Für Fami­li­en und Alleinerziehende

Zuschuss für Las­ten­fahr­rä­der: Aus­wahl im Losverfahren

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Lastenfahrräder
Ein Lastenfahrrad, Foto: Eva Jacob, Stadt Bamberg
Wer sich Las­ten­fahr­rä­der oder Rad­an­hän­ger kau­fen möch­te, kann sich mit ein biss­chen Glück nun einen Zuschuss bei der Stadt sichern. Seit 1. April kön­nen Fami­li­en oder Allein­er­zie­hen­de einen ent­spre­chen­den Antrag stel­len. Ende Juni wird aus­ge­lost, wer einen Zuschuss erhält.

Wäh­rend sie am Grü­nen Markt Fahr­rad­stell­plät­ze abbaut, hat die Stadt mit­ge­teilt, dass Fami­li­en oder Allein­er­zie­hen­de seit 1. April (und bis 30. Juni) beim Kli­ma- und Umwelt­amt einen Zuschuss für Las­ten­fahr­rä­der oder Rad­an­hän­ger bean­tra­gen können.

Die Stadt über­neh­me dabei 25 Pro­zent der Net­to­an­schaf­fungs­kos­ten bis zu einem Höchst­be­trag von 1.000 Euro bei Las­ten­fahr­rä­dern. Bei per Mus­kel­kraft ange­trie­be­nen Las­ten­rä­dern betra­ge der Zuschuss maxi­mal 500 Euro. Fahr­rad­an­hän­ger kön­nen mit bis zu 250 Euro bezu­schusst werden.

Die Stadt betont aller­dings, dass der Haupt­wohn­sitz der Antrags­stel­le­rIn­nen in Bam­berg lie­gen muss. Auch müs­se der Antrag vor der Bestel­lung oder dem Kauf ein­ge­hen. Nach­träg­lich kön­ne er nicht gewährt werden.

Und auch nicht allen Anträ­gen kann der Zuschuss gewährt wer­den. Sämt­li­che Anträ­ge, so die Mit­tei­lung der Stadt, die den Vor­ga­ben ent­spre­chen und frist­ge­recht bis 30. Juni ein­ge­gan­gen sind, gelan­gen in einen Los­topf. Dann wer­den die Lose gezo­gen, bis die zur Ver­fü­gung ste­hen­de För­der­sum­me aus­ge­schöpft ist. Wes­sen Antrag nicht gezo­gen wur­de, bleibt auf der voll­stän­di­gen Kauf­sum­me sitzen.

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