Ver­brau­cher­zen­tra­le Bayern

Neu­es Jahr, neue Geset­ze: Das ändert sich 2024 bei Ener­gie und Mobilität

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Energie
Eine Wärmepumpe, Foto: Pixabay
Zum Jah­res­wech­sel grei­fen zahl­rei­che neue Rege­lun­gen. Die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern gibt einen Über­blick, was sich für Verbraucher:innen bei den The­men Ener­gie und Mobi­li­tät ändert.

Zum 1. Janu­ar 2024 ist die Neu­re­ge­lung des Gebäu­de­en­er­gie­ge­set­zes (GEG) in Kraft getre­ten. Gebäu­de in Neu­bau­ge­bie­ten müs­sen künf­tig Wär­me zu min­des­tens 65 Pro­zent aus erneu­er­ba­ren Ener­gien pro­du­zie­ren. Als erneu­er­ba­re Ener­gie­quel­le zäh­len: Elek­trisch ange­trie­be­ne Wär­me­pum­pen und Bio­mas­se­hei­zun­gen, Fern­wär­me, wenn der Wär­me­netz­be­trei­ber garan­tiert, dass die Wär­me aus erneu­er­ba­rer Ener­gie stammt oder dar­auf umge­stellt wird, Hybrid­hei­zun­gen – dies sind Wär­me­pum­pen oder solar­ther­mi­sche Anla­gen, die mit einer Gas‑, Öl‑, oder Bio­mas­se­hei­zung kom­bi­niert sind, und Was­ser­stoff­hei­zun­gen (Gas­hei­zun­gen, die zu 65 Pro­zent mit Was­ser­stoff betrie­ben wer­den kön­nen). Aktu­ell sind jedoch kei­ne Was­ser­stoff­hei­zun­gen erhält­lich. Je nach­dem ob es sich um Häu­ser in Außen­be­rei­chen, in klei­ne­ren Kom­mu­nen oder in Groß­städ­ten han­delt, gel­ten unter­schied­li­che Fris­ten und Ausnahmen.

Unter­schied­li­che Zeit­räu­me gel­ten auch für den Aus­tausch bestehen­der Öl- oder Gas­hei­zun­gen. Ab 2029 müs­sen sie jedoch einen ste­tig stei­gen­den Anteil der Heiz­wär­me aus Bio­mas­se oder Was­ser­stoff erzeu­gen. „Es ist nicht abzu­se­hen, ob Was­ser­stoff oder Bio­mas­se bis dahin zum Hei­zen von Wohn­ge­bäu­den flä­chen­de­ckend zur Ver­fü­gung ste­hen wird“, sagt die Ener­gie­be­ra­tung der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern. „Wir raten daher aktu­ell drin­gend von einem sol­chen Tausch ab.“

Ener­gie wird teu­rer, weni­ger Büro­kra­tie bei Bal­kon­kraft­wer­ken, Ende der Prä­mie für Elektroautos

Mit dem Jah­res­wech­sel sind die Strom- und Gas­preis­brem­sen aus­ge­lau­fen. Verbraucher:innen müs­sen nun wie­der den ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Ver­brauchs­preis zah­len. Ab März 2024 gilt auf Erd­gas und Fern­wär­me zudem wie­der der vol­le Mehr­wert­steu­er­satz von 19 Prozent.

Am 1. Janu­ar steig auch der Preis für den Aus­stoß von CO2 pro Ton­ne von 30 auf 45 Euro. Damit ver­teu­ern sich auch Heiz­öl und Erd­gas sowie Ben­zin und Diesel.

Ab 2024 soll zudem das „Solar­pa­ket I“ den Betrieb von pri­va­ten Solar­an­la­gen ver­ein­fa­chen. Die Anmel­dung ist nun laut Ver­brau­cher­zen­tra­le weni­ger kom­pli­ziert und die Gerä­te kön­nen direkt nach dem Kauf und noch vor dem Aus­tausch des Strom­zäh­lers in Betrieb genom­men wer­den. Zudem dür­fen Bal­kon­kraft­wer­ke mit dem Jah­res­wech­sel bis zu 800 Watt leis­ten. Für die Umset­zung in der Pra­xis ste­hen dann aller­dings noch Ände­run­gen der ent­spre­chen­den elek­tro­tech­ni­schen Norm aus.

Mit dem Jah­res­wech­sel sind Ste­cker-Solar­ge­rä­te zudem in den Kata­log pri­vi­le­gier­ter Maß­nah­men des Miet- und Wohn­ei­gen­tums­rechts auf­ge­nom­men wor­den. Hauseigentümer:innen kön­nen ihren Mie­te­rin­nen und Mie­tern den Betrieb die­ser Anla­gen nun nicht mehr untersagen.

Die staat­li­che För­de­rung für den Kauf von Elek­tro-Neu­wa­gen wur­de im Dezem­ber 2023 hin­ge­gen kurz­fris­tig been­det. Bereits zuge­sag­te För­de­run­gen sind davon nicht betrof­fen und wer­den wie geplant aus­ge­zahlt.
Ab März 2024 stei­gen außer­dem die Ener­gie­ef­fi­zi­enz­an­for­de­run­gen für Kühl­schrän­ke, Wasch­ma­schi­nen und Wäsche­trock­ner in Pri­vat­haus­hal­ten. Der Strom­ver­brauch muss dabei auf dem Ener­gie­la­bel als Jah­res­ver­brauch bezie­hungs­wei­se pro 100 Wasch­gän­ge dar­ge­stellt wer­den. „Bei der Neu­an­schaf­fung von Haus­halts­ge­rä­ten soll­ten Ver­brau­cher die spar­sams­ten Model­le wäh­len“, rät die Ener­gie­be­ra­tung der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern. „Denn Mehr­kos­ten wer­den häu­fig im Lau­fe des Betriebs durch gerin­ge­re Strom­kos­ten ausgeglichen.“

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