Um die umweltfreundliche Mobilität zu unterstützen, fördert das städtische Klima- und Umweltamt den Kauf von Lastenfahrrädern. Die Stadt Bamberg übernimmt dabei 25 Prozent der Nettoanschaffungskosten.
Bei Lastenpedelecs mit elektrischer Unterstützung erfolgt dies bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 Euro. Bei muskulär betriebenen Lastenrädern bis zu maximal 500 Euro. Anträge können ab dem 1. Juni bis zum 30. September 2021 gestellt werden.
Antragsberechtigt sind Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind sowie maximal einem Kraftfahrzeug im Haushalt. Der Hauptwohnsitz muss in der Stadt Bamberg liegen.
Antrag muss vor der Bestellung eines Lastenfahrrades gestellt werden
Klima- und Umweltreferent Jonas Glüsenkamp freut sich, dass der Mobilitätssenat des Bamberger Stadtrats am 11. Mai 2021 den Weg frei für die neuen Förderrichtlinien gemacht hat. „Ein Lastenfahrrad ist eine wunderbare Alternative. Der Weg zur und von der Schule, Einkäufe, Freunde abholen und bringen und noch vieles mehr ist damit emissionsfrei möglich“, betonte der Bürgermeister. „Mit unserer finanziellen Förderung wollen wir Familien mit Kindern und Alleinerziehenden den Umstieg zu klimaneutraler Mobilität erleichtern.“
Die Leiterin des Klima- und Umweltamtes, Anita Schmidt, weist darauf hin, dass der Antrag zwingend vor der Bestellung eines Lastenfahrrades gestellt werden muss. „Nachträglich kann der Zuschuss nicht gewährt werden. Daher muss unbedingt der Förderbescheid abgewartet werden. Der Kauf des Lastenrads hat dann anschließend innerhalb von drei Monaten zu erfolgen.“
Weitere Informationen
Den Förderantrag, die genauen Förderrichtlinien sowie weitere Infos finden interessierte Bürgerinnen und Bürger auf der städtischen Homepage unter https://www.stadt.bamberg.de/lastenradfoerderung2021. Die Anträge sind per Post an die Stadt Bamberg, Klima- und Umweltamt, Michelsberg 10, 96049 Bamberg, zu richten. Sie können dort oder im Rathaus am ZOB auch persönlich abgegeben werden. Sämtliche Anträge, die den Vorgaben entsprechen, und fristgerecht bis spätestens am 30. September 2021 eingegangen sind, gelangen in einen Lostopf. Es wird solange gelost, bis die zur Verfügung stehende Fördersumme ausgeschöpft ist.