Erba-Erd­hau­fen

Stadt Bam­berg ver­folgt gericht­li­che Ver­fah­ren weiter

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Die Informationsveranstaltungen auf der Erba-Insel zum Thema Erdhaufen sind gut besucht. Foto: Stadtarchiv Bamberg, Jürgen Schraudner
Bei zwei wei­te­ren Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tun­gen zum Erba-Erd­hau­fen dis­ku­tier­ten Anwoh­nen­de mit Ober­bür­ger­meis­ter Andre­as Star­ke und wei­te­ren Ver­tre­tern der Stadt Bam­berg über den aktu­el­len Sach­stand. Nach einem Gespräch mit Ver­tre­tern der Stadt­ver­wal­tung und dem Anwalt der Gegen­sei­te zeig­te sich Star­ke opti­mis­tisch hin­sicht­lich der Besei­ti­gung der Hauf­wer­ke, sobald ein Nach­lass­ver­wal­ter bestellt sei.

Zahl­rei­che Anwoh­ne­rin­nen und Anwoh­ner lie­ßen sich jüngst bei den bei­den Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tun­gen zum Erba-Erd­hau­fen direkt vor Ort über den aktu­el­len Sach­stand von Ober­bür­ger­meis­ter Andre­as Star­ke und wei­te­ren Ver­tre­tern der Stadt Bam­berg in Kennt­nis setzen.

Dabei schil­der­te der OB sei­ne Gesprä­che mit der anwalt­li­chen Ver­tre­tung der Toch­ter des ver­stor­be­nen Inves­tors. Die Stadt, so Star­ke, „wird nicht locker las­sen“ bis der Erd­hau­fen auf der Erba-Insel besei­tigt ist. 

Durch den Tod des bis­he­ri­gen Inves­tors hät­ten sich die Rah­men­be­din­gun­gen im Ver­gleich zum ers­ten Ter­min Anfang Mai geän­dert, wie die Stadt Bam­berg mit­teilt. So wur­de das Straf­ver­fah­ren wegen des Betrei­bens einer ille­ga­len Depo­nie gegen den Ver­ur­sa­cher in Fol­ge sei­nes Able­bens ein­ge­stellt. Die bei­den ande­ren juris­ti­schen Ver­fah­ren lau­fen indes­sen wei­ter, da hier die Gesell­schaft des Inves­tors in der Pflicht ste­he. Dies gel­te sowohl für die öffent­lich-recht­li­che Besei­ti­gungs­an­ord­nung, zu der es eine Ver­hand­lung am Ver­wal­tungs­ge­richt Bay­reuth (VG) geben soll, die aller­dings noch nicht ter­mi­niert ist. Auch die Ver­pflich­tun­gen aus dem städ­te­bau­li­chen Ver­trag müss­ten erfüllt wer­den, beton­te der Oberbürgermeister.

Zwi­schen­zeit­lich erkann­te Ober­bür­ger­meis­ter Andre­as Star­ke aber auch posi­ti­ve Signa­le. Am Vor­tag des drit­ten Infor­ma­ti­ons­ter­mins fand ein Gespräch mit Ver­tre­tern der Stadt­ver­wal­tung und dem Anwalt der Gegen­sei­te statt. „Die Stadt hat die berech­tig­te Erwar­tung, dass alle Betei­lig­ten ihrer Ver­ant­wor­tung nach­kom­men“, beton­te Star­ke. Sobald das Gericht einen Nach­lass­ver­wal­ter bestellt hat, müs­se ein Fahr­plan für die Besei­ti­gung der Hauf­wer­ke unver­züg­lich erar­bei­tet werden.

Neue Foli­en für den Erdaushub

Mehr­fach wur­de bei den Gesprä­chen von den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern der Wunsch geäu­ßert, dass die 35 Bäu­me in den Park­buch­ten der ein­zel­nen Stra­ßen end­lich gepflanzt wer­den. Die­ses Anlie­gen sei auch der Stadt Bam­berg sehr wich­tig. Eine Umset­zung stell­te Tho­mas Bee­se, Tech­ni­scher Werk­lei­ter der Bam­ber­ger Ser­vice Betrie­be (BSB), in der anste­hen­den Pflanz­zeit im Herbst in Aus­sicht, wenn die juris­ti­schen Fra­gen bis dahin geklärt sind.

Der Lei­ter des Umwelt­am­tes, Tobi­as Schenk, berich­te­te außer­dem, dass das klei­ne­re Teil­hauf­werk dem­nächst mit einer sta­bi­len, UV-resis­ten­ten Folie erneut abge­deckt wer­den muss. Es han­de­le sich dabei um eine boden­schutz­recht­li­che Vor­sor­ge­maß­nah­me. Der grö­ße­re Teil des Hauf­wer­kes muss dage­gen nicht abge­deckt wer­den. Die Stadt steht in Kon­takt mit den Bau­fir­men zur bal­di­gen Umset­zung der Maßnahmen.

Die Teil­neh­mer ver­ein­bar­ten mit dem Ober­bür­ger­meis­ter eine Fort­set­zung des Dia­logs, „um gemein­sam zum Ziel zu kommen.“

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