Die bayerischen Handwerkskammern und Handwerksverbände zeigen sich von den neuerlichen Änderungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und ihrer Umsetzung der Bundesnotbremse in Bayern enttäuscht. In einem Brief an Ministerpräsident Dr. Markus Söder wurde daher Kritik geäußert.
„Nicht nur, dass sich die Hoffnung auf wirklich bundeseinheitliche Regelungen immer noch nicht erfüllt hat“, erklärt der Präsident der Handwerkskammer (HWK) für Oberfranken, Matthias Graßmann. „Bayern stellt vielmehr seine Handwerksbetriebe weiterhin schlechter als die anderen Bundesländer. Allen voran die Kosmetikbetriebe und Nagelstudios, die im Freistaat – unabhängig von den Inzidenzen – geschlossen sind, obwohl die Bundesnotbremse dies gar nicht vorsieht.“ Daher hat der Bayerische Handwerkstag (BHT), die Spitzenorganisation der bayerischen Handwerkskammern und ‑verbände, einen Brief an Ministerpräsident Dr. Markus Söder geschrieben und deutliche Kritik geäußert.
Forderung nach Angleichung der bayerischen Verordnung an die Bundesnotbremse
Als im Bundesrat die bundeseinheitliche Notbremse gebilligt wurde, „waren wir zuversichtlich, dass nunmehr die Zeit der 16 unterschiedlichen Landesregelungen beendet ist. Gerade das Land Bayern haben wir als einen großen Fürsprecher für eine deutschlandweit einheitliche Regelung wahrgenommen“, heißt es in dem Schreiben, das stellvertretend für das bayerische Handwerk von BHT-Präsident Franz Xaver Peteranderl und BHT-Hauptgeschäftsführer Dr. Frank Hüpers unterzeichnet wurde. Leider seien die Hoffnungen aber enttäuscht worden und für das bayerische Handwerk blieben wesentliche Benachteiligungen weiterhin bestehen.
Diese Aussage stützt der Präsident der HWK für Oberfranken. „Seit Monaten sind gerade die Handwerksbetriebe, die die sogenannten körpernahen Dienstleistungen erbringen – also unsere Kosmetikerinnen, Nagelstudios und Friseure –, besonders heftig von den Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie betroffen“, sagt Graßmann. „Und werden in Bayern jetzt abermals benachteiligt.“ Das Infektionsschutzgesetz des Bundes und die darin jetzt verankerte Notbremse würden weder die inzidenzunabhängige Schließung von Kosmetikern und Nagelstudios regeln, noch die weitere Beschränkung der Quadratmeterzahl bei Friseuren.
Daher fordert Graßmann gemeinsam mit dem BHT von Ministerpräsident Söder, die bayerischen Regeln an die Bundesnotbremse anzugleichen und sich ferner für eine baldige Öffnung der Kosmetikbetriebe und Nagelstudios einzusetzen.