Mit Bus und Bahn zum Weihnachtsshopping
Kostenloser ÖPNV an Adventssamstagen
Die erfolgreiche Weihnachtsaktion wird fortgesetzt. Auch in diesem Jahr können alle Bürgerinnen und Bürger an den Adventssamstagen in der Stadt und im gesamten Landkreis Bamberg kostenlos die Busse und Züge des öffentlichen Nahverkehrs nutzen, wie Stadt und Landkreis mitteilen.
An den vier Adventssamstagen am 29. November, 6., 13. und 20. Dezember 2025 müssen somit keine Tickets gekauft werden, um im Stadtgebiet und im Landkreis die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen. Die Kosten für die Beförderung übernehmen die Stadt und der Landkreis Bamberg. Also einfach einsteigen und los geht‘s!
Neu in diesem Jahr: Lange Einkaufsnächte laden an allen Adventssamstagen in der Innenstadt zum Einkaufen bis in die Nacht ein. Viele Innenstadtgeschäfte werden an diesen vier Tagen bis 22 Uhr öffnen, in Einzelfällen auch länger. Auch die Weihnachtsmarktstände dürfen an den Adventssamstagen bis 22 Uhr geöffnet haben. Der Weihnachtsmarkt am Maxplatz und Grünen Markt beginnt am 25. November 2025.
Am 30. November 2025 kann außerdem beim verkaufsoffenen Sonntag von 13 bis 18 Uhr in der Bamberger Innenstadt geshoppt werden.
„Uns ist wichtig, dass möglichst viele die Vorweihnachtszeit in Bamberg genießen können. Mit kostenfreien Busfahrten an den Adventssamstagen in Verbindung mit den langen Einkaufsnächten wollen wir den Einzelhandel in Bamberg stärken und noch mehr Kundinnen und Kunden in die Geschäfte locken“, betont Bambergs Oberbürgermeister Andreas Starke.
Auch Landrat Johann Kalb begrüßt das Angebot „Wer auf das Auto verzichtet, reduziert Parkplatzprobleme und entlastet den Verkehr, während der Einkaufsbummel angenehmer wird. Die lästige Parkplatzsuche entfällt und Besucherinnen und Besucher können sich ganz auf die festliche Atmosphäre des Weihnachtsmarktes konzentrieren.“
Wer dennoch mit dem Auto nach Bamberg kommen und kostengünstig parken möchte, dem empfehlen die Stadtwerke Bamberg die P+R Plätze am Heinrichsdamm und in der Kronacher Straße. Hier steht das Auto an den Adventssamstagen den ganzen Tag für 50 Cent, der P+R‑Shuttle fährt tagsüber im 15-Minuten-Takt kostenlos in die Innenstadt und zurück. Abends werden die Anlagen von der Nachtlinie 936 beziehungsweise 935 bedient. Diese können an den Adventssamstagen ebenfalls kostenlos genutzt werden.
Am verkaufsoffenen Sonntag, 30. November, richten die Stadtwerke zwischen 12.30 und 18.30 Uhr einen Shuttle-Dienst für die beiden P+R‑Anlagen ein. Der P+R‑Platz Heinrichsdamm wird im 15-Minuten-Takt bedient, der P+R‑Platz in der Kronacher Straße im 30-Minuten-Takt. Das Parken kostet 50 Cent, die Nutzung der Shuttlebusse ist kostenfrei.
Über den Fahrplan können sich Fahrgäste hier informieren.
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Bahnausbau Bamberg
Planunterlagen ab 8. Februar einsehbar
Wichtiger Etappenschritt auf dem Weg zum viergleisigen Bahnausbau durch das Stadtgebiet Bamberg für die DB Netz AG: Am kommenden Montag, 8. Februar, startet die öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen der Bahn, wie die Stadt Bamberg mitteilt. Bis zum 8. März besteht dann die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Pläne und Einzelmaßnahmen.
Digital und analog haben Bürgerinnen und Bürger, Behörden, Institutionen und Organisationen ab Montag so die Gelegenheit, Bedenken zu äußern und Einfluss zu nehmen. Dabei geht es sowohl um maximalen Schutz der Anwohner als auch um Landschafts- und Artenschutz sowie eine stadtverträgliche Ausgestaltung und Durchführung des Jahrhundertprojektes.
Abgabefrist für Einwendungen bis 22. März 2021
Das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Strecke zwischen Strullendorf und Hallstadt – der Planfeststellungsabschnitt 22 zum Verkehrsprojekt Deutsche Einheit (VDE 8.1) entlang der Ausbaustrecke Nürnberg-Ebensfeld – wurde bereits im Jahr 1994 eingeleitet. 1996 und 1998 wurde die Planfeststellung mit dem 1. und 2. Planänderungsverfahren fortgesetzt, jeweils ohne einen Beschluss zu erlassen. Gegenstand der vorliegenden 3. Änderung ist im Wesentlichen der ebenerdige viergleisige Ausbau durch die Stadt Bamberg, wobei der Spurplan insgesamt angepasst wurde. Damit sind Geschwindigkeiten für die Schnellfahrgleise bis zu 230 Stundenkilometer möglich. Ferner wurden wesentliche Änderungen berücksichtigt, wie ein neuer Haltepunkt Bamberg Süd, die Verlegung der Ladestraße und Abstellanlagen des Schienenpersonenverkehrs zur neuen „Abstell- und Behandlungsanlage Nordost“ (ehem. „Bahnbetriebswerk“), die Verlegung des Bahnsteigs am heutigen Hausbahnsteig Gleis 1, die veränderte Lage und Ausgestaltung des Verbindungsgleises als Kreuzungsbauwerk am Bahnhofsnordkopf (Bereich „Gleisdreieck“) oder der Neubau des Hafengleises mit Elektrifizierung.
Die Planunterlagen enthalten unter anderem den Erläuterungsbericht, Übersichts- und Grunderwerbspläne, Höhenpläne und Regelquerschnitte zu Straßen und Wegen sowie zur Bahntrasse und Unterlagen zu Ingenieurbauwerken. Zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens geben unter anderem die Umweltverträglichkeitsstudie mit Plänen zu Konfliktschwerpunkten, der Landschaftspflegerische Begleitplan einschließlich Bestands‑, Konflikt- sowie Maßnahmenplan, der Artenschutzfachbeitrag oder die schall- und erschütterungstechnischen Untersuchungen Auskunft. Letzteres weist Übersichten zu Lärmschutzwänden sowie Gebäuden mit Anspruch auf passiven Schallschutz aus. Weiterhin gibt es Unterlagen zu Entwässerung, Baustellenerschließung und
-transportwegen sowie Brandschutzkonzepten.
Die Auslegung der Planunterlagen erfolgt durch die digitale Veröffentlichung auf der Internetseite der Regierung von Oberfranken als Anhörungsbehörde unter http://www.reg-ofr.de/pfa22 . Zusätzlich besteht bis zum 8. März diesen Jahres die Möglichkeit zur allgemeinen – analogen – Einsicht in die insgesamt 25 Ordner mit Erläuterungen und Plänen im Baureferat der Stadt Bamberg während der allgemeinen Dienststunden. Für diesen Fall wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten, telefonisch unter 0951÷87−1125 oder per Mail an claus.reinhardt@stadt.bamberg.de. Auf die Einhaltung der geltenden Infektionsschutzbestimmungen im Rahmen der Corona-Pandemie wird hingewiesen.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis einschließlich 22. März diesen Jahres bei der Stadt Bamberg oder bei der Regierung von Oberfranken, Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth, schriftlich Einwendungen erheben. Einwendungen können zusätzlich elektronisch, auch mit einfacher E‑Mail, unter Einwendungen-PFA-22@reg-ofr.bayern.de vorgebracht werden. Dabei müssen der geltend gemachte Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennbar sein. Entschieden wird hierüber nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde, dem Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle Nürnberg.