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Radentscheid

Nicht genug Sicher­heit für RadfahrerInnen

Rad­ge­setz Bay­ern: VCD unzu­frie­den mit Ent­wurf der Staatsregierung

Anläss­lich des Tags der Ver­kehrs­si­cher­heit am 17. Juni for­dert der Ver­kehrs­club Deutsch­land (VCD) Nach­bes­se­run­gen beim Baye­ri­schen Rad­ge­setz. Der Ent­wurf, den CSU und Freie Wäh­ler in den Land­tag ein­ge­bracht haben, wei­se deut­li­che Män­gel auf.

Im ver­gan­ge­nen Jahr hat­ten der Ver­kehrs­club Bay­ern und Unter­stüt­ze­rIn­nen des Volks­be­geh­rens „Radent­scheid Bay­ern mehr als 100.000 Unter­schrif­ten für ein Rad­ge­setz für unter ande­rem mehr und siche­re­re Rad­we­ge im Frei­statt gesam­melt. Das Baye­ri­sche Innen­mi­nis­te­ri­um klag­te aller­dings umge­hend gegen das Gesetz, weil es im Fall der Umset­zung Abläu­fe regeln wür­de, für die der Bund zustän­dig sei. Am 7. Juni hat­te der Baye­ri­sche Ver­fas­sungs­ge­richts­hof erklärt, das Gesetz aus die­sem Grund nicht zuzu­las­sen. Der Ent­wurf des Bünd­nis­ses „Radent­scheid“ sei in Tei­len kompetenzwidrig.

Geset­zes­ent­wurf von CSU und FW bie­tet zu wenig Sicherheit

In der Zwi­schen­zeit haben die Regie­rungs­frak­tio­nen CSU und Freie Wäh­ler nun aber einen eige­nen Ent­wurf für ein baye­ri­sches Fahr­rad­ge­setz im Land­tag vor­ge­legt. Die­ser stieß aller­dings wie­der­um auf die Ableh­nung des VCD, wie der Ver­kehrs­club am 16. Juni mitteilte.

Denn die „Visi­on Zero“, kei­ne Ver­kehrs­to­ten und Schwer­ver­letz­ten, müs­se als über­ge­ord­ne­tes Ziel auf­ge­nom­men wer­den. Der Schutz schwä­che­rer Ver­kehrs­teil­neh­mer sol­le ent­spre­chend Prio­ri­tät bekom­men. „Jeder hat unab­hän­gig vom gewähl­ten Ver­kehrs­mit­tel das Recht, sicher am Ver­kehr teil­neh­men zu kön­nen“, sagt Bernd Slu­ka, Exper­te für Ver­kehrs­si­cher­heit beim VCD Bay­ern. Das Ziel dür­fe dem­ge­mäß nicht nur auf dem Papier bestehen. Auch durch die Ver­wal­tung müs­se es umge­setzt wer­den. Dazu sol­le sie ein Ver­kehrs­si­cher­heits­pro­gramm auf­stel­len, des­sen Hand­lungs­schwer­punk­te nicht nur Emp­feh­lun­gen sind, wie es das CSU-Gesetz vor­se­he. Ver­pflich­ten­de Grund­sät­ze müss­ten statt­des­sen fest­legt werden.

Beson­de­res Augen­merk legt der VCD auch auf die Sicher­heit von Kin­dern. Hier­zu fal­le dem CSU-Ent­wurf aber nur ein, Rad­fahr­un­ter­richt an Grund­schu­len zu geben. „Das ist eine Selbst­ver­ständ­lich­keit, die ohne­hin fast über­all schon statt­fin­det“, sagt Slu­ka. Die Sicher­heit der Schul­we­ge – mit und ohne Fahr­rad – kom­me aber nicht vor. Auch fehlt dem VCD im Geset­zes­ent­wurf der Staats­re­gie­rung, Mobi­li­täts­er­zie­hung und Ver­kehrs­si­cher­heit ver­pflich­tend in die Lehr­plä­ne auf­zu­neh­men. „Die­se The­men blei­ben dem Enga­ge­ment ein­zel­ner Leh­re­rin­nen und Leh­rer über­las­sen. Aber Lehr­kräf­ten, die sich hier ein­brin­gen wol­len, bleibt bei dicht gedräng­ten Lehr­plä­nen oft kei­ne Zeit dafür“, so Bernd Slu­ka über den All­tag an vie­len Schulen.

Trotz Titel als „Fahr­rad­freund­li­che Kommune“

Grü­ne: Radent­scheid wird kaum umgesetzt

Vor kur­zem wur­de Bam­berg mit dem Titel „Fahr­rad­freund­li­che Kom­mu­ne“ aus­ge­zeich­net. Die grü­ne Stadt­rats­frak­ti­on bemän­gelt aber, dass fünf Jah­re nach dem Stadt­rats­be­schluss zum Radent­scheid des­sen Umset­zung trotz­dem nicht vorankommt.

Die Stadt Bam­berg darf sich bis 2029 als „Fahr­rad­freund­li­che Kom­mu­ne“ bezeich­nen. Denn sie erfüllt die Kri­te­ri­en der AGFK Bay­ern (Arbeits­ge­mein­schaft fahr­rad­freund­li­cher Kom­mu­nen), die sie vor kur­zem mit die­sem Titel auszeichnete.

Das freut Chris­ti­an Hader, mobi­li­täts­po­li­ti­scher Spre­cher der Bam­ber­ger Grü­nen, wie die Stadt­rats­frak­ti­on mit­teil­te: „Wir sind auf dem rich­ti­gen Weg.“ So sei­en am Regens­bur­ger Ring, am Mari­en­platz und am Kaul­berg Erleich­te­run­gen für den Rad­ver­kehr umge­setzt wor­den, für die teil­wei­se jah­re­lang der poli­ti­sche Wil­le gefehlt habe.

Noch mehr freu­en wür­de sich der Grü­nen-Poli­ti­ker aller­dings, wenn man auf die­sem Weg schon wei­ter wäre. Das müs­se Bam­berg eigent­lich auch sein, denn vor fast genau fünf Jah­ren, im Janu­ar 2018, fass­te der Stadt­rat einen weg­wei­sen­den Beschluss zum Rad­ver­kehr. Zuvor hat­te das Bür­ger­be­geh­ren „Radent­scheid Bam­berg“ eine gro­ße Anzahl an Unter­schrif­ten für sei­ne Zie­le gesam­melt, wor­auf­hin der Stadt­rat den größ­ten Teil jener Zie­le als eige­nen Beschluss übernahm.

Radent­scheid-Beschluss im „Dorn­rös­chen­schlaf“

Doch fünf Jah­re spä­ter ist die Bilanz von Chris­ti­an Hader, oder auch die des VCD Bam­berg, „ziem­lich durch­wach­sen“. Laut Hader wur­den aus dem Rad­ver­kehrs­bud­get, das die Stadt jähr­lich für Rad­ver­kehrs­maß­nah­men bereit­stellt, im Jahr 2022 kaum Gel­der aus­ge­ge­ben. Und auch Ideen zur Rad­ver­kehrs­för­de­rung, die Bür­ge­rIn­nen bean­tragt hat­ten und die vom Stadt­rat bewil­ligt wur­den, sei­en bis­her nicht umge­setzt. Als Bei­spie­le nennt Hader Pro­jek­te wie Fahr­rad-Repair-Sta­tio­nen und Ampeltrittbretter.

In einem Antrag erin­nert Hader des­halb nicht nur an den Radent­scheid-Beschluss, son­dern auch an das dar­in gesetz­te Ziel, den Rad­ver­kehrs­an­teil in Bam­berg bis 2025 auf 35 Pro­zent anzu­he­ben. „Wir dür­fen Maß­nah­men nicht nur auf dem Papier beschlie­ßen, son­dern müs­sen sie umset­zen. Bezie­hungs­wei­se wir müs­sen die Ver­wal­tung per­so­nell in die Lage ver­set­zen, dass dies geschieht. Der Radent­scheid-Beschluss darf nicht im Dorn­rös­chen­schlaf ver­har­ren, wäh­rend man sich mit AGFK-Aus­zeich­nun­gen schmückt.“

Hader bedaue­re, dass sei­ne Frak­ti­on als ein­zi­ge im Stadt­rat über­haupt Vor­schlä­ge zur Rad­ver­kehrs­för­de­rung ein­brin­ge. „Die Ver­pflich­tung, die mit dem AGFK-Titel ver­bun­den ist, ist noch lan­ge nicht in den Köp­fen der meis­ten Stadt­rats­mit­glie­der angekommen.“

Poli­zei auf zwei Rädern

Pilot­pro­jekt: Poli­zei­fahr­rad­strei­fen star­ten in Bamberg

Seit fünf Jah­ren setzt sich Chris­ti­an Hader von den Grü­nen für eine Poli­zei­fahr­rad­staf­fel in Bam­berg ein, denn die prak­tisch geleb­te Fahr­rad­per­spek­ti­ve fehl­te bei den Ordnungshüter*innen bis­lang fast völ­lig. Nun ist es soweit. Ab sofort gibt es in Bam­berg immer­hin regel­mä­ßig Poli­zei­fahr­rad­strei­fen, bei denen zwei Beamt*innen auf dem Dienst­fahr­rad unter­wegs sind – mit neu ange­schaff­ten Pedelecs und neu­er Uniform.

Die Poli­zei­in­spek­ti­on Bam­berg-Stadt nimmt neben den Ope­ra­ti­ven Ergän­zungs­diens­ten Bay­reuth (OED) an einem baye­ri­schen Pilot­pro­jekt teil, das ein Jahr dau­ern soll. Danach wer­den Poli­zei­ein­sät­ze mög­li­cher­wei­se auch auf ande­re baye­ri­sche Städ­te ausgedehnt.


Grü­ner Erfolg nach fünf Jah­ren hart­nä­cki­gem Bohren

Dass Bam­berg Vor­rei­ter ist, kann man gut und ger­ne als grü­nen Erfolg bezeich­nen. Denn bereits 2017 hat­ten die Bam­ber­ger Grü­nen, unter­stützt durch die grü­ne Land­tags­frak­ti­on, aus­führ­li­che Kor­re­spon­denz sowohl mit dem Ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um als auch mit der Poli­zei vor Ort und mach­ten wie­der­holt Druck. Auch im erfolg­rei­chen „Radent­scheid Bam­berg“ war der Poli­zei­ein­satz auf zwei Rädern eine wich­ti­ge For­de­rung gewe­sen. „Wir freu­en uns sehr, dass unser Wunsch umge­setzt wird und die Bam­ber­ger Poli­zei nun auch aufs Rad setzt“, sagt Chris­ti­an Hader, mobi­li­täts­po­li­ti­scher Spre­cher der Stadt­rats­frak­ti­on Grü­nes Bam­berg. „Dies wird ein wich­ti­ger Bei­trag zum Mit­ein­an­der der ver­schie­de­nen Verkehrsteilnehmer*innen sein.“

Die Poli­zei­strei­fen sol­len auch, aber nicht nur der Über­wa­chung des Rad­ver­kehrs die­nen. Im Hin­blick auf die Prä­ven­ti­ons­ar­beit zur The­ma­tik Fahr­rad ver­spre­che sich die Poli­zei neue Anknüpf­punk­te und einen offe­nen Aus­tausch mit den Bürger*innen, heißt es in einer Pres­se­mit­tei­lung der Poli­zei Ober­fran­ken. Dabei lie­ge der Fokus nicht nur auf den Rad­fah­ren­den, son­dern auch auf ande­ren Ver­kehrs­teil­neh­men­den mit Autos oder Last­wa­gen, die bei­spiels­wei­se auf Rad­we­gen hal­ten oder par­ken. Und auch gene­rell bei der Kri­mi­na­li­täts­ver­fol­gung erhofft man sich von der radeln­den Poli­zei Vor­tei­le, denn: „Im inner­städ­ti­schen Raum und bei star­kem Ver­kehrs­auf­kom­men oder sto­cken­dem Ver­kehr sind die Beam­ten dadurch mobi­ler und schnel­ler als im Streifenwagen.“