Judith Gerlach, Bayerns Staatsministerin für Gesundheit, Pflege und Prävention, stattete der Juraklinik Scheßlitz Anfang der Woche einen Besuch ab. Dabei kündigte sie verschiedenste Dinge an.
Landrat Johann Kalb, Emmi Zeulner, Mitglied des Deutschen Bundestages, Udo Kunzmann, Geschäftsführer der Klinik, Michael Zachert, ärztlicher Direktor, und Pflegedienstleiter Herbert Pflaum empfingen Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) in der Juraklinik in Scheßlitz. Nach einer Führung durch die Räumlichkeiten der Notaufnahme fand sich Zeit für ein Gespräch mit der Staatsministerin, wie die Klinik mitteilt.
Kunzmann und Zachert stellten die Klinik vor und gingen auf die Auswirkungen der Krankenhausreform ein, damit verbundene mögliche Änderungen in der Finanzierung oder im Leistungsangebot von Krankenhäusern in Bayern. Kunzmann begrüßte das Vorgehen der Staatsregierung, die Krankenhäuser und Kommunen bei ihren Entscheidungen für die Zukunft zu begleiten. Jedoch wies er auch auf die derzeitige prekäre finanzielle Lage der Krankenhäuser hin.
„Ich verstehe die Sorgen und Nöte der Krankenhausträger nur zu gut“, sagte Judith Gerlach. „Der Freistaat Bayern steht hinter seinen Krankenhäusern und gestaltet den Wandel gemeinsam mit ihnen.“ Bayern unterstützte Umstrukturierungen bei Krankenhäusern schon seit Jahren. Ergänzend habe man einen Sieben-Punkte-Plan entwickelt, damit sich die Kliniken leichter auf den Wandel einstellen könnten.
Mit einem Maßnahmenpaket versucht die Staatsregierung, die Krankenhausträger dabei zu unterstützen, sich auf die Krankenhausreform vorzubereiten. Dafür gibt sie ihnen etwa Mittel an die Hand wie eine bayernweite Datengrundlage zu den voraussichtlichen künftigen Leistungsangeboten der einzelnen Krankenhäuser, ein bayernweites Gutachten zur Prognose der künftigen Patient:innen-Zahlen, eine Förderung regionaler Strukturgutachten, Unterstützung bei der Organisation und Durchführung regionaler Veranstaltungen für die Umsetzung von Strukturanpassungen, politische Rückendeckung für Entscheider und ein möglicher Verzicht auf Rückforderung von Fördermitteln bei Nutzungsänderung.