12 Künstlerinnen und Künstler – fünf aus Deutschland und sieben aus der Ukraine – erhalten ein Arbeitsstipendium des Freistaats Bayern in der Villa Concordia. Sie vertreten dort die Sparten Bildende Kunst, Literatur und Musik.
Heute Vormittag hat Bayerns Kunstminister Markus Blume (CSU) die Stipendiatinnen und Stipendiaten bekanntgegeben, die ein nun im Internationalen Künstlerhaus Villa Concordia arbeiten können.
„Hier zeigt die Kunst einmal mehr ihre völkerverbindende Kraft. Mit der Ukraine als Gastland des diesjährigen Stipendiaten-Jahrgangs setzen wir ein starkes Zeichen der Wertschätzung für ukrainische Künstlerinnen und Künstler und der Solidarität mit ihrer Heimat. Mit den Stipendien im Internationalen Künstlerhaus Villa Concordia ermöglichen wir kreative Zusammenarbeit über Landesgrenzen hinweg und bringen zum Ausdruck, dass Europa in unseren Augen ein Ort der Toleranz und des Miteinanders ist, in dem Krieg keinen Platz haben darf“, zitiert eine Mitteilung des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst Blume.
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten wohnen und arbeiten während ihres Aufenthalts in Bamberg im Künstlerhaus. Zudem erhalten sie monatlich 1.500 Euro. Auch werden sie ihre Arbeiten immer wieder in öffentlichen Veranstaltungen der Einrichtung präsentieren. Am 16. Mai um 19 Uhr begrüßt Nora-Eugenie Gomringer, Direktorin des Künstlerhauses, die neuen Stipendiaten im Garten der Villa der stellt sie der Öffentlichkeit vor.
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten
2023 sind folgende deutsche und ukrainische Künstlerinnen und Künstler in das Internationale Künstlerhaus Villa Concordia eingeladen:
Bildende Kunst: Boban Andjelkovic (D), Kateryna Badianova (UA), Maria Braune (D).
Literatur: Oleksandr Irwanez (UA), Tanja Maljartschuk (UA), Michael Pietrucha (D), Roksolana Sviato (UA), Vitaliy Chenskiy (UA).
Musik: Olena Ilnytska (UA), Anna Korsun (UA), Ulrich Kreppein (D), Ying Wang (D).
Seit der Errichtung des Internationalen Künstlerhauses im Oktober 1997 lädt es in den Sparten jedes Jahr Künstlerinnen und Künstler aus Deutschland und aus einem anderen Land als Stipendiatinnen und Stipendiaten des Freistaats ein. Das Arbeitsstipendium erstreckt sich über einen Zeitraum von fünf oder elf Monaten, die Länge des Aufenthalts wählen die Künstlerinnen und Künstler selbst.