Die Bayerische Schlösserverwaltung weist darauf hin, dass am 31. Dezember und am 1. Januar ganztägig rund um die bayerischen Schlösser, Burgen und Residenzen kein Feuerwerk abgebrannt werden darf. Das hat auch Auswirkungen auf Bamberg.
Wegen erhöhter Brandgefahr ist Feuerwerk an Silvester und Neujahr rund um die Gebäude der Bayerischen Schlösserverwaltung verboten. Das hat die Verwaltung bekanntgegeben. Insbesondere auf Schlossplätzen und in Burginnenhöfen sollen keine Raketen oder Böller abgebrannt werden. In Bamberg gilt das für die Neue Residenz, die Alte Hofhaltung und den Rosengarten. Im Landkreis ist das Schloss Seehof betroffen.
Raketen, Böller und Funkenflug gefährden die historischen Gebäude laut Schlösserverwaltung erheblich. So sei es bereits mehrfach zu Großbränden an historischen Gebäuden gekommen, beispielsweise auf der Burg Trausnitz in Landshut 1961 oder in der Herzogin-Anna-Amalia-Bibliothek in Weimar 2004.
Die Bayerische Schlösserverwaltung fordert alle Bürgerinnen und Bürger auf, sich an das Verbot zu halten. Zudem bittet sie, mitgebrachte Gläser und Flaschen wieder mitzunehmen und zu entsorgen. Jedes Jahr würden sich Menschen und Tiere an den Scherben aus der Silvesternacht verletzen.