Es geht um Wohnraum in der Stadtmitte. Mit einer neuen Zweckentfremdungssatzung möchte die Stadt Bamberg verhindern, dass Privatwohnungen vorrangig in Ferienwohnungen umgewandelt werden. „Intensiv“ arbeite sie derzeit an der Rechtsnorm.
In Artikel 1 der bayerischen Zweckentfremdungssatzung heißt es: „Gemeinden können für Gebiete, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist, durch Satzung mit einer Geltungsdauer von höchstens fünf Jahren bestimmen, dass Wohnraum nur mit ihrer Genehmigung überwiegend anderen als Wohnzwecken zugeführt werden darf, wenn sie dem Wohnraummangel nicht auf andere Weise mit zumutbaren Mitteln und in angemessener Zeit abhelfen können.“
Eine Zweckentfremdung liegt zum Beispiel dann vor, wenn Wohnraum mehr als acht Wochen pro Kalenderjahr für Zwecke der Fremdenbeherbergung, etwa als Ferienwohnung, genutzt wird.
2020 hatte Bamberg zum ersten Mal versucht, mit solch einer Satzung zu verhindern, dass Privatwohnungen zu Ferienwohnungen umgewandelt werden. 2022 erklärte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München diese Rechtsnorm jedoch für unwirksam. Per Nichtzulassungsbeschwerde hatte die Stadt zwar noch versucht, gegen das VGH-Urteil vorzugehen, diese wurde vom Bundesverwaltungsgericht allerdings ihrerseits verworfen.
Untersuchung des Wohnungsmarktes
Nun bereitet Bamberg eine neue Zweckentfremdungssatzung vor, die bis Ende April spruchreif sein soll. Dabei orientiere sich die Stadt besonders an im VGH-Urteil neu aufgestellten Anforderungen, so eine Mitteilung aus dem Rathaus. Sich für die Vorgängerversion an einen Leitfaden der bayerischen Staatsregierung zu halten, habe nicht genügt.
Deshalb hole man nun verschiedene Analysen, Bewertungen und Gutachten ein, die die Wohnsituation berücksichtigen und die Notwendigkeit einer neuen Satzung begründen sollen.
„Wir haben in Nachbargemeinden gezielt Daten zu Wohnraum im unteren Preissegment und zu Sozialwohnungen angefragt. Die Rückläufe werden jetzt ausgewertet“, sagt Baureferent Thomas Beese. Außerdem werde eine Bevölkerungsprognose der Universität Bamberg zur Entwicklung bis ins Jahr 2040 einbezogen. Auch Gutachten von Bund und Land sollen berücksichtigt werden, die der Stadt Bamberg einen angespannten Wohnungsmarkt attestieren. Weiterhin sollen statistische Zahlen zum Bamberger Wohnungsmarkt, zum Bedarf an niederschwelligem Wohnraum und zum Preisanstieg in den vergangenen zehn Jahren in die Begründung der Satzung einfließen.
Einen Überblick über den aktuellen Stand des neuen Versuchs einer Zweckentfremdungssatzung möchte die Stadt bei der nächsten Sitzung des Bau- und Werksenates am 8. März geben.