HWK für Ober­fran­ken ver­ei­digt Chris­toph Kra­mer aus Forchheim 

Neu­er Sach­ver­stän­di­ger für das Holzblasinstrumentenmacherhandwerk

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Der neue Sachverständige Christoph Kramer (vorne) zusammen mit HWK-Präsident Matthias Graßmann, Hauptabteilungsleiter Thomas Rudrof und HWK-Geschäftsführer Rainer Beck (von links).
Die Hand­werks­kam­mer für Ober­fran­ken bestellt und ver­ei­digt Sach­ver­stän­di­ge aus ver­schie­de­nen Gewer­ken, um pri­va­ten Auf­trag­ge­bern, aber auch Gerich­ten und Behör­den Fach­ex­per­ten zur Ver­fü­gung zu stel­len, deren per­sön­li­che Inte­gri­tät, Fach­wis­sen und Unpar­tei­lich­keit gewähr­leis­tet ist. Nun wur­de mit Chris­toph Kra­mer aus Forch­heim ein neu­er Sach­ver­stän­di­ger für das Holz­blas­in­stru­men­ten­ma­cher­hand­werk vereidigt.

Der 33-Jäh­ri­ge ist Meis­ter sei­nes Faches und muss­te vor der Ver­ei­di­gung eine juris­ti­sche Fort­bil­dung able­gen und in einer zusätz­li­chen Fach­prü­fung einen ech­ten Pra­xis­fall lösen und dazu ein Gut­ach­ten erstel­len. Durch die Arbeit der öffent­lich bestell­ten und ver­ei­dig­ten Sach­ver­stän­di­gen besteht die Chan­ce, Strei­tig­kei­ten zwi­schen Hand­wer­kern und Kun­den außer­ge­richt­lich und damit rela­tiv schnell und kos­ten­güns­tig zu klären.

Der Weg zum Sach­ver­stän­di­gen ist nicht ein­fach. Bewer­ber für das Amt wer­den inten­siv über­prüft, im Hin­blick auf ihre Berufs- und Lebens­er­fah­rung, auf ihre per­sön­li­che Eig­nung und natür­lich hin­sicht­lich ihrer beson­de­ren Sach­kun­de. Die­se Beur­tei­lung über­nahm im Auf­trag der Hand­werks­kam­mer die Innung für Musik­in­stru­men­ten­bau Nordbayern.


Strei­tig­kei­ten außer­ge­richt­lich beilegen

Öffent­lich bestell­te und ver­ei­dig­te Sach­ver­stän­di­ge im Holz­blas­in­stru­men­ten­ma­cher­hand­werk sind rar. Mit Chris­toph Kra­mer gibt es nun deutsch­land­weit gera­de ein­mal eine Hand­voll Sach­ver­stän­di­ge in die­sem Hand­werk. Zusam­men mit Haupt­ab­tei­lungs­lei­ter Tho­mas Rudrof aus der Rechts­ab­tei­lung der Kam­mer und HWK-Geschäfts­füh­rer Rai­ner Beck nahm Prä­si­dent Mat­thi­as Graß­mann die Ver­ei­di­gung vor und wünsch­te Chris­toph Kra­mer bei sei­ner neu­en Tätig­keit viel Glück, Kraft und Erfolg.

Die­se Ver­ei­di­gung gilt als öffent­li­che Bestel­lung im Sin­ne der Zivil- und Straf­pro­zess­ord­nung. Der Sach­ver­stän­di­ge ist bei sei­ner Arbeit nur sei­nem Gewis­sen unter­wor­fen und ist in die­ser Funk­ti­on kein Inter­es­sen­ver­tre­ter des Hand­werks. Gemäß der Sach­ver­stän­di­gen­ord­nung unter­steht jedoch jeder von der Hand­werks­kam­mer bestell­te Sach­ver­stän­di­ge auch der Auf­sicht der Hand­werks­kam­mer. Daher wünscht sich Prä­si­dent Mat­thi­as Graß­mann auch eine enge und ver­trau­ens­vol­le Zusam­men­ar­beit. „Wir sind immer ger­ne bereit, Ihnen mit Rat und Tat zur Sei­te zu ste­hen“, so Graßmann.

Ein­ge­schal­tet wer­den die rund 90 Sach­ver­stän­di­gen in Ober­fran­ken in aller Regel bei Strei­tig­kei­ten oder Mei­nungs­ver­schie­den­hei­ten zwi­schen Hand­wer­kern und Kun­den über eine erbrach­te Leis­tung. In vie­len Fäl­len ist schon nach der Ein­schät­zung durch einen Sach­ver­stän­di­gen klar, wie ein Streit aus­ge­hen wird. Auf­wän­di­ge Gerichts­pro­zes­se kön­nen so ver­mie­den werden.

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