Wie in jedem Jahr weist die Stadt Bamberg auf die speziellen örtlichen Regelungen zum Verbot von Silvesterfeuerwerk hin. Ein komplettes Abbrennverbot für
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Regelungen an Silvester
Abbrennverbote in Bamberg
Wie in jedem Jahr weist die Stadt Bamberg auf die speziellen örtlichen Regelungen zum Verbot von Silvesterfeuerwerk hin. Ein komplettes Abbrennverbot für Feuerwerkskörper gilt im Hinblick auf das Vorhandensein besonders brandempfindlicher Gebäude und Anlagen in Teilen der Altstadt, auf der Altenburg sowie der ehemaligen Klosteranlage Michaelsberg. Das Verbot gilt auch auf privaten Grundstücken innerhalb der Verbotszonen.
Ergänzend weist die Stadt Bamberg darauf hin, das laut Bundesgesetz (§ 23 Abs. 1 der 1. Sprengstoffverordnung) das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände grundsätzlich auch in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Seniorenheimen verboten ist.
Das Verbot umfasst den Gebrauch jedweder Art pyrotechnischer Gegenstände auf öffentlichen Straßen oder Plätzen an allen Stellen, von denen aus die genannten Örtlichkeiten in Brand geraten könnten. Solche Feuerwerkskörper, besonders wenn sie von minderer Qualität sind, erhöhen das Risiko erheblich, dass historischer Gebäudebestand in Flammen aufgehen könnte. Mit dem Verbot soll außerdem der Andacht von Kirchenbesuchern und dem Ruhebedürfnis kranker und alter Menschen entsprochen werden. Auch sollen Kinder nicht einem plötzlich einsetzenden Lärm ausgesetzt werden.
Michaelsberg gesperrt
Wie bereits in den vergangenen Jahren wird die Bürgerspitalstiftung die Zugänge zum Michaelsberg in der Silvesternacht für die Öffentlichkeit sperren. Zutritt haben lediglich Besucher der dort ansässigen Gastronomie, des Theaters und des Museums. Zudem wird der Zugang zu den Örtlichkeiten durch einen Sicherheitsdienst kontrolliert. Die Stiftung und die Stadt Bamberg bitten um Verständnis für diese Maßnahme, durch die in den vergangenen Jahren größere Schäden verhindert werden konnten.
Die Polizei wird auch in diesem Jahr wieder verstärkt entsprechende Kontrollen durchführen.
Auch Hausbesitzer können einen Beitrag zur Gefahrenminderung leisten, indem sie zum Beispiel alle Gebäudeöffnungen gut verschließen, mögliches Brandgut (etwa dürres Laub in Dachrinnen) reduzieren oder entfernen und regelmäßig kontrollieren.
Böller nur am 31.12. und 1.1. erlaubt
Das Ordnungsamt weist ferner darauf hin, dass pyrotechnische Gegenstände der Klasse II (Kleinfeuerwerke) nur in der Zeit vom 28.12. – 31.12.2024 und nur an Personen über 18 Jahre verkauft werden dürfen. Raketen und Kracher dürfen nur in der Zeit vom 31.12.2024 bis zum 1.1.2025 abgebrannt werden. Minderjährigen Personen ist das Abbrennen von Kleinfeuerwerken gänzlich verboten.
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Silvester
Feuerwerksverbot in der Altstadt, auf der Altenburg und am Michaelsberg
Wie in jedem Jahr weist die Stadt Bamberg auf örtliche Regelungen zum Feuerwerksverbot an Silvester hin. So sind Böller und Raketen und dergleichen in großen Teilen der Altstadt und weiteren Stadtvierteln nicht erlaubt.
Bambergs Feuerwerksverbot umfasst, so das Rathaus in einer Mitteilung, das Sandgebiet, den Domplatz, die Untere und Obere Brücke und weitere Teile der Altstadt. Auch auf der Altenburg und am Kloster Michelsberg darf kein Feuerwerk abgebrannt werden.
Wie bereits in den vergangenen Jahren wird die Bürgerspitalstiftung die Zugänge zum Michaelsberg in der Silvesternacht für die Öffentlichkeit sperren. Zutritt haben lediglich Besucher:innen der dortigen Gastronomie, des Theaters und des Museums. Zudem wird der Zugang zu den Örtlichkeiten durch einen Sicherheitsdienst kontrolliert.
Das Risiko, dass historische Gebäude durch Feuerwerk Feuer fangen, ist laut Rathaus zu groß. Mit dem Verbot soll außerdem der Andacht von Kirchenbesucher:innen und dem Ruhebedürfnis kranker und alter Menschen entsprochen werden. Auch sollen Kinder nicht einem plötzlich einsetzenden Lärm ausgesetzt werden.
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Wegen erhöhter Brandgefahr
Kein Feuerwerk um Bayerns Schlösser an Silvester
Die Bayerische Schlösserverwaltung weist darauf hin, dass am 31. Dezember und am 1. Januar ganztägig rund um die bayerischen Schlösser, Burgen und Residenzen kein Feuerwerk abgebrannt werden darf. Das hat auch Auswirkungen auf Bamberg.
Wegen erhöhter Brandgefahr ist Feuerwerk an Silvester und Neujahr rund um die Gebäude der Bayerischen Schlösserverwaltung verboten. Das hat die Verwaltung bekanntgegeben. Insbesondere auf Schlossplätzen und in Burginnenhöfen sollen keine Raketen oder Böller abgebrannt werden. In Bamberg gilt das für die Neue Residenz, die Alte Hofhaltung und den Rosengarten. Im Landkreis ist das Schloss Seehof betroffen.
Raketen, Böller und Funkenflug gefährden die historischen Gebäude laut Schlösserverwaltung erheblich. So sei es bereits mehrfach zu Großbränden an historischen Gebäuden gekommen, beispielsweise auf der Burg Trausnitz in Landshut 1961 oder in der Herzogin-Anna-Amalia-Bibliothek in Weimar 2004.
Die Bayerische Schlösserverwaltung fordert alle Bürgerinnen und Bürger auf, sich an das Verbot zu halten. Zudem bittet sie, mitgebrachte Gläser und Flaschen wieder mitzunehmen und zu entsorgen. Jedes Jahr würden sich Menschen und Tiere an den Scherben aus der Silvesternacht verletzen.
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Verbot von Ansammlungen
Was gilt an Silvester und Neujahr?
Der gemeinsame Krisenstab von Stadt und Landkreis Bamberg befasste sich gestern insbesondere mit den neuen Regelungen der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Spezielle Regelungen gelten dabei für Silvester und Neujahr.
So sind zwischen dem 31. Dezember 2021, 15 Uhr, und dem 1. Januar 2022, 9 Uhr, Ansammlungen von mehr als zehn Personen auf öffentlichen publikumsträchtigen Plätzen und in ihrem weiteren Umfeld untersagt. Sobald mehr als zehn Personen zusammenkommen, muss sich die Gruppe laut Corona-Verordnung „unverzüglich zerstreuen“. Die Kommunen legen die an Silvester und Neujahr betroffenen Plätze fest. In der Stadt Bamberg umfasst das Ansammlungsverbot Teile der Innenstadt sowie die ehemalige Klosteranlage Michaelsberg und den ERBA-Park.
Generell verboten ist bundesweit der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester. Vom Zünden von beispielsweise noch gelagertem Silvesterfeuerwerk wird dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems. Daher werden alle Bürgerinnen und Bürger gebeten, in diesem Jahr auf das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk ganz zu verzichten.
Ein komplettes Verbot für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern gilt in der Stadt Bamberg im Hinblick auf das Vorhandensein besonders brandempfindlicher Gebäude und Anlagen in Teilen der Altstadt, auf der Altenburg sowie der ehemaligen Klosteranlage Michaelsberg. Das Verbot gilt auch auf privaten Grundstücken innerhalb der Verbotszonen.
Private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen sind ab 28. Dezember nur noch mit maximal 10 Personen erlaubt. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen. Sobald eine ungeimpfte Person an einer Zusammenkunft teilnimmt, gelten die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: Das Treffen ist dann also auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht dazu. Für private Veranstaltungen außerhalb privater Räumlichkeiten, zum Beispiel in angemieteten Räumlichkeiten, oder im Freien gelten die Obergrenze von 10 Personen beziehungsweise die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte ebenfalls.
Um in der Gastronomie Silvester feiern zu können, ist die angeordnete Sperrstunde in der Gastronomie (22 Uhr bis 5 Uhr) für die Silvesternacht einmalig aufgehoben. Für die Gastronomie, auch unter freiem Himmel, gilt die 2G-Regel: Zutritt haben also ausschließlich Geimpfte und Genesene sowie Kinder unter 14 Jahren. In den Gasträumen ist Tanzen untersagt, Musik ist lediglich als Hintergrundmusik erlaubt. Clubs und Diskotheken bleiben komplett geschlossen, Tanzveranstaltungen sind verboten. Ebenso ist weiterhin das Feiern auf öffentliche Plätzen und Anlagen untersagt.
Besuchsregelungen in den Kliniken der Region
Nachdem wegen der verschärften Corona-Situation ein Besuchsverbot im Klinikum Bamberg, der Juraklinik Scheßlitz und der Steigerwaldklinik Burgebrach relevant wurde, gelten über den Jahreswechsel bis einschließlich 2. Januar 2022 gesonderte Besuchsregelungen.
So können Patientinnen und Patienten unter Einhaltung der 2G plus-Regelung im Klinikum Bamberg derzeit bis einschließlich 2. Januar besucht werden, während für die Landkreiskliniken ab Silvester bis einschließlich 2. Januar die gleichen Besuchsregelungen wie an den Weihnachtsfeiertagen gelten.
Die jeweiligen Zutrittsregelungen sind auf den entsprechenden Internetseiten der Sozialstiftung beziehungsweise der Gemeinnützigen Krankenhausgesellschaft des Landkreises Bamberg zu finden.
„Unsere oberste Priorität ist es, die Patientinnen und Patienten sowie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestmöglich zu schützen“, betonen die Pandemiebeauftragten der Kliniken und bitten um Verständnis für die getroffenen Maßnahmen.
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Silvester im Lockdown
Bamberger Silvester-Bestimmungen
Im Lockdown ist Pyrotechnik an Silvester im öffentlichen Raum verboten. Was Sie für den Jahreswechsel in Bamberg wissen müssen.
Die Beschlüsse des derzeitigen Lockdowns stellen klar: Öffentliche Feiern an Silvester fallen dieses Jahr aus. Zum Jahreswechsel gelten zum einen weiterhin die strengen Kontaktbeschränkungen: Es dürfen sich maximal fünf Personen (ab 14 Jahren) aus höchstens zwei Haushalten treffen. Wer Familie oder Freunde zum Jahreswechsel besucht, muss aufgrund der Ausgangssperre (zwischen 21 Uhr und 5 Uhr) bis mindestens 5 Uhr morgens bleiben.
Auch das Hinausgehen auf die Straße um Mitternacht, um beispielsweise mit Freunden und Nachbarn auf das neue Jahr anzustoßen und Silvesterraketen abzufeuern, ist zu diesem Jahreswechsel nicht möglich.
Das Verlassen der eigenen Wohnung beziehungsweise des eigenen Grundstücks ist nach 21 Uhr untersagt. Wer es trotzdem tut, riskiert ein Bußgeld (500 Euro). Außerdem gilt rund um die Uhr ein Verbot von Alkoholkonsum im öffentlichen Raum.
Zusammenfassung Silvester-Bestimmungen
- Treffen dürfen sich maximal 5 Personen (ab 14 Jahren) aus maximal 2 Haushalten.
- Ausgangssperre 21 Uhr bis 5 Uhr, Gäste müssen also bis 21 Uhr wieder zuhause sein oder übernachten bis mindestens 5 Uhr.
- Kein Silvesterfeuerwerk auf öffentlichem Grund erlaubt.
Bußgeld bei Verstößen: 500 Euro
Weitere Informationen unter: