweit: Der Frühling kommt und somit steht für viele der Frühjahrsputz vor der Tür. Aber nicht jeder will oder kann selber Schränke rücken oder zum Fensterputzen auf die Leiter steigen. „Wer sich für den Haushalt Unterstützung holt, bekommt Hilfe vom Fiskus. Haushaltsnahe Dienstleistung sind die Zauberwörter“, so die Steuerberaterkammer Nürnberg.
Definition und grundsätzliche Unterscheidung
Der Begriff „haushaltsnahe Dienstleistung“ ist gesetzlich nicht näher bestimmt. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) müssen die Leistungen eine hinreichende Nähe zur Haushaltsführung aufweisen oder damit im Zusammenhang stehen. Haushaltsnahe Dienstleistungen sind grundsätzlich dann gegeben, wenn die Tätigkeiten normalerweise von Mitgliedern des privaten Haushalts oder entsprechend Beschäftigten erledigt werden und wenn sie mit der Haushaltsführung zusammenhängen. Als gängige Beispiele sind zum Beispiel die Zubereitung von Mahlzeiten im Haushalt, die Reinigung der Wohnung von Steuerpflichtigen, Gartenarbeiten sowie auch die Betreuung von Kindern, Kranken und pflegebedürftigen Personen zu nennen. Werden diese Arbeiten von Haushaltshilfen oder selbstständigen Dienstleister*innen erledigt, können die Aufwendungen dafür steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistungen berücksichtigt werden. Allerdings nur, soweit sie nicht schon als Betriebsausgaben, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben abgezogen werden.
Drei Arten von haushaltsnahen Dienstleistungen
Das Gesetz unterscheidet drei verschiedene Arten von haushaltsnahen Dienstleistungen mit unterschiedlicher steuerlicher Behandlung:
1. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse im Haushalt (Minijobs mit einer Verdienstobergrenze von 450 Euro monatlich):
Hierfür ermäßigt sich die um die sonstigen Steuerermäßigungen verminderte tarifliche Einkommensteuer auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens aber um 510 Euro jährlich.
2. Andere haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse sowie Dienstleistungen einschließlich Pflege- und Betreuungsleistungen:
Es können 20 Prozent der Aufwendungen (Arbeitslöhne) bis zu einem jährlichen Gesamthöchstbetrag von 20.000 Euro angesetzt werden, sodass sich der maximal mögliche steuerliche Abzug auf 4.000 Euro beläuft. Die Steuerermäßigung kann auch für die Inanspruchnahme von Pflege- und Betreuungsleistungen sowie für bestimmte Aufwendungen, die von Steuerpflichtigen wegen der Unterbringung in einem Heim oder zur dauernden Pflege erwachsen, in Anspruch genommen werden.
3. Handwerkerleistungen im Privathaushalt:
Wenn Handwerker*innen Reparaturen im Haushalt ausführen, können Auftraggeber*innen dafür 20 Prozent der Arbeitskosten sowie der Fahrt- und Maschinenkosten (nicht: Aufwendungen für Material) bis zu 6.000 Euro ansetzen, sodass maximal 1.200 Euro jährlich abziehbar sind. Dies gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.
Es lohnt daher, sich genauer zu erkundigen, welche Tätigkeiten als haushaltsnahe Dienstleistungen begünstigt werden können. Dazu ergeben sich immer wieder Änderungen und Erweiterungen, auch aufgrund von Gerichtsentscheidungen. So kann zum Beispiel eine Leistung im Haushalt auch dann gegeben sein, wenn sie dem eigenen Grundstück dient, selbst wenn sie nicht auf diesem erbracht wird. Damit können auch die Lohnkosten für einen Winterdienst steuerlich geltend gemacht werden, der den öffentlichen Gehweg vor dem eigenen Grundstück räumt oder für den Hausmeisterdienst, bei dem der Gehweg gefegt und das Treppenhaus geputzt wird. Zu den Kosten für einen Winterdienst zählen die Lohnkosten für die Schneeräumung oder das Streuen von Splitt. Die Materialkosten (Splitt, Schneeschieber oder Schneeschaufel) werden dabei nicht berücksichtigt.
Wer den Garten auf Vordermann bringen will und dafür Gärtner*innen beauftragt, kann grundsätzlich auch diese Aufwendungen absetzen. Zu beachten ist hierbei allerdings, dass die jeweiligen Besitzer*innen (zum Beispiel Mieter*innen oder Eigentümer*innen) das zum Garten gehörende Haus selbst bewohnen müssen. Auch für Ferienhäuser oder Schrebergärten, die üblicherweise nicht ganzjährig bewohnt sind, gilt die Möglichkeit der steuerlichen Begünstigungen. Etwaige Garten-arbeiten, die anlässlich des Neubaus eines Hauses anfallen, sind allerdings nicht von den Steuervorteilen erfasst (zum Beispiel ein Wintergarten, der bei Errichtung des Neubaus angelegt wird).
Auch die Versorgung und Betreuung eines im Haushalt von Steuerpflichtigen aufgenommenen Haustieres kann als haushaltsnahe Dienstleistung begünstigt sein. Aufwendungen für das Füttern, die Fellpflege, das Ausführen und die sonstige Beschäftigung des Tieres sowie Reinigungsarbeiten in der Wohnung durch Personen, die nicht zum Haushalt der Halter*innen gehören, können Steuerpflichtige absetzen. Sogar die Aufwendungen für einen Hundegassiservice können absetzbar sein, obwohl hier Dienstleister*innen mit Hunden spazieren gehen und dabei im Normalfall das Grundstück verlassen. Nicht absetzbar sind hingegen die Kosten für die Unterbringung des Tieres in einer Tierpension oder Tierarztkosten.
Voraussetzungen für die Steuerermäßigung
Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung der Aufwendungen ist in jedem Fall, dass Leistungserbringer*innen gegenüber Leistungsempfänger*innen mit einer ordnungsgemäßen Rechnung abrechnen und dass der Betrag durch Überweisung auf das Konto der leistenden Person bezahlt wird. Barzahlungen gegen Quittung reichen dagegen nicht aus.
Da das Finanzamt nur Arbeitskosten steuerlich berücksichtigt, ist der Anteil dieser Ausgaben anhand der Angaben in der Rechnung zu ermitteln. Die Rechnung ausstellende Person darf auch eine prozentuale Aufteilung des Rechnungsbetrages in Arbeits- und Materialkosten vornehmen. Eine schätzungsweise Aufteilung durch Leistungsempfänger*innen, also Steuerpflichtige, wird allerdings vom Finanzamt nicht anerkannt.
Da der steuerlich berücksichtigungsfähige Betrag direkt von der Steuerschuld abgezogen wird, können sich spürbare Steuerersparnisse ergeben. Es lohnt daher, sich genauer darüber zu informieren, in welchen Fällen eine haushaltsnahe Dienstleistung gegeben ist. Dabei können Expert*innen weiterhelfen. Orientierungshilfe bei der Suche nach qualifizierten Berater*innen gibt der Steuerberater-Suchdienst auf der Website der Steuerberaterkammer Nürnberg unter https://www.stbk-nuernberg.de/
- März 31, 2021
- Webecho Bamberg
- Quelle: Steuerberaterkammer Nürnberg