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Haushalt

Unter Auf­la­gen

Haus­halt der Stadt Bam­berg ist genehmigt

Die Regie­rung von Ober­fran­ken hat den Haus­halt der Stadt Bam­berg für das Jahr 2024 bewil­ligt. Dies geschah aller­dings unter Auf­la­gen, da die Haus­halts­la­ge Bam­bergs extrem ange­spannt sei.

Bam­bergs Haus­halt für das Jahr 2024 steht, wie das Rat­haus in einer Mit­tei­lung bekannt­gab. So hat die Regie­rung von Ober­fran­ken der Stadt für die nächs­ten Mona­te einen Ver­wal­tungs­haus­halt von 296,2 Mil­lio­nen und einen Ver­mö­gens­haus­halt von 121,7 Mil­lio­nen Euro bewil­ligt. Als Kre­dit­auf­nah­me für Inves­ti­tio­nen und Inves­ti­ti­ons­för­de­rungs­maß­nah­men sind wei­te­re 48,7 Mil­lio­nen Euro geplant. Mit der Ver­öf­fent­li­chung der Haus­halts­sat­zung 2024 in einem Son­der­amts­blatt an die­sem Frei­tag tritt die­se rück­wir­kend zum 1. Janu­ar 2024 in Kraft.

In ihrer Geneh­mi­gung des Haus­halts nennt die Rechts­auf­sichts­be­hör­de jedoch Auf­la­gen, da die Haus­halts­la­ge der Stadt Bam­berg extrem ange­spannt sei. Des­halb soll­te unter ande­rem ein vor­ge­leg­tes Inves­ti­ti­ons­pro­gramm abge­ar­bei­tet wer­den, bevor neue Maß­nah­men begon­nen wer­den. Zudem sei­en die eige­nen Ein­nah­me­mög­lich­kei­ten der Stadt voll­um­fäng­lich auszuschöpfen.

Ober­bür­ger­meis­ter Andre­as Star­ke gab ab, die Anmer­kun­gen ernst neh­men zu wol­len. „Wir wer­den die­se Auf­la­gen natür­lich beher­zi­gen“, sag­te er. „Das umsich­ti­ge Han­deln unse­res Finanz­re­fe­ren­ten Bert­ram Felix ver­setzt uns seit vie­len Jah­ren in die Lage, den Spa­gat zu schaf­fen: mit den Finanz­mit­teln spar­sam umzu­ge­hen und trotz­dem die Stadt zu moder­ni­sie­ren und deut­lich vor­an­zu­brin­gen. Ich den­ke hier zum Bei­spiel an die vie­len Sanie­run­gen von öffent­li­chen Gebäu­den wie Schu­len und Rat­häu­ser, aber auch an die inten­si­ve Beglei­tung des Pro­jekts Bahnausbau.“

Stei­gen­de Kosten

Bezirks­tag ver­ab­schie­det Haus­halt für 2024

Der Bezirks­tag Ober­fran­kens hat in sei­ner Sit­zung am 1. Febru­ar den Haus­halt für das Jahr 2024 ein­stim­mig ver­ab­schie­det. Das Ver­wal­tungs­bud­get beträgt 538 Mil­lio­nen Euro und liegt damit erst­mals über einer hal­ben Mil­li­ar­de Euro. Trotz­dem muss der Hebe­satz und damit die Steu­er­last erhöht wer­den. Als Grund gibt der Bezirk deut­lich stei­gen­de Aus­ga­ben für sozia­le Leis­tun­gen an.

„Der Haus­halt des Bezirks war in den ver­gan­ge­nen Jah­ren geprägt von Sta­bi­li­tät und Kon­ti­nui­tät – die­sen Pfad ver­las­sen wir auch 2024 nicht“, zitiert eine Mit­tei­lung des Regie­rungs­be­zirks Ober­fran­ken die Haus­hals­re­de von Hen­ry Schramm, Bezirks­tags­prä­si­dent. Das Bud­get erlau­be es dem Bezirk, sei­nen Auf­ga­ben sach­ge­recht und voll­um­fäng­lich nach­zu­kom­men. Gleich­zei­tig wür­de er die Umla­ge­zah­len­den aber nicht über Gebühr belas­ten. In den ver­gan­ge­nen acht Jah­ren hat­te der Bezirk Ober­fran­ken durch­ge­hend einen Hebe­satz von 17,5 Punk­ten und damit den nied­rigs­ten Wert in ganz Bay­ern. „Wir haben bewusst auf das Anspa­ren einer gro­ßen Rück­la­ge ver­zich­tet, um mög­lichst viel Geld bei den Umla­ge­zah­lern zu belas­sen“, so Schramm weiter.

Wenn ein Regie­rungs­be­zirk die Finan­zie­rung sei­nes Haus­halts nicht voll­stän­dig durch staat­li­che Aus­gleichs­zah­lun­gen und eige­ne Ein­nah­men bewäl­ti­gen kann, muss der unge­deck­te Bedarf über die soge­nann­te Bezirks­um­la­ge erbracht wer­den. Die Höhe der Bezirks­um­la­ge wird in Pro­zent­sät­zen der Umla­ge­grund­la­gen, dem soge­nann­ten Hebe­satz, berech­net. Die­ser ergibt sich aus der Finanz­kraft der umla­ge­pflich­ti­gen kreis­frei­en Städ­te und Land­krei­se. Ermit­telt wird die Finanz­kraft vor allem aus den Steu­er­kraft-Zah­len – ein­ge­nom­me­ne Grund­steu­er, Gewer­be­steu­er, ein Anteil der Umsatz­steu­er und der Ein­kom­men­steu­er – und den Schlüs­sel­zu­wei­sun­gen an die Gemeinden.

Nun sei eine Erhö­hung die­ser Steu­er­last durch einen höhe­ren Hebe­satz unum­gäng­lich. Grund für die Aus­ga­ben­stei­ge­run­gen beim Bezirk sei­en die gestie­ge­nen Kos­ten im sozia­len Bereich. 94 Pro­zent des Ver­wal­tungs­haus­hal­tes ent­fal­len auf den Sozi­al­etat. Die Grün­de hier­für sei­en wie­der­um viel­fäl­tig. So gibt das Bun­des­teil­ha­be­ge­setz Men­schen mit Behin­de­rung ein grö­ße­res Spek­trum an Hil­fe­mög­lich­kei­ten. Auf­grund neu­er Geset­ze gebe es zudem mehr Men­schen, die Hil­fen bean­tra­gen kön­nen. Die Fall­zah­len wür­den bereits seit eini­gen Jah­ren anstei­gen. Hin­zu­kom­me eine erheb­li­che Kos­ten­stei­ge­run­gen bei den Sach- und Per­so­nal­kos­ten der Träger.

Wei­te­rer Anstieg der Sozialausgaben

Mit einem Anstieg der Kos­ten der sozia­len Leis­tun­gen ist der Bezirk bereits seit Län­ge­rem kon­fron­tiert. Bereits im Jahr 2023 stie­gen die Aus­ga­ben um 13 Pro­zent im Ver­gleich zum Vor­jahr an. Das Haus­halts­jahr 2023 wird der Bezirk dar­um mit einem Minus von 8,9 Mil­lio­nen Euro abschlie­ßen. Die­ses kön­ne, so die Mit­tei­lung wei­ter, aller­dings noch voll­stän­dig aus den Mit­teln der Rück­la­ge gedeckt wer­den kann. Für das aktu­el­le Haus­halts­jahr ver­schärft sich die­ser Trend aller­dings. „Für 2024 rech­nen wir mit einem wei­te­ren Anstieg der Sozi­al­aus­ga­ben um 46,7 Mil­lio­nen Euro“, so Schramm.

Trotz der „gro­ßen Unter­stüt­zung von Sei­ten der baye­ri­schen Staats­re­gie­rung in den ver­gan­ge­nen Jah­ren“, so Schramm wei­ter, hiel­ten die Ein­nah­men aber nicht mit der Aus­ga­ben­ent­wick­lung Schritt.

Auf der Ein­nah­me­sei­te stün­den die höhe­re Bezirks­um­la­ge und leicht stei­gen­de staat­li­che Aus­gleichs­leis­tun­gen. Der Bezirk müs­se des­halb für den Haus­halt 2024 auf sei­ne Reser­ven zurück­grei­fen. Nur durch eine Ent­nah­me von 16 Mil­lio­nen Euro aus der all­ge­mei­nen Rück­la­ge habe die Erhö­hung des Hebe­sat­zes auf 1,5 Punk­te begrenzt wer­den kön­nen. Die all­ge­mei­ne Rück­la­ge schrumpft damit nun auf das Niveau der gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Mindestrücklage.

10 Mil­lio­nen Euro zu wenig

Erz­bis­tum Bam­berg: Haus­halt 2024 nicht ausgeglichen

Tarif­stei­ge­run­gen und immer weni­ger Mit­glie­der, von denen man Kir­chen­steu­er ver­lan­gen kann, set­zen das Erz­bis­tum Bam­berg im nächs­ten Jahr finan­zi­ell unter Druck. Meh­re­re Mil­lio­nen Euro wer­den Ende 2024 im Haus­halt fehlen.

Der Diö­ze­san­steu­er­aus­schuss hat in einer Mit­tei­lung den Haus­halt des Erz­bis­tums Bam­berg für 2024 bekannt­ge­ge­ben. Für das kom­men­de Jahr plant das Erz­bis­tum dem­nach mit Erträ­gen von 229,5 Mil­lio­nen Euro (Vor­jahr: 233,5 Mil­lio­nen Euro). Dem gegen­über ste­hen Auf­wen­dun­gen von 239,4 Mil­lio­nen Euro (Vor­jahr 233,4 Mil­lio­nen Euro). Dem Erz­bis­tum Bam­berg feh­len im nächs­ten Jahr also wahr­schein­lich 10 Mil­lio­nen Euro. Des­we­gen wer­de man womög­lich auf Rück­la­gen zurück­grei­fen. Nach die­sem Schritt erwar­te man ein Bilanz­er­geb­nis von ‑6,8 Mil­lio­nen Euro (Vor­jahr ‑3,8 Mil­lio­nen Euro).

Die Erträ­ge des Erz­bis­tums set­zen sich über­wie­gend aus Kir­chen­steu­er­zah­lun­gen (75,3 Pro­zent), öffent­li­chen Zuschüs­sen und Zuwei­sun­gen (13,7 Pro­zent) sowie Erträ­gen aus Ver­mö­gens­ver­wal­tung (5,5 Pro­zent) zusam­men. Als einen der Haupt­grün­de für das kal­ku­lier­te nega­ti­ve Jah­res­er­geb­nis von ‑9,9 Mil­lio­nen Euro (Vor­jahr 0,1 Mil­lio­nen Euro) nann­te Finanz­di­rek­tor Mathi­as Vet­ter neben dem Rück­gang an Kir­chen­steu­er­ein­nah­men die Tarif­stei­ge­run­gen im öffent­li­chen Dienst von rund 10 Pro­zent. „Die stei­gen­den Löh­ne und Gehäl­ter und damit die dar­auf ent­fal­len­den Kir­chen­steu­ern kom­pen­sie­ren nur teil­wei­se den Ver­lust von Kir­chen­steu­er­ein­nah­men auf­grund der hohen Aus­tritts­zah­len und rück­läu­fi­gen Tauf­quo­ten“, sag­te Vetter.

Für 2024 plant das Erz­bis­tum zudem Inves­ti­tio­nen von ins­ge­samt 1,3 Mil­lio­nen Euro (Vor­jahr 4,4 Mil­lio­nen Euro). Die­se sol­len schwer­punkt­mä­ßig in Infor­ma­ti­ons­tech­nik, vor allem auch in die Schu­len des Bis­tums flie­ßen. Auch für Bau­maß­nah­men will das Erz­bis­tum Geld aus­ge­ben. Hier sind ins­ge­samt 22,3 Mil­lio­nen Euro vor­ge­se­hen. Unter ande­rem sol­len 3,1 Mil­lio­nen Euro in Gebäu­de der Cari­tas-Ein­rich­tun­gen auf­ge­wen­det wer­den, 8,4 Mil­lio­nen Euro für Sanie­rung und Instand­hal­tung von Kir­chen, 3,9 Mil­lio­nen für Pfarr­häu­ser und Pfarr­hei­me sowie 1,2 Mil­lio­nen Euro für Bau­maß­nah­men an Kindertagesstätten.

Trotz der ange­spann­ten Haus­halts­la­ge sei­en die Mit­tel für Seel­sor­ge und den Bereich Schu­le, Bil­dung, Wis­sen­schaft und Kunst aber nicht gekürzt wor­den. „Bei allen anste­hen­den Her­aus­for­de­run­gen ste­hen die Men­schen im Mit­tel­punkt allen kirch­li­chen Han­delns“, beton­te der Stän­di­ge Ver­tre­ter des Diö­ze­san­ad­mi­nis­tra­tors, Prä­lat Georg Kestel.

BFV ver­ab­schie­det Finanz­pla­nung für 2023

Rekord-Haus­halt für Baye­ri­schen Fußball-Verband

Der Baye­ri­sche Fuß­ball-Ver­band wird das Jahr 2023 mit einem Rekord-Haus­halt in Höhe von nahe­zu 40 Mil­lio­nen Euro bestrei­ten. Einen Groß­teil davon macht ein Neu­bau in Mün­chen aus.

Der Vor­stand des Baye­ri­schen Fuß­ball­ver­bands (BFV) hat jüngst ein­stim­mig sei­nen Finanz­plan für das Jahr 2023 beschlos­sen. 39,639 Mil­lio­nen Euro umfasst der Rekord-Haus­halt des Ver­bands. Dies gab der BFV in einer Mit­tei­lung bekannt. 19,576 Mil­lio­nen Euro sind bereits für einen Neu­bau, den sich der BFV in Mün­chen leis­tet, fest ver­an­schlagt. Berei­nigt um die­se Sum­me liegt das Haus­halts­vo­lu­men 2023 mit 20,063 Mil­lio­nen Euro etwa auf dem Vor-Corona-Niveau.

Der Neu­bau von Büro‑, Gewer­be- und Wohn­flä­chen im Stadt­zen­trum Mün­chens war bereits auf einem außer­or­dent­li­chen Ver­bands­tag 2021 in Regens­burg beschlos­sen wor­den. Die Finan­zie­rung des Bau­pro­jekts soll dabei ohne zusätz­li­che Belas­tung der rund 4.500 baye­ri­schen Fuß­ball-Ver­ei­ne ablau­fen. Im Gegen­teil will der BFV mit den künf­ti­gen Miet­ein­nah­men der neu­en BFV-Immo­bi­lie (geplan­te Fer­tig­stel­lung 2024) den BFV-Haus­halt und damit die Abga­ben der Klubs stabilisieren.

„Ent­schei­dend ist am Ende nicht das Volu­men des Haus­halts 2023. Es geht viel­mehr dar­um, die­sen aus­ge­gli­chen zu gestal­ten“, sagt Schatz­meis­ter Jür­gen Fal­ten­ba­cher. „Und das ist uns trotz gestie­ge­ner und immer viel­fäl­ti­ger wer­den­der Anfor­de­run­gen gelun­gen. Nach wie vor finan­zie­ren unse­re Ver­ei­ne mit ihren Gebüh­ren und Abga­ben nur etwa rund ein Drit­tel aller durch sie aus­ge­lös­ten Kos­ten beim Ver­band. Mit dem Neu­bau in Mün­chen wol­len wir die­sen soli­den Kurs im Sin­ne unse­rer rund 1,6 Mil­lio­nen Mit­glie­der auch strin­gent fort­set­zen. Klar ist aber eben­so, dass die Rah­men­be­din­gun­gen für uns nicht ein­fa­cher wer­den. Die Infla­ti­on, die wir aktu­ell alle selbst pri­vat deut­lich zu spü­ren bekom­men, macht auch vor dem Ver­band nicht Halt. Des­we­gen gilt wei­ter­hin die Prä­mis­se, alle Aus­ga­ben peni­bel auf den Prüf­stand zu stel­len und wirk­lich nur dann Geld aus­zu­ge­ben, wenn es am Ende auf die Orga­ni­sa­ti­on und sei­ne Mit­glie­der nach­weis­lich posi­ti­ve Effek­te hat.“

Eck­pfei­ler: Staat­li­che Zuwen­dun­gen und Abga­ben der Profiklubs

Größ­te Pos­ten auf Aus­ga­ben-Sei­te im Rekord-Haus­halt 2023 des BFV sol­len neben dem Neu­bau und Per­so­nal­kos­ten nach wie vor der Betrieb des IT-Ange­bots zur Orga­ni­sa­ti­on des Spiel­be­triebs und der Digi­tal-Appli­ka­tio­nen für Ver­ei­ne (Kos­ten 1,9 Mil­lio­nen Euro) und der Betrieb der sie­ben Bezirks­ge­schäfts­stel­len mit Unter­stüt­zung der jewei­li­gen Funk­tio­nä­re und der dafür benö­tig­ten Infra­struk­tur (1,027 Mil­lio­nen Euro) sein.

Auf der Ein­nah­men­sei­te sol­len erneut staat­li­che Zuschüs­se und die Zuwen­dun­gen des Deut­schen Fuß­ball-Bun­des und des Pro­fi-Fuß­balls eine ent­schei­den­de Rol­le spie­len. So sol­len durch Zah­lun­gen des Baye­ri­schen Lan­des-Sport­ver­bands 3,179 Mil­lio­nen, des DFB 2,344 Mil­lio­nen und durch Spiel­ab­ga­ben der Pro­fi­ver­ei­ne 1,569 Mil­lio­nen Euro an den BFV gehen.

Die gestie­ge­nen Anfor­de­run­gen an die Doku­men­ta­ti­on der Ver­wen­dung für die Gemein­nüt­zig­keit in die­sen Berei­chen haben indes zur Fol­ge, dass der büro­kra­ti­sche und per­so­nel­le Auf­wand für den BFV wei­ter­hin steigen.

Bezirk Ober­fran­ken

Bezirks-Haus­halt ver­ab­schie­det: Bezirks­um­la­ge bleibt gleich

Ober­fran­kens Bezirks­tag hat am Mitt­woch den Haus­halt für das kom­men­de Jahr ver­ab­schie­det. Das Haus­halts­vo­lu­men beläuft sich auf knapp 475 Mil­lio­nen Euro und liegt damit rund 25 Mil­lio­nen Euro über dem des Vor­jah­res. Die Bezirks­um­la­ge bleibt bei 17,5 Hebesatzpunkten.

„Mit dem Haus­halt wol­len wir ein Zei­chen der Sta­bi­li­tät und Kon­ti­nui­tät set­zen“, sag­te Bezirks­tags­prä­si­dent Hen­ry Schramm in sei­ner Haus­halts­re­de. Wie der Bezirk Ober­fran­ken mit­teil­te, behält er im ach­ten Jahr in Fol­ge den Hebe­satz der Bezirks­um­la­ge, die die neun Land­krei­se und vier kreis­frei­en Städ­te an den Bezirk über­wei­sen, von 17,5 Pro­zent­punk­ten bei. Damit wird Ober­fran­ken vor­aus­sicht­lich wie­der den nied­rigs­ten Hebe­satz unter den baye­ri­schen Bezir­ken haben.

„Mit dem Haus­halt für 2023 kom­men wir den Kom­mu­nen in Ober­fran­ken auch im nächs­ten Jahr so weit ent­ge­gen, wie es mög­lich und ver­tret­bar ist“, sag­te Schramm.

Mög­lich wer­de die erneut nied­ri­ge Bezirks­um­la­ge trotz stei­gen­der Aus­ga­ben im sozia­len Bereich von rund 18,1 Mil­lio­nen Euro vor allem wegen zwei Ent­wick­lun­gen. Zum einen gab der Bezirk an, von höhe­ren Aus­gleichs­leis­tun­gen der Frei­staats Bay­ern in Höhe von rund 10 Mil­lio­nen Euro zu pro­fi­tie­ren. Zum ande­ren sei die die Umla­ge­kraft in Ober­fran­ken um durch­schnitt­lich 3,5 Pro­zent angestiegen.

Bei gleich­blei­ben­dem Hebe­satz wer­de der Bezirk 2023 so etwa 9,2 Mil­lio­nen Euro mehr, ins­ge­samt etwa 269,55 Mil­lio­nen Euro an Bezirks­um­la­ge ein­neh­men. „Unser Dank gilt des­halb auch der baye­ri­schen Staats­re­gie­rung, die neben der Erhö­hung der Mit­tel für den Finanz­aus­gleich auch die Gewer­be­steu­er­ver­lus­te der Kom­mu­nen teil­wei­se aus­gleicht“, sag­te der Bezirkstagspräsident.

Alle Frak­tio­nen im Bezirks­tag stimm­ten dem Haus­halts­ent­wurf zu und begrüß­ten die kon­stant nied­ri­ge Bezirks­um­la­ge. In ihren Wort­bei­trä­gen beton­ten die Frak­ti­ons­vor­sit­zen­den, dass sie trotz der enor­men Kos­ten­stei­ge­run­gen im Bau- und Ener­gie­sek­tor und einem zu erwar­ten­den Defi­zit beim Kom­mu­nal­un­ter­neh­men „Gesund­heits­ein­rich­tun­gen des Bezirks Ober­fran­ken“ hin­ter den geplan­ten Inves­ti­tio­nen im Kli­nik­be­reich in den kom­men­den Jah­ren stünden.

Der Bezirks­tag von Ober­fran­ken hat­te 2019 ein gro­ßes Inves­ti­tons­pro­gramm in Höhe von 540 Mil­lio­nen Euro für die Bezirks­kli­ni­ken in Ober­fran­ken beschlos­sen. Gro­ße Bau­maß­nah­men sind unter ande­rem der Kli­nik­neu­bau in Kut­zen­berg und der Neu­bau der Kin­der- und Jugend­psych­ia­trie in Bay­reuth. Auch an den Stand­or­ten Rehau und Hoch­stadt am Main sind Um- und Neu­bau­maß­nah­men vorgesehen.

Grü­nes Licht aus Bayreuth

Städ­ti­scher Haus­halt bewilligt

Was sich bereits Ende April münd­lich ange­deu­tet hat, liegt der Stadt Bam­berg nun schrift­lich vor. Die Regie­rung von Ober­fran­ken hat den städ­ti­schen Haus­halt für das Jahr 2022 offi­zi­ell geneh­migt, die­sen aller­dings auch mit Auf­la­gen verbunden.

„Wir sind froh, die Frei­ga­be für den Haus­halt aus Bay­reuth jetzt Schwarz auf Weiß zu haben“, sag­te Ober­bür­ger­meis­ter Andre­as Star­ke. „So kön­nen wir zuletzt auf­ge­scho­be­ne, neue Auf­trä­ge den Beschlüs­sen des Stadt­rats fol­gend zeit­nah vergeben.“

Star­ke hat­te hat am 27. April eine Dele­ga­ti­on des Stadt­rats nach Bay­reuth geführt und sich dort mit Ober­fran­kens Regie­rungs­prä­si­den­tin Heid­run Piwer­netz aus­ge­tauscht. Vor­an­ge­gan­gen waren am 3. März Zwei­fel der Bezirks­re­gie­rung an der Leis­tungs­fä­hig­keit im Haus­halts­jahr 2022 und in den Finanz­plan­jah­ren 2023 bis 2025.

Die­se Zwei­fel konn­te Bam­berg aber aus­räu­men. Nun wur­den sowohl die Kre­di­te der Stadt über 50,4 Mil­lio­nen Euro als auch ihre Ver­pflich­tungs­er­mäch­ti­gun­gen über 52,7 Mil­lio­nen Euro und der Bam­ber­ger Ser­vice Betrie­be (BSB) über 24,3 Mil­lio­nen Euro von der Regie­rung von Ober­fran­ken genehmigt.

Auf­la­gen aus Bayreuth

Aller­dings ist das Grü­ne Licht aus Bay­reuth auch mit meh­re­ren Auf­la­gen ver­bun­den. Unter ande­rem ver­weist die Bezirks­re­gie­rung dar­auf, dass der Über­schuss von 29,1 Mil­lio­nen Euro nach dem Rech­nungs­er­geb­nis aus dem Vor­jahr zur Stär­kung der Rück­la­ge ver­wen­den wer­den muss. Zusätz­li­che Inves­ti­ti­ons­maß­nah­men dürf­ten damit nicht finan­ziert wer­den. Wört­lich heißt es in dem Schrei­ben: „Das vor­ge­leg­te Haus­halts­kon­so­li­die­rungs­kon­zept ist fort­zu­schrei­ben und umzu­set­zen.“ Damit die Haus­halts­sat­zung wirk­sam wird, fehlt nun nur noch die amt­li­che Bekannt­ma­chung, die am 17. Juni im Amts­blatt erfolgt.

Haus­halts­pro­jek­te

„Nun ist der Weg frei für eine zukunfts­fä­hi­ge Stadt­ent­wick­lung“, sag­te Andre­as Star­ke. Der Ober­bür­ger­meis­ter nann­te neben Schul­sa­nie­run­gen, Kita-Offen­si­ve, Bahn­aus­bau und Kon­ver­si­on exem­pla­risch vier weg­wei­sen­de Pro­jek­te, die die Haus­halts­pla­nun­gen vorsehen.

Für die Sanie­rung des Quar­tiers Rat­haus am Max­platz sieht de Haus­halt 25,7 Mil­lio­nen Euro vor. An den Kos­ten der unter ande­rem aus Grün­den des Brand­schut­zes und der Ener­gie­ef­fi­zi­enz drin­gend not­wen­di­gen Maß­nah­me betei­li­gen sich die ver­schie­dens­ten För­der­mit­tel-Geber. Für die Stadt Bam­berg blei­ben so 1,5 Mil­lio­nen Euro als Eigen­an­teil. Neben der Moder­ni­sie­rung des Rat­hau­ses beinhal­tet das Pro­jekt auch die Neu­ge­stal­tung des Umfeldes.

Für das Pro­jekt Mit­mach­kli­ma sol­len ver­schie­de­ne Pro­jek­te aus dem Bereich Kli­ma- und Umwelt­schutz mit ins­ge­samt 3.325.000 Euro ange­scho­ben und unter­stützt wer­den. Finan­ziert wird das Pro­gramm fast kom­plett durch För­der­mit­tel des Bun­des in Höhe von 3.300.000 Euro.

Auch kann mit dem Kauf eines Nach­bar-Grund­stücks nun die Erwei­te­rung des Kli­ni­kums auf den Weg gebracht wer­den. Die­se soll zur wei­te­ren Stär­kung Bam­bergs als Stand­ort der medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung beitragen.

Seit eini­gen Mona­ten läuft in Bam­berg das Pro­jekt „Smart City“, das die Stadt zum Vor­rei­ter in Sachen Digi­ta­li­sie­rung machen soll. Für die­ses Pro­jekt rech­net die Stadt mit Inves­ti­ti­ons­zu­wei­sun­gen vom Bund in Höhe von 13,5 Mil­lio­nen Euro bei Aus­ga­ben von 14,5 Mil­lio­nen Euro. Somit bleibt der Stadt Bam­berg ein Finan­zie­rungs­an­teil von einer Mil­li­on Euro.

Erz­bis­tum Bam­berg stellt Wei­chen für die Zukunft

Haus­halt wird bis 2025 um 20 Mil­lio­nen Euro reduziert

Das Erz­bis­tum Bam­berg stellt die Wei­chen für die per­so­nel­le, demo­gra­fi­sche und finan­zi­el­le Ent­wick­lung der nächs­ten Jah­re. In einer zwei­tä­gi­gen Klau­sur­ta­gung hat die Bis­tums­lei­tung zum Abschluss des sie­ben­mo­na­ti­gen Pro­zes­ses „Ver­trau­en und Ver­ant­wor­tung 2025“ zahl­rei­che Maß­nah­men erör­tert und beschlos­sen, mit denen die Kir­che auch bei sin­ken­den Katho­li­ken­zah­len, mit weni­ger Per­so­nal und rück­läu­fi­gen Kir­chen­steu­er­ein­nah­men hand­lungs­fä­hig blei­ben soll. Damit soll die pas­to­ra­le Arbeit für die Zukunft gesi­chert werden.

Nach­dem in den ver­gan­ge­nen Jah­ren das Erz­bis­tum struk­tu­rell und pas­to­ral neu auf­ge­stellt wur­de, steht jetzt die Ent­wick­lung des Ordi­na­ri­ats mit sei­nen Auf­ga­ben, Struk­tu­ren, Dienst­stel­len und Ein­rich­tun­gen im Blick­punkt. Prä­mis­se des Pro­zes­ses war „die Gestal­tung der Zukunft unse­rer Kir­che und nicht der Erhalt des Bestehen­den“, schrei­ben Gene­ral­vi­kar Georg Kes­tel und Ordi­na­ri­ats­di­rek­to­rin Jut­ta Schmitt in einem Brief an die Beschäf­tig­ten im Erz­bis­tum. Sie ver­si­chern zugleich, dass es kei­ne betriebs­be­ding­ten Kün­di­gun­gen geben wird. In allen Berei­chen wer­de die Aus­bil­dung fort­ge­führt, und es wür­den auch neue Stel­len geschaf­fen, wo die Zukunfts­si­che­rung es erfordere.

Ziel der Maß­nah­men ist eine Redu­zie­rung des Haus­halts bis zum Jahr 2025 um 20 Mil­lio­nen Euro im Ver­gleich zum Etat von 2020. Ein Groß­teil der Ein­spa­run­gen wird durch die Begren­zung des Bau­haus­halts zunächst bis 2025 auf 25 Mil­lio­nen Euro erreicht. Dazu wird ein Gebäu­de­kon­zept für alle not­wen­di­gen Dienst­sit­ze, Ver­samm­lungs­flä­chen und Kin­der­ta­ges­stät­ten erstellt. Die Kos­ten für die Anmie­tung von Büro­flä­chen soll um ein Drit­tel redu­ziert wer­den, wobei gleich­zei­tig die diö­ze­san­ei­ge­nen Gebäu­de effek­ti­ver genutzt wer­den sollen.

Außer­dem sol­len die Rei­se­kos­ten mini­miert wer­den, wobei die in der Coro­na-Zeit gemach­ten Erfah­run­gen mit digi­ta­len Kom­mu­ni­ka­ti­ons­mög­lich­kei­ten genutzt wer­den sol­len. In ver­schie­de­nen Berei­chen wird zudem die über­diö­ze­sa­ne Zusam­men­ar­beit geprüft.


Vor­ge­schla­ge­ne Maß­nah­men sol­len ab Sep­tem­ber fort­ent­wi­ckelt werden


Erz­bi­schof Lud­wig Schick beton­te, im Mit­tel­punkt aller Ver­än­de­run­gen müs­se ste­hen, dass jede Pfar­rei, jeder Seel­sor­ge­be­reich, jede Dienst­stel­le und Ein­rich­tung zu einem geist­li­chen Zen­trum wer­de, getra­gen vom „Geist der Got­tes- und Nächs­ten­lie­be, der acht­sa­men und hilf­rei­chen Sor­ge um die Menschen“.

In die Klau­sur­ta­gung der Ordi­na­ri­ats­kon­fe­renz flos­sen die Arbeits­er­geb­nis­se von acht Teil­pro­jek­ten ein, die sich seit Jah­res­be­ginn mit den The­men Seel­sor­ge, Per­so­nal­ge­win­nung und ‑ent­wick­lung, Lie­gen­schafts­be­stand, Digi­ta­li­sie­rung, Kom­mu­ni­ka­ti­on, Fort- und Wei­ter­bil­dung, Bil­dung und Struk­tu­ren befasst haben. Die vor­ge­schla­ge­nen Maß­nah­men sol­len ab Sep­tem­ber fort­ent­wi­ckelt, bera­ten und umge­setzt wer­den. Die Ordi­na­ri­ats­kon­fe­renz ist das höchs­te Beschluss­gre­mi­um im Erzbistum.

Haus­halts­na­he Dienstleistung

Früh­jahrs­putz mit der Hil­fe vom Fiskus

Bald ist es wie­der soweit: Der Früh­ling kommt und somit steht für vie­le der Früh­jahrs­putz vor der Tür. Aber nicht jeder will oder kann sel­ber Schrän­ke rücken oder zum Fens­ter­put­zen auf die Lei­ter stei­gen. „Wer sich für den Haus­halt Unter­stüt­zung holt, bekommt Hil­fe vom Fis­kus. Haus­halts­na­he Dienst­leis­tung sind die Zau­ber­wör­ter“, so die Steu­er­be­ra­ter­kam­mer Nürnberg.

Defi­ni­ti­on und grund­sätz­li­che Unterscheidung

Der Begriff „haus­halts­na­he Dienst­leis­tung“ ist gesetz­lich nicht näher bestimmt. Nach der Recht­spre­chung des Bun­des­fi­nanz­hofs (BFH) müs­sen die Leis­tun­gen eine hin­rei­chen­de Nähe zur Haus­halts­füh­rung auf­wei­sen oder damit im Zusam­men­hang ste­hen. Haus­halts­na­he Dienst­leis­tun­gen sind grund­sätz­lich dann gege­ben, wenn die Tätig­kei­ten nor­ma­ler­wei­se von Mit­glie­dern des pri­va­ten Haus­halts oder ent­spre­chend Beschäf­tig­ten erle­digt wer­den und wenn sie mit der Haus­halts­füh­rung zusam­men­hän­gen. Als gän­gi­ge Bei­spie­le sind zum Bei­spiel die Zube­rei­tung von Mahl­zei­ten im Haus­halt, die Rei­ni­gung der Woh­nung von Steu­er­pflich­ti­gen, Gar­ten­ar­bei­ten sowie auch die Betreu­ung von Kin­dern, Kran­ken und pfle­ge­be­dürf­ti­gen Per­so­nen zu nen­nen. Wer­den die­se Arbei­ten von Haus­halts­hil­fen oder selbst­stän­di­gen Dienstleister*innen erle­digt, kön­nen die Auf­wen­dun­gen dafür steu­er­lich als haus­halts­na­he Dienst­leis­tun­gen berück­sich­tigt wer­den. Aller­dings nur, soweit sie nicht schon als Betriebs­aus­ga­ben, Wer­bungs­kos­ten, außer­ge­wöhn­li­che Belas­tun­gen oder Son­der­aus­ga­ben abge­zo­gen werden.


Drei Arten von haus­halts­na­hen Dienstleistungen

Das Gesetz unter­schei­det drei ver­schie­de­ne Arten von haus­halts­na­hen Dienst­leis­tun­gen mit unter­schied­li­cher steu­er­li­cher Behandlung:


1. Gering­fü­gi­ge Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­se im Haus­halt (Mini­jobs mit einer Ver­dienst­ober­gren­ze von 450 Euro monatlich):

Hier­für ermä­ßigt sich die um die sons­ti­gen Steu­er­ermä­ßi­gun­gen ver­min­der­te tarif­li­che Ein­kom­men­steu­er auf Antrag um 20 Pro­zent der Auf­wen­dun­gen, höchs­tens aber um 510 Euro jährlich.


2. Ande­re haus­halts­na­he Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­se sowie Dienst­leis­tun­gen ein­schließ­lich Pfle­ge- und Betreuungsleistungen:

Es kön­nen 20 Pro­zent der Auf­wen­dun­gen (Arbeits­löh­ne) bis zu einem jähr­li­chen Gesamt­höchst­be­trag von 20.000 Euro ange­setzt wer­den, sodass sich der maxi­mal mög­li­che steu­er­li­che Abzug auf 4.000 Euro beläuft. Die Steu­er­ermä­ßi­gung kann auch für die Inan­spruch­nah­me von Pfle­ge- und Betreu­ungs­leis­tun­gen sowie für bestimm­te Auf­wen­dun­gen, die von Steu­er­pflich­ti­gen wegen der Unter­brin­gung in einem Heim oder zur dau­ern­den Pfle­ge erwach­sen, in Anspruch genom­men werden.


3. Hand­wer­kerleis­tun­gen im Privathaushalt:

Wenn Handwerker*innen Repa­ra­tu­ren im Haus­halt aus­füh­ren, kön­nen Auftraggeber*innen dafür 20 Pro­zent der Arbeits­kos­ten sowie der Fahrt- und Maschi­nen­kos­ten (nicht: Auf­wen­dun­gen für Mate­ri­al) bis zu 6.000 Euro anset­zen, sodass maxi­mal 1.200 Euro jähr­lich abzieh­bar sind. Dies gilt nicht für öffent­lich geför­der­te Maß­nah­men, für die zins­ver­bil­lig­te Dar­le­hen oder steu­er­freie Zuschüs­se in Anspruch genom­men werden.


Es lohnt daher, sich genau­er zu erkun­di­gen, wel­che Tätig­kei­ten als haus­halts­na­he Dienst­leis­tun­gen begüns­tigt wer­den kön­nen. Dazu erge­ben sich immer wie­der Ände­run­gen und Erwei­te­run­gen, auch auf­grund von Gerichts­ent­schei­dun­gen. So kann zum Bei­spiel eine Leis­tung im Haus­halt auch dann gege­ben sein, wenn sie dem eige­nen Grund­stück dient, selbst wenn sie nicht auf die­sem erbracht wird. Damit kön­nen auch die Lohn­kos­ten für einen Win­ter­dienst steu­er­lich gel­tend gemacht wer­den, der den öffent­li­chen Geh­weg vor dem eige­nen Grund­stück räumt oder für den Haus­meis­ter­dienst, bei dem der Geh­weg gefegt und das Trep­pen­haus geputzt wird. Zu den Kos­ten für einen Win­ter­dienst zäh­len die Lohn­kos­ten für die Schnee­räu­mung oder das Streu­en von Splitt. Die Mate­ri­al­kos­ten (Splitt, Schnee­schie­ber oder Schnee­schau­fel) wer­den dabei nicht berücksichtigt.

Wer den Gar­ten auf Vor­der­mann brin­gen will und dafür Gärtner*innen beauf­tragt, kann grund­sätz­lich auch die­se Auf­wen­dun­gen abset­zen. Zu beach­ten ist hier­bei aller­dings, dass die jewei­li­gen Besitzer*innen (zum Bei­spiel Mieter*innen oder Eigentümer*innen) das zum Gar­ten gehö­ren­de Haus selbst bewoh­nen müs­sen. Auch für Feri­en­häu­ser oder Schre­ber­gär­ten, die übli­cher­wei­se nicht ganz­jäh­rig bewohnt sind, gilt die Mög­lich­keit der steu­er­li­chen Begüns­ti­gun­gen. Etwa­ige Gar­ten-arbei­ten, die anläss­lich des Neu­baus eines Hau­ses anfal­len, sind aller­dings nicht von den Steu­er­vor­tei­len erfasst (zum Bei­spiel ein Win­ter­gar­ten, der bei Errich­tung des Neu­baus ange­legt wird).

Auch die Ver­sor­gung und Betreu­ung eines im Haus­halt von Steu­er­pflich­ti­gen auf­ge­nom­me­nen Haus­tie­res kann als haus­halts­na­he Dienst­leis­tung begüns­tigt sein. Auf­wen­dun­gen für das Füt­tern, die Fell­pfle­ge, das Aus­füh­ren und die sons­ti­ge Beschäf­ti­gung des Tie­res sowie Rei­ni­gungs­ar­bei­ten in der Woh­nung durch Per­so­nen, die nicht zum Haus­halt der Halter*innen gehö­ren, kön­nen Steu­er­pflich­ti­ge abset­zen. Sogar die Auf­wen­dun­gen für einen Hun­de­gas­si­ser­vice kön­nen absetz­bar sein, obwohl hier Dienstleister*innen mit Hun­den spa­zie­ren gehen und dabei im Nor­mal­fall das Grund­stück ver­las­sen. Nicht absetz­bar sind hin­ge­gen die Kos­ten für die Unter­brin­gung des Tie­res in einer Tier­pen­si­on oder Tierarztkosten.


Vor­aus­set­zun­gen für die Steuerermäßigung

Vor­aus­set­zung für die steu­er­li­che Aner­ken­nung der Auf­wen­dun­gen ist in jedem Fall, dass Leistungserbringer*innen gegen­über Leistungsempfänger*innen mit einer ord­nungs­ge­mä­ßen Rech­nung abrech­nen und dass der Betrag durch Über­wei­sung auf das Kon­to der leis­ten­den Per­son bezahlt wird. Bar­zah­lun­gen gegen Quit­tung rei­chen dage­gen nicht aus.

Da das Finanz­amt nur Arbeits­kos­ten steu­er­lich berück­sich­tigt, ist der Anteil die­ser Aus­ga­ben anhand der Anga­ben in der Rech­nung zu ermit­teln. Die Rech­nung aus­stel­len­de Per­son darf auch eine pro­zen­tua­le Auf­tei­lung des Rech­nungs­be­tra­ges in Arbeits- und Mate­ri­al­kos­ten vor­neh­men. Eine schät­zungs­wei­se Auf­tei­lung durch Leistungsempfänger*innen, also Steu­er­pflich­ti­ge, wird aller­dings vom Finanz­amt nicht anerkannt.

Da der steu­er­lich berück­sich­ti­gungs­fä­hi­ge Betrag direkt von der Steu­er­schuld abge­zo­gen wird, kön­nen sich spür­ba­re Steu­er­erspar­nis­se erge­ben. Es lohnt daher, sich genau­er dar­über zu infor­mie­ren, in wel­chen Fäl­len eine haus­halts­na­he Dienst­leis­tung gege­ben ist. Dabei kön­nen Expert*innen wei­ter­hel­fen. Ori­en­tie­rungs­hil­fe bei der Suche nach qua­li­fi­zier­ten Berater*innen gibt der Steu­er­be­ra­ter-Such­dienst auf der Web­site der Steu­er­be­ra­ter­kam­mer Nürn­berg unter https://www.stbk-nuernberg.de/