Eine gute Wärmedämmung senkt den Energiebedarf eines Hauses und damit die Heizkosten. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern erklärt, woran Verbraucherinnen und Verbraucher eine gute Dämmung erkennen, welche nachträgliche Dämmung sich lohnt und wann gefördert wird.
Eine nachträgliche Dämmung von Außenwänden und Dachflächen sowie der Austausch alter Fenster und Außentüren kann den Wärmeverlust eines Hauses um bis zu 90 Prozent reduzieren – und Heizkosten um bis zu 20 Prozent senken. Dies teilte die Verbraucherzentrale Bayern unter der Woche (12. September) mit.
Bei Nutzung einer Wärmepumpe reduziert eine verbesserte Wärmedämmung den Stromverbrauch deutlich, da sie effizienter arbeiten kann. Im Winter schafft eine gute Dämmung zudem ein angenehmes Wohngefühl und schützt vor Schimmel. Im Sommer bleiben Innenräume kühl und eine Klimaanlage wird oft überflüssig.
Gute und nachträgliche Dämmung
Der sogenannte U‑Wert beschreibt die Qualität einer Dämmung. Je niedriger der Wert, desto besser die Wärmedämmung. Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) darf ein bestimmter U‑Wert bei energetischen Sanierungen nicht überschritten werden. Lässt sich in der Praxis ein niedrigerer Wert erreichen, als gesetzlich vorgeschrieben ist, ist eine finanzielle Förderung möglich.
Eine Fassadendämmung lohnt sich laut Verbraucherzentrale Bayern besonders dann, wenn ohnehin Arbeiten wie ein Anstrich oder Reparaturen am Gebäude anstehen. In solchen Fällen sind die zusätzlichen Kosten oft überschaubar.
Eine nachträgliche Dämmung von Dachschrägen kann hingegen sehr kostenintensiv werden. Ist der Dachboden unbeheizt, fällt eine Dämmung der obersten Geschossdecke deutlich günstiger aus. Sind Kellerräume nicht beheizt, können auch Kellerdecken nachträglich gedämmt werden.
Förderprogramme
Sanieren EigentümerInnen ein Haus effizienter als vom Staat gefordert, können sie dafür einen Zuschuss erhalten. Förderfähig sind neben der nachträglichen Wärmedämmung, dem Austausch von Fenstern und Außentüren auch die Erneuerung der Heiztechnik.
Alternativ kann man eine Steuerermäßigung von bis zu 20 Prozent der Kosten der energetischen Maßnahmen beantragen. Wurde eine energetische Baubegleitung und/oder Fachplanung in Anspruch genommen, beträgt die Steuerermäßigung bis zu 50 Prozent.