Ener­gie­be­darf von Häusern

Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern: Effi­zi­en­te Dämmung

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Dämmung
Symbolbild, Foto: Pixabay
Eine gute Wär­me­däm­mung senkt den Ener­gie­be­darf eines Hau­ses und damit die Heiz­kos­ten. Die Ener­gie­be­ra­tung der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern erklärt, wor­an Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher eine gute Däm­mung erken­nen, wel­che nach­träg­li­che Däm­mung sich lohnt und wann geför­dert wird.

Eine nach­träg­li­che Däm­mung von Außen­wän­den und Dach­flä­chen sowie der Aus­tausch alter Fens­ter und Außen­tü­ren kann den Wär­me­ver­lust eines Hau­ses um bis zu 90 Pro­zent redu­zie­ren – und Heiz­kos­ten um bis zu 20 Pro­zent sen­ken. Dies teil­te die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern unter der Woche (12. Sep­tem­ber) mit.

Bei Nut­zung einer Wär­me­pum­pe redu­ziert eine ver­bes­ser­te Wär­me­däm­mung den Strom­ver­brauch deut­lich, da sie effi­zi­en­ter arbei­ten kann. Im Win­ter schafft eine gute Däm­mung zudem ein ange­neh­mes Wohn­ge­fühl und schützt vor Schim­mel. Im Som­mer blei­ben Innen­räu­me kühl und eine Kli­ma­an­la­ge wird oft überflüssig.

Gute und nach­träg­li­che Dämmung

Der soge­nann­te U‑Wert beschreibt die Qua­li­tät einer Däm­mung. Je nied­ri­ger der Wert, des­to bes­ser die Wär­me­däm­mung. Laut Gebäu­de­en­er­gie­ge­setz (GEG) darf ein bestimm­ter U‑Wert bei ener­ge­ti­schen Sanie­run­gen nicht über­schrit­ten wer­den. Lässt sich in der Pra­xis ein nied­ri­ge­rer Wert errei­chen, als gesetz­lich vor­ge­schrie­ben ist, ist eine finan­zi­el­le För­de­rung möglich.

Eine Fas­sa­den­däm­mung lohnt sich laut Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern beson­ders dann, wenn ohne­hin Arbei­ten wie ein Anstrich oder Repa­ra­tu­ren am Gebäu­de anste­hen. In sol­chen Fäl­len sind die zusätz­li­chen Kos­ten oft überschaubar.

Eine nach­träg­li­che Däm­mung von Dach­schrä­gen kann hin­ge­gen sehr kos­ten­in­ten­siv wer­den. Ist der Dach­bo­den unbe­heizt, fällt eine Däm­mung der obers­ten Geschoss­de­cke deut­lich güns­ti­ger aus. Sind Kel­ler­räu­me nicht beheizt, kön­nen auch Kel­ler­de­cken nach­träg­lich gedämmt werden.

För­der­pro­gram­me

Sanie­ren Eigen­tü­me­rIn­nen ein Haus effi­zi­en­ter als vom Staat gefor­dert, kön­nen sie dafür einen Zuschuss erhal­ten. För­der­fä­hig sind neben der nach­träg­li­chen Wär­me­däm­mung, dem Aus­tausch von Fens­tern und Außen­tü­ren auch die Erneue­rung der Heiztechnik.

Alter­na­tiv kann man eine Steu­er­ermä­ßi­gung von bis zu 20 Pro­zent der Kos­ten der ener­ge­ti­schen Maß­nah­men bean­tra­gen. Wur­de eine ener­ge­ti­sche Bau­be­glei­tung und/​oder Fach­pla­nung in Anspruch genom­men, beträgt die Steu­er­ermä­ßi­gung bis zu 50 Prozent.

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