Zuschuss von bis zu 1000 Euro

Stadt för­dert Kauf eines Lastenfahrrads

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Um die umwelt­freund­li­che Mobi­li­tät zu unter­stüt­zen, för­dert das städ­ti­sche Kli­ma- und Umwelt­amt den Kauf von Las­ten­fahr­rä­dern. Die Stadt Bam­berg über­nimmt dabei 25 Pro­zent der Nettoanschaffungskosten.

Bei Las­ten­pe­delecs mit elek­tri­scher Unter­stüt­zung erfolgt dies bis zu einem Höchst­be­trag von 1.000 Euro. Bei mus­ku­lär betrie­be­nen Las­ten­rä­dern bis zu maxi­mal 500 Euro. Anträ­ge kön­nen ab dem 1. Juni bis zum 30. Sep­tem­ber 2021 gestellt werden.

Antrags­be­rech­tigt sind Fami­li­en und Allein­er­zie­hen­de mit min­des­tens einem Kind sowie maxi­mal einem Kraft­fahr­zeug im Haus­halt. Der Haupt­wohn­sitz muss in der Stadt Bam­berg liegen.


Antrag muss vor der Bestel­lung eines Las­ten­fahr­ra­des gestellt werden

Kli­ma- und Umwelt­re­fe­rent Jonas Glüsen­kamp freut sich, dass der Mobi­li­täts­se­nat des Bam­ber­ger Stadt­rats am 11. Mai 2021 den Weg frei für die neu­en För­der­richt­li­ni­en gemacht hat. „Ein Las­ten­fahr­rad ist eine wun­der­ba­re Alter­na­ti­ve. Der Weg zur und von der Schu­le, Ein­käu­fe, Freun­de abho­len und brin­gen und noch vie­les mehr ist damit emis­si­ons­frei mög­lich“, beton­te der Bür­ger­meis­ter. „Mit unse­rer finan­zi­el­len För­de­rung wol­len wir Fami­li­en mit Kin­dern und Allein­er­zie­hen­den den Umstieg zu kli­ma­neu­tra­ler Mobi­li­tät erleichtern.“

Die Lei­te­rin des Kli­ma- und Umwelt­am­tes, Ani­ta Schmidt, weist dar­auf hin, dass der Antrag zwin­gend vor der Bestel­lung eines Las­ten­fahr­ra­des gestellt wer­den muss. „Nach­träg­lich kann der Zuschuss nicht gewährt wer­den. Daher muss unbe­dingt der För­der­be­scheid abge­war­tet wer­den. Der Kauf des Las­ten­rads hat dann anschlie­ßend inner­halb von drei Mona­ten zu erfolgen.“


Wei­te­re Informationen

Den För­der­an­trag, die genau­en För­der­richt­li­ni­en sowie wei­te­re Infos fin­den inter­es­sier­te Bür­ge­rin­nen und Bür­ger auf der städ­ti­schen Home­page unter https://www.stadt.bamberg.de/lastenradfoerderung2021. Die Anträ­ge sind per Post an die Stadt Bam­berg, Kli­ma- und Umwelt­amt, Michels­berg 10, 96049 Bam­berg, zu rich­ten. Sie kön­nen dort oder im Rat­haus am ZOB auch per­sön­lich abge­ge­ben wer­den. Sämt­li­che Anträ­ge, die den Vor­ga­ben ent­spre­chen, und frist­ge­recht bis spä­tes­tens am 30. Sep­tem­ber 2021 ein­ge­gan­gen sind, gelan­gen in einen Los­topf. Es wird solan­ge gelost, bis die zur Ver­fü­gung ste­hen­de För­der­sum­me aus­ge­schöpft ist.

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