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Stadt ermög­licht wei­te­re Erleich­te­run­gen ab 10. Mai 

Neue Mög­lich­kei­ten für Außen­gas­tro­no­mie, Thea­ter, Kon­zert- und Opern­häu­ser, Kinos und Sport

Jetzt ist es offi­zi­ell: Ab Mon­tag, 10. Mai, sind in der Stadt Bam­berg wei­te­re Öff­nungs­schrit­te für die Berei­che Außen­gas­tro­no­mie, Thea­ter, Kon­zert- und Opern­häu­ser, Kinos und kon­takt­frei­er Sport möglich.

Nach Bekannt­ga­be der Rege­lun­gen der aktu­el­len 12. Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­ver­ord­nung hat­te die Stadt­spit­ze umge­hend reagiert und ange­sichts der posi­ti­ven Ent­wick­lung bei den 7‑Ta­ges-Inzi­den­zen die Ertei­lung des Ein­ver­neh­mens sei­tens des Baye­ri­schen Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums bean­tragt. Die Geneh­mi­gung ist am Frei­tag­abend ein­ge­gan­gen. Damit kann am heu­ti­gen Sams­tag die ent­spre­chen­de All­ge­mein­ver­fü­gung bekannt­ge­macht werden.


Ab Mon­tag, 10. Mai, gilt damit im Einzelnen: 

Die Öff­nung der Außen­gas­tro­no­mie für Besu­cher mit vor­he­ri­ger Ter­min­bu­chung mit Doku­men­ta­ti­on für die Kon­takt­nach­ver­fol­gung wird gestat­tet. Sit­zen an einem Tisch Per­so­nen aus meh­re­ren Haus­stän­den, ist ein vor höchs­tens 24 Stun­den vor­ge­nom­me­ner POC-Anti­gen­test oder Selbst­test oder ein vor höchs­tens 48 Stun­den vor­ge­nom­me­ner PCR-Test in Bezug auf eine Infek­ti­on mit dem Coro­na­vi­rus SARS-CoV‑2 mit nega­ti­vem Ergeb­nis der Tisch­gäs­te erforderlich.

Die Öff­nung von Thea­tern, Kon­zert- und Opern­häu­sern sowie Kinos für Besu­che­rin­nen und Besu­cher mit einem Test­nach­weis nach Nr. 1 wird zugelassen.

Kon­takt­frei­er Sport im Innen­be­reich sowie Kon­takt­sport unter frei­em Him­mel unter der Vor­aus­set­zung, dass alle Teil­neh­me­rin­nen und Teil­neh­mer über einen Test­nach­weis nach Nr. 1 ver­fü­gen wird erlaubt.


Die gestat­te­ten Locke­run­gen haben nach Maß­ga­be von Rah­men­kon­zep­ten zu erfol­gen, die von den zustän­di­gen Staats­mi­nis­te­ri­en im Ein­ver­neh­men mit dem Staats­mi­nis­te­ri­um für Gesund­heit und Pfle­ge bekannt­ge­macht wur­den und in denen die erfor­der­li­chen Schutz- und Hygie­ne­maß­nah­men fest­ge­legt sind.


Die All­ge­mein­ver­fü­gung der Stadt Bam­berg vom 08.05.2021 wird in einem Son­der­amts­blatt ver­öf­fent­licht, abruf­bar unter http://www.stadt.bamberg.de/amtsblatt.

Die für die jewei­li­gen Berei­che gel­ten­den Rah­men­kon­zep­te sind hier abruf­bar: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/