Pri­vat­woh­nun­gen nicht in Feri­en­woh­nun­gen umwandeln

Stadt berei­tet neue Zweck­ent­frem­dungs­sat­zung vor

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Zweckentfremdungssatzung
Symbolbild, Foto: S. Quenzer
Es geht um Wohn­raum in der Stadt­mit­te. Mit einer neu­en Zweck­ent­frem­dungs­sat­zung möch­te die Stadt Bam­berg ver­hin­dern, dass Pri­vat­woh­nun­gen vor­ran­gig in Feri­en­woh­nun­gen umge­wan­delt wer­den. „Inten­siv“ arbei­te sie der­zeit an der Rechtsnorm.

In Arti­kel 1 der baye­ri­schen Zweck­ent­frem­dungs­sat­zung heißt es: „Gemein­den kön­nen für Gebie­te, in denen die aus­rei­chen­de Ver­sor­gung der Bevöl­ke­rung mit Miet­woh­nun­gen zu ange­mes­se­nen Bedin­gun­gen beson­ders gefähr­det ist, durch Sat­zung mit einer Gel­tungs­dau­er von höchs­tens fünf Jah­ren bestim­men, dass Wohn­raum nur mit ihrer Geneh­mi­gung über­wie­gend ande­ren als Wohn­zwe­cken zuge­führt wer­den darf, wenn sie dem Wohn­raum­man­gel nicht auf ande­re Wei­se mit zumut­ba­ren Mit­teln und in ange­mes­se­ner Zeit abhel­fen können.“

Eine Zweck­ent­frem­dung liegt zum Bei­spiel dann vor, wenn Wohn­raum mehr als acht Wochen pro Kalen­der­jahr für Zwe­cke der Frem­den­be­her­ber­gung, etwa als Feri­en­woh­nung, genutzt wird.

2020 hat­te Bam­berg zum ers­ten Mal ver­sucht, mit solch einer Sat­zung zu ver­hin­dern, dass Pri­vat­woh­nun­gen zu Feri­en­woh­nun­gen umge­wan­delt wer­den. 2022 erklär­te der Ver­wal­tungs­ge­richts­hof (VGH) in Mün­chen die­se Rechts­norm jedoch für unwirk­sam. Per Nicht­zu­las­sungs­be­schwer­de hat­te die Stadt zwar noch ver­sucht, gegen das VGH-Urteil vor­zu­ge­hen, die­se wur­de vom Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt aller­dings ihrer­seits verworfen.

Unter­su­chung des Wohnungsmarktes

Nun berei­tet Bam­berg eine neue Zweck­ent­frem­dungs­sat­zung vor, die bis Ende April spruch­reif sein soll. Dabei ori­en­tie­re sich die Stadt beson­ders an im VGH-Urteil neu auf­ge­stell­ten Anfor­de­run­gen, so eine Mit­tei­lung aus dem Rat­haus. Sich für die Vor­gän­ger­ver­si­on an einen Leit­fa­den der baye­ri­schen Staats­re­gie­rung zu hal­ten, habe nicht genügt.

Des­halb hole man nun ver­schie­de­ne Ana­ly­sen, Bewer­tun­gen und Gut­ach­ten ein, die die Wohn­si­tua­ti­on berück­sich­ti­gen und die Not­wen­dig­keit einer neu­en Sat­zung begrün­den sollen.

„Wir haben in Nach­bar­ge­mein­den gezielt Daten zu Wohn­raum im unte­ren Preis­seg­ment und zu Sozi­al­woh­nun­gen ange­fragt. Die Rück­läu­fe wer­den jetzt aus­ge­wer­tet“, sagt Bau­re­fe­rent Tho­mas Bee­se. Außer­dem wer­de eine Bevöl­ke­rungs­pro­gno­se der Uni­ver­si­tät Bam­berg zur Ent­wick­lung bis ins Jahr 2040 ein­be­zo­gen. Auch Gut­ach­ten von Bund und Land sol­len berück­sich­tigt wer­den, die der Stadt Bam­berg einen ange­spann­ten Woh­nungs­markt attes­tie­ren. Wei­ter­hin sol­len sta­tis­ti­sche Zah­len zum Bam­ber­ger Woh­nungs­markt, zum Bedarf an nie­der­schwel­li­gem Wohn­raum und zum Preis­an­stieg in den ver­gan­ge­nen zehn Jah­ren in die Begrün­dung der Sat­zung einfließen.

Einen Über­blick über den aktu­el­len Stand des neu­en Ver­suchs einer Zweck­ent­frem­dungs­sat­zung möch­te die Stadt bei der nächs­ten Sit­zung des Bau- und Werkse­na­tes am 8. März geben.

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