Wie in jedem Jahr weist die Stadt Bamberg auf örtliche Regelungen zum Feuerwerksverbot an Silvester hin. So sind Böller und Raketen und
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Silvester
Feuerwerksverbot in der Altstadt, auf der Altenburg und am Michaelsberg
Wie in jedem Jahr weist die Stadt Bamberg auf örtliche Regelungen zum Feuerwerksverbot an Silvester hin. So sind Böller und Raketen und dergleichen in großen Teilen der Altstadt und weiteren Stadtvierteln nicht erlaubt.
Bambergs Feuerwerksverbot umfasst, so das Rathaus in einer Mitteilung, das Sandgebiet, den Domplatz, die Untere und Obere Brücke und weitere Teile der Altstadt. Auch auf der Altenburg und am Kloster Michelsberg darf kein Feuerwerk abgebrannt werden.
Wie bereits in den vergangenen Jahren wird die Bürgerspitalstiftung die Zugänge zum Michaelsberg in der Silvesternacht für die Öffentlichkeit sperren. Zutritt haben lediglich Besucher:innen der dortigen Gastronomie, des Theaters und des Museums. Zudem wird der Zugang zu den Örtlichkeiten durch einen Sicherheitsdienst kontrolliert.
Das Risiko, dass historische Gebäude durch Feuerwerk Feuer fangen, ist laut Rathaus zu groß. Mit dem Verbot soll außerdem der Andacht von Kirchenbesucher:innen und dem Ruhebedürfnis kranker und alter Menschen entsprochen werden. Auch sollen Kinder nicht einem plötzlich einsetzenden Lärm ausgesetzt werden.
Wegen erhöhter Brandgefahr
Kein Feuerwerk um Bayerns Schlösser an Silvester
Die Bayerische Schlösserverwaltung weist darauf hin, dass am 31. Dezember und am 1. Januar ganztägig rund um die bayerischen Schlösser, Burgen und Residenzen kein Feuerwerk abgebrannt werden darf. Das hat auch Auswirkungen auf Bamberg.
Wegen erhöhter Brandgefahr ist Feuerwerk an Silvester und Neujahr rund um die Gebäude der Bayerischen Schlösserverwaltung verboten. Das hat die Verwaltung bekanntgegeben. Insbesondere auf Schlossplätzen und in Burginnenhöfen sollen keine Raketen oder Böller abgebrannt werden. In Bamberg gilt das für die Neue Residenz, die Alte Hofhaltung und den Rosengarten. Im Landkreis ist das Schloss Seehof betroffen.
Raketen, Böller und Funkenflug gefährden die historischen Gebäude laut Schlösserverwaltung erheblich. So sei es bereits mehrfach zu Großbränden an historischen Gebäuden gekommen, beispielsweise auf der Burg Trausnitz in Landshut 1961 oder in der Herzogin-Anna-Amalia-Bibliothek in Weimar 2004.
Die Bayerische Schlösserverwaltung fordert alle Bürgerinnen und Bürger auf, sich an das Verbot zu halten. Zudem bittet sie, mitgebrachte Gläser und Flaschen wieder mitzunehmen und zu entsorgen. Jedes Jahr würden sich Menschen und Tiere an den Scherben aus der Silvesternacht verletzen.