Zum Jahreswechsel greifen zahlreiche neue Regelungen. Die Verbraucherzentrale Bayern gibt einen Überblick, was sich für Verbraucher:innen bei den Themen Energie und Mobilität ändert.
Zum 1. Januar 2024 ist die Neuregelung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten. Gebäude in Neubaugebieten müssen künftig Wärme zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien produzieren. Als erneuerbare Energiequelle zählen: Elektrisch angetriebene Wärmepumpen und Biomasseheizungen, Fernwärme, wenn der Wärmenetzbetreiber garantiert, dass die Wärme aus erneuerbarer Energie stammt oder darauf umgestellt wird, Hybridheizungen – dies sind Wärmepumpen oder solarthermische Anlagen, die mit einer Gas‑, Öl‑, oder Biomasseheizung kombiniert sind, und Wasserstoffheizungen (Gasheizungen, die zu 65 Prozent mit Wasserstoff betrieben werden können). Aktuell sind jedoch keine Wasserstoffheizungen erhältlich. Je nachdem ob es sich um Häuser in Außenbereichen, in kleineren Kommunen oder in Großstädten handelt, gelten unterschiedliche Fristen und Ausnahmen.
Unterschiedliche Zeiträume gelten auch für den Austausch bestehender Öl- oder Gasheizungen. Ab 2029 müssen sie jedoch einen stetig steigenden Anteil der Heizwärme aus Biomasse oder Wasserstoff erzeugen. „Es ist nicht abzusehen, ob Wasserstoff oder Biomasse bis dahin zum Heizen von Wohngebäuden flächendeckend zur Verfügung stehen wird“, sagt die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. „Wir raten daher aktuell dringend von einem solchen Tausch ab.“
Energie wird teurer, weniger Bürokratie bei Balkonkraftwerken, Ende der Prämie für Elektroautos
Mit dem Jahreswechsel sind die Strom- und Gaspreisbremsen ausgelaufen. Verbraucher:innen müssen nun wieder den vertraglich vereinbarten Verbrauchspreis zahlen. Ab März 2024 gilt auf Erdgas und Fernwärme zudem wieder der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent.
Am 1. Januar steig auch der Preis für den Ausstoß von CO2 pro Tonne von 30 auf 45 Euro. Damit verteuern sich auch Heizöl und Erdgas sowie Benzin und Diesel.
Ab 2024 soll zudem das „Solarpaket I“ den Betrieb von privaten Solaranlagen vereinfachen. Die Anmeldung ist nun laut Verbraucherzentrale weniger kompliziert und die Geräte können direkt nach dem Kauf und noch vor dem Austausch des Stromzählers in Betrieb genommen werden. Zudem dürfen Balkonkraftwerke mit dem Jahreswechsel bis zu 800 Watt leisten. Für die Umsetzung in der Praxis stehen dann allerdings noch Änderungen der entsprechenden elektrotechnischen Norm aus.
Mit dem Jahreswechsel sind Stecker-Solargeräte zudem in den Katalog privilegierter Maßnahmen des Miet- und Wohneigentumsrechts aufgenommen worden. Hauseigentümer:innen können ihren Mieterinnen und Mietern den Betrieb dieser Anlagen nun nicht mehr untersagen.
Die staatliche Förderung für den Kauf von Elektro-Neuwagen wurde im Dezember 2023 hingegen kurzfristig beendet. Bereits zugesagte Förderungen sind davon nicht betroffen und werden wie geplant ausgezahlt.
Ab März 2024 steigen außerdem die Energieeffizienzanforderungen für Kühlschränke, Waschmaschinen und Wäschetrockner in Privathaushalten. Der Stromverbrauch muss dabei auf dem Energielabel als Jahresverbrauch beziehungsweise pro 100 Waschgänge dargestellt werden. „Bei der Neuanschaffung von Haushaltsgeräten sollten Verbraucher die sparsamsten Modelle wählen“, rät die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. „Denn Mehrkosten werden häufig im Laufe des Betriebs durch geringere Stromkosten ausgeglichen.“