Zum 1000. Todesjahr von Kaiser Heinrich II. veranstaltet die Bayerische Schlösserverwaltung am 21. September ein eintägiges Programm in der Neuen Residenz und
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Neue Residenz und Alte Hofhaltung
1000. Todesjahr: Veranstaltungstag zu Kaiser Heinrich II.
Zum 1000. Todesjahr von Kaiser Heinrich II. veranstaltet die Bayerische Schlösserverwaltung am 21. September ein eintägiges Programm in der Neuen Residenz und der Alten Hofhaltung. Dabei werden unter anderem Führungen in selten zugängliche Bereiche angeboten.
Kaiser Heinrich II., geboren zwischen 973 und 978, starb im Jahr 1024. Diesem 1000-jährigen Gedenktag widmen Bamberger Institutionen schon das ganze Jahr Veranstaltungen oder Ausstellungen. Im Frühjahr machte das Diözesanmuseum den Anfang, letzte Woche legte auch die Staatsbibliothek nach.
Unter dem Motto „Kaiser, Könige, Kurfürsten. Heinrich II. und die Herrschaft auf dem Domberg“ veranstaltet nun auch die Bayerische Schlösserverwaltung ein Heinrich-Programm. Darin werden unter anderem Sonderführungen durch die Kapellen in der Alten Hofhaltung oder in selten zugängliche Bereiche der Neuen Residenz wie den Keller und den Dachstuhl angeboten.
Auch Workshops für Familien stehen zur aktuellen Porzellan-Sonderausstellung „Höfische Begegnungen. Die Sammlung Ludwig zu Gast in der Neuen Residenz“ auf dem Programm. Zudem spielt der Domchor Bamberg im Kaisersaal ein Konzert und das Schattentheater Bamberg führt ein Stück in der Katharinenkapelle der Alten Hofhaltung auf.
Die Neue Residenz, der Bamberger Dom und die Alte Hofhaltung bilden ein historisches Ensemble, das eng mit Heinrich II. verbunden ist. Im Jahr 1007 erhob der Kaiser Bamberg zum Bischofssitz und die erste Pfalz des Kaisers befand sich auf dem Gelände der heutigen Alten Hofhaltung. Besucherinnen und Besucher haben an diesem Veranstaltungstag die Möglichkeit, das Ensemble und seine historische Bedeutung zu erleben.
Wegen erhöhter Brandgefahr
Kein Feuerwerk um Bayerns Schlösser an Silvester
Die Bayerische Schlösserverwaltung weist darauf hin, dass am 31. Dezember und am 1. Januar ganztägig rund um die bayerischen Schlösser, Burgen und Residenzen kein Feuerwerk abgebrannt werden darf. Das hat auch Auswirkungen auf Bamberg.
Wegen erhöhter Brandgefahr ist Feuerwerk an Silvester und Neujahr rund um die Gebäude der Bayerischen Schlösserverwaltung verboten. Das hat die Verwaltung bekanntgegeben. Insbesondere auf Schlossplätzen und in Burginnenhöfen sollen keine Raketen oder Böller abgebrannt werden. In Bamberg gilt das für die Neue Residenz, die Alte Hofhaltung und den Rosengarten. Im Landkreis ist das Schloss Seehof betroffen.
Raketen, Böller und Funkenflug gefährden die historischen Gebäude laut Schlösserverwaltung erheblich. So sei es bereits mehrfach zu Großbränden an historischen Gebäuden gekommen, beispielsweise auf der Burg Trausnitz in Landshut 1961 oder in der Herzogin-Anna-Amalia-Bibliothek in Weimar 2004.
Die Bayerische Schlösserverwaltung fordert alle Bürgerinnen und Bürger auf, sich an das Verbot zu halten. Zudem bittet sie, mitgebrachte Gläser und Flaschen wieder mitzunehmen und zu entsorgen. Jedes Jahr würden sich Menschen und Tiere an den Scherben aus der Silvesternacht verletzen.